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Parken auf Privatgrundstück

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Stefan Schmitz

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Jul 31, 2023, 1:10:00 PM7/31/23
to
Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir
das ziemlich egal.
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
oder darf das nur der Hauseigentümer?
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird
schon immer von den Mietern genutzt.)

Gerald Oppen

unread,
Jul 31, 2023, 3:10:35 PM7/31/23
to
Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
> Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir
> das ziemlich egal.
> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
> oder darf das nur der Hauseigentümer?
Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
Ansonsten an den entsprechenden
> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
> dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
eingeräumt hat...
> Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird
> schon immer von den Mietern genutzt.)
...allerdings gibt es häufig eine Stellplaznachweispflicht für
Häuser/Wohnungen. Wenn diese anderwertig genutzt werden zum Nachteil der
Mieter kann man dagegen u.Umständen vorgehen.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 1, 2023, 9:00:52 AM8/1/23
to
Am 31.07.2023 um 21:10 schrieb Gerald Oppen:
> Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
>> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
>> Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist
>> mir das ziemlich egal.
>> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
>> oder darf das nur der Hauseigentümer?
> Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
> Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.

Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
Mietern zugewiesen. Es wäre wenig sinnvoll, nur in solchen
Ausnahmefällen den Mietern eigene Rechte zuzugestehen.

> Ansonsten an den entsprechenden

Da fehlt etwas.

>> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
>> dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
> Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
> eingeräumt hat...

Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
gesamten Parkfläche eingeräumt hat? Eine solche Vereinbarung scheint mir
konkludent üblicher Bestandteil von Mietverträgen zu sein.
Dann wären alle Mieter gleichermaßen Besitzer der Parkplätze und könnten
gegen Fremdnutzung gemäß § 862 BGB vorgehen.

Tim Landscheidt

unread,
Aug 1, 2023, 9:50:21 AM8/1/23
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

> […]

>>> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu
>>> lassen, wenn dadurch seinen Mietern ein Stellplatz
>>> fehlte? (Angenommen, es gibt keine
>> Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges
>> Nutzungsrecht eingeräumt hat...

> Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges
> Nutzungsrecht an der gesamten Parkfläche eingeräumt hat?
> Eine solche Vereinbarung scheint mir konkludent üblicher
> Bestandteil von Mietverträgen zu sein.
> Dann wären alle Mieter gleichermaßen Besitzer der Parkplätze
> und könnten gegen Fremdnutzung gemäß § 862 BGB vorgehen.

> […]

Woher weißt Du denn, dass nicht ein Mitglied dieser Mieter-
gemeinschaft (oder der Vermieter) dem „Fremden“ in diesem
Fall die Nutzung erlaubt hat? Wieviele Fahrzeuge dürfte ein
Mieter ansonsten auf der Parkfläche abstellen? Hätte ein
Mieter, der kein Fahrzeug besitzt, das Recht auf die Nutzung
der Parkfläche?

Tim

Stefan Reuther

unread,
Aug 1, 2023, 9:51:20 AM8/1/23
to
Am 01.08.2023 um 15:00 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 31.07.2023 um 21:10 schrieb Gerald Oppen:
>> Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
>>> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um
>>> zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer
>>> ist mir das ziemlich egal.
>>> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu
>>> untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?
>> Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
>> Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
>
> Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
> Mietern zugewiesen.

Ich kenn einige der Art.

>>> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
>>> dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
>> Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
>> eingeräumt hat...
>
> Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
> gesamten Parkfläche eingeräumt hat?

Ist das denn wirklich ein *alleiniges* Nutzungsrecht, oder nur ein "na
ihr könnt halt hier parken"? Ist sichergestellt, dass der Eigentümer
niemand anders "na ihr könnt halt hier parken" sagt?

Und selbst mit alleinigem Nutzungsrecht für alle Mieter müsstest du
jetzt alle Mieter fragen, ob sie den Jemand kennen und ihm evtl. ihr
Nutzungsrecht weitergegeben haben ("park halt bei mir, mein Auto ist
gerade in der Werkstatt"). Deshalb wird das mit dem Untersagen der
Nutzung deutlich schwieriger als bei einer einzelnen Parkfläche mit
Schild "Reserviert für Wohnung 51" dran.


Stefan

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 1, 2023, 11:04:44 AM8/1/23
to
Stefan Schmitz meinte:

> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
> Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden.

Auf dem Privatgrundstück, oder auf der Straße?

> Als Nichtautobesitzer ist
> mir das ziemlich egal.
> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
> oder darf das nur der Hauseigentümer?

Wenn du die Fläche z.B. als Stellplatz für dein Auto mitgemietet hast,
könntest du selber gegen den Störer vorgehen. Wenn das als Parkplatz für
alle Mieter des Hauses ausgewiesen ist und da ein Schild steht
"Privatparkplatz, nur für Mieter des Hauses XYZ-Straße soundsoviel"
hättest du auch ein eigenes Recht an diesem Platz und könntest
einschreiten.

--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 1, 2023, 11:12:59 AM8/1/23
to
Am 01.08.2023 um 15:50 schrieb Stefan Reuther:
> Am 01.08.2023 um 15:00 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 31.07.2023 um 21:10 schrieb Gerald Oppen:
>>> Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
>>>> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um
>>>> zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer
>>>> ist mir das ziemlich egal.
>>>> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu
>>>> untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?
>>> Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
>>> Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
>>
>> Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
>> Mietern zugewiesen.
>
> Ich kenn einige der Art.
>
>>>> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
>>>> dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
>>> Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
>>> eingeräumt hat...
>>
>> Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
>> gesamten Parkfläche eingeräumt hat?
>
> Ist das denn wirklich ein *alleiniges* Nutzungsrecht, oder nur ein "na
> ihr könnt halt hier parken"? Ist sichergestellt, dass der Eigentümer
> niemand anders "na ihr könnt halt hier parken" sagt?

Das ist halt die Frage, ob der (nicht selbst dort wohnende) Eigentümer
einfach jemand anderem das Parken gestatten darf, wenn dadurch die
Mieter in die Röhre schauen.
Solange mehr Plätze als hauseigene Fahrzeuge vorhanden sind, ist das
alles kein Problem. Ansonsten könnte man eine Beeinträchtigung des
Mietobjekts annehmen.

> Und selbst mit alleinigem Nutzungsrecht für alle Mieter müsstest du
> jetzt alle Mieter fragen, ob sie den Jemand kennen und ihm evtl. ihr
> Nutzungsrecht weitergegeben haben ("park halt bei mir, mein Auto ist
> gerade in der Werkstatt"). Deshalb wird das mit dem Untersagen der
> Nutzung deutlich schwieriger als bei einer einzelnen Parkfläche mit
> Schild "Reserviert für Wohnung 51" dran.

Man könnte denjenigen ja fragen, wer ihm das Parken erlaubt hat. Wenn er
keinen Bewohner nennen kann oder der schon selbst einen Platz
beansprucht, kann man ihn verscheuchen.

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Aug 2, 2023, 6:56:59 AM8/2/23
to
Diedrich Ehlerding <diedrich....@t-online.de> wrote:

> Wenn du die Fläche z.B. als Stellplatz für dein Auto mitgemietet hast,
> könntest du selber gegen den Störer vorgehen.

Und wie - realistisch? Bei uns gibt es auch so ein Problem.
Privatgrundstück, 12 Parkplätze. Am Eingeng BEIDSEITIG
"Privatgrundstück, Parken verboten. Es wird abgeschleppt".
Doch selbst das nützt nichts. "Habe ich nicht gesehen (das Schild)".
"Ist doch frei". "Bin nur kurz beim Zahnarzt". Das sind die häufigsten
Ausreden.

Und die Polizei? Kommt nicht! Weil Privatgrundstück. Anwalt? Ist für 2
gefragte Anwälte nicht kostendeckend, Eigentümer des Parkplatzes müßte
draufzahlen (100-200 Euro).

Abschleppen? 1. Angerufene Firma, die im Internet mit Abschleppen genau
hier vor Ort wirbt: 1-2 Stunden Anfahrt ab Firma, bis dahin ist der
Zahnarztbesucher ja alleine wieder weg. 2. Angerufene Firma (wirbt mit
24h Service): Nö, schon Feierabend. Das ich als Parkplatzmieter erst
einmal die Kosten auslegen müßte ist ein weiteres Hindernis.

Also?

Inzwischen (seit einer Woche) haben einige der
Parkplatzmieter/eigentümer sich zusammengeschlossen und billige
Parksperrbügel (38 Euro beim großem A) gekauft, mit Schraubenanteil
gesamt 45 Euro und in Eigenhilfe Montiert. Die Verwaltung wollte 400 pro
Parkplatz haben. Die Dinger sind einerseits billig gemacht,
andererseites hat sich ein P-Eigentümer bei der Montage ("stell mal dein
Auto einen Platz weiter") gleich eine Riesenschramme über Tür und
hintere Seite reingehauen und dabei die Sperre unbrauchbar gemacht - er
hatte beim Ausparken das Ding nicht gesehen und ist 45 Grad schräg
rausgefahren. Schade um den Neuwagen (500er MB.. :-)) ).

Da ich "nur" Parkplatzmieter aus dem Nachbarhaus bin bekomme ich nicht
alles mit, was die Eigentümer so untereinander erzählen. Jedenfalls ist
seitdem weder auf meinem (Miet)Parkplatz noch auf den beiden links und
rechts ein Falschparker gesehen worden. Ist nur bei Regen nervig das
Ding auszuschließen.

--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Ich wohne nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.

Joerg Walther

unread,
Aug 2, 2023, 7:46:18 AM8/2/23
to
Torsten Rüdiger Hansen wrote:

>Und die Polizei? Kommt nicht! Weil Privatgrundstück.

In Darmstadt kann man jetzt ohne jeden Ärger Falschparker auf
Privatgrundstücken abschleppen lassen. Aus dem Darmstädter Echo vom
31.07.:

Darmstadt hat jetzt eine Parknotruf-App
Kostenlose Hilfe bei Falschparkern auf privaten Grundstücken /
Anbieter-Firma übernimmt die Formalitäten und holt sich das Geld vom
Abgeschleppten zurück
DARMSTADT. Die App „Parknotruf“ ist jetzt auch für Darmstadt
freigeschaltet. Seit einigen Tagen bietet die Kieler Firma Parknotruf
GmbH auch für das Stadtgebiet den Service zum – für die Melder –
kostenlosen Abschleppen an. Das teilt das Unternehmen mit. In wenigen
Schritten können Nutzer mit der App Falschparker von privaten oder
privat gemieteten Parkplätzen abschleppen lassen. Bezüglich des
Abschleppens gilt folgende Regelung: In allen öffentlichen Bereichen
sind die Polizei und das Ordnungsamt für Falschparker zuständig, aber im
privaten Raum muss sich der Besitzer alleine ums Abschleppen kümmern.
Sei es der Privatparkplatz vor der Haustür oder das Parkgelände der
eigenen Firma. Die Kosten für den Abschleppdienst musste der Besitzer
bisher in der Regel selbst übernehmen und dann auf eine Rückerstattung
des Abgeschleppten hoffen. Die App funktioniert so: Nutzer registrieren
sich kostenlos und können sie dann sofort nutzen. Um einen Falschparker
zu melden, müssen Kennzeichen eingegeben und Fotos vom Auto gemacht
werden. Die Fotos dienen nicht nur als Beweismaterial, sondern helfen
auch dabei, den passenden Schlepper zu finden und sicherzustellen, dass
es sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz handelt, erklärt eine der
beiden Geschäftsführerinnen Nicole Frömming. Dann wird der
Abschleppdienst per Anruf und EMail automatisch benachrichtigt. Der
Melder bekommt die Kontaktdaten des Abschleppdienstes und wird auf dem
Laufenden über den Abschleppvorgang gehalten, verspricht das
Unternehmen. Die Kosten übernimmt der App-Betreiber, die dann das Geld
beim Falschparker zurückholt. Die Parknotruf GmbH arbeitet mit einem
lokalen Abschleppdienst zusammen, in Darmstadt mit dem
Kempa-Abschleppdienst. Am Freitag fand die Schulung des
Abschlepppartners statt, berichtet Frömming. Es gelten die ortsüblichen
Preise, einen Teil des Ertrags behält Parknotruf und finanziert sich auf
diese Weise. „Wir kommen trotzdem gut damit weg“, meint Justin Pfaff vom
Kempa-Abschleppdienst auf ECHO-Anfrage. Weiter erklärt er, dass die App
das Abschleppen sehr vereinfache. Fast täglich würde sich jemand melden,
weil sein Privatparkplatz zugeparkt sei. Jetzt übernehme die Firma
Parknotdienst die ganzen Formalitäten. Die registrierten Nutzer der App
erhalten Warnschilder zur Kennzeichnung ihrer Parkplätze. Auf den
Schildern befindet sich auch die Information, wie Falschparker ihr Auto
wieder bekommen können. Zusätzlich wird die Polizei informiert, um den
Verdacht auf Diebstahl auszuschließen. Nach der Zahlung wird der
Standort freigegeben. Falls das Fahrzeug zu Unrecht abgeschleppt wurde,
wird der Vorgang vom Betreiber geprüft und das Geld erstattet. Nicole
Frömming und Paul Struck, die Gründer von Parknotruf, haben in einer
Werbeagentur in der Kieler Innenstadt gearbeitet, wo sie selbst mit
vielen Falschparkern konfrontiert waren. Es ärgerte Frömming, dass die
Falschparker kein Unrechtsbewusstsein zeigten. „Wenn ich gerade nicht
auf meiner Terrasse bin, heißt es ja auch nicht, dass jemand sich da
einfach hinsetzen kann.“ Nachdem sie und ihr Geschäftspartner sich mit
der Rechtsgrundlage auseinandersetzt hatten, gründeten sie 2019 ihre
Firma in Kiel. Nach und nach wurde die App auch in anderen deutschen
Städten aktiviert: vor zwei Jahren in Frankfurt und Offenbach, seit Ende
Juni auch in Darmstadt. 67 Postleitzahlen-Suchen „Darmstadt“ sowie
vereinzelte Privatund Firmenanfragen haben die Unternehmer bisher
erreicht.

-jw-

--

And now for something completely different...

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 2, 2023, 8:15:16 AM8/2/23
to
Torsten Rüdiger Hansen meinte:

> Abschleppen? 1. Angerufene Firma, die im Internet mit Abschleppen
> genau hier vor Ort wirbt: 1-2 Stunden Anfahrt ab Firma, bis dahin ist
> der Zahnarztbesucher ja alleine wieder weg. 2. Angerufene Firma (wirbt
> mit 24h Service): Nö, schon Feierabend. Das ich als Parkplatzmieter
> erst einmal die Kosten auslegen müßte ist ein weiteres Hindernis.
>
> Also?

Ja, du musst erstmal den Abschleppdienst zahlen, wenns dir wichtig ist.
Die kannst du dir dann auf dem Zivilrechtsweg zurückholen. Mach Fotos,
besorg dir Zeugen.

Ulrich D i e z

unread,
Aug 4, 2023, 6:05:09 AM8/4/23
to
Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:

> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir das ziemlich egal.

Als Nichtautobesitzer besitzt du wohl mindestens ein Nicht-Auto.
Bist du auch ein Autonichtbesitzer? ;-)

> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?

Kommt drauf an, inwieweit du berechtigt bist, über die Nutzung des
Parkareals durch andere zu bestimmen.

Wenn im Mietvertrag ein bestimmter Stellplatz als ausschließlich
zu deiner Mietsache gehörig genannt ist, sodass du bestimmen darfst,
wer den nutzt...

> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird schon immer von den Mietern genutzt.)

Ich nehme an, es kommt darauf an, ob die Mieter laut Vertrag oder
Hausordnung einen _Anspruch_ auf Parkmöglichkeit haben oder nur die
_Erlaubnis_, auf dem Kfz-Abstellareal eine Parkmöglichkeit - sofern
gerade vorhanden - zu nutzen.

(Ob man sich einen Anspruch auf Parkmöglichkeit mit der Zeit -äh-
"ersitzen" kann, z.B., weil man halt, ohne dies geregelt zu haben,
immer das Fahrzeug auf einem zur Liegenschaft, in der die Mietwohnung
liegt, gehörenden Kfz-Abstellareal abstellte, ohne dass jemand etwas
dagegen (unternommen) hatte, weiß ich nicht. Ich halte das aber für
unwahrscheinlich.)

Außerdem kommt es wohl auch drauf an, warum genau den Mietern ein
Stellplatz fehlt - wenn es unter anderem auch daran liegt, dass ein
Mieter selbst mehrere Stellplätze belegt, um seinen Fuhrpark
unterzubringen, z.B. mehrere Kfz und/oder ein recht großes Kfz
(Wohnmobil o. ä.) und/oder Anhänger abstellt...

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Detlef Meißner

unread,
Aug 7, 2023, 12:22:00 PM8/7/23
to
Am 07.08.2023 um 18:14 schrieb Elmar Haneke:
> Joerg Walther <joerg....@gmail.com> schrieb:
>
>> Darmstadt hat jetzt eine Parknotruf-App Kostenlose Hilfe bei Falschparkern
>> auf privaten Grundstücken / Anbieter-Firma übernimmt die Formalitäten und
>> holt sich das Geld vom Abgeschleppten zurück
>
> Es gab da mal Urteile, dass das Abschleppen nur dann dem Falschparker in
> Rechnung gestellt werden kann, wenn die Schadensminderungspflicht beachtet
> wird. Das Wegschleppen ist in den wenigsten Fällen die preisgünstigste
> Problemlösung.

Gilt das auch für den privaten Parkraum?

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Joerg Walther

unread,
Aug 7, 2023, 12:50:40 PM8/7/23
to
Elmar Haneke wrote:

>Es gab da mal Urteile, dass das Abschleppen nur dann dem Falschparker in
>Rechnung gestellt werden kann, wenn die Schadensminderungspflicht beachtet
>wird. Das Wegschleppen ist in den wenigsten Fällen die preisgünstigste
>Problemlösung.

Das ist doch der Firma egal, die man beauftragt. Die treiben ihr Geld
mit Sicherheit in der Regel ein, unbenommen der Rechtslage. Natürlich
ist das eine Mischrechnung, die Gebühr ist so bemessen, dass ein Gewinn
herausspringt, auch wenn nicht jeder zahlt oder es zu
Rechtsstreitigkeiten kommt. Es ist aber davon auszugehen, dass quasi
jeder zahlt, weil er sonst nicht gesagt bekommt, wo sein Auto steht.
Dass das wahrscheinlich illegal ist, weil vom privaten Parkplatz
abgeschleppt, ist schon klar, aber wer will denn erst einen Anwalt
bemühen, um an sein Auto zu kommen? Das Modell ist erfolgreich und
expandiert.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 7, 2023, 3:35:37 PM8/7/23
to
Am 07.08.2023 um 18:14 schrieb Elmar Haneke:
> Joerg Walther <joerg....@gmail.com> schrieb:
>
>> Darmstadt hat jetzt eine Parknotruf-App Kostenlose Hilfe bei Falschparkern
>> auf privaten Grundstücken / Anbieter-Firma übernimmt die Formalitäten und
>> holt sich das Geld vom Abgeschleppten zurück
>
> Es gab da mal Urteile, dass das Abschleppen nur dann dem Falschparker in
> Rechnung gestellt werden kann, wenn die Schadensminderungspflicht beachtet
> wird. Das Wegschleppen ist in den wenigsten Fällen die preisgünstigste
> Problemlösung.

Solche Urteile sind hier aber nicht aufgeführt.
https://www.test.de/Abschleppen-auf-Privatparkplaetzen-Der-Halter-muss-zahlen-4323216-0/

Du meinst vermutlich Fälle, wo jemand das Grundstück zuparkt.

Marc Haber

unread,
Aug 8, 2023, 12:45:40 PM8/8/23
to
nos...@haneke.de (Elmar Haneke) wrote:
>Joerg Walther <joerg....@gmail.com> schrieb:
>
>> Darmstadt hat jetzt eine Parknotruf-App Kostenlose Hilfe bei Falschparkern
>> auf privaten Grundstücken / Anbieter-Firma übernimmt die Formalitäten und
>> holt sich das Geld vom Abgeschleppten zurück
>
>Es gab da mal Urteile, dass das Abschleppen nur dann dem Falschparker in
>Rechnung gestellt werden kann, wenn die Schadensminderungspflicht beachtet
>wird. Das Wegschleppen ist in den wenigsten Fällen die preisgünstigste
>Problemlösung.

Das funktioniert aber auch nur weil der Zeitaufwand des Geschädigten
für die Parkplatzsuche üblicherweise unter den Tisch fällt. Und meist
mietet man sich doch einen Stellplatz um sich exakt diesen Stress zu
ersparen.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Stefan Schmitz

unread,
Aug 8, 2023, 12:56:56 PM8/8/23
to
Am 08.08.2023 um 18:45 schrieb Marc Haber:
> nos...@haneke.de (Elmar Haneke) wrote:
>> Joerg Walther <joerg....@gmail.com> schrieb:
>>
>>> Darmstadt hat jetzt eine Parknotruf-App Kostenlose Hilfe bei Falschparkern
>>> auf privaten Grundstücken / Anbieter-Firma übernimmt die Formalitäten und
>>> holt sich das Geld vom Abgeschleppten zurück
>>
>> Es gab da mal Urteile, dass das Abschleppen nur dann dem Falschparker in
>> Rechnung gestellt werden kann, wenn die Schadensminderungspflicht beachtet
>> wird. Das Wegschleppen ist in den wenigsten Fällen die preisgünstigste
>> Problemlösung.
>
> Das funktioniert aber auch nur weil der Zeitaufwand des Geschädigten
> für die Parkplatzsuche üblicherweise unter den Tisch fällt. Und meist
> mietet man sich doch einen Stellplatz um sich exakt diesen Stress zu
> ersparen.

Wie lange sucht man denn nach einem Parkplatz, dass der Zeitaufwand an
die Abschleppkosten herankäme?

Andreas Portz

unread,
Aug 8, 2023, 1:41:50 PM8/8/23
to
On 08.08.2023 18:56, Stefan Schmitz wrote:

> Wie lange sucht man denn nach einem Parkplatz, dass der Zeitaufwand an
> die Abschleppkosten herankäme?

Das kommt erstens darauf an, welchen 'Stundenlohn' man denn
erwirtschaften könnte, wenn man nicht mit dem Parkplatzsuchen und
Spazierengehen beschäftigt, sondern produktiv wäre.
Zweitens ist es ja nicht nur die Suche nach einer freien und viele
Stunden lang dauerhaft nutzbaren Stellenfläche in beispielsweise einer
völlig Parkplatz freien Innenstadt, sondern auch noch der Fußweg vom
Stellplatz zurück zur Behausung.
Habe ich da Taxi gehört? Weitere Wartezeit, Euros und Gefluche der
Person am Steuer, weil man sie wegen zweikommabisschenwas Kilometern
extra hat antreten lassen.


-Andreas
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