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Mietminderungsbegehren

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I.Mueller

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Jun 28, 2008, 3:02:02 AM6/28/08
to
hi usergemeinde,

gibts eine richtlinientabelle wonach man prozentual nach die Miete kürzen
kann?
Bei mir gehts um tägliche Lärmbelestigung, Geruchsbelästigung und noch
vieles mehr. Ich habe eine Mietwohnung die direkt über einen Dönerimbiss
liegt, jeden Abend Lärm bis in die Nacht
und wiederlichen Geruch so das ich nicht die Fenster öffnen kann wie ich es
will.Die Küche kann ich garnich mehr nutzen weil direkt unterm Fenster die
besoffenen sitzen ( Aussenbereich ) und Lärm machen ohne Ende....
Hab den Vermieter schon zweimal Mietminderung angedroht aber der reagiert
nicht einmal mit einer Antwort meiner Schreiben.Hatte zwischen den Schreiben
immer 14 Tage Zeit gelassen
und setz dann jetzt das letzte Schreiben auf das ich nunmehr nicht die volle
Miete zahlen werde wegen den nicht behobenen Mängel.

..würde mich um jeden Tip freuen da ich das ganze nicht unbedingt mit Anwalt
regeln wollte..

mfg I. Mueller


Frank Zeeb

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Jun 28, 2008, 3:21:53 AM6/28/08
to
I.Mueller wrote:
> hi usergemeinde,

[Mietminderung wegen Dönerbude]

Die Frage heißt ganz einfach: Wer war zuerst da? Wenn Du in eine Wohnung
einziehst und die Dönerbude war schon vorher da, sehe ich da außer
Ausziehen keine Möglichkeit. Anders ist es, wenn die Dönerbude nach
Deinem Einzug errichtet wurde, oder die Zustände sich wesentlich
verändern (z.B. durch Errichtung eines Straßenverkaufs o.ä.). Dann
könnte eine Mietminderung eintreten. Grundsätzlich gilt: Mängel sind
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, durch stillschweigende Duldung
kann der Mangel ansonsten als akzeptiert gelten und der Mieter sogar
schadenersatzpflichtig werden (z.B. bei auftretenden Baumängeln, die die
Substanz schädigen). Noch eine Bemerkung: Es gibt kein
Mietminderungsbegehren, entweder der Mangel wirkt mietmindernd, dann ist
das so und die Miete kraft Gesetzes gemindert, der Mieter also nur
bezüglich des geminderten Mietzinses in der Pflicht. Oder er ist nicht
mietmindernd, dann muss der Mieter eben den vollen Mietzins zahlen oder
kündigen.

Gruß
Frank

Frank Beelitz

unread,
Jun 28, 2008, 3:29:10 AM6/28/08
to
On Sat, 28 Jun 2008 09:02:02 +0200, "I.Mueller" <mc_...@web.de>
wrote:
Moin

>Ich habe eine Mietwohnung die direkt über einen Dönerimbiss
>liegt, jeden Abend Lärm bis in die Nacht

Was war denn zuerst da?
Dein Mietvertrag oder der Dönerladen?

Gruss Frank

Matthias Frank

unread,
Jun 28, 2008, 3:33:41 AM6/28/08
to
Frank Beelitz schrieb:

> On Sat, 28 Jun 2008 09:02:02 +0200, "I.Mueller" <mc_...@web.de>
> wrote:
> Moin
>
>>Ich habe eine Mietwohnung die direkt über einen Dönerimbiss
>>liegt, jeden Abend Lärm bis in die Nacht
>

Ab 10.00 Uhr jeden Abend das Ordnungsamt anrufen.

MfG
Matthias

I.Mueller

unread,
Jun 29, 2008, 2:42:42 AM6/29/08
to
morgens jungz, danke erst mal für die schnellen antworten.
also ich war als erster da, der laden stand leer als ich eingezogen bin.
dem vermieter habe ich gleich nachdem der zirkus losging schriftlich die
mängel angezeigt, dies ist
eine grosse Wohmungsbaugenossenschaft, aber leider ist von Ihrer seite keine
reaktion gekommen, werder schriftlich noch telefonisch.hatte immer 14 tage
zwischne ersten und zweitem schreiben zeit gelassen, nun ist das dritte
schreiben an der zeit.
Ich muss noch anmerken das ich seit 6 jahren hier wohne, dann kam schon
einmal ein döner unten rein und da gab es die gleichen porbleme. damals
bekam ich eine Mietminderung ( ohne Anwalt ) von mtl. 25 Euro zugesprochen.
Der Döner wurde vom Vermieter damals fristlos gekündigt.Aber für diese Masse
an Mängel will ich mich mit 25 Euro nicht abspeisen lassen wenn die dieses
wieder anbieten sollten. Das wäre ein witz. Immerhin muss ich mich nach den
Döner richten bis ich mal ins Bett gehen kann oder wann ich mal die Fenster
öffnen kann.Dazu kommen die ewigen Schlägereien dort im Laden. Ordungsamt
habe ich auch angeschrieben und Polizei rufe ich immer gleich an wenn die
wieder Abends unten am Durchdrehen sind.Vom Ordnungsamt kam nur ein kurzer
Brief in dem stand das Sie momentan wenige Kräfte haben und wenn Kapazität
da ist auch dort im Laden Kontrollen anstehen. Echt ein Witz!!!! Langsam
weiss ich auch nicht weiter, die Wohnungsbaugenossenschaft bzw. der
Vermieter reagiert überhaupt nicht und ich sehe nicht ein Miete in voller
Höhe zu zahlen für diese " Wohnqualität"..
Ich werde anfang der Woche den dritten Brief absenden und letztmalig 14 Tage
zeit geben.Aber die Frage die mich beschäftigt ist wenn die wieder nicht
reagieren,...was kann ich selbstständig an der Grundmiete einbehalten ohne
das ich Fehler mache und ohne das ich einen Anwalt einbeziehe???

...ich sage nochmal danke an Euch und wünsch einen schönen Sonntag und ein
spannendes Spiel heut Abend

mfg. Ingo Mueller


Andreas Mauerer

unread,
Jun 29, 2008, 3:52:50 AM6/29/08
to
"I.Mueller" <mc_...@web.de> meinte:

>Ich muss noch anmerken das ich seit 6 jahren hier wohne, dann kam schon
>einmal ein döner unten rein und da gab es die gleichen porbleme. damals
>bekam ich eine Mietminderung ( ohne Anwalt ) von mtl. 25 Euro zugesprochen.
>Der Döner wurde vom Vermieter damals fristlos gekündigt.Aber für diese Masse
>an Mängel will ich mich mit 25 Euro nicht abspeisen lassen wenn die dieses
>wieder anbieten sollten. Das wäre ein witz.

Du verstehst das falsch: Die Mietminderung ist ein Weg, um den Vermieter
zum Abstellen der Mängel zu "zwingen". Er muss diese Dir weder
zusprechen noch damit einverstanden sein oder Dir gar anbieten. Um
wieviel Du die Miete mindern kannst, hängt stark vom Einzelfall ab,
schau Dir mal z.B. das hier an:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm

Viele Grüße

Andreas
--
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Andreas Mauerer

unread,
Jun 29, 2008, 5:38:17 AM6/29/08
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de> meinte:


>>Du verstehst das falsch: Die Mietminderung ist ein Weg, um den Vermieter
>>zum Abstellen der Mängel zu "zwingen".
>

>Eigentlich nicht.
>
>"Mietminderung" besagt nichts anderes, als daß eine Wohnung aufgrund
>bestimmter Umstände die verlangte Miete schlichtweg nicht oder nicht
>mehr wert ist, nun weniger Miete bezahlt werden darf und der Vertrag von
>Mieterseite dennoch erfüllt ist. Sprich: Eine korrekt geminderte Miete
>führt nicht zu Mietrückständen.

Ich schrieb bewusst "ein Weg". Defacto ist er auch ziemlich wirksam,
denn kaum ein Vermieter verzichtet gerne Monat für Monat auf
Mieteinnahmen, irgendwann ist nämlich fast immer der Punkt erreicht, wo
sich die Abhilfe des Mangels lohnt.

>Angenommen, der Mieter zahlt nun 25% weniger Miete (der Prozentsatz
>könnte für den Wegfall eines Balkons angemessen sein), wird der
>Vermieter natürlich alle Hebel in Bewegung setzen, damit der Mieter
>wieder voll zahlt (Drohung mit Anwalt etc.). Durchkommen wird er damit
>nicht -- aber der Betrag der Minderung ist natürlich dennoch deutlich zu
>niedrig um den Neuanbau eines Balkons zu finanzieren.

Nö. Wenn von sagen wir mal 500 EUR Miete ausgehen, von denen also jeden
Monat 125 EUR wegfallen, sind das 1.500 EUR im Jahr. Nach ein paar
Jährchen ist der Vermieter wieder im Plus.

>Will man als Mieter einen untätigen Vermieter dazu zwingen, eine
>sträflich unterlassene, notwendige Maßnahme durchzuführen, muß man
>schwerere Geschütze auffahren, kann in letzter Konsequenz androhen, die
>Maßnahme auf (vorerst) eigene Kosten im Sinne einer Ersatzvornahme
>durchzuführen.

Nur fällt mir keine Möglichkeit einer Ersatzvorname ein, die die
Störungen durch die Dönerbude verhindert.

>Das ist im vorliegenden Fall meines Erachtens auch erforderlich.

Eher nicht möglich.

>Es ist
>nicht wahrscheinlich, daß die Wohnungsgesellschaft ein Ladenlokal
>unvermietet läßt, weil der darüber wohnende Mieter sich davon gestört
>fühlt.

Es gibt aber auch andere Nutzungsmöglichkeiten als eine Dönerbude.

>Meistens
>lebt man leichter, wenn man sich eine neue Wohnung ohne Mängel sucht.

Genau. Und von einer Illusion sollte man auch Abschied nehmen: Eine
Wohnungsbaugenossenschaft ist ein Vermieter wie jeder andere, auch wenn
er seine Mieter "Mitglieder" nennt. Die haben teilweise genauso abskure
Rechtsauffassungen wie andere Vermieter auch (bei uns: "Hier die neue
Hausordnung, die durch Einwurf in den Briefkasten wirksamer Bestandteil
ihres (schon seit Jahren bestehenden) Mietvertrags ist", Bestehen auf
Schönheitsreperaturen trotz unwirksamer Klausel usw...).

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Andreas Mauerer

unread,
Jun 30, 2008, 1:57:34 AM6/30/08
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de> meinte:

>1500 finanzieren 25000 -- aber die muß man als Vermieter erstmal in die
>Hand nehmen. Quengeln und/oder den Mieter Rausekeln ist sicherlich
>billiger.

Wenn der (nächste) Mieter die volle Summe zahlt - ja. W

>Stimmt. Eben deswegen schrieb ich auch, daß der OP (vermutlich) besser
>umzieht. Hier ist ja Usenet. Kannst Du aufgrund des Geschreibsels des
>OPs die Sachlage einschätzen? Ich traue mir das nicht zu.

Jepp, die Schilderungen lassen alles von "Das ist normal, aber der OP
ist überempfindlich" bis zu "Der Laden unter ihm gehört sofort
geschlossen und bis dahin ist die Miete massiv zu kürzen" zu. Gegen die
Gerüche kann man evtl. etwas tun, gegen den Lärm der Besucher nur sehr
begrenzt.


>>> Meistens lebt man leichter, wenn man sich eine neue Wohnung ohne

>>> Mängel sucht. Das ist im vorliegenden Fall meines Erachtens auch
>>> erforderlich.
>
>>Eher nicht möglich.
>
>Zitat ergänzt. Was hältst Du davon, so zu zitieren, daß der Sinn
>erhalten bleibt?
>
>Warum soll im vorliegenden Fall ein Umzug eher nicht möglich sein?

Sorry, war keine Absicht, wir sind uns ja einig. Umzug ist die
einfachste und effektivste Möglichkeit und gerade der Vorteil vom
Mieter, dass ihm das möglich ist. Habe ich ja gerade selbst
durchexerziert...

>>>Es ist nicht wahrscheinlich, daß die Wohnungsgesellschaft ein Ladenlokal
>>>unvermietet läßt, weil der darüber wohnende Mieter sich davon gestört
>>>fühlt.
>
>>Es gibt aber auch andere Nutzungsmöglichkeiten als eine Dönerbude.
>

>Der Vermieter wird sich möglicherweise vom OP nicht vorschreiben lassen,
>an wen er den Laden vermietet.

Wenn die Dönerbude effektiv verhindert, dass es für die Wohnung drüber
volle Miete gibt oder sie später überhaupt vermietet werden kann, dann
schon. Aber dazu benötigt es schon eines Gerichtsentscheids oder einer
seit Monaten leerstehenden Wohnung. "Nur" eine umstrittene Mietkürzung
dürfte nix bringen.

I.Mueller

unread,
Jun 30, 2008, 2:06:16 AM6/30/08
to
danke, viele antworten und viel dazu gelernt!
macht mir jetzt schon ein wenig angst wenn ich das hier so lese.

werd dann heut dort die hotline nochmals anrufen und freundlich fragen wann
ich mit einer
Bearbeitung meines Anliegens rechnen kann und um eine längst überfällige
Stellungnahme
nachfragen. Wie können DIE nur so locker damit umgehen.Ich habe immer in den
Schreiben
Fristen gesetzt aber es ist wohl egal wenn ich seh wie man dort reagiert, ..
garnicht!

Auch wenn ich in Betracht ziehen muss auszuziehen um den Kaos hier den
Rücken zu zeigen
möchte ich wenigstens das ich für diese Zeit nicht die volle Miete zahlen
muss weil es einfach
nicht sein kann das man seine eigene Wohnung nicht zu 100% so nutzen kann
wie es sein sollte.
Wenn ich das dritte Schreiben heut absende und letztmalig 14 Tage Frist
setze muss ich mir echt Gedanken machen was ich dann mache in Sachen
"kürzen".Ich hoffe nicht das ich doch einen Rechtsanwalt hinzu ziehen muss
den ich denk das wird dann Kostenintensiv.

Ach nochwas, die haben unten eine Feuer bzw. Brandschutztür zum Treppenhaus
aus Stahl, diese liegt baulich genau unter meinen Wohnzimmer, genau dort wo
mein Multimediales Zeug steht. Die Tür wird so stark zugeknallt das alles in
der Wohnung wackelt und der Boden stark erschüttert
wird, habe denen im Laden immer wieder gesagt das die Tür neu eingestellt
werden muss weil das wirklich sehr sehr stark in meine Wohnung übertragen
wird. Dies ist natürlich nie passiert und nun als Resultat ist beim letzten
Knall mein DVD Recorder stehen geblieben mit " HDD ERROR ", also die
Festplatte ist definitiv jetzt kaputt.
Der Inhaber wollte den Schaden nicht über die betriebliche Versicherung
abwickeln weils ja eine " Neue Einstufung der Gebühren " gibt. Statt dessen
wollte er das ich Lüge und es mit seiner hausrat mache. Habe ich natürlich
abgelehnt und habe nunmehr noch einen finanziellen Schaden dazu bekommen.
Ich habs echt satt!!!!

danke nochmal, lg ingo mueller


Andreas Mauerer

unread,
Jun 30, 2008, 7:14:54 AM6/30/08
to
"I.Mueller" <mc_...@web.de> meinte:

[Zeilenumbruch repariert]

>Ich habe immer in den Schreiben
>Fristen gesetzt aber es ist wohl egal wenn ich seh wie man dort reagiert, ..
>garnicht!

Was hast Du denn angedroht, was passiert, wenn sie die Fristen nicht
einhalten? Dann zieh das durch. Wenn Du nichts angedroht hast: Warum
sollte man sich an so eine Frist auch halten?

>Ach nochwas, die haben unten eine Feuer bzw. Brandschutztür zum Treppenhaus
>aus Stahl, diese liegt baulich genau unter meinen Wohnzimmer, genau dort wo
>mein Multimediales Zeug steht. Die Tür wird so stark zugeknallt das alles in
>der Wohnung wackelt und der Boden stark erschüttert
>wird, habe denen im Laden immer wieder gesagt das die Tür neu eingestellt
>werden muss weil das wirklich sehr sehr stark in meine Wohnung übertragen
>wird. Dies ist natürlich nie passiert und nun als Resultat ist beim letzten
>Knall mein DVD Recorder stehen geblieben mit " HDD ERROR ", also die
>Festplatte ist definitiv jetzt kaputt.
>Der Inhaber wollte den Schaden nicht über die betriebliche Versicherung
>abwickeln weils ja eine " Neue Einstufung der Gebühren " gibt. Statt dessen
>wollte er das ich Lüge und es mit seiner hausrat mache. Habe ich natürlich
>abgelehnt und habe nunmehr noch einen finanziellen Schaden dazu bekommen.

Zunächst einmal halte ich es für einen baulichen Mangel, wenn das
Zuschlagen einer Tür zu solchen Erschütterungen führen kann. Ein bloßes
Zufallenlassen der Tür darf nicht zu solchen Ergebnissen führen, aber
das ist Vermietersache, kann ja gut sein, dass das der Mieter längst
angemahnt hat... dann hast Du den Falschen.

Hat er zugegeben, dass er Schuld ist, dass die Festplatte defekt ist
(wenn ja, ist er schön blöd, denn das ist extrem schwer beweisbar)? Dann
kann es Dir egal sein, ob er das über seine Versicherung laufen lässt
oder nicht, er ist Dir gegenüber Schadenersatzpflichtig.

Aber -wie gesagt- ich wäre gar nicht so sicher, ob er wirklich Schuld
ist...

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Thomas Hertel

unread,
Jun 30, 2008, 4:24:13 PM6/30/08
to
On 29 Jun., 11:00, Martin Gerdes <martin.ger...@gmx.de> wrote:
>
> "Mietminderung" besagt nichts anderes, als daß eine Wohnung aufgrund
> bestimmter Umstände die verlangte Miete schlichtweg nicht oder nicht
> mehr wert ist, nun weniger Miete bezahlt werden darf und der Vertrag von
> Mieterseite dennoch erfüllt ist. Sprich: Eine korrekt geminderte Miete
> führt nicht zu Mietrückständen.

Zum "Zwingen" gibt es deswegen das Zurückbehaltungsrecht.
>
[Balkon nicht utzbar].


>
> Angenommen, der Mieter zahlt nun 25% weniger Miete (der Prozentsatz
> könnte für den Wegfall eines Balkons angemessen sein)

Zwischen 3 und 15 % haben die Gerichte bisher zugestanden.

Gruß
Thomas

I.Mueller

unread,
Jul 1, 2008, 1:03:28 AM7/1/08
to
...morgen zusammen!


>>Ich habe immer in den Schreiben
>>Fristen gesetzt aber es ist wohl egal wenn ich seh wie man dort reagiert,
>>..
>>garnicht!
>
> Was hast Du denn angedroht, was passiert, wenn sie die Fristen nicht
> einhalten? Dann zieh das durch. Wenn Du nichts angedroht hast: Warum
> sollte man sich an so eine Frist auch halten?

...habe immer nur geschrieben das ich bei nichtbehebung der vielen mängel
nicht die miete
im vollem umfang weiterzahlen werde!

ja, ich hatte den Döner Betreiber in meine wohnung zur demo, er war in
meinem
wohnzimmer und ich bin ins treppenhaus gegangen und habe die Brandschutztür
zugeschmissen wie er es immer macht, er meinte auch das es starke
erschütterungen dadurch gibt. daraufhin gab er ja zu das es dadurch zum
schaden kam und hatte ja dann angeboten es zu regulieren aber über die
private versicherung seiner wohnung was ich ja dann verneinte.
wie kann ich den schaden denn jetzt geltend machen wenn der betreiber sagt:
" nicht über die betriebliche versicherung weils dann der beitrag
steigt"????
hatte ja der Wonungsbau bzw. dem Vermieter dies auch mit aufgeführt weil ich
der meinung war nachdem der betreiber des döners sagte " nein, nur über die
private ", das der vermieter baulich dafür herangezogen weren kann...und er
dann den schaden zahlen muss.

I.Mueller

unread,
Jul 1, 2008, 1:13:17 AM7/1/08
to

Gruß
Thomas

also ich denke wenn die nächsten 14 tage die ich gestern als frist gesetzt
hab auslaufen werde
ich wohl mit 10 oder 15 % die Miete kürzen, hoffe nur das ich das für meine
schilderung der schäden bzw. mängel nicht zuhoch ansetz und dadurch
nachteile erleiden muss.
achso, eine frage dazu fällt mir noch ein, zählt das datum des ersten
schreibens an den vermieter mit der mängel - liste als start - datum der
minderung oder das letztmalig gesetzte datum der frist des letzten
schreibens???

danke euch wie immer....

mfg I.Mueller


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I.Mueller

unread,
Jul 9, 2008, 2:28:06 AM7/9/08
to
morgens,

also mal kurz den aktuellen stand berichten:
wie erwartet hat sich der vermieter bis heut nicht in der sache geäussert,
leider!

eine frage hab ich noch an euch, wird die mietminderung von der netto ( ohne
nebenk. ) oder von der brutto ( mit nebenk. ) abgezogen? hatte in
verschiedenen foren kein eindeutigen treffer was diese frage angeht???
hier zbs. steht in der konfiguration oben (.. kaltmiete ) LINK
http://www.muehlenbein.de/index.php?title=Mietminderung

und hier die warmmiete ( in der antwort unten im letzten teil )LINK
http://www.janolaw.de/rechtsberatung/immobilien_und_miete/mietvertrag_verhaeltnis/mietminderung_mietkuerzung/in_welcher_hoehe_kann_der_mieter_die_miete_mindern.html

mfg I.Mueller


Thomas Hertel

unread,
Jul 9, 2008, 3:00:29 AM7/9/08
to
I.Mueller schrieb:

Der BGH sagt: Bruttomiete
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bgh-05-04-06-12-zr-225-03.htm

Gruß
Thomas

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