Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

CO2 Kostenaufteilung Mieter / Vermieter - Aufteilung bei WEG?

6 views
Skip to first unread message

Gerald Oppen

unread,
Aug 20, 2023, 5:16:31 AM8/20/23
to
Habe jetzt angefangen mich mit der CO2-Kostenaufteilung im
Mieter/Vermieter Verhältnis bei WEG-Eigentumswohnung (beheizt
ausschließlich mit Heizöl) zu beschäftigen.

Habe ich das so richtig verstanden?

1) Die Abgabe erfolgt über den Preis beim Einkaufen / Liefern des Heizöls.
-> Demnach ist tatsächlich nicht der 1.1.2023 der Stichtag ab dem der
Vermieter die CO2-Aufteilung umsetzen muss sondern der der Tag ab dem
der letzte Liter Heizöl verbraucht wurde der vor dem 1.1.2023 eingekauft
wurde?

2) Wie werden die Kosten unter den WEG-Parteien aufgeteilt? Nach dem
Faktor Gesamt-Quadratmeter Wohnfläche / eigener Anteil Wohnfläche?
Nach den tausendstel Eigentümer-Anteil oder nach Heizkostenanteil an den
Gesamtkosten als Faktor auf das eingekaufte Heizöl?

3) Welche Daten stellt wer zur Verfügung?
Im Beispiel ISTA - rechnen die das bei der Heizkostenabrechnung mit aus
und weisen die CO2-Kosten aus oder muss man das nach 2) selber ausrechnen?

Gerald

Stefan Schmitz

unread,
Aug 20, 2023, 8:49:25 AM8/20/23
to
Am 20.08.2023 um 11:16 schrieb Gerald Oppen:
> Habe jetzt angefangen mich mit der CO2-Kostenaufteilung im
> Mieter/Vermieter Verhältnis bei WEG-Eigentumswohnung (beheizt
> ausschließlich mit Heizöl) zu beschäftigen.
>
> Habe ich das so richtig verstanden?
>
> 1) Die Abgabe erfolgt über den Preis beim Einkaufen / Liefern des Heizöls.
> -> Demnach ist tatsächlich nicht der 1.1.2023 der Stichtag ab dem der
> Vermieter die CO2-Aufteilung umsetzen muss sondern der der Tag ab dem
> der letzte Liter Heizöl verbraucht wurde der vor dem 1.1.2023 eingekauft
> wurde?

Wie will man den Tag denn feststellen?
Nimm doch einfach den Tag der Lieferung und teile deren Kaufpreis auf.

> 2) Wie werden die Kosten unter den WEG-Parteien aufgeteilt? Nach dem
> Faktor Gesamt-Quadratmeter Wohnfläche / eigener Anteil Wohnfläche?
> Nach den tausendstel Eigentümer-Anteil oder nach Heizkostenanteil an den
> Gesamtkosten als Faktor auf das eingekaufte Heizöl?

Warum sollten CO2-Kosten, die pro Liter erhoben werden, nicht nach dem
gleichen Schlüssel auf die Parteien umgelegt werden wie der Rest des
Literpreises?

> 3) Welche Daten stellt wer zur Verfügung?
> Im Beispiel ISTA - rechnen die das bei der Heizkostenabrechnung mit aus
> und weisen die CO2-Kosten aus oder muss man das nach 2) selber ausrechnen?

Wenn die in der Rechnung für die Lieferung aufgeführt sind (nehme ich
doch an), sollte der Posten auch in der Abrechnung auftauchen.

Detlef Meißner

unread,
Aug 20, 2023, 11:16:05 AM8/20/23
to
Die Abrechnungsfirm rechnet das entsprechend nach den Angaben des
Vermieters aus. Also im Prinzip wie bisher.

Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Gerald Oppen

unread,
Aug 20, 2023, 6:19:10 PM8/20/23
to
Am 20.08.23 um 17:16 schrieb Detlef Meißner:
> Am 20.08.2023 um 14:49 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 20.08.2023 um 11:16 schrieb Gerald Oppen:
>
>>> 3) Welche Daten stellt wer zur Verfügung?
>>> Im Beispiel ISTA - rechnen die das bei der Heizkostenabrechnung mit aus
>>> und weisen die CO2-Kosten aus oder muss man das nach 2) selber ausrechnen?
>>
>> Wenn die in der Rechnung für die Lieferung aufgeführt sind (nehme ich
>> doch an), sollte der Posten auch in der Abrechnung auftauchen.
>
> Die Abrechnungsfirm rechnet das entsprechend nach den Angaben des
> Vermieters aus. Also im Prinzip wie bisher.

Anteil CO2-Kosten Vermieter OK. Vermutlich aber nicht Aufteilung Mieter
/ Vermieter?

Gerald

Gerald Oppen

unread,
Aug 20, 2023, 6:23:03 PM8/20/23
to
Am 20.08.23 um 14:49 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 20.08.2023 um 11:16 schrieb Gerald Oppen:
>> Habe jetzt angefangen mich mit der CO2-Kostenaufteilung im
>> Mieter/Vermieter Verhältnis bei WEG-Eigentumswohnung (beheizt
>> ausschließlich mit Heizöl) zu beschäftigen.
>>
>> Habe ich das so richtig verstanden?
>>
>> 1) Die Abgabe erfolgt über den Preis beim Einkaufen / Liefern des
>> Heizöls.
>> -> Demnach ist tatsächlich nicht der 1.1.2023 der Stichtag ab dem der
>> Vermieter die CO2-Aufteilung umsetzen muss sondern der der Tag ab dem
>> der letzte Liter Heizöl verbraucht wurde der vor dem 1.1.2023
>> eingekauft wurde?
>
> Wie will man den Tag denn feststellen?
Im Zeitalter der fernauslesbaren Zähler sollen es ein leichtes sein
wenigsten den Monat zu ermitteln. Ansonsten zumindest mittels Statistik.
> Nimm doch einfach den Tag der Lieferung und teile deren Kaufpreis auf.
Tag der Lieferung ist was völlig anderes als der Tag des Verbrauches.
Der "Kaufpreis" für den Mieter bezieht sich auf das abgerechnete Jahr,
nicht auf den Tankinhalt.

>> 2) Wie werden die Kosten unter den WEG-Parteien aufgeteilt? Nach dem
>> Faktor Gesamt-Quadratmeter Wohnfläche / eigener Anteil Wohnfläche?
>> Nach den tausendstel Eigentümer-Anteil oder nach Heizkostenanteil an
>> den Gesamtkosten als Faktor auf das eingekaufte Heizöl?
>
> Warum sollten CO2-Kosten, die pro Liter erhoben werden, nicht nach dem
> gleichen Schlüssel auf die Parteien umgelegt werden wie der Rest des
> Literpreises?

Um die Motivation für alle Eigentümer gleich zu halten sich ggf. für
eine Sanierung einzusetzen - sonst gibt es Unterschiedliche Behandlung
zwischen "Aussenwohnungen" (mehrere Aussenwände) und "Innenwohnung" (nur
eine Aussenwand).
>> 3) Welche Daten stellt wer zur Verfügung?
>> Im Beispiel ISTA - rechnen die das bei der Heizkostenabrechnung mit
>> aus und weisen die CO2-Kosten aus oder muss man das nach 2) selber
>> ausrechnen?
>
> Wenn die in der Rechnung für die Lieferung aufgeführt sind (nehme ich
> doch an), sollte der Posten auch in der Abrechnung auftauchen.

Aber vermutlich nur CO2-Wohnungsanteil, nicht aufgeschlüsselt auf
Mieter/Vermieter -Anteil?

Gerald

Detlef Meißner

unread,
Aug 21, 2023, 3:32:32 AM8/21/23
to
Auch das dürfte kein Problem sein.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 21, 2023, 3:33:54 AM8/21/23
to
Am 21.08.2023 um 00:22 schrieb Gerald Oppen:
> Am 20.08.23 um 14:49 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 20.08.2023 um 11:16 schrieb Gerald Oppen:
>>> Habe jetzt angefangen mich mit der CO2-Kostenaufteilung im
>>> Mieter/Vermieter Verhältnis bei WEG-Eigentumswohnung (beheizt
>>> ausschließlich mit Heizöl) zu beschäftigen.
>>>
>>> Habe ich das so richtig verstanden?
>>>
>>> 1) Die Abgabe erfolgt über den Preis beim Einkaufen / Liefern des
>>> Heizöls.
>>> -> Demnach ist tatsächlich nicht der 1.1.2023 der Stichtag ab dem der
>>> Vermieter die CO2-Aufteilung umsetzen muss sondern der der Tag ab dem
>>> der letzte Liter Heizöl verbraucht wurde der vor dem 1.1.2023
>>> eingekauft wurde?
>>
>> Wie will man den Tag denn feststellen?
> Im Zeitalter der fernauslesbaren Zähler sollen es ein leichtes sein
> wenigsten den Monat  zu ermitteln. Ansonsten zumindest mittels Statistik.
>> Nimm doch einfach den Tag der Lieferung und teile deren Kaufpreis auf.
> Tag der Lieferung ist was völlig anderes als der Tag des Verbrauches.
> Der "Kaufpreis" für den Mieter bezieht sich auf das abgerechnete Jahr,
> nicht auf den Tankinhalt.

Wie wird denn ohne CO2-Preis das neugelieferte Öl auf die Mieter bzw.
Abrechnungsjahre umgelegt?
Preise schwankten schon immer. Ob du jetzt den Preis des alten Inhalts
mit dem puren Preis der Neulieferung verrechnest oder letzteren in zwei
Bestandteile aufteilst, ändert nichts am Ergebnis.

>>> 2) Wie werden die Kosten unter den WEG-Parteien aufgeteilt? Nach dem
>>> Faktor Gesamt-Quadratmeter Wohnfläche / eigener Anteil Wohnfläche?
>>> Nach den tausendstel Eigentümer-Anteil oder nach Heizkostenanteil an
>>> den Gesamtkosten als Faktor auf das eingekaufte Heizöl?
>>
>> Warum sollten CO2-Kosten, die pro Liter erhoben werden, nicht nach dem
>> gleichen Schlüssel auf die Parteien umgelegt werden wie der Rest des
>> Literpreises?
>
> Um die Motivation für alle Eigentümer gleich zu halten sich ggf. für
> eine Sanierung einzusetzen - sonst gibt es Unterschiedliche Behandlung
> zwischen "Aussenwohnungen" (mehrere Aussenwände) und "Innenwohnung" (nur
> eine Aussenwand).

Und vor dem CO2-Preis war es kein Problem, dass die unterschiedlich
behandelt werden?
Gut, wenn die mit dem hohen Verbrauch alle vermietet haben, war ihnen
Gerechtigkeit egal, weil der Mieter zahlt. Mit dem neuen Anteil des
Vermieters haben auch sie Interesse an Gleichbehandlung. Dann muss
vielleicht der Schlüssel generell verändert werden, aber doch nicht je
nach Bestandteil des Literpreises verschiedene Schlüssel.

>>> 3) Welche Daten stellt wer zur Verfügung?
>>> Im Beispiel ISTA - rechnen die das bei der Heizkostenabrechnung mit
>>> aus und weisen die CO2-Kosten aus oder muss man das nach 2) selber
>>> ausrechnen?
>>
>> Wenn die in der Rechnung für die Lieferung aufgeführt sind (nehme ich
>> doch an), sollte der Posten auch in der Abrechnung auftauchen.
>
> Aber vermutlich nur CO2-Wohnungsanteil, nicht aufgeschlüsselt auf
> Mieter/Vermieter -Anteil?

Der Anteil ist ja wohl für alle Wohnungen gleich (Effizienz für das
ganze Haus berechnet, nicht für einzelne Wohnungen). Wenn ISTA den
kennt, spricht nichts dagegen, in die beiden Teile aufzugliedern.

Jens Müller

unread,
Aug 21, 2023, 4:43:45 PM8/21/23
to
Am 21.08.2023 um 00:19 schrieb Gerald Oppen:
>> Die Abrechnungsfirm rechnet das entsprechend nach den Angaben des
>> Vermieters aus. Also im Prinzip wie bisher.
>
> Anteil CO2-Kosten Vermieter OK. Vermutlich aber nicht Aufteilung Mieter
> / Vermieter?

Der Verwalter schreibt auch jetzt schon in die Abrechnung, was umlegbar
ist und was nicht. Warum also nicht?

Jens Müller

unread,
Aug 21, 2023, 4:46:29 PM8/21/23
to
Am 20.08.2023 um 11:16 schrieb Gerald Oppen:
>
> 3) Welche Daten stellt wer zur Verfügung?
> Im Beispiel ISTA - rechnen die das bei der Heizkostenabrechnung mit aus
> und weisen die CO2-Kosten aus oder muss man das nach 2) selber ausrechnen?

https://www.ista.com/de/co2-rechner/

"Sofern wir mit der Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung beauftragt
sind und die von uns abgerechneten Flächen der Wohnfläche entsprechen,
können wir die Einstufung Ihrer Liegenschaft gemäß
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz vornehmen, die anteiligen Kosten
für Sie und Ihre Mieter bestimmen und in der Heizkostenabrechnung
ausweisen. Von Ihnen benötigen wir dafür die Daten zum CO2-Ausstoß, die
CO2-Kosten und den Emissionsfaktor. Diese finden Sie in der Rechnung
über die Lieferung von Brennstoffen und Wärme Ihres Brennstoff- und
Wärmelieferanten."

Jens Müller

unread,
Feb 21, 2024, 4:50:44 PMFeb 21
to
Am 20.08.2023 um 11:16 schrieb Gerald Oppen:
>
> 3) Welche Daten stellt wer zur Verfügung?
> Im Beispiel ISTA - rechnen die das bei der Heizkostenabrechnung mit aus
> und weisen die CO2-Kosten aus oder muss man das nach 2) selber ausrechnen?

Kalo hat es gemacht.

Aber mit einer um Faktor 10 zu niedrigen CO2-Menge pro kWh Erdgas ...
Damit ist dann 0% für Vermieter rausgekommen ...
0 new messages