Am 21.08.2023 um 00:22 schrieb Gerald Oppen:
> Am 20.08.23 um 14:49 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 20.08.2023 um 11:16 schrieb Gerald Oppen:
>>> Habe jetzt angefangen mich mit der CO2-Kostenaufteilung im
>>> Mieter/Vermieter Verhältnis bei WEG-Eigentumswohnung (beheizt
>>> ausschließlich mit Heizöl) zu beschäftigen.
>>>
>>> Habe ich das so richtig verstanden?
>>>
>>> 1) Die Abgabe erfolgt über den Preis beim Einkaufen / Liefern des
>>> Heizöls.
>>> -> Demnach ist tatsächlich nicht der 1.1.2023 der Stichtag ab dem der
>>> Vermieter die CO2-Aufteilung umsetzen muss sondern der der Tag ab dem
>>> der letzte Liter Heizöl verbraucht wurde der vor dem 1.1.2023
>>> eingekauft wurde?
>>
>> Wie will man den Tag denn feststellen?
> Im Zeitalter der fernauslesbaren Zähler sollen es ein leichtes sein
> wenigsten den Monat zu ermitteln. Ansonsten zumindest mittels Statistik.
>> Nimm doch einfach den Tag der Lieferung und teile deren Kaufpreis auf.
> Tag der Lieferung ist was völlig anderes als der Tag des Verbrauches.
> Der "Kaufpreis" für den Mieter bezieht sich auf das abgerechnete Jahr,
> nicht auf den Tankinhalt.
Wie wird denn ohne CO2-Preis das neugelieferte Öl auf die Mieter bzw.
Abrechnungsjahre umgelegt?
Preise schwankten schon immer. Ob du jetzt den Preis des alten Inhalts
mit dem puren Preis der Neulieferung verrechnest oder letzteren in zwei
Bestandteile aufteilst, ändert nichts am Ergebnis.
>>> 2) Wie werden die Kosten unter den WEG-Parteien aufgeteilt? Nach dem
>>> Faktor Gesamt-Quadratmeter Wohnfläche / eigener Anteil Wohnfläche?
>>> Nach den tausendstel Eigentümer-Anteil oder nach Heizkostenanteil an
>>> den Gesamtkosten als Faktor auf das eingekaufte Heizöl?
>>
>> Warum sollten CO2-Kosten, die pro Liter erhoben werden, nicht nach dem
>> gleichen Schlüssel auf die Parteien umgelegt werden wie der Rest des
>> Literpreises?
>
> Um die Motivation für alle Eigentümer gleich zu halten sich ggf. für
> eine Sanierung einzusetzen - sonst gibt es Unterschiedliche Behandlung
> zwischen "Aussenwohnungen" (mehrere Aussenwände) und "Innenwohnung" (nur
> eine Aussenwand).
Und vor dem CO2-Preis war es kein Problem, dass die unterschiedlich
behandelt werden?
Gut, wenn die mit dem hohen Verbrauch alle vermietet haben, war ihnen
Gerechtigkeit egal, weil der Mieter zahlt. Mit dem neuen Anteil des
Vermieters haben auch sie Interesse an Gleichbehandlung. Dann muss
vielleicht der Schlüssel generell verändert werden, aber doch nicht je
nach Bestandteil des Literpreises verschiedene Schlüssel.
>>> 3) Welche Daten stellt wer zur Verfügung?
>>> Im Beispiel ISTA - rechnen die das bei der Heizkostenabrechnung mit
>>> aus und weisen die CO2-Kosten aus oder muss man das nach 2) selber
>>> ausrechnen?
>>
>> Wenn die in der Rechnung für die Lieferung aufgeführt sind (nehme ich
>> doch an), sollte der Posten auch in der Abrechnung auftauchen.
>
> Aber vermutlich nur CO2-Wohnungsanteil, nicht aufgeschlüsselt auf
> Mieter/Vermieter -Anteil?
Der Anteil ist ja wohl für alle Wohnungen gleich (Effizienz für das
ganze Haus berechnet, nicht für einzelne Wohnungen). Wenn ISTA den
kennt, spricht nichts dagegen, in die beiden Teile aufzugliedern.