On 19.05.2013 09:45, D.Harms wrote:
> Am 18.05.2013 12:06, schrieb Ulf Rund:
>> On Thu, 16 May 2013 22:35:46 +0200, D.Harms wrote:
>>
>>> Am 15.05.2013 22:52, schrieb Ulf Rund:
>>>> das Sondereigentum beginnt mit dem Wohnungswasserzähler
>>>>
>>> Die gehören dem Wasserlieferanten. Hier geht es um das Ventil davor.
>> falsch!
>> Dem Versorger gehört der Haus-Wasserzähler. Alles was danach kommt ist
>> Gemeinschaftseigentum bis zum Wohnungswasserzähler. Dieser ist dann
>> schon Sondereigentum des Wohnungseigentümers (wenn es nicht anders
>> vereinbart wurde)
>>
Nee der Wohnungswasserzähler gehört (da gibt es kein Zweifel) zum
Gemeinschaftsbereich. (das Eigentum kann z.B. bei der Ista liegen).
>> So kenne ich es jedenfalls und wird bei uns so gehandhabt.
>> Sollte es gesetzlich oder durch Vorschrift anders geregelt sein, so
>> nenne mir entsprechende Quellen - man lernt ja nie aus.
>>
> Aus: *Der Wohnungseigentümer* von Volker Bielefeld:``Wasseruhren sind
> zwingend gemeinschaftliches Eigentum..... dies gilt auch dann, wenn sie
> sich im Bereich des Sondereigentums befinden``..... ``Da die Kosten der
> Anschaffung und der Installation der Wasseruhren zu den Betriebskosten
> gemäß §16 Abs.3 WEG zählen, können die Wohnungseigentümer mehrheitlich
> beschließen, dass diese Kosten von den jeweiligen Wohnungseigentümer
> direkt zu tragen sind`` ( Änderung durch Vereinbarung). Ende Zitate. Der
> Begriff *Wasseruhren* umfasst auch die zugehörigen Absperrarmaturen
> wobei die *Uhren* Eigentum des Versorgers bleiben und von der
> Gemeinschaft gemietet werden.
>
> Gruß,
> Detlef
Habe inzwischen auch mal Bärmann Pick 19. Auflage konsultiert:
...[zur GE gehören] die für die *Funktion der Gesamtanlage* und der
Abrechnung und der Gemeinschaft notwendige Teile in den Räumen des SEs...
Ein Absperrhahn/Ventil sehe ich als unverzichtbar, um die Funktion der
Gesamtanlage von den Ereignisse im SE zu entkoppeln.
Also ich werde mal berichten, ob die HV doch nachgibt, oder wieder
Rechtsberatungskosten auf die Gemeinschaft anfallen werden.
;-)
Laszlo