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Wasser Absperrventile im Sondereigentum?

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Laszlo Lebrun

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May 14, 2013, 5:04:34 PM5/14/13
to
Hallo,
ich habe eine Aufforderung bekommen, ein Wasserabsperrventil (das die
Ablesefirma übrigens zerstört hat) auf meine Kosten von eine Fachfirma
erneuern zu lassen.
Meiner Meinung nach gehören die Ventile zum Gemeinschaftseigentum und
mein Sondereigentum beginnt nur danach:

Dazu beginnt der Abzweig zur Wohnung und der Übergang zum
Sondereigentum logischerweise erst nach dem Absperrventil, "das zum
Gemeinschaftseigentum -auch wenn es in Sondereigentum liegt- zuzuordnen
ist".(Sauren KG WE 1994,52,53)

Die HV widerspricht (ohne Nachweis) und behauptet, dass diese Rechtslage
überholt sei.

zu Recht?

Danke für Ihre Hinweise.
Michel Firholz
--
One computer and three operating systems, not the other way round.
One wife and many hotels, not the other way round ! ;-)

D.Harms

unread,
May 15, 2013, 6:43:02 AM5/15/13
to
Am 14.05.2013 23:04, schrieb Laszlo Lebrun:
> Hallo,
> ich habe eine Aufforderung bekommen, ein Wasserabsperrventil (das die
> Ablesefirma übrigens zerstört hat) auf meine Kosten von eine Fachfirma
> erneuern zu lassen.
> Meiner Meinung nach gehören die Ventile zum Gemeinschaftseigentum und
> mein Sondereigentum beginnt nur danach:
>
> Dazu beginnt der Abzweig zur Wohnung und der Übergang zum
> Sondereigentum logischerweise erst nach dem Absperrventil, "das zum
> Gemeinschaftseigentum -auch wenn es in Sondereigentum liegt-
> zuzuordnen ist".(Sauren KG WE 1994,52,53)
>
> Die HV widerspricht (ohne Nachweis) und behauptet, dass diese
> Rechtslage überholt sei.
>

Falls beim *Wasserabsperrventil* das Ventil vor dem Wasserzähler gemeint
ist handelt es sich üblicherweise um Gemeinschaftseigentum. Der WEG
steht es frei eine *Abweichung durch Vereinbarung* zu beschließen.
Gruß,
Detlef
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D.Harms

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May 16, 2013, 4:35:46 PM5/16/13
to
Am 15.05.2013 22:52, schrieb Ulf Rund:
> On Tue, 14 May 2013 23:04:34 +0200, Laszlo Lebrun wrote:
>
>> Hallo,
>> ich habe eine Aufforderung bekommen, ein Wasserabsperrventil (das die
>> Ablesefirma �brigens zerst�rt hat) auf meine Kosten von eine Fachfirma
>> erneuern zu lassen.
>> Meiner Meinung nach geh�ren die Ventile zum Gemeinschaftseigentum und
>> mein Sondereigentum beginnt nur danach:
> das Sondereigentum beginnt mit dem Wohnungswasserz�hler
>
Die geh�ren dem Wasserlieferanten. Hier geht es um das Ventil davor.
Gru�,
Detlef

Carsten Guse

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May 17, 2013, 10:02:15 PM5/17/13
to
Laszlo Lebrun wrote:

> Hallo,
> ich habe eine Aufforderung bekommen, ein Wasserabsperrventil (das die
> Ablesefirma �brigens zerst�rt hat) auf meine Kosten von eine Fachfirma
> erneuern zu lassen.

Kann es sein,da� da ein Mi�verst�ndnis zwischen Dir und der HV vorliegt?
Wir haben hier in unseren Wohnungen vor den Z�hlern Absperr*h�hne*,
*Ventile* gibts erst hinter dem Z�hler.

> Meiner Meinung nach geh�ren die Ventile zum Gemeinschaftseigentum und
> mein Sondereigentum beginnt nur danach:

MuMn endet das Gemeinschaftseigentum am Z�hler (welcher noch
dazugeh�rt), danach beginnt das Sondereigentum. (zumindest f�r
Wasserleitungen, bei W�rme siehts nach der Rechtsprechung anders aus.)

Carsten
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D.Harms

unread,
May 19, 2013, 3:45:11 AM5/19/13
to
Am 18.05.2013 12:06, schrieb Ulf Rund:
> falsch!
> Dem Versorger geh�rt der Haus-Wasserz�hler. Alles was danach kommt ist
> Gemeinschaftseigentum bis zum Wohnungswasserz�hler. Dieser ist dann
> schon Sondereigentum des Wohnungseigent�mers (wenn es nicht anders
> vereinbart wurde)
>
> So kenne ich es jedenfalls und wird bei uns so gehandhabt.
> Sollte es gesetzlich oder durch Vorschrift anders geregelt sein, so
> nenne mir entsprechende Quellen - man lernt ja nie aus.
>
>
>
Aus: *Der Wohnungseigent�mer* von Volker Bielefeld:``Wasseruhren sind
zwingend gemeinschaftliches Eigentum..... dies gilt auch dann, wenn sie
sich im Bereich des Sondereigentums befinden``..... ``Da die Kosten der
Anschaffung und der Installation der Wasseruhren zu den Betriebskosten
gem�� �16 Abs.3 WEG z�hlen, k�nnen die Wohnungseigent�mer mehrheitlich
beschlie�en, dass diese Kosten von den jeweiligen Wohnungseigent�mer
direkt zu tragen sind`` ( �nderung durch Vereinbarung). Ende Zitate.
Der Begriff *Wasseruhren* umfasst auch die zugeh�rigen Absperrarmaturen
wobei die *Uhren* Eigentum des Versorgers bleiben und von der
Gemeinschaft gemietet werden.

Gru�,
Detlef

Laszlo Lebrun

unread,
May 20, 2013, 6:31:50 PM5/20/13
to
On 18.05.2013 04:02, Carsten Guse wrote:
> Laszlo Lebrun wrote:
>
>> Hallo,
>> ich habe eine Aufforderung bekommen, ein Wasserabsperrventil (das die
>> Ablesefirma übrigens zerstört hat) auf meine Kosten von eine Fachfirma
>> erneuern zu lassen.
>
> Kann es sein,daß da ein Mißverständnis zwischen Dir und der HV vorliegt?
> Wir haben hier in unseren Wohnungen vor den Zählern Absperr*hähne*,
> *Ventile* gibts erst hinter dem Zähler.
>
Fast immer werden Ventile (regelbar) als Hähne (auf-zu) verwendet.
Macht es juristisch ein Unterschied?

>> Meiner Meinung nach gehören die Ventile zum Gemeinschaftseigentum und
>> mein Sondereigentum beginnt nur danach:
>
> MuMn endet das Gemeinschaftseigentum am Zähler (welcher noch
> dazugehört), danach beginnt das Sondereigentum. (zumindest für
> Wasserleitungen, bei Wärme siehts nach der Rechtsprechung anders aus.)
>
Also versucht die HV mir eine Reparatur aufzubürden ,die von der
Gemeinschaft getragen werden sollte?
Übrigens: das in Frage kommenden Hahn/Ventil befindet sich vorm Zähler,
so dass ich es gar nicht ohne Eingriff in das Gemeinschaftsteigentum
wechseln könnte.

Laszlo Lebrun

unread,
May 22, 2013, 9:13:46 AM5/22/13
to
On 19.05.2013 09:45, D.Harms wrote:
> Am 18.05.2013 12:06, schrieb Ulf Rund:
>> On Thu, 16 May 2013 22:35:46 +0200, D.Harms wrote:
>>
>>> Am 15.05.2013 22:52, schrieb Ulf Rund:
>>>> das Sondereigentum beginnt mit dem Wohnungswasserzähler
>>>>
>>> Die gehören dem Wasserlieferanten. Hier geht es um das Ventil davor.
>> falsch!
>> Dem Versorger gehört der Haus-Wasserzähler. Alles was danach kommt ist
>> Gemeinschaftseigentum bis zum Wohnungswasserzähler. Dieser ist dann
>> schon Sondereigentum des Wohnungseigentümers (wenn es nicht anders
>> vereinbart wurde)
>>

Nee der Wohnungswasserzähler gehört (da gibt es kein Zweifel) zum
Gemeinschaftsbereich. (das Eigentum kann z.B. bei der Ista liegen).

>> So kenne ich es jedenfalls und wird bei uns so gehandhabt.
>> Sollte es gesetzlich oder durch Vorschrift anders geregelt sein, so
>> nenne mir entsprechende Quellen - man lernt ja nie aus.
>>

> Aus: *Der Wohnungseigentümer* von Volker Bielefeld:``Wasseruhren sind
> zwingend gemeinschaftliches Eigentum..... dies gilt auch dann, wenn sie
> sich im Bereich des Sondereigentums befinden``..... ``Da die Kosten der
> Anschaffung und der Installation der Wasseruhren zu den Betriebskosten
> gemäß §16 Abs.3 WEG zählen, können die Wohnungseigentümer mehrheitlich
> beschließen, dass diese Kosten von den jeweiligen Wohnungseigentümer
> direkt zu tragen sind`` ( Änderung durch Vereinbarung). Ende Zitate. Der
> Begriff *Wasseruhren* umfasst auch die zugehörigen Absperrarmaturen
> wobei die *Uhren* Eigentum des Versorgers bleiben und von der
> Gemeinschaft gemietet werden.
>
> Gruß,
> Detlef


Habe inzwischen auch mal Bärmann Pick 19. Auflage konsultiert:
...[zur GE gehören] die für die *Funktion der Gesamtanlage* und der
Abrechnung und der Gemeinschaft notwendige Teile in den Räumen des SEs...

Ein Absperrhahn/Ventil sehe ich als unverzichtbar, um die Funktion der
Gesamtanlage von den Ereignisse im SE zu entkoppeln.

Also ich werde mal berichten, ob die HV doch nachgibt, oder wieder
Rechtsberatungskosten auf die Gemeinschaft anfallen werden.
;-)

Laszlo

Kurt Guenter

unread,
May 27, 2013, 12:29:44 PM5/27/13
to
Ulf Rund <rollo...@gmx.net> schrieb:


>das Sondereigentum beginnt mit dem Wohnungswasserz�hler

Bl�dsinn! Der Umkehrschluss w�re dann, dass es kein Sondereigentum
gibt, wenns keinen Wasserz�hler gibt?

Joerg Meier

unread,
May 27, 2013, 3:10:55 PM5/27/13
to
Nur fuer Leute, die einen an der Waffel haben: Mein Grundstueck beginnt an
einem Drahtzaun. Heisst dass jetzt bei Dir im Umkehrschluss, dass hinter
jedem Drahtzaun Grundstuecke von mir liegen ? Oder dass ohne den Drahtzaun
mein Grundstueck an den Nachbarn verfaellt ?

Das "Umkehrschluesse" so nicht funktionieren, ist doch nun elementarste
Logik, die selbst der typische Grundschueler verstehen sollte. Trollst Du
absichtlich, oder brauchst Du eventuell einen Betreuer ?

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.
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Laszlo Lebrun

unread,
Jun 9, 2013, 8:06:38 AM6/9/13
to
On 21.05.2013 00:31, Laszlo Lebrun wrote:
> On 18.05.2013 04:02, Carsten Guse wrote:
>> Laszlo Lebrun wrote:
>>
>>> Hallo,
>>> ich habe eine Aufforderung bekommen, ein Wasserabsperrventil (das die
>>> Ablesefirma übrigens zerstört hat) auf meine Kosten von eine Fachfirma
>>> erneuern zu lassen.
>>
>> Kann es sein,daß da ein Mißverständnis zwischen Dir und der HV vorliegt?
>> Wir haben hier in unseren Wohnungen vor den Zählern Absperr*hähne*,
>> *Ventile* gibts erst hinter dem Zähler.
>>
> Fast immer werden Ventile (regelbar) als Hähne (auf-zu) verwendet.
> Macht es juristisch ein Unterschied?
>
>>> Meiner Meinung nach gehören die Ventile zum Gemeinschaftseigentum und
>>> mein Sondereigentum beginnt nur danach:
>>
>> MuMn endet das Gemeinschaftseigentum am Zähler (welcher noch
>> dazugehört), danach beginnt das Sondereigentum. (zumindest für
>> Wasserleitungen, bei Wärme siehts nach der Rechtsprechung anders aus.)
>>
> Also versucht die HV mir eine Reparatur aufzubürden ,die von der
> Gemeinschaft getragen werden sollte?
> Übrigens: das in Frage kommenden Hahn/Ventil befindet sich vorm Zähler,
> so dass ich es gar nicht ohne Eingriff in das Gemeinschaftsteigentum
> wechseln könnte.
>

Habe meine Rechtsauffassung erklärt. Die HV kontert mit:

http://cjoint.com/13jn/CFjoafSrX76_argumsg.png

Meiner Meinung nach, ist es ein Auszug aus einer Fachzeitschrift, die
sich auf dem Fall einer Versorgungsperre bei nichtzahlende Eigentümer
beläuft, und hier nicht zutrifft.

Sehe ich das richtig?

Laszlo
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