nachdem ich meinen WG-Antrag abgegeben hatte mit
Kontoauszügen, aus denen die Mietzahlung hervorgeht,
bekam ich nun einen Bescheid, daß aus den
Kontoauszügen alle Habenbuchungen zu erkennen seien
müssen. Haben die wirklich das Recht dazu? Wenn ja, was
soll das bringen. Die meisten Habenbuchungen im
geforderten Zeitraum ergeben sich aus Verkäufen bei eBay.
Gruß
Frank
>nachdem ich meinen WG-Antrag abgegeben hatte mit
>Kontoauszügen, aus denen die Mietzahlung hervorgeht,
>bekam ich nun einen Bescheid, daß aus den
>Kontoauszügen alle Habenbuchungen zu erkennen seien
>müssen. Haben die wirklich das Recht dazu? Wenn ja, was
Du hast die Pflicht, Dein Einkommen vollständig
anzugeben. Und wenn Du einen Gewerbebetrieb hast,
dann gehören die Einnahmen daraus auch dazu. Oder
habe ich Dich falsch verstanden?
>soll das bringen. Die meisten Habenbuchungen im
>geforderten Zeitraum ergeben sich aus Verkäufen bei eBay.
Für Deine Erträge aus dem Gewerbebetrieb solltest Du
aber besser einen Steuerbescheid, eine G+V-Rechnung
oder sowas vorzulegen haben.
Dass die Einnahmen aus dem Betrieb nicht der Gewinn
sind, sollten die beim Wohnungsamt schon begreifen.
Nein, es geht auch gar nicht um gewerblich Verkäufe bei
Ebay, sondern um das Verkaufen privater Dinge, die sich
logischerweise auch in Haben-Buchungen niederschlagen.
Also was für einen Aussage will man denn dann noch
aus den Kontoauszügen ziehen?
Frank
Gib Dein Einkommen korrekt an. Die Verkaufserlöse rechnest Du natürlich
nicht ein. Schließlich ist für das Wohngeld nur das steuerpflichtige
Einkommen plus einiger zusätzlicher Einnahmearten maßgebend. Deine
Verkaufserlöse -in der von Dir beschriebenen Form- gehören mit Sicherheit
NICHT dazu. Sollte die Wohngeldstelle dennoch diese mit einrechnen (die
Inkompetenz ist dort oftmals erschreckend), legst Du Widerspruch gegen den
Bescheid ein. Fertig.
Vermutlich war das von Dir angegebene Einkommen derart gering, dass man Dir
nicht glaubt. IdR wird dann eine Erklärung verlangt, wie Du Dich bisher
"über Wasser" gehalten hast.
Dirk
Quatsch.
Er schrieb, dass er sein persönliches Eigentum verkauft. Dann (!) kann der
Erlös nicht als Einkommen angerechnet werden. Es handelt sich -nach seinen
Aussagen- NICHT um eine gewerbliche Tätigkeit.
DU solltest etwas genauer lesen.
Dirk
>> Für Deine Erträge aus dem Gewerbebetrieb solltest Du
>> aber besser einen Steuerbescheid, eine G+V-Rechnung
>> oder sowas vorzulegen haben.
>> Dass die Einnahmen aus dem Betrieb nicht der Gewinn
>> sind, sollten die beim Wohnungsamt schon begreifen.
>
>Nein, es geht auch gar nicht um gewerblich Verkäufe bei
>Ebay, sondern um das Verkaufen privater Dinge, die sich
>logischerweise auch in Haben-Buchungen niederschlagen.
Ähm, irgendeinen Grund werden die haben, nach den Konto-
Auszügen zu fragen. Wieviele Buchungen sind das denn?
Könnte man aus der Anzahl die Vermutung ziehen, dass
Dein Einkommen zu einem bestimmten Teil aus der
Veräußerung "einiger privater Dinge" besteht?
Dass Du nicht nur gewerblich handelst, wenn Du ein
"Gewerbe angemeldet" hast, ist Dir klar?
>
>Ähm, irgendeinen Grund werden die haben, nach den Konto-
>Auszügen zu fragen.
Vermutlich war das von ihm angegebene Einkommen derart gering, dass er sich
damit nicht "über Wasser" halten konnte. Dann wird i.d.R. eine Erklärung
gefordert, wovon er bisher gelebt hat.
>Wieviele Buchungen sind das denn?
>Könnte man aus der Anzahl die Vermutung ziehen, dass
>Dein Einkommen zu einem bestimmten Teil aus der
>Veräußerung "einiger privater Dinge" besteht?
Mein Gott noch mal! Natürlich kann ich mich drei Monate mit dem Verkauf
meines privaten Hab und Gutes über Wasser halten. Trotzdem DARF dieser Erlös
nicht als Einkommen angerechnet werden!!! Lies doch mal das Wohngeldgesetz!
Dort stehen anzurechnende Einkommensarten klipp und klar drin. Dies ist nun
mal so, auch wenn Du offensichtlich rein "vom Gefühl her" etwas anders
reagieren würdest. (Genau das ist übrigens ein häufiges Problem bei
Behörden. Statt sich klipp und klar an die Gesetze/Regeln zu halten, wird
nach Gefühl und damit nach Gutdünken gehandelt.)
>
>Dass Du nicht nur gewerblich handelst, wenn Du ein
>"Gewerbe angemeldet" hast, ist Dir klar?
Klar, das setzt allerdings kaufen und verkaufen voraus. Er hat NUR verkauft,
und zwar seinen Fernseher, seine überzähligen Unterhosen, seinen Computer
und sonstige Dinge, die er nicht unbedingt braucht. So hat er es zumindest
geschrieben und das ist schließlich die Grundlage unserer Diskussion.
>>Könnte man aus der Anzahl die Vermutung ziehen, dass
>>Dein Einkommen zu einem bestimmten Teil aus der
>>Veräußerung "einiger privater Dinge" besteht?
>
>Mein Gott noch mal! Natürlich kann ich mich drei Monate mit dem Verkauf
>meines privaten Hab und Gutes über Wasser halten. Trotzdem DARF dieser Erlös
>nicht als Einkommen angerechnet werden!!! Lies doch mal das Wohngeldgesetz!
Habe ich. Und jetzt?
Willst Du sagen, dass § 10 Abs. 1 WoGG i.V.m. § 2 Abs. 1 EStG
undeutlich sind? War meine Frage an Frank nicht deutlich?
Ich habe nicht behauptet, dass er ein Gewerbe betreibt, ich
habe darauf hingewiesen, dass auch Einkünfte aus Gewerbe
oder selbständiger Arbeit Einkommen i.S. des WohngeldG
wären.
Meine Frage war, ob man aus der Anzahl etc. was schließen
kann. Wie Du darauf kommst, einen Haufen Ausrufezeichen
loszulassen und zu schreien (Großschrift) ist mir nicht
klar. Du hättest lieber ein paar Kriterien liefern können,
nach denen die gewerbliche Tätigkeit feststellbar wäre:
- selbständig
- nachhaltig
- mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen
- sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
darstellt
- es darf sich weder um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
noch um solche aus selbständiger Arbeit (Freier Beruf) handeln
und
- als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, daß die Betätigung den
Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet.
Das alles hast Du abgeprüft und verneinen können?
>Dort stehen anzurechnende Einkommensarten klipp und klar drin. Dies ist nun
>mal so, auch wenn Du offensichtlich rein "vom Gefühl her" etwas anders
>reagieren würdest. (Genau das ist übrigens ein häufiges Problem bei
>Behörden. Statt sich klipp und klar an die Gesetze/Regeln zu halten, wird
>nach Gefühl und damit nach Gutdünken gehandelt.)
Die Gesetze und Regeln sind klar. Unklar ist hier nur der
Sachverhalt.
>>Dass Du nicht nur gewerblich handelst, wenn Du ein
>>"Gewerbe angemeldet" hast, ist Dir klar?
>
>Klar, das setzt allerdings kaufen und verkaufen voraus. Er hat NUR verkauft,
>und zwar seinen Fernseher, seine überzähligen Unterhosen, seinen Computer
>und sonstige Dinge, die er nicht unbedingt braucht. So hat er es zumindest
>geschrieben und das ist schließlich die Grundlage unserer Diskussion.
Das schrieb er eben nicht. Das deutest Du da hinein, ich
deute etwas anderes. Und solange Frank nicht mal deutlich
macht, was "die meisten Habenbuchungen" genau bedeutet,
werden wir auch nicht klarer sehen...
Könntest Du mir noch einen Hinweis darauf geben, wo ich
Deine Auffassung mal nachlesen könnte, dass ein Gewerbe
kaufen _und_ verkaufen voraussetzt? Du weißt ja, wir wollen
uns klipp und klar an die Gesetze/Regeln halten und nicht
nach Gefühl und damit nach Gutdünken handeln.
>Das alles hast Du abgeprüft und verneinen können?
>
Der OP hat klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich um den Verkauf privater
Dinge handelt. Die Frage des OP kannst Du also so beantworten wie ich es
schon getan habe: So wie er es dargestellt hat, dürfen die Erlöse NICHT
angerechnet werden. Auf einem anderen Blatt steht natürlich, ob er uns nicht
angelogen hat...
Dirk
Wenn ich 30 gebrauchte Computer kaufe sind die auch privat. Wenn ich die
anschließend bei eBay wieder verkaufe, habe ich privates verkauft.
Ob dies so hingenommen wird ist etwas anderes.
Dann handelst Du gewerblich - nämlich mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Dirk
> Dann handelst Du gewerblich - nämlich mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Weist du was Frank und wieviel davon er versteigert hat? Weist du wo er die
Ware her hat?
Also sind die Verdächtigungen ja eventeull gerechtfertigt.
leider konnte ich mich nicht früher in dem Thread melden...
Erst mal Danke für die gelieferten Informationen.
"Udo Köstler" <Udo.ko...@bigfoot.de> wrote in message
news:a9jhp9$le3$1...@news.fth.sbs.de...
Außerdem möchte ich - um die Streitigkeiten etwas zu schlichten -
die Lage etwas genauer schildern. Bei eBay hab ich seit etwa 9/01
private Dinge verkauft, die auch nie in einer späteren
Gewinnerzielungsabsicht erworben wurde. Es waren nur alte
Klamotten, ein paar Computerspiele und sonstiger Kram,
den man selbst nicht mehr braucht. Dabei sind im letzten halben
Jahr ca. 500 Euro umgesetzt worden. Das die fürs Wohngeld
alle Angaben haben wollen, leuchtet mir ja ein, aber das die
dann noch meine Auszüge einsehen wollen / dürfen.
Dann frag ich mich doch (als Laie mit gesundem Menschen-
verstand), warum ich eigentlich noch Angaben zu meinem
Einkommen machen soll. Das ist doch sowieso irgendwo
hinterlegt. Vielleicht sollte man bei solchen Sachen den
Verstand wirklich abschalten, aber im Moment fällt mir
das noch nicht sonderlich leicht.
Gruß
Frank
> Das die fürs Wohngeld alle Angaben haben wollen,
> leuchtet mir ja ein, aber das die dann noch meine
> Auszüge einsehen wollen / dürfen.
Ich würde ihnen schon zugestehen, dass sie sich nicht nur auf Angaben
verlassen sondern die auch überprüfen möchten.
Unter bestimmten (engen) Voraussetzungen sind auch private
Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtiges Einkommen: § 23 EStG. Für bewegliche
Wirtschaftsgüter natürlich schwer überprüfbar.
.Timo