Torsten Rüdiger Hansen
unread,Dec 21, 2023, 12:14:57 PM12/21/23You do not have permission to delete messages in this group
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Hallo,
ein Termin bei der Rechtsberatung von Haus&Grund ist erst am 8.1.24,
deswegen möchte ich mal einige Vermutungen der Mitleser hören.
Vielleicht findet sich hier eine schnellere Lösung oder Idee.
Ein Mietshaus hat u.a. eine "Gewerbefläche", die aus Lager und Büro
besteht. Die Büroangestellten arbeiten 3 Tage die Woche und scheinen
recht stark zu rauchen. Dann ist das Fenster auf.
Eine Mietswohnung liegt auf gleiche Ebene daneben. Diese Wohnung hat ein
Innenbad und eine Innenküche. Jeder Raum hat je eine Entlüftung mit
Ventilator nach draussen, aber nicht zum Dach, sondern zur Außenwand
(seit 40 Jahren Bestand, bauliche Änderungen sind nicht möglich, auch
nicht das die Rohre in eine größere Höhe (+ 1 Etage) weitergezogen
werden).
Beide Lüftungsausgänge (genau nebeneinander) liegen ca. 2 Meter
waagerecht und knapp 1 Meter über der Fensteroberkannte des
Bürofensters.
Die Lüftungsrohre haben vor 2 Wochen Rückschlagklappen erhalten, die mit
Moosgummi in "Zu"-Stellung doch recht dicht sind. Offenbar aber nicht
100% dicht, denn die Mieterin beschwert sich über Nikotingestank.
Noch ist die Stimmung "nur angespannt", aber nicht gereizt. Was läßt
sich machen, damit die Raucherabgase nicht in die Wohnung ziehen?
Die Ventilatoren sind geprüft sie laufen in die richtige Richtung. Nur
kann ich der Mieterin nicht zumuten, die Lüfter 24h laufen zu lassen,
denn der Küchenlüfter ist dazu zu laut (Wrasenabzug über dem Herd).
Der Chef der Raucher(innen) hat schon angeboten, ein Blech vor die
Lüfterrohre derart zu befestigen, das es keine Zuluft (wenn die
Ventilatoren aus sind) von unten geben kann. Also die Abluft zwangsweise
nach oben weg muß. Ob das helfen kann? Aber dieses Blech würde erst
Anfang Januar installiert werden... :-((
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Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Ich wohne nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.