"Stefan Schmitz" schrieb im Newsbeitrag
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> Wenn die Behörde dich dazu auffordert, solltest du es besser abnehmen.
> Sonst
> bist du es, der das ordnungswidrige Verhalten fortsetzt.
Ich baue das Beispiel um, um zu Verdeutlichen, dass Du das falsch siehst:
Nehmen wir folgendes an:
Drei Brüder wohnen in einem EFH zur Miete. Alle würden sich gegenseitig
nicht belasten.
Einer der Brüder hortet abgemeldete Fahrzeuge auf dem Grundstück.
Eines der Fahrzeuge verliert Öl und das sickert in den Boden.
Behörde fordert einen der Brüder, der am Klingelschild mit drauf steht,
das Öl leckende Fahrzeug zu entfernen. Der Bruder, der aufgefordert
wird, ist nicht der Besitzer der Fahrzeuge. Er hat auch keine Handhabe
den Bruder, dem die Fahrzeuge gehören, dazu zu zwingen das zu
tun, was die Behörde will.
Bist Du immer noch der Meinung, der unbeteiligte Bruder müsste
das betreffende Fahrzeug seines Bruders entfernen, nur weil die
Behörde das will bzw. ihn bei der Behörde als Besitzer der Fahrzeuge
zu benennen, wenn er das selbst nicht möchte?
Nur der Vollständigkeit Halber: Alle Fahrzeuge sind abgemeldet.
Es lässt sich von Außen nicht feststellen, wem diese gehören.
Man könnte als Behörde sich natürlich an den Grundstückseigentümer
wenden, was wohl auch schlauer wäre. Aber manchmal ist die
Behörde eben nicht schlau.
Trotzdem interessiert mich die Lösung einer solchen Konstellation.
Vielen mag es in den Kopf nicht passen, dass da man als Behörde
eines Täters oder Schuldners nicht habhaft werden könnte. Doch
sollte man ggf. die preusische Denke bezüglich der Obrigkeitshörigkeit
abstellen und es objektiv so betrachten, was das Recht eben her gibt.
Wenn das Recht hier eben nicht her gibt, dass die Fahrzeuge oder
die Kamera nicht einer Person eindeutig zugeordnet werden kann, dann
sollte man halt einsehen, dass das Recht eben Lücken aufweist und damit
man sogar als Behörde im Nachteil ist.
So sehe ich das.