Am 16.06.2023 um 20:49 schrieb Philipp Klaus Krause:
> Angenommen, Person A habe vergessen seine Nebenwohnung zum
> Rundfunkbeitrag anzumelden. Jahre später kommt ein Schreiben der GEZ /
> dem "Beitragsservice", dass man vom Einwohnermeldeamt von der Wohnung
> erfahren habe. Daraufhin meldet A seine Nebenwohnung bei der GEZ an.
>
> Die GEZ antwortet nun, dass die Befreiung von der Beitragspflicht erst
> ab Anmeldung bei ihr gelte,
Wohl eher ab Befreiungsantrag. Der naturgemäß erst nach Anmeldung erfolgt.
Wohingegen die Beitragspflicht bereits ab Einzug beginnt.
> und verlangt erhebliche Rundfunkbeiträge für
> die Zeit von der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bis zur Anmeldung bei
> der GEZ.
>
> Hat A da noch eine Chance, diese Gebühren nicht zu zahlen, oder in der
> Höhe zu senken?
Kommt drauf an, warum er befreit ist.
Die Befreiung der Zweitwohnung gilt gesetzlich erst ab Antragsmonat.
Ursprünglich gab es die gar nicht. Diese Regelung ist erst nachträglich
auf Anordnung des BVerfG eingeführt worden.
Von daher hat A Glück gehabt, dass er
Falls das Einkommen zu gering ist, wären die aufgelaufenen Gebühren
nicht zwangsweise einzutreiben. Dann kann man vielleicht zu einem
Verzicht kommen, der auch im Interesse des Beitragsservice Kosten sparen
würde.
Bei zwei Wohnungen aber eher unwahrscheinlich.