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Wem gehört der Schornstein? (Nutzungsrecht)

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Thak Hinnerk

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Jul 10, 2017, 4:11:53 PM7/10/17
to
Hallo,

in einem Wohnblock, Baujahr 1958, gibt es 3*6 Wohneinheiten. Die
ürsprünglichen Heizungen bedingten, das jede Wohnung 2 Schornsteine
(Züge) hat. In meiner Wohnung ist einer ungenutzt (vom Schornsteinfeger
als "abgemeldet" bestätigt), am anderem hängt eine Gastherme.

Ist der ungenutze Schornstein nun mein Eigentum, d.h. zur Nutzung als
Rohleitungsträger (Wohnung - Dachboden, Strom & Datenleitungen, ggf.
Wasser- oder Luftleitungen/Klimagerät) freigegeben (aus WEG-Sicht, nicht
aus Schornsteinfegersicht)?

In der Teilungserklärung steht (bis auf abweichende Zahlen identisch)

- Die Teilung des vorbezeichneten Grundstückes erfolgt in einem
Miteigentumsanteil von 484/10.000 verbunden mit dem Sondereigentum an
der im Haus 1, EG links belegenen Wohnung; bestehend aus 3 1/2 Zimmern,
Küche, Bad/WC, Terasse, Flur sowie 1 Keller und 1 Bodenraum. Die Räume
sind im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet.

Weiter hinten ist "Gegenstand des Sondereigentums" aufgelistet. Die
Listen enthält Fußbodenbelag, Deckenputz, nichttragende Zwischenwände,
Wandputz/verkleidungen, Innentüren, Wasserleitungen bis zur
Steigleitung, Versorgungsleitungen ab Zähler, Entwässerungsleitungen,
Klappläden und Rolläden.

Gemeinschaftseigentum ist als " ... Räume und Gebäudeteile, die nicht
nach {Liste oben} zum Sondereigentum gehören.

Nach der Zeichnung sind die Schornsteine, die vom Keller bis zum
Dachboden gehen, je Etage der jeweiligen Wohnung zugeordnet wo sie
durchgehen. Also aus meiner Sicht uneindeutig.



--
Thak.

Detlef Meißner

unread,
Jul 10, 2017, 4:19:48 PM7/10/17
to
Schornsteine gehören zum Gemeinschaftseigentum.
Du kannst den Schornstein in deiner Wohnung ja nicht einfach abreißen
und der Wohnfläche zuschlagen.
Bei der Wohnflächenberechnung ist er sicherlich auch herausgenommen worden.

Ein stillgelegter Schornstein kann, wenn man sich einig ist, für Rohre,
Leitungen usw. genutzt werden.
Fragt sich nur, was passiert, wenn jemand den Schornstein wieder
zweckentsprechend nutzen will, denn das steht ihm zu.

Detlef

Thak Hinnerk

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Jul 11, 2017, 12:39:56 AM7/11/17
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:

> Ein stillgelegter Schornstein kann, wenn man sich einig ist, für Rohre,
> Leitungen usw. genutzt werden.
> Fragt sich nur, was passiert, wenn jemand den Schornstein wieder
> zweckentsprechend nutzen will, denn das steht ihm zu.

Es geht - auch wenn Gemeinschafteigentum - um den Schornstein in meiner
Wohnung. Welcher jemand ausser mir sollte den wieder in Betrieb nehmen
wollen oder können?

--
Thak.

Detlef Meißner

unread,
Jul 11, 2017, 4:18:28 AM7/11/17
to
Der Schornstein geht doch vom Keller bis zum Dach.

Du meinst, du habest einen eigenen Schornstein?
Und die anderen Wohnungen, haben die keinen?
Können die nicht einen Ofen daran anschließen?

Detlef

Thak Hinnerk

unread,
Jul 11, 2017, 12:58:54 PM7/11/17
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:

> Du meinst, du habest einen eigenen Schornstein?

Nein, 2.

> Und die anderen Wohnungen, haben die keinen?

Doch, auch je 2.

> Können die nicht einen Ofen daran anschließen?

Warum sollten sie an "meinem" und nicht an "ihrem"?

Es ging um den Punkt

> >> Fragt sich nur, was passiert, wenn jemand den Schornstein wieder
> >> zweckentsprechend nutzen will, denn das steht ihm zu.

wer der "jemand" sein soll.

--
Thak.

Thak Hinnerk

unread,
Jul 11, 2017, 12:58:54 PM7/11/17
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de> wrote:

> Wäre ein Schornstein im Bereich der jeweiligen Wohnung Sondereigentum
> des betreffenden Wohnungseigentümers, könnte der ihn im Extremfall
> abreißen, woraufhin der Unterwohner keinen Schornstein mehr hätte.

Wieso das? Die Dinger laufen nach oben, aber NEBENEINANDER. Wenn ich den
(Teil) in meiner Wohnung entfernen würde, dann wäre höchstens ein
(evtl.) tragendes Teil vom meinem Schornstein weg, der duch die obere
Wohnung läuft. Die anderen Schornsteine wären ncht betroffen
(mechanisch, nicht rechtlich betrachtet).

--
Thak.

Detlef Meißner

unread,
Jul 11, 2017, 1:16:32 PM7/11/17
to
Am 11.07.2017 um 18:58 schrieb Thak Hinnerk:
> Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>
>> Du meinst, du habest einen eigenen Schornstein?
>
> Nein, 2.
>
>> Und die anderen Wohnungen, haben die keinen?
>
> Doch, auch je 2.
>
>> Können die nicht einen Ofen daran anschließen?
>
> Warum sollten sie an "meinem" und nicht an "ihrem"?
gehen durch deine Wohnung zwei Schornsteine, von denen noch einer
genutzt wird.
Jede Wohnung hat einen eigen Zug, also hat der Schornstein 3 (oder 6) Züge.
>
> Es ging um den Punkt
>
>>>> Fragt sich nur, was passiert, wenn jemand den Schornstein wieder
>>>> zweckentsprechend nutzen will, denn das steht ihm zu.
>
> wer der "jemand" sein soll.

Wie ist die Nutzung des Schornsteins durch die anderen Wohnungen? Nutzen
die "ihren" Zug, oder ist der gesamte Schornstein stillgelegt?

Aber, um nochmals auf die Wohnfläche zu kommen: Die Fläche des
Schornsteins wurde von ihr abgezogen.

So wie alle Steigleitungen in deiner Wohnung nicht dem Sondereigentum
unterliegen, denn daran darfst du nichts verändern, so ist es auch mit
dem Schornstein.
Sondereigentum darfst du verändern, z.B. auch nichttragende Wände
herausreißen oder versetzen, bei Gemeinschaftseigentum darfst du das
nicht. Oder willst du jetzt deinen Zug in deiner Wohnung abreißen, die
anderen aber stehen lassen.

Selbstverständlich ist es möglich, über eine Nutzungsänderung des
Schornsteins zu sprechen.

Früher gab es Waschküchen und ähnliche Räume in den Kellern, die heute
auch nicht mehr für diesen Zweck genutzt werden. Da kann man sich dann
über die neue Nutzung einigen (oder auch nicht).

Ich kenne einen Fall, dass eine Müllschlucker eingebaut wurde. Aber
anschließend hat man eingesehen, dass das nicht bringt. Der Schacht
existiert noch, ist aber geschlossen.
Und ja, darin verlaufen jetzt Verkabelungen. Aber niemand hat auf den
Schacht deshalb Anspruch erhoben, weil er durch seine Wohnung läuft.

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Jul 11, 2017, 1:22:13 PM7/11/17
to
Am 11.07.2017 um 18:58 schrieb Thak Hinnerk:
So einfach ist das nicht. Dazu gehören auch noch bautechnische Fragen
(Stabilität und Brandschutz).

Und sollten andere Züge noch für einen Ofen verwendet werden, deiner
aber für Kabel usw., dann stellt sich die Frage nach dem Brandschutz.

Sollte der ganzer Schornstein stillgelegt worden sein, dann stößt der
Vorschlag, dort Kabel zu verlegen, sicherlich auf Zustimmung.
Aber wehe, jemand will den Schornstein wieder aktivieren! Das Recht
steht ihm nämlich zu, denn er hat die Wohnung mit zwei Schornsteinen
gekauft.

Detlef

Kurt Guenter

unread,
Jul 11, 2017, 1:35:53 PM7/11/17
to
Thak.H...@web.de (Thak Hinnerk) schrieb:


>Nach der Zeichnung sind die Schornsteine, die vom Keller bis zum
>Dachboden gehen, je Etage der jeweiligen Wohnung zugeordnet wo sie
>durchgehen. Also aus meiner Sicht uneindeutig.
den Schornstein für Kabel etc. "freigeben".

Thak Hinnerk

unread,
Jul 11, 2017, 3:56:30 PM7/11/17
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:

> Jede Wohnung hat einen eigen Zug, also hat der Schornstein 3 (oder 6) Züge.

Ja, eine Whg. drunter, ich eine Whg. drüber, je einen Zug. Dazu einen
zweiten Schornstein mit nochmal 3 Zügen. Oder: Je Wohung 2 Züge in 2
Schornsteinen. Altbau eben...

> Wie ist die Nutzung des Schornsteins durch die anderen Wohnungen? Nutzen
> die "ihren" Zug, oder ist der gesamte Schornstein stillgelegt?

Jede Whg. hat eigene Züge. Da die Whg. jetzt überwiegend Gas-Heizungen
haben wird also je ein Zug pro Whg. in Betrieb sein. Ich kenne aber nur
2 Whg. genau und eine in etwa, da ich dort noch nicht drin war.

> Aber, um nochmals auf die Wohnfläche zu kommen: Die Fläche des
> Schornsteins wurde von ihr abgezogen.

Ok.

> Oder willst du jetzt deinen Zug in deiner Wohnung abreißen, die
> anderen aber stehen lassen.

Nicht wirklich, war nur eine theoretische Übung um die Situation zu
erklären.



--
Thak.

Detlef Meißner

unread,
Jul 11, 2017, 5:19:09 PM7/11/17
to
Am 11.07.2017 um 21:56 schrieb Thak Hinnerk:
> Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>
>> Jede Wohnung hat einen eigen Zug, also hat der Schornstein 3 (oder 6) Züge.
>
> Ja, eine Whg. drunter, ich eine Whg. drüber, je einen Zug. Dazu einen
> zweiten Schornstein mit nochmal 3 Zügen. Oder: Je Wohung 2 Züge in 2
> Schornsteinen. Altbau eben...
>
>> Wie ist die Nutzung des Schornsteins durch die anderen Wohnungen? Nutzen
>> die "ihren" Zug, oder ist der gesamte Schornstein stillgelegt?
>
> Jede Whg. hat eigene Züge. Da die Whg. jetzt überwiegend Gas-Heizungen
> haben wird also je ein Zug pro Whg. in Betrieb sein. Ich kenne aber nur
> 2 Whg. genau und eine in etwa, da ich dort noch nicht drin war.

Dann weißt du also nicht *genau*, ob die Züge des Schornsteins, den du
nicht benutzt, doch genutzt werden.
>
>> Aber, um nochmals auf die Wohnfläche zu kommen: Die Fläche des
>> Schornsteins wurde von ihr abgezogen.
>
> Ok.
>
>> Oder willst du jetzt deinen Zug in deiner Wohnung abreißen, die
>> anderen aber stehen lassen.
>
> Nicht wirklich, war nur eine theoretische Übung um die Situation zu
> erklären.
>
Eben. Und genau das zeigt, das kein Sondereigentum vorliegt.

Das Ganze erinnert mich an Wohnungseigentum im Osten. Oder liege ich da
falsch?

Detlef


Martin Kienass

unread,
Jul 12, 2017, 3:20:03 AM7/12/17
to
Thak Hinnerk <Thak.H...@web.de> schrieb:
Vielleicht solltest Du ersteinmal die Begrifflichkeiten
klären:
Ein _Schornstein_ besteht aus einem oder mehreren
Schornstein*zügen*, die in der Regel miteinader
mechanisch so verbunden sind, dass man nicht einzelne
Züge aus dem Gesamtkonstrukt Schornstein entfernen kann.

Es wird ja kaum so sein, dass durch Deine Wohnung sechs
einzelne Schornsteine mit jeweils einem Zug laufen,
sondern es werden (wie üblicherweise) vermutlich zwei
Schornsteine mit jeweils drei Zügen sein.

Wolltest Du jetzt "Deinen" Zug abreißen, würdest Du die
anderen beiden Züge, die ja nach Deiner Lesart
Sondereigentum der anderen beiden Wohnungsbesitzer wären,
mindestens beschädigen wenn nicht gleich mit abreißen
müssen. An diesem Punkt solltest Du merken, dass
dies sowohl rechtlich als auch technisch gesehen keine
wirklich sinnvolle Regelung wäre.

Also: Schornsteine sind Gemeinschaftseigentum, deren Züge
ebenfalls, denn sie gehören zur gemeinschaftlich
genutzten Infrastruktur des Gebäudes.

Den Weg, wie Du einen Deiner Wohnung zugeordneten Zug
rechtlich einwandfrei "zweckentfremden" kannst, hat
Martin Gerdes schon beschrieben: WEG-Versammlung befragen
und die neue Nutzung von dieser und vom Schornsteinfeger
absegnen lassen.

Derselbe Weg ist übrigens erforderlich, wenn ein
Wohnungseigentümer eine Brennwerttherme installieren
möchte und dafür einen Schornsteinzug exklusiv mit dem
dann erforderlichen Abgasrohr belegen möchte. Auch diese
Nutzung, die ja eigentlich zweckentsprechend ist, muss
von der WEG abgesegnet werden. So war es jedenfalls
bisher immer bei den Gasbrennwertthermen, die wir in WEGs
eingebaut haben.


--
______________
/schüüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)

Detlef Meißner

unread,
Jul 12, 2017, 5:52:18 AM7/12/17
to
Ein anderer Punkt, um Sondereigentum von Gemeinschaftseigentum
unterscheiden zu können besteht darin, zu schauen, welche Kosten die
Gemeinschaft übernimmt.
Kosten für den Schornstein, die Steigleitungen für Gas, Wasser, Heizung,
Gemeinschaftsantenne, Abwasser (also generell allgemeine Versorgung)
usw. trägt die Gemeinschaft. Und wenn daran was in meiner eigenen
Wohnung kaputt ist (z.B. Rohrbruch), dann muss auch die Gemeinschaft
dafür zahlen.

Detlef

Thak Hinnerk

unread,
Jul 12, 2017, 1:29:45 PM7/12/17
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:

> Dann weißt du also nicht *genau*, ob die Züge des Schornsteins, den du
> nicht benutzt, doch genutzt werden.

Ich habe das Gefühl, du kannst oder willst mich nicht verstehen.

Schornstein Wohnzimmer, Zug für meine Wohnung:
Ich kann in das Loch im Zug, wo der Ofen in MEINER Wohnung angeschlossen
war, reinsehen. Da wird nichts genutzt. Sonst wäre es zu sehen oder es
würde warmes Abgas rauskommen.

Schornstein Küche, Zug für meine Wohnung: Da ist meine Therme
angeschlossen.

> Das Ganze erinnert mich an Wohnungseigentum im Osten. Oder liege ich da
> falsch?

Ja, altes Bundesgebiet. Vor über 100 Jahren mal Dänisch, mal (m.W.,
nicht sicher) irgendwelche holsteinischen Herzöge..


--
Thak.

Thak Hinnerk

unread,
Jul 12, 2017, 1:29:45 PM7/12/17
to
Martin Kienass <mar...@makienet.de> wrote:

> Derselbe Weg ist übrigens erforderlich, wenn ein
> Wohnungseigentümer eine Brennwerttherme installieren
> möchte und dafür einen Schornsteinzug exklusiv mit dem
> dann erforderlichen Abgasrohr belegen möchte.

Das möchte ich hinterfragen. Nach meinem Wissen darf in einem Zug nur
ein Abgasrohr einer HEizung münden, keine 2. Korrekt oder nicht?

Wenn seit 20/30 Jahren eine Therme (vorher: Gasofen, die
Genehmigungsunterlagen dafür liegen teilweise noch vor) an dem Zug
angeschlossen war, warum sollte ich bei einem Austausch auf
Brennwerttherme eine WEG-Abstimmung einholen müssen? Aus Prinzip? Aus
technischen Gründen?

--
Thak.

Thak Hinnerk

unread,
Jul 12, 2017, 1:29:46 PM7/12/17
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:

> in anderer Punkt, um Sondereigentum von Gemeinschaftseigentum
> unterscheiden zu können besteht darin, zu schauen, welche Kosten die
> Gemeinschaft übernimmt.
> Kosten für den Schornstein, die Steigleitungen für Gas, Wasser, Heizung,
> Gemeinschaftsantenne, Abwasser (also generell allgemeine Versorgung)
> usw. trägt die Gemeinschaft. Und wenn daran was in meiner eigenen
> Wohnung kaputt ist (z.B. Rohrbruch), dann muss auch die Gemeinschaft
> dafür zahlen.

Das ist widersprüchlich. Vielleicht eine lokale Ausnahme (des
Wohnblocks), aber hier zahlt der Wohnungseigentümer den
Schornsteinfeger. Die Rechnung vom letztem Jahr liegt vor.

--
Thak.

Detlef Meißner

unread,
Jul 12, 2017, 1:48:20 PM7/12/17
to
Am 12.07.2017 um 19:29 schrieb Thak Hinnerk:
> Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>
>> Dann weißt du also nicht *genau*, ob die Züge des Schornsteins, den du
>> nicht benutzt, doch genutzt werden.
>
> Ich habe das Gefühl, du kannst oder willst mich nicht verstehen.

Genau so sehe ich das umgekehrt.
>
> Schornstein Wohnzimmer, Zug für meine Wohnung:
> Ich kann in das Loch im Zug, wo der Ofen in MEINER Wohnung angeschlossen
> war, reinsehen. Da wird nichts genutzt.

*Dein* Zug wird nicht genutzt!
Und die anderen Züge?

BTW: Bei uns in Hessen muss die Rohranschlussöffnung bei Nichtnutzung
zugemauert werden. Man könnte ja in Versuchung kommen, einen
stillgelegten Schornstein/Zug trotzdem zu nutzen und den
Schornsteinfeger sparen wollen.

Ein Schornstein wird genutzt, wenn mindestens *ein* Zug genutzt wird.

> Sonst wäre es zu sehen oder es
> würde warmes Abgas rauskommen.

Selbst das wäre möglich, wenn nämlich jemand den falschen Zug erwischt. ;-)

> Schornstein Küche, Zug für meine Wohnung: Da ist meine Therme
> angeschlossen.

Schon klar. Aber darum geht es dir ja nicht.

Aber inzwischen sollte klar sein:
- der Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum
- damit gehört auch der einzelne Zug zum Gemeinschaftseigentum
- der *gesamte* Schornstein könnte abgerissen (oder "geköpft") werden ,
wenn alle Eigentümer dem zustimmen (und der Schornsteinfeger nichts
dagegen hat).
- wenn der Schornstein nicht mehr genutzt ist und vom Schornsteinfeger
stillgelegt wurde (Deckel oben drauf), spricht nichts dagegen, dass
darin Leitungen verlegt werden; das kommt evtl. anderen auch zupass.
Eine eigenmächtige Aktion führt aber nur zu Ärger, spätestens dann, wenn
sie rauskommt.

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Jul 12, 2017, 1:52:36 PM7/12/17
to
Am 12.07.2017 um 19:29 schrieb Thak Hinnerk:
Ich meinte jetzt nicht die Kosten für den Schornsteinfeger, sondern für
die Erhaltung des Schornsteins, z.B. Ausfugen/Erneuern des
Schornsteinkopfes.

Wenn jeder Wohnung ein bestimmter Zug zugeordnet ist und daran
verschiedene Arten von Öfen hängen, dann ist auch die
Schornsteinfegerrechnung auf jeden Zug bezogen.

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Jul 12, 2017, 1:59:51 PM7/12/17
to
Am 12.07.2017 um 19:29 schrieb Thak Hinnerk:
> Martin Kienass <mar...@makienet.de> wrote:
>
>> Derselbe Weg ist übrigens erforderlich, wenn ein
>> Wohnungseigentümer eine Brennwerttherme installieren
>> möchte und dafür einen Schornsteinzug exklusiv mit dem
>> dann erforderlichen Abgasrohr belegen möchte.
>
> Das möchte ich hinterfragen. Nach meinem Wissen darf in einem Zug nur
> ein Abgasrohr einer HEizung münden, keine 2. Korrekt oder nicht?

Das ist nicht so einfach zu beantworten.
Zentralheizungen benötigen einen Zug für sich allein, Einzelöfen können
mehrere an einen Zug angeschlossen werden.
>
> Wenn seit 20/30 Jahren eine Therme (vorher: Gasofen, die
> Genehmigungsunterlagen dafür liegen teilweise noch vor) an dem Zug
> angeschlossen war, warum sollte ich bei einem Austausch auf
> Brennwerttherme eine WEG-Abstimmung einholen müssen? Aus Prinzip? Aus
> technischen Gründen?
>
Wenn der Schornsteinfeger nichts dagegen hat, dürfte ein Austausch keine
Probleme bereiten. Eine Zustimmung der WEG ist IMO nicht erforderlich,
weil dir die Nutzung des Zuges ja offensichtlich lt. Teilungserklärung
zusteht.

Genau darum geht es ja. Es gibt
- Gemeinschaftseigentum
- Sondereigentum
- Nutzungsrecht

Es gibt z.B. Parkplätze, die Gemeinschaftseigentum sind, deren Nutzung
aber bestimmten Wohnungen zugeordnet ist.
Was aber nicht heißt, dass der Nutzer dort machen kann, was er will.
Und so ist das auch mit deinem Zug.

Detlef



Martin Kienass

unread,
Jul 13, 2017, 1:40:03 AM7/13/17
to
Thak Hinnerk <Thak.H...@web.de> schrieb:
> Martin Kienass <mar...@makienet.de> wrote:
>
>> Derselbe Weg ist übrigens erforderlich, wenn ein
>> Wohnungseigentümer eine Brennwerttherme installieren
>> möchte und dafür einen Schornsteinzug exklusiv mit dem
>> dann erforderlichen Abgasrohr belegen möchte.
>
> Das möchte ich hinterfragen. Nach meinem Wissen darf in einem Zug nur
> ein Abgasrohr einer HEizung münden, keine 2. Korrekt oder nicht?

Nein, nicht korrekt.
Gerade mit gasbefeuerten Wärmeerzeugern ist in
Mehrfamilienhäusern eine Mehrfachbelegung eines
Schornsteinzuges zulässig und auch üblich.

> Wenn seit 20/30 Jahren eine Therme (vorher: Gasofen, die
> Genehmigungsunterlagen dafür liegen teilweise noch vor) an dem Zug
> angeschlossen war, warum sollte ich bei einem Austausch auf
> Brennwerttherme eine WEG-Abstimmung einholen müssen? Aus Prinzip? Aus
> technischen Gründen?

Weil der Zug zum Gemeinschaftseigentum zählt, das Rohr,
das Du für eine Brennwerttherme in den Zug einziehen
musst aber Dein Eigentum wäre, das die
Nutzungsmöglichkeit dieses Zuges für die anderen
Miteigentümer, die vorher gegeben war, wegfallen ließe.

Detlef Meißner

unread,
Jul 18, 2017, 7:57:35 AM7/18/17
to
Am 10.07.2017 um 22:11 schrieb Thak Hinnerk:

> Nach der Zeichnung sind die Schornsteine, die vom Keller bis zum
> Dachboden gehen, je Etage der jeweiligen Wohnung zugeordnet wo sie
> durchgehen. Also aus meiner Sicht uneindeutig.
>
Ich habe noch was gefunden:
"Kamine gehören zum Gemeinschaftseigentum, ab dem Übergang zu Räumen des
Sondereigentums sind sie dem Sondereigentum zuzuordnen (BayObLG, Urteil
v. 20. 8. 1998, Az. 2Z BR 44/98)."

Also ebenso uneindeutig.
Für Juristen mag das ja eindeutig sein.

Detlef

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