Thak Hinnerk <
Thak.H...@web.de> schrieb:
Vielleicht solltest Du ersteinmal die Begrifflichkeiten
klären:
Ein _Schornstein_ besteht aus einem oder mehreren
Schornstein*zügen*, die in der Regel miteinader
mechanisch so verbunden sind, dass man nicht einzelne
Züge aus dem Gesamtkonstrukt Schornstein entfernen kann.
Es wird ja kaum so sein, dass durch Deine Wohnung sechs
einzelne Schornsteine mit jeweils einem Zug laufen,
sondern es werden (wie üblicherweise) vermutlich zwei
Schornsteine mit jeweils drei Zügen sein.
Wolltest Du jetzt "Deinen" Zug abreißen, würdest Du die
anderen beiden Züge, die ja nach Deiner Lesart
Sondereigentum der anderen beiden Wohnungsbesitzer wären,
mindestens beschädigen wenn nicht gleich mit abreißen
müssen. An diesem Punkt solltest Du merken, dass
dies sowohl rechtlich als auch technisch gesehen keine
wirklich sinnvolle Regelung wäre.
Also: Schornsteine sind Gemeinschaftseigentum, deren Züge
ebenfalls, denn sie gehören zur gemeinschaftlich
genutzten Infrastruktur des Gebäudes.
Den Weg, wie Du einen Deiner Wohnung zugeordneten Zug
rechtlich einwandfrei "zweckentfremden" kannst, hat
Martin Gerdes schon beschrieben: WEG-Versammlung befragen
und die neue Nutzung von dieser und vom Schornsteinfeger
absegnen lassen.
Derselbe Weg ist übrigens erforderlich, wenn ein
Wohnungseigentümer eine Brennwerttherme installieren
möchte und dafür einen Schornsteinzug exklusiv mit dem
dann erforderlichen Abgasrohr belegen möchte. Auch diese
Nutzung, die ja eigentlich zweckentsprechend ist, muss
von der WEG abgesegnet werden. So war es jedenfalls
bisher immer bei den Gasbrennwertthermen, die wir in WEGs
eingebaut haben.
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/schüüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)