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Fenster zum Garten direkt an der Grundstückgrenze

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Christian Böttcher

unread,
Sep 18, 2003, 12:47:20 PM9/18/03
to
Hallo,
wir haben vor 4 Monaten das Haus in dem wir zuvor schon seit 6 Jahren
zur Miete gewohnt haben gekauft.
Der Besitzer des Nachbarhauses hat ein Grenzbebauungsrecht und ein
Gebäude mit 3 Fenstern zu unserem Garten (auch schon seit vielen
Jahren). Bisher hat uns das nicht weiter gestört, da die bisher dort
wohnenden Mieter wie z.B. eine Postfiliale die betreffenden Fenster
durch Folie beklebt mit einem Sichtschutz ausgestattet hatten.
Just 2 Monate nachdem wir unser Haus gekauft hatten hat sich die Sache
hinischtlich des Sichtschutzes geändert. Der neue Mieter (eine
Naturheilpraxis) hat eben keinen "festen" Sichtschutz, sondern
ledigleich verstellbare Lamellen innen installiert. Uns stört nun das
Faktum das der Mieter je nach Laune die Lamellen öffnen kann und somit
Einsicht in unseren Garten hat - wir fühlen uns eben nicht ganz wohl
weil ggf. beobachtet. Bitten dies zu ändern stoßen beim Mieter auf kein
Einlenken. Der Besitzer möchte ebenfalls keine Aktivitäten bezüglich
eines Sichtschutzes angehen.Die Fenster befinden sich übrigens direkt in
Sichthöhe, d.h. wenn ich im Garten stehe kann ich direkt in die Praxis
blicken, worauf ich auch keine Lust habe.
Durch einige Recherchen im Internet habe ich einiges über Fensterrecht
gelesen jedoch nichts was mir wirklich weiterhilft.
Frage:
Habe ich in der geschilderten Situation eine gute Chance rechtlich diese
unschöne Situation aus der Welt zu schaffen, hat jemand Tips, ich würde
mich sehr über Antworten freuen.

Antworten bitte hier oder an

ch.boe...@gmx.de

vielen Dank

Christian

Günther Grund

unread,
Sep 18, 2003, 3:32:09 PM9/18/03
to
"Christian Böttcher" schrieb im Newsbeitrag ...

> ... Uns stört nun das


> Faktum das der Mieter je nach Laune die Lamellen öffnen kann und somit
> Einsicht in unseren Garten hat - wir fühlen uns eben nicht ganz wohl
> weil ggf. beobachtet.

Das ist doch nicht Dein Ernst?
Es sollte mich wundern, wenn es ein Gesetz gäbe, dass den Blick durch ein
Fenster verbietet, weil der Nachbar zu sehen wäre, der offenbar äusserst
schüchtern ist.
Bist Du schüchtern?
Schüchterne glauben etwas Besonderes zu sein und fühlen sich ständig
beobachtet.
Meiner Meinung nach hast Du ein Problem.
Die Praxis ist es bestimmt nicht.

Gruss,
Günther

Andreas S.

unread,
Sep 18, 2003, 4:15:52 PM9/18/03
to
Hallo,

"Günther Grund" <g.g....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bkd06v$saq$1...@online.de...
...

Was wäre eigentlich, wenn er einen dichten Zaun (auf seinem Grundstück)
installieren würde, so dass die Praxis kein Licht mehr bekommt...:-)


MfG
Andreasb S.


Günther Grund

unread,
Sep 18, 2003, 5:21:08 PM9/18/03
to
"Andreas S." <kon...@gmx.li> schrieb im Newsbeitrag ...

> Was wäre eigentlich, wenn er einen dichten Zaun (auf seinem Grundstück)
> installieren würde, so dass die Praxis kein Licht mehr bekommt...:-)

vermutlich würde die Praxis kein Licht mehr bekommen.

War das ein Rätsel?
Hab ich jetzt was gewonnen?

Gruss,
Günther

Sabine Pohl

unread,
Sep 19, 2003, 3:00:37 AM9/19/03
to
Ich denke, wenn es sich um eine Naturheilpraxis handelt, werden die sicher
nichts dagegen haben, wenn du und deine Frau sich nackt im Garten bewegen.
Also, nur Mut!

Günther Grund

unread,
Sep 19, 2003, 4:13:32 AM9/19/03
to
"Christian Böttcher"schrieb im Newsbeitrag ...

> Uns stört nun das


> Faktum das der Mieter je nach Laune die Lamellen öffnen kann und somit
> Einsicht in unseren Garten hat - wir fühlen uns eben nicht ganz wohl
> weil ggf. beobachtet.

Bin vor Kurzem umgezogen. Brauche Ruhe. Nach hinten raus haben alle Mieter
ihren Mini-Garten, der bewirtschaftet werden muss. Glaubste vielleicht,
die erfüllen alle ihre Pflichten bei Nacht und Nebel, weil man sie
beobachten könnte?
Ich hab da auch schon stundenlang rumgewirtschaftet und mich stören die
vielen Fenster, hinter deren Gardinen die Mieter mit ihren Fernrohren mit
300er Brennweite stehen, überhaupt nicht.
Aber vielleicht irre ich mich auch und keiner interessiert sich für mich.
Schade.

Gruss,
Günther

Bernd Schnürer

unread,
Sep 19, 2003, 6:36:22 AM9/19/03
to
"Andreas S." schrieb:

> Was wäre eigentlich, wenn er einen dichten Zaun (auf seinem Grundstück)
> installieren würde, so dass die Praxis kein Licht mehr bekommt...:-)

Dann hätte er wohl ein Problem! Da der Zaun, weil direkt an eine Wand
gebaut seine zaunmäßigen Pflichten offensichtlich nicht erfüllen kann
wird jeder Richter den eigentlichen Zweck erkennen und dem
Fensterbenutzer weiterhin die freie Sicht sowie freies Licht
ermöglichen.

Etwa so: "Hiermit ergeht folgender Beschluss: Der Sichtschutz ist sofort
blablabla...".


Gruß, Bernd

Christof Roebke

unread,
Sep 19, 2003, 6:46:33 AM9/19/03
to
Im Prinzip müssten für baurechtlich erlaubte Fenster 2 m Abstand von der
Grenze vorliegen (nach NRW-Bauordnung).
Da die Fenster aber vorhanden sind, hat anscheinend der Vorbesitzer den
Vorgang geduldet (wo kein Kläger kein Beklagter), oder ausdrücklich
erlaubt.
Ich habe auch Fenster durch die ich auf das Nachbargrundstück sehen kann,
die sind aber schon seit ca 1895 dort und damals gehörte dem Erbauer auch
das Nachbargrundstück. Durch eine Teilung und Verkauf liegt die Grenze
jetzt 95 cm von der Hauswand (die Fenster sind in 5 m Höhe). Die Fenster
kriegt der Nachbar nicht zu, selbst wenn er sich auf den Kopf stellt. Aber
heute würde eine solche Teilung nur unter Auflage der Fensterschließung
(Zumauern) genehmigt werden.
Für so etwas ist das Bauaufsichtsamt zuständig. Wenn der Nachbar keine
Genehmigung vorweisen kann, sind die Fenster sogut wie zu. Da das
Grundstück erst vor kurzer Zeit erworben wurde, habt Ihr die Möglichkeit
das Amt um eine Besichtigung und Bewertung zu bitten. Haben wir auch mal
gemacht, hat nichtmal was gekostet. Sollte ein Schlaumeier sagen: "Ihr habt
schon vor dem Kauf von den Fenstern gewußt". Nur der Grundstückseigentümer
kann sich beschweren oder Klagen ander nicht, und damals wart ihr nicht
Eigentümer.
Mir wäre das Beobachtetwerden wurscht, aber es ist zu beachten: Wenn Ihr
oder eure Kinder mal etwas im Garten bauen wollt, müßt ihr 2 m Abstand von
der Hauswand des Nachbarn halten und in eurer Wand dürfen erst ab 4 m
Abstand Fenster rein. Ich würde mir nicht in alle Zukunft eine vielleicht
mögliche Grenzbebauung "verbauen lassen", wer weiß kommt. Also ab zum
Bauaufsichtsamt Anfrage starten, sicherheitshalber nach den Kosten Fragen.
In solchen Fragen sollte man sehr vorsichtig sein, was man heute dem
Nachbarn großzügig gestattet kann einen hinterher (nach Jahrzehnten) eine
Menge kosten.
Aber in solchen Fällen immer beachten: " Wenn ich einen Balken im eigenen
Auge habe...". Also nicht, daß der Nachbar genehmigte Fenster hat, Ihr aber
größere ungenehmigte Bauten oder Veränderungen auf eurem Grundstück.
Das wird sonst vielleicht ein Schuß in den Ofen.
Da Ihr schon den Eigentümer des Nachbargrundstücks angesprochen habt und
der nicht sofort erklärt und nachgewiesen hat daß die Fenster rechtmäßig
drin sind, sieht der Vorgang sehr nach dem Spiel aus: "Die Fenster waren
doch immer schon drin ....". Bloß nicht drauf einlassen, das klärt alles
das Bauamt.
Auch beachten: In den meisten Fällen der Grenzbebauung sind die Wände
gleichzeitig Feuerschutzwände, damit im Brandfall das Feuer sich nicht
schnell über ganze Straßenzüge ausbreitet. In solchen Wänden dürfen keine
Öffnungen vorhanden sein. Also im Zweifelsfall auch mal die Berufsfeuerwehr
fragen, in jedem Fall das Amt auf dieses Problem hinweisen.
Nochmal, wenn es nur um das Beobachtetwerden geht, wäre mir das egal.
Aber gerade im Nachbarschaftrecht gilt Gutheit ist Dummheit. Spätestens
wenn man selber mit der Großzügigkeit der Nachbar rechnet, können die sich
an Ihren eigenen Vorteil nicht erinnern oder der ist nicht der Rede Wert.
Sollen sich alle ans Bau- und Nachbarschaftsrecht halten, dann brauchen sie
auch nicht vor Gericht ziehen.

mfg
C.Röbke


Andreas S.

unread,
Sep 19, 2003, 1:34:13 PM9/19/03
to
Hallo,

"Günther Grund" <g.g....@web.de> schrieb im Newsbeitrag

news:bkd6j5$35i$1...@online.de...


> vermutlich würde die Praxis kein Licht mehr bekommen.
>
> War das ein Rätsel?
> Hab ich jetzt was gewonnen?

Ja...Du bist zum Pausenclown gewählt wordem.

MfG
Andreas S.


Günther Grund

unread,
Sep 19, 2003, 2:08:54 PM9/19/03
to
"Andreas S." schrieb im Newsbeitrag ...

> Ja...Du bist zum Pausenclown gewählt wordem.

Ich fühle mich geehrt, vom Oberclown diesen wertvollen Titel zuerkannt
bekommen zu haben - wirklich.
Aber mit einer Frage gleich die Antwort mitzuliefern dürfte ja wohl einen
Titel verdient haben, den es noch nicht gibt. Also warte noch ein wenig.
;0)

Gruss,
Günther

grummich_frank

unread,
Sep 19, 2003, 5:58:10 PM9/19/03
to

Bernd Schnürer schrieb in Nachricht <3F6ADC26...@gmx.de>...
"Andreas S." schrieb:

Ach was - er soll sich die vor Ort gültige BauOrdnung reinziehen und im
absoluten mindestabstand einen maixmal erlaubt hohen Sichtschutz
besorgen (HOlz, hässlich, OBI)...aufstellen, und gut is.

SOlange das konform mit der Bauordnung ist kann der Herr nachbahr
garnix, auch nicht per Richter....wenn dann kein Licht mehr reinkommt
ist das reichlich unerheblich und dessen Pech.

Frank


Bernd Schnürer

unread,
Sep 22, 2003, 2:38:43 AM9/22/03
to
grummich_frank schrieb:

> Ach was - er soll sich die vor Ort gültige BauOrdnung reinziehen und im
> absoluten mindestabstand einen maixmal erlaubt hohen Sichtschutz
> besorgen (HOlz, hässlich, OBI)...aufstellen, und gut is.

Tja, dann ist ja alles i. O.!

(HOlz, hässlich, OBI) hat aber zwei Seiten!

> SOlange das konform mit der Bauordnung ist kann der Herr nachbahr
> garnix, auch nicht per Richter....wenn dann kein Licht mehr reinkommt
> ist das reichlich unerheblich und dessen Pech.

Wenn das so einfach wäre hätten die Gerichte einiges weniger zu
arbeiten!

(Übrigens spinnt dein Outlook und wohl auch deine Tastatur/Shifttaste).


Gruß, Bernd

Günther Grund

unread,
Sep 22, 2003, 4:18:38 AM9/22/03
to
"Christof Roebke"schrieb im Newsbeitrag ...
news:3F6ADE88...@rrz.uni-koeln.de...

was hat Dein Vorschlag mit dem Problem des OP zu tun?
Der hat offenbar ein persönliches Problem, dass er mit etwas gutem Willen
oder Überwindung vielleicht selbst lösen kann.
Du rätst ihm aber, dem Nachbarn "ans Bein zu pinkeln". Der hat ihm aber
nichts Böses getan.

Das wären wunderbare Voraussetzungen für eine jahrelange gute
Nachbarschaft.

Gruss,
Günther

grummich_frank

unread,
Sep 22, 2003, 6:27:22 PM9/22/03
to

Bernd Schnürer schrieb in Nachricht <3F6E98F3...@gmx.de>...
grummich_frank schrieb:

> Ach was - er soll sich die vor Ort gültige BauOrdnung reinziehen und
im
> absoluten mindestabstand einen maixmal erlaubt hohen Sichtschutz
> besorgen (HOlz, hässlich, OBI)...aufstellen, und gut is.

Tja, dann ist ja alles i. O.!

(HOlz, hässlich, OBI) hat aber zwei Seiten!

....meine Seite kann ich ja nun nach meinem Gusto bestücken....Efeu oder
was auch immer.

> SOlange das konform mit der Bauordnung ist kann der Herr nachbahr
> garnix, auch nicht per Richter....wenn dann kein Licht mehr reinkommt
> ist das reichlich unerheblich und dessen Pech.

Wenn das so einfach wäre hätten die Gerichte einiges weniger zu
arbeiten!

??? Der Herr Richter kann kaum gegen eingehaltene Vorschriften die
Bauordnung entscheiden, oder?

Frank

chris schultz

unread,
Sep 23, 2003, 3:05:17 AM9/23/03
to
Christian Böttcher <ch.boe...@t-online.de> wrote in message news:<3F69E198...@t-online.de>...

> Hallo,
> wir haben vor 4 Monaten das Haus in dem wir zuvor schon seit 6 Jahren
> zur Miete gewohnt haben gekauft.
> Der Besitzer des Nachbarhauses hat ein Grenzbebauungsrecht und ein
> Gebäude mit 3 Fenstern zu unserem Garten (auch schon seit vielen
> Jahren).
Hallo,
was für ein "Grenzbebauungsrecht" ist das ? Eine Grunddienstbarkeit,
eine Baulast oder ein Bebaaungsplan ? Ein Grenzbebauungsrecht umfasst
eher selten auch gleichzeitig die Erlaubnis zum Einbau eines Fensters,
weil dafür bundeslandabhängig aus feuerschutzgründen eine größere
Abdstandfläche nötig ist.
Chris
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