Antworten bitte hier oder an
vielen Dank
Christian
> ... Uns stört nun das
> Faktum das der Mieter je nach Laune die Lamellen öffnen kann und somit
> Einsicht in unseren Garten hat - wir fühlen uns eben nicht ganz wohl
> weil ggf. beobachtet.
Das ist doch nicht Dein Ernst?
Es sollte mich wundern, wenn es ein Gesetz gäbe, dass den Blick durch ein
Fenster verbietet, weil der Nachbar zu sehen wäre, der offenbar äusserst
schüchtern ist.
Bist Du schüchtern?
Schüchterne glauben etwas Besonderes zu sein und fühlen sich ständig
beobachtet.
Meiner Meinung nach hast Du ein Problem.
Die Praxis ist es bestimmt nicht.
Gruss,
Günther
"Günther Grund" <g.g....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bkd06v$saq$1...@online.de...
...
Was wäre eigentlich, wenn er einen dichten Zaun (auf seinem Grundstück)
installieren würde, so dass die Praxis kein Licht mehr bekommt...:-)
MfG
Andreasb S.
> Was wäre eigentlich, wenn er einen dichten Zaun (auf seinem Grundstück)
> installieren würde, so dass die Praxis kein Licht mehr bekommt...:-)
vermutlich würde die Praxis kein Licht mehr bekommen.
War das ein Rätsel?
Hab ich jetzt was gewonnen?
Gruss,
Günther
> Uns stört nun das
> Faktum das der Mieter je nach Laune die Lamellen öffnen kann und somit
> Einsicht in unseren Garten hat - wir fühlen uns eben nicht ganz wohl
> weil ggf. beobachtet.
Bin vor Kurzem umgezogen. Brauche Ruhe. Nach hinten raus haben alle Mieter
ihren Mini-Garten, der bewirtschaftet werden muss. Glaubste vielleicht,
die erfüllen alle ihre Pflichten bei Nacht und Nebel, weil man sie
beobachten könnte?
Ich hab da auch schon stundenlang rumgewirtschaftet und mich stören die
vielen Fenster, hinter deren Gardinen die Mieter mit ihren Fernrohren mit
300er Brennweite stehen, überhaupt nicht.
Aber vielleicht irre ich mich auch und keiner interessiert sich für mich.
Schade.
Gruss,
Günther
> Was wäre eigentlich, wenn er einen dichten Zaun (auf seinem Grundstück)
> installieren würde, so dass die Praxis kein Licht mehr bekommt...:-)
Dann hätte er wohl ein Problem! Da der Zaun, weil direkt an eine Wand
gebaut seine zaunmäßigen Pflichten offensichtlich nicht erfüllen kann
wird jeder Richter den eigentlichen Zweck erkennen und dem
Fensterbenutzer weiterhin die freie Sicht sowie freies Licht
ermöglichen.
Etwa so: "Hiermit ergeht folgender Beschluss: Der Sichtschutz ist sofort
blablabla...".
Gruß, Bernd
mfg
C.Röbke
"Günther Grund" <g.g....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bkd6j5$35i$1...@online.de...
> vermutlich würde die Praxis kein Licht mehr bekommen.
>
> War das ein Rätsel?
> Hab ich jetzt was gewonnen?
Ja...Du bist zum Pausenclown gewählt wordem.
MfG
Andreas S.
> Ja...Du bist zum Pausenclown gewählt wordem.
Ich fühle mich geehrt, vom Oberclown diesen wertvollen Titel zuerkannt
bekommen zu haben - wirklich.
Aber mit einer Frage gleich die Antwort mitzuliefern dürfte ja wohl einen
Titel verdient haben, den es noch nicht gibt. Also warte noch ein wenig.
;0)
Gruss,
Günther
Ach was - er soll sich die vor Ort gültige BauOrdnung reinziehen und im
absoluten mindestabstand einen maixmal erlaubt hohen Sichtschutz
besorgen (HOlz, hässlich, OBI)...aufstellen, und gut is.
SOlange das konform mit der Bauordnung ist kann der Herr nachbahr
garnix, auch nicht per Richter....wenn dann kein Licht mehr reinkommt
ist das reichlich unerheblich und dessen Pech.
Frank
> Ach was - er soll sich die vor Ort gültige BauOrdnung reinziehen und im
> absoluten mindestabstand einen maixmal erlaubt hohen Sichtschutz
> besorgen (HOlz, hässlich, OBI)...aufstellen, und gut is.
Tja, dann ist ja alles i. O.!
(HOlz, hässlich, OBI) hat aber zwei Seiten!
> SOlange das konform mit der Bauordnung ist kann der Herr nachbahr
> garnix, auch nicht per Richter....wenn dann kein Licht mehr reinkommt
> ist das reichlich unerheblich und dessen Pech.
Wenn das so einfach wäre hätten die Gerichte einiges weniger zu
arbeiten!
(Übrigens spinnt dein Outlook und wohl auch deine Tastatur/Shifttaste).
Gruß, Bernd
was hat Dein Vorschlag mit dem Problem des OP zu tun?
Der hat offenbar ein persönliches Problem, dass er mit etwas gutem Willen
oder Überwindung vielleicht selbst lösen kann.
Du rätst ihm aber, dem Nachbarn "ans Bein zu pinkeln". Der hat ihm aber
nichts Böses getan.
Das wären wunderbare Voraussetzungen für eine jahrelange gute
Nachbarschaft.
Gruss,
Günther
> Ach was - er soll sich die vor Ort gültige BauOrdnung reinziehen und
im
> absoluten mindestabstand einen maixmal erlaubt hohen Sichtschutz
> besorgen (HOlz, hässlich, OBI)...aufstellen, und gut is.
Tja, dann ist ja alles i. O.!
(HOlz, hässlich, OBI) hat aber zwei Seiten!
....meine Seite kann ich ja nun nach meinem Gusto bestücken....Efeu oder
was auch immer.
> SOlange das konform mit der Bauordnung ist kann der Herr nachbahr
> garnix, auch nicht per Richter....wenn dann kein Licht mehr reinkommt
> ist das reichlich unerheblich und dessen Pech.
Wenn das so einfach wäre hätten die Gerichte einiges weniger zu
arbeiten!
??? Der Herr Richter kann kaum gegen eingehaltene Vorschriften die
Bauordnung entscheiden, oder?
Frank