Wer sagt denn,dass sie zu schwach waren?
>
> Uns sind mehrfach bei Mikrowelle und Staubsauger die Sicherungen
> rausgeflogen.
Sicherungen sind dafür da, dass bei Belastung die Leitungen nicht zu heiß
werden und einen Brand auslösen.
>
> Seitdem sie erneuert wurden, ist der Fehler weg. Prima!
Wieso Fehler?
>
> Ist es Sache des Mieters oder des Vermieters diese erneuern zu lassen?
Sind sie nur *erneuert* oder auch verstärkt worden?
>
> Zwar habe ich was von Bagatellschäden ergoogled aber ebenso auch
> davon, dass der Vermieter die Stromversorgung zu garantieren hat.
>
Stromversorgung und Überlastung interner Leitungen ist ja wohl Zweierlei.
Fürs Letztere bist du verantwortlich; fürs Erste der Vermieter und das
Verstärken der Sicherungen hört da auf wo der Leitungsquerschnitt es nicht
mehr erlaubt und das sollte ein Fachmann beurteilen bevor du die Bude
abfackelst .
>
> Weiß jemand etwas, worauf ich mich beim Vermieter berufen kann?
>
>
> Liebe Grüße aus Mülheim und vielen Dank fürs lesen.
>
>
> Manfred Oldenhauer
>
Wenn die Sicherungen wegen Alterung ausgeleiert sind, ist der Vermieter für
deren Ersatz zuständig.
Detlef
Das hat er ja wohl auch gemacht. Die Frage ist gewesen, ob die Kosten
vom Mieter getragen werden müssen, weil es sich dabei um Bagatellschäden
handelt. Dein Vermieter wird ja auch in deiner Wohnung nicht die
Glühbirnen auswechseln.
Grüße,
Lars Friedrich
>> Die Sicherungen wurden mit den gleichen Werten ersetzt.
>> Der Fachmann meinte, dass Sicherungen *altern* und weit unter ihrem
>> Sollwert auslösen könnten.
>
> Wenn die Sicherungen wegen Alterung ausgeleiert sind, ist der Vermieter
> für deren Ersatz zuständig.
Das kommt auf den Mietvertrag und die Kosten an. In vielen Mietverträgen
gibt es eine Kleinstreparaturklausel.
Ich habe den gleichen Fall gehabt. Es waren alte AEG-Automaten verbaut.
Bei denen ist das Problem bekannt. Der Austausch hat 70 Euro gekostet
(die allerdings von mir übernommen wurden da Mieterwechsel). Im
Normalfall hätte bei meinem Mieter die Kleinstreparaturklausel gegriffen.
Hans-Jürgen
>Die Sicherungen wurden mit den gleichen Werten ersetzt.
>Der Fachmann meinte, dass Sicherungen *altern* und weit unter ihrem
>Sollwert auslösen könnten.
Oder "schneller". Ähnliches Problem hatte ich hier auch mal. Es
wurde immer häufiger notwendig, die Sicherung nach dem Einschalten
von Verbrauchern mit hohem Einschaltstrom wieder reinzudrücken.
Einmal an, blieb sie dann aber drin.
Jene wurde neulich durch eine gleiche ersetzt. Augenscheinlich auf
Kosten des Vermieters ...
CU!
Ulrich
--
Hiermit untersage ich jegliche Verwendung meiner personenbezogenen
Daten (Name und Mailadresse), die über den Zweck des Transports im
Usenet hinausgeht; wie zum Beispiel die Speicherung dieser Daten zur
Erstellung von Posting-Statistiken oder "Wer antwortete wem"-Bezügen.
>> Die Sicherungen wurden mit den gleichen Werten ersetzt.
>> Der Fachmann meinte, dass Sicherungen *altern* und weit unter ihrem
>> Sollwert auslösen könnten.
Was ist für Dich ausgeleiert?
Einen Automat schaltet man wieder ein. Eine Schaubsicherung kann und DARF
auch von Endbenutzer gewechselt werden und kostet einen Euro.
Je nach Mikrowelle und Staubsauger bekommt man aber auch in ein frisch aber
üblich gebauten Haus eine Sicherung in den Abgang. Besonders da für die
Sicherung nicht die Leistung sondern die meist höhere Scheinleistung
entscheidend ist.
Hat man solche Geräte läßt man es. Besonders weil meist noch mehr an ist.
Er muss doch für die gesamte Mietsache genauso gerade stehen. Nach
deiner Logik dürfte es dann _gar keine_ Kleinstreparaturregelung geben,
denn letzlich fällt alles unter "muss den fehlerfreien Zustand
garantieren". Wenn alles fehlerfrei ist, bräuchte man aber ja gar keine
Reparatur.
Ob der Boiler, das Fenster, der Wasserhahn, der Fußboden, die
Stromversorgung oder sonst irgendwas an der Mietsache repariert werden
muss, kann doch keinen Unterschied machen, ob es unter die
Kleinreparaturregelung fällt, wenn diese anhand von Geldbeträgen
festgemacht wird.
Grüße,
Lars Friedrich
>kann doch keinen Unterschied machen, ob es unter die
>Kleinreparaturregelung fällt, wenn diese anhand von Geldbeträgen
>festgemacht wird.
die Regelung gilt nur für Sachen, die im Zugriffsbereich des Mieters
liegen. (Alterschwache) Haus(!)anschlusssicherungen dürften NICHT
darunter fallen!
Hausanschlusssicherung? Das sind die Dinger die im zentralen
Hausanschlusskasten sitzen. Dafür wäre sicher der VM zuständig. Die
müssen auch von einem autorisierten Unternehmen getauscht werden, da
anschließend verblombt wird. Um die geht es aber nicht.
Es geht um die Automaten (Leitungsschutzschalter, auch bekannt unter dem
Namen Elfa-Automaten) die im Zählerkasten jeder Wohnung neben dem Zähler
sitzen und die Stromkreise der Wohnung absichern. Das sind stinknormale
Verschleissteile die wie Glühbirnen irgendwann defekt sind.
Hans-Jürgen
Ja - aber nur solange er noch nicht defekt ist. Irgendwann ist es soweit
und dann muss man austauschen. Was meinst du warum im Baumarkt so viele
rumliegen ;)
> Eine Schaubsicherung kann und
> DARF auch von Endbenutzer gewechselt werden und kostet einen Euro.
>
Bei den Automaten ist das nicht ganz so einfach...
Hans-Jürgen
...um genau das geht es immer. ;)
> und das zumindest die Möglichkeit besteht,
> das man Versucht, die Kosten auf die Mieter abzuwälzen.
>
Warum unterschreibst Du dann so eine Klausel?
Und was das Kosten betrifft: Versuchst Du das nicht auch die auf den
Vermieter abzuwälzen?
> Wir haben keinerlei Probleme mit dem Vermieter.
> Ganz im Gegenteil. Wir dürfen *einiges*, was sicherlich andere nicht
> dürfen.
>
Dann sei doch froh, dass Du einen großzügigen VM hast.
>> Ich habe den gleichen Fall gehabt. Es waren alte AEG-Automaten verbaut.
>> Bei denen ist das Problem bekannt. Der Austausch hat 70 Euro gekostet
>> (die allerdings von mir übernommen wurden da Mieterwechsel). Im
>> Normalfall hätte bei meinem Mieter die Kleinstreparaturklausel gegriffen.
>
> Ich bin mir nicht so sicher, ob der Mieter dafür aufzukommen hat.
> Deswegen ja auch meine Anfrage.
>
IANAL: Wenn Du die Klausel unterschrieben hast: Ja.
> Meines unerheblichen Wissens nach muß der Vermieter die
> Stro mversorgung garantieren.
> Dazu gehören eben auch Sicherungen und natürlich nicht das Auswechseln
> der Glühbirnen.
>
Wo ist der Unterschied zwischen einer Glühbirne und dem
Sicherungsautomaten? Preislich (Energiesparbirne) nehmen die sich nicht
viel. Die Energiesparbirne ist vermutlich sogar teurer. Der Automat
kostet irgendwas um die 3 Euro. Früher war der Sicherungsautomat eine
Schraubsicherung und kostete irgendwas um eine Mark die 5er-Packung ging
dafür häufiger kaputt. Hättest Du darüber diskutiert?
Das teure an der Aktion ist wohl der Elektriker. Aber wenn der kommen
muss, dann kostet auch der Wechsel der Glühbirne richtig Geld ;)
Hans-Jürgen
>Hausanschlusssicherung? .... Um die geht es aber nicht.
was soll uns der Betreff und die Aussage des OP sagen?
Hans-Jürgen
Was hat direkter Zugriff mit regelmäßiger Bedienung zu tun? Unter dem
Waschtisch kannst Du ja auch das Wasser für selbigen abstellen. Nur
wirst Du das auch nicht regelmäßig tun...
> Ich möchte bezweifeln, daß das für Sicherungsautomaten
> gilt.
Für die Absicherung *Deiner* Wohnung solltest Du einen Sicherungskasten
in der selbigen haben bzw. sollte Dir mitgeteilt sein wo der für Dich
zuständige Kasten ist.
> Ich pflege in meiner Wohnung Armaturen zu bedienen, Fenstergriffe
> und Lichtschalter, Sicherungsautomaten aber eher nicht.
>
Ist bei Dir noch nie eine Sicherung "rausgeflogen"?
> Für mich ist die Reparatur von Sicherungsautomaten Vermietersache (ganz
> abgesehen davon, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß die
> Reparaturkosten für den Austausch von Sicherungsautomatne in den
> zulässigen Rahmen passen).
>
45 Euro sollte in den Rahmen passen.
Anders würde ich es bei der Hausanschlusssicherung sehen. Aber da hätten
auch alle anderen im Haus Probleme gehabt. Und die Kosten wären höher
gewesen.
Hans-Jürgen
Hans-Jürgen
...da steht wohl was von Kleinstreparaturen.
>
> Der Vermieter kann Kleinreparaturen bis zu einem gewissen Wert auf den
> Mieter abwälzen. Voraussetzung dafür ist normalerweise, daß diese
> Bauteile im direkten Zugriff des Mieters liegen, von ihm also regelmäßig
> bedient werden. Ich möchte bezweifeln, daß das für Sicherungsautomaten
> gilt.
Für die Absicherung der Wohnung sollte ein Sicherungskasten
in der selbigen vorhanden sein sollte mitgeteilt werden wo sich der
zuständige Kasten befindet. Dem Mieter sind die Dinger regelmäßig
rausgeflogen. Also hat er Sie auch im häufigen Zugriff gehabt ;)
Hier http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/Sicherung/ii0302.htm werden
u.a. "Installationsgegenstände f. Elektrizität" aufgeführt.
Weiterhin betrachte ich eine Sicherung genau wie eine Glühbirne. Beide
haben einen ähnlichen Anschaffungswert, unterliegen einer Abnutzung,
einer regelmäßigen Nutzung (ja, denn ohne hättest kein Licht),...
> Ich pflege in meiner Wohnung Armaturen zu bedienen, Fenstergriffe
> und Lichtschalter, Sicherungsautomaten aber eher nicht.
Ist bei Dir noch nie eine Sicherung "rausgeflogen"? Wo fließt bei Dir
denn der Strom drüber?
>
> Für mich ist die Reparatur von Sicherungsautomaten Vermietersache (ganz
> abgesehen davon, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß die
> Reparaturkosten für den Austausch von Sicherungsautomatne in den
> zulässigen Rahmen passen).
>
45 Euro sollte in den Rahmen passen da es unter 75 Euro liegt.
> Weiterhin betrachte ich eine Sicherung genau wie eine Glühbirne. Beide
> haben einen ähnlichen Anschaffungswert, unterliegen einer Abnutzung,
> einer regelmäßigen Nutzung (ja, denn ohne hättest kein Licht),...
Wo oder wodurch nutzt sich den ein Sicherungsautomat
(Leitungsschutzschalter) ab?
Gruß
Jürgen
> Wo oder wodurch nutzt sich den ein Sicherungsautomat
> (Leitungsschutzschalter) ab?
durch den ständig durchfließenden Strom natürlich.
Ab und an setzt sich da dann was ab wodurch die Sicherungen mit der Zeit
verstopfen. Ähnlich wie verkalkte Wasserleitungen.
SCNR
Magnus
Da sitzt, gerade bei den älteren Automaten, auch noch Mechanik (Bimetal,
Elektromagnet) drin. Das ganze reagiert auf Stromspitzen, das Bimetall
nudelt aus usw. Und dann lösen die Automaten sicherheitshalber
frühzeitig aus.
So hats mir der Elektriker erklärt...
Hans-Jürgen
Ähnlich sieht das wohl auch der Mieterbund:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/renov/ratgdmbdl0171.jsp
>>> Der Vermieter kann Kleinreparaturen bis zu einem gewissen Wert auf den
>>> Mieter abwälzen. Voraussetzung dafür ist normalerweise, daß diese
>>> Bauteile im direkten Zugriff des Mieters liegen, von ihm also regelmäßig
>>> bedient werden. Ich möchte bezweifeln, daß das für Sicherungsautomaten
>>> gilt.
>
>> Für die Absicherung der Wohnung sollte ein Sicherungskasten
>> in der selbigen vorhanden sein sollte mitgeteilt werden wo sich der
>> zuständige Kasten befindet. Dem Mieter sind die Dinger regelmäßig
>> rausgeflogen. Also hat er Sie auch im häufigen Zugriff gehabt ;)
>
> Ein Sicherungsautomat ist kein Bauteil, das zum regelmäßigen Bedienen
> gedacht ist.
>
Es geht nicht unbedingt um das bedienen sonder auch um das regelmäßig
benutzen. Da fließt Strom drüber. Mit schöner regelmäßigkeit...
>>> Ich pflege in meiner Wohnung Armaturen zu bedienen, Fenstergriffe
>>> und Lichtschalter, Sicherungsautomaten aber eher nicht.
>
>> Ist bei Dir noch nie eine Sicherung "rausgeflogen"?
>
> Nein.
>
Glück gehabt. Oder die Dinger sind total hin. Man sollte die nach rund
10Jahren erneuern...
> Die Küchentür öffne ich täglich mehrmals, die Klospülung bediene ich
> auch täglich mehrmals, die Sicherung für den Herd schalte ich jährlich
> zweimal aus, weil nur so sich die Uhrzeit am Herd einstellen läßt.
>
> Ich glaube nach wie vor nicht, daß Reparaturen an Sicherungsautomaten
> vom Mieter zu bezahlen sind.
>
Im Enddefekt hängts vom Mietvertrag und Richter ab...
>>> Für mich ist die Reparatur von Sicherungsautomaten Vermietersache (ganz
>>> abgesehen davon, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß die
>>> Reparaturkosten für den Austausch von Sicherungsautomaten in den
>>> zulässigen Rahmen passen).
>
>> 45 Euro sollte in den Rahmen passen, da es unter 75 Euro liegt.
>
> Am obigen Sachverhalt ändert das nichts, auch glaube ich dem Preis
> nicht. Der Zünftler wird Sicherungsautomaten (nehmen wir mal deren drei
> an) mit vielleicht 5 Euro pro Stück verrechnen, dazu wird Anfahrt und
> Arbeitszeit kommen. Für 30 Euro kriegt man in dieser Stadt keine
> Handwerkerstunde mehr; in unter einer Stunde ist aber eigentlich nichts
> gemacht, wenn ein Handwerker extra kommen muß.
>
Bei uns kostet der Elektriker (dto. Klempner) 35-40 Euro je
Meisterstunde. Anfahrt wird nicht berechnet. "Teuer" ists bei mir nur
geworden weil man an den Sicherungskasten leider recht schlecht
drankommt, sonst hätten 0,5 Stunden gereicht.
> Vermutlich hat der Hauswirt mehrere Dinge gleichzeitig machen lassen,
> damit ist die Chose aber keine Kleinreparatur mehr.
>
Nö, bei 45 Euro glaube ich das eher nicht.
> Die Aufgliederung des Rechnungsbetrags könnte uns erhellen -- aber auch
> diesbezüglich hüllt sich der OP in Schweigen.
>
...wie so häufig in solchen Fällen :(
Hans-Jürgen