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Ärger mit Jobcenter bei Wohnungssuche

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Fabian

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Oct 5, 2023, 9:50:51 AM10/5/23
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Hallo Wissende,

es geht mal wieder um das Thema Jobcenter und Wohnungssuche.

Das Jobcenter Marburg hat einer guten Freundin einen Brief geschickt, in
dem es heißt, dass sie eine neue, günstigere, Unterkunft zu suchen hat.
Sie lebt allein und laut Auskunft des Jobcenter darf die Wohnung max. 50
qm groß sein und höchstens 450 Euro incl. Heizkosten kosten.

Sie hat jedoch weder in Marburg noch in 25 km Umkreis eine entsprechende
Wohnung gefunden, in der sie ihre beiden Hunde mitnehmen darf. Von den
Haustieren möchte sie sich natürlich nicht trennen. Jetzt hat sie auf
Grund eines Wohnungsgesuches im Web ein Angebot für eine
Wohnungsbesichtigung in Hildesheim bekommen, was sie gerne in Anspruch
nehmen möchte. Jetzt fängt das Problem an.
Das Jobcenter ist mit einer Wohnung in Hildesheim nicht einverstanden,
weil der Umzug dort hin nicht zwingend erforderlich ist und das
Jobcenter in Marburg die Wohnung, in der sie jetzt lebt, bezahlt. Ihr
ist im Prinzip verboten worden, die Wohnung in Hildesheim zu besichtigen
und ggf. den Mietvertrag zu unterschreiben. Würde sie das dennoch tun,
würde ihr das Jobcenter für die Zukunft Steine in den Weg legen, die
damit beginnen, dass das Jobcenter die Wohnung nicht bezahlen wird.

Frage: Darf das Jobcenter so vorgehen? Verstößt das Jobcenter nicht
gegen Artikel 11 des Grundgesetzes?

Gruß

Detlef Meißner

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Oct 5, 2023, 10:56:00 AM10/5/23
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Am 05.10.2023 um 15:50 schrieb Fabian:

> Frage: Darf das Jobcenter so vorgehen? Verstößt das Jobcenter nicht
> gegen Artikel 11 des Grundgesetzes?

Ach, mal wieder das GG!

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Stefan Schmitz

unread,
Oct 5, 2023, 2:10:00 PM10/5/23
to
Am 05.10.2023 um 15:50 schrieb Fabian:
Niemand ist daran gehindert, auf eigene Kosten umzuziehen.

Wer dafür Geld vom Staat will, muss sich aber an dessen Regeln halten.


Detlef Meißner

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Oct 5, 2023, 2:29:44 PM10/5/23
to
Genau. Aber vom Geld für den Umzug ist logischerweise oben gar nicht die
Rede.

Das Jobcenter ist sogar froh, wenn es wieder eine Person los ist, für
die es nicht zahlen muss.

Im Kreis Marburg sind die Mieten bedeutend teurer als im Kreis
Hildesheim. Es wäre sogar von Vorteil, wenn ein Umzug stattfände.

Aber warum Hildesheim? Doch nicht wegen einer billigeren Wohnung.

> Wer dafür Geld vom Staat will, muss sich aber an dessen Regeln halten.

Darauf gibt es häufig die Antwort: "Scheiß Staat!"

Wendelin Uez

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Oct 13, 2023, 2:43:41 PM10/13/23
to
> Frage: Darf das Jobcenter so vorgehen?
ja

> Verstößt das Jobcenter nicht gegen Artikel 11 des Grundgesetzes?
nein

Hannes Kuhnert

unread,
Nov 19, 2023, 4:01:39 PM11/19/23
to
Wendelin Uez hat geschrieben:
> Fabian hat geschrieben >> Frage: Darf das Jobcenter so vorgehen?
> ja

Verbietet der Bezug von Bürgergeld die freie Wahl des Wohnorts?

Das wäre erklärungsbedürftig.
--
Hannes Kuhnert

Heiko Schlichting

unread,
Nov 20, 2023, 3:47:47 AM11/20/23
to
Hannes Kuhnert <hannes....@gmx.de> wrote:
> Wendelin Uez hat geschrieben:
>> Fabian hat geschrieben >> Frage: Darf das Jobcenter so vorgehen?
>> ja
>
> Verbietet der Bezug von Bürgergeld die freie Wahl des Wohnorts?

Das ist die falsche Fragestellung.

1. Man hat grundsätzlich eine freie Wahl des Wohnortes.

2. Das Bürgergeld bekommt hingegen nicht jeder, denn für den Bezug von
Bürgergeld muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Es gibt Wohnsituationen
die dem Nachweis einer Bedürftigkeit widersprechen.

--> Man kann seinen Wohnort frei wählen, bekommt dann aber ggf. kein
Bürgergeld mehr.

Heiko

Wendelin Uez

unread,
Nov 22, 2023, 6:26:34 AM11/22/23
to
>> Verbietet der Bezug von Bürgergeld die freie Wahl des Wohnorts?
>
> Das ist die falsche Fragestellung.
>
> 1. Man hat grundsätzlich eine freie Wahl des Wohnortes.
>
> 2. Das Bürgergeld bekommt hingegen nicht jeder, denn für den Bezug von
> Bürgergeld muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Es gibt Wohnsituationen
> die dem Nachweis einer Bedürftigkeit widersprechen.
>
> --> Man kann seinen Wohnort frei wählen, bekommt dann aber ggf. kein
> Bürgergeld mehr.

Ergänzend wäre noch anzumerken, daß die Aufforderung des Jobcenters, sich
eine günstigerere Wohnung zu suchen, kein Zwang zum Wechsel der Wohnung ist,
sondern lediglich die rechtliche Voraussetzung für das Jobcenter darstellt,
die Bezuschussung der Meite auf ein niedrigeres (standortabhängiges) Maß zu
beschränken.

Heißt im Klartext, daß bei Beibehaltung der Wohnung außer einer geringeren
Mietzahlung nichts passiert. Das Jobcenter ist, was viele nicht glauben
wollen, keineswegs verpflichtet, eine Miete in voller Höhe zu bezahlen.

Das Jobcenter ist auch nicht verpflichtet, einem die Haustierhaltung zu
finanzieren. Das Halten von Haustieren ist also kein Argument, auf eine
günstigerere Wohnung mit Haustierverbot verzichten zu dürfen.

Und selbstverständlich darf man auch als "Kunde" des Jobcenters nach eigenem
Ermessen umziehen, das Jobcenter muß sich dann nur nicht an den Umzugskosten
beteiligen, was es aber evtl. tut, wenn man zuvor eine größere Chance für
eine Beschäftigung glaubhaft machen kann.

Fabian

unread,
Nov 23, 2023, 2:55:23 AM11/23/23
to
Das sehe ich genau so. Schließlich schließt die im GG verankerte
Freizügigkeit auch den Wohnort ein.

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