>> Verbietet der Bezug von Bürgergeld die freie Wahl des Wohnorts?
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> Das ist die falsche Fragestellung.
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> 1. Man hat grundsätzlich eine freie Wahl des Wohnortes.
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> 2. Das Bürgergeld bekommt hingegen nicht jeder, denn für den Bezug von
> Bürgergeld muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Es gibt Wohnsituationen
> die dem Nachweis einer Bedürftigkeit widersprechen.
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> --> Man kann seinen Wohnort frei wählen, bekommt dann aber ggf. kein
> Bürgergeld mehr.
Ergänzend wäre noch anzumerken, daß die Aufforderung des Jobcenters, sich
eine günstigerere Wohnung zu suchen, kein Zwang zum Wechsel der Wohnung ist,
sondern lediglich die rechtliche Voraussetzung für das Jobcenter darstellt,
die Bezuschussung der Meite auf ein niedrigeres (standortabhängiges) Maß zu
beschränken.
Heißt im Klartext, daß bei Beibehaltung der Wohnung außer einer geringeren
Mietzahlung nichts passiert. Das Jobcenter ist, was viele nicht glauben
wollen, keineswegs verpflichtet, eine Miete in voller Höhe zu bezahlen.
Das Jobcenter ist auch nicht verpflichtet, einem die Haustierhaltung zu
finanzieren. Das Halten von Haustieren ist also kein Argument, auf eine
günstigerere Wohnung mit Haustierverbot verzichten zu dürfen.
Und selbstverständlich darf man auch als "Kunde" des Jobcenters nach eigenem
Ermessen umziehen, das Jobcenter muß sich dann nur nicht an den Umzugskosten
beteiligen, was es aber evtl. tut, wenn man zuvor eine größere Chance für
eine Beschäftigung glaubhaft machen kann.