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Wer muss den Rasen mähen?

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Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 3:52:54 AM8/6/04
to
Tach,

mal angenommen, irgendwo in Deutschland gibt es
einen Garten, der bei einer Mietwohnung mitvermietet
wird. Lt. Mietvertrag sind

"Gas, Wasser, Strom, Kabelgebühren und Kaminkehrer
mit dem Lieferanten abzurechnen, alle anderen Betriebs-
kosten sind in der Miete enthalten."

Bisher war die Nutzung des Gartens strittig, der Rasen
wurde aber regelmässig vom Vermieter gemäht. Nach
einem Urteil in einer andern Sache wurde unter anderem
auch das "alleinige Nutzungsrecht" am Garten zugesprochen.
Seitdem mäht der Vermieter nicht mehr.

Eure Einschätzungen? Wer muss mähen?

P.S. Falls irgendwelche Fakten zu diesem theoretischen Fall
fehlen sollten, liefere ich sie gerne nach.

Kurt Guenter

unread,
Aug 6, 2004, 4:44:41 AM8/6/04
to
"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb:

> Wer muss mähen?

Der mit dem alleinigen Nutzungsrecht. Oder kommt der VM auch in die
Wohung zum Staubsaugen und Fensterputzen?


n.Olivier

unread,
Aug 6, 2004, 5:03:21 AM8/6/04
to
Hi

Hubert Reinelt schrieb:


>
> Tach,
>
> mal angenommen, irgendwo in Deutschland gibt es
> einen Garten, der bei einer Mietwohnung mitvermietet
> wird. Lt. Mietvertrag sind
>
> "Gas, Wasser, Strom, Kabelgebühren und Kaminkehrer
> mit dem Lieferanten abzurechnen, alle anderen Betriebs-
> kosten sind in der Miete enthalten."
>
> Bisher war die Nutzung des Gartens strittig, der Rasen
> wurde aber regelmässig vom Vermieter gemäht. Nach
> einem Urteil in einer andern Sache wurde unter anderem
> auch das "alleinige Nutzungsrecht" am Garten zugesprochen.
> Seitdem mäht der Vermieter nicht mehr.
>
> Eure Einschätzungen? Wer muss mähen?

Also, wenn du das Glück hast, daß dein Vermieter den Garten
dir überlässt, so sei doch froh, daß du ihn nutzen kannst;
was natürlich die Pflege mit einschließt.

Andere wären froh über etwas Grün.

--

Nachbagauer Olivier
Technologiezentrum Freilassing
D-83395 Freilassing
www.nOlivier.com
www.Reedb.com - Immobilien Online

Jan Schejbal

unread,
Aug 6, 2004, 6:33:48 AM8/6/04
to
Hallo!
>Wer muss mähen?

IMHO niemand. Wenn der Mieter das Gras kurz haben möchte, dann muss er
sich selbst drum kümmern, wenn es ihm wurscht ist, kann er IMHO den
Garten sich selbst überlassen. Aber IANAL, bei Irrtümern bitte
korrigieren.

Jan


--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.

Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden
und an das Reply-To senden, sonst wird die Mail ungelesen gelöscht!

Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 7:04:07 AM8/6/04
to

"Kurt Guenter" <kgnos...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:f5h6h0djjuodau11n...@4ax.com...

Da diese Betriebskoten ja jetzt neu hinzugekommen sind, dürfen sie auch als
Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.
insofern wprde ich bei solcher Dreistigkeit des Mieters jetzt einen Gärtner
beauftragen nd die Kosten auf den Nutzungsberechtigten= Mieter umlegen.

Dann braucht der Mieter sich um nichts mehr zu kümmer und darf dann dafür
sein Portemannaie zucken.

MfG
Thomas


Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:07:00 AM8/6/04
to
Jan Schejbal wrote:

> IMHO niemand. Wenn der Mieter das Gras kurz haben möchte, dann muss er
> sich selbst drum kümmern, wenn es ihm wurscht ist, kann er IMHO den
> Garten sich selbst überlassen. Aber IANAL, bei Irrtümern bitte
> korrigieren.

Ich würde den Rasen auch gerne wuchern lassen, aber du weisst
vielleicht selber, wie Nachbarn sein können. :D

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:05:48 AM8/6/04
to
Kurt Guenter wrote:

>> Wer muss mähen?

> Der mit dem alleinigen Nutzungsrecht. Oder kommt der VM auch in die
> Wohung zum Staubsaugen und Fensterputzen?

Fällt die Rasenpflege nicht unter Betriebskosten? Es liegt hier einen
Wohnungs-Einheitsmietvertrag vor, bei dem unter Betriebskosten unter
anderem (Grundsteuer, Strassenreinigung, usw.) auch die Gartenpflege
angeführt ist.

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:10:16 AM8/6/04
to
Thomas Holle wrote:

> Da diese Betriebskoten ja jetzt neu hinzugekommen sind, dürfen sie
> auch als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.
> insofern wprde ich bei solcher Dreistigkeit des Mieters jetzt einen
> Gärtner beauftragen nd die Kosten auf den Nutzungsberechtigten=
> Mieter umlegen.

Neu hinzugekommen? Wo schrieb ich das? Wir haben den Garten
auch zuvor (zu Recht) benutzt, nur hat das der Vermieter (der in den
Mietvervtrag einstieg) nicht geglaubt. Und er hat auch bisher den
Rasen gemäht.

Bernd Schnürer

unread,
Aug 6, 2004, 7:14:03 AM8/6/04
to
Hubert Reinelt schrieb:

> Ich würde den Rasen auch gerne wuchern lassen, aber du weisst
> vielleicht selber, wie Nachbarn sein können. :D

Falls ich das nun richtig verstanden habe, hast Du das alleinige
Nutzungsrecht am Garten gerichtlich zugesprochen bekommen.

Wenn ja, würde ich Dir als VM den Arsch aber gehörig aufreissen!

Denn diese alleinige Nutzungsrecht bringt auch selbstverständlich die
Verpflichtung zur "üblichen" Pflege und Instandhaltung der Mietsache mit
sich. Sonst müsste der VM mit dem selben Recht ja auch Dein Scheisshaus
putzen.

Unglaublich, das!


Kopfschüttelnd, Bernd

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:16:22 AM8/6/04
to

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:18:33 AM8/6/04
to

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:19:10 AM8/6/04
to
Thomas Holle wrote:

> Da diese Betriebskoten ja jetzt neu hinzugekommen sind, dürfen sie
> auch als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.
> insofern wprde ich bei solcher Dreistigkeit des Mieters jetzt einen
> Gärtner beauftragen nd die Kosten auf den Nutzungsberechtigten=
> Mieter umlegen.

Neu hinzugekommen? Wo schrieb ich das? Der Garten wurde auch zuvor
(zu Recht) benutzt, nur hat das der Vermieter (der in den Mietververtrag einstieg)
nicht geglaubt. Das Gericht hat den Sachverhalt nur bestätigt.

Der Vermieter (alt/neu) hat bisher den Rasen gemäht. Ab dem Urteil
nicht mehr. IMHO hat sich da aber rechtlich nichts geändert, nur das der
Vermieter es jetzt schriftlich hat, das wir den Garten zu Recht benutzen.

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:23:08 AM8/6/04
to
Bernd Schnürer wrote:

> Falls ich das nun richtig verstanden habe, hast Du das alleinige
> Nutzungsrecht am Garten gerichtlich zugesprochen bekommen.

Jein. Wir hatten das Recht schon bisher. Nur hat uns das der Vermieter
(der in den Mietvertrag eingestiegen ist), nicht geglaubt.

> Denn diese alleinige Nutzungsrecht bringt auch selbstverständlich die
> Verpflichtung zur "üblichen" Pflege und Instandhaltung der Mietsache
> mit sich. Sonst müsste der VM mit dem selben Recht ja auch Dein
> Scheisshaus putzen.

Wie ich schon in einem anderen Post schrieb, verwirrt mich, das
folgenden in dem Mietvertrag steht:

"Gas, Wasser, Strom, Kabelgebühren und Kaminkehrer
mit dem Lieferanten abzurechnen, alle anderen Betriebs-
kosten sind in der Miete enthalten."

und

Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 7:32:06 AM8/6/04
to

"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cevonh$ek9$01$1...@news.t-online.com...

> Fällt die Rasenpflege nicht unter Betriebskosten? Es liegt hier einen
> Wohnungs-Einheitsmietvertrag vor, bei dem unter Betriebskosten unter
> anderem (Grundsteuer, Strassenreinigung, usw.) auch die Gartenpflege
> angeführt ist.
>


Naja,

fällt die Rasenpflege jetzt unter den Begriff Garten+Pflege?
Gehört der Rasen denn zum Garten oder zur Strasse.

... und nachdem jetzt die Betriebskosten in deinem Mietvertrag bekannt sind
kannst du gewiss sein,
dass dein Vermieter bei Nichtpflege einen "ganz ordentlichen Gärtner" auf
deine Kosten umlegen kann.

Ich würde mal das Wochenende nutzen, den Vermieter nach dem Rasenmäher
fragen und mich in Bewegung setzten.

MfG
Thomas


Bernd Schnürer

unread,
Aug 6, 2004, 7:27:29 AM8/6/04
to
Hubert Reinelt schrieb:

achnipp

"Sehr geehrter Herr R.,

wie von Ihnen ausgesprochen, wollen Sie die Gartenpflege für den von
Ihnen alleinig genutzten Gartenteil nicht durchführen. Ich bitte Sie
daher höflichst, mir diese Verpflichtung zu übertragen, indem Sie dieses
Schreiben unterzeichnet an mich zurücksenden.....M.f.G...blaba".

Und dann geht es ab in den nächsten ZG-Markt und dort wird das stärkste
zugelassene Herbizid gekauft. Rate mal, wo ich das als VM ausbringen
würde?

Bernd

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:36:31 AM8/6/04
to

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:37:08 AM8/6/04
to
Bernd Schnürer wrote:

> Falls ich das nun richtig verstanden habe, hast Du das alleinige
> Nutzungsrecht am Garten gerichtlich zugesprochen bekommen.

Jein. Wir hatten das Recht schon bisher. Nur hat uns das der Vermieter


(der in den Mietvertrag eingestiegen ist), nicht geglaubt.

> Denn diese alleinige Nutzungsrecht bringt auch selbstverständlich die


> Verpflichtung zur "üblichen" Pflege und Instandhaltung der Mietsache
> mit sich. Sonst müsste der VM mit dem selben Recht ja auch Dein
> Scheisshaus putzen.

Wie ich schon in einem anderen Post schrieb, verwirrt mich, das


folgenden in dem Mietvertrag steht:

"Gas, Wasser, Strom, Kabelgebühren und Kaminkehrer


mit dem Lieferanten abzurechnen, alle anderen Betriebs-
kosten sind in der Miete enthalten."

und

"Fällt die Rasenpflege nicht unter Betriebskosten? Es liegt hier einen
Wohnungs-Einheitsmietvertrag vor, bei dem unter Betriebskosten unter
anderem (Grundsteuer, Strassenreinigung, usw.) auch die Gartenpflege
angeführt ist."

Ich vestehe das so, das wir bereits über die Betriebskosten die Garten-
pflege bezahlen.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet260103b.htm
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Gartenpflege.htm

In den Links lese ich das auch raus.

Wie gesagt, wir haben den Garten schon bisher mitgemietet, nur wurde
das vom neuen Vermieter nicht akzeptiert. Oder liegt es an diesem
"alleinigen Nutzungsrecht"? Hat man das bei einem normalen Mitmieten
des Gartens nicht?

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:41:01 AM8/6/04
to
Thomas Holle wrote:

> fällt die Rasenpflege jetzt unter den Begriff Garten+Pflege?
> Gehört der Rasen denn zum Garten oder zur Strasse.

Das ist die Frage. Wie wird Gartenpflege definiert? Rasen
gehört zu Garten. :D


> ... und nachdem jetzt die Betriebskosten in deinem Mietvertrag
> bekannt sind kannst du gewiss sein,
> dass dein Vermieter bei Nichtpflege einen "ganz ordentlichen Gärtner"
> auf deine Kosten umlegen kann.

Es gibt keine Nebenkostenabrechnung, da eben bereits alles mit
der Miete abgedeckt ist.

> Ich würde mal das Wochenende nutzen, den Vermieter nach dem Rasenmäher
> fragen und mich in Bewegung setzten.

Das Verhältnis ist nicht das beste... :D

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:39:25 AM8/6/04
to
Bernd Schnürer wrote:

Bitte beachte auch den anderen Post. Du antwortest
auf einen eigentlich gecancelten. ;)

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 7:43:02 AM8/6/04
to

Bernd Schnürer

unread,
Aug 6, 2004, 7:46:58 AM8/6/04
to
Hubert Reinelt schrieb:

schnipp

Die im Mietvertrag angeführte "Gartenpflege" bezieht sich auf dem Imobil
zugehörige _allgemein zugängliche_ Gartenflächen. Nun hat Dir das
Gericht mitgeteilt, dass Du das "alleinige" Nutzungsrecht an besagtem
Gartenteil besitzt. Somit ist dieser Gartenteil rechtskräftig
Bestandteil der Mietsache und fällt daher unter die Sorgfalt des
Mieters.

Sag' mal, bist Du tatsächlich eine so naive, faule Sau?

(Das ist eine Frage, keine Feststellung).


Bernd

Matthias Rosenkranz

unread,
Aug 6, 2004, 7:57:00 AM8/6/04
to
Hubert Reinelt wrote:

> Neu hinzugekommen? Wo schrieb ich das? Der Garten wurde auch zuvor
> (zu Recht) benutzt, nur hat das der Vermieter (der in den Mietververtrag einstieg)
> nicht geglaubt. Das Gericht hat den Sachverhalt nur bestätigt.
>
> Der Vermieter (alt/neu) hat bisher den Rasen gemäht. Ab dem Urteil
> nicht mehr. IMHO hat sich da aber rechtlich nichts geändert, nur das der
> Vermieter es jetzt schriftlich hat, das wir den Garten zu Recht benutzen.

Dann hat er vorher verbotenerweise den Rasen gemäht. Wenn du die alleinige
Nutzung hast, musst natürlich du mähen, wer denn sonst?
Es kann allerdings sein, dass er den Mäher zur Verfügung stellen muss,
das weiß ich nicht.

Gruß Matthias (IANAL)

Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 8:19:35 AM8/6/04
to

"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cevqfv$jui$03$1...@news.t-online.com...

Ich habe den ganzen Mist mal gelöscht und stelle fest, dass der OP
Argumente für eine Kotroverse gegen seinem Vermieter aufgund seiner Faulheit
sucht.

Das sollte er vor Gericht durchsetzen und teuer für seinen Anwalt bezahlen.
Vielleicht findet er ja einen Anwalt der an dem Spiel verdienen will.

MfG
Thomas


Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 8:43:57 AM8/6/04
to
Thomas Holle wrote:

> Ich habe den ganzen Mist mal gelöscht und stelle fest, dass der OP
> Argumente für eine Kotroverse gegen seinem Vermieter aufgund seiner
> Faulheit sucht.

Faulheit? Wir wohnen hier seit *rechne* über 13 Jahren und mussten
bisher noch nie den Rasen mähen. Da darf man doch etwas verwundert
sein, oder nicht?

> Das sollte er vor Gericht durchsetzen und teuer für seinen Anwalt
> bezahlen. Vielleicht findet er ja einen Anwalt der an dem Spiel
> verdienen will.

Ich könnt ja jetzt ganz laut auflachen und sagen: "Ha, schaun wir mal
was 1. Mieterverein dazu sagt und 2. die Rechtsschutzversicherung."

Ich finds immer wieder witzig, wie querbeet durch de.soc.recht.*
Fragen, die man eigentlich recht gut ohne Beleidigungen klären könnte,
immer wieder auf ein persönliches Niveau abgleiten.

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 8:38:42 AM8/6/04
to
Bernd Schnürer wrote:

> Die im Mietvertrag angeführte "Gartenpflege" bezieht sich auf dem
> Imobil zugehörige _allgemein zugängliche_ Gartenflächen.

^^^^^^^^
Fremdwort?

> Sag' mal, bist Du tatsächlich eine so naive, faule Sau?

Nein, ich bin nur eine dumme, in Rechtsfragen unwissende
Sau, die sich wundert, das jahrelang der alte Vermieter den Rasen
gemäht hat, 3 Sommer lang der neue und auf einmal ist der
Mieter dafür zuständig.

Michael Holtermann

unread,
Aug 6, 2004, 8:35:23 AM8/6/04
to
Hubert Reinelt wrote:
> Fällt die Rasenpflege nicht unter Betriebskosten?

Falls ja erhälst du irgendwann eine Abrechnung darüber. Da kannst du dann
gern prüfen, ob die Rasenpflege mit drin war oder nicht.

So teuer sind Rasenmäher nun auch wieder nicht, und bei dem Wetter bekommt
man sogar etwas Farbe beim Rasenmähen. Freu dich doch.

Michael.

--
Wie man sein Kind nicht nennen sollte:
Pit Agoras

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 9:06:36 AM8/6/04
to
Michael Holtermann wrote:

>> Fällt die Rasenpflege nicht unter Betriebskosten?

> Falls ja erhälst du irgendwann eine Abrechnung darüber. Da kannst du
> dann gern prüfen, ob die Rasenpflege mit drin war oder nicht.

Auch wenn die Betriebskosten pauschal bereits in der Miete lt. Vetrag
integriert sind? Auch wenn es bisher keine Abrechnungen gab?

> So teuer sind Rasenmäher nun auch wieder nicht, und bei dem Wetter
> bekommt man sogar etwas Farbe beim Rasenmähen. Freu dich doch.

Ich bin einfach am rechtlichen Aspekt dieser Frage interessiert. Ein Rasen-
mäher ist schnell geliehen und noch schneller bin ich über die ca. 25 qm
drübergehuscht. Es wundert mich halt (wie ich schon schrieb), das wir es
auf einmal machen müssen. Und dies auch nur merken, weil der Rasen die
Knie schon kitzelt. ;)

Bernd Schnürer

unread,
Aug 6, 2004, 9:11:48 AM8/6/04
to
Hubert Reinelt schrieb:

schnipp

> die ca. 25 qm

Abgesehen davon, dass Dir das "alleinige" Nutzungsrecht wohl gerade erst
zugesprochen wurde und Du das "m" behalten darfst:

Wegen 25 m² machst Du hier Wind?

Also wenn Du kein Troll bist, kann eine faule Sau noch etwas von Dir
lernen!


Kopfschüttelnd, Bernd

Helge Volland

unread,
Aug 6, 2004, 9:24:24 AM8/6/04
to
Bernd Schnürer wrote:
>
> Wegen 25 m² machst Du hier Wind?
>
> Also wenn Du kein Troll bist, kann eine faule Sau noch etwas von Dir
> lernen!

Ich weiß gar nicht, warum Du Dich hier so aufblähst. Ich finde die
Gedanken und Fragen von Hubert recht interessant.

Über soviel Ignoranz kann _ich_ nur den Kopf schütteln.

helge

--
Perfection is achieved not when you have nothing more to add,
but when you have nothing left to take away.
(Antoine de Saint-Exupery)

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Helge Volland

unread,
Aug 6, 2004, 10:24:25 AM8/6/04
to
Cord D. Mittauer wrote:
> Ich wünsche Dir, dass Du einmal Vermieter wirst und dich mit Mietern
> rumärgern musst. Die meisten Postings von Mietern haben den Inhalt: "Hilfe
> ich habe mir eine Wohnung gemietet, die ich mir nicht leisten kann.
> Welche Möglichkeiten habe ich die Miete zu mindern, damit ich in der
> Wohnung bleiben kann?". Also für Vermieter absolut lesenswert, damit Sie
> sehen, was so alles gemacht wird.
>

Darum gehts aber hier gar nicht. Für solche Anliegen fehlt mir auch
das Verständnis.
Hier geht es um eine Frage, die man mit gesundem Menschenverstand
sicherlich sofort beantworten kann, die allerdings andererseits auch
ein paar Fragen aufwirft. Auch wenn ich von juristischen
Spitzfindigkeiten mit Sicherheit keine Ahnung habe, fällt mir bei der
Sachlage 'konkludentes Verhalten' ein. Wenn der Vermieter mehrere
Jahre(!) den Rasen gemäht hat, würde ich mich auch ein wenig wundern.

Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 12:00:58 PM8/6/04
to

"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cevvnk$rsf$03$1...@news.t-online.com...

>
> Ich bin einfach am rechtlichen Aspekt dieser Frage interessiert. Ein
Rasen-
> mäher ist schnell geliehen und noch schneller bin ich über die ca. 25 qm
> drübergehuscht. Es wundert mich halt (wie ich schon schrieb), das wir es
> auf einmal machen müssen. Und dies auch nur merken, weil der Rasen die
> Knie schon kitzelt. ;)

Und wenn ich jetzt Vermieter wäre,
- dann würde ich mich jetzt um die Gartenpflege kümmern.
Ganz neu aussähen, eine ganz pflegeleichte Mischung aus:

Grassamen- Hauptsache billig- vermischt mit diversen Wildgräsern um der
Natur ein Zuhause zu geben.
In diesem Naturgarten finden "viele" Insekten ein Zuhause.

Steht auch im Mietvertrag, wie hoch der Rasen max. sein darf; -
oder steht da überhaupt was von Rasen?

Ein Garten kann viele Gesichter haben
und wenn du dich dich über "Kniehoch" aufregst, dann warte doch einfach bis
die Brennesseln diese Höhe erreicht haben.

Alternativ kannst du dich auch in Bewegung setzten.
Vielleicht kommt dein Vermieter morgen schon vorbei...

MfG
Thomas


Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 12:12:38 PM8/6/04
to
Du kannst dir Sicher sein.
Es wird gelacht..

Mal ganz nebenbei:
"Die Zeit, die du jetzt mit der Disco verbindest reicht bei 25 qm locker für
ein ganzes Jahr Rasenmähen."

Vielleicht stellst du mal ein Bild- bzw. Link ein deiner Katastrophe ein,
damit wir auch sehen könnnen.

Richtig- mal sehen was deine RSV sagt.
Mal sehen, was dein Vermieter macht (bitte sag uns dann Bescheid)

(Ich lache jetzt schon ganz laut)

MfG
Thomas

"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag

news:cevud6$1s6$02$1...@news.t-online.com...

Hans Beiger

unread,
Aug 6, 2004, 1:44:25 PM8/6/04
to
Hubert Reinelt schrieb:

> Tach,

> Bisher war die Nutzung des Gartens strittig, der Rasen
> wurde aber regelmässig vom Vermieter gemäht. Nach
> einem Urteil in einer andern Sache wurde unter anderem
> auch das "alleinige Nutzungsrecht" am Garten zugesprochen.
> Seitdem mäht der Vermieter nicht mehr.

Tach,

darf der doch garnicht mehr. Du hast das alleinige Nutzungsrecht. Der
kann doch nicht wissen was Du mit Gras vorhast. Auch das Gras fällt
unter Deine Nutzung. Du kannst damit Tee kochen oder Grasröckchen
herstellen oder sonst was, fallen Dir sicher einige Dinge ein.

Gruß Hans

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Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 3:32:08 PM8/6/04
to
Thomas Holle wrote:

> Und wenn ich jetzt Vermieter wäre,
> - dann würde ich mich jetzt um die Gartenpflege kümmern.
> Ganz neu aussähen, eine ganz pflegeleichte Mischung aus:

> Grassamen- Hauptsache billig- vermischt mit diversen Wildgräsern um
> der Natur ein Zuhause zu geben.
> In diesem Naturgarten finden "viele" Insekten ein Zuhause.

Hätte ich kein Problem damit. Schaut auch langsam so aus. Wie
gesagt, die Nachbarn motzen, weil die *hüstel* Samen in ihren
Garten fliegen. ;)

> Steht auch im Mietvertrag, wie hoch der Rasen max. sein darf; -
> oder steht da überhaupt was von Rasen?

Nein.

> Ein Garten kann viele Gesichter haben
> und wenn du dich dich über "Kniehoch" aufregst, dann warte doch
> einfach bis die Brennesseln diese Höhe erreicht haben.

Ich reg mich darüber nicht auf. Die Nachbarn. Ich finde es vollkommen
ok.

Hubert Reinelt

unread,
Aug 6, 2004, 3:25:40 PM8/6/04
to
Martin Gerdes wrote:

> Du schriebst insgesamt ziemlich wenig, was die Beurteilung der
> Sachlage nicht eben erleichtert.

Welche Informationen brauchst du? Ich bin dankbar für deine Hilfe.

> Ihr scheint beide eine Freude am Streit zu haben, und Du eine Freude
> am Disputieren. Wäre es anders, würdest Du den Fall so darlegen, daß
> man die Sachlage nachvollziehen kann.

Ich habe IMHO alle Fakten, die IMHO relevant sind, auf den Tisch gelegt.

Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 4:03:14 PM8/6/04
to

"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cf0mc1$nu6$03$1...@news.t-online.com...
> Thomas Holle wrote:
>

> Hätte ich kein Problem damit. Schaut auch langsam so aus. Wie
> gesagt, die Nachbarn motzen, weil die *hüstel* Samen in ihren
> Garten fliegen. ;)
>

Ich kann den Landwirt an unserem Haus auch nicht verklagen.

> > Ein Garten kann viele Gesichter haben
> > und wenn du dich dich über "Kniehoch" aufregst, dann warte doch
> > einfach bis die Brennesseln diese Höhe erreicht haben.
>
> Ich reg mich darüber nicht auf. Die Nachbarn. Ich finde es vollkommen
> ok.

Also ist das doch alles kein Problem für dich.

Du wartest einfach, -bis die Nachbarn dich nicht mehr mögen und es ist ganz
fern der Gesetzte, dass der Eigentümer für den guten Geschmack deiner
Nachbarn haftbar gemacht werden kann.
In der Hoffnung, dass er nicht dort wohnt wird mit Sicherheit irgendwann im
Jahr 2005 ein Richter entscheiden.

*Tipp*
a) frag doch einfach jetzt schon mal deine Nachbarn, ob sie dich jetzt noch
leiden können.
b) Wie sieht es aus, wenn sie noch kräftig Gerichtskosten für deine
Affigkeit bezahlen werden- Werden Sie dich dann auch noch lieben?!

Frag Sie!

Du wirst die Antwort finden und nach den geschilderten Umständen
c) nach 13 Jahren in der Wohnung wohl freiwillig deinen Hut nehmen-oder
d) hier in ferner Zukunft noch viele Fragen und Probleme haben.

Ich hoffe, dass du sie hier schilderst, denn der Beitrag wird immer
lustiger.

(Interessant-Nein *Amüsant-erwarten wir deine künftigen Probleme)

MfG
Thomas


Message has been deleted

Kurt Guenter

unread,
Aug 6, 2004, 4:33:57 PM8/6/04
to
"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb:

beide Seiten beschreiben das gleiche mit dem gleichen Ergbenis.

Dir ist der Garten mitvermietet, so hat das Gericht geurteilt. Daraus
ergibt sich dein alleiniges Nutzungsrecht und Du hast einfache
Arbeiten selber durchzuführen. Genauso wie Du deine Fenster selber
putzen musst.


Kurt Guenter

unread,
Aug 6, 2004, 4:31:52 PM8/6/04
to
"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb:

>"Fällt die Rasenpflege nicht unter Betriebskosten?

Wenn Du das alleine Nutzungsrecht hast, nicht.

>Oder liegt es an diesem "alleinigen Nutzungsrecht"?

Genau das. Der VM dürfte, will er nicht gegen das Urteil verstossen,
deinen Garten nicht mehr betreten.

> Hat man das bei einem normalen Mitmieten
>des Gartens nicht?

i.d.R. kann ein Garten von allen genutzt werden.

Manfred Hauser

unread,
Aug 6, 2004, 4:35:35 PM8/6/04
to
Hallo Zusammen,

mal davon abgesehen, daß ich mir zu der Frage auch so meinen Teil
denke, würde mich die Rechtslage aus Sicht des Vermieters mal
interessieren, wobei es mir garnicht so auf den Rasen ankommt, sondern
viel allgemeiner.

Als Beispiel sei ein Mietvertrag geschlossen worden (von mir aus auch
ein solcher, wie Hubert angiebt) und plötzlich kämen auf den Vermieter
Mehrkosten zu. Diese Mehrkosten können doch auf den Mieter umgelegt
werden, oder?

Wahrscheinlich kommt es dabei wohl auch auf den Grund der entstandenen
Mehrkosten an. Deshalb nehme ich jetzt als konkretes Beispiel das von
Hubert. Im Mietvertrag steht ja scheinbar, daß das Rasenmähen in den
Nebenkosten enthalten ist. Nun reicht die Höhe der kassierten
Nebenkosten allerdings nicht aus, um noch von nem Gärtner den Rasen
mähen zu lassen. Daraus schließe ich, daß die Nebenkosten vom Vermieter
einfach entsprechend erhöht werden können. Logischerweise natürlich nur
mit Nachweis, aber die Rechnung des Gärtners sollte doch dafür
ausreichend sein.

Ist es möglicherweise vielleicht sogar so, daß der Vermieter dem Mieter
den Gärtner auf jeden Fall vorbeischicken kann (auch wenn dieser das
garnicht möchte), da es ja sogar "versteckt" im Mietvertrag steht?

Da ich kein Jurist bin, kann ich hier auch nur laienhaft schlußfolgern
und hoffe von Euch ein paar klärende (sachliche) Antworten zu erhalten.

Recht herzlichen Dank und schöne Grüße,
Manfred

Kurt Guenter

unread,
Aug 6, 2004, 4:35:59 PM8/6/04
to
"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb:

>Faulheit? Wir wohnen hier seit *rechne* über 13 Jahren und mussten
>bisher noch nie den Rasen mähen.

Da gabs ja auch nicht das Gerichtsurteil zur alleinigen Nutzung.

> Da darf man doch etwas verwundert sein, oder nicht?

dein Urteil solltest Du schon gelesen haben.

Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 5:51:27 PM8/6/04
to

"Manfred Hauser" <GCSLFH...@spammotel.com> schrieb im Newsbeitrag
news:cf0q2n$dbo$05$1...@news.t-online.com...
> Hallo Zusammen,

Hallo Manfred,

> Als Beispiel sei ein Mietvertrag geschlossen worden (von mir aus auch
> ein solcher, wie Hubert angiebt) und plötzlich kämen auf den Vermieter
> Mehrkosten zu. Diese Mehrkosten können doch auf den Mieter umgelegt
> werden, oder?
>

Lt. Angaben des OP handelt es sich um einen Standardvertrag.
Ich denke jetzt mal hopps und bin der Meinung, dass es auch och einen
Paragraphen vor der Unterschrift gibt.
(So blöd kann weder ein Vermieter- geschweige denn der Verlag des Vordruckes
sein)
Ergo hast du Recht.

> Wahrscheinlich kommt es dabei wohl auch auf den Grund der entstandenen
> Mehrkosten an. Deshalb nehme ich jetzt als konkretes Beispiel das von
> Hubert. Im Mietvertrag steht ja scheinbar, daß das Rasenmähen in den
> Nebenkosten enthalten ist. Nun reicht die Höhe der kassierten
> Nebenkosten allerdings nicht aus, um noch von nem Gärtner den Rasen
> mähen zu lassen. Daraus schließe ich, daß die Nebenkosten vom Vermieter
> einfach entsprechend erhöht werden können. Logischerweise natürlich nur
> mit Nachweis, aber die Rechnung des Gärtners sollte doch dafür
> ausreichend sein.

Wenn wie oben dann- Ja


>
> Ist es möglicherweise vielleicht sogar so, daß der Vermieter dem Mieter
> den Gärtner auf jeden Fall vorbeischicken kann (auch wenn dieser das
> garnicht möchte), da es ja sogar "versteckt" im Mietvertrag steht?

Ja-
In der Regel nimmt der VM aber Rücksicht auf den Mieter um ihm den
Geldbeutel zu sparen.
- Hier scheint der Mieter aber auf sein Recht zu pochen.

> Da ich kein Jurist bin, kann ich hier auch nur laienhaft schlußfolgern
> und hoffe von Euch ein paar klärende (sachliche) Antworten zu erhalten.

Der OP wird sich die Finger verbrennen.
Du siehst das richtig.
(Ohne aber exakte Kenntnis über den Inhalt des Mietvetrages zu haben, bleibt
die Frage offen)
Wie gesagt, kann - oder sollte weder ein VM oder Verlag so dusselig sein.

MfG
Thomas

Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 6:09:35 PM8/6/04
to
Ich habs gefunden!
und bedanke mich an dieser Stelle bei meiner Frau Irene Holle:

Heidi und Ziegenpeter.

Ein Tread von Mathias:

1. Der Griff ins Klo...
2. Der Griff ins Klo... es wird spannend

Mein OE spielt das nicht mit, aber sucht mal in dieser Gruppe danach.

Wenn uns der OP jetzt noch den Namen seines Vermieters mitteilen würde....

MfG
Thomas

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 6, 2004, 7:27:07 PM8/6/04
to
n.Olivier <NOSPAM_n...@nOlivier.com> wrote:

>> Bisher war die Nutzung des Gartens strittig, der Rasen
>> wurde aber regelmässig vom Vermieter gemäht. Nach
>> einem Urteil in einer andern Sache wurde unter anderem
>> auch das "alleinige Nutzungsrecht" am Garten zugesprochen.
>> Seitdem mäht der Vermieter nicht mehr.
>>

>> Eure Einschätzungen? Wer muss mähen?
>
> Also, wenn du das Glück hast, daß dein Vermieter den Garten
> dir überlässt, so sei doch froh, daß du ihn nutzen kannst;
> was natürlich die Pflege mit einschließt.

??? wie kommst du auf "überlassen"? lt OP wurde festgestellt , dass
der Garten mit-vermietet ist.

>
> Andere wären froh über etwas Grün.
>
Irgenwan wirds aber auch lästig mit dem Grün ....das Pflegen ;-)


hlw *seit 6 Jahren mit reichlich Erfahrung*

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 6, 2004, 7:31:24 PM8/6/04
to
Bernd Schnürer <m.a...@gmx.de> wrote:

>
>> Ich würde den Rasen auch gerne wuchern lassen, aber du weisst
>> vielleicht selber, wie Nachbarn sein können. :D
>
> Falls ich das nun richtig verstanden habe, hast Du das alleinige
> Nutzungsrecht am Garten gerichtlich zugesprochen bekommen.
>
> Wenn ja, würde ich Dir als VM den Arsch aber gehörig aufreissen!

Boah - Alder ey - voll die Seuche...
>
> Denn diese alleinige Nutzungsrecht bringt auch selbstverständlich die
> Verpflichtung zur "üblichen" Pflege und Instandhaltung der Mietsache mit
> sich.

So einfach ist das bei Gartenanlagen nicht.

> Unglaublich, das!
>
...das mit dem Arsch?

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 6, 2004, 7:34:03 PM8/6/04
to
Bernd Schnürer <m.a...@gmx.de> wrote:

> "Sehr geehrter Herr R.,
>
> wie von Ihnen ausgesprochen, wollen Sie die Gartenpflege für den von
> Ihnen alleinig genutzten Gartenteil nicht durchführen. Ich bitte Sie
> daher höflichst, mir diese Verpflichtung zu übertragen, indem Sie dieses
> Schreiben unterzeichnet an mich zurücksenden.....M.f.G...blaba".

Knüllen & müllen.
>
> Und dann geht es ab in den nächsten ZG-Markt und dort wird das stärkste
> zugelassene Herbizid gekauft. Rate mal, wo ich das als VM ausbringen
> würde?
>
Auf deinem Rasen? Du bist immernoch der Eigentümer :-)

Den neuen Rasen darfst du dann gleich anlegen, und sobald dieser
wieder voll begehbar ist, fällt die Mietminderung auch wieder weg :-)

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 6, 2004, 7:36:08 PM8/6/04
to
Thomas Holle <thomas...@web.de> wrote:

>
>> Fällt die Rasenpflege nicht unter Betriebskosten? Es liegt hier einen
>> Wohnungs-Einheitsmietvertrag vor, bei dem unter Betriebskosten unter
>> anderem (Grundsteuer, Strassenreinigung, usw.) auch die Gartenpflege
>> angeführt ist.
>>
>
>
> Naja,
>
> fällt die Rasenpflege jetzt unter den Begriff Garten+Pflege?
> Gehört der Rasen denn zum Garten oder zur Strasse.
>
> ... und nachdem jetzt die Betriebskosten in deinem Mietvertrag bekannt
> sind
> kannst du gewiss sein,
> dass dein Vermieter bei Nichtpflege einen "ganz ordentlichen Gärtner" auf
> deine Kosten umlegen kann.
>
Na das ist doch genau die (unbeantwortete) Frage:
Es existiert eim MV incl Gartenutzung (Gerichtlich bestätigt) und mit
Nebenkosten Abr.


hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 6, 2004, 7:37:54 PM8/6/04
to
Hubert Reinelt <Hubert_Re...@yahoo.de> wrote:

>> Falls ich das nun richtig verstanden habe, hast Du das alleinige
>> Nutzungsrecht am Garten gerichtlich zugesprochen bekommen.
>

> Jein. Wir hatten das Recht schon bisher. Nur hat uns das der Vermieter
> (der in den Mietvertrag eingestiegen ist), nicht geglaubt.

Was er glaubt oder icht ist wurscht.
Er tritt in den Vertrag des VorVM von dir ein - zu identischen Bedingungen.


>
>> Denn diese alleinige Nutzungsrecht bringt auch selbstverständlich die
>> Verpflichtung zur "üblichen" Pflege und Instandhaltung der Mietsache

>> mit sich. Sonst müsste der VM mit dem selben Recht ja auch Dein
>> Scheisshaus putzen.
>
> Wie ich schon in einem anderen Post schrieb, verwirrt mich, das
> folgenden in dem Mietvertrag steht:
>
> "Gas, Wasser, Strom, Kabelgebühren und Kaminkehrer
> mit dem Lieferanten abzurechnen, alle anderen Betriebs-
> kosten sind in der Miete enthalten."
>
> und


>
> "Fällt die Rasenpflege nicht unter Betriebskosten? Es liegt hier einen
> Wohnungs-Einheitsmietvertrag vor, bei dem unter Betriebskosten unter
> anderem (Grundsteuer, Strassenreinigung, usw.) auch die Gartenpflege
> angeführt ist."
>

> Ich vestehe das so, das wir bereits über die Betriebskosten die Garten-
> pflege bezahlen.
>
ACK

hlw

Thomas Holle

unread,
Aug 6, 2004, 7:39:34 PM8/6/04
to
Hallo HLW
und wenn du dir jetzt morgen deine Sätze duchliest,
dann- wirst du dich wundern was Drogen bei dir so alles anrichten.

MfG
Thomas

"Hans-Lothar Werner" <hans-loth...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:opscb3mmcsmd17xg@localhost...


>Boah - Alder ey - voll die Seuche...

>> Unglaublich, das!

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 6, 2004, 7:40:38 PM8/6/04
to
Bernd Schnürer <m.a...@gmx.de> wrote:

> Hubert Reinelt schrieb:
>
> schnipp
>
> Die im Mietvertrag angeführte "Gartenpflege" bezieht sich auf dem Imobil
> zugehörige _allgemein zugängliche_ Gartenflächen. Nun hat Dir das

-v.

> Gericht mitgeteilt, dass Du das "alleinige" Nutzungsrecht an besagtem
> Gartenteil besitzt. Somit ist dieser Gartenteil rechtskräftig
> Bestandteil der Mietsache und fällt daher unter die Sorgfalt des
> Mieters.

NACK - es war auch vorher Bestandteil der MIetsache.
>
> Sag' mal, bist Du tatsächlich eine so naive, faule Sau?
Sag mal, was bist du eigentlich für eine vulgäre....?
>
> (Das ist eine Frage, keine Feststellung).
..jein.

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 6, 2004, 7:51:39 PM8/6/04
to
Manfred Hauser <GCSLFH...@spammotel.com> wrote:

> Wahrscheinlich kommt es dabei wohl auch auf den Grund der entstandenen
> Mehrkosten an. Deshalb nehme ich jetzt als konkretes Beispiel das von
> Hubert. Im Mietvertrag steht ja scheinbar, daß das Rasenmähen in den
> Nebenkosten enthalten ist. Nun reicht die Höhe der kassierten
> Nebenkosten allerdings nicht aus, um noch von nem Gärtner den Rasen
> mähen zu lassen.

Laut OP reichten sie augenscheinlich in den letzten 15 jahren aus.
Das müsste der neue VM dann schon gut begründen können, waru mdas teurer
geworden ist :-)
>
hlw

Hubert Reinelt

unread,
Aug 7, 2004, 3:17:00 AM8/7/04
to
Hans-Lothar Werner wrote:

> Na das ist doch genau die (unbeantwortete) Frage:
> Es existiert eim MV incl Gartenutzung (Gerichtlich bestätigt) und mit
> Nebenkosten Abr.

Es gibt keine NK-Abrechnung.

Hubert Reinelt

unread,
Aug 7, 2004, 3:29:00 AM8/7/04
to
Hans-Lothar Werner wrote:

>> Ich vestehe das so, das wir bereits über die Betriebskosten die

>> Gartenpflege bezahlen.

> ACK

Wenn ich dich richtig interpretiere, bist du also entgegen der Haupt-
meinung in diesem Thread der Ansicht, das wir nicht mähen müssten?

Hubert Reinelt

unread,
Aug 7, 2004, 3:20:30 AM8/7/04
to
Kurt Guenter wrote:

>> Faulheit? Wir wohnen hier seit *rechne* über 13 Jahren und mussten
>> bisher noch nie den Rasen mähen.

> Da gabs ja auch nicht das Gerichtsurteil zur alleinigen Nutzung.

Ist die normale Vermietung nicht gleich zu bewerten?

> dein Urteil solltest Du schon gelesen haben.

Dieser Punkt wurde im Rahmen einer anderen Sache "mitbehandelt".
Es steht nur drin, welche Fläche und "alleiniges Nutzungsrecht".

n.Olivier

unread,
Aug 7, 2004, 3:01:11 AM8/7/04
to
Hi

Hans-Lothar Werner schrieb:


>
> n.Olivier <NOSPAM_n...@nOlivier.com> wrote:
>
> >> Bisher war die Nutzung des Gartens strittig, der Rasen
> >> wurde aber regelmässig vom Vermieter gemäht. Nach
> >> einem Urteil in einer andern Sache wurde unter anderem
> >> auch das "alleinige Nutzungsrecht" am Garten zugesprochen.
> >> Seitdem mäht der Vermieter nicht mehr.
> >>
> >> Eure Einschätzungen? Wer muss mähen?
> >
> > Also, wenn du das Glück hast, daß dein Vermieter den Garten
> > dir überlässt, so sei doch froh, daß du ihn nutzen kannst;
> > was natürlich die Pflege mit einschließt.
>
> ??? wie kommst du auf "überlassen"? lt OP wurde festgestellt , dass
> der Garten mit-vermietet ist.

Na, eben. Es soll ja auch Vermieter geben, die einem dies
streitig machen. Ich finde es schön, wenn der Vermieter
ohne Meckern und Murren den Mieter seine Rechte gewährt :-)



> >
> > Andere wären froh über etwas Grün.
> >
> Irgenwan wirds aber auch lästig mit dem Grün ....das Pflegen ;-)

Jain, es gäbe da noch alternativen wie;
Naturgarten: nicht meterhohe Wiese sondern echter Naturgarten
oder dem Nachbarjungen 5 EUR für 1x im Monat rasenmähen

Ausserdem, daß schönste ist es doch, wenn alle anderen in ihren
Wohnungen schwitzen oder sich im heißen Fahrzeug auf den Weg
ins Grüne machen und man selbst, vielleicht mit Freunden,
Bekannten im Garten (in einer Laube) ein kühles Getränk geniest.

> hlw *seit 6 Jahren mit reichlich Erfahrung*

dto, seit Geburt an :-)

n.Olivier, grüßend

--

Nachbagauer Olivier
Technologiezentrum Freilassing
D-83395 Freilassing
www.nOlivier.com
www.Reedb.com - Immobilien Online

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 3:47:46 AM8/7/04
to
Thomas Holle <thomas...@web.de> wrote:

> Hallo HLW

Hallo TH

> und wenn du dir jetzt morgen deine Sätze duchliest,
> dann- wirst du dich wundern was Drogen bei dir so alles anrichten.
>

Das möchtest du doch sicher noch etwas präzisieren,
angesichts dieser erheblichen Unterstellung.

BTW - es ist zB bei (mit)vermieteten) Gärten vollkommen normal
dass es AUfgabe des VM ist, für das Beschnieden /Ersetzen von
Gehölzen zu sorgen - nciht Aufgabe des M.
Ähnliches gilt für Neuanlegen der meisten Pflanzen u.ä., ohne
dass dies gesondert.umlage- bzw verrechnungsfähig wäre.

Aber so selbstbewusst wie du oben rumgerotzt hast ( im übertragenen
SInn versteht sich) hast du sicher anderslautende Quellen bereits
im Ärmel (?)

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 3:48:16 AM8/7/04
to
Hubert Reinelt <Hubert_Re...@yahoo.de> wrote:

Soory - meinte auch Betriebskosten-A.

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 3:49:43 AM8/7/04
to
Hubert Reinelt <Hubert_Re...@yahoo.de> wrote:


Jein - ich bin mir zumindest nicht so sicher wie ein grossteil
der hier moralisierenden Schrebergärtner, dass das sicher so ist.

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 3:54:13 AM8/7/04
to
n.Olivier <NOSPAM_n...@nOlivier.com> wrote:


>> ??? wie kommst du auf "überlassen"? lt OP wurde festgestellt , dass
>> der Garten mit-vermietet ist.
>
> Na, eben. Es soll ja auch Vermieter geben, die einem dies
> streitig machen. Ich finde es schön, wenn der Vermieter
> ohne Meckern und Murren den Mieter seine Rechte gewährt :-)

...als ich noch Mieter war[tm] haber ich da einiges
zu sparen gewusst, wenn $Wohnungsverwaltung nicht spurte >-)


>
>> >
>> > Andere wären froh über etwas Grün.
>> >
>> Irgenwan wirds aber auch lästig mit dem Grün ....das Pflegen ;-)
>
> Jain, es gäbe da noch alternativen wie;
> Naturgarten: nicht meterhohe Wiese sondern echter Naturgarten
> oder dem Nachbarjungen 5 EUR für 1x im Monat rasenmähen

ROFL - der Kurzen zeig mir, der für 5 Euronen eine ganze Wiese
mäht...


>
> Ausserdem, daß schönste ist es doch, wenn alle anderen in ihren
> Wohnungen schwitzen oder sich im heißen Fahrzeug auf den Weg
> ins Grüne machen und man selbst, vielleicht mit Freunden,
> Bekannten im Garten (in einer Laube) ein kühles Getränk geniest.

Da sind wir hin und her gergerissen (Cabrio seit letzem Jahr)


>
>> hlw *seit 6 Jahren mit reichlich Erfahrung*
> dto, seit Geburt an :-)
>

Oder so - wenn ich das Elterliche mal (hoffentlich noch lange nicht)
erbe, hätte ich dan das Vergnügen doppelt ;-)

hlw

Hubert Reinelt

unread,
Aug 7, 2004, 4:00:45 AM8/7/04
to
Hans-Lothar Werner wrote:

> Soory - meinte auch Betriebskosten-A.

Gibts auch keine.

n.Olivier

unread,
Aug 7, 2004, 4:08:56 AM8/7/04
to
Hi

Hans-Lothar Werner schrieb:
>
> n.Olivier <NOSPAM_n...@nOlivier.com> wrote:

[...]

> > Ausserdem, daß schönste ist es doch, wenn alle anderen in ihren
> > Wohnungen schwitzen oder sich im heißen Fahrzeug auf den Weg
> > ins Grüne machen und man selbst, vielleicht mit Freunden,
> > Bekannten im Garten (in einer Laube) ein kühles Getränk geniest.
>
> Da sind wir hin und her gergerissen (Cabrio seit letzem Jahr)

Na, da könntest du doch beides kombinieren, die Rücksitze werden
ja eigentlich nicht benötigt - so ein kleiner Schrebergarten
für die Zeit im Stau - 2 freuden auf einmal <vbg>

n.Olivier, viel spaß wünschend

Manfred Hauser

unread,
Aug 7, 2004, 5:00:34 AM8/7/04
to
Hans-Lothar Werner schrieb:

> Laut OP reichten sie augenscheinlich in den letzten 15 jahren aus.
> Das müsste der neue VM dann schon gut begründen können, waru mdas
> teurer geworden ist :-)

aber reicht als Begründung denn nicht aus, daß der neue VM keine Lust
hat, das selbst kostenlos durchzuführen? Schließlich kann er doch
anhand der Rechnung nachweisen, daß die Unkosten entstehen. Kann denn
der neue VM dafür "bestraft" werden, daß das die letzten Jahre
(netterweise) kostenlos durchgeführt wurde? Ich denke ja wohl eher
nicht.

Angenommen, der VM ist zu Alt um weiter den Rasen zu mähen, dann müßte
er den Gärtner aus der eigenen Tasche bezahlen. Ich kann mir nicht
vorstellen, daß das Rechtens ist?

Schöne Grüße,
Manfred

Kurt Guenter

unread,
Aug 7, 2004, 5:12:36 AM8/7/04
to
"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb:

>Ich habe IMHO alle Fakten, die IMHO relevant sind, auf den Tisch gelegt.

Und warum nimmst Du das Urteil nicht zur Kenntnis? Dadurch ist eine
NEUE Situation entstanden, aber Du beharrst immer noch drauf, dass der
VM früher den Rasen gemäht hat.

Kurt Guenter

unread,
Aug 7, 2004, 5:15:07 AM8/7/04
to
Hans-Lothar Werner <hans-loth...@gmx.de> schrieb:

>NACK - es war auch vorher Bestandteil der MIetsache.

Dann hätte es keines Urteils bedurft.


Kurt Guenter

unread,
Aug 7, 2004, 5:16:17 AM8/7/04
to
"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb:

>Ist die normale Vermietung nicht gleich zu bewerten?

Die normale Vermietung geschieht nicht exclusive.


Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 5:41:15 AM8/7/04
to
Hubert Reinelt <Hubert_Re...@yahoo.de> wrote:


Aber den Passus - dass a l l e Betriebs - und Nebenkosten
bzgl des Mietobjektes ( Whg+Garten) mit der Miete abgedeckt sind?

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 5:42:41 AM8/7/04
to
n.Olivier <NOSPAM_n...@nOlivier.com> wrote:

>
>> > Ausserdem, daß schönste ist es doch, wenn alle anderen in ihren
>> > Wohnungen schwitzen oder sich im heißen Fahrzeug auf den Weg
>> > ins Grüne machen und man selbst, vielleicht mit Freunden,
>> > Bekannten im Garten (in einer Laube) ein kühles Getränk geniest.
>>
>> Da sind wir hin und her gergerissen (Cabrio seit letzem Jahr)
>
> Na, da könntest du doch beides kombinieren, die Rücksitze werden
> ja eigentlich nicht benötigt - so ein kleiner Schrebergarten
> für die Zeit im Stau - 2 freuden auf einmal <vbg>
>

Du hasch koi Kabbrio, oder? ....AUtobahnen umgeht man woimmer
möglich...der Weg ist dass Ziel :-)

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 5:45:07 AM8/7/04
to
Manfred Hauser <GCSLFH...@spammotel.com> wrote:

>> Laut OP reichten sie augenscheinlich in den letzten 15 jahren aus.
>> Das müsste der neue VM dann schon gut begründen können, waru mdas
>> teurer geworden ist :-)
>
> aber reicht als Begründung denn nicht aus, daß der neue VM keine Lust
> hat, das selbst kostenlos durchzuführen? Schließlich kann er doch
> anhand der Rechnung nachweisen, daß die Unkosten entstehen. Kann denn
> der neue VM dafür "bestraft" werden, daß das die letzten Jahre
> (netterweise) kostenlos durchgeführt wurde? Ich denke ja wohl eher
> nicht.

Genau das ist doch die Frage: war es kostenlos?, war es Bestandteil des
Vertrages?....oder kann sich M gar durch den Modus operandi der
letzten Jahre sogar Ansprüche herleiten?


>
> Angenommen, der VM ist zu Alt um weiter den Rasen zu mähen, dann müßte
> er den Gärtner aus der eigenen Tasche bezahlen. Ich kann mir nicht
> vorstellen, daß das Rechtens ist?
>

Persönliche Möglichkeiten haben mit der Verpflichtung
zur Vertragserfüllung nix zu tun.

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 5:46:41 AM8/7/04
to
Kurt Guenter <kgnos...@epost.de> wrote:

Wieder falsch: das Gericht b e s t ä t i g t e , dass
der Garten Bestandteil des V ertrages ist.
Der Vertrag besteht so seit 13? Jahren..solange ist der
Garten folglich auch Bestandteil desselben.


hlw


Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 5:47:19 AM8/7/04
to
Kurt Guenter <kgnos...@epost.de> wrote:

>
>> Ist die normale Vermietung nicht gleich zu bewerten?
>
> Die normale Vermietung geschieht nicht exclusive.
>

Definiere: "normale Vermietung"

hlw

Manfred Hauser

unread,
Aug 7, 2004, 6:05:55 AM8/7/04
to
Hans-Lothar Werner schrieb:

> Genau das ist doch die Frage: war es kostenlos?, war es Bestandteil
> des Vertrages?

naja, das ließe sich ja leicht durch eine Aufschlüsselung der bisher
berechneten Nebenkosten nachweisen.

> ....oder kann sich M gar durch den Modus operandi der
> letzten Jahre sogar Ansprüche herleiten?

Du pochst hier scheinbar auf das Gewohnheitsrecht (meiner Ansicht nach
ohnehin eine sehr eigenartige Sache). Das bringt mich auf eine weitere
Frage. Angenommen es ist Bestandteil des Vertrages, da es im Vertrag
bei den Nebenkosten aufgeführt ist. Erledigt der VM nun (weil er
beispielsweise gerne Rasen mäht :) die Mäharbeiten selbst und
kostenlos, bedeutet das doch nicht, daß er das immer machen muß, oder?
Er kann doch stattdessen wenn er keine Lust mehr dazu hat, einen
Gärtner beauftragen, diese Arbeit zu übernehmen und die Unkosten dann
auf die Nebenkosten umlegen. Sprich, der VM kann doch bisher nicht
erhobene (aber im Grunde anrechenbare) Nebenkosten jeder Zeit
verlangen, oder sehe ich das falsch?

Ach ja, ich will hier nochmals erwähne, daß ich kein Jurist bin und mir
das alles nur auf Grundlage vernünftigen Menschenverstandes
zusammenspinne :)

Schöne Grüße,
Manfred

Thomas Holle

unread,
Aug 7, 2004, 6:08:26 AM8/7/04
to

"Hans-Lothar Werner" <hans-loth...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:opsccqlwf4md17xg@localhost...
Thomas Holle <thomas...@web.de> wrote:

> Hallo HLW


> Das möchtest du doch sicher noch etwas präzisieren,
> angesichts dieser erheblichen Unterstellung.

Hat sich erledigt.
Ein neuer Tag ist angebrochen und du bist wieder ganz der Alte.
*Nichts für Ungut*

> BTW - es ist zB bei (mit)vermieteten) Gärten vollkommen normal
> dass es AUfgabe des VM ist, für das Beschnieden /Ersetzen von
> Gehölzen zu sorgen - nciht Aufgabe des M.
> Ähnliches gilt für Neuanlegen der meisten Pflanzen u.ä., ohne
> dass dies gesondert.umlage- bzw verrechnungsfähig wäre.

In der Regel ist das so korrekt.
Beschneiden von Gehölzen kann vertraglich anders geregelt sein.
Das Ersetzen hat nichts mit "Pflege" zu tun.

Rasenmähen gehört aber genauso zur Pflege wie Unkrautzupfen und
Blumengießen.

MfG
Thomas


Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 6:28:04 AM8/7/04
to
Thomas Holle <thomas...@web.de> wrote:

>> BTW - es ist zB bei (mit)vermieteten) Gärten vollkommen normal
>> dass es AUfgabe des VM ist, für das Beschnieden /Ersetzen von
>> Gehölzen zu sorgen - nciht Aufgabe des M.
>> Ähnliches gilt für Neuanlegen der meisten Pflanzen u.ä., ohne
>> dass dies gesondert.umlage- bzw verrechnungsfähig wäre.
>
> In der Regel ist das so korrekt.
> Beschneiden von Gehölzen kann vertraglich anders geregelt sein.
> Das Ersetzen hat nichts mit "Pflege" zu tun.
>
> Rasenmähen gehört aber genauso zur Pflege wie Unkrautzupfen und
> Blumengießen.
>

Ich habe keine Quelle gefunden, die das so allgemein bestätigt...
...Du? ;-)

hlw

Andreas S.

unread,
Aug 7, 2004, 7:14:06 AM8/7/04
to
Hallo,

"Hans-Lothar Werner" <hans-loth...@gmx.de> schrieb...
> Hubert Reinelt <Hubert_Re...@yahoo.de> wrote:

> >> Soory - meinte auch Betriebskosten-A.
> >
> > Gibts auch keine.
>
>
> Aber den Passus - dass a l l e Betriebs - und Nebenkosten
> bzgl des Mietobjektes ( Whg+Garten) mit der Miete abgedeckt sind?

Genau...und wenn auch das Rasenmähen (vom Gärtner im Auftrag des VM) zu den
Betriebs/Nebenkosaten zählen, wäre das IMHO auch damit abgedeckt.
Obwohl....ein bischen Sonne täte dem OP sicher auch ganz gut!? :-)


MfG
Andreas S.

Andreas S.

unread,
Aug 7, 2004, 7:17:01 AM8/7/04
to
Hallo,

"n.Olivier" <NOSPAM_n...@nOlivier.com> schrieb...

> Na, eben. Es soll ja auch Vermieter geben, die einem dies
> streitig machen. Ich finde es schön, wenn der Vermieter
> ohne Meckern und Murren den Mieter seine Rechte gewährt

Naja...dazmuste aber lt OP das Gericht bemüht werden, damit der VM aufhört
zu murren.


MfG
Andreas S.


Hubert Reinelt

unread,
Aug 7, 2004, 7:17:59 AM8/7/04
to
Hans-Lothar Werner wrote:

> Aber den Passus - dass a l l e Betriebs - und Nebenkosten
> bzgl des Mietobjektes ( Whg+Garten) mit der Miete abgedeckt sind?

Du meinst:

"Gas, Wasser, Strom, Kabelgebühren und Kaminkehrer
mit dem Lieferanten abzurechnen, alle anderen Betriebs-
kosten sind in der Miete enthalten."

Oder wie meinst du das jetzt?

Hubert Reinelt

unread,
Aug 7, 2004, 7:15:47 AM8/7/04
to
Kurt Guenter wrote:

> Und warum nimmst Du das Urteil nicht zur Kenntnis? Dadurch ist eine
> NEUE Situation entstanden, aber Du beharrst immer noch drauf, dass der
> VM früher den Rasen gemäht hat.

Und warum kannst du nicht zur Kenntnis nehmen, das es Menschen gibt,
die nicht verstehen, das sich dadurch eine neue Situation ergibt? Für jeden
Nichtjuristen hat sich die Situation nicht verändert. Der Garten wurde vorher
benutzt, der Garten wird jetzt benutzt. Es war vorher "unser Garten", es ist
jetzt "unser" Garten

Hubert Reinelt

unread,
Aug 7, 2004, 7:42:07 AM8/7/04
to
Andreas S. wrote:

> Genau...und wenn auch das Rasenmähen (vom Gärtner im Auftrag des VM)
> zu den Betriebs/Nebenkosaten zählen, wäre das IMHO auch damit
> abgedeckt.

Wenn ich auch dich richtig interpretiere, bist du ebenfalls der Meinung,
das der Rasen nicht vom Mieter gemäht werden müsste?

> Obwohl....ein bischen Sonne täte dem OP sicher auch ganz
> gut!? :-)

Nach dem Grossteil der Stimmen hier zu urteilen, habe ich bereits
mehr Sonne abgekommen, als mir guttut. :D

n.Olivier

unread,
Aug 7, 2004, 8:43:23 AM8/7/04
to
Hi

"Andreas S." schrieb:

Ich interpretiere mal den OP dahingehend, daß zwar die Nutzung
strittig war, jedoch die Lösung ein 'Fremdurteil' brachte.

Ob es nun darum ging, wer den Garten pflegt oder wer den Garten
nutzt entzieht sich meiner kenntnis, jedoch könnte es sein, daß
der Vermieter unangemeldet in den Garten kam (um ihn evtl. zu
pflegen) und dies dem Mieter nicht recht war, er jedoch jetzt
Probleme mit der Pflege hat, weil er dazu seine 4 Buchstaben
hochheben muß :-)

gruß n.Olivier

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 12:09:02 PM8/7/04
to
On Sat, 7 Aug 2004 13:15:47 +0200, Hubert Reinelt
<Hubert_Re...@yahoo.de> wrote:

> Kurt Guenter wrote:
>
>> Und warum nimmst Du das Urteil nicht zur Kenntnis? Dadurch ist eine
>> NEUE Situation entstanden, aber Du beharrst immer noch drauf, dass der
>> VM früher den Rasen gemäht hat.
>
> Und warum kannst du nicht zur Kenntnis nehmen, das es Menschen gibt,
> die nicht verstehen, das sich dadurch eine neue Situation ergibt? Für
> jeden
> Nichtjuristen hat sich die Situation nicht verändert.

Die Situation h a t sich nicht verändert.


hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 12:09:57 PM8/7/04
to

So - ja (?)

hlw

Thomas Holle

unread,
Aug 7, 2004, 4:33:30 PM8/7/04
to

"Hans-Lothar Werner" <hans-loth...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:opsccx02eqmd17xg@localhost...

Hallo Hans-Lothar,

ich denke mal aus dem Bauch heraus:
"Die Quelle gibt es nicht"

Ein gesunder Menschenverstand, so auch ein Richter, wird diese Tätigkeiten
als "üblich" testieren.
Vergleichsweise hier auch das Staubsaugen und Fensterputzen.

Selbstverständlich kann der Vermieter nicht verlangen, dass täglich gesaugt
und auch fenstergeputzt wird.
(Eine solche Quelle gibt es auch nicht)

Dies alles dürfte unter den Begriff "normale Pflege" fallen- wobei ich hier
weder den Putzteufel, noch das Ferkel meine.
Eben ein gesundes Mittelmaß- und was das ist,
da hat jeder Mensch eine andere Auffassung.

MfG
Thomas

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 7, 2004, 7:57:41 PM8/7/04
to
Thomas Holle <thomas...@web.de> wrote:
>
> ich denke mal aus dem Bauch heraus:
> "Die Quelle gibt es nicht"
>
> Ein gesunder Menschenverstand, so auch ein Richter, wird diese
> Tätigkeiten
> als "üblich" testieren.
> Vergleichsweise hier auch das Staubsaugen und Fensterputzen.

Schon klar....


>
> Selbstverständlich kann der Vermieter nicht verlangen, dass täglich
> gesaugt
> und auch fenstergeputzt wird.

Er kann es imho überhaupt nicht verlangen, solange von der
Wohnung keine ströenden Emissionen ausgehen und die Substanz
nicht leidet, geht ihn das alles einen feuchten an.

> (Eine solche Quelle gibt es auch nicht)
>
> Dies alles dürfte unter den Begriff "normale Pflege" fallen- wobei ich
> hier
> weder den Putzteufel, noch das Ferkel meine.
> Eben ein gesundes Mittelmaß- und was das ist,
> da hat jeder Mensch eine andere Auffassung.

Ich kann trotzdem dem Gedankengang des OP etwas abgewinnen - bis jetzt
war es ( und zwar über 10 Jahre!) inclusive für ihn...wieso sollte er
eine Verschlechterung akzeptieren nach so langer Zeit?


>
>
>> Ich habe keine Quelle gefunden, die das so allgemein bestätigt...
>> ...Du? ;-)

hlw

Manfred Hauser

unread,
Aug 8, 2004, 6:35:03 AM8/8/04
to
Hans-Lothar Werner schrieb:

> Ich kann trotzdem dem Gedankengang des OP etwas abgewinnen - bis
> jetzt war es ( und zwar über 10 Jahre!) inclusive für ihn...wieso
> sollte er eine Verschlechterung akzeptieren nach so langer Zeit?

Angenommen Du nimmst einen Arbeitskollegen kostenlos und freiwillig
täglich mit Deinem Auto mit in die Arbeit und zwar 10 Jahre lang. Muß
Dein Arbeitskollege dann eine Verschlechterung hinnehmen, wenn Du
plötzlich den Job wechselst, oder bist Du dann verpflichtet ihn nach
wie vor täglich zur Arbeit zu fahren oder ihm ersatzweise ein Taxi zu
bezahlen?

Schöne Grüße,
Manfred

Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 8, 2004, 11:44:49 AM8/8/04
to
Manfred Hauser <GCSLFH...@spammotel.com> wrote:

In welcher Vertraglichen Beziehung stehe ich zu dem Kollegen? aha.

Nich alles was humpelt...

hlw

Thomas Holle

unread,
Aug 8, 2004, 12:10:13 PM8/8/04
to

"Hans-Lothar Werner" <hans-loth...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:opsce7czc2md17xg@localhost...

> In welcher Vertraglichen Beziehung stehe ich zu dem Kollegen? aha.

Beispiele:
kocht meine Mutter auch nicht mehr für mich,
raumt mir nicht mehr meine Sachen weg,
bügelt nicht mehr meine Hemden-.


> Nich alles was humpelt...

...und wechselt auch meine Windeln nicht mehr
Hier wäre ja meine Mutter immer noch in der Pflicht.
*Gewohnheitsrecht*- bis auf das Windelwechseln habe ich ja dann ein
Gewohnheitsrecht nach über 10 Jahren Erziehung.

MfG
Thomas


Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 8, 2004, 5:56:36 PM8/8/04
to
Thomas Holle <thomas...@web.de> wrote:

>
>> In welcher Vertraglichen Beziehung stehe ich zu dem Kollegen? aha.
>
> Beispiele:
> kocht meine Mutter auch nicht mehr für mich,
> raumt mir nicht mehr meine Sachen weg,
> bügelt nicht mehr meine Hemden-.
>
>
>> Nich alles was humpelt...
>
> ...und wechselt auch meine Windeln nicht mehr
> Hier wäre ja meine Mutter immer noch in der Pflicht.
> *Gewohnheitsrecht*- bis auf das Windelwechseln habe ich ja dann ein
> Gewohnheitsrecht nach über 10 Jahren Erziehung.
>

Deine Vergleiche haben jetzt lanmgsam Äpfel/Birnen-Status...

Es geht um einen Vertrag.

hlw

Thomas Holle

unread,
Aug 8, 2004, 6:58:49 PM8/8/04
to

"Hans-Lothar Werner" <hans-loth...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:opscfokmkumd17xg@localhost...

>
> Deine Vergleiche haben jetzt lanmgsam Äpfel/Birnen-Status...

Richtig, konform dem OP

> Es geht um einen Vertrag.

Richtig- Gewohnheitsrecht.
(Ich stelle fest, dass der OP wahrscheinlich momentan seine Rasen mäht)

Ich hatte diesen Mittwoch eine solche GerVerhandlung und ich kann dir sagen:
"Wir haben selten so gelacht"

...Hast du das Thema "Ziegenpeter" in der Group gelesen?
(Ganz heisser Tipp-wohl für den VM nicht so lustig)

MfG
Thomas


Hans-Lothar Werner

unread,
Aug 9, 2004, 1:27:33 AM8/9/04
to
Thomas Holle <thomas...@web.de> wrote:

>> Deine Vergleiche haben jetzt lanmgsam Äpfel/Birnen-Status...
>
> Richtig, konform dem OP

warum - weil er hier Dinge hinterfragt wie Bestandteil des Vertages-
Gewohnheitsrecht-etc?

Reden wir mal nicht von den "F*ule S*u - machs selber - Maulereien"
vieler berufener Rechts- und Linksgelehrter...bei manchen Antworten
konnten sich einem die Fussnägel kräuseln.


>
>> Es geht um einen Vertrag.
>
> Richtig- Gewohnheitsrecht.
> (Ich stelle fest, dass der OP wahrscheinlich momentan seine Rasen mäht)

Woraus schliesst du das?


>
> Ich hatte diesen Mittwoch eine solche GerVerhandlung und ich kann dir
> sagen:
> "Wir haben selten so gelacht"

Gegen wen/was?


>
> ...Hast du das Thema "Ziegenpeter" in der Group gelesen?
> (Ganz heisser Tipp-wohl für den VM nicht so lustig)
>

Das alte Haus mit den Mietnomaden/Ziegen ? ja...warum?

hlw

Bernd Schnürer

unread,
Aug 9, 2004, 2:54:33 AM8/9/04
to
Hans-Lothar Werner schrieb:

schnipp

> Ich kann trotzdem dem Gedankengang des OP etwas abgewinnen - bis jetzt
> war es ( und zwar über 10 Jahre!) inclusive für ihn...wieso sollte er
> eine Verschlechterung akzeptieren nach so langer Zeit?

Du hast, wie übrigens auch der OP, einen entscheidenen Punkt wohl nicht
so recht erkannt.

Dem OP wurde gerichtlich das _alleinige_! Nutzungsrecht zugesprochen.

Möchtest Du dieses bitte begreifen?

Durch diesen Gerichtsentscheid wird konkludente Zustimmung, selbst wenn
_vor_ der Gerichtsentscheidung vom VM gepflegt wurde nichtig, da der VM
vorher der Ansicht war, er pflege allgemeine Gartenflächen.

Ist das wirklich sooo schwer zu begreifen?


Kopfschüttelnd, Bernd

Thomas Wasser

unread,
Aug 9, 2004, 2:59:55 AM8/9/04
to
> Der Garten wurde vorher
> benutzt, der Garten wird jetzt benutzt. Es war vorher "unser Garten", es
ist
> jetzt "unser" Garten
>

Das ist nicht ganz richtig, bzw. unvollständig. Der Garten wurde vor dem
Urteil von euch und von eurem Vermieter genutzt. Wenn auch nur zum
Rasenmähen. Du schreibst selbst in deinem ersten Posting, dass die Nutzung
des Gartens strittig war. Da das Gericht euch nun das "alleinige
Nutzungsrecht" zugesprochen hat, hat der Vermieter nicht einmal mehr das
Recht geschweige denn die Pflicht den Rasen zu mähen. Ganz im Gegenteil, Der
Richter hat euch in die Verantwortung genommen. Ein Grundstück innerhalb
einer Ortslage, darf soweit ich weiß nicht verwahrlosen.


Bernd Schnürer

unread,
Aug 9, 2004, 3:00:53 AM8/9/04
to
Manfred Hauser schrieb:

schnipp

Plonk hin, Plonk her.

Nochmal, hat hier niemand, ausser sich in wilden Spekulationen zu
verirren, das OP richtig gelesen?

Der OP hat sich das alleinige Nutzungsrecht erstritten, der VM mäht
daraufhin diesen Rasenteil nicht mehr.

Wo ist also das Problem?

Ich fasse es nicht!


Bernd

Bernd Schnürer

unread,
Aug 9, 2004, 3:05:00 AM8/9/04
to
Hans-Lothar Werner schrieb:

Die Gerichte sind also meist blöde? Wenn der Sachverhalt eindeutig
gewesen wäre, hätte man das Verfahren eingestellt oder nicht zugelassen.


Bernd

Andrew Morgan

unread,
Aug 9, 2004, 3:49:38 AM8/9/04
to
Hubert Reinelt schrieb:

> Das Verhältnis ist nicht das beste... :D

Kein Wunder, bei dein Verhalten.

Du hast dein VM auf nutzungsrecht verklagt, willst jetzt dass er auch
*dein* Gartenn für dich pflegt. Ich wurde als VM schauen, dass ich dich
möglichst flott loskriegen wurde.

andy M

Andrew Morgan

unread,
Aug 9, 2004, 3:50:52 AM8/9/04
to
Hubert Reinelt schrieb:

> und auf einmal ist der
> Mieter dafür zuständig.

Auf einmal hat der Mieter auf Nutzungsrechte geklagt.


andy M

Frank Grummich

unread,
Aug 9, 2004, 3:55:56 AM8/9/04
to

"Bernd Schnürer"

Die Gerichte sind also meist blöde? Wenn der Sachverhalt eindeutig
gewesen wäre, hätte man das Verfahren eingestellt oder nicht zugelassen.

Ach wo denn - wenn ich Eigentümer einer Sache bin und ein anderer
streitet darum, dass es ihm gehöre, so kriegt er sein Urteil.
Eigentümer war vor und nachher ...ich.

Frank


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