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Wasserhahn in Waschküche tropft. Wer muß reparieren?

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Andreas Schmidt

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Dec 22, 2015, 12:18:33 PM12/22/15
to
Hallo,

ich wohne in einem Haus mit mehreren Parteien. Im Waschkeller hat jede
Wohnung einen Strom-/Wasseranschluß für die Waschmaschine. "Mein"
Wasserhahn ist undicht. (Nein, es ist nicht die Dichtung vom Schlauch.)
Muß ich die Reparatur bezahlen oder der Vermieter?

Danke für Eure Hinweise.

Ciao, Andreas

Marc Haber

unread,
Dec 22, 2015, 1:59:33 PM12/22/15
to
Martin ?rautmann <t-us...@gmx.net> wrote:
>On Tue, 22 Dec 2015 18:18:32 +0100, Andreas Schmidt wrote:
>> Muß ich die Reparatur bezahlen oder der Vermieter?
>
>Schau in den Mietvertrag. Oft steht da drin, dass Kleinreparaturen bis
>z.B. 200 € vom Mieter selbst zu tragen sind.

In der gemeinsam genutzten Waschküche finde ich das interessant. Es
wäre zu prüfen, ob der Wasserhahn zur eigentlichen Mietsache gehört
oder ob die rechtliche Konstruktion eine andere ist.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Armin Wolf

unread,
Dec 23, 2015, 1:21:59 PM12/23/15
to
"Andreas Schmidt" <sailcamv...@gmx.de> schrieb

> Muß ich die Reparatur bezahlen oder der Vermieter?

Ist das "Sondereigentum" des Vermieters?

Vermutlich muß die Eigentümergemeinschaft zahlen,
genauso, wie sie die Lampen in allen Gemeinschafts-
räumen zahlen muß.

-> Informiere den Hausmeister, daß der Wasserhahn
defekt ist.

Andreas Schmidt

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Dec 24, 2015, 5:45:04 PM12/24/15
to
<w-buechs...@web.de> wrote:

> Wenn der Wasserhahn/Stromanschluß dem jeweiligen M zur alleinigen Nutzung
> überlassen ist, dürfte er zur Mietsache gehören.
>
> Das Abdichten eines Wasserhahns ist aber normal keine Kunst und ist normal
> in 5 min für 1EUR Materialkosten gemacht. Aber vorher bitte den
> Absperrhahn der Zuleitung zudrehen.
Der Wasserhahn soll nur für den Mieter, also mich, zur Nutzung sein. Ich
vermute auch, daß ich damit selbst den "kleinen Verschleiß" reparieren
muß.

Na denn ...
Ciao, Andreas

Andreas Schmidt

unread,
Dec 24, 2015, 6:00:04 PM12/24/15
to
Armin Wolf <AW...@mail.lv> wrote:

>
> Ist das "Sondereigentum" des Vermieters?
Keine Ahnung. In meinem Mietvertrag habe ich das Wort nicht sehen
können. Mir ist ein Wasserhahn zugeteilt.
>
> Vermutlich muß die Eigentümergemeinschaft zahlen,
> genauso, wie sie die Lampen in allen Gemeinschafts-
> räumen zahlen muß.
Da der Wasserhahn zu meiner Mietsache gehört, kann ich mir das nicht
vorstellen. Die Lampe im Gemeinschaftsraum schon.
>
> -> Informiere den Hausmeister, daß der Wasserhahn
> defekt ist.
Danke, ich denke das ist naheliegend; er kann sich ja dann sperren ...
;-)

Ciao, Andreas

Kurt Guenter

unread,
Dec 25, 2015, 4:33:09 AM12/25/15
to
sailcamv...@gmx.de (Andreas Schmidt) schrieb:


>Der Wasserhahn soll nur für den Mieter, also mich, zur Nutzung sein. Ich
>vermute auch, daß ich damit selbst den "kleinen Verschleiß" reparieren
>muß.

Nein, selber reparieren musst Du nicht, nur ggf. selber bezahlen.

Armin Wolf

unread,
Dec 26, 2015, 1:47:20 AM12/26/15
to
"Andreas Schmidt" <sailcamv...@gmx.de> schrieb

> Keine Ahnung. In meinem Mietvertrag habe ich das Wort nicht sehen
> können. Mir ist ein Wasserhahn zugeteilt.

Da wird es eher um die Steckdose gehen, die über deinen
Stromzähler läuft.

> Da der Wasserhahn zu meiner Mietsache gehört, kann ich mir das nicht
> vorstellen. Die Lampe im Gemeinschaftsraum schon.

Kann Dein Vermieter den Hahn so ohne weiteres austauschen
und frei gestalten?

Nein, zum Austausch muß das Wasser aller Anderen abgestellt
werden und alle Hähne haben "Einheutsdesign".

Üblicherweise gibt es ich Gemeinschaftsräumen kein Sonderei-
gentum. Aber... selbstverständlich miß jeder Eigentümer (Mieter)
die Steckdose nutzen, die über seinen Zähler läuft, und daraus
ergibt sich dann, auf welchen Platz die Maschine stehen muß.

>> -> Informiere den Hausmeister, daß der Wasserhahn
>> defekt ist.
> Danke, ich denke das ist naheliegend; er kann sich ja dann sperren ...
> ;-)

Allein der Hausmeister darf das Wasser abdrehen... im Gegensatz
zu Deiner Wohnung, wo Du Dein Wasser abdrehen kannst, ohne die
Anderen trocken zu legen.

Übrigens.... Auch die Heizungen mit ihren Ventile in allen Woh-
nungen sind üblicherweise Gemeinschaftseigentum und die
Gemeinschaft zahlt jeden Austausch der Regeler.

und... Kein Eigentümer darf einfach so neue Heizkörper montie-
ren, ohne daß die Hausverwaltung das OK gibt, und anschließend
die Wärmeableser neu geeicht werden..

Armin Wolf

unread,
Dec 26, 2015, 1:50:14 AM12/26/15
to
"Andreas Schmidt" <sailcamv...@gmx.de> schrieb

> Der Wasserhahn soll nur für den Mieter, also mich, zur Nutzung sein. Ich
> vermute auch, daß ich damit selbst den "kleinen Verschleiß" reparieren
> muß.

Könntest Du das überhaupt reparieren?
oder müßtest Du hierzu das Wasser aller Nachbarn an einem
Ventil absperren, welches irgendwo im Heizungsraum liegt?

Nein, Finger weg, und

- Eigentümer informieren, oder gleich
- Hausmeister informieren.

Armin Wolf

unread,
Dec 26, 2015, 1:52:24 AM12/26/15
to
"Kurt Guenter" <inv...@is.invalid> schrieb

> Nein, selber reparieren musst Du nicht, nur ggf. selber bezahlen.

Ich behaupte: Er darf nicht selber reparieren, da Gemeinschaftseigentum.

Es kann nicht sein, daß jeder Mieter selbstständig am Gemein-
schaftseigentum, wie der Heizungs- bzw. Wasserinstallation in
den Gemeinschaftsräumen herumhantiert.

-> Hausmeister!!!

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 27, 2015, 1:35:17 PM12/27/15
to
Armin Wolf:

> Kann Dein Vermieter den Hahn so ohne weiteres austauschen
> und frei gestalten?
>
> Nein, zum Austausch muß das Wasser aller Anderen abgestellt
> werden und alle Hähne haben "Einheutsdesign".
>
> Üblicherweise gibt es ich Gemeinschaftsräumen kein Sonderei-
> gentum. Aber... selbstverständlich miß jeder Eigentümer (Mieter)
> die Steckdose nutzen, die über seinen Zähler läuft, und daraus
> ergibt sich dann, auf welchen Platz die Maschine stehen muß.

Üblicherweise hat der jeweilige Eigentümer ein Sondernutzungsrecht für
"seinen" Waschplatz. Daraus ergeben sich konkrete Rechte und Pflichten.
Vielleicht ist es ja so geregelt, dass jeder Eigentümer "seinen"
Wasserhahn selbst instand halten muss und auch selbst austauschen darf?

> Allein der Hausmeister darf das Wasser abdrehen...

Woher weißt du das so genau? Steht das in der Hausordnung?

> im Gegensatz zu Deiner Wohnung, wo Du Dein Wasser abdrehen
> kannst, ohne die Anderen trocken zu legen.

Vielleicht gehört zu jedem Wasserhahn sogar noch ein eigener Absperrhahn?
Wenn nicht, könnte man möglicherweise einen Blick auf die fremden
Waschmaschinen werfen und so herausfinden, ob gerade welche laufen, oder
ob man das Wasser problemlos abstellen kann. Ich stelle mir vor, dass
ein Hausmeister das auch nicht anders machen würde.

> Übrigens.... Auch die Heizungen mit ihren Ventile in allen Woh-
> nungen sind üblicherweise Gemeinschaftseigentum und die
> Gemeinschaft zahlt jeden Austausch der Regeler.

Tendenziell anderer Ansicht war der BGH am 08.07.2011 (V ZR 176/10).

Andreas Schmidt

unread,
Dec 28, 2015, 10:27:33 AM12/28/15
to
Armin Wolf <AW...@mail.lv> wrote:

> Könntest Du das überhaupt reparieren?
Ja. Ansonsten muß ich mir jemanden suchen.

> oder müßtest Du hierzu das Wasser aller Nachbarn an einem
> Ventil absperren, welches irgendwo im Heizungsraum liegt?
Danke für den Hinweis, daß Wasser erst abgesperrt werden muß. Das dieses
Ventil erst gefunden werden muß ist schon klar. Ob die Nachbarn dann
wasserlos leben müssten, würde ich auch noch geklärt bekommen. Trotzdem
mal ein guter Hinweis; manche Personen denken ja in der Tat nur an sich
...
>
> Nein, Finger weg, und
Sicher nicht! Ich kann auch bei rot über die Ampel gehen ohne gleich
umgefahren zu werden. Und Handwerker machen auch genügend Fehler, wenn
sie dann nach Wochen endlich wegen eines undichten Wasserhahns
erscheinen. Mein Eigentümer gehört zu der Sorte, die ihr Geld
renditeträchtig anlegen wollen. Auch wenn Eigentum verplichtet ....

>
> - Eigentümer informieren, oder gleich
> - Hausmeister informieren.

Ciao, Andreas

Armin Wolf

unread,
Dec 31, 2015, 5:33:13 AM12/31/15
to
"RüdigerSilberer" <Use...@Silberer.net> schrieb

> Was Du immer mit Deinem Hausmeister hast. Ist Dir schon mal in den Sinn
> gekommen, daß es in den wenigsten Mietshäusern einen Hausmeister gibt?

OP bestätigte mittlerweile die Existenz eines Hausmeisters.

Andreas Schmidt

unread,
Dec 31, 2015, 7:31:51 AM12/31/15
to
Rüdiger Silberer <Use...@Silberer.net> wrote:

> Was Du immer mit Deinem Hausmeister hast. Ist Dir schon mal in den Sinn
> gekommen, daß es in den wenigsten Mietshäusern einen Hausmeister gibt?
Ob es einen Hausmeister gibt oder die Verwaltung "jemanden" schickt, ist
doch hier völlig irrelevant.
Noch einmal: Es geht darum, wen sollte ich informieren, wer ist lt.
Gesetz oder was auch immer zuständig den Mangel zu beseitigen, wer muß
was bezahlen und schließlich: Wie mache ich es am Ende möglichst konform
mit allen Verträgen/Gesetzen ohne zu viel zu bezahlen.

Ciao, Andreas

Armin Wolf

unread,
Dec 31, 2015, 8:34:44 AM12/31/15
to
"Andreas Schmidt" <sailcamv...@gmx.de> schrieb

> Noch einmal: Es geht darum, wen sollte ich informieren, wer ist lt.
> Gesetz oder was auch immer zuständig den Mangel zu beseitigen, wer muß
> was bezahlen und schließlich: Wie mache ich es am Ende möglichst konform
> mit allen Verträgen/Gesetzen ohne zu viel zu bezahlen.
>
> Ciao, Andreas

Jetzt machst Du es kompliziert...

Es gibt eine "Eigentümergemeinschaft", wo per "Teilungserklä-
rung" und Hausordnung einige Pflichten und Rechte auf ver-
schiedene Eigentümer übertragen wurde. Dann hat Dir ein
Eigentümer sein Eigentum zur Miete überlassen, wo es einen
Mietvertrag gibt, der sicherlich bereits im Konflikt zur Teilungs-
erklärung, zur Hausordnung oder gar zum Gesetz steht.

Neben der Teilungserklärung = Vertrag regelt das WEG die
Pflichten und Rechte der Eigentümer untereinander, die natür-
lich eine Hausverwaltung einschalten dürfen, welche diverse
Verantwortungsbereiche per Vertrag auf die Hausmeiser-
Firma übertrug, die dann den berühmten "Hausmeister" in der
Exekutive vorhält.

Und jetzt kommst Du als Mieter und möchtest wissen, wer
für "Deinen" tropfenden Wasserhahn zuständig ist und die
Reparatur durchführen und bezahlen darf...??? ...

Nun, Du kannst das deinen Vermieter melden, der das an die
Hausverwaltung trägt. Die bewirkt einen Eigentümer- Beschluß,
daß die Wasserhähne auszutauschen sind und daß der Haus-
meister hierzu beauftragt werden soll. Dauer 1 Jahr...

Ja... diese Odysse benötigten wir hier, um die flackernde Lampe
im Waschkeller durch eine LED- Version zu ersetzen...

Guten Rutsch ins neue Jahr...

Thomas Mayer

unread,
Jan 3, 2016, 4:53:08 PM1/3/16
to

"Andreas Schmidt" <sailcamv...@gmx.de> schrieb

Für mich ist allein schon die Frage ein Grund, darüber nachzudenken, ob ich
den richtigen Mieter habe!


Armin Wolf

unread,
Jan 3, 2016, 11:38:11 PM1/3/16
to
"Thomas Mayer" <Maye...@gmx.de> schrieb

> "Andreas Schmidt" <sailcamv...@gmx.de> schrieb
>
> Für mich ist allein schon die Frage ein Grund, darüber nachzudenken, ob
> ich den richtigen Mieter habe!

Du hast keinerlei Ahnung von den Prozessen in einer WEG.

Gerald Oppen

unread,
Jan 10, 2016, 7:56:04 PM1/10/16
to
Am 22.12.2015 um 18:18 schrieb Andreas Schmidt:
> Hallo,
>
> ich wohne in einem Haus mit mehreren Parteien. Im Waschkeller hat jede
> Wohnung einen Strom-/Wasseranschluß für die Waschmaschine. "Mein"
> Wasserhahn ist undicht. (Nein, es ist nicht die Dichtung vom Schlauch.)
> Muß ich die Reparatur bezahlen oder der Vermieter?

Ist der Wasserhahn vor oder nach der Wasseruhr?
Solange Du keinen persönlichen Schaden durch die Undichtigkeit hast
teile es Deinem Vermieter mit, er soll sich darum kümmern.
Die Kosten werden eventuell auf Dich zurückfallen, sollten aber kaum der
Rede Wert sein - Wenn Du ein guter Mieter bist und er ein guter
Vermieter wird er die Kosten nicht bei Dir einfordern.

Gerald

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