"Andreas Schmidt" <
sailcamv...@gmx.de> schrieb
> Noch einmal: Es geht darum, wen sollte ich informieren, wer ist lt.
> Gesetz oder was auch immer zuständig den Mangel zu beseitigen, wer muß
> was bezahlen und schließlich: Wie mache ich es am Ende möglichst konform
> mit allen Verträgen/Gesetzen ohne zu viel zu bezahlen.
>
> Ciao, Andreas
Jetzt machst Du es kompliziert...
Es gibt eine "Eigentümergemeinschaft", wo per "Teilungserklä-
rung" und Hausordnung einige Pflichten und Rechte auf ver-
schiedene Eigentümer übertragen wurde. Dann hat Dir ein
Eigentümer sein Eigentum zur Miete überlassen, wo es einen
Mietvertrag gibt, der sicherlich bereits im Konflikt zur Teilungs-
erklärung, zur Hausordnung oder gar zum Gesetz steht.
Neben der Teilungserklärung = Vertrag regelt das WEG die
Pflichten und Rechte der Eigentümer untereinander, die natür-
lich eine Hausverwaltung einschalten dürfen, welche diverse
Verantwortungsbereiche per Vertrag auf die Hausmeiser-
Firma übertrug, die dann den berühmten "Hausmeister" in der
Exekutive vorhält.
Und jetzt kommst Du als Mieter und möchtest wissen, wer
für "Deinen" tropfenden Wasserhahn zuständig ist und die
Reparatur durchführen und bezahlen darf...??? ...
Nun, Du kannst das deinen Vermieter melden, der das an die
Hausverwaltung trägt. Die bewirkt einen Eigentümer- Beschluß,
daß die Wasserhähne auszutauschen sind und daß der Haus-
meister hierzu beauftragt werden soll. Dauer 1 Jahr...
Ja... diese Odysse benötigten wir hier, um die flackernde Lampe
im Waschkeller durch eine LED- Version zu ersetzen...
Guten Rutsch ins neue Jahr...