On 7 Feb., 08:39, Martina Diel <
martina.k.d...@web.de> wrote:
> * Lars Wilhelm <
usenettice...@nurfuerspam.de>:
>
> > On 5 Feb., 16:10, Martina Diel <
martina.k.d...@web.de> wrote:
> >> * Lars Friedrich <
sofortloesch...@nur-fuer-spam.de>:
> >> > Am 05.02.2012 11:55, schrieb Martina Diel:
> >> >>> Ja, für die Reparatur ist er zuständig.
> >> >> So pauschal?
> >> > Wer sollte sonst dafür zuständig sein?
> >> Der Mieter?
> >> So wie es ja auch bei anderen (Klein-) Reparaturen ist -
> >> dazu hatte ich ja Passagen aus dem Mietvertrag zitiert.
> > vielleicht sollte man eine gemeinsame Definition für "Zuständigkeit "
> > finden?
>
> Das könnten wir versuchen.
>
> > Aber auch bei der Kleinschadenreparatur bekommt der Mieter lediglich
> > die Rechnung zugeschickt. I.a. und speziellen beauftragt der VM den
> > Handwerker.
>
> Warum dann die Kleinschadenreparatur-Klausel im Unterschied zu nicht so
> kleinen Schäden? Ich dachte immer, das wäre, um das Procedere bei
> Kleinigkeiten zu vereinfachen, also damit nicht wegen wenigen Euro
> Briefe hin- und hergeschrieben werden müssen, mit dem Ergebnis, dass am
> Ende der Mieter zahlt?
Nein- die Kleinschadenklausel ist eine Möglichkeit, dem Mieter
Reparaturkosten aufs Auge drücken zu können, die im Grundsatz VM
Sache sind. Für einen tropfenden Wasserhahn kann man den Mieter wohl
eher nicht haftbar machen- trotzdem ist er für die Bezahlung
zuständig. So nebenbei bemerkt- die Zuständigkeit des Mieters endet an
der Wand- sprich für ein verstopftes Abwasserrohr ist er erst einmal
nicht in der Pflicht. Kurz- die Kleinschadenklausel ist keine
Arbeitserleichterung für den VM.
Du selber zitierst ja den Mietvertrag- da steht ja richtigerweise nur
drinn, dass im Kleinschadenfall der Mieter die Kosten trägt, nicht
aber die Reparatur beauftragt.
> >> Oder weil - wie in anderen Lebensbereichen auch - der Verursacher von
> >> Schäden diese auch wieder zu beseitigen hat.
> > Im Miettrecht ist das aber anders. Auch wenn Du das nicht so sehen
> > möchtest.
>
> Believe it or not - ich möchte mich erstmal informieren, was überhaupt
> Sache ist.
Der Punkt ist- ich habe den Eindruck, dass Du mit Lars Friedrichs
Beiträgen, die die Situation eigentlich ziemlich gut erläutern nicht
so einverstanden bist. Bei einer reinen Eruierung des SV nimmt man
die Antworten der kompetenten Regulars eben mehr oder weniger
zähneknirschend zur Kenntnis.
Rechtsverbindliche Auskünfte wirst Du hier eh nicht erwarten können.
> >> Sicherlich. Doch stellt sich hier doch die Frage, wer die Beweislast
> >> trägt? Ich hatte doch auch auch eine Passage aus dem Vertrag zitiert,
> >> wonach in bestimmten Fällen der Mieter die Beweislast trägt.
> > Ja, haste. Wo ist also dein Problem. Beauftrage einen Glaser mit
> > Schadensursachenforschung und je nach Ergebnis zahlt der Mieter oder
> > Du.
>
> Also wenn ich den Glaser beauftrage und er in meinem Auftrag
> herausfinden soll, woher der Schaden stammt, dann habe ich doch offenbar
> die Beweislast?
Nun, wenn ich nichts überlesen habe, steht im Vertrag nur drinn, dass
der Mieter haftet, für Schäden, die andere verursacht haben. Das ist
aber
a) keine Haftungserweiterung à la, dass Schäden, die von einem
Haftungsunfähigen verursacht werden, vom Mieter getragen werden,
b) auch keine Klausel, die dem Mieter den schwarzen Peter der
Beweislast aufbürden.
ich habe mal gegoogelt und folgendes Grundsatzurteil gefunden:
Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mangel der Mietsache und das
Verschulden des Vermieters ist nach den beiderseitigen
Verantwortungsbereichen verteilt. Der Vermieter muß darlegen und
beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und
Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und
Obhutsbereich des Mieters. Hat er diesen Beweis geführt, muß der
Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat (z.B.
BGH, Urteil vom 15. März 2000 - XII ZR 81/97).
Also ich zumindest lese da klar heraus, dass auch im Fall der kaputten
Scheibe der VM beweisen muss, dass der Schaden aus dem Einflussbereich
des Mieters stammt.
Sprich- wenn der Schaden die äußere Scheibe betrifft, gibt es nur
wenige, eher unwahrscheinliche Szenarien, wonach der Mieter eine
Verantwortung am Schaden trägt. Es ist eher wahrtscheinlich, dass ein
Stein oder ein Fußball die Scheibe zerstörte. Dies ist VMP
Geht die innere Scheibe kaputt dann ist es eher wahrscheinlich, dass
der Mieter den Schaden verursacht hat. Nichtsdestotrotz gibt es
Spannungsrisse,für die der Mieter nichts kann- sprich auch solche
Fälle sind Sache des Vermieters.
So- wie also wäre mMn im Streitfall zu urteilen?
Im Falle der inneren Scheibe, könnte man argumentieren, dass
Spannungsrisse bei älteren Fenstern eher nicht auftreten ( sind es
ältere Fenster) so dass eher davon auszugehen ist, dass von innen die
Scheibe mechanisch zerstört wurde.
Sprich: Entweder der Mieter zahlt freiwillig die Scheibe und spart so
die Kosten der Schadensermittlung, oder aber er beauftragt die
Schadensermittlung (genauer lässt die Schadensermittlung beauftragen)
und trägt im Zweifel beide Kosten.
> der Mieter? Ich sitze erstmal auf meinen Kosten, wenn ich es nicht
> schaffe, dem Mieter seine Schuld nachzuweisen - das ist Beweislast, oder
> nicht? Die Beweislast beim Mieter wäre dann, wenn er mir nachweisen
> müsste, dass nicht er schuld war und demzufolge nicht er zu zahlen hat.
siehe oben. Im allgemeinen muss der VM nachweisen, dass er nicht gegen
seine Pflichten verstoßen hat- dann kann der Mieter nachweisen, dass
er es nicht war.
> >> > Den Mieter fragen, wie der Schaden entstanden ist.
> >> Der natürlich ehrlich antworten wird.
> > Warum nicht? Sind Mieter per se Lügner- oder wie darf ich die
> > Unterstellung verstehen?
>
> Ich unterstelle nichts, sondern weise darauf hin, dass sie weder
> pauschal unehrlich, aber auch nicht pauschal ehrlich sind, vor allen
> Dingen dann nicht, wenn es ums Geld geht.
So wie immer im Leben. Es ist eher eine Einstellungssache, ob man
Leuten erst einmal glaubt, oder erst einmal nicht. Nur soviel: Selbst
das Finanzamt glaubt erst einmal alles (sollte es zumindest), und da
geht es immer um viel Geld........