> Was ist der Rechnungsbetrag bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung?
> Die gesamten, das Jahr über angefallenen Nebenkosten? Die Differenz
> zwischen tatsächlichen Nebenkosten und Nebenkostenvorauszahlung?
In der Nebenkostenabrechnung werden, wie der Name schon sagt, die - im Laufe
des Abrechnungsjahres - angefallenen Nebenkosten abgerechnet, also die
gesamten Nebenkosten aufsummiert und berechnet. Die Rechnung lautet über den
Gesamtbetrag und nicht über den Nachzahlungsbetrag.
Daß für die Berechnung des Nachzahlungsbetrags die bereits bezahlten
Abschlagszahlungen abgezogen werden ändert rein gar nichts an der Höhe der
Gesamtkostenrechnung. Rechnungs- und Zahlungsbetrag müssen zwar nicht
übereinstimmen, aber Rechnungsbetrag ist immer der Gesamtbetrag. Von daher
wäre der Forderung nach belegloser Rechnung nachzukommen.
Andererseits wurde die 1000-Euro-Grenze eingeführt als Limit pro Rechnung,
damit bei kleineren Rechnungen der höhere Aufwand vermieden wird. Was sollte
einen davon abhalten, für die Nebenkostenvorauszahlung monatlich jeweils
eine eigene Rechnung für unter 1000 EUR zu stellen, um am Jahresende eine
Abschlußrechnung von ebenfalls unter 1000 EUR zu erhalten, wenn im
Mietvertrag nur die jährliche Abrechnung erwähnt wird und die monatliche
Rechnungsstellung nicht ausgeschlossen wird? Der Verzicht auf eine eigene
förmliche monatliche Rechnung soll ja der Vereinfachung für beide Parteien
dienen und deren Aufwand verringern und nicht erhöhen.
Sollte der Mieter so eine monatliche Rechnungstellung ablehnen, was er
eigentlich nicht kann, weil auch die Miete und die Vorauszahlung monatlich
fälligt wird, und auf einer einzigen Abrechnung beharren und deshalb keine
beleglose Rechnung möglich wäre, dann würde ich den erhöhten Aufwand für
eine externe beleglose Rechnungstellung (z.B. durch den Steuerberater)
ermitteln und ankündigen, ihm diesen Aufwand auch gesondert in Rechnung zu
stellen.