Welche Badezimmerutensilien sind heutzutage "Standard" bei einer
gehobenen Wohnungsklasse?
In meinem Erstbezug habe ich vorgefunden:
- keine Ablage über dem Waschbecken
- kein Toilettenpapierhalter (Zitat "da war gar kein Platz mehr und es
wurde wohl angenommen, dass man eher die Toilette im WC benutzt"! *g*) -
dort ist wirklich ein Papierhalter
- keine Seifenschale am Waschenbecken und in der Dusche
- offene Steckdosen ohne Deckel direkt im Spritzbereich _neben_ dem
Waschbecken auf Griffhöhe
- keine Duschwand bzw. Vorhang(!!)
Letztere wird wohl noch nachgerüstet, da hatte die Verwalterin einfach
nur keine Ahnung bei der Übergabe (Zitat: "Das hat man jetzt so, das ist
doch viel hygienischer, weil sich kein Schimmel bilden kann!") - rotfl.
Dass das Wasser flächig im ganzen Badezimmer steht, weil es einfach bis
in den letzten Winkel spritzt, ist ihr dabei voll entgangen. Man muss
dazu sagen, dass der Boden einfach nur gefliest ist und keine Duschwanne
da ist, sondern ein Bodenabfluss unter der Duschbrause. _Das_ ist
wirklich ganz praktisch, auch zum putzen. Glücklicherweise kam dann
zufällig der Architekt vorbei und meinte "klar kommt da noch was". Mein
neuer Mietnachbar und ich waren schon echt auf 180.
Es geht mir jetzt nicht direkt darum, dass ich wegen den €30 für eine
Ablage über dem Waschbecken einen Aufstand mache, sondern dass mir auch
mündlich "verboten" wurde, Bohrlöcher in den Fliesen anzubringen, um das
Bad nutzungsgerecht mit verschiedenen Dingen nachzurüsten. In die Fugen
bohren ist ein nobler Gedanke, nur liegen diese weder in der passenden
Höhe noch halbwegs symmetrisch in der Breite zum Waschbecken. Wie stehe
ich rechtlich da, wenn ich beim Auszug meinen Kram wieder abmontiere und
6 Löcher in den Fliesen hinterlasse? War das noch bestimmungsgemäßer
Gebrauch eines Badezimmers, in dem fast keine Infrastruktur gestellt
wurde?
Natürlich kommt jetzt gleich die Standard-Mietsoc-Antwort "gemietet wie
besehen", aber wie soll ich einen Neubauerstbezug mit Vertragsabschluss
1-2 Monate vor Fertigstellung dahingehend beurteilen, ob da ein
Handtuchhalter an einer mir genehmen Stelle angebracht wird. Von
VDE-widersprüchlichen Elekroinstallationen ganz zu schweigen.
Nebenbei funktionieren ca. 1/3 der Elektroinstallationen (Steckdosen,
Wechselschaltung der Lampen, 3er-Kreuzschaltung, Relaisschaltung) sowohl
bei mir als auch in der Nachbarwohnung nicht richtig. Man kann also
sagen, dass die Elektrikfirma ein _echter_ Pfuschlanden war und
zwischenzeitlich gegen eine andere getauscht würde.
-Andreas
--
Diese Mitteilung wurde auf einer Anlage zur maschinellen
Datenverarbeitung erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Das ist unwirksam.
> In die Fugen
> bohren ist ein nobler Gedanke, nur liegen diese weder in der passenden
> Höhe noch halbwegs symmetrisch in der Breite zum Waschbecken. Wie stehe
> ich rechtlich da, wenn ich beim Auszug meinen Kram wieder abmontiere und
> 6 Löcher in den Fliesen hinterlasse? War das noch bestimmungsgemäßer
> Gebrauch eines Badezimmers, in dem fast keine Infrastruktur gestellt
> wurde?
Sollte kein Problem sein. Es gibt irgendein Urteil, da wurden noch 27
Löcher als angemessen angesehen.
> Natürlich kommt jetzt gleich die Standard-Mietsoc-Antwort "gemietet wie
> besehen",
Genau :-)
Gruss Frank
Das sind aber keine Ausstattungsmerkmale, die unter den begriff Bad fallen.
Die mußt du Dir wohl selber kaufen.
> - offene Steckdosen ohne Deckel direkt im Spritzbereich _neben_ dem
> Waschbecken auf Griffhöhe
Dies ist natürlich eine Gefährdung, die Du den Vermieter schnellstens
beseitigen lassen solltest.
> - keine Duschwand bzw. Vorhang(!!)
Das ist Dein Luxus.
> Letztere wird wohl noch nachgerüstet,
Dann kannst Du froh sein.
> Es geht mir jetzt nicht direkt darum, dass ich wegen den ?30 für eine
> Ablage über dem Waschbecken einen Aufstand mache, sondern dass mir auch
> mündlich "verboten" wurde, Bohrlöcher in den Fliesen anzubringen, um das
> Bad nutzungsgerecht mit verschiedenen Dingen nachzurüsten.
So ein verbot ist Quatsch.
> Höhe noch halbwegs symmetrisch in der Breite zum Waschbecken. Wie stehe
> ich rechtlich da, wenn ich beim Auszug meinen Kram wieder abmontiere und
> 6 Löcher in den Fliesen hinterlasse? War das noch bestimmungsgemäßer
> Gebrauch eines Badezimmers, in dem fast keine Infrastruktur gestellt
> wurde?
Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist, wenn Du das Bad bestimmungsgemäß
gebrauchst. Dazu gehört auch das Anbringen von Utensilien, die zu einem Bad
gehören.
> Natürlich kommt jetzt gleich die Standard-Mietsoc-Antwort "gemietet wie
> besehen", aber wie soll ich einen Neubauerstbezug mit Vertragsabschluss
> 1-2 Monate vor Fertigstellung dahingehend beurteilen, ob da ein
> Handtuchhalter an einer mir genehmen Stelle angebracht wird.
In dem man im Besichtigungsprotokoll solche Dinge vermerkt.
Gruß
Axel
> Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist, wenn Du das Bad bestimmungsgemäß
> gebrauchst. Dazu gehört auch das Anbringen von Utensilien, die zu einem Bad
> gehören.
Ich will mir nur später nicht sagen lassen, dass die Bohrlöcher auch in die
Fugen hätten gesetzt werden können, selbst wenn die Griffhöhe zur Ablage dann
fast 20 cm höher ist, als "handlich" (große Fliesen, beim tiefer Setzen der
Ablage stößt sie gegen den Wasserhahn) und ausserdem fast mit meinem
Spiegelschrank kollidieren würde.
> In dem man im Besichtigungsprotokoll solche Dinge vermerkt.
"Bitte weisen Sie den Fliesenleger an, dass er die vertikalen Fugen genau
mittig zu dem Waschbecken ausrichtet, falls Sie die Absicht haben, keine Ablage
zu installieren und ich diese nachrüsten muss und Sie nicht wollen, dass ich
die Fliesen anbohre"
"Ich gehe davon aus, dass die Elektroinstallateure planlose Volldeppen sind,
also mache ich Sie jetzt 2 Monate vor Einzug schon darauf aufmerksam, dass die
hier neben dem Waschbecken geplanten Steckdosen unbedingt mit einer Klappe
versehen werden müssen"
Thomas
>Am besten mit
>einer Fräse am Dremmel. Hat den Vorteil, du rutscht nicht ab beim
>ansetzen.
Man klebe ein Stück Kreppband auf das zukünftige Bohrloch und bohre
niedertourig an, dann rutscht man auch nicht ab.
mfg
Jörg
Thomas
>Es geht mir jetzt nicht direkt darum, dass ich wegen den ?30 für eine
>Ablage über dem Waschbecken einen Aufstand mache, sondern dass mir auch
>mündlich "verboten" wurde, Bohrlöcher in den Fliesen anzubringen, um das
>Bad nutzungsgerecht mit verschiedenen Dingen nachzurüsten. In die Fugen
>bohren ist ein nobler Gedanke, nur liegen diese weder in der passenden
>Höhe noch halbwegs symmetrisch in der Breite zum Waschbecken. Wie stehe
>ich rechtlich da, wenn ich beim Auszug meinen Kram wieder abmontiere und
>6 Löcher in den Fliesen hinterlasse?
Leider habe ich nicht mehr im Kopf, wann das war, aber es
gab eine hoechstrichterliche Entscheidung <96 wieviel
Bohrloecher in einem Badezimmer sein duerfen. Meiner
Erinnerung nach 22, beginnend beim Handtuchhalter, Klorolle
etc..
Gruss Juergen
P.S.: Sollte schon ein Hinweis vorliegen, so genuegt hoffent-
lich die Bemerkung, dass ich mit dem Nachlesen dieser
Gruppe kaum hinterherkomme.
>Man klebe ein Stück Kreppband auf das zukünftige Bohrloch und bohre
>niedertourig an, dann rutscht man auch nicht ab.
Sorry, aber man koernt die Fliese an. Mittels eines Koerners
(unbedachte benutzen einen Nagel, besser ist ein Kreuzschlitz
schraubendrehereinsatz) wird die Fliese an dem anvisierten
Punkt und unter Verwendung eines Hammers vormarkiert (an-
setzen und den Hammer verwenden).
Dies bedeutet, dass auf der Fliese ein feiner "Ober"flaechen-
sprung entsteht (also eine klitzekleine Riefe entsteht). Auf
diese Riefe wird der Bohrkopf eines fliesengeeigneten
Diamantbohrers gesetzt und entsprechend gebohrt. Wer die
richtigen Materialien hat kann dies sogar mit einem ein-
fachen Akkubohrer vornehmen.
Gruss Juergen