ich benötige einen neuen Gas-Vertrag, da mein aktueller ausläuft. In
einigen Monaten werden wir aber in ein Haus ziehen, das über Fernwärme
versorgt wird. Steht mir in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht zu,
oder muss ich die Grundgebühr des Gasanschlusses noch über die gesamte
Vertragslaufzeit zahlen?
Vielen Dank für Antworten.
Nils
Wohnst du denn jetzt in Miete?
Im Grunde gilt aber die Standardantwort: Schau in die
Vertragabedingungen bzw. die AGBs.
MfG
Matthias
Wenn du einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abschliesst, wirst
du auch für diese Laufzeit zahlen müssen. Es liegt nun an dir, eine
passende Laufzeit oder flexible Kündigungsmöglichkeiten zu
vereinbaren.
Gruß
Thomas
>ich benötige einen neuen Gas-Vertrag, da mein aktueller ausläuft. In
>einigen Monaten werden wir aber in ein Haus ziehen, das über Fernwärme
>versorgt wird.
ergo: Du schliesst keinen Vertrag mit einer Laufzeit > "einigen
Monaten".
>Steht mir in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht zu,
warum sollte es, da Du heute schon weisst, einen längeren Vertrag
nicht erfüllen zu können?
>oder muss ich die Grundgebühr des Gasanschlusses noch über die gesamte
>Vertragslaufzeit zahlen?
wähle eine Vertragslaufzeit, die deinem Abnahmezeitraum gleich kommt.
Läuft aus? Wurde gekündigt? Oder muss noch gekündigt werden?
Nicht die evtl vorhandene Verlänerungsklausel vergessen.
> einigen Monaten werden wir aber in ein Haus ziehen, das über Fernwärme
> versorgt wird. Steht mir in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht zu,
> oder muss ich die Grundgebühr des Gasanschlusses noch über die gesamte
> Vertragslaufzeit zahlen?
Am einfachsten wäre wohl, wenn dein Vertrag tatsächlich ausläuft, für
ein paar Monate den Grundversorger im Standardtarif in Anspruch zu
nehmen. Dessen Bedingungen sollten entsprechend kurze Kündigungsfristen
enthalten. Solltest du aber natürlich noch mal prüfen.
Bei Kündigung beachten: Diese muss schriftlich, idealerweise per
Einschreiben, erfolgen. Sollte der Anbieter, wie in Nds die EON-Avacon,
ein Onlineportal anbieten so ist eine dort erfasste Kündigung nicht
zwangsläufig auch wirksam.
Dei örtlicher Grundversorger sollte eine aktuelle GVV Gas zum Download
anbieten: in der von mir gefundenen Version:
§ 20 Kündigung
(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von
einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats
gekündigt werden. Bei einem Umzug ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende
eines Kalendermonats zu kündigen. Eine Kündigung durch
den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur
Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des
Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger
soll eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von
zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.
Ralf