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Ablauf Strafanzeige wg. Nachbarschaftsstreit

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Gregor Kersten

unread,
Sep 20, 2009, 11:34:55 AM9/20/09
to
Hallo!

Mein Nachbar und ich haben sich in der letzten Nacht heftig
beschimpft.

Von seiner Seite her gingen mehrere Beleidigungen aus, f�r
die es auch Zeugen gibt.

Ich war bei der Polizei und habe eine Strafanzeige wg.
Beleidigung gestellt.

Die Polizei sagte mir, dass das im Rahmen von
Nachbarschaftsstreitigkeiten an den Schiedsmann geht.

Was passiert danach?

Wenn z.B. keine Einigung beim Schiedsmann erzielt wird?

Er will mir noch das Jugendamt auf den Buckel hetzen,
weil ich die Kinder schlage und er Tonbandaufzeichnungen
gemacht hat vom Geschrei der Kinder. Sagenhaft alles.


Susie Krause

unread,
Sep 20, 2009, 11:43:23 AM9/20/09
to
Gregor Kersten schrieb:

> Mein Nachbar und ich haben sich in der letzten Nacht heftig
> beschimpft.
>
> Von seiner Seite her gingen mehrere Beleidigungen aus, f�r
> die es auch Zeugen gibt.
>
> Ich war bei der Polizei und habe eine Strafanzeige wg.
> Beleidigung gestellt.

Bei einer Strafanzeige wird das Verfahren in der Regel wegen fehlenden
�ffentlichen Interesses eingestellt und aufs Zivilrecht verwiesen.

> Die Polizei sagte mir, dass das im Rahmen von
> Nachbarschaftsstreitigkeiten an den Schiedsmann geht.

Ja, wenn Du die Angelegenheit auf zivilem Weg weitervefolgst.

Liebe Gr��e,

Susie

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Ralf Bader

unread,
Sep 20, 2009, 12:23:31 PM9/20/09
to
Gregor Kersten wrote:

> Hallo!
>
> Mein Nachbar und ich haben sich in der letzten Nacht heftig
> beschimpft.
>

> Von seiner Seite her gingen mehrere Beleidigungen aus, für


> die es auch Zeugen gibt.
>
> Ich war bei der Polizei und habe eine Strafanzeige wg.
> Beleidigung gestellt.
>
> Die Polizei sagte mir, dass das im Rahmen von
> Nachbarschaftsstreitigkeiten an den Schiedsmann geht.
>
> Was passiert danach?

http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/86/Schiedsamt.pdf
Wenn in dem Schiedsverfahren keine Aussöhnung erfolgt, besteht die
Möglichkeit der Privatklage; das ist (entgegen der Falschdarstellung in
einem Parallelposting) ein Strafverfahren, bei dem der Kläger die Rolle
des Staatsanwalts übernehmen darf.

> Wenn z.B. keine Einigung beim Schiedsmann erzielt wird?
>
> Er will mir noch das Jugendamt auf den Buckel hetzen,
> weil ich die Kinder schlage und er Tonbandaufzeichnungen
> gemacht hat vom Geschrei der Kinder. Sagenhaft alles.

Das heißt "weil ich angeblich die Kinder schlagen würde" (oder tust du es
tatsächlich?), und entsprechende Behauptungen des Nachbarn stellen u.U.
eine strafbare Verleumdung oder dgl. dar.

Ob es, auch in Anbetracht möglicher Kosten, sinnvoll ist, den Gerichtsweg zu
beschreiten, mußt du selber wissen.


Ralf

Gregor Kersten

unread,
Sep 20, 2009, 12:48:37 PM9/20/09
to

"Ralf Bader" <ba...@nefkom.net> schrieb im Newsbeitrag
news:h95klq$rp3$1...@news1.nefonline.de...

> http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/86/Schiedsamt.pdf
> Wenn in dem Schiedsverfahren keine Auss�hnung erfolgt, besteht die
> M�glichkeit der Privatklage; das ist (entgegen der Falschdarstellung in
> einem Parallelposting) ein Strafverfahren, bei dem der Kl�ger die Rolle
> des Staatsanwalts �bernehmen darf.

Danke f�r die Darstellung!

>
>> Wenn z.B. keine Einigung beim Schiedsmann erzielt wird?
>>
>> Er will mir noch das Jugendamt auf den Buckel hetzen,
>> weil ich die Kinder schlage und er Tonbandaufzeichnungen
>> gemacht hat vom Geschrei der Kinder. Sagenhaft alles.
>

> Das hei�t "weil ich angeblich die Kinder schlagen w�rde" (oder tust du es
> tats�chlich?), und entsprechende Behauptungen des Nachbarn stellen u.U.


> eine strafbare Verleumdung oder dgl. dar.

Nat�rlich schlage ich meine Kinder nicht. Das ist nur eine
Behauptung, die er dazu noch vor Zeugen (andere Nachbarn)
gemacht hat.

Ich habe den gesamten Sachverhalt zu Protokoll gegeben. Ich glaube,
das wird sich nun ein Staatsanwalt? durchlesen und dann wohl
entscheiden, welche m�glichen Straftaten denn vorliegen?

> Ob es, auch in Anbetracht m�glicher Kosten, sinnvoll ist, den Gerichtsweg
> zu
> beschreiten, mu�t du selber wissen.

Nunja, das ist ja immer die Abw�gung. Nur hat das alles jetzt eine
Dimension erreicht, die man so nat�rlich nicht mehr hinnehmen kann.
Ob es allerdings perspektivisch besser wird, wenn es wirklich zu
einer gerichtlichen Entscheidung gekommen ist, glaube ich nicht
so richtig. Sozusagen Ende des Prozesses ist vor dem n�chsten
Theater. Nachbarschaftsstreit halt, ein Fass ohne Boden...


HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 20, 2009, 12:57:26 PM9/20/09
to
Ralf Bader schrieb:

> Ob es, auch in Anbetracht möglicher Kosten, sinnvoll ist, den Gerichtsweg zu
> beschreiten, mußt du selber wissen.

Wozu, er hat die Tat doch bereits öffentlich zugegeben. Wenn der Nachbar
Google bedienen kann braucht er nur Name/Anschrift/Tonaufnahme/MID an
die Staatsanwaltschaft zu leiten, die basteln den Rest.

Ciao/HaJo

Susie Krause

unread,
Sep 20, 2009, 1:27:11 PM9/20/09
to
Winfried schrieb:

>> Bei einer Strafanzeige wird das Verfahren in der Regel wegen fehlenden
>> �ffentlichen Interesses eingestellt und aufs Zivilrecht verwiesen.
>

> Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Paar Stiefel. Aus einer nicht
> verfolgten Beleidigung d�rften wohl kaum zivilrechtliche Anspr�che
> (d.h. i.d.R. finanzielle) fogen.

Anspr�che nat�rlich nicht, nur der Hinweis, dass man - wenn man
�berhaupt irgendwas rausholen will - es auf dem zivilrechtlichen Weg
probieren kann.

>>> Die Polizei sagte mir, dass das im Rahmen von
>>> Nachbarschaftsstreitigkeiten an den Schiedsmann geht.
>> Ja, wenn Du die Angelegenheit auf zivilem Weg weitervefolgst.
>

> Zumindest in Hessen und einigen anderen Bundesl�ndern gehen Verfahren
> wg. Beleidigung usw. an den Schiedsmann, manchmal auch nur, wenn beide
> Beteiligten einverstanden sind.

Im Ernst - wird "einfache" Beleidigung da tats�chlich noch verfolgt? wir
hatten das Spielchen hier (mittlere Gro�stadt in NRW) vor kurzem und das
wurde mit Verweis auf einen "bestehenden Nachbarschaftsstreit" abgeb�gelt.

Liebe Gr��e,

Susie

Marc Haber

unread,
Sep 20, 2009, 3:08:45 PM9/20/09
to
Susie Krause <susie....@gmx.net> wrote:
>Winfried schrieb:
>>> Bei einer Strafanzeige wird das Verfahren in der Regel wegen fehlenden
>>> öffentlichen Interesses eingestellt und aufs Zivilrecht verwiesen.

>>
>> Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Paar Stiefel. Aus einer nicht
>> verfolgten Beleidigung dürften wohl kaum zivilrechtliche Ansprüche
>> (d.h. i.d.R. finanzielle) fogen.
>
>Ansprüche natürlich nicht, nur der Hinweis, dass man - wenn man
>überhaupt irgendwas rausholen will - es auf dem zivilrechtlichen Weg
>probieren kann.

Mir deucht, Du verwechselst Zivilrecht mit Privatklage.

Grüße
Marc

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Thomas Hochstein

unread,
Sep 20, 2009, 6:50:22 PM9/20/09
to
Susie Krause schrieb:

> Bei einer Strafanzeige wird das Verfahren in der Regel wegen fehlenden
> �ffentlichen Interesses eingestellt und aufs Zivilrecht verwiesen.

Nein, auf den Privatklageweg. Das hat mit Zivilrecht nicht das
geringste zu tun, sondern ist ein Strafverfahren, bei dem die Rolle
der Staatsanwaltschaft vom Privatkl�ger wahrgenommen wird.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

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Gregor Kersten

unread,
Sep 21, 2009, 2:42:43 AM9/21/09
to

"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:dsrw.09092...@thorondor.akallabeth.de...

> Susie Krause schrieb:
>
>> Bei einer Strafanzeige wird das Verfahren in der Regel wegen fehlenden
>> �ffentlichen Interesses eingestellt und aufs Zivilrecht verwiesen.
>
> Nein, auf den Privatklageweg. Das hat mit Zivilrecht nicht das
> geringste zu tun, sondern ist ein Strafverfahren, bei dem die Rolle
> der Staatsanwaltschaft vom Privatkl�ger wahrgenommen wird.

D.h., ich k�nnte auch direkt, ohne Schlichter, �ber das Zivilrecht
meine Anspr�che (z.B. auf Unterlassung der �usserungen usw.)
geltend machen?


Ralf Bader

unread,
Sep 21, 2009, 1:02:31 PM9/21/09
to
HaJo Hachtkemper wrote:

> Ralf Bader schrieb:
>> Ob es, auch in Anbetracht möglicher Kosten, sinnvoll ist, den Gerichtsweg
>> zu beschreiten, mußt du selber wissen.
>
> Wozu, er hat die Tat doch bereits öffentlich zugegeben.

Wer ist "er", und Welche Tat soll er zugegeben haben?

--
W. Hughes, in sci.math.: "No set of natural numbers without a last element
[is finite]"
Prof. Dr. W. Mückenheim, mathematical mastermind of "Augsburg University of
Applied Science": "There is no natural number called "out a last element".

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 22, 2009, 12:38:55 AM9/22/09
to
Ralf Bader schrieb:

> Wer ist "er", und Welche Tat soll er zugegeben haben?

Gregor Kersten, BGB § 1631, StGB §§ 223,225.

Ciao/HaJo

Thomas Hochstein

unread,
Sep 21, 2009, 4:00:18 PM9/21/09
to
Gregor Kersten schrieb:

> D.h., ich k�nnte auch direkt, ohne Schlichter, �ber das Zivilrecht
> meine Anspr�che (z.B. auf Unterlassung der �usserungen usw.)
> geltend machen?

Grunds�tzlich ja. Allerdings haben manche / einige / alle Bundesl�nder
Schlichtungsgesetz erlassen, die in solchen F�llen ggf. eine vorherige
Schlichtung (Mediation) auch in Zivilsachen vorschreiben. F�r
Baden-W�rttemberg bspw. gilt:

| Die Erhebung der Klage vor den Amtsgerichten in b�rgerlichen
| Rechtsstreitigkeiten ist
| [...]
| 3. in Streitigkeiten �ber Anspr�che wegen Verletzungen der
| pers�nlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen
| worden sind,
| erst zul�ssig, nachdem von einer [...] G�testelle [...] versucht
| worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Gr��e,

Ralf Bader

unread,
Sep 22, 2009, 4:26:54 PM9/22/09
to
HaJo Hachtkemper wrote:

Er hat nichts in der Richtung zugegeben, sondern lediglich eine Formulierung
benützt, die es nicht ausschloß, und auf Nachfrage hat er es
zurückgewiesen. Deine gegenteilige Behauptung könnte somit (ebenso wie die
Aktionen dieses Nachbarn) den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen.
Auch hat der Gerichtsweg, von dessen Sinn die Rede war, mit der angeblichen
Tat vorderhand nichts zu tun.


Ralf

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 22, 2009, 4:46:33 PM9/22/09
to
Ralf Bader schrieb:

> Er hat nichts in der Richtung zugegeben, sondern lediglich eine Formulierung
> benützt, die es nicht ausschloß, und auf Nachfrage hat er es
> zurückgewiesen.

Mit "Er will mir noch das Jugendamt auf den Buckel hetzen,


weil ich die Kinder schlage und er Tonbandaufzeichnungen

gemacht hat vom Geschrei der Kinder." hat er es ganz genau zugegeben und
hinterher was anderes behauptet.

> Deine gegenteilige Behauptung könnte somit (ebenso wie die
> Aktionen dieses Nachbarn) den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen.

Die zitierte Aussage beschreibt genau den Straftatbestand. Den OP zu
zitieren und an seine öffentlich gemachten Angaben zu erinnern soll dann
üble Nachrede sein? Zeig es an, mach Dich ruhig lächerlich.

> Auch hat der Gerichtsweg, von dessen Sinn die Rede war, mit der angeblichen
> Tat vorderhand nichts zu tun.

Er will den Nachbarn wegen Verleumdung anzeigen, weil der etwas
behauptet, was der OP selber von sich öffentlich behauptet. Den
Gerichtsweg kann sich der OP sparen, da er zum scheitern verurteilt ist.

Ciao/HaJo

Gregor Kersten

unread,
Sep 23, 2009, 3:11:59 AM9/23/09
to

"HaJo Hachtkemper" <september_zw...@newsgroups.02368.net> schrieb
im Newsbeitrag news:h9bk4...@newsgroups.02368.net...
> Ralf Bader schrieb:


> Er will den Nachbarn wegen Verleumdung anzeigen, weil der etwas behauptet,

> was der OP selber von sich �ffentlich behauptet. Den Gerichtsweg kann sich

> der OP sparen, da er zum scheitern verurteilt ist.

Wie jetzt?
Ich habe nichts dergleichen jemals behauptet, da das Argument
v�llig absurd ist. Oder verstehe ich als Rechtslaie nicht, worum
es geht :-)


HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 23, 2009, 4:23:26 AM9/23/09
to
Gregor Kersten schrieb:

> Wie jetzt?
> Ich habe nichts dergleichen jemals behauptet, da das Argument
> v�llig absurd ist. Oder verstehe ich als Rechtslaie nicht, worum
> es geht :-)

Doch, Du hattest es behauptet, ich hatte es zitiert, Du hast das Zitat
nicht mitgequotet. Ob es Absurd ist oder nicht, man kann Dir daraus
einen gut passenden Strick drehen.

Ciao/HaJo

Bernhard Muenzer

unread,
Sep 23, 2009, 6:37:17 AM9/23/09
to
Gregor Kersten schrieb:
> "HaJo Hachtkemper" schrieb:

> > Er will den Nachbarn wegen Verleumdung anzeigen, weil der etwas behauptet,
> > was der OP selber von sich öffentlich behauptet. Den Gerichtsweg kann sich

> > der OP sparen, da er zum scheitern verurteilt ist.
>
> Wie jetzt?
> Ich habe nichts dergleichen jemals behauptet, da das Argument
> völlig absurd ist. Oder verstehe ich als Rechtslaie nicht, worum
> es geht :-)

Indirekte Rede kennzeichnet man grammatikalisch korrekt durch den
Konjunktiv:


"Er will mir noch das Jugendamt auf den Buckel hetzen, weil ich die

Kinder _schlüge_".

Du hattest den Indikativ verwendet ("... weil ich Kinder
_schlage_ ..."), was HaJo als Indiz dafür sieht, dass die von Deinem
Nachbarn behaupteten Handlungen tatsächlich stattgefunden hätten.

Gregor Kersten

unread,
Sep 23, 2009, 9:14:03 AM9/23/09
to

"Bernhard Muenzer" <bernhard...@googlemail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:bef5fb28-14b2-4344...@p9g2000vbl.googlegroups.com...

Gregor Kersten schrieb:
> "HaJo Hachtkemper" schrieb:

> Indirekte Rede kennzeichnet man grammatikalisch korrekt durch den
> Konjunktiv:
> "Er will mir noch das Jugendamt auf den Buckel hetzen, weil ich die

> Kinder _schl�ge_".

> Du hattest den Indikativ verwendet ("... weil ich Kinder

> _schlage_ ..."), was HaJo als Indiz daf�r sieht, dass die von Deinem
> Nachbarn behaupteten Handlungen tats�chlich stattgefunden h�tten.

Alles klar :-)

Scharfsinnige Antworten!

Trotzdem besten Dank.


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