Am Samstag, 16. Februar 2013 12:00:03 UTC+1 schrieb Martin Gerdes:
> Matthias Rommeswinkel <
rom...@web.de> schrieb:
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> >>> Sorry, aber ich bin bei im verschlossenen Hausflur
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> >>> angebrachten Briefkasten nicht im Traum auf die
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> >>> Idee gekommen, dass da jmd. durch den ausreichend
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> >>> breiten Schlitz greift und Briefsendungen rausholt.
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> Nur interessehalber (denn ich bin nicht das zuständige Gericht): Hast Du
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> für diese Behauptung eigentlich einen Beweis -- oder behauptest Du das
>
> nur?
Noee, beweisen kann ich das natuerlich nicht, wenn ich das koennte, wuerde ich den Taeter kennen. Theoretisch gibt es also drei Moeglichkeiten:
1/ Der Brieftraeger hat geschlampt, hat zwar dafuer unterschrieben, dass er zugestellt hat, hat er in Wirklichkeit aber nicht. Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit
2/ Die PZU ist tatsaechlich geklaut worden. Stellt sich natuerlich die Frage von wem und warum. Wer hat davon einen Vorteil? Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit?
3/ Ich hab sie gekriegt, behaupte aber ich haette sie nicht gekriegt. Habe ich davon einen Vorteil? --> Nein, im Gegenteil, es hat zur Folge, dass ein Versaeumnisurteil gegen mich ausgesprochen wird, ich hatte keine Gelegenheit gegen die Klage Widerspruch einzulegen. Wie gross ist also die Wahrscheinlichkeit also, dass ich behaupte die PZU sei geklaut worden, ist sie aber gar nicht?
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> >>> Fuer mich, wie offensichtlich fuer alle anderen
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> >>> Mieter im Haus war da ein Briefkasten mit eigenem
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> >>> Schluessel und gut.
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> WENN Du schon befürchtest, daß einer im Haus Briefsendungen klaut,
>
> hättest Du vermutlich ziemlich unproblematisch Deinen Briefkasten
>
> passend modifizieren können, beispielsweise mit einer Blende hinter der
>
> Tür, die verhindert, daß man Sendungen wieder herausangeln kann.
>
> Eine solche Blende läßt sich in Deinem Fall (Dein Bild betrachtend)
>
> problemlos reversibel im Briefkasten anbringen; Normbriefkästen weisen
>
> eine solche Blende just zu diesem Zwecke auf.
>
Hab ich probiert, geht aber nicht, so einfach wie du das hier behauptest ist es eben nicht. Man muss die Briefe da ja auch noch reinkriegen.
> (Etwa so:
>
>
http://briefkasten-gutundsicher.de/05_skizzen/brk_zugriffschutz.jpg )
Sorry, aber an der Abbildung kann ich so gut wie nix erkennen, es fehlen auch etliche Masse, das laesst sich mit Sicherheit nicht so eben mal auf den vorhandenen Briefkasten uebertragen.
>
> >>> Hier von "grober Fahrlaessigkeit" meinerseits zu sprechen
> >>> geht aus meiner Sicht etwas an der Realitaet vorbei.
>
> Das sehe ich zwar auch so, aber Du wirst bei 300 Euro Streitwert einem
> Amtsrichter für dessen unglückliche Formulierung nicht an den Karren
> fahren können.
Einem Amtsrichter wird man eh kaum an den Karren fahren koennen. Trotzdem kann man den Unsinn der da anscheinend manchmal verzapft wird durchaus oeffentlich machen.
>
> >> Es ging ja nicht um einen Fall, wo der Zugang eines Schreibens bei dir
> >> fraglich war, sondern um ein Verlangen an den Vermieter.
>
> >Die Klage gegen meinen Vermieter war fuer mich die Konsequenz aus
> >einem vorhergehenden Fall (in dem Zusamenhang mir eine PZU geklaut
> >worden war) ....
>
>
> ... in dem Du angibst, eine Postzustellungsurkunde nicht erhalten zu
> haben, wofür es vermutlich keinen Beweis gibt.
>
s.o.
Darum ging es in dem Verfahren bzgl, des Briefkastens aber auch gar nicht, da hat und darf bei der Entscheidung keine Rolle spielen.
Die Frage ist, ob ich als Mieter Anspruch auf einen EU konformen Briefkasten habe oder nicht. Und da hat das AG Muenster aus meiner Sicht ein "grob fahrlaessiges" Urteil gesprochen.
>>Mehrere Schreiben sind bei mir nicht angekommen, ich halte es
>>fuer sehr unwahrscheinlich, dass die alle auf dem Postweg
>>verloren gegangen sind.
>Ich habe den Eindruck, daß Du es auf eine Kraftprobe mit Deinem
>Vermieter anlegst und der Dir gezeigt hat, daß er der Stärkere ist.
>Bedauerlich zwar, aber: Such is life
Willst du damit etwa meinem Vermieter unterstellen, dass er die Schreiben entwendet hat, und damit der Staerkere ist? Damit waere ich aber sehr vorsichtig ......
Schone Gruesse
Matthias