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Grillkamin

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Jansen Kerstin

unread,
Jul 31, 2002, 9:19:52 AM7/31/02
to
Hallo zusammen,

stellt ein Grillkamin (also einfach nur so ein stabiler Grill aus Stein) im
Garten eine bauliche Veränderung dar? Finde dazu leider nichts im Internet.

Kerstin


Tom Berger

unread,
Jul 31, 2002, 9:37:57 AM7/31/02
to
Jansen Kerstin schrieb:

> stellt ein Grillkamin (also einfach nur so ein stabiler Grill aus Stein) im
> Garten eine bauliche Veränderung dar? Finde dazu leider nichts im Internet.

In welchem Sinne gebrauchst Du denn den Terminus "bauliche Veränderung".
Auf die Gartengestaltung bezogen gilt das sicherlich, baurechtlich eher
nicht. IMO kann also Dein Vermieter Dir verbieten, so ein Teil im Garten
fest einzumauern, das Bauamt aber kann es nicht.

Tom Berger

--
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Jansen Kerstin

unread,
Jul 31, 2002, 9:58:23 AM7/31/02
to
> > stellt ein Grillkamin (also einfach nur so ein stabiler Grill aus Stein)
im
> > Garten eine bauliche Veränderung dar? Finde dazu leider nichts im
Internet.
>
> In welchem Sinne gebrauchst Du denn den Terminus "bauliche Veränderung".
> Auf die Gartengestaltung bezogen gilt das sicherlich, baurechtlich eher
> nicht. IMO kann also Dein Vermieter Dir verbieten, so ein Teil im Garten
> fest einzumauern, das Bauamt aber kann es nicht.
>

Nein, so meinte ich das nicht.
Ich bin selbst Eigentümer und den Grill möchte ich auch nur hinstellen und
nicht einmauern.
Ich frage nur deshalb, weil ich alle anderen Eigentümer um Zustimmung bitten
müsste, falls es eine bauliche Veränderung darstellt.
Aber dennoch Danke für die Antwort.

Kerstin


Tom Berger

unread,
Jul 31, 2002, 10:11:40 AM7/31/02
to
Jansen Kerstin schrieb:

> Ich frage nur deshalb, weil ich alle anderen Eigentümer um Zustimmung bitten
> müsste, falls es eine bauliche Veränderung darstellt.

In dem Fall ist das Aufstellen sicherlich erlaubt, wenn Du ein
Sondereigentum an der Fläche hast. Ich würde des lieben Friedens willen
dennoch alle Miteigentümer fragen, ob sie was dagegen haben.

Jansen Kerstin

unread,
Aug 1, 2002, 2:37:48 AM8/1/02
to

> In dem Fall ist das Aufstellen sicherlich erlaubt, wenn Du ein
> Sondereigentum an der Fläche hast. Ich würde des lieben Friedens willen
> dennoch alle Miteigentümer fragen, ob sie was dagegen haben.

Hallo Tom,

genau diesen Aufwand würde ich mir gerne ersparen.
Da es sich um 3 Hauser handelt, die zu einer gemeinsamen
Eigentümergemeinschaft zählen, sind es insgesamt 33 Wohneinheiten. Teilweise
sind diese auch vermietet und die Eigentümer eben nicht vor Ort.

Ich kann sicherlich mit meinen direkten Nachbarn darüber reden, aber das
hilft ja letztendlich nicht weiter.

Ich möchte vermeiden, dass dann irgendwann ein Eigentümer auf die Idee
kommt, diesen Grill als "bauliche Veränderung" nicht zu akzeptieren.

Deshalb hätte es mich interessiert, ob es irgendwo etwas zu lesen gibt, ob
ein Grillkamin überhaupt eine bauliche Veränderung ist. Wenn nicht, hätte
sich da ja erledigt und ich würde natürlich dennoch meinen unmittelbaren
Nachbarn ansprechen. Aber in diesem Fall bräuchte ich nicht befürchten, dass
irgendwann jemand anderes ankommt und das so nicht hinnimmt. Und bis zur
nächsten Eigentümerversammlung ist noch lange lange hin, mindestens 9
Monate.

Also nochmals danke für deine Bemühungen, aber ein "sicherlich erlaubt"
hilft mir nicht so wirklich.

Gruß Kerstin


Tom Berger

unread,
Aug 1, 2002, 4:31:18 AM8/1/02
to
Jansen Kerstin schrieb:

> Deshalb hätte es mich interessiert, ob es irgendwo etwas zu lesen gibt, ob
> ein Grillkamin überhaupt eine bauliche Veränderung ist.

Sowas wirst Du nirgendwo nachlesen können. Es mag Gerichtsurteile
untergeordneter Gerichte geben, aber jedes Gerichtsurteil könnte sihc
nur auf einen konkreten Fall beziehen, weil die Grillkamine nun mal
ziemlich unterschiedlich ausfallen. Wenn Du einen Grillkamin bauen
willst, auf dem Du 20 Ochesen gleichzeitig braten kannst, dann ist das
sicher eine bauliche Veränderung.

> Also nochmals danke für deine Bemühungen, aber ein "sicherlich erlaubt"
> hilft mir nicht so wirklich.

Tja, das Leben steckt voller Unwägbarkeiten. Dir hilft nur eines
wirklich: die Sache im Vorfeld mit den anderen Eigentümern abzuklären.
Das gebieten m.E. aber auch schon die elementaren Anstandsregeln.

Kurt Guenter

unread,
Aug 1, 2002, 4:10:36 AM8/1/02
to
"Jansen Kerstin" <Kerstin...@freenet.de> schrieb:

> Ich möchte vermeiden, dass dann irgendwann ein Eigentümer
> auf die Idee kommt, diesen Grill als "bauliche Veränderung"
> nicht zu akzeptieren.

ich würde es auch nicht als bauliche Veränderung sehen.

Bei Stichwort 'Kamin' fällt mir aber ein, dass der
Bezirksschornsteinfeger informiert werden sollte bzw. befragt werden
sollte.


thomas tom mayer

unread,
Aug 1, 2002, 7:58:45 AM8/1/02
to
"Jansen Kerstin" <Kerstin...@freenet.de> wrote in message news:<10281239...@news.thyssen.com>...

> > > stellt ein Grillkamin (also einfach nur so ein stabiler Grill aus Stein)
> im
> > > Garten eine bauliche Veränderung dar? Finde dazu leider nichts im
> Internet.

Hallo,
verzeiht die Einmischung :-)
Ich nehme an, es handelt sich um so ein modernes aus Betonformteilen
zusammengesetztes Ungetüm aus dem Baumarkt mit tlw. Möglichkeit zum
Selbstverputzen (ich meine mit "Verputzen" Mineralputz bzw.
Fassadenfarbe, nicht das Grillgut:-) )

Diese "Dinger" erscheinen zwar auch hier (im Ruhrgebiet:-) angesichts
eines durchschnittlichen Reihenhausgartens) so, als ob ihr Aufstellen
eine Baugenehimgung erfordert, das tun sie aber in keinem Fall, da sie
kaum eine bauliche Anlage i.S. der Landesbauordnung darstellen (siehe
§1 LBO). Sollte es sich um einen solchen Grill handeln, kann er
jederzeit an anderem Orte wieder aufgestellt werden, weil er nicht
fest mit dem Boden verbunden wird (und auch nicht besonders schwer
ist...).
Durch das blosse Aufstellen dürfte auch kaum eine "bauliche
Veränderung" des Gartens gegeben sein.

Anders verhält es sich mit Sicherheit, wenn Du einen Grill aus
Schamott/Naturstein usw selbst auf eine Fundamentähnliche Fläche
aufmauern möchtest.

Ich würde mir bei der Größe der WEG-Anlage und der mitunter
formidablen Höhe dieser Dinger (insbesondere des Rauchabzugs...)
lieber Gedanken über den entstehenden Rauch und die etwa 52000
verschiedenen Urteile dazu machen...

Thomas

Kerstin Jansen

unread,
Aug 1, 2002, 9:31:57 AM8/1/02
to
Hallo Thomas

> Ich nehme an, es handelt sich um so ein modernes aus Betonformteilen
> zusammengesetztes Ungetüm aus dem Baumarkt mit tlw. Möglichkeit zum
> Selbstverputzen (ich meine mit "Verputzen" Mineralputz bzw.
> Fassadenfarbe, nicht das Grillgut:-) )

genau so ein Ungetüm meinte ich.

> Sollte es sich um einen solchen Grill handeln, kann er
> jederzeit an anderem Orte wieder aufgestellt werden, weil er nicht
> fest mit dem Boden verbunden wird (und auch nicht besonders schwer
> ist...).

Naja, nicht besonders schwer ist so eine Sache.... alleine kann ich ihn auf
jeden Fall nicht mal eben schnell versetzen, aber generell geht das
natürlich. Blos wenn der Rasen an dieser Stelle dann komplett vernichtet
wird, möchte ich es vermeiden, ihn ständig neu umstellen zu müssen.

> Ich würde mir bei der Größe der WEG-Anlage und der mitunter
> formidablen Höhe dieser Dinger (insbesondere des Rauchabzugs...)
> lieber Gedanken über den entstehenden Rauch und die etwa 52000
> verschiedenen Urteile dazu machen...

Ja, darum geht es. Der Grill steht bereits seit Sommerbeginn.
Ich habe ihn in eine Ecke auf meine Terasse gestellt, wo eigentlich nur noch
meist geschlossene Flurfenster sind und zusätzlich noch die unmittelbaren
Nachbarn gefragt. M.E. konnte er niemanden mehr stören. Jetzt hat aber
jemand aus einer Wohnung 2 Etagen höher gefragt, ob ich ihn nicht etwas
weiter in den Garten stellen kann, da dort doch durch eine Art Kaminwirkung
und der Nähe zur Hauswand der Qualm hochzieht.

Wenn der Qualm jemanden stört, stelle ich ihn natürlich weiter weg, ist ja
noch Platz... keine Frage.
Nur, bisher stand er so in einer Ecke, im Grunde für niemanden außer mir und
einer zustimmenden Nachbarin zu sehen. Wenn ich ihn jetzt weit in den Garten
stelle, ist der Grill für wesentlich mehr Anwohner sichtbar und deshalb
möchte ich vorher sicher sein, dass dann nicht jemand mit "bauliche
Veränderung" kommen könnte.... und deiner Meinung nach, ist das ja nicht der
Fall. Das jemanden dann noch der Qualm stören könnte, kann ich mir nicht
vorstellen, da in den anderen Gärten auch -relativ nah am Haus sogar-
gegrillt wird.

Gruß Kerstin


Volker Neurath

unread,
Aug 1, 2002, 12:09:42 PM8/1/02
to
Kurt Guenter wrote:

>ich würde es auch nicht als bauliche Veränderung sehen.

ACK.

>Bei Stichwort 'Kamin' fällt mir aber ein, dass der
>Bezirksschornsteinfeger informiert werden sollte bzw. befragt werden
>sollte.

Warum?

Diese "Grillkamine" sind voellig autark, sie haben i.d.R. keinerlei
Anschluss an den Hauskamin.

Beispiele siehe hier:

http://www.elattico.de/Chimeneas/Chimenea_Olmeca/chimenea_olmeca.html

Es gibt auch groessere und anders (ansprechender) ausgefuehrte.

Meiner Meinung nach haben diese Dinger absolut nichts mit einer
"baulichen Veraenderung" zu tun.

Volker
--
"Hartnaeckige Uebellaunigkeit ist ein klares Symptom dafuer, dass ein
Mensch gegen seine Bestimmung lebt"

José Ortega y Gasset

Kurt Guenter

unread,
Aug 1, 2002, 2:04:53 PM8/1/02
to
"Volker Neurath" <nean...@gmx.de> schrieb:

> Warum?

Wegen der Immissionen.

> Diese "Grillkamine" sind voellig autark, sie haben i.d.R. keinerlei
> Anschluss an den Hauskamin.

das ist m.W. ohne Bedeutung. Ich erinnere mich dunkel, dass es Faelle
gab, wo Nachbarn die Feuerwehr gerufen haben und die haben die
Feuerstelle ruckzuck stillgelegt.

Es schadet ja nicht, zu fragen :-)

> Meiner Meinung nach haben diese Dinger absolut nichts mit einer
> "baulichen Veraenderung" zu tun.

dito.

Jansen Kerstin

unread,
Aug 2, 2002, 2:32:43 AM8/2/02
to

> > >Bei Stichwort 'Kamin' fällt mir aber ein, dass der
> > >Bezirksschornsteinfeger informiert werden sollte bzw. befragt werden
> > >sollte

> > Warum?

> Wegen der Immissionen.

> > Diese "Grillkamine" sind voellig autark, sie haben i.d.R. keinerlei
> > Anschluss an den Hauskamin.

> das ist m.W. ohne Bedeutung.

Und ich dachte, hinter dem Satz mit dem Schornsteinfeger fehlte lediglich:
;-)
Aber Kurt meinte das scheinbar ernsthaft :-/
Danke für den Hinweis, aber die Info an den Bezirksschornsteinfeger werde
ich mir nun wirklich verkneifen.


thomas tom mayer

unread,
Aug 2, 2002, 3:07:51 AM8/2/02
to
"Kerstin Jansen" <Jan...@TKS.ThyssenKrupp.com> wrote in message news:<10282082...@news.thyssen.com>...

> > (und auch nicht besonders schwer ist...).
> Naja, nicht besonders schwer ist so eine Sache.... alleine kann ich ihn auf
> jeden Fall nicht mal eben schnell versetzen, aber generell geht das
> natürlich. Blos wenn der Rasen an dieser Stelle dann komplett vernichtet
> wird, möchte ich es vermeiden, ihn ständig neu umstellen zu müssen.
Ich wollte damit nur die Mitleser ausser gefecht setzen, die mir nach
meinem Argument den §2 der LBO NW um die Ohren gehauen hätten. In dem
steht "nämlisch", dass alles eine bauliche Anlage darstellt, das "aus
eigener Schwere auf dem Boden ruht"... Dann wäre ein schwerer
Blumenkübel auch eine...
Ich gehe ferner davon aus, dass der Grill mindestens aus drei Teilen
besteht.

> > entstehenden Rauch und die etwa 52000

> > verschiedenen Urteile dazu ...


> Ja, darum geht es. Der Grill steht bereits seit Sommerbeginn.
> Ich habe ihn in eine Ecke auf meine Terasse gestellt, wo eigentlich nur noch
> meist geschlossene Flurfenster sind und zusätzlich noch die unmittelbaren
> Nachbarn gefragt. M.E. konnte er niemanden mehr stören. Jetzt hat aber
> jemand aus einer Wohnung 2 Etagen höher gefragt, ob ich ihn nicht etwas

> weiter in den Garten stellen kann, ...

Glaub mir :-) Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass man einen
Grill bei weitem mehr riecht als sieht :-) Auch die, die Dir nicht
sagen dass es sie stört, werden sich ärgern, wenn ihnen eine
Qualmfahne ins offene Fenster weht.
In einer Reihenhausanlage hier bei uns ist es einem befreundeten
Ehepaar nahezu unmöglich, sich auf der Terrasse *und bei offenenem
Dachgeschossfenster unterm Dach* aufzuhalten wenn der Nachbar (zudem
noch ein Spiritus-Liebhaber...)grillt, weil sich nunmal die
Windrichtung nicht beeinflussen lässt.

Und je mehr bei Euch grillen, desto mehr werden sich wirklich gestört
fühlen.
Das schlimme daran ist, dass die direkt am Grill sitzenden garnicht
merken, wie sich eine Rauchwolke durch Verwirbelung regelrecht
multipliziert. Und sie riecht ferner nicht nach Schweinebraten,
sondern vorwiegend nach dem Grillanzünder (den einige offenbar mit der
Holzkohle verwechseln und zur Dauerbefeuerung verwenden) ! Daher noch
ein Tipp : Verwendet ausschliesslich Feststoff-Anzünder ! (Allein
schon wegen der Unfallgefahr...)

Die zahlreichen Urteile dazu, die bei erstem Hinsehen wie ein
Gartenzwergkrieg anmuten, sind wirklich nicht ganz unberechtigt.
Solltest Du weiterhin ernsthafte Belästigungen durch den Rauch nicht
völlig ausschliessen können und womöglich nochmals von Nachbarn
draufangesprochen werden, solltest Du vielleicht das Thema bei der
nächsten Eigentümerversammlungen auf den Tisch bringen. Andernfalls
droht Dir mit Sicherheit Ungemach...

Noch eine Frage : Wie hoch ist der Grill ? Es gibt so
Edelstahlaufsätze für die Esse, die den Grill über die berüchtigten 2
m Höhe nach dem Nachbarrechtsgesetz anwachsen lassen. Dann lösen diese
nach dem genannten NachbarRG meiner Erinnerung nach einen Grenzabstand
aus ! In NRW ist es der §31.

Thomas

Tom Berger

unread,
Aug 2, 2002, 3:45:03 AM8/2/02
to
thomas tom mayer schrieb:

> eigener Schwere auf dem Boden ruht"... Dann wäre ein schwerer
> Blumenkübel auch eine...

Ja, und sogar ein leichter Blumenkübel fiele noch darunter. Oder ein
volles Bierglas. Leider sogar ein leeres ...

T:-)m Berger

Jansen Kerstin

unread,
Aug 2, 2002, 4:16:53 AM8/2/02
to

"thomas tom mayer" <toemmes...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag

> Ich gehe ferner davon aus, dass der Grill mindestens aus drei Teilen
> besteht.

Ja, aus 6 Teilen

> Und je mehr bei Euch grillen, desto mehr werden sich wirklich gestört
> fühlen.

Dann wird es aber zu einem generellen Problem in der Eigentümergemeinschaft
und muss sowieso mal in der nächsten Eigentümerversammlung angesprochen bzw.
eine Regelung gefunden werden.
Wie gesagt, ich wurde nur freundlich gebeten, den Grill ein wenig mehr in
den Garten zu stellen, nicht das Grillen ganz einzustellen. Ich kann mir
nicht vorstellen, dass dort jemand danach noch etwas gegen den Qualm sagt...
die Nachbarn unmittelbar rechts und links grillen auch unbeanstandet relativ
nah an der Terasse, nur bei mir macht die Hauswand einen "Knick" nach innen,
der wohl den Qualm an der Wand hoch ins Fenster ziehen lässt. Wenn er dort
nicht mehr steht, wird sich der Qualm nicht anders verhalten, als bei den
Nachbarn auch. Mir ging es jetzt wirklich nur noch um die "bauliche
Veränderung", die dieser scheinbar ja nicht darstellt.


...
>
> Noch eine Frage : Wie hoch ist der Grill ?

Ich glaube, er war mit 1,98 m beschrieben.

Gruß Kerstin


Volker Neurath

unread,
Aug 2, 2002, 2:53:24 PM8/2/02
to
Kurt Guenter wrote:

>> Diese "Grillkamine" sind voellig autark, sie haben i.d.R. keinerlei
>> Anschluss an den Hauskamin.
>
>das ist m.W. ohne Bedeutung.

Mit sicherheit nicht, denn dann muesste auch jeder Holzkohle-Grill
beim Schornsteinfeger gemeldet werden.

Und mehr, als ein Grill mit Abzug ist so ein ding auch nicht.

Volker Neurath

unread,
Aug 2, 2002, 2:53:24 PM8/2/02
to
Jansen Kerstin wrote:

>Aber Kurt meinte das scheinbar ernsthaft :-/
>Danke für den Hinweis, aber die Info an den Bezirksschornsteinfeger werde
>ich mir nun wirklich verkneifen.

Ist rein IMO auch besser, ich koennte mir vorstellen, dass der in
schallendes Gelaechter ausbrechen wuerde... ;-))

Volker Neurath

unread,
Aug 2, 2002, 2:53:25 PM8/2/02
to
thomas tom mayer wrote:

>multipliziert. Und sie riecht ferner nicht nach Schweinebraten,
>sondern vorwiegend nach dem Grillanzünder (den einige offenbar mit der
>Holzkohle verwechseln und zur Dauerbefeuerung verwenden) ! Daher noch
>ein Tipp : Verwendet ausschliesslich Feststoff-Anzünder ! (Allein
>schon wegen der Unfallgefahr...)

Oder einen Heissluft-Foen aus dem Baumarkt. Kein Scherz, geht wirklich
- und sehr schnell.

Und zu Schaden kann nur der kommen, der die heisse Ausblassduese des
Foens anfasst... ;-)

Fritz Brause

unread,
Aug 2, 2002, 4:04:31 PM8/2/02
to
> Dann wird es aber zu einem generellen Problem in der
Eigentümergemeinschaft
> und muss sowieso mal in der nächsten Eigentümerversammlung angesprochen
bzw.
> eine Regelung gefunden werden.

ich denke, dass ein wichtiger Punkt schonmal angesprochen wurde und nicht
weiter verfolgt wurde: "In dem Fall ist das Aufstellen sicherlich erlaubt,


wenn Du ein
Sondereigentum an der Fläche hast. "

Hast Du ein Sondereigentum?

Auf Deiner eigenen Terasse ging es (von den Emissionen mal abgesehen) im
Prinzip niemanden etwas an, was für'n Zeugs Du da austellst, auf dem
gemeinsamen Gartengrundstück könnte möglicherweise irgendein anderer
Eigentümer etwas dagegen haben, dass irgendjemand Sachen da "fest" aufbaut.

Ein portabler Grill auf dem Rasen ist schnell wieder weggeräumt, so'n
Grillkamin hat schon etwas beständiges, das manchem vielleicht nicht
gefällt - so in dem Sinne "Wenn da jeder seinen privaten Kram in den
gemeinsamen Garten stellen würde..."
Muss nicht so sein, aber es könnte sein, dass es Ärger aus dieser Richtung
gibt.

Verboten oder nicht - weiss ich auch nicht.
Ich sehe nur die Möglichkeit, möglichst viele Miteigentümer im persönlichen
Gespräch zu einer Zustimmung zu bewegen.

mfg
Fritz


Jansen Kerstin

unread,
Aug 5, 2002, 2:15:02 AM8/5/02
to

> ich denke, dass ein wichtiger Punkt schonmal angesprochen wurde und nicht
> weiter verfolgt wurde: "In dem Fall ist das Aufstellen sicherlich erlaubt,
> wenn Du ein
> Sondereigentum an der Fläche hast. "
>
> Hast Du ein Sondereigentum?
>
> Auf Deiner eigenen Terasse ging es (von den Emissionen mal abgesehen) im
> Prinzip niemanden etwas an, was für'n Zeugs Du da austellst, auf dem
> gemeinsamen Gartengrundstück könnte möglicherweise irgendein anderer
> Eigentümer etwas dagegen haben, dass irgendjemand Sachen da "fest"
aufbaut.

Ich habe kein Sondereigentum sondern Sondernutzungsrechte an dem Garten...
eingezäunt und nur von mir genutzt. Das galt aber ebenfalls für das Stück
Terasse, da die ursprüngliche Terasse etwas vergrößert und somit die
Rasenfläche etwas verkleinert wurde.

Kerstin

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