Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Zuviel bezahlte Müllgebühren zurückfordern

716 views
Skip to first unread message

Thomas Rommel

unread,
Aug 5, 2008, 3:58:02 AM8/5/08
to
Hallo

Hintergrund: (Bayern) Mieter erhält Mülltonne (ohne Angabe der Größe)
vom Vermieter und bezahlt an diesen brav seine Müllgebühren gegen
Rechnung des zuständigen Amtes. Vermieter und Mieter gehen davon aus,
dass alles seine Richtigkeit hat.

Bei einer Kontrolle durch das zuständige Amt wurde festgestellt, dass
Mieter für seine Mülltonne zuviel Gebühren bezahlt. Das Amt reagiert.
Vermieter besorgt eine größere Tonne und alles ist gut.

Fast. Mieter ärgert sich, dass ihm das nicht früher aufgefallen ist und
dadurch in den letzten 6 Jahren etwa 300 ? zuviel Gebühren bezahlt hat.
Da Vermieter sich nicht bereichert hat, möchte Mieter vom Vermieter das
zuviel bezahlte Geld nicht einfordern.

Hat Mieter oder Vermieter die Möglichkeit, rückwirkend (wie lange?) vom
zuständigen Amt zuviel bezahlte Gebühren zurückzufordern?

Viele Grüße

Thomas


Message has been deleted
Message has been deleted

Thomas Rommel

unread,
Aug 6, 2008, 10:32:44 AM8/6/08
to
"Elmar Haneke" <nos...@haneke.de> schrieb im Newsbeitrag
news:FB9F24E13....@1.NewsSIEVE.com...
> Wieso wurde eine größere Tonne genommen und nicht eine niederigere
> Gebühr?

Weil die Größe der Tonne oft nicht reichte und wir ab und zu weitere
Restmüllsäcke kaufen mussten.

> Wenn die Tonne nicht die Mindestgröße hatte, ist nicht zu viel an
> Gebühren
> bezahlt worden - sofern der Müll auch in die kleinere Tonne gepaßt
> hat.

Wir haben für 120 Liter bezahlt (Einheit 110/120 169 Euro) und hatten
tatsächlich 80 Liter (Einheit 70/80 119 Euro).

Grüße

Thomas


Thomas Rommel

unread,
Aug 6, 2008, 10:35:08 AM8/6/08
to
"Walter Sch." <gas...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b80a8ae7-4d93-487b...@59g2000hsb.googlegroups.com...
X-No-Archive:yes

>> Bei einer Kontrolle durch das zuständige Amt wurde festgestellt, dass
>> Mieter für seine Mülltonne zuviel Gebühren bezahlt. Das Amt reagiert.
>> Vermieter besorgt eine größere Tonne

>Welcher Sachverhalt liegt denn nun vor?
>Entsprach die Gebühr der für das Haus vorgeschriebenen Tonnengröße,
>aber die Mülltonne war kleiner?

Ich weiss nicht, was vorgeschrieben ist. Wir haben für 120 Liter bezahlt
und
hatten eine 80 Liter Tonne. Die 80 Liter Tonne kostet im Jahr 50 Euro
weniger.

>Oder entsprach die Mülltonne der vorgeschriebenen Größe, aber es wurde
>die Gebühr für eine größere Tonne bezahlt?

Wie gesagt, ich weiss nicht, ob es da eine Vorschrift gibt. Im
Mietvertrag steht
diesbezüglich nichts.

Grüße

Thomas


Message has been deleted

Kurt Guenter

unread,
Aug 6, 2008, 1:58:23 PM8/6/08
to
"Thomas Rommel" <pumuckl...@gmx.de> schrieb:

>Hintergrund: (Bayern) Mieter erhält Mülltonne (ohne Angabe der Größe)
>vom Vermieter und bezahlt an diesen brav seine Müllgebühren gegen
>Rechnung des zuständigen Amtes. Vermieter und Mieter gehen davon aus,
>dass alles seine Richtigkeit hat.

und warum hat Mieter die Rechnung nicht auch gelesen? Dann hätte ihm
auffallen müssen, dass er für mehr bezahlt.

Message has been deleted

Thomas Rommel

unread,
Aug 7, 2008, 1:32:10 AM8/7/08
to
"Kurt Guenter" <nomail@invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:bgpj94pbr2f99s82q...@4ax.com...

>>Hintergrund: (Bayern) Mieter erhält Mülltonne (ohne Angabe der Größe)
>>vom Vermieter und bezahlt an diesen brav seine Müllgebühren gegen
>>Rechnung des zuständigen Amtes. Vermieter und Mieter gehen davon aus,
>>dass alles seine Richtigkeit hat.
>
> und warum hat Mieter die Rechnung nicht auch gelesen? Dann hätte ihm
> auffallen müssen, dass er für mehr bezahlt.
>

Mieter hat die Rechnung gelesen. Nur Mieter hat keine Angabe über die
Größe auf der Tonne gefunden.
Da Mieter auch nicht krankhaft misstrauisch ist, hat er den Angaben der
Rechnung bzw. den Angaben des Vermieters vertraut.

War der Satz "Mieter erhält Mülltonne (ohne Angabe der Größe) vom
Vermieter ..." nicht deutlich?

Es wäre schön, wenn man mal auf die eigene Frage des OP eingehen würde.
Denn, das bei dieser Geschichte einiges schiefgelaufen ist, weiss der
Vermieter
und der Mieter selbst. Es soll hier auch kein Schuldiger gesucht werden.

Muss das Amt, das die Müllgebühren erhält, zuviel bezahlte Gebühren,
zurück-
erstatten? Und wenn ja, für welchen Zeitraum?

Grüße

Thomas


Thomas Rommel

unread,
Aug 7, 2008, 1:38:14 AM8/7/08
to
"Elmar Haneke" <nos...@haneke.de> schrieb im Newsbeitrag
news:067289E2F....@1.NewsSIEVE.com...

>> Wie gesagt, ich weiss nicht, ob es da eine Vorschrift gibt. Im
>> Mietvertrag
>> steht diesbezüglich nichts.
>
> Es gibt bestimmt eine, vermutlich hilft ein Blick auf die Homepage des
> Müllentsorgers schon weiter.

Stimmt, gerade gefunden.

Zitat:
>Für jeden Bewohner oder sonstigen Überlassungspflichtigen muss
>soviel Restmüllbehältervolumen vorhanden sein, dass der 14tägig
>regelmäßig anfallende Restmüll darin entsorgt werden kann, jedoch
>bei privaten Haushalten mindestens 15 Liter pro Person. Bei Familien
>mit mehr als zwei Kindern bleiben das dritte und jedes weitere Kind
>unberücksichtigt, solange sie zum elterlichen Hausstand gehören.

Nur hilft mir das nicht weiter, da mein Problem bei den zuviel bezahlten
Gebühren liegt und ob diese zurückerstattet werden müssen.

Grüße

Thomas


Hans-Jürgen Meyer

unread,
Aug 7, 2008, 1:39:27 AM8/7/08
to
Walter Sch. schrieb:
> X-No-Archive:yes

>
>> Ich weiss nicht, was vorgeschrieben ist.
>
> Sagt dir Stadtverwaltung oder Stadtwerke. Vielleicht sogar auf deren
> Homepage nachlesbar.
> Aus Anzahl und Größe der Wohneinheiten auf dem Grundstück ergibt sich
> die Anzahl von Bewohnern die fürs Müllvolumen zugrunde gelegt wird,
> auch wenn dort real weniger Leute wohnen. Nicht-Wohnnutzung wird nach
> Art und Umfang in sog. Einwohnergleichwerte umgerechnet.
>
Wobei das wohl eine Erfahrungsempfehlung ist. Größer und kleiner geht
bei uns zumindest.

>
>> Wir haben für 120 Liter bezahlt und hatten eine 80 Liter Tonne.
>
> Dann vermute ich dass 120 Liter für euer Haus vorgeschrieben sind.
> Dass Ihr eine kleinere Mülltonne verwendet ist nicht das Verschulden
> der Kommune/Stadtwerke, somit wirst du mit Forderungen scheitern.
>
Wenn da eine 80l Tonne steht und für eine 120l Tonne abgerechnet wird,
dann ist das sehr wohl das Verschulden der Kommune/Stadtwerke. Denn die
tauschen ja die Tonnen aus. Oder müsst Ihr bei euch selbst für die
richtige Tonne sorgen?

Wobei es natürlich noch eine Variante gibt: Die 120l Tonne steht nun
irgendwo in der Nachbarschaft :(

Hans-Jürgen

Thomas Rommel

unread,
Aug 7, 2008, 1:52:17 AM8/7/08
to
"Walter Sch." <gas...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3f7e54d1-f483-4841...@j22g2000hsf.googlegroups.com...

>> Ich weiss nicht, was vorgeschrieben ist.
>
>Sagt dir Stadtverwaltung oder Stadtwerke. Vielleicht sogar auf deren
>Homepage nachlesbar.
>Aus Anzahl und Größe der Wohneinheiten auf dem Grundstück ergibt sich
>die Anzahl von Bewohnern die fürs Müllvolumen zugrunde gelegt wird,
>auch wenn dort real weniger Leute wohnen. Nicht-Wohnnutzung wird nach
>Art und Umfang in sog. Einwohnergleichwerte umgerechnet.

Zwischenzeitlich herausgefunden: Bei uns wären das 15 Liter pro Person,
also
insgesamt 30 Liter Mindestgröße.

>>Wir haben für 120 Liter bezahlt und hatten eine 80 Liter Tonne.

>Dann vermute ich dass 120 Liter für euer Haus vorgeschrieben sind.

Nein.

>Dass Ihr eine kleinere Mülltonne verwendet ist nicht das Verschulden
>der Kommune/Stadtwerke, somit wirst du mit Forderungen scheitern.

Die Tonne stellt der Vermieter und dieser stellt auch die Rechnung. Der
Vermieter selbst erhält eine Rechnung vom Amt für Abfallwirtschaft.

Wie bereits mehrfach geschrieben, es wird kein Schuldiger gesucht.

Grüße

Thomas


Thomas Rommel

unread,
Aug 7, 2008, 1:55:34 AM8/7/08
to
"Hans-Jürgen Meyer" <spamme...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:g7e1qf$bkt$1...@news.albasani.net...

> Wobei das wohl eine Erfahrungsempfehlung ist. Größer und kleiner geht
> bei uns zumindest.

Die Mindestgröße für einen 2 Personenhaushalt liegt bei uns bei 30
Liter.

>>> Wir haben für 120 Liter bezahlt und hatten eine 80 Liter Tonne.
>>
>> Dann vermute ich dass 120 Liter für euer Haus vorgeschrieben sind.
>> Dass Ihr eine kleinere Mülltonne verwendet ist nicht das Verschulden
>> der Kommune/Stadtwerke, somit wirst du mit Forderungen scheitern.
>>
> Wenn da eine 80l Tonne steht und für eine 120l Tonne abgerechnet wird,
> dann ist das sehr wohl das Verschulden der Kommune/Stadtwerke. Denn
> die tauschen ja die Tonnen aus. Oder müsst Ihr bei euch selbst für die
> richtige Tonne sorgen?

Der Vermieter stellt bei uns die Tonne.

> Wobei es natürlich noch eine Variante gibt: Die 120l Tonne steht nun
> irgendwo in der Nachbarschaft :(

Nein, tut sie nicht.

Grüße

Thomas


Thomas Hertel

unread,
Aug 7, 2008, 2:09:58 AM8/7/08
to
On 7 Aug., 07:32, "Thomas Rommel" <pumuckl-onl...@gmx.de> wrote:

>
> Muss das Amt, das die Müllgebühren erhält, zuviel bezahlte Gebühren,
> zurück-
> erstatten?

Wenn das Amt 80 l abfährt und 120 berechnet, gehe ich davon aus, dass
die Abrechnung zu korrigieren ist. Wobei der VM diesen Anspruch hat
und geltend machen muss - du hast dann einen Anspruch gegen den VM.
Wenn die Sache klar ist, sollte das mit dem Amt auch problemlos
gütlich zu regeln sein.

>Und wenn ja, für welchen Zeitraum?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Gruß
Thomas

V0LKER S0EHNITZ

unread,
Aug 7, 2008, 4:42:27 AM8/7/08
to
Thomas Hertel <thomas...@gmx.net> wrote in de.soc.recht.wohnen:

> Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Ja, aber nicht für Rückforderungen aus fehlerhaften BK-Abrechnungen.
Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB kann der Mieter gegen eine
Betriebskostenabrechnung nur innerhalb von 12 Monaten Einwendungen
erheben. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Abrechnung dem
Mieter zugeht. Dies gilt zwar dann nicht, wenn der Mieter die
verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat, aber das dürfte hier
ja wohl nicht der Fall sein.

ciao
volker

--
______________________________________________________________________
http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/

Lars Krieger

unread,
Aug 7, 2008, 5:03:34 AM8/7/08
to
V0LKER S0EHNITZ schrieb:

> Thomas Hertel <thomas...@gmx.net> wrote in de.soc.recht.wohnen:
>
>> Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
>
> Ja, aber nicht für Rückforderungen aus fehlerhaften BK-Abrechnungen.
> Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB kann der Mieter gegen eine
> Betriebskostenabrechnung nur innerhalb von 12 Monaten Einwendungen
> erheben. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Abrechnung dem
> Mieter zugeht. Dies gilt zwar dann nicht, wenn der Mieter die
> verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat, aber das dürfte hier
> ja wohl nicht der Fall sein.

Das will er ja auch nicht. Es geht ja drum, herauszufinden wer die
zuviel erhobenen Müllgebühren zurückfordern muß.

Zwischen den Zeilen läßt sich lesen, daß das Verhältnis Mieter-Vermieter
wohl durchaus in Ordnung ist [1] und der Vermieter die mögliche
Rückzahlung - auch ohne Rechtsgrundlage - durchreichen dürfte.

-lk-

[1] Ja, auch sowas gibt es.

V0LKER S0EHNITZ

unread,
Aug 7, 2008, 6:29:40 AM8/7/08
to
Lars Krieger <lkr...@arcor.de> wrote in de.soc.recht.wohnen:

> Das will er ja auch nicht. Es geht ja drum, herauszufinden wer die
> zuviel erhobenen Müllgebühren zurückfordern muß.

"Müssen" tut das niemand. "Können" kann das der Vermieter unter der
Bedingung, dass gegen den Gebührenbescheid fristgerecht Widerspruch
eingelegt worden ist. Die Widerspruchsfrist steht auf dem Bescheid und
beträgt AFAIK 1 Monat.



> Zwischen den Zeilen läßt sich lesen, daß das Verhältnis Mieter-Vermieter
> wohl durchaus in Ordnung ist [1] und der Vermieter die mögliche
> Rückzahlung - auch ohne Rechtsgrundlage - durchreichen dürfte.

Zwischen den Zeilen lässt sich lesen, dass es eine Rückzahlung
vermutlich nicht geben wird. ;-)

Thomas Hertel

unread,
Aug 7, 2008, 6:43:16 AM8/7/08
to
On 7 Aug., 12:29, V0LKER S0EHNITZ <soehn...@web.de> wrote:
> Lars Krieger <lkr1...@arcor.de> wrote in de.soc.recht.wohnen:

>
> > Das will er ja auch nicht. Es geht ja drum, herauszufinden wer die
> > zuviel erhobenen Müllgebühren zurückfordern muß.
>
> "Müssen" tut das niemand. "Können" kann das der Vermieter unter der
> Bedingung, dass gegen den Gebührenbescheid fristgerecht Widerspruch
> eingelegt worden ist. Die Widerspruchsfrist steht auf dem Bescheid und
> beträgt AFAIK 1 Monat.

Stimmt. Ich übersah, dass das ganze Bescheid-basiert ist :-(

Gruß
Thomas

Thomas Rommel

unread,
Aug 7, 2008, 7:12:52 AM8/7/08
to
"Lars Krieger" <lkr...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:489aba69$0$11747$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...
> V0LKER S0EHNITZ schrieb:

> Das will er ja auch nicht. Es geht ja drum, herauszufinden wer die
> zuviel erhobenen Müllgebühren zurückfordern muß.

Das ist korrekt. Wenn das Amt für Abfallwirtschaft die Gebühren nicht
zurückerstattet, werde ich das Thema ruhen lassen.

> Zwischen den Zeilen läßt sich lesen, daß das Verhältnis
> Mieter-Vermieter wohl durchaus in Ordnung ist [1] und der Vermieter
> die mögliche Rückzahlung - auch ohne Rechtsgrundlage - durchreichen
> dürfte.

Davon gehe ich aus.

Grüße

Thomas


Thomas Rommel

unread,
Aug 7, 2008, 7:20:42 AM8/7/08
to
"V0LKER S0EHNITZ" <soeh...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:489ace94$0$1065$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...

>> Das will er ja auch nicht. Es geht ja drum, herauszufinden wer die
>> zuviel erhobenen Müllgebühren zurückfordern muß.
>
> "Müssen" tut das niemand. "Können" kann das der Vermieter unter der
> Bedingung, dass gegen den Gebührenbescheid fristgerecht Widerspruch
> eingelegt worden ist. Die Widerspruchsfrist steht auf dem Bescheid und
> beträgt AFAIK 1 Monat.

Gilt das auch bei Irrtum des Vermieters? Der Vermieter kann doch erst
nach
Kenntnislage widersprechen.

>> Zwischen den Zeilen läßt sich lesen, daß das Verhältnis
>> Mieter-Vermieter
>> wohl durchaus in Ordnung ist [1] und der Vermieter die mögliche
>> Rückzahlung - auch ohne Rechtsgrundlage - durchreichen dürfte.
>
> Zwischen den Zeilen lässt sich lesen, dass es eine Rückzahlung
> vermutlich nicht geben wird. ;-)

Zwischenzeitlich bin ich selbst aktiv geworden und habe mit dem Amt
telefoniert. Vermieter hat dem Amt die Sachlage erklärt und Amt hat
eine Rückerstattung veranlasst. Allerdings nur rückwirkend bis Mitte
2006.
Die Begründung war folgende: Da Mitte 2006 eine Eigentumsübertragung
aufgrund eines Todesfalles stattfand, kann nur bis zu diesem Termin
gutgeschrieben werden.

Jetzt gehe ich mal davon aus, dass diese Gutschrift mein Vermieter
weiter-
reicht.

Grüße

Thomas


V0LKER S0EHNITZ

unread,
Aug 7, 2008, 7:36:14 AM8/7/08
to
"Thomas Rommel" <pumuckl...@gmx.de> wrote in de.soc.recht.wohnen:

> Gilt das auch bei Irrtum des Vermieters? Der Vermieter kann doch erst
> nach Kenntnislage widersprechen.

Worüber irrte der Vermieter? Über die tatsächliche Größe der Tonnen?
Das wäre dann ja wohl sein Problem, die muss man dazu nur mal anschauen.

Oder irrte er über die Höhe der Gebühren für die vorhandene Tonne? Auch
das scheint mir dann eigenes Verschulden, denn Eure Kommune wird sicher
eine Gebühensatzung vorhalten, in der man das nachsehen kann.

> Zwischenzeitlich bin ich selbst aktiv geworden und habe mit dem Amt
> telefoniert. Vermieter hat dem Amt die Sachlage erklärt und Amt hat
> eine Rückerstattung veranlasst. Allerdings nur rückwirkend bis Mitte
> 2006.

Na, ist doch nett. Soll keiner sagen, auf den Ämtern säßen nur
Paragraphenreiter... :-)

Thomas Rommel

unread,
Aug 7, 2008, 7:45:46 AM8/7/08
to
"V0LKER S0EHNITZ" <soeh...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:489ade2e$0$1077$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...

> Worüber irrte der Vermieter? Über die tatsächliche Größe der Tonnen?
> Das wäre dann ja wohl sein Problem, die muss man dazu nur mal
> anschauen.

Es befand sich keine Größenangabe auf der Tonne. Somit recht
umständlich,
die tatsächliche Größe herauszufinden. Da Vermieter und Mieter nicht
alles
in Frage stellen, ist der Irrtum nicht aufgefallen.

> Oder irrte er über die Höhe der Gebühren für die vorhandene Tonne?
> Auch
> das scheint mir dann eigenes Verschulden, denn Eure Kommune wird
> sicher
> eine Gebühensatzung vorhalten, in der man das nachsehen kann.

Nein.

>> Zwischenzeitlich bin ich selbst aktiv geworden und habe mit dem Amt
>> telefoniert. Vermieter hat dem Amt die Sachlage erklärt und Amt hat
>> eine Rückerstattung veranlasst. Allerdings nur rückwirkend bis Mitte
>> 2006.
>
> Na, ist doch nett. Soll keiner sagen, auf den Ämtern säßen nur
> Paragraphenreiter... :-)

Nun, da die Rechte an den neuen Eigentümer übergegangen ist, hätte das
Amt ruhig mehr rückerstatten können. Aber hier lohnt kein Streit.

Grüße

Thomas


Hans-Jürgen Meyer

unread,
Aug 7, 2008, 11:30:49 AM8/7/08
to
Thomas Rommel schrieb:

> "Hans-Jürgen Meyer" <spamme...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
[...]

>> Wenn da eine 80l Tonne steht und für eine 120l Tonne abgerechnet wird,
>> dann ist das sehr wohl das Verschulden der Kommune/Stadtwerke. Denn
>> die tauschen ja die Tonnen aus. Oder müsst Ihr bei euch selbst für die
>> richtige Tonne sorgen?
>
> Der Vermieter stellt bei uns die Tonne.
>

Ich kann mir kaum vorstellen das er die kaufen muss. Er bekommt Sie von
der Kommune/von den Stadtwerken. Also müssen die auch wissen was
abzurechnen ist.

Hans-Jürgen

Kurt Guenter

unread,
Aug 7, 2008, 1:55:19 PM8/7/08
to
"Thomas Rommel" <pumuckl...@gmx.de> schrieb:


>Muss das Amt, das die Müllgebühren erhält, zuviel bezahlte Gebühren,
>zurück-
>erstatten? Und wenn ja, für welchen Zeitraum?

wenn ja, für max. 3 Jahre.


Kurt Guenter

unread,
Aug 7, 2008, 1:58:40 PM8/7/08
to
"Thomas Rommel" <pumuckl...@gmx.de> schrieb:

>"Kurt Guenter" <nomail@invalid> schrieb im Newsbeitrag
>news:bgpj94pbr2f99s82q...@4ax.com...
>>>Hintergrund: (Bayern) Mieter erhält Mülltonne (ohne Angabe der Größe)
>>>vom Vermieter und bezahlt an diesen brav seine Müllgebühren gegen
>>>Rechnung des zuständigen Amtes. Vermieter und Mieter gehen davon aus,
>>>dass alles seine Richtigkeit hat.
>>
>> und warum hat Mieter die Rechnung nicht auch gelesen? Dann hätte ihm
>> auffallen müssen, dass er für mehr bezahlt.
>>
>
>Mieter hat die Rechnung gelesen. Nur Mieter hat keine Angabe über die
>Größe auf der Tonne gefunden.

soso, das zuständige Amt erstellt Rechnungen ohne Nennung der
Tonnengrösse? Das glaube ich nicht.

>Da Mieter auch nicht krankhaft misstrauisch ist, hat er den Angaben der
>Rechnung bzw. den Angaben des Vermieters vertraut.

wieso Angaben des VM? Deine Worte waren "gegen Rechnung des
zuständigen Amtes". Daraus muss man entnehmen, dass Dir die Rechnung
des zust. Amtes bekannt war.

>War der Satz "Mieter erhält Mülltonne (ohne Angabe der Größe) vom
>Vermieter ..." nicht deutlich?

Es ist normal, dass der VM dem Mieter keine Grösse der Mülltonne
benennt. Die Grösse steht schliesslich in der Rechnung des Amtes, die
Dir lt. deinen Worten vorlag.


Kurt Guenter

unread,
Aug 7, 2008, 2:02:45 PM8/7/08
to
"Thomas Rommel" <pumuckl...@gmx.de> schrieb:

>Es befand sich keine Größenangabe auf der Tonne.

das ist ungwöhnlich.

> Da Vermieter und Mieter nicht alles
>in Frage stellen, ist der Irrtum nicht aufgefallen.

wenn laufend Müllsäcke nachgekauft werden müssen, könnte man schon mal
misstrauisch werden.


Thomas Rommel

unread,
Aug 8, 2008, 1:11:24 AM8/8/08
to
"Hans-Jürgen Meyer" <spamme...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:g7f4f9$eh7$1...@news.albasani.net...

>> Der Vermieter stellt bei uns die Tonne.
>>
> Ich kann mir kaum vorstellen das er die kaufen muss. Er bekommt Sie
> von der Kommune/von den Stadtwerken. Also müssen die auch wissen was
> abzurechnen ist.

Zitat von http://www.awb-ffb.de/html/restmuellabholung.html aus unserem
Landkreis:

Die Restmüllbehältnisse sind von den Grundstückseigentümern/innen zu
beschaffen.
Erhältlich sind die Tonnen bei Entsorgungsunternehmen, in Baumärkten und
Haushaltswarengeschäften.

Viele Grüße

Thomas


Thomas Rommel

unread,
Aug 8, 2008, 1:14:22 AM8/8/08
to
"Kurt Guenter" <nomail@invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:33em945th2qs8dpis...@4ax.com...

>>Es befand sich keine Größenangabe auf der Tonne.
>
> das ist ungwöhnlich.

Inzwischen haben wir eine Seriennummer entdeckt die aus 3 Zahlenpaaren
besteht. Das mittle Zahlenpaar enthält die Zahl 80 und weist wohl auf
die
Liter-Anzahl hin.

>> Da Vermieter und Mieter nicht alles
>>in Frage stellen, ist der Irrtum nicht aufgefallen.
>
> wenn laufend Müllsäcke nachgekauft werden müssen, könnte man schon mal
> misstrauisch werden.

Wir haben Kleintiere, die viel Müll machen. Hausmüll haben wir nicht
viel.

Grüße

Thomas


Thomas Rommel

unread,
Aug 8, 2008, 1:25:11 AM8/8/08
to
"Kurt Guenter" <nomail@invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:epdm949f165o9vmuf...@4ax.com...

>>>>Hintergrund: (Bayern) Mieter erhält Mülltonne (ohne Angabe der
>>>>Größe)
>>>>vom Vermieter und bezahlt an diesen brav seine Müllgebühren gegen
>>>>Rechnung des zuständigen Amtes. Vermieter und Mieter gehen davon
>>>>aus,
>>>>dass alles seine Richtigkeit hat.
>>>
>>> und warum hat Mieter die Rechnung nicht auch gelesen? Dann hätte ihm
>>> auffallen müssen, dass er für mehr bezahlt.
>>>
>>
>>Mieter hat die Rechnung gelesen. Nur Mieter hat keine Angabe über die
>>Größe auf der Tonne gefunden.
>
> soso, das zuständige Amt erstellt Rechnungen ohne Nennung der
> Tonnengrösse? Das glaube ich nicht.

Blödsinn. Bitte mitdenken. Auf der Tonne ist keine Nennung der Größe

>>Da Mieter auch nicht krankhaft misstrauisch ist, hat er den Angaben
>>der
>>Rechnung bzw. den Angaben des Vermieters vertraut.
>
> wieso Angaben des VM? Deine Worte waren "gegen Rechnung des
> zuständigen Amtes". Daraus muss man entnehmen, dass Dir die Rechnung
> des zust. Amtes bekannt war.

Bitte mitdenken. Selbstverständlich ist bekannt, welche Tonnegröße ab-
gerechnet wird.

Jetzt mal ganz ehrlich. Dein Vermieter stellt Dir eine Tonne hin und
diese
wird ganz normal abgerechnet. Schüttest Du da jetzt 80 Liter Wasser rein
um
die tatsächliche Größe festzustellen. Sorry, aber so misstrauisch bin
ich nicht.

>>War der Satz "Mieter erhält Mülltonne (ohne Angabe der Größe) vom
>>Vermieter ..." nicht deutlich?
>
> Es ist normal, dass der VM dem Mieter keine Grösse der Mülltonne
> benennt. Die Grösse steht schliesslich in der Rechnung des Amtes, die
> Dir lt. deinen Worten vorlag.

Genau, und die Tonne habe ich nicht nachgemessen und die Rechnung
anstandslos bezahlt.

Aber dies alles stand bereits in meinem ersten Post.

Viele Grüße

Thomas


Thomas Hochstein

unread,
Aug 8, 2008, 3:18:26 AM8/8/08
to
Thomas Rommel schrieb:

> Muss das Amt, das die Müllgebühren erhält, zuviel bezahlte Gebühren,

> zurückerstatten? Und wenn ja, für welchen Zeitraum?

Vorher stellt sich die Frage, ob überhaupt zuviel Gebühren bezahlt
wurden. Wenn der Müllbehälter vom Vermieter besorgt wurde, wird eben
dieser Vermieter für den Müllbehälter vermutlich (!) eine
entsprechende Plakette besorgt haben (damit geprüft werden kann, ob
Müllgebühren entrichtet wurden). Wenn er eine Plakette für 120l kauft
und die auf ein 80l-Gefäß aufklebt, ist das aber sein Fehler, nicht
der des Entsorungsunternehmens.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Message has been deleted

Thomas Rommel

unread,
Aug 11, 2008, 2:38:20 AM8/11/08
to
"Martin Gerdes" <martin...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4cjq941u890qrft1p...@4ax.com...

>>Blödsinn. Bitte mitdenken. Auf der Tonne ist keine Nennung der Größe
>
> Na sowas!
>
> Heute morgen erst hat ein gewisser Thomas Rommel etwas anderes
> erzählt,
> nämlich hier:
>
> <g7gknr$j40$1...@euler.space.net>
>
> Im Grunde ist das allerdings sekundär.

Ich schrieb


"Inzwischen haben wir eine Seriennummer entdeckt die aus 3 Zahlenpaaren
besteht. Das mittle Zahlenpaar enthält die Zahl 80 und weist wohl auf
die Liter-Anzahl hin."

Die Worte "Inzwischen" und "weist wohl" sind Dir geläufig?
Der Post war auch nicht vom 09.08.

> Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie selbstbewußt so mancher
> Usenet-OP wird, je länger ein Thread dauert.

Du meinst die Leute, denen die Antworten nicht gefallen und plötzlich
meinen, alles besser zu wissen?

Ich habe im OP die Sachlage ausführlich beschrieben.
Ich bin freundlich und beantworte gerne alle Fragen zum Sachverhalt und
bedanke mich auch für eine hilfreiche Antwort. Was ich allerdings nicht
ab kann, wenn hier einzelne den Sachverhalt verdrehen.

> Hast Du ein Problem oder wir?

Ich habe eine Frage, die auch immer noch nicht beantwortet ist.

> Thomas Rommel hat gerade eben erst gepostet, daß auf dem Deckel Deiner
> Tonne (wie es zu erwarten war) die Größe angegeben ist.

Durch Wiederholung wird die Aussage nicht wahrer.

> Bei meiner Tonne ist übrigens keine Größe angegeben,
> man könnte sie mit einem Meterstab
> allerdings schnell ermitteln; der Innenraum ist ja einigermaßen
> quaderförmig, Inhalt also Länge mal Breite mal Höhe.

Ich wiederhole mich: Ich bin nicht misstrauisch. Ich messe nicht
alles nach.

> Mal das Pferd andersherum aufgezäumt:
> Man hat Dir eine Mülltonne vor die Tür gestellt, Du hast sie benutzt
> und
> ohne Murren den Preis dafür bezahlt. Ungerecht behandelt fühlst Du
> Dich
> erst, seit Du weißt, daß andere Leute für das gleiche Geld eine
> größere
> Tonne bekommen. Das Geld ist aber ausgegeben und verschmerzt. Es macht
> psychologisch einen Unterschied, ob man in den vergangenen Jahren im
> Rahmen regelmäßiger Zahlungen insgesamt 300 Euro zuviel bezahlt hat
> oder
> nun auf einen Satz 300 Euro nachzahlen soll.

Obwohl mir die 300 Euro momantan ganz gut täten, hat dies nichts mit
meiner Motivation zu tun, hier zu fragen. Das wäre eher in einer Gruppe
wie Politik und Unmut ein Diskussionsthema.

> Ich hatte hier einen ganz ähnlichen Fall: Ich sollte mehr
> Regenwasserabgabe zahlen als gerechtfertigt. Irgendwann ist mir die zu
> hohe Berechnung mal aufgefallen, ich habe reklamiert, man hat die
> Kalkulation anstandslos korrigiert und ich habe sogar noch Geld
> zurückbekommen. Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen,
> das
> sei sowieso mein Geld gewesen und die Rückerstattung nur recht und
> billig.

Ich freue mich auch über jeden Euro, den ich zusätzlich erhalte.

> Ich habe es anders aufgefaßt als Du: Ich habe mich über den
> unerwarteten
> Geldzufluß gefreut und bin davon mit einer Dame meiner Wahl schön
> essen
> gegangen. Man lebt gelegentlich leichter, wenn man das Leben leichter
> nimmt.

Ich danke Dir für Deinen Tipp. Aber Du irrst Dich über meine Gefühle.

Ich habe 3 wundervolle Kinder, eine liebe Lebensgefährtin und
einzigartige
Eltern. Meine Kraft und Zeit verwende ich ausschliesslich nur noch für
diese
6 Menschen.

Ich schrieb bereits am 07.08., dass ein Teil der Gebühren
zurückerstattet
wird. Das ist zwar nur ein Teilerfolg, werde es aber wahrscheinlich
darauf
beruhen lassen. Denn wie gesagt, meine Energie benötige ich für andere
Dinge.

Viele Grüße

Thomas


Thomas Rommel

unread,
Aug 11, 2008, 2:46:04 AM8/11/08
to
"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:dsrw.08080...@thorondor.akallabeth.de...

>> Muss das Amt, das die Müllgebühren erhält, zuviel bezahlte Gebühren,
>> zurückerstatten? Und wenn ja, für welchen Zeitraum?
>
> Vorher stellt sich die Frage, ob überhaupt zuviel Gebühren bezahlt
> wurden. Wenn der Müllbehälter vom Vermieter besorgt wurde, wird eben
> dieser Vermieter für den Müllbehälter vermutlich (!) eine
> entsprechende Plakette besorgt haben (damit geprüft werden kann, ob
> Müllgebühren entrichtet wurden). Wenn er eine Plakette für 120l kauft
> und die auf ein 80l-Gefäß aufklebt, ist das aber sein Fehler, nicht
> der des Entsorungsunternehmens.

Ich glaube, dass ich jetzt schon oft genug geschrieben habe, dass es
hier
nicht darum geht, wer Schuld hat an diesem Sachverhalt. Zum Anderen
hat das Entsorgungsunternehmen hiermit überhaupt nichts zu tun.

Der Staat (oder Gemeinde) sammelt Gebühren aufgrund einer Gebühren-
tabelle ein. Meine Frage war ganz einfach: Wenn der Staat (oder
Gemeinde)
zuviel Gebühren einsammelt, muss er diese zurückzahlen?

Grüße

Thomas


Message has been deleted

Thomas Rommel

unread,
Aug 12, 2008, 2:45:37 AM8/12/08
to
"Martin Gerdes" <martin...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8s01a41po517ijo4b...@4ax.com...

>>> Heute morgen erst hat ein gewisser Thomas Rommel etwas anderes
>>> erzählt, nämlich hier:
>
>>> Im Grunde ist das allerdings sekundär.
>
>>Ich schrieb
>>"Inzwischen haben wir eine Seriennummer entdeckt die aus 3
>>Zahlenpaaren
>>besteht. Das mittle Zahlenpaar enthält die Zahl 80 und weist wohl auf
>>die Liter-Anzahl hin."
>
>>Die Worte "Inzwischen" und "weist wohl" sind Dir geläufig?
>
> Ja. Ich weiß auch, daß "80l" eine gängige Mülltonnengröße ist.

>
>>Der Post war auch nicht vom 09.08.
>
> Mag sein. Ist das von Bedeutung?

Dann schrieb ich ja doch nichts anderes. Wenn ich falsch
liege, dann Entschuldige ich mich. Nur so am Rande.
Und ja, es ist sekundär und ohne Bedeutung.

>>> Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie selbstbewußt so mancher
>>> Usenet-OP wird, je länger ein Thread dauert.
>
>>Du meinst die Leute, denen die Antworten nicht gefallen und plötzlich
>>meinen, alles besser zu wissen?
>

> Ah! Ich sehe, Du hast einen Spiegel zuhause.

Ich habe 3 Spiegel zuhause. Einen im Schlafzimmer, einen im Gang
und einen im Bad. Und nun? Und Du hast Recht, dass mir die
Antworten nicht gefallen. Nicht aufgrund des Themas, diesbezüglich
gab es nämlich noch keine Antworten.

>>> Hast Du ein Problem oder wir?
>
>>Ich habe eine Frage, die auch immer noch nicht beantwortet ist.
>

> Du bist es also, der ein Problem hat.

Warum liest Du nicht. Ich hatte eine einfache Frage, die allerdings
noch niemand beantwortet hat.

>>> Thomas Rommel hat gerade eben erst gepostet, daß auf dem Deckel
>>> Deiner
>>> Tonne (wie es zu erwarten war) die Größe angegeben ist.
>
>>Durch Wiederholung wird die Aussage nicht wahrer.
>

> Das braucht sie ja auch nicht, sie ist ja schon wahr.

Wahr ist, dass ich eine Seriennummer im Deckel gefunden habe.

Aufgrund der Kontrolle durch das Amt und deren Information, ich hätte
eine 80 Liter Tonne, vermutete ich, dass ein Teil der Seriennummer die
Größenangabe enthält.

>>> Bei meiner Tonne ist übrigens keine Größe angegeben,
>>> man könnte sie mit einem Meterstab
>>> allerdings schnell ermitteln; der Innenraum ist ja einigermaßen
>>> quaderförmig, Inhalt also Länge mal Breite mal Höhe.
>
>>Ich wiederhole mich: Ich bin nicht misstrauisch.
>

> Sicherlich doch, sonst würdest Du dieser Geschichte jetzt ja nicht
> nachgehen, sondern gottergeben zahlen.

Du schreibst Unsinn. Und Du weisst das. Oder willst Du provozieren?

Ich schrieb, dass ich nicht misstrauisch bin. Das heisst, dass ich
nicht alles kontrolliere und nachrechne.

Was hat das nun damit zu tun, einen bekannten Irrtum zu korrigieren?

>>Ich messe nicht alles nach.
>

> Dein Pech.

Pech hat jeder einmal. Soll ich jetzt rumsitzen und heulen?

>>> Mal das Pferd andersherum aufgezäumt:
>>> Man hat Dir eine Mülltonne vor die Tür gestellt, Du hast sie benutzt
>>> und ohne Murren den Preis dafür bezahlt. Ungerecht behandelt fühlst
>>> Du
>>> Dich erst, seit Du weißt, daß andere Leute für das gleiche Geld eine
>>> größere Tonne bekommen.
>
>>> Das Geld ist aber ausgegeben und verschmerzt.
>
>>> Es macht psychologisch einen Unterschied, ob man in den vergangenen
>>> Jahren im Rahmen regelmäßiger Zahlungen insgesamt 300 Euro zuviel
>>> bezahlt hat oder nun auf einen Satz 300 Euro nachzahlen soll.
>
>>Obwohl mir die 300 Euro momantan ganz gut täten, hat dies nichts mit
>>meiner Motivation zu tun, hier zu fragen. Das wäre eher in einer
>>Gruppe
>>wie Politik und Unmut ein Diskussionsthema.
>

> Hier ist Usenet. Hier ist jede Gruppe implizit auch .politik und
> .unmut.
>
> :-)

In Deiner Liste fehlt noch .therapie (s.u.)

>>Ich freue mich auch über jeden Euro, den ich zusätzlich erhalte.
>

> Das ist schön, denn Du kriegst ja nun so manchen Euro zurück.

Ja. Meine Frage ist leider immer noch offen.

>>> Man lebt gelegentlich leichter, wenn man das Leben leichter
>>> nimmt.
>

>>Ich habe 3 wundervolle Kinder, eine liebe Lebensgefährtin und
>>einzigartige Eltern.
>

> Gelegentlich mal ans Standesamt denken -- das dürfte so manchen Euro
> bringen. Freust Du Dich nicht über jeden einzelnen?

Ich freue mich über jeden Euro, den ich zum Leben benötige.

>>Meine Kraft und Zeit verwende ich ausschließlich nur noch für
>>diese 6 Menschen.
>
> Sieben. Die meiste Kraft und Zeit dürftest Du auf Dich selbst
> verwenden.

Ach, und woher nimmst Du diese Weisheit?

Sind wir jetzt in der Gruppe .therapie gelandet?

>>Ich schrieb bereits am 07.08., dass ein Teil der Gebühren
>>zurückerstattet wird.
>

> Quell großer Freude.


>
>>Das ist zwar nur ein Teilerfolg, werde es aber wahrscheinlich
>>darauf beruhen lassen. Denn wie gesagt, meine Energie benötige
>>ich für andere Dinge.
>

> Im Usenet Anworten schreiben auf Postings, die Dir nicht gefallen?

Hältst Du Dich für so wichtig?

Grüße

Thomas


Thomas Hochstein

unread,
Aug 21, 2008, 4:31:08 AM8/21/08
to
Thomas Rommel schrieb:

>> Vorher stellt sich die Frage, ob überhaupt zuviel Gebühren bezahlt
>> wurden. Wenn der Müllbehälter vom Vermieter besorgt wurde, wird eben
>> dieser Vermieter für den Müllbehälter vermutlich (!) eine
>> entsprechende Plakette besorgt haben (damit geprüft werden kann, ob
>> Müllgebühren entrichtet wurden). Wenn er eine Plakette für 120l kauft
>> und die auf ein 80l-Gefäß aufklebt, ist das aber sein Fehler, nicht
>> der des Entsorungsunternehmens.
>
> Ich glaube, dass ich jetzt schon oft genug geschrieben habe, dass es
> hier nicht darum geht, wer Schuld hat an diesem Sachverhalt.

Nun gut. Daraus dürfte sich aber ergeben, wo man (wenn überhaupt) ggf.
zuviel bezahlte Gebühren zurückfordern kann.

> Zum Anderen
> hat das Entsorgungsunternehmen hiermit überhaupt nichts zu tun.

Ob nun das Entsorgungsunternehmen oder die Gemeinde ist m.E. für die
Frage nicht relevant. Beteiligt sind doch jedenfalls drei Parteien:
der Mieter, der die Müllgebühren im Rahmen der Nebenkosten an den
Vermieter bezahlt; der Vermieter, der sie an die Stadt oder den
Entsorger bezahlt; Stadt und/oder Entsorger, die dafür den Müll
abfahren.

> Der Staat (oder Gemeinde) sammelt Gebühren aufgrund einer Gebühren-
> tabelle ein.

Und wonach richten sich da die Gebühren? Geht die Stadt herum und
schaut, wie groß die Behälter sind (dann hat die Stadt einen Fehler
gemacht) oder werden die Behälter vom Vermieter dort angemeldet (dann
hat er den Fehler gemacht)?

> Meine Frage war ganz einfach: Wenn der Staat (oder Gemeinde)
> zuviel Gebühren einsammelt, muss er diese zurückzahlen?

Ich würde meinen, das hängt davon ab, warum zuviel Gebühren
eingesammelt wurden. Wer bei der Stadt die Abfuhr von 120l Müll pro
Leerung bestellt, aber nur eine Tonne mit 80l hinstellt, hat
möglicherweise keinen Rückzahlungsanspruch - die Stadt hätte ja auch
120l geleert, also die bestellte Leistung erbracht.

0 new messages