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Vermieter droht mit Mahnbescheid wegen Mietminderung

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Tom Mueller

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Oct 30, 2013, 4:22:37 AM10/30/13
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Hallo NG,

wir streiten uns schon seit einiger Zeit wegen diverser Mängel mit unserem Vermieter. Nachdem wir letztlich die Miete gemindert haben, hat er nun, nachdem er die Minderung einige Monate hingenommen hat, mit einem Mahnbescheid gedroht. Diesem können wir dann natürlich widersprechen.

Nun ist es so, dass wir inzwischen entnervt von dem ganzen Theater den Bau eines Hauses planen. Im Rahmen der Kreditprüfung lassen sich die Banken ja weitreichende Auskunftsrechte erteilen. Jetzt frage ich mich, ob sich die Beantragung eines Mahnbescheids durch unseren Vermieter negativ auf die Finanzierungsverhandlungen auswirken könnte. Insbesondere: Kann die Bank Auskunft über Mahnbescheide erlangen, deren Widerspruchsfrist noch läuft? Kann die Bank über Mahnbescheide, welchen wir widersprochen haben, Auskunft bekommen?


Tom

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Stefan Schmitz

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Oct 30, 2013, 5:13:08 AM10/30/13
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Am Mittwoch, 30. Oktober 2013 09:22:37 UTC+1 schrieb Tom Mueller:
> Insbesondere: Kann die Bank Auskunft über Mahnbescheide erlangen, deren
> Widerspruchsfrist noch läuft? Kann die Bank über Mahnbescheide, welchen wir
> widersprochen haben, Auskunft bekommen?

Woher sollte die Bank die Information über Mahnbescheide bekommen?
Kein Gericht wird Unbeteiligte über laufende Verfahren informieren. Erst wenn
nach einem Urteil die Zwangsvollstreckung scheitert, kann man im
Schuldnerverzeichnis landen.

Wenn der Gläubiger Schufa-Mitglied ist, könnte er eine nicht erfolgte Zahlung
dort eintragen lassen. Das ist aber nur zulässig bei unwidersprochenen oder
titulierten Forderungen.

Frank Hucklenbroich

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Oct 30, 2013, 11:46:28 AM10/30/13
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Am Wed, 30 Oct 2013 02:13:08 -0700 (PDT) schrieb Stefan Schmitz:

> Wenn der Gläubiger Schufa-Mitglied ist, könnte er eine nicht erfolgte Zahlung
> dort eintragen lassen. Das ist aber nur zulässig bei unwidersprochenen oder
> titulierten Forderungen.

Daß ein Vermieter Schufa-Mitglied ist dürfte eher unwahrscheinlich sein,
Schufa-Mitglied werden i.d.R. nur Banken, Versicherungen und
Telekommunikationsunternehmen. Gut, wenn das Mietobjekt nun einer
Versicherung gehört, dann wäre das denkbar.

Grüße,

Frank

Jens Müller

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Oct 30, 2013, 12:29:43 PM10/30/13
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Am 30.10.2013 10:13, schrieb Stefan Schmitz:
> Wenn der Gläubiger Schufa-Mitglied ist, könnte er eine nicht erfolgte Zahlung
> dort eintragen lassen. Das ist aber nur zulässig bei unwidersprochenen oder
> titulierten Forderungen.

Weswegen der angebliche Schuldner in diesem Fall Strafanzeige wegen
Kreditgefährdung erstatten und außerdem bei der SCHUFA der Eintragung
umgehend widersprechen würde.

Alexander Goetzenstein

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Oct 30, 2013, 2:51:57 PM10/30/13
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Hallo,
und ist es nicht so, dass der Schuldner sein Einverständnis erklärt
haben muss? Meine Bank wollte so etwas jedenfalls von mir unterschrieben
haben.


--
Gruß
Alex
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Stefan Schmitz

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Oct 30, 2013, 5:25:03 PM10/30/13
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Am Mittwoch, 30. Oktober 2013 20:00:02 UTC+1 schrieb Martin Gerdes:

> Es gehört zum sachlichen Kernbestand dieser Newsgroup, daß Miete nicht
> etwa gemindert WIRD, sondern gemindert IST. Das nur am Rande.

Wie soll denn das geschehen, ohne dass der Mieter aktiv mindert?
In § 536b BGB steht sogar ausdrücklich drin, dass die Minderung (§ 536) ein
*Recht* des Mieters ist und kein Automatismus.

Frank Hucklenbroich

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Oct 31, 2013, 3:51:39 AM10/31/13
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Stimmt, das kommt noch hinzu. Ein Mietvertrag dürfte kaum eine
Schufa-Klausel enthalten.

Grüße,

Frank

Alexander Goetzenstein

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Oct 31, 2013, 4:18:54 AM10/31/13
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Hallo,

Am 31.10.2013 08:51, schrieb Frank Hucklenbroich:
> Ein Mietvertrag dürfte kaum eine
> Schufa-Klausel enthalten.

Anschlussfrage: wäre eine solche Klausel in einem Wohnungsmietvertrag
zulässig und wirksam?


--
Gruß
Alex

Stefan Schmitz

unread,
Oct 31, 2013, 5:05:59 AM10/31/13
to
Warum nicht? Ich sehe keinen Grund, warum sich ein Vermieter nicht auf die gleiche Weise schützen dürfte wie eine Bank oder ein Telefonanbieter.
Dass das trotzdem keiner macht, dürfte an den Kosten liegen.
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Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 31, 2013, 9:39:48 AM10/31/13
to
Soweit ich weiß, kann eine Privatperson (also hier ein privater Vermieter)
kein Mitglied bei der SCHUFA werden. Das ginge höchstens bei einer Bank
oder Versicherung, die eigene Immobilien vermietet. Wobei ich nicht weiß,
ob eine SCHUFA-Klausel für Mietgeschäfte legal wäre.

Grüße,

Frank

Alexander Goetzenstein

unread,
Nov 1, 2013, 10:57:10 AM11/1/13
to
Hallo,

Am 31.10.2013 14:39, schrieb Frank Hucklenbroich:
> Soweit ich weiß, kann eine Privatperson (also hier ein privater Vermieter)
> kein Mitglied bei der SCHUFA werden. Das ginge höchstens bei einer Bank
> oder Versicherung, die eigene Immobilien vermietet. Wobei ich nicht weiß,
> ob eine SCHUFA-Klausel für Mietgeschäfte legal wäre.

mein Gedanke galt der besonderen Stellung der Wohnung. Ein Telefon
braucht man nicht zum Leben, eine Wohnung schon. Daher gibt es hier ein
besonderes Kräfteungleichgewicht, das mit besonderen Vorschriften
ausgeglichen werden soll, die es anderswo nicht gibt. So könnte man die
Forderung nach Zustimmung zu so einer Klausel als Nötigung auffasssen;
die Klausel wäre somit nichtig.

Aber wie gesagt: nur ein Gedanke, genau weiß ich es nicht (deswegen habe
ich ja gefragt).


--
Gruß
Alex

Stefan Schmitz

unread,
Nov 1, 2013, 11:58:49 AM11/1/13
to
Am Freitag, 1. November 2013 15:57:10 UTC+1 schrieb Alexander Goetzenstein:

> > ob eine SCHUFA-Klausel für Mietgeschäfte legal wäre.
>
> mein Gedanke galt der besonderen Stellung der Wohnung. Ein Telefon
> braucht man nicht zum Leben, eine Wohnung schon. Daher gibt es hier ein
> besonderes Kräfteungleichgewicht, das mit besonderen Vorschriften
> ausgeglichen werden soll, die es anderswo nicht gibt. So könnte man die
> Forderung nach Zustimmung zu so einer Klausel als Nötigung auffasssen;
> die Klausel wäre somit nichtig.

Die Klausel schadet dir doch nicht, wenn du deine vertraglichen Verpflichtungen
erfüllst.
Wenn du dabei schon an Nötigung denkst, was ist dann erst mit Forderungen
nach Bürgschaft oder Bonitätsnachweis?

Martin Bienwald

unread,
Nov 4, 2013, 7:31:40 AM11/4/13
to
Wenn er denn von ihr Kenntnis bekommt. Nicht jeder läßt sich regelmäßig
eine Selbstauskunft erstellen.

... Martin

Martin Bienwald

unread,
Nov 4, 2013, 7:33:24 AM11/4/13
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de> wrote:

> Eins allerdings ist unumstritten: Wenn einem ein Mahnbescheid ins Haus
> flattert (egal, wie die Umstände sind), dann darf man nicht versäumen,
> ihm zu widersprechen.

Oder zu zahlen, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handeln sollte.

... Martin
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