Hallo,
Am 31.10.2013 14:39, schrieb Frank Hucklenbroich:
> Soweit ich weiß, kann eine Privatperson (also hier ein privater Vermieter)
> kein Mitglied bei der SCHUFA werden. Das ginge höchstens bei einer Bank
> oder Versicherung, die eigene Immobilien vermietet. Wobei ich nicht weiß,
> ob eine SCHUFA-Klausel für Mietgeschäfte legal wäre.
mein Gedanke galt der besonderen Stellung der Wohnung. Ein Telefon
braucht man nicht zum Leben, eine Wohnung schon. Daher gibt es hier ein
besonderes Kräfteungleichgewicht, das mit besonderen Vorschriften
ausgeglichen werden soll, die es anderswo nicht gibt. So könnte man die
Forderung nach Zustimmung zu so einer Klausel als Nötigung auffasssen;
die Klausel wäre somit nichtig.
Aber wie gesagt: nur ein Gedanke, genau weiß ich es nicht (deswegen habe
ich ja gefragt).
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Gruß
Alex