Anselm Rapp
unread,Jun 12, 2023, 3:49:08 AM6/12/23You do not have permission to delete messages in this group
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Hallo,
gesetzt den Fall, ich habe mit jemandem einen Vertrag geschlossen, mit
dem ich Ausstellungsgegenstände kostenlos, aber in meinem Interesse
leihweise überlasse. Der Vertrag läuft noch einige Jahre oder bis zu
meinem vorherigen Tod. Bei vertragswidriger oder grob unsachgemäßer
Behandlung der Gegenstände soll die Überlassung enden. Der
Vertragspartner behauptet, er habe gegen Vertragsregeln verstoßen,
deshalb ende der Vertrag. Ist das rechtens?
Danke für Antworten und Gruß, Anselm
--
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