>Hallo NG,
>
>ich hoffe, jetzt nicht die Gemüter aller hier in der Group zum Kochen
>zu bringen :)
>
>Mein Problem ist folgendes:
>
>Seit 8 Jahren bewohne ich eine schöne Doppelhaushälfte in einem
>Neubaugebiet welches komplett als verkehrsberuhigter Bereich
>beschildert ist. Unser Haus steht auf einem Eckgrundstück, welches in
>der Front und an der linken Seite von einer sehr schmalen Straße
>umgeben ist. Hinter dem Haus befindet sich ein recht geräumiger
>Wendehammer, der wiederum mit einer schmalen Straße zu einem
>Mehrfamilienhaus in einer Sackgasse endet.
>
>Auf dem Wendehammer befinden sich gegeüber unseres Gartens ca. 8 Meter
>entfehrnt 6 Besucherparkplätze. Das ist auch soweit in Ordnung. Nur
>leider befindet sich im Mehrfamilienhaus an der Sackgasse ein sog.
>Lernstudio und daraus resultierend eine hohe Anzahl an Fahrzeugen, die
>willkürlich den ganzen Wendehammer zuparken. Ausserdem stehen am Ende
>unseres Gartens ebenfalls zahlreiche Fahrzeuge, obwohl hier garkeine
>extra gekennzeichneten Parkplätze sich befinden. Auch meine lieben
>Nachbarn unterstützen dieses Parkverhalten, indem Sie ihre Fahrzeuge
>nicht mehr auf die eigene Auffahrt stellen, sondern bevorzugt die
>Besucherparkplätze blockieren.
>
>Sobald die Tage wieder schöner werden, ist das Chaos geradezu perfekt.
>Mein Gartenende ist mittlerweile wieder beliebte Parkplatzregion
>geworden. Das ständige Türen auf und Zuknallen nervt total, da unser
>Garten wie in vielen Neubaugebieten recht winzig ist. Ich liege im
>Sommer sehr gerne auf einer Gartenliege in der Sonne auf dem Rasen
>unseres Gartens, was aber überhaupt keinen Spaß mehr macht, da man
>sich vorkommt, als läge man mitten auf einem Großparkplatz eines
>Supermarktes.
>
>Spricht man die Leute darauf an, das Sie ihr Fahrzeug von meinem
>Gartenende entfernen sollen und nur auf die extra gekennzeichneten
>Parkplätze parken mögen, so erhält man nur unflätige Antworten, die
>ich hier nicht wiederholen möchte.
>
>Alles in Allem regiert hier das Recht des Stärkeren und nicht die
>Straßenverkehrsordnung. Ein schon mehrere Male an unserer kleinen
>Gartenmauer geschraubtes Plastikschild mit dem Hinweis: Parken
>verboten, wird in regelmäßige Abständen einfach abgerissen und auch
>sonstige Gespräche, Spickzettel am Fahrzeug werden ignoriert und
>mißachtet.
>
>Meine Kinder können oft nicht unser Grundstück hinten durch das
>Gartentor verlassen, da dort zu viele parkende Fahrzeuge stehen.
>
>Ein Schreiben an das örtliche Ordnungsamt ist lediglich mit dem i. e.
>lt. Wortlaut beantwortet worden: "eine erhebliche Behinderung durch
>falsch parkende Fahrzeuge konnte durch unseren Kontrollbeamten nicht
>beobachtet werden". Klar, wie auch? Er kam Morgens um 11 Uhr, wo alle
>zur Arbeit waren und auch die Schule wird erst nach 14 Uhr besucht.
>
>Da wir die einzigen Bewohner sind, die von diesem unmöglichen
>Parkverhalten stark benachteiligt werden, stehen wir wohl auf
>verlohrenen Posten.
>
>Ich habe im Internet in den Seiten der Stadt Köln eine Ausdruckbare
>Kopie einer Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu Ahndung
>gefunden. Kann man diesen Vordruck auch für die Anzeige beim eigenen
>Ordnungsamt nutzen?
>
>Oder hat von Euch jemand eine Idee, wie ich meinen Garten wieder in
>Ruhe genießen kann?
>
>Gruss
>
>Anne
>
>*Die gerade mit Gartenarbeit beschäftigt ist und sich fragt, ob sich
>das verschönern des Gartens überhaupt lohnt, weil die Falschparker das
>Grundstück ja doch in regelm. Abständen mit leeren
>Zigarettenschachteln, Bonbon-Papier und ähnl. verschandeln.*
Hallo Anne,
dieses Posting gehoert nach de.soc.recht.strassenverkehr, deswegen
x-post und f'up dorthin.
Mein Tip: wenn wiedermal in belaestigender Weise geparkt wird, dann
Zettel unter den Scheibenwischer, dass beim naechsten mal abgeschleppt
wird -- und das dann auch wahr machen.
Geht natuerlich nur, wenn dort widerrechtlich geparkt wird; ausserdem
kannst _du_ das Abschleppen nur von deinem eigenenen Grund und Boden
oder von einem von dir gemieteten Parkplatz veranlassen.
Allerdings steht es dir natuerlich frei, unter bestimmten
Voraussetzungen ein Abschleppen durch den Trachtenverein gruen-beige
zu veranlassen.
Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"
Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)
also mein Tip: auf _keinen_ Fall Reifen zerstechen, Scheibenwischer
verknoten oder Aussenspiegel in Innenspielgel umwandeln, denn sowas ist
total strafbar.
was auch nicht erlaubt ist, mit dem Wohnungstürschlüssel Monogramme in
den Lack anderer Fahrzeuge einzugravieren.
Manfred
--
Spartip: Kostbare Filzstiftflecken auf Hemden und Blusen halten länger,
wenn man sie vorsichtig mit
Kugelschreiber nachmalt (Titanic 12/02)
Annemie van Stiphoudt wrote:
> Oder hat von Euch jemand eine Idee, wie ich meinen Garten wieder in
> Ruhe genießen kann?
Mein Opa hatte ein aehnliches Problem. Neben seiner Toreinfahrt war ein
1.5m x 1.5m breites Stueck, auf dem auch immer irgendwelche Autos parkten,
und zwar so, dass der Teil vom Auto, der laenger als die besagten 1.5m war
in die Einfahrt ragte, so dass er und seine Angestellten die LKW usw. nur
mit muehseligem Rangieren herausfahren konnten. Ein auf den Boden gemaltes
Verkehrschild (totales Halteverbot) wurde ignoriert. Mein Opa hat dann eine
alte Eisenmuelltonne mit Beton gefuellt und auf die Stelle gestellt. Fortan
hatte er immer viel Freude, Autofahrer bei dem Versuch zu beobachten, das
mickrige Toennchen einfach woanders hinzustellen. ;-) Die haben sich dann
alle woanders einen Parkplatz gesucht.
Vielleicht hilft bei dir auch eine 'bauliche Loesung'? ;)
dyfa
--
dyfa@ircnet http://www.addict.de/~dyfa/ http://www.welli.addict.de/
Telefonier doch mal mit deinem Router: "Ja.. Ja.. Nein.. DIE IP is nicht im
LAN.. Nein. Versuch doch mal eth1... was? achso.. hmm. . Keine Ahnung ...
dann rejecte es halt. Jo.. nix zu danken... Dir auch... tschau <klick>" [MrG]
nikki britz schrieb:
> Ein auf den Boden gemaltes
> Verkehrschild (totales Halteverbot) wurde ignoriert. Mein Opa hat dann eine
> alte Eisenmuelltonne mit Beton gefuellt und auf die Stelle gestellt. Fortan
> hatte er immer viel Freude, Autofahrer bei dem Versuch zu beobachten, das
> mickrige Toennchen einfach woanders hinzustellen. ;-) Die haben sich dann
> alle woanders einen Parkplatz gesucht.
>
> Vielleicht hilft bei dir auch eine 'bauliche Loesung'? ;)
Zwei bis drei mit Beton gefüllte Fußbälle dürften schon ausreichen.
Potentielle Flaschparker werden dann kaum auf die Idee kommen, die
Dinger wegzutragen, sondern meistens der sportlichen Versuchung erliegen
und probieren, die Bälle einfach in den nächsten Garten (wo die
"unordentlichen Kinder" zu vermuten sind, die sowas auf der Fahrbahn
liegen lassen) zu kicken. Diese "Sportskanonen" haben in der gleichen
Sekunde, in der sie ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen versuchen,
dermaßen die Schnauze voll, daß sie nie wieder dort parken wollen.
Die Fußbälle sollten allerdings von Anfang an so paziert sein, daß man
nicht auf die Idee kommen kann, sie seien bösartig gemeint. Vielmehr muß
beim Betrachten der Gedanke aufkommen können, es handle sich um eine
neue Art von nützlicher Dekoration, knapp an der Grenze zu einem
modernen Kunstwerk. Ideal wäre es, wenn man sogar die Genehmigung
bekäme, die Bälle fest in die Straßenoberfläche schrauben zu dürfen.
Ach so: keine Sorge, daß spielende Kinder sich an den Bällen wehtun.
Wenn die auf die Bälle aufmerksam werden, wollen sie sie nicht aus dem
Weg haben, sondern damit spielen. Das heißt, daß sie mit Sicherheit
nicht gleich voll dagegenkicken, sondern erst einmal versuchen, mit den
Bällen zu dribbeln. Im schlimmsten Fall führt das dazu, daß das Kind
über den unerwartet starren Ball stolpert und dann gelernt hat, daß
nicht alles das ist, wonach es aussieht. Wenn dieses Kind einmal
erwachsen ist, fällt es allerdings als potentieller "Wegkicker" aus,
weil es damit rechnet, daß das kein normaler Ball ist.
Gruß, Garfield
Bitte alle rechtlichen Aspekte vor der Umsetzung dieses "Vorschlags"
prüfen. IANAL, siehe Signatur.
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
danke für das Rüberkopieren des Postings, da ich tatsächlich
ahnungslos war, wohin es denn nun gehört :)
Keine Sorge, Reifen zerstechen, Antennen verbiegen und ähnliche
zerstörerisches Verhalten werde ich mit Sicherheit nicht an den Tag
legen. Ich würde mich damit lediglich auf das gleiche Niveau der
Falschparker begeben.
Abschleppen erscheint mir ebenfalls eine zu rigorose Handhabung zu
sein. Da es sich hier ja oft um meine "lieben Nachbarn" handelt, die
es nicht verstehen können, das ich meinen Feierabend und die
Wochenenden bei schönen Wetter so nicht mehr genießen kann (sie selbst
haben ihre Gärten alle nach hinten raus und diese enden da an andere
Gärten und können somit auch nicht nachvollziehen, wieso mich das
Parken ihrer Autos so stört, schließlich haben Sie ja ein ganzes Haus
als Lärmschutz dazwischen). Ausserdem müßte ich die Abschleppkosten
vorerst selbst tragen, auch wenn der Falschparker zwischenzeitlich
erwischt und ob ich es dann je wieder zurückkomme ist wohl recht
fraglich. Ich denke die Polizei kommt in solchen Fällen nur recht
ungern und verweist richtigerweise an das Ordnungsamt, da es sich hier
um ruhenden Verkehr handelt.
Wir haben uns letztes Jahr eine gute neue Videokamara mit
hochauflösender Fotofunktion und Karl Zseiss Objektiv gekauft. Diese
werde ich jetzt verwenden. Lust zu Diskussionen habe ich einfach nicht
mehr. Ich hoffe nur das Ordnungsamt wird diese Eingaben oder wie auch
immer genannt, nicht einfach ignorieren. Das ist derzeit meine größte
Sorge. Hat hier jemand Erfahrungen gemacht?
Gruss
Anne
Parken an der Strasse im verkehrsberuhigten Bereich.
> Rein rechtlich darf man aber doch in der Straße parken, oder stehen da
> Park-/Halteverbotsschilder?
Ich gehe davon aus, dass mit "verkehrsberuhigtem Bereich" eine Spielstrasse
gemeint ist. Und hier darf in der Tat nur auf den eigens dafür
gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
> Haus wohl in Kauf nehmen müssen, da es generell erst mal nicht verboten
> ist, am Straßenrand innerhalb geschlossener Ortschaften zu parken.
Doch, wenn es sich um eine Spielstrasse handelt.
... Thomas.
Bernd Sluka schrieb:
>
> > Annemie van Stiphoudt wrote:
> >>Auf dem Wendehammer befinden sich gegeüber unseres Gartens ca. 8 Meter
> >>entfehrnt 6 Besucherparkplätze. Das ist auch soweit in Ordnung. Nur
> >>leider befindet sich im Mehrfamilienhaus an der Sackgasse ein sog.
> >>Lernstudio und daraus resultierend eine hohe Anzahl an Fahrzeugen, die
> >>willkürlich den ganzen Wendehammer zuparken. Ausserdem stehen am Ende
> >>unseres Gartens ebenfalls zahlreiche Fahrzeuge, obwohl hier garkeine
> >>extra gekennzeichneten Parkplätze sich befinden.
>
> Das wäre in einem verkehrsberuhigten Bereich verboten. § 42 Abs. 4a StVO:
>
> 5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen
> unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder
> Entladen.
In den VwV zu diesem § steht aber auch folgendes:
(RN7) "5. Der Parkraumbedarf sollte in angemessener Weise berücksichtigt
werden."
Was hier anscheinend offensichtlich nicht der Fall ist.
Und weiter:
(RN8) "Die zum Parken bestimmten Flächen innerhalb des
verkehrsberuhigten Bereichs brauchen nicht durch Parkplatzschilder
gekennzeichnet zu sein. Es genügt eine andere Kennzeichnung, z.B. eine
Bodenmarkierung (§41 Abs.3 Nr.7) oder Pflasterwechsel."
Die letzten beiden Worte können, richtig interpretiert, annähernd ein
Freibrief sein, überall zu parken, wo ein beliebiges Muster im
Straßenpflaster zu sehen ist. Mir ist zumindest ein konkreter Fall
bekannt, bei dem ein Knöllchen zurückgenommen werden mußte, weil man ein
Ziermuster als "Pflasterwechsel" und damit als Freigabe zum Parken
interpretieren konnte.
> In Frage kömmen nach Deiner Schilderung möglicherweise § 12 Abs. 1
>
> Das Halten ist unzulässig
>
> 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
>
> und Abs. 3
>
> (3) Das Parken ist unzulässig
>
> 2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
> 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch
> ihnen gegenüber,
> 9. vor Bordsteinabsenkungen.
Diese Begründung dürfte meistens besser funktionieren.
> >>Meine Kinder können oft nicht unser Grundstück hinten durch das
> >>Gartentor verlassen, da dort zu viele parkende Fahrzeuge stehen.
>
> Mach daraus ein großes Gartentor, das als Zufahrt zum Garten dienen
> *könnte*, und die Autos davor parken illegal.
Wie sieht das die Baubehörde?
> Zu diversen Varianten des Gegenterrors wurden ja bereits Vorschläge
> gemacht. Mir fällt noch ein: Öfter mal den Rasen sprengen.
Pfui Teufel. Willst Du ständig neue Krater in Deinem gepflegten Rasen
haben? Und was sat dazu eigentlich das Sprengstoffgesetz?
> Das kommt
> gut, wenn daneben frisch gewaschene Autos abgestellt sind.
Wer wäscht denn ein Auto? Zur Erinnerung: das sind _Fahr_zeuge, keine
_Wasch_zeuge.
Gruß, Garfield
Stimmt so nicht ..... In Spielstraßen darf NUR auf den ausgewiesenen
Parkplätzen geparkt werden.
Umkehrschluss: Sind keine Parkpätze ausgewiesen, DANN darf nirgendwo
geparkt werden.
Gruß Wolfram
Ich bin noch nicht so richtig schlau geworden und noch einige Fragen:
- Ist das wirklich eine -verkehrsberuhigte- Zone?
- Wie breit sind die Fahrbahnen?
- Welche verkehrszeichen sind dort angebracht und wo?
- Sind dort Feuerwehrzufahrten?
--
Gruss
Klaus
Ja, ich wohne in einer ..... Gruß Wolfram
Das sind die Straßen, in denen das Schild 325 steht: Verkehrsberuhigte
Bereiche (Im Volksmund: Spielstraße genannt).
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_42.php3
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
1.. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen;
Kinderspiele sind überall erlaubt.
2.. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3.. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch
behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4.. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5.. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen
>- tatsächliche Spielstraßen so gut wie niemand kennt.
Ist das Verkehrszeichen nicht neulich abgeschafft worden?
Oder war das doch nur ein Vorhaben?
> In Spielstraßen darf überhaupt nicht geparkt werden.
Ein Fahrrad oder Kraftrad, welches man hereingeschoben hat,
sollte man dort auch parken dürfen. Oder was spricht
dagegen?
mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Nein, du weißt es nicht. Spielstraßen werden mit Schild 250 und
entsprechenden Zusatzschild (in der StVO direkt unter 250 abgebildet)
ausgewiesen.
> Das sind die Straßen, in denen das Schild 325 steht: Verkehrsberuhigte
> Bereiche (Im Volksmund: Spielstraße genannt).
Genau um diesen Unterschied ging es Dieter.
Jens
--
Please send your spam to the address in the header.
To reach me via email rot13: wxhggvt @ npgvirz.qr
Nein, das sind verkehrsberuhigte Bereiche und keine Spielstraßen.
> (Im Volksmund: Spielstraße genannt).
Aber nicht in einer juristischen Newsgroup.
Es gibt außer verkehrsberuhigten Bereichen nämlich auch echte Spielstraßen,
und dort ist (nicht nur) Parken komplett verboten.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
>Es gibt außer verkehrsberuhigten Bereichen nämlich auch echte Spielstraßen,
>und dort ist (nicht nur) Parken komplett verboten.
Wo steht das?
Zur Rechtslage: Am Anfang der Siedlung und am Ende der Siedlung steht
das berühmte blaue Schild Nr.325.
Dieses Schild besagt, das
... im verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit(!) das
höchste erlaubte Tempo. Die Rechtsprechung beziffert das mit 4-7 km/h.
Zum Vergleich: Fahren mit Leerlaufdrehzahl im ersten Gang, ohne
Benutzung von Kupplung oder Bremse, ergibt bei den meisten Pkw
ungefähr 15 km/h. Da muss man sich wirklich etwas einfallen lassen...
Weitere Regeln im verkehrsberuhigten Bereich:
Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht unnötig
behindern ,
Kinder dürfen überall spielen, damit müssen die Fahrzeugführer auch
rechnen,
das Parken ist nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Gibt es keine freien Parkflächen, muss man außerhalb des
verkehrsberuhigten Bereichs einen Parkplatz suchen (ausgenommen zum
Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen)
wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel
»Rechts-vor-links«, sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen
anderen Fahrzeugen. Das gilt sogar, wenn zwischen dem Verkehrzeichen
»Ende des verkehrsberuhigten Bereichs« und der Hauptstraße noch einige
Meter zurückzulegen sind.
Vergleich verkehrsberuhigter Bereich mit Spielstraße:
Verkehrsberuhigter Bereich: Zwar darf hier jeder hineinfahren, aber
weil dort nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, sollte man darauf
wenn möglich verzichten. Kinder dürfen überall spielen. Parken ist nur
auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt, außer zum Be- oder Entladen
und Ein- oder Aussteigen. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten
Bereich muss man der Querstraße Vorfahrt gewähren.
Spielstraße: Dieser Begriff ist schon recht alt, als man den Begriff
»verkehrsberuhigter Bereich« noch gar nicht kannte. Das Schild soll
zeigen: Hier muss überall mit spielenden Kindern gerechnet werden, und
deshalb dürfen normalerweise auch keine Fahrzeuge hineinfahren (oberes
Schild: Verbot für Fahrzeuge aller Art). Meistens wird es den
Anwohnern per »Anlieger frei« aber doch erlaubt, um wenigstens bis zu
ihren Wohnungen fahren zu können.
Also, das Recht ist schon auf meiner Seite, aber eben dieses Recht
auch bekommen ist eine andere Sache. Schließlich geht man den Leuten
offensichtlich an die Bequemlichkeit. Also alles in Allem ein
schwieriges Unterfangen.
Aber nich Unmöglich :)
1. Habe Gestern nettes Rundschreiben an alle Haushalte dieser Straße
verteilt und quasi zum Ausdruck gebracht, das die Schonzeit nun
entgültig vorbei sei und alle Falschparker zur Ahndung bei Ordnungsamt
angezeigt werden ohne Ausnahme.
2. Führe jetzt Protokoll mit Fotos über die Parksituation hier in der
Straße.
3. Erste Falschparker schon beim Ordnunsamt angezeigt.
4. Eingabe bei der Stadt gemacht, wegen der Schule und dem daraus sich
ergebenden höheren Verkehrsaufkommen.
Erste Ergebnisse:
Derzeit weiss ich nicht was ich protokollieren soll. Seit heute Morgen
steht keine einziges Auto irgendwo falsch.
Gruss
Anne
P.S. Das mit dem Fußball kann man auch prima für Schnellfahrer nutzen.
Einfach kurz vorher unbemerkt einen Ball (aber ohne Beton) auf die
Fahrbahn rollen lassen und gucken wie schnell die Autos bremsen
können. Wenn Sie nicht rechtzeitig zum Stehen kommen: Ball von der
Straße holen und dem Autofahrer sagen: "Das könnte beim nächsten Mal
kein Ball, sondern ein Kind sein! Wollen Sie dafür verantwortlich
gemacht werden?" Hilf garantiert.
mfg
Anne
Wie ist das zu verstehen? Soll die Stadt genügend Stellplätze
einplanen? Also pro anzunehmenden sturen Anwohner 1 bis 2 Stellplätze
und dann nochmal pro Haushalt in der Straße einen Stellplatz für evtl.
Besucher, damit auch wirklich genügend Platz ist?. Und wie weit
dürften die dann von der eigentlichen Straße entfehrnt sein? Das
dürfte wohl den möglichen Rahmen sprengen. :)
> Und weiter:
>
> (RN8) "Die zum Parken bestimmten Flächen innerhalb des
> verkehrsberuhigten Bereichs brauchen nicht durch Parkplatzschilder
> gekennzeichnet zu sein. Es genügt eine andere Kennzeichnung, z.B. eine
> Bodenmarkierung (§41 Abs.3 Nr.7) oder Pflasterwechsel."
>
> Die letzten beiden Worte können, richtig interpretiert, annähernd ein
> Freibrief sein, überall zu parken, wo ein beliebiges Muster im
> Straßenpflaster zu sehen ist. Mir ist zumindest ein konkreter Fall
> bekannt, bei dem ein Knöllchen zurückgenommen werden mußte, weil man ein
> Ziermuster als "Pflasterwechsel" und damit als Freigabe zum Parken
> interpretieren konnte.
Bei uns sind nur die Parkplätze durch Pflasterung leicht und eindeutig
zu unterscheiden, ansonsten ist der gesamte Fahrweg in gleicher
Pflasterung. Den Unterschied sehen sogar Kurzsichtige. Also Ziermuster
hier und dort haben wir nicht.
>
> > In Frage kömmen nach Deiner Schilderung möglicherweise § 12 Abs. 1
> >
> > Das Halten ist unzulässig
> >
> > 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
> >
> > und Abs. 3
> >
> > (3) Das Parken ist unzulässig
> >
> > 2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
> > 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch
> > ihnen gegenüber,
> > 9. vor Bordsteinabsenkungen.
>
> Diese Begründung dürfte meistens besser funktionieren.
>
Papperlapp, das Parken ist sowieso unzulässig nach § §42 ABS. 4A, §49
STVO. Warum noch mit anderen Paragraphen rumwerfen? Und ausnahmsweise
hat die Stadt hier die Pflasterung und den Aufbau des Wendehammers
vernünftig geplant und Parkplätze und normaler Weg/Straße ist leicht
zu unterscheiden. Wie gesagt, keine Schnickschnacks.
> > Mach daraus ein großes Gartentor, das als Zufahrt zum Garten dienen
> > *könnte*, und die Autos davor parken illegal.
Wie soll ich das denn machen? Ein Garagentor würde ich wohl auch von
der Baubehörde garnicht genehmigt bekommen: aus Sicherheitsgründen.
>
> Wie sieht das die Baubehörde?
>
> > Zu diversen Varianten des Gegenterrors wurden ja bereits Vorschläge
> > gemacht. Mir fällt noch ein: Öfter mal den Rasen sprengen.
>
and to the Rest:
k. k.
Gruss
Anne
In Punkt II. 1 der Verwaltungsverordnung zu StVo § 31 (Zeichen 250 mit
Zusatzschild "Spielstraße").
Hallo,
[Regeln in verkehrsberuhigten Zonen und Spielstraßen und erste Erfolge nach
Rundschreiben gesnippt]
> P.S. Das mit dem Fußball kann man auch prima für Schnellfahrer nutzen.
> Einfach kurz vorher unbemerkt einen Ball (aber ohne Beton) auf die
> Fahrbahn rollen lassen und gucken wie schnell die Autos bremsen
> können. Wenn Sie nicht rechtzeitig zum Stehen kommen: Ball von der
> Straße holen und dem Autofahrer sagen: "Das könnte beim nächsten Mal
> kein Ball, sondern ein Kind sein! Wollen Sie dafür verantwortlich
> gemacht werden?" Hilf garantiert.
Dann wunder dich mal nicht, wenn *du* die Rechnung präsentiert bekommst,
wenn der Fahrer des Autos/Motorrads/Fahrrads wegen des Balls verbremst und
in die parkenden Autos kracht. Das Argument "das nächste mal könnte es ein
Kind sein" zieht da nicht. Das, was du da propagierst ist IMHO zumindest
grober Unfug.
Zur rechtlichen Bewertung deines "Spiels" erneuter XPost nach dsrs, bitte
beachten.
Gruß
Andreas
--
"Ich fahre den Camaro, weil es mir Spass macht, und nicht weil ich wegen
meines Autos ernstgenommen werden will. Und troeste dich, mich nehmen
hier durchaus etliche Leute ernst, dich dagegen praktisch niemand."
Christian Huebner am 01.04.03 zum dsv-Troll Frank Werner
>Elke Bock <e.b...@gmx.de> writes:
>> Bernhard Muenzer <bmue...@wuv-mail.de> schrieb:
>> >Es gibt außer verkehrsberuhigten Bereichen nämlich auch echte Spielstraßen,
>> >und dort ist (nicht nur) Parken komplett verboten.
>>
>> Wo steht das?
>In Punkt II. 1 der Verwaltungsverordnung zu StVo § 31 (Zeichen 250 mit
>Zusatzschild "Spielstraße").
?
Da steht nichts von Parkverbot.
Ja, und?
Was eine Spielstraße ist, wußte ich schon. :-)
Wie soll man denn mit seinem Auto zum Parkplatz kommen, ohne zuvor die
Strasse zu benutzen?
>Wie soll man denn mit seinem Auto zum Parkplatz kommen, ohne zuvor die
>Strasse zu benutzen?
Es gibt noch mehr Fahrzeuge als nur Autos.
<36tg8vgmkmocmkd81...@4ax.com>
Grober Unfug? Was ist das denn, wenn eine ganz bestimmte Dame ins
unserer Straße trotzdem, das wir mehrfach mit ihr im Guten sowie auch
zum Schluss wütenden Ton gesprochen haben, ihr rasantes Fahren bitte
hier zu unterlassen?
Ich nenne das noch schlimmer als groben Unfug. Das ist schon der erste
unbedachte Schritt zum Todschlag. Schließlich sind es wirklich unsere
Kinder, die die Leidtragenden sind. Aber vielleicht ist da eine
Nachbarin zu sehr in Rage geraten und hat hier ein wenig Selbstjustiz
verübt. Aber ich hätte es auch getan. Man kann doch wirklich nicht
warten, bis ein Kind durch solche Leute unters Auto geraten!
Allerdings ist diese Handlung so wie Du oben beschrieben hast auch
nicht gut überlegt worden :)
Aber gewirkt hat es allemal: Die Dame fährt jetzt ultralangsam.
>
> Zur rechtlichen Bewertung deines "Spiels" erneuter XPost nach dsrs, bitte
> beachten.
Sorry, aber z. o. bräuchte ich eine entspr. Übersetzung. Das verstehe
ich nicht ganz.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn durch viel zu schnelles Fahren ein
solcher Unfall passieren würde, ich meine, ein Fahrzeug durch das
versuchte Ausweichen eines Balles oder anderen Spielzeuges sich
verbremst und in ein anderes Auto fährt. Der Ball beim Spielen in
Richtung Auto gekommen ist?
>
> Gruß
>
> Anne
>
>Du frankberkelst.
Wat fuer'n Ding?
Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"
Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)
>Dann wunder dich mal nicht, wenn *du* die Rechnung präsentiert bekommst,
>wenn der Fahrer des Autos/Motorrads/Fahrrads wegen des Balls verbremst und
>in die parkenden Autos kracht. Das Argument "das nächste mal könnte es ein
>Kind sein" zieht da nicht. Das, was du da propagierst ist IMHO zumindest
>grober Unfug.
Hm, also wenn ich das richtig verfolgt habe, ist in dieser Situation
_Schrittgeschwindigkeit_ die _Höchstgeschwindigkeit_. Wie man da wegen
Verbremsens irgendwo hineinkrachen kann, ohne gänzlich ungeeignet zu
sein ein KFz zu führen, fällt mir schwer mir vorzustellen. Verdammt,
irgendwo gab es dazu eine schöne SIG so etwa: "Wer bei
Schrittgeschwindigkeit einen Auffahrunfall nicht vermeiden kann ..."
Gruß Günter
> Sobald die Tage wieder schöner werden, ist das Chaos geradezu perfekt.
> Mein Gartenende ist mittlerweile wieder beliebte Parkplatzregion
> geworden. Das ständige Türen auf und Zuknallen nervt total, da unser
> Garten wie in vielen Neubaugebieten recht winzig ist. Ich liege im
> Sommer sehr gerne auf einer Gartenliege in der Sonne auf dem Rasen
> unseres Gartens, was aber überhaupt keinen Spaß mehr macht, da man
> sich vorkommt, als läge man mitten auf einem Großparkplatz eines
> Supermarktes.
Was muß ich mir unter einem "Gartenende" vorstellen? Parken die Leute
innerhalb oder außerhalb Deines Gartens? Wenn sie außerhalb parken, wo
ist das Problem (abgesehen vom Verkehrsrecht)? Man kann "Garten, wo
keiner am Ende parken kann" nicht kaufen (oder mieten). Sondern eben
nur Garten an der Straße oder Garten nicht an der Straße. Letzterer
wird in der Regel teurer sein (warum wohl?). Wenn man den Billigeren
nimmt in der Idee, ja, das ist ja verkehrsberuhigt, dann passiert
genau so was.
Die Verkehrsberuhigung ist aber in Wirklichkeit nicht Teil Deines
Gartens. Sie könnte z.B. ganz aufgehoben werden. Oder sie wird halt
ignoriert. Dagegen vorzugehen geht aber nur im Rahmen des
Verkehrsrechts. Ob Du in Deinem Garten Ruhe brauchst oder nicht ist
völlig belanglos.
Analog könnte jemand, der eine starke Hundeallergie hat, auch nicht
verlangen, daß an seinem Garten keine Hunde vorbeigehen oder sich gar
vor den Garten legen.
> Meine Kinder können oft nicht unser Grundstück hinten durch das
> Gartentor verlassen, da dort zu viele parkende Fahrzeuge stehen.
Sind die so dick? Die Kinder, meine ich.
> Da wir die einzigen Bewohner sind, die von diesem unmöglichen
> Parkverhalten stark benachteiligt werden, stehen wir wohl auf
> verlohrenen Posten.
Was die Ruhe im Garten betrifft? Sicher. Jemand hat Dir einen Garten
verkauft und Du hast ihn genommen, in der Annahme, Du würdest einen
ruhigen Garten bekommen. Jetzt, wo Du Deinen Irrtum feststellst,
willst Du das Verkehrsrecht benutzen, um Deinen Fehlkauf zu
korrigieren. Das sollte scheitern, wenn es mit rechten Dingen zugeht.
Das verkehrsrechtliche Problem läßt sich hingegen auch ganz anders
lösen: z.B. indem dort offizielle Parkplätze eingerichtet werden.
> Oder hat von Euch jemand eine Idee, wie ich meinen Garten wieder in
> Ruhe genießen kann?
Warum kaufst/mietest Du nicht einen Garten, der nicht zur Straße geht?
Wie naiv muß man sein, um einen an eine Straße grenzenden Garten zu
kaufen/mieten, und sich dann zu wundern, daß man das dann auch im
Garten bemerkt, daß da eine Straße ist?