habe ein paar Fragen wegen einem Verkehrsunfall in den ich neulich
verwickelt war.
Also ich will nach hause fahren ( ca 600km) und auf der Hälfte der
Strecke fährt vor mir Nachts ein anderes Auto auf der Autobahn, wegen
was auch immer, in die linke Leitplanke und bleibt liegen. Viel Metall
vom Auto und auch von der Planke liegt auf der Autobahn und ich, sowie
auch andere Fahrzeuge fahren über diese Teile. Bei mir Reifen, Felge
und Teil der Aufhängung kaputt. Polizei kommt, nimmt Unfall auf,
Schuldfrage klar, Haftpflichtschaden für mich u.s.w. Ich bin ADAC
Mitglied(normaltarif) und ADAC kommt und schleppt zur nächsten ADAC
Station(ca 5 km) ab und weil Haftpflichtschaden und früh um 4 gibt mir
der ADAC einen Leihwagen und ich setze die Reise fort.
Gutachter kommt und beziffert Schaden auf ca 1000,- €(
Wirtschaftlicher Totalschaden :-)
Da ich guten Schrauber habe, ließ ich das Auto von ihm abholen und
richten.
Die gegnerische Versicherung sagt das ich bis höchstens 10 Tage
Anspruch auf den Mietwagen habe.
Nach genau einer Woche bringe ich den Mietwagen von zuhause wieder
zurück zur betreffenden ADAC Station ( da ich den Wagen nur dort
abgeben darf) und muß dann mit dem Zug wieder zurück nach Hause
fahren.
Die Versicherung bezahlt mir aber nicht den vom Gutachter bestätigten
Betrag aus, sondern behält sich die 16 % Mehrwertssteuer von dem
Betrag ein, mit der Begründung das ich den Wagen nicht in einer
Werkstatt hätte reparieren lassen. Sie sagt, wenn ich eine Rechnung
einer Werksztatt vorlege, bekomme ich die restlichen 16%. Sie sagen
das wäre ein neues Gesetz...
Ist das so richtig ?
Außerdem ist die Versicherung nicht bereit mir die Benzinkosten sowie
die Kosten für die Zugfahrt zu erstatten, die angefallen sind weil ich
den Mietwagen wieder die 300 km weit weg abgenen mußte.
Das sind doch kosten die nötig waren und mir nur aufgrund des Unfalls
entstanden sind.
Ich kann den Mietwagen ja nicht irgendwo stehen lassen...
Habe ich Anspruch auf die Erstattung dieser Kosten ?
Bitte schreibt mir mal eure Meinung.
vielen Dank im Voraus
> Gutachter kommt und beziffert Schaden auf ca 1000,- ?(
> Wirtschaftlicher Totalschaden :-)
> Da ich guten Schrauber habe, ließ ich das Auto von ihm abholen und
> richten.
Reparaturkosten 1.000 EUR oder Wiederbschaffungswert 1.000 EUR?
> Die Versicherung bezahlt mir aber nicht den vom Gutachter bestätigten
> Betrag aus, sondern behält sich die 16 % Mehrwertssteuer von dem
> Betrag ein, mit der Begründung das ich den Wagen nicht in einer
> Werkstatt hätte reparieren lassen. Sie sagt, wenn ich eine Rechnung
> einer Werksztatt vorlege, bekomme ich die restlichen 16%. Sie sagen
> das wäre ein neues Gesetz...
> Ist das so richtig ?
Kommt auf o.a. Anmerkung an.
Bei Rep. gibt es die MwSt nur gegen Rechnungsnachweis.
Beim WBW mit 1.000,00 EUR will ich mal unterstellen, dass keine MwSt
abgezogen werden darf. Da das Fahrzeug nicht mehr über den Handel sondern
vorrangig über den Privatmarkt gehandelt wird.
> Außerdem ist die Versicherung nicht bereit mir die Benzinkosten sowie
> die Kosten für die Zugfahrt zu erstatten, die angefallen sind weil ich
> den Mietwagen wieder die 300 km weit weg abgenen mußte.
> Das sind doch kosten die nötig waren und mir nur aufgrund des Unfalls
> entstanden sind.
> Ich kann den Mietwagen ja nicht irgendwo stehen lassen...
> Habe ich Anspruch auf die Erstattung dieser Kosten ?
Nun, es gibt zahlreiche Überregionale Autovermietungen wo Du den Wagen
einfach beim nächsten Stützpunkt abgeben kannst.
Warum hast Du den Leihwagen nicht vom Autovermieter abholen lassen? IMHO das
hätte die Vers. zahlen müssen.
Hast Du einen neuen Wagen angeschafft? Wenn ja, dann muss die Vers. den
Mietwagen übernehmen.
Wenn nein eigentlich nicht unbedingt.
Hast Du Dein Fahrzeug repariert?
Wenn ja, hättest Du eigentlich nur Anspruch auf die Mietwagen kosten für den
Zeitraum einer Reparatur in einer Fachwerkstatt.
Bei 1.000,00 EUR Schaden - schätze ich mal 2 Tage.
Ist ja grundsätzlich logisch: Du hast keine MwSt. bezahlt (Dein Kumpel hat
schwarz gearbeitet), Du bekommst also keine ersetzt.
Gruß, Wolfgang
Dann wäre der dem Kumpel bezahlte Betrag sowieso schon netto. Die
Versicherung darf davon nichts mehr abziehen.
Gerd
Nur wird er dem Kumpel nicht den gleichen Betrag bezahlt haben wie er brutto
in einer Fachwerkstatt abdrücken hätte müssen.
Und die Versicherung zahlt ja den Betrag bei Rep. in einer Fachwerkstatt -
nur eben ohne USt.
cu Pit