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Wie legal fahren mit Roller?

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Stefan Schmitz

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Dec 17, 2021, 10:25:42 AM12/17/21
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An dieser Stelle habe ich gestern erlebt, wie ein Essenslieferant auf
seinem Roller von einem älteren Radfahrer angeherrscht wurde, gefälligst
auf die Schilder zu achten:
https://www.google.com/maps/@50.7731837,6.0482017,18z

Er wollte von der Valkenburger Str. in das Oval und befuhr den direkten
Weg. Dieser ist mit Zeichen 267 und Zusatz "Radfahrer frei" beschildert.
Am Beginn dieses Wegs ist auf der anderen Straßenseite die Fortsetzung
der Valkenburger als Kraftfahrstraße ausgeschildert.
Welche legalen Möglichkeiten hätte er zur Überwindung der ca. 200m
gehabt? Wäre fahrenderweise die einzige Option Umkehren gewesen?

Interessant fand ich auch, dass am Oval der gleiche Weg mit Zeichen 260
beschildert ist. Hat das den gleichen Regelungsgehalt wie auf der
anderen Seite das 267 mit Ausnahme? Ist letzteres überhaupt zulässig
ohne Einbahnstraße?

Stefan Reuther

unread,
Dec 18, 2021, 4:49:42 AM12/18/21
to
Am 17.12.2021 um 16:25 schrieb Stefan Schmitz:
> An dieser Stelle habe ich gestern erlebt, wie ein Essenslieferant auf
> seinem Roller von einem älteren Radfahrer angeherrscht wurde, gefälligst
> auf die Schilder zu achten:
> https://www.google.com/maps/@50.7731837,6.0482017,18z
>
> Er wollte von der Valkenburger Str. in das Oval und befuhr den direkten
> Weg. Dieser ist mit Zeichen 267 und Zusatz "Radfahrer frei" beschildert.
> Am Beginn dieses Wegs ist auf der anderen Straßenseite die Fortsetzung
> der Valkenburger als Kraftfahrstraße ausgeschildert.
> Welche legalen Möglichkeiten hätte er zur Überwindung der ca. 200m
> gehabt? Wäre fahrenderweise die einzige Option Umkehren gewesen?

"<Fahrradsymbol> frei: Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist
die Einfahrt für den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der
eKFV zugelassen."

Klingt für mich wie: Rollerfahrer hat alles richtig gemacht.

> Interessant fand ich auch, dass am Oval der gleiche Weg mit Zeichen 260
> beschildert ist. Hat das den gleichen Regelungsgehalt wie auf der
> anderen Seite das 267 mit Ausnahme? Ist letzteres überhaupt zulässig
> ohne Einbahnstraße?

Z.260 verbietet keine Fuhrwerke.

Z.267 wird auch gerne benutzt, um Schleichwege vor Durchgangsverkehr zu
sperren, braucht also keine Einbahnstraßenregelung.


Stefan

Stefan Schmitz

unread,
Dec 18, 2021, 7:49:42 AM12/18/21
to
Am 18.12.2021 um 10:49 schrieb Stefan Reuther:
> Am 17.12.2021 um 16:25 schrieb Stefan Schmitz:
>> An dieser Stelle habe ich gestern erlebt, wie ein Essenslieferant auf
>> seinem Roller von einem älteren Radfahrer angeherrscht wurde, gefälligst
>> auf die Schilder zu achten:
>> https://www.google.com/maps/@50.7731837,6.0482017,18z
>>
>> Er wollte von der Valkenburger Str. in das Oval und befuhr den direkten
>> Weg. Dieser ist mit Zeichen 267 und Zusatz "Radfahrer frei" beschildert.
>> Am Beginn dieses Wegs ist auf der anderen Straßenseite die Fortsetzung
>> der Valkenburger als Kraftfahrstraße ausgeschildert.
>> Welche legalen Möglichkeiten hätte er zur Überwindung der ca. 200m
>> gehabt? Wäre fahrenderweise die einzige Option Umkehren gewesen?
>
> "<Fahrradsymbol> frei: Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist
> die Einfahrt für den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der
> eKFV zugelassen."
>
> Klingt für mich wie: Rollerfahrer hat alles richtig gemacht.

War aber kein Elektro- sondern ein Motorroller.

>> Interessant fand ich auch, dass am Oval der gleiche Weg mit Zeichen 260
>> beschildert ist. Hat das den gleichen Regelungsgehalt wie auf der
>> anderen Seite das 267 mit Ausnahme? Ist letzteres überhaupt zulässig
>> ohne Einbahnstraße?
>
> Z.260 verbietet keine Fuhrwerke.

Die sind schon per Poller ausgeschlossen. Sonst kein Unterschied?

> Z.267 wird auch gerne benutzt, um Schleichwege vor Durchgangsverkehr zu
> sperren, braucht also keine Einbahnstraßenregelung.

Warum nimmt man dafür nicht Z.250?

Stefan Schmitz

unread,
Dec 18, 2021, 7:53:02 AM12/18/21
to
Am 18.12.2021 um 12:49 schrieb Martin Gerdes:

> Erstaunlich finde ich, woher der OP die Sachlage so gut kennt.
> Offensichtlich ist er einer der Beteiligten.

Welche Information hättest du denn als beobachtender Fußgänger nicht
bekommen können?

Stefan Reuther

unread,
Dec 18, 2021, 9:48:24 AM12/18/21
to
Am 18.12.2021 um 13:49 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 18.12.2021 um 10:49 schrieb Stefan Reuther:
>> "<Fahrradsymbol> frei: Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist
>> die Einfahrt für den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der
>> eKFV zugelassen."
>>
>> Klingt für mich wie: Rollerfahrer hat alles richtig gemacht.
>
> War aber kein Elektro- sondern ein Motorroller.

Dann natürlich nicht, ging so für mich aus dem OP nicht hervor.

>> Z.267 wird auch gerne benutzt, um Schleichwege vor Durchgangsverkehr zu
>> sperren, braucht also keine Einbahnstraßenregelung.
>
> Warum nimmt man dafür nicht Z.250?

Im angesprochenen Fall soll nicht das Befahren der Straße verboten werden.

Situation: stau-berüchtigte Hauptstraße, Wohnstraßen. Die Anwohner der
Wohnstraßen dürfen weiterhin ihre Straßen in alle Richtungen benutzen.
Es darf aber nicht von der Haupt- in die Wohnstraßen abgebogen werden,
z.B. um den Stau zu umfahren; zum Einfahren in das Wohngebiet soll die
"offizielle" Zufahrtsstraße benutzt werden.


Stefan

Stefan Schmitz

unread,
Dec 18, 2021, 6:49:08 PM12/18/21
to
Am 19.12.2021 um 00:12 schrieb Martin Gerdes:
> Stefan "Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb:
>
>>> Erstaunlich finde ich, woher der OP die Sachlage so gut kennt.
>>> Offensichtlich ist er einer der Beteiligten.
>
>> Welche Information hättest du denn als beobachtender Fußgänger nicht
>> bekommen können?
>
> Keine. Allerdings gibts dort gemäß Google Maps in weiterem Umkreis keine
> Fußwege.
>
> Die Lebenserfahrung sagt, daß motorisierte Pizzaboten a) schnell und b)
> indolent sind. Viel "Anherrschen" in einem Zeitraum, in der der
> Pizzabote in Hörweite ist, ist da nicht. Bevor sich der Radfahrer
> entrüsten konnte, war der Pizzabote längst vorbei.

Der Weg mit "Radfahrer frei" ist primär für Fußgänger gedacht. Früher
war das eine normale Fahrbahn, aber die Zufahrt wurde für KfZ gesperrt,
um die Straße von Durchgangsverkehr zu befreien. Seitdem wird dort geparkt.
Um den Weg benutzen zu können, musste der Rollerfahrer auf die
(ehemalige) Gegenfahrbahn wechseln, weswegen der Radler ihn bereits vor
dem Passieren anherrschen konnte.
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