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Straße blockiert durch Lieferung

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Peter Schmitt

unread,
Aug 15, 2022, 9:34:23 AM8/15/22
to
Hi,
folgender Fall: In einer schmalen Sackgasse mit Wendekreis am Ende wird
für ein Haus kurz vor dem Wendekreis Heizöl geliefert. Der Lieferwagen
blockiert die Durchfahrt zum Wendekreis. Hinter dem Wendekreis befindet
sich eine kleine Siedlung mit zugehörigen vermieteten Parkplätzen. Der
einzige Weg von diesen Parkplätzen in die Stadt führt über den
Wendekreis und ist daher temporär blockiert.
Die Blockade hätte durch ein temporäres Parkverbot in der Sackgasse
vermieden werden können, das ist aber nicht passiert. Man hätte auch den
Lieferwagen (wenn der Schlauch lang genug ist) im Wendekreis abstellen
können. Das wäre zwar auch verboten, aber wenigstens ohne Behinderung
gewesen.
Wie lange muss sich jetzt jemand, der von den besagten Parklätzen kommt
gedulden? Ansprache des Heizöllieferanten ergab nur eine unfreundliche
Antwort ("20 Minuten können Sie doch wohl warten"). Tatsächlich war es
dann eher länger, es wurden auch mehrere Autofahrer behindert. Polizei
holen? Wenn man es richtig eilig hat, könnte man ein Taxi rufen, um sich
jenseits der Blockadestelle aufnehmen zu lassen. Aber kann man die
Kosten mit Aussicht auf Erfolg vom Heizöllieferanten zurückfordern? Hat
es Sinn, im Nachhinein Anzeige zu erstatten, um die Chance zu erhöhen,
dass bei zukünftigen Liefervorgängen korrekt vorgegangen wird?
Gruß
- P.S.


Stefan

unread,
Aug 15, 2022, 1:42:46 PM8/15/22
to
Am 15.08.22 um 15:34 schrieb Peter Schmitt:
> Wie lange muss sich jetzt jemand, der von den besagten Parklätzen kommt
> gedulden? Ansprache des Heizöllieferanten ergab nur eine unfreundliche
> Antwort ("20 Minuten können Sie doch wohl warten"). Tatsächlich war es
> dann eher länger, es wurden auch mehrere Autofahrer behindert. Polizei
> holen? Wenn man es richtig eilig hat, könnte man ein Taxi rufen, um sich
> jenseits der Blockadestelle aufnehmen zu lassen. Aber kann man die
> Kosten mit Aussicht auf Erfolg vom Heizöllieferanten zurückfordern? Hat
> es Sinn, im Nachhinein Anzeige zu erstatten, um die Chance zu erhöhen,
> dass bei zukünftigen Liefervorgängen korrekt vorgegangen wird?

Der Rekord vor Gericht bisher waren 2 Minuten:
AG Düsseldorf 20.05.2021 55 C 322/19

Es ist aber nicht anzunehmen, dass man immer Recht gekommen wird (vor
Gericht und auf hoher See ...). Man hat eine Schadensminderungspflicht
und es wird erwartet, dass man einige Zeit auch warten kann. Häufig ist
des Taxi für den Belieferten (wenn es der Nörgelnde nicht übertreibt)
die günstigste Lösung, wenn es kein Nahverkehr gibt. Ansonsten müsste
man wohl mit einem regelmäßig fahrenden Personennahverkehr vorlieb
nehmen. Auf ein Taxi wartet man auf dem Land auch schon mal 30 Minuten.

Ich glaube eher, dass sich hier jemand mehr aufregt als es Sinn macht.
Ich hatte auch mal einen LKW zum Abladen im Halteverbot (gegen das ich
Widerspruch eingelegt hatte) stehen und als ich sagte, dass nur schnell
die Rampe hoch ->Paket runter und dann der LKW gleich weg ist, war alles
gut.

Wie soll korrekt vorgegangen werden? Für eine Lieferung für eine ganze
Woche ein eingeschränktes Halteverbot einrichten lassen? Ich würde mal
den Belieferten fragen, ob er nicht irgendwo eine Parkmöglichkeit
einrichten kann, indem er vorher z.B. sein PKW vom Grundstück raus
fährt und dann der LKW in das Grundstück einfahren kann etc..

Peter Schmitt

unread,
Aug 15, 2022, 5:03:03 PM8/15/22
to
Am 15.08.2022 um 19:42 schrieb Stefan:
> [...]
> Der Rekord vor Gericht bisher waren 2 Minuten:
> AG Düsseldorf 20.05.2021 55 C 322/19
Das kommt mir allerdings etwas kurz vor
>
> Es ist aber nicht anzunehmen, dass man immer Recht gekommen wird (vor
> Gericht und auf hoher See ...). Man hat eine Schadensminderungspflicht
> und es wird erwartet, dass man einige Zeit auch warten kann. Häufig ist
> des Taxi für den Belieferten (wenn es der Nörgelnde nicht übertreibt)
>  die günstigste Lösung, wenn es kein Nahverkehr gibt. Ansonsten müsste
> man wohl mit einem regelmäßig fahrenden Personennahverkehr vorlieb
> nehmen. Auf ein Taxi wartet man auf dem Land auch schon mal 30 Minuten.
Dann wartet man auf den öffentlichen Nahverkehr vermutlich noch viel länger.
>
> Ich glaube eher, dass sich hier jemand mehr aufregt als es Sinn macht.
> Ich hatte auch mal einen LKW zum Abladen im Halteverbot (gegen das ich
> Widerspruch eingelegt hatte) stehen und als ich sagte, dass nur schnell
> die Rampe hoch ->Paket runter und dann der LKW gleich weg ist, war alles
> gut.
>
> Wie soll korrekt vorgegangen werden? Für eine Lieferung für eine ganze
> Woche ein eingeschränktes Halteverbot einrichten lassen?
Wieso eine Woche? Hier gibt es immer mal wieder temporäre Halteverbote
der Art "Wegen Heizöllieferung Halteverbot am ... von .. bis"
also für ein paar Stunden. Kostet halt Geld. Entweder wollte sich das
jemand sparen. Oder es war reine Schusseligkeit, keine Ahnung.

Ich würde mal
> den Belieferten fragen, ob er nicht irgendwo eine Parkmöglichkeit
> einrichten kann, indem er vorher z.B.  sein PKW vom Grundstück raus
> fährt und dann der LKW in das Grundstück einfahren kann etc..
Naja, das muss man eben vorher machen. Wenn die Situation da ist, ist es
zu spät. Aber rein formal denke ich, der Fahrer des LKW ist zuständig.
Natürlich sollte die Lieferfirma bei Auftragsannahme mit dem Kunden
sowas abklären. Ich denke, enge Straßen sind nicht so unüblich. Und wenn
der LKW Fahrerer dann feststellt, dass die Vorbereitung nicht
funktioniert hat und auch keine andere Möglichkeit besteht, darf er
nicht einfach die Straße voll blockieren, sondern muss den Auftrag
abbrechen. Die verlorene Arbeitszeit und sonstige Kosten muss dann die
Seite bezahlen, die es versiebt hat. Aber das ist vermutlich graue Theorie.

Meine Frage war ja auch eher "wie lange muss man warten". Zwei Minuten
erscheint mir utopisch, aber 20 Minuten finde ich definitiv zu lang. Es
gibt hier z.B. auch gelegentlich Rettungswagen-Einsätze, und die müssen
ggf. auch durchkommen (und nein, über den Fußweg geht es auch nicht,
wenn die Straße vollgeparkt ist).

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 16, 2022, 2:34:18 AM8/16/22
to
Am Mon, 15 Aug 2022 23:03:01 +0200 schrieb Peter Schmitt:

> Meine Frage war ja auch eher "wie lange muss man warten". Zwei Minuten
> erscheint mir utopisch, aber 20 Minuten finde ich definitiv zu lang. Es
> gibt hier z.B. auch gelegentlich Rettungswagen-Einsätze, und die müssen
> ggf. auch durchkommen (und nein, über den Fußweg geht es auch nicht,
> wenn die Straße vollgeparkt ist).

Naja, wenn da ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn hinter dem
Tankwagen steht, dann wird der Fahrer diesen schon sehr zeitnah wegsetzen,
sonst stehen da diverse Straftaten im Raum.

Er ist ja beim Fahrzeug und kann im Notfall den Tankvorgang jederzeit
abbrechen.

Grüße,

Frank

Alexander Goetzenstein

unread,
Aug 16, 2022, 3:53:21 AM8/16/22
to
Hallo,

Am 16.08.22 um 08:34 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Naja, wenn da ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn hinter dem
> Tankwagen steht, dann wird der Fahrer diesen schon sehr zeitnah wegsetzen,
> sonst stehen da diverse Straftaten im Raum.
>
> Er ist ja beim Fahrzeug und kann im Notfall den Tankvorgang jederzeit
> abbrechen.

das dauert aber auch im Falle der sofortigen Reaktion mehrere Minuten,
was bei einem Herzkasper schon zu lang sein kann. Und da das mindestens
grobe Fahrlässigkeit ist, kann das böse Folgen auch für den Fahrer
haben. Dieser wettet dann wohl auf die 99,9% der Fälle, in denen nichts
passiert und alles gutgeht; mir persönlich wären aber die verbleibenden
0,1% zu viel. Es gibt ja auch Unternehmen, die es richtig machen; es
geht also durchaus.


--
Gruß
Alex

Stefan Schmitz

unread,
Aug 16, 2022, 4:30:12 AM8/16/22
to
Am 15.08.2022 um 23:03 schrieb Peter Schmitt:
> Am 15.08.2022 um 19:42 schrieb Stefan:
> > [...]
>> Der Rekord vor Gericht bisher waren 2 Minuten:
>> AG Düsseldorf 20.05.2021 55 C 322/19
> Das kommt mir allerdings etwas kurz vor

Da ging es auch um die Rechte des Grundstückseigentümers. Wenn unterwegs
die Straße blockiert wird, ist das ein anderer Fall. So etwas kann immer
mal passieren, etwa durch eine Panne oder einen Unfall.

>> Es ist aber nicht anzunehmen, dass man immer Recht gekommen wird (vor
>> Gericht und auf hoher See ...). Man hat eine Schadensminderungspflicht
>> und es wird erwartet, dass man einige Zeit auch warten kann. Häufig ist
>> des Taxi für den Belieferten (wenn es der Nörgelnde nicht übertreibt)
>>   die günstigste Lösung, wenn es kein Nahverkehr gibt. Ansonsten
>> müsste man wohl mit einem regelmäßig fahrenden Personennahverkehr
>> vorlieb nehmen. Auf ein Taxi wartet man auf dem Land auch schon mal 30
>> Minuten.
> Dann wartet man auf den öffentlichen Nahverkehr vermutlich noch viel
> länger.

Auf dem Land gibt es auch reichlich Platz, um mit dem Auto ein Hindernis
zu umfahren.

>> Ich glaube eher, dass sich hier jemand mehr aufregt als es Sinn macht.
>> Ich hatte auch mal einen LKW zum Abladen im Halteverbot (gegen das ich
>> Widerspruch eingelegt hatte) stehen und als ich sagte, dass nur schnell
>> die Rampe hoch ->Paket runter und dann der LKW gleich weg ist, war
>> alles gut.
>>
>> Wie soll korrekt vorgegangen werden? Für eine Lieferung für eine ganze
>> Woche ein eingeschränktes Halteverbot einrichten lassen?
> Wieso eine Woche? Hier gibt es immer mal wieder temporäre Halteverbote
> der Art "Wegen Heizöllieferung Halteverbot am ... von .. bis"
> also für ein paar Stunden. Kostet halt Geld. Entweder wollte sich das
> jemand sparen. Oder es war reine Schusseligkeit, keine Ahnung.

So etwas habe ich noch nie gesehen. Und für die geschätzte halbe Stunde,
die das Betanken eines Hauses dauert, wäre ein Halteverbot in der ganzen
Straße viel zu viel Beeinträchtigung. (Das müsste auch viel länger
gelten als eigentlich nötig, denn so genau wird der Lieferzeitpunkt
nicht feststehen.)
Wenn allerdings der LKW auf einem der Parkplätze stehen könnte, könnte
man den für den Liefertag absperren.

> Ich würde mal
>> den Belieferten fragen, ob er nicht irgendwo eine Parkmöglichkeit
>> einrichten kann, indem er vorher z.B.  sein PKW vom Grundstück raus
>> fährt und dann der LKW in das Grundstück einfahren kann etc..
> Naja, das muss man eben vorher machen. Wenn die Situation da ist, ist es
> zu spät. Aber rein formal denke ich, der Fahrer des LKW ist zuständig.
> Natürlich sollte die Lieferfirma bei Auftragsannahme mit dem Kunden
> sowas abklären. Ich denke, enge Straßen sind nicht so unüblich. Und wenn
> der LKW Fahrerer dann feststellt, dass die Vorbereitung nicht
> funktioniert hat und auch keine andere Möglichkeit besteht, darf er
> nicht einfach die Straße voll blockieren, sondern muss den Auftrag
> abbrechen. Die verlorene Arbeitszeit und sonstige Kosten muss dann die
> Seite bezahlen, die es versiebt hat. Aber das ist vermutlich graue Theorie.

Quatsch. Warum sollte er die vereinbarte Lieferung verweigern, bloß weil
die Möglichkeit besteht, dass wenige Anwohner vorübergehend nicht vorbei
können? Bei einer Hauptverkehrsstraße müsste man schon deutlich mehr
aufpassen, dass der Verkehr nicht kollabiert.

> Meine Frage war ja auch eher "wie lange muss man warten". Zwei Minuten
> erscheint mir utopisch, aber 20 Minuten finde ich definitiv zu lang. Es
> gibt hier z.B. auch gelegentlich Rettungswagen-Einsätze, und die müssen
> ggf. auch durchkommen (und nein, über den Fußweg geht es auch nicht,
> wenn die Straße vollgeparkt ist).

Die paar Leute, die an einer solchen Stelle wohnen, kennen sich in der
Regel. Wenn es wirklich dringend sein sollte, spricht man mal
miteinander, um eine Lösung zu finden. Für einen RTW dürfte es auch kein
Problem sein, die letzten 50-100m zu Fuß zum Einsatzort zu kommen.

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 16, 2022, 7:46:09 AM8/16/22
to
Frank Hucklenbroich schrieb:
> Peter Schmitt:
>> Meine Frage war ja auch eher "wie lange muss man warten". Zwei Minuten
>> erscheint mir utopisch, aber 20 Minuten finde ich definitiv zu lang. Es
>> gibt hier z.B. auch gelegentlich Rettungswagen-Einsätze, und die müssen
>> ggf. auch durchkommen (und nein, über den Fußweg geht es auch nicht,
>> wenn die Straße vollgeparkt ist).
>
> Naja, wenn da ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn hinter dem
> Tankwagen steht, dann wird der Fahrer diesen schon sehr zeitnah wegsetzen,
> sonst stehen da diverse Straftaten im Raum.

Ach was. Die Besatzung des Rettungswagens wird angesichts des die Straße
blockierenden LKW einerseits und des, laut OP, nahen Straßenendes
schlicht und einfach handeln wie eine Rettungshelibesatzung das stets
macht, also das Fahrzeug stehen lassen und den Rucksack aufnehmen, die
paar dutzend/hundert Meter zur Einsatzstelle zu Fuß zurücklegen und
ihren Job machen. Nach der Stabilisierung des Kranken/Verletzten und
Feststellung von dessen Transportfähigkeit kann man dann sehen, wie er
transportiert werden kann. Für 100 oder 200 Meter bis zum Fahrzeug kann
man ihn in der Regel auf der (Roll-)Trage transportieren.
Bei Verkehrsunfällen stellen sich nicht selten größere Probleme, weil
man selbst auf Autobahnen, noch mehr aber auf schmalen Landstraßen
gezwungen sein kann, an den stehenden Fahrzeugen entlang ein paar
hundert Meter zur Einsatzstelle zu Fuß zurück zu legen - wobei oftmals
keinem der im Wege stehenden Fahrzeugführer ein Vorwurf zu machen ist.
Die den unfallbeteiligten Fahrzeugen nachfolgenden Fahrzeuge können auf
hinreichend beengten Straßen nicht ausweichen, um eine Rettungsgasse zu
bilden, und sie können sich zumeist auch nicht in Luft auflösen.

> Er ist ja beim Fahrzeug und kann im Notfall den Tankvorgang jederzeit
> abbrechen.

Das würde bei einem Notarzteinsatz dennoch viel zu lange dauern.

MfG
Rupert

Stefan Reuther

unread,
Aug 16, 2022, 12:38:07 PM8/16/22
to
Am 16.08.2022 um 10:30 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 15.08.2022 um 23:03 schrieb Peter Schmitt:
>> Und wenn der LKW Fahrerer dann feststellt, dass die
>> Vorbereitung nicht funktioniert hat und auch keine andere Möglichkeit
>> besteht, darf er nicht einfach die Straße voll blockieren, sondern
>> muss den Auftrag abbrechen. Die verlorene Arbeitszeit und sonstige
>> Kosten muss dann die Seite bezahlen, die es versiebt hat. Aber das ist
>> vermutlich graue Theorie.
>
> Quatsch. Warum sollte er die vereinbarte Lieferung verweigern, bloß weil
> die Möglichkeit besteht, dass wenige Anwohner vorübergehend nicht vorbei
> können?

Das ist halt die typische Autofahrermentalität. "Warum soll ich das
nicht machen, was ich nicht darf, obwohl ich es rein physisch kann? Die
paar, die ich behindere, sollen sich mal nicht so anstellen."
Gehwegparken, Rot-fahren, Kreuzung zuparken, sieht man täglich dutzendfach.

"Ich muss hier parken" ist kein Grund, ein Parkverbot ignorieren zu dürfen.

Die vorgesehene Variante, sowas umzusetzen, ist halt das temporäre
Halteverbot (oder der Lieferantenparkplatz auf dem Grundstück). Das
erscheint nur deshalb so ungewohnt, weil sich jeder für was besonderes
hält und sich das zu ignorieren erlaubt. Und weil's halt oft auch ohne
gut geht.

>> Meine Frage war ja auch eher "wie lange muss man warten". Zwei Minuten
>> erscheint mir utopisch, aber 20 Minuten finde ich definitiv zu lang.
>> Es gibt hier z.B. auch gelegentlich Rettungswagen-Einsätze, und die
>> müssen ggf. auch durchkommen (und nein, über den Fußweg geht es auch
>> nicht, wenn die Straße vollgeparkt ist).
>
> Die paar Leute, die an einer solchen Stelle wohnen, kennen sich in der
> Regel. Wenn es wirklich dringend sein sollte, spricht man mal
> miteinander, um eine Lösung zu finden. Für einen RTW dürfte es auch kein
> Problem sein, die letzten 50-100m zu Fuß zum Einsatzort zu kommen.

Ich würde ja fast damit rechnen, das in diesem seltenen Fall hinterher
ein Öltanker-Fahrer ins Usenet schreibt: ich wurde hier von einem RTW
zugeparkt. Wie lange ist es zumutbar, zu warten, ich muss zum nächsten
Kunden?! Und ersetzt mir die Krankenkasse den Schaden?


Stefan

Stefan Schmitz

unread,
Aug 16, 2022, 1:15:40 PM8/16/22
to
Am 16.08.2022 um 18:12 schrieb Stefan Reuther:
> Am 16.08.2022 um 10:30 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 15.08.2022 um 23:03 schrieb Peter Schmitt:
>>> Und wenn der LKW Fahrerer dann feststellt, dass die
>>> Vorbereitung nicht funktioniert hat und auch keine andere Möglichkeit
>>> besteht, darf er nicht einfach die Straße voll blockieren, sondern
>>> muss den Auftrag abbrechen. Die verlorene Arbeitszeit und sonstige
>>> Kosten muss dann die Seite bezahlen, die es versiebt hat. Aber das ist
>>> vermutlich graue Theorie.
>>
>> Quatsch. Warum sollte er die vereinbarte Lieferung verweigern, bloß weil
>> die Möglichkeit besteht, dass wenige Anwohner vorübergehend nicht vorbei
>> können?
>
> Das ist halt die typische Autofahrermentalität. "Warum soll ich das
> nicht machen, was ich nicht darf, obwohl ich es rein physisch kann? Die
> paar, die ich behindere, sollen sich mal nicht so anstellen."
> Gehwegparken, Rot-fahren, Kreuzung zuparken, sieht man täglich dutzendfach.

Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob man aus Bequemlichkeit an
einer verbotenen Stelle parkt, oder weil es nur dort möglich ist.

> "Ich muss hier parken" ist kein Grund, ein Parkverbot ignorieren zu dürfen.
>
> Die vorgesehene Variante, sowas umzusetzen, ist halt das temporäre
> Halteverbot (oder der Lieferantenparkplatz auf dem Grundstück). Das
> erscheint nur deshalb so ungewohnt, weil sich jeder für was besonderes
> hält und sich das zu ignorieren erlaubt. Und weil's halt oft auch ohne
> gut geht.

Das temporäre Halteverbot ist üblicherweise an der Stelle, wo statt
geparkter Autos zu der Zeit der Lieferant, der Umzugswagen, der Baukran
o.ä. stehen soll.
Wenn aber gar kein Parkraum zur Verfügung steht, den man für den
Lieferanten missbrauchen kann, muss der zwangsläufig auf der Straße
stehen. Ich habe den OP so verstanden, dass er an anderer Stelle ein
Halteverbot haben wollte, damit Platz zum Passieren des Lieferwagens
geschaffen wird. Das sieht mir nicht mehr nach der vorgesehenen Methode aus.
Der Regelfall in der Situation ist ja wohl, dass dann halt eine Fahrspur
wegfällt und der Verkehr auf der blockierten Spur warten muss, bis eine
Lücke im Gegenverkehr ist. Dass in beiden Richtungen nichts mehr geht,
ist eine seltene Ausnahme.

HC Ahlmann

unread,
Aug 16, 2022, 1:53:50 PM8/16/22
to
Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> wrote:

> "Ich muss hier parken" ist kein Grund, ein Parkverbot ignorieren zu dürfen.
>
> Die vorgesehene Variante, sowas umzusetzen, ist halt das temporäre
> Halteverbot (oder der Lieferantenparkplatz auf dem Grundstück).

JFTR: Ein "Parkverbot" heißt eingeschränktes Halteverbot mit Z.286 und
erlaubt Ladegeschäfte auch über 3 Minuten, solange sie ohne Verzögerung
ausgeübt werden:

Anlage 2 der StVO, Rdnr. 63 zu Zeichen 286:
| Eingeschränktes Haltverbot
| Ge- oder Verbot
| 1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der
| Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be-
| oder Entladen.
| 2. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
--
Munterbleiben
HC

Tim Landscheidt

unread,
Aug 16, 2022, 2:40:40 PM8/16/22
to
Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> wrote:

>>> Und wenn der LKW Fahrerer dann feststellt, dass die
>>> Vorbereitung nicht funktioniert hat und auch keine andere Möglichkeit
>>> besteht, darf er nicht einfach die Straße voll blockieren, sondern
>>> muss den Auftrag abbrechen. Die verlorene Arbeitszeit und sonstige
>>> Kosten muss dann die Seite bezahlen, die es versiebt hat. Aber das ist
>>> vermutlich graue Theorie.

>> Quatsch. Warum sollte er die vereinbarte Lieferung verweigern, bloß weil
>> die Möglichkeit besteht, dass wenige Anwohner vorübergehend nicht vorbei
>> können?

> Das ist halt die typische Autofahrermentalität. "Warum soll ich das
> nicht machen, was ich nicht darf, obwohl ich es rein physisch kann? Die
> paar, die ich behindere, sollen sich mal nicht so anstellen."
> Gehwegparken, Rot-fahren, Kreuzung zuparken, sieht man täglich dutzendfach.

> "Ich muss hier parken" ist kein Grund, ein Parkverbot ignorieren zu dürfen.

> Die vorgesehene Variante, sowas umzusetzen, ist halt das temporäre
> Halteverbot (oder der Lieferantenparkplatz auf dem Grundstück). Das
> erscheint nur deshalb so ungewohnt, weil sich jeder für was besonderes
> hält und sich das zu ignorieren erlaubt. Und weil's halt oft auch ohne
> gut geht.

> […]

1. Es dürfte der Lebensrealität der meisten Menschen nicht
entsprechen, mindestens drei Tage vor einer Lieferung zu
ihrer Straßenverkehrsbehörde dackeln zu können, dann zu
einem Schildervermieter und anschließend wieder zurück,
bevor man einen Gebührenbescheid über (beispielsweise)
€ 30,– bis € 200,– in Händen hält
(https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11263054/n0/).

2. Die Anwohner haben meist jahrelange Erfahrung damit ge-
sammelt, wie das tatsächliche Verkehrsaufkommen vor ihrer
Haustür ist.

3. Die allermeisten Anwohner dürften in der Abwägung, ob an
ihrem ureigensten Lebensmittelpunkt ihre Interessen da-
hinter zurückstehen müssen, dass ein Vorbeiziehender aber
auch nur gar kein bißchen einmal auf andere Rücksicht
nehmen muss, ein gewisses Selbstbewusstsein entwickeln
oder auch nur ihre begrenzte Lebenszeit bedenken.

Tim

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 16, 2022, 3:56:49 PM8/16/22
to
Stefan Reuther schrieb:
> Stefan Schmitz:
>> Peter Schmitt:

> Das ist halt die typische Autofahrermentalität. "Warum soll ich das
> nicht machen, was ich nicht darf, obwohl ich es rein physisch kann? Die
> paar, die ich behindere, sollen sich mal nicht so anstellen."

Man kann es mit der gerechten Empörung wohl auch ein wenig übertreiben...

> Gehwegparken, Rot-fahren, Kreuzung zuparken, sieht man täglich dutzendfach.

All das müsste nicht sein, da hast du völlig recht (wobei das Rot-Fahren
freilich die Domäne der Radler ist)

> "Ich muss hier parken" ist kein Grund, ein Parkverbot ignorieren zu dürfen.

Darum gehts im OP ja auch eher weniger. Es geht um "Ich muss hier abladen"

> Die vorgesehene Variante, sowas umzusetzen, ist halt das temporäre
> Halteverbot (oder der Lieferantenparkplatz auf dem Grundstück). Das
> erscheint nur deshalb so ungewohnt, weil sich jeder für was besonderes
> hält und sich das zu ignorieren erlaubt. Und weil's halt oft auch ohne
> gut geht.

Es geht eigentlich fast immer gut. Besonders in Situationen wie
derjenigen des OP, wo es offenbar lediglich um eine Wartezeit von 20
Minuten ging. Dafür extra eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung
einzuholen, um die Anwohner, mag es auch nur eine Handvoll sein, allein
wegen einer vielleicht halbstündigen Blockade der Straße einen ganzen
Tag lang an der Nutzung ihrer gewohnten Parkplätze zu hindern, erscheint
eher wenig sinnvoll.
Und in der Realität würde die herbeigerufene Polizei wohl den LKW-Fahrer
danach fragen, wie lange es noch dauern werde, ihm sodann sagen, er möge
möglichst rasch machen und dann, eingedenk des Opportunitätsprinzips,
ohne weitere Maßnahmen wieder wegfahren...

>> Die paar Leute, die an einer solchen Stelle wohnen, kennen sich in der
>> Regel. Wenn es wirklich dringend sein sollte, spricht man mal
>> miteinander, um eine Lösung zu finden. Für einen RTW dürfte es auch kein
>> Problem sein, die letzten 50-100m zu Fuß zum Einsatzort zu kommen.
>
> Ich würde ja fast damit rechnen, das in diesem seltenen Fall hinterher
> ein Öltanker-Fahrer ins Usenet schreibt: ich wurde hier von einem RTW
> zugeparkt. Wie lange ist es zumutbar, zu warten, ich muss zum nächsten
> Kunden?! Und ersetzt mir die Krankenkasse den Schaden?

Das mag sein. Er wird aber ebenfalls mit eher wenig Erfolg gesegnet sein...

Leute, lasst doch einfach mal die Kirche im Dorf und denkt vernünftig
über derlei Lappalien nach!
Freilich verstößt der Heizöllieferant gegen den Buchstaben des Gesetzes.
Die daraus entstehenden Folgen sind aber zumeist eher lächerlich gering
angesichts der Häufigkeit solcher Ereignisse und der an solcherart Orten
vorherrschenden Verkehrsdichte - und deshalb wird der LKW-Fahrer auch
kaum eine Anzeige zu gewärtigen haben

MfG
Rupert

Tim Landscheidt

unread,
Aug 16, 2022, 4:31:21 PM8/16/22
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:

> […]

>>> Die paar Leute, die an einer solchen Stelle wohnen, kennen sich in der
>>> Regel. Wenn es wirklich dringend sein sollte, spricht man mal
>>> miteinander, um eine Lösung zu finden. Für einen RTW dürfte es auch kein
>>> Problem sein, die letzten 50-100m zu Fuß zum Einsatzort zu kommen.
>> Ich würde ja fast damit rechnen, das in diesem seltenen
>> Fall hinterher
>> ein Öltanker-Fahrer ins Usenet schreibt: ich wurde hier von einem RTW
>> zugeparkt. Wie lange ist es zumutbar, zu warten, ich muss zum nächsten
>> Kunden?! Und ersetzt mir die Krankenkasse den Schaden?

> Das mag sein. Er wird aber ebenfalls mit eher wenig Erfolg gesegnet sein...

> Leute, lasst doch einfach mal die Kirche im Dorf und denkt
> vernünftig über derlei Lappalien nach!
> Freilich verstößt der Heizöllieferant gegen den Buchstaben
> des Gesetzes. Die daraus entstehenden Folgen sind aber
> zumeist eher lächerlich gering angesichts der Häufigkeit
> solcher Ereignisse und der an solcherart Orten
> vorherrschenden Verkehrsdichte - und deshalb wird der
> LKW-Fahrer auch kaum eine Anzeige zu gewärtigen haben

Problematisch wird es spätestens, wenn der Heizöllieferant
um „Compliance“ bemüht ist oder sein muss. Eine Ordnungswi-
drigkeit zu begehen oder zuzulassen, auch wenn sie mit gros-
ser Wahrscheinlichkeit nicht geahndet werden wird, verträgt
sich damit halt weniger.

Tim

Peter Schmitt

unread,
Aug 16, 2022, 5:57:41 PM8/16/22
to
Am 16.08.2022 um 10:30 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 15.08.2022 um 23:03 schrieb Peter Schmitt:
>> Wieso eine Woche? Hier gibt es immer mal wieder temporäre Halteverbote
>> [...]
>> der Art "Wegen Heizöllieferung Halteverbot am ... von .. bis"
>> also für ein paar Stunden. Kostet halt Geld. Entweder wollte sich das
>> jemand sparen. Oder es war reine Schusseligkeit, keine Ahnung.
>
> So etwas habe ich noch nie gesehen. Und für die geschätzte halbe Stunde,
> die das Betanken eines Hauses dauert, wäre ein Halteverbot in der ganzen
> Straße viel zu viel Beeinträchtigung. (Das müsste auch viel länger
> gelten als eigentlich nötig, denn so genau wird der Lieferzeitpunkt
> nicht feststehen.)
Wieso die ganze Straße? Siehe z.B. hier:
<https://www.halteverbot123.de/halteverbot-gas-oder-heizoellieferung.html>
Da beginnt es mit 15 m.
Oder ein Zitat von
<https://www.stadtrand-nachrichten.de/halte-und-parkverbote-sollen-anwohnerfreundlicher-werden/>
... "Es gebe täglich rund 150 Anträge auf temporäre Halte- und
Parkverbote für Umzüge, Heizöllieferungen, Baumarbeiten oder ähnliches." ...

Offenbar ist das völlig üblich.




Stefan Reuther

unread,
Aug 17, 2022, 12:36:31 PM8/17/22
to
Am 16.08.2022 um 21:56 schrieb Rupert Haselbeck:
> Stefan Reuther schrieb:
>> Gehwegparken, Rot-fahren, Kreuzung zuparken, sieht man täglich
>> dutzendfach.
>
> All das müsste nicht sein, da hast du völlig recht (wobei das Rot-Fahren
> freilich die Domäne der Radler ist)

(ich dachte schon, der Nebensatz kommt gar nicht mehr)

>> Die vorgesehene Variante, sowas umzusetzen, ist halt das temporäre
>> Halteverbot (oder der Lieferantenparkplatz auf dem Grundstück). Das
>> erscheint nur deshalb so ungewohnt, weil sich jeder für was besonderes
>> hält und sich das zu ignorieren erlaubt. Und weil's halt oft auch ohne
>> gut geht.
>
> Es geht eigentlich fast immer gut. Besonders in Situationen wie
> derjenigen des OP, wo es offenbar lediglich um eine Wartezeit von 20
> Minuten ging.

Würdest du "lediglich 20 Minuten" ruhig im Auto warten? Oder würdest du
das auf dem Arbeitsweg in Stundensatz und Euro umrechnen? Und auf dem
Weg zum Flughafen/Bahnhof/Konzert?

> Dafür extra eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung
> einzuholen, um die Anwohner, mag es auch nur eine Handvoll sein, allein
> wegen einer vielleicht halbstündigen Blockade der Straße einen ganzen
> Tag lang an der Nutzung ihrer gewohnten Parkplätze zu hindern, erscheint
> eher wenig sinnvoll.

Die meisten wären vermutlich auch mit rausgestellen Klappstühlen zu
überzeugen gewesen.

> Leute, lasst doch einfach mal die Kirche im Dorf und denkt vernünftig
> über derlei Lappalien nach!

Es wäre schon die Frage zu stellen: warum ist es üblich, Häuser ohne
Anlieferzone zu bauen? Betrifft ja nicht nur den Fall des OP, sondern
allerlei Geschäfte in der Innenstadt. Man geht halt davon aus, hier mal
eben Gehweg/Fahrbahn/Fußgängerzone zuparken zu können, sollen sie halt
drumherum gehen... Diesen egoistischen Default hätte ich schon gerne mal
geändert. Beim Einfamilienhaus hätte ich halt gesagt, das bekommt ne
Einfahrt, und in der können Tanker, Möbelwagen und Handwerker parken.


Stefan

Stefan Reuther

unread,
Aug 17, 2022, 12:36:33 PM8/17/22
to
Am 16.08.2022 um 19:15 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 16.08.2022 um 18:12 schrieb Stefan Reuther:
>> Am 16.08.2022 um 10:30 schrieb Stefan Schmitz:
>>> Quatsch. Warum sollte er die vereinbarte Lieferung verweigern, bloß weil
>>> die Möglichkeit besteht, dass wenige Anwohner vorübergehend nicht vorbei
>>> können?
>>
>> Das ist halt die typische Autofahrermentalität. "Warum soll ich das
>> nicht machen, was ich nicht darf, obwohl ich es rein physisch kann? Die
>> paar, die ich behindere, sollen sich mal nicht so anstellen."
>> Gehwegparken, Rot-fahren, Kreuzung zuparken, sieht man täglich
>> dutzendfach.
>
> Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob man aus Bequemlichkeit an
> einer verbotenen Stelle parkt, oder weil es nur dort möglich ist.

Ab wieviel Meter Entfernung wird aus "nur dort möglich" "Bequemlichkeit"?

(Der letzte, der "nur dort möglich, weil vom legalen Parkplatz müsste er
die Farbeimer 20 Meter schleppen" behauptete, ist mir - mit Farbeimer -
500 Meter hinterhergelaufen um mir das zu erläutern. Rational ist da gar
nix.)

> Das temporäre Halteverbot ist üblicherweise an der Stelle, wo statt
> geparkter Autos zu der Zeit der Lieferant, der Umzugswagen, der Baukran
> o.ä. stehen soll.
> Wenn aber gar kein Parkraum zur Verfügung steht, den man für den
> Lieferanten missbrauchen kann, muss der zwangsläufig auf der Straße
> stehen. Ich habe den OP so verstanden, dass er an anderer Stelle ein
> Halteverbot haben wollte, damit Platz zum Passieren des Lieferwagens
> geschaffen wird. Das sieht mir nicht mehr nach der vorgesehenen Methode
> aus.

Doch? Wenn die Straße auf einer Seite zugeparkt ist, darf auf der
anderen Seite nicht mehr gehalten werden, wenn dann keiner mehr
durchkommt. Lösung für den Fall wäre das beidseitige Halteverbot.


Stefan
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