Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Saarheim zur Jahresfrist

0 views
Skip to first unread message

Jens Müller

unread,
Dec 26, 2009, 1:31:13 PM12/26/09
to
http://www.saarheim.de/Faelle/abgeschleppt-loesung.htm

"Anmerkung: Sehr umstritten ist insoweit, welche Auswirkungen die neuere
Rechtsprechung des BVerwG fᅵr den Beginn von Rechtsbehelfsfristen fᅵr
gegen Verkehrszeichen gerichtete Klagen hat: Beginnen sie mit Aufstellen
des Verkehrsschildes gegenᅵber jedermann zu laufen mit der Folge, dass
eine Anfechtung eines Verkehrsschildes nach Ablauf eines Jahres nach
Aufstellung (ᅵ 70, ᅵ 74 i.V.m. ᅵ 58 Abs. 2 VwGO) auch gegenᅵber solchen
Personen formell bestandskrᅵftig werden, die zu diesem Zeitpunkt von
diesem Schild noch gar nicht betroffen waren (so VGH Mannheim, 5 S
3047/08 vom 2.3.2009 = JZ 2009, 738 ff.). Insoweit hat das BVerfG
verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG
angemeldet (BVerfG, 1 BvR 814/09 v. 10. 9. 2009, Abs. 27 = NJW 2009,
3642), die aber unbegrᅵndet sind, sofern dem erst nach formeller
Bestandskraft Betroffenen ein Anspruch auf Wiederaufgreifen gewᅵhrt wird
(nᅵher hierzu VGH Mannheim, 5 S 3047/08 vom 2.3.2009 = JZ 2009, 738,
739; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, ᅵ 35 Rn. 333). Zur
Problematik, die sich nicht nur bei Verkehrszeichen, sondern bei
ᅵffentlicher Bekanntgabe zahlreicher Allgemeinverfᅵgungen stellen kann,
siehe auch den Sammlerstᅵcke-Fall."

(Saarheim ist eine recht humorvoll gehaltene Sammlung von Fᅵllen und
Lᅵsungen fᅵr Jurastudenten.)

Message has been deleted
0 new messages