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Verdecken von Kennzeichen auf Feldwegen

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Tobias Hüberlin

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Feb 28, 2011, 8:19:03 AM2/28/11
to
Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn ich auf nicht-öffentlichen Straßen, in diesem
Fall ein privater Feldweg, mit verdecktem Versicherungskennzeichen fahre?
Konkreter Fall: auf meinem täglichen Weg zur Arbeit fahre ich u.a. über
einen ca. 1 km langen Feldweg. Dadurch spare ich 10 km, das sind drei
viertel meines regulären Weges, es lohnt sich also. Bis vor kurzem waren die
beiden Zufahrten mit Schranken versehen, war für mich und meine Simse kein
Problem. Vor ca. vier Wochen wurden die Schranken aber anscheinend von einem
Autofahrer plattgemacht, der ebenfalls die Abkürzung wollte. Der
Besitzer/Zuständige des Feldweges hat keine neuen Schranken aufbauen lassen,
stattdessen steht da jetzt eine Person, die die Kennzeichen von
durchfahrenden Fahrzeugen aufschreiben soll. Mein Nachbar, der mit seinem
Auto durchgefahren ist, hat gestern eine Anzeige bekommen. Das will ich
natürlich vermeiden, auf den Feldweg aber nicht verzichten. Falls also die
Polizei da mal stehen sollte, und ich habe mein kleines Kennzeichen mit
einer Plastiktüte verdeckt, gillt dann auch §22 Abs. 3 StVG? Es handelt sich
schließlich um keinen öffentlichen Weg, jedenfalls sagen die Schilder dort
"Privatweg - Durchfahrt verboten"

Gruß
Tobi


Hans Beiger

unread,
Feb 28, 2011, 8:47:43 AM2/28/11
to
Am 28.02.2011 14:19, schrieb Tobias Hüberlin:

> Hallo,

> Das will ich
> natürlich vermeiden, auf den Feldweg aber nicht verzichten. Falls also die
> Polizei da mal stehen sollte, und ich habe mein kleines Kennzeichen mit

> einer Plastiktüte verdeckt, gilt dann auch §22 Abs. 3 StVG? Es handelt sich


> schließlich um keinen öffentlichen Weg, jedenfalls sagen die Schilder dort
> "Privatweg - Durchfahrt verboten"
>
> Gruß
> Tobi

Hi,

würde mich wundern wenn an einem Privatweg Polizei steht, die haben auch
ohne so ein Pille-Palle genug zu tun.

Schiebe dein Töffchen doch die paar Meter bis die Lage klar ist und
alles ist perfekt.

Gruß Hans


Chris Huebsch

unread,
Feb 28, 2011, 10:54:47 AM2/28/11
to
Tobias Hüberlin (Mon, 28 Feb 2011 14:19:03 +0100):

> Es handelt sich schließlich um keinen öffentlichen Weg, jedenfalls sagen die
> Schilder dort "Privatweg - Durchfahrt verboten"

Was ist genau an den letzten drei Worten nicht zu verstehen?

Wäre es mein Grundstück, hättest du genau zwei Alternativen.

1) Du fragst mich freundlich, ob du mit deinem Möööp in Zukunft da trotzdem
durch fahren darfst und wir regeln, dass du im Falle eines Unfalls mich komplett
Schuldfrei stellst (weil ab und an lass ich da mal Sachen rumstehen oder nach
dem Regen sind da ausgespülte Stellen, die gefährlich sind...)

oder
2) Wenn ich dich wieder dort erwische, gar mit verdecktem Kennzeichen, lasse ich
dich zur Identifikation festhalten und von meinem Anwalt verklagen, weil du mein
Eigentum widerrechtlich zu deinen Gunsten benutzt (du hast ja zugegeben, dass du
haufenweise km spartst). Ggf. wird der Anwalt auch prüfen, ob es sich um einen
Hausfriedensbruch handelt und Anzeige erstatten. Der Wachposten macht ja deutlich,
dass es sich um ein Privatgrundstück handelt.

Du hast die Wahl.


Gruesse


Chris
--
www.huebsch-gemacht.de

Stefan Schmitz

unread,
Feb 28, 2011, 11:08:56 AM2/28/11
to
Tobias Hüberlin schrieb:

> Falls also die
> Polizei da mal stehen sollte, und ich habe mein kleines Kennzeichen mit
> einer Plastiktüte verdeckt, gillt dann auch § 22 Abs. 3 StVG?

Du meinst Absatz 1 Nummer 3?
Allein schon aus der Tatsache, dass in Absatz 2 von öffentlichen Wegen
und Plätzen die Rede ist, in Absatz 1 aber nicht, kann man schließen,
dass der überall gilt.

> Es handelt sich
> schließlich um keinen öffentlichen Weg, jedenfalls sagen die Schilder dort
> "Privatweg - Durchfahrt verboten"

Die Ausrede würde eh nur funktionieren, wenn du bis zu diesem Weg auch
nicht über öffentliche Wege fahren würdest. Oder willst du vor den
Augen der Polizisten das Kennzeichen verdecken?

Tobias Hüberlin

unread,
Feb 28, 2011, 11:25:03 AM2/28/11
to

>Du meinst Absatz 1 Nummer 3?
>Allein schon aus der Tatsache, dass in Absatz 2 von öffentlichen Wegen
>und Plätzen die Rede ist, in Absatz 1 aber nicht, kann man schließen,
>dass der überall gilt.

Nur mit dem Unterschied, daß man auf Privatgrundstücken oder -wegen
herumfahren darf mit was man will. Es handelt sich ja nicht um öffentlichen
Straßenverkehr,oder? Deshalb Privatweg und deshalb wohl auch Durchfahrt
verboten. Daß das möglicherweise Landfriedensbruch ist lassen wir mal
dahingestellt, es geht mir um die reine StVO-Komponente

>Die Ausrede würde eh nur funktionieren, wenn du bis zu diesem Weg auch
>nicht über öffentliche Wege fahren würdest. Oder willst du vor den
>Augen der Polizisten das Kennzeichen verdecken?

Nö, wenn sie an der Einfahrt stehen natürlich nicht, dann würde ich halt den
großen Umweg fahren. Die Frage bezog sich darauf, wenn sie am Ausgang stehen
und ich komme mit verdecktem Kennzeichen an

Tobi


Matthias Frank

unread,
Feb 28, 2011, 12:36:29 PM2/28/11
to
Am 28.02.2011 17:25, schrieb Tobias Hüberlin:

>> Die Ausrede würde eh nur funktionieren, wenn du bis zu diesem Weg auch
>> nicht über öffentliche Wege fahren würdest. Oder willst du vor den
>> Augen der Polizisten das Kennzeichen verdecken?
>
> Nö, wenn sie an der Einfahrt stehen natürlich nicht, dann würde ich halt den
> großen Umweg fahren. Die Frage bezog sich darauf, wenn sie am Ausgang stehen
> und ich komme mit verdecktem Kennzeichen an

Dann musst du die Tüten spätestens am Ausgang abmachen.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 1, 2011, 10:24:56 AM3/1/11
to
On 28 Feb., 17:25, "Tobias Hüberlin" <del...@onlinehome.de> wrote:
> >Du meinst Absatz 1 Nummer 3?
> >Allein schon aus der Tatsache, dass in Absatz 2 von öffentlichen Wegen
> >und Plätzen die Rede ist, in Absatz 1 aber nicht, kann man schließen,
> >dass der überall gilt.
>
> Nur mit dem Unterschied, daß man auf Privatgrundstücken oder -wegen
> herumfahren darf mit was man will.

Rumfahren vielleicht, aber nicht in rechtswidriger Absicht Kennzeichen
verdecken.

Dirk Schneïder

unread,
Mar 3, 2011, 1:17:49 PM3/3/11
to
Tobias Hüberlin schrieb am 28.02.2011 14:19:

> wie ist das eigentlich, wenn ich auf nicht-öffentlichen Straßen, in diesem
> Fall ein privater Feldweg, mit verdecktem Versicherungskennzeichen fahre?

> [...]


> Falls also die Polizei da mal stehen sollte, und ich habe mein kleines
> Kennzeichen mit einer Plastiktüte verdeckt, gillt dann auch
> §22 Abs. 3 StVG?

Nein, in diesem Fall nicht, da ein Versicherungskennzeichen kein
amtliches Kfz-Kennzeichen ist.

D.

Tobias Hüberlin

unread,
Mar 3, 2011, 2:34:58 PM3/3/11
to
"Dirk Schneïder" <spam_...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ikom0f$egc$02$1...@news.t-online.com...

Echt jetzt? Was ist es dann, wenn ich mein Versicherungskennzeichen in
irgendeiner Weise verändere? Versicherungsbetrug?

Tobi


Thomas Hochstein

unread,
Mar 4, 2011, 1:55:13 PM3/4/11
to
Tobias Hüberlin schrieb:

> Nur mit dem Unterschied, daß man auf Privatgrundstücken oder -wegen
> herumfahren darf mit was man will. Es handelt sich ja nicht um öffentlichen
> Straßenverkehr,oder?

Oder.

Öffentlicher Straßenverkehr kann auch auf Privatgrundstücken
stattfinden.

<http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/straftaten/content_04_02.html>
scheint mir das ganz gut zusammenzufassen. Ob - nach Wegfall der
Sperreinrichtungen - eine bloße Beschilderung genügt, erscheint mir
schon ein wenig zweifelhaft.

> Daß das möglicherweise Landfriedensbruch ist lassen wir mal

> dahingestellt, [...]

| § 125 StGB: Landfriedensbruch
|
| (1) Wer sich an
|
| 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
| 2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
|
| die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit
| gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter
| oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um
| ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit
| Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
| die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht
| ist.

Was genau hast Du vor? ;)

-thh

Erich Kirchmayer

unread,
Mar 10, 2011, 4:29:35 PM3/10/11
to
Hi,

"Tobias Hüberlin" <del...@onlinehome.de> schrieb:

> Nur mit dem Unterschied, daß man auf Privatgrundstücken oder -wegen
> herumfahren darf mit was man will. Es handelt sich ja nicht um
> öffentlichen Straßenverkehr,oder? Deshalb Privatweg und deshalb wohl
> auch Durchfahrt verboten.

Eben. Wenn du auf _deinem_ Privatweg/Grundstück herumfährst, kannst du
das machen wann und wie du willst. Fährst du auf _meinem_
Privatweg/Grundstück, dann bin ich der Chef und sage dir, was du zu tun
oder zu lassen hast.

> Daß das möglicherweise Landfriedensbruch
> ist lassen wir mal dahingestellt, es geht mir um die reine
> StVO-Komponente

Es ist Hausfreidensbruch (§123 StGB) und eine Straftat(!) ist ein
bischen was Anderes als eine Ordnungswidrigkeit wie "Fahren ohne
Kennzeichen" oder dergl. Die StVO gilt eh nicht auf Privatgrundstücken,
sie wird allenfalls gerne als Masstab für die Hausordnung herangezogen
und zur Vereinfachung "hier gilt die StVO" verwendet.

Fahren ohne Kennzeichen/Führerschein/TÜV usw. auf Privatgrunsdstücken
also aus Sicht der StVO kein Problem.

> Nö, wenn sie an der Einfahrt stehen natürlich nicht, dann würde ich
> halt den großen Umweg fahren. Die Frage bezog sich darauf, wenn sie
> am Ausgang stehen und ich komme mit verdecktem Kennzeichen an

Das interessiert "die Polizei" nur ab ihrem Zuständigkeitsbereich im
Sinne der StVO, d.h. dem öff. Verkehrsraum. Es sei denn, sie wurden vom
Grundstücksbesitzer gerufen, um eine Person wg. Hausfriedensbruch zu
verfolgen. Dann ist ihnen aber auch das Kennzeichen egal, sie
interessiert die Straftat gem. 123 StGB.

--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Hans Wein

unread,
Mar 10, 2011, 4:44:24 PM3/10/11
to
"Erich Kirchmayer" <e_kirc...@hotmail.com> schrieb:

> Es ist Hausfreidensbruch (§123 StGB)

Vorsicht - Hausfriedensbruch setzt ein "befriedetes Besitztum" voraus, und
der Begriff "Feldweg" im Subject lässt vermuten, dass es sich um
landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Felder, Wiesen und Äcker sind
aber in der Regel nicht umzäunt.

Hans

Achim Peters

unread,
Mar 10, 2011, 5:41:21 PM3/10/11
to
On 10.03.2011 22:44, Hans Wein wrote:
> "Erich Kirchmayer" <e_kirc...@hotmail.com> schrieb:
>
>> Es ist Hausfreidensbruch (§123 StGB)
>
> Vorsicht - Hausfriedensbruch setzt ein "befriedetes Besitztum" voraus,

Mal angenommen, es wäre "befriedet", was ist denn der Unterschied
zwischen "widerrechtlich" und "unbefugt"?

http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html :

"Wer [...] in das befriedete Besitztum eines anderen [...]
widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin
verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, [...]"

Wahrscheinlich Anfängefrage fürs erste Semster bei Juristen - bin aber
keiner.

Wenn ich über den angenommenen Zaun springe, ist das "widerrechtlich"
oder nur "unbefugt"? Wenn letzteres, wäre es ja ohne Aufforderung zum
Verlassen kein Hausfriedensbruch.

Bye
Achim

frank paulsen

unread,
Mar 10, 2011, 6:04:19 PM3/10/11
to
"Erich Kirchmayer" <e_kirc...@hotmail.com> writes:

> Fahren ohne Kennzeichen/Führerschein/TÜV usw. auf Privatgrunsdstücken
> also aus Sicht der StVO kein Problem.

das mit dem TÜV stimmt so nicht...

--
frobnicate foo

Henning Koch

unread,
Mar 10, 2011, 6:33:24 PM3/10/11
to
On Fri, 11 Mar 2011 00:04:19 +0100, frank paulsen wrote:

>> Fahren ohne Kennzeichen/Führerschein/TÜV usw. auf Privatgrunsdstücken
>> also aus Sicht der StVO kein Problem.
>
>das mit dem TÜV stimmt so nicht...

naja, wie man es nimmt:
Weder die Kennzeichen, noch die Zulassung von Personen oder die
periodische Fahrzeugüberwachung werden in der StVO geregelt...

jms

unread,
Mar 11, 2011, 3:44:29 AM3/11/11
to
Am 28.02.2011 14:19, schrieb Tobias Hüberlin:
> Hallo,
> wie ist das eigentlich, wenn ich auf nicht-öffentlichen Straßen, in diesem
> Fall ein privater Feldweg, mit verdecktem Versicherungskennzeichen fahre?

Der geltungsbereich der StVO ist der öffentliche verkehrsraum. Das ist unabhängig davon, ob das grundstück privat ist oder nicht.
Auch ein privates grundstück, z.b. der REWE-parkplatz, kann öffentlicher verkehrsraum sein und gehört damit zur StVO.
Solange die schranken eine benutzung wirksam verhindern, ist es kein öffentlicher verkehrsraum.
Die frage ist, ob ein einfaches sperrschild genügt, um den öffentl. verkehrsraum abzugrenzen.

frank paulsen

unread,
Mar 11, 2011, 5:14:25 AM3/11/11
to
Henning Koch <HKoch...@web.de> writes:

in der tat :)

--
frobnicate foo

Walter Janné

unread,
Mar 11, 2011, 5:26:35 AM3/11/11
to
"Hans Wein" <hwein_...@gmx.net> schrieb:

>Felder, Wiesen und Äcker sind
>aber in der Regel nicht umzäunt.

Falsch

Stefan Schmitz

unread,
Mar 11, 2011, 11:20:00 AM3/11/11
to
On 10 Mrz., 23:41, Achim Peters <AchimPet...@gmx.de> wrote:

> "Wer [...] in das befriedete Besitztum eines anderen [...]
> widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin
> verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt,  [...]"

Die beiden Alternativen unterscheiden sich nicht primär durch die
Wörter widerrechtlich vs. unbefugt, sondern durch eindringen vs. auf
Aufforderung nicht entfernen.

Henning Koch

unread,
Mar 11, 2011, 12:20:05 PM3/11/11
to
On Fri, 11 Mar 2011 08:20:00 -0800 (PST), Stefan Schmitz wrote:

>> "Wer [...] in das befriedete Besitztum eines anderen [...]
>> widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin
>> verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt,  [...]"
>
>Die beiden Alternativen unterscheiden sich nicht primär durch die
>Wörter widerrechtlich vs. unbefugt, sondern durch eindringen vs. auf
>Aufforderung nicht entfernen.

naja.

Wenn das Eindringen aber nicht widerrechtlich ist, ist es nicht
strafbar. Wer sich befugt an dem Ort aufhält, macht sich bei
nicht-Entfernen trotz Aufforderung nicht strafbar.

Ist also schon irgendwie wichtig ;-)

Dirk Schneïder

unread,
Mar 12, 2011, 9:42:10 AM3/12/11
to
Tobias Hüberlin schrieb am 03.03.2011 20:34:

>> Nein, in diesem Fall nicht, da ein Versicherungskennzeichen kein amtliches
>> Kfz-Kennzeichen ist.

> Echt jetzt? Was ist es dann, wenn ich mein Versicherungskennzeichen in
> irgendeiner Weise verändere? Versicherungsbetrug?

Ich denke nicht mal das, denn die Versicherung wäre dann ja
ordnungsgemäß vorhanden. Ich weiß nicht, was da evtl. für eine
Ordnungswidrigkeit in Frage käme, aber es sind jedenfalls keine
Straftaten, die im Kennzeichenmissbrauch-§ stehen, denn
Versicherungskennzeichen zeigen nur, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß
versichert wurde, ist aber kein amtliches Kfz-Kennzeichen.

D.

Tobias Hüberlin

unread,
Mar 12, 2011, 11:03:18 AM3/12/11
to
Cool! :-))

F.Bast

unread,
Mar 14, 2011, 3:15:55 AM3/14/11
to
> Der geltungsbereich der StVO ist der öffentliche verkehrsraum. Das
> ist unabhängig davon, ob das grundstück privat ist oder nicht.
> Auch ein privates grundstück, z.b. der REWE-parkplatz, kann
> öffentlicher verkehrsraum sein und gehört damit zur StVO.
> Solange die schranken eine benutzung wirksam verhindern, ist es kein
> öffentlicher verkehrsraum.
> Die frage ist, ob ein einfaches sperrschild genügt, um den öffentl.
> verkehrsraum abzugrenzen.

Hallo

...nehmen wir das Beispiel Rewe. Der Rewe Parkplatz ist ein privates
Grundstück und hier gilt Rewerecht, unabhängig, das da Rewe ein Schild
aufstellt, "Hier gilt die StVO". Das Rewerecht wird dann nicht bei
Verstößen gegen die StVO ausgeübt, sondern bei Verstößen gegen das
Hausrecht, wie Parkzeitüberschreitung, unberechtigtem Parken, falschen
Parken. Dieses Hausrecht hatten schon einige Abschleppdienste gemietet
und gnadenlos durchgesetzt.
Wer ansonsten Privatgelände befährt oder befahren will, braucht das
Einverständnis des Eigentümers oder Pächters. Auf diesem Gelände
besteht dann auch kein Versicherungsschutz, sondern der Eigentümer
haftet, wenn er den Verkehr zu läßt. Kritisch wird es, fährt jemand in
die Berge, auf eine einsame Hütte, dann ist die Grenze öffentlicher
Verkehrsraum und Privat nicht erkennbar und im Schadensfall erfährt
man, man hätte vorher fragen sollen.

Das Umfahren von Sperren, das Mißachten von erkennbaren defekten
Sperren oder Sperrmaßnahmen kann vom Eigentümer rechtlich verfolgt
werden, wehe wenn der Fahrer in militärischen Gebiet gelandet ist.

Viele Grüße Friedrich

Dirk Schneïder

unread,
Mar 22, 2011, 11:44:22 AM3/22/11
to
Tobias Hüberlin schrieb am 12.03.2011 17:03:
> Cool! :-))

Will nicht wissen, was du so vor hast :->

D.

Tobias H�berlin

unread,
Mar 23, 2011, 5:51:31 AM3/23/11
to
"Dirk Schne�der" <spam_...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:imag4k$nj2$01$1...@news.t-online.com...

> Tobias H�berlin schrieb am 12.03.2011 17:03:
>> Cool! :-))
>
> Will nicht wissen, was du so vor hast :->

Nichts schlimmes,nur meinen Weg zur Arbeit massivst verk�rzen. Bei den
Spritpreisen nicht verwunderlich. Der Weg um den es geht ist ein mit Platten
belegter,recht breiter Feldweg,so wie es sie hier im Osten �fter
gibt.Fr�her,so sagten mir die Einheimischen,war das eine regul�re Stra�e,
dann wurde eine "richtige" Umgehungsstra�e gebaut.
Es gibt dort nichts gef�hrliches,links und rechts nur Acker und Wiese.Ich
hab zwischenzeitlich auch mal mit dem "Wachposten" gesprochen (hab nat�rlich
vorher mein V-Kennzeichen abgemacht): Das ist ein sehr netter
Ein-Euro-Jobber, der dort von Montag bis Freitag von 7-10 und von 15-18 Uhr
Kennzeichen aufschreiben mu�.Er kriegt aber keine Pr�mie f�r aufgeschriebene
Kennzeichen,also ist seine Motivation eher gering.
Was mich angeht,brauch ich mir um mein Kennzeichen keine Gedanken zu machen
:-)

Tobi


Walter Janné

unread,
Mar 24, 2011, 6:51:17 AM3/24/11
to
"Tobias Hüberlin" <del...@onlinehome.de> schrieb:

>"Dirk Schneïder" <spam_...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:imag4k$nj2$01$1...@news.t-online.com...


>> Tobias Hüberlin schrieb am 12.03.2011 17:03:
>>> Cool! :-))
>>
>> Will nicht wissen, was du so vor hast :->
>

>Nichts schlimmes,nur meinen Weg zur Arbeit massivst verkürzen. Bei den

>Spritpreisen nicht verwunderlich. Der Weg um den es geht ist ein mit Platten

>belegter,recht breiter Feldweg,so wie es sie hier im Osten öfter
>gibt.Früher,so sagten mir die Einheimischen,war das eine reguläre Straße,
>dann wurde eine "richtige" Umgehungsstraße gebaut.
>Es gibt dort nichts gefährliches,links und rechts nur Acker und Wiese.Ich
>hab zwischenzeitlich auch mal mit dem "Wachposten" gesprochen (hab natürlich

>vorher mein V-Kennzeichen abgemacht): Das ist ein sehr netter
>Ein-Euro-Jobber, der dort von Montag bis Freitag von 7-10 und von 15-18 Uhr

>Kennzeichen aufschreiben muß.Er kriegt aber keine Prämie für aufgeschriebene

>Kennzeichen,also ist seine Motivation eher gering.
>Was mich angeht,brauch ich mir um mein Kennzeichen keine Gedanken zu machen
>:-)

Herr, lass Hirn vom Himmel regnen!

Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Mar 26, 2011, 10:50:04 AM3/26/11
to
On 24.03.11 11:51, Walter Janné wrote:
...

> Herr, lass Hirn vom Himmel regnen!

Tja, und dann liegt es da auf dem Plattenweg im Osten
und keiner weiß was damit anzufangen. Bringt uns also
auch nicht weiter.

ciao
Olaf

Wolfgang Krietsch

unread,
Mar 27, 2011, 4:11:03 PM3/27/11
to
Tobias Hüberlin wrote:

>jedenfalls sagen die Schilder dort
>"Privatweg - Durchfahrt verboten"

Und das ist Dir zu kompliziert formuliert?

Bye

woffi

--
Congratulations - you're the first human to fail the Turing-Test.
(Dilbert)

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