On Wed, 5 May 2021 13:56:35 +0200, HC Ahlmann wrote:
>> (Allerdings sind ABGs doch eher selten geworden, üblich sind EG- oder
>> ECE-Genehmigungen?!)
>
>Der alte Begriff Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist mir geläufiger,
>weil meine letzten Autos über zehn Jahre alt waren und deren Extras eine
>ABE mit ECE-Genehmigungsnummer, seltener KBA-Nummer hatten.
Das betrifft dann so Dinge wie Sonderräder, Spoiler oder vielleicht
auch Tieferlegungsfedern oder Spurplatten.
Verbindungseinrichtungen dagegen sind bauartgenehmigungspflichtig,
deswegen hatten die keine ABE sondern eine ABG. Inzwischen sind aber
schon seit vielen Jahren EG- und seit einiger Zeit ECE-Genehmigungen
für die Verbindungseinrichtungen üblich, während z.B. bei den
Sonderrädern ECE-Genehmigungen gerade erst aufkommen.
>Manch bildreiche und wortarme Einbauanleitung mit Typbezeichnung des Teils und
>Fahrzeugs ziert eine schlichte Zeile "Homologationsnummer gemäß der
>Direktive 94/20/EG: e20*94/20*0213*00" – das ist dann das gewünschte
>Dokument.
Ja, und da muss man die Bilder dann auch richtig deuten.
Und zum Beispiel aus einem der Bilder erkennen, dass die Genehmigung
nicht gilt, wenn das Fahrzeug tiefergelegt ist...
Dein o.g. Beispiel enthält aber noch recht viel Text, und eben nicht
die Einschränkung für die Tieferlegung, so weit ich sehe.