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Zeichen 259 an 240: Radfahren erlaubt oder vorgeschrieben?

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Andreas Fischer

unread,
Mar 14, 2010, 4:54:42 AM3/14/10
to
Bei uns gibt es eine Bundesstraße mit gemeinsamen Rad- und Gehwegen
(Zeichen 240) an beiden Seiten, wobei der jeweils "gegenüberliegende"
Radweg nicht zur Benutzung in Gegenrichtung freigegeben war.

Als es neulich mal ziemlich schneite, hatte der Winterdienst scheinbar
keine Lust/Zeit um den rechten Rad/Gehweg zu räumen und stellte
stattdessen einen Sperrbock und das Zeichen 259 (Verbot für Fußgänger)
mit Zusatzzeichen 1000-12 (Fußgänger bitte Gehweg gegenüber benutzen).

Der Rad-/Gehweg gegenüber war aber immer noch nicht zur Benutzung in
Gegenrichtung freigegeben.

Ich dachte mir, verhalte dich mal regelkonform und fahre trotz Sperrbock
weiter. Die Benutzungspflicht dieses Rad-/Gehweges war ja m.E. durch das
Schild 259 für Radfahrer nicht aufgehoben. Außer man betrachtet den
Sperrbock als entsprechende Anordnung.

Nach etwa 50 Metern kam dann die erste hohe Schneewelle und ich mußte
absteigen, was bedeutete , dass ich mich nun strafbar machte, da ich ja
jetzt ein Fußgänger war.

Gut, jetzt war der Geh-/Radweg nicht mehr benutzbar und ich konnte die
Straße beutzten.

Doch jetzt meine Frage, hebt dieser Sperrbock die Benutzungspflicht auf?

Man könnte ja argumentieren, dass wegen dess Sperrbocks der Weg nicht
mehr benutzbar war. Dies war aber eigentlich nicht der Fall, man konnte
bequem daran vorbei fahren.

Andreas


Elke Bock

unread,
Mar 14, 2010, 6:10:19 AM3/14/10
to
Andreas Fischer wrote:

> Bei uns gibt es eine Bundesstraße mit gemeinsamen Rad- und Gehwegen
> (Zeichen 240) an beiden Seiten, wobei der jeweils "gegenüberliegende"
> Radweg nicht zur Benutzung in Gegenrichtung freigegeben war.
>
> Als es neulich mal ziemlich schneite, hatte der Winterdienst scheinbar
> keine Lust/Zeit um den rechten Rad/Gehweg zu räumen und stellte
> stattdessen einen Sperrbock und das Zeichen 259 (Verbot für Fußgänger)
> mit Zusatzzeichen 1000-12 (Fußgänger bitte Gehweg gegenüber benutzen).

Meinst du damit Z.600
<http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_4.php> ganz oben?

Gut versteckt etwa 2 Bildschirmseiten weiter unten findet sich dann die
Erläuterung (zu Punkt 1-7, bzw.Z.600-616)
1. Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten
Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

Aber einklich sind schon die Bezeichnungen "Absperrschranke" bzw. der von
dir verwendete "Sperrbock" Erläuterung genug. ;-)

> Doch jetzt meine Frage, hebt dieser Sperrbock die Benutzungspflicht auf?

Er sperrt den Weg für Fahrzeuge.

Andreas Fischer

unread,
Mar 14, 2010, 10:25:55 AM3/14/10
to
Am 14.03.2010 11:10, schrieb Elke Bock:
>
> Meinst du damit Z.600
> <http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_4.php> ganz oben?

Kann sein, war auf jedenfall irgendwas rot/weisses


>
> Gut versteckt etwa 2 Bildschirmseiten weiter unten findet sich dann die
> Erläuterung (zu Punkt 1-7, bzw.Z.600-616)
> 1. Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten
> Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

Und Fußgänger sind ja keine Fahrzeuge, könnten also weiterlaufen, daher
das zusätzliche Verbot für Fußgänger.

So ergibt das doch noch einen Sinn. Ich hätte also die Straße benutzen
müssen.

Andreas

Heiko Jacobs

unread,
Mar 14, 2010, 3:00:22 PM3/14/10
to
Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
> 1. Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten
> Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

Er fuhr das Schild ja nicht um, sondern dran vorbei.
Ich bin erst heute eine Straße gefahren, wo so'n Teil fast die ganze
Fahrbahn versperrte, aber eben nur fast, weil Radler dran vorbei
fahren können sollen, Kfz aber nicht.

Das Teil im OP sperrte gut erkennbar nur überbreite Fahrräder ;-)
Wenn es deutlich schmaler als der Weg war, dann hat es evtl. den
gedachten Zweck verfehlt ...

MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
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Claus Färber

unread,
Mar 14, 2010, 3:19:00 PM3/14/10
to
Andreas Fischer <andre...@gmx.net> schrieb/wrote:

> Und Fußgänger sind ja keine Fahrzeuge, könnten also weiterlaufen,
> daher das zusätzliche Verbot für Fußgänger. So ergibt das doch noch
> einen Sinn.

Das ist um drei Ecken gedacht. Ich bezweifle, dass sie die zuständige
Behörde da ernsthaft so spitzfindige Gedanken gemacht hat.

Das läuft eher so: Wir haben gerade kein Schild "Radfahrer verboten" da
-- egal, im Winter fährt doch eh kein vernünftiger Mensch mit dem Rad.

> Ich hätte also die Straße benutzen müssen.

s/Straße/Fahrbahn/

Claus

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