Hierzulande hat es sich mehr und mehr durchgesetzt, Kreuzungen mit
ursprünglich abknickender Vorfahrt durch Fahrbahnmarkierungen und
Bordsteine so zu einer Kurve umzugestalten, dass die Vorfahrtstraße
optisch als solche erkennbar wird. Die Zusatzzeichen "abknickende
Vorfahrt" werden dann gewöhnlich weggelassen.
In der Fahrschule habe ich jedoch gelernt, dass das Aussehen einer
Straße keinerlei Relevanz für die Vorfahrt hat - von (abgesenkten)
Bordsteinen abgesehen. Ist aber sehr lang her. Gilt diese Regel heute
nicht mehr?
Diskutieren wir doch mal ein Beispiel aus meinem Wohnort, eine
T-Kreuzung bzw. -Einmündung mit drei Straßen von Westen, Norden und
Osten. Die Verbindung West/Nord ist als bevorrechtigt ausgestaltet.
Google-Karte (Hindenburg-/Berliner Straße):
https://goo.gl/maps/ftxn9JpMHvNJMSrn6
Von Westen kommend steht hier das Zeichen 301 (Vorfahrt, rotes Dreieck).
Wenn ich hier nach Norden links abbiege, hätte dem Zeichen nach der von
Osten kommende Gegenverkehr Vorrang. Der sieht jedoch das Zeichen 205
(Vorfahrt gewähren), was ich aber nicht wissen kann. Nun ja, ist nicht
weiter gefährlich, im schlimmsten Fall fährt eben keiner. Foto der Ansicht:
http://bilder.pfei.eu/W.jpg
Von Norden kommend gibt es kein Zeichen, hier gilt also rechts vor
links, kein Problem.
Von Osten kommend steht hier nur das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren),
ohne Zusatzzeichen "abknickende Vorfahrt". Die Fahrbahn ist umnittelbar
vor der Einmündung leicht nach rechts verschwenkt, damit man erst im
Verlauf der West-Nord-Kurve quasi senkrecht auf diese trifft, so dass
die Kurve als bevorrechtigter Querverkehr wahrgenommen werden soll. Aber
was ist, wenn man diese leichte Verschwenkung nicht bemerkt? Dann wären
entgegenkommende Linksabbieger wartepflichtig! Foto der Ansicht:
http://bilder.pfei.eu/O.jpg
Oder ist in diesem Beispiel die fehlende Südrichtung (also nur eine
T-Kreuzung) Indiz genug, dass mein linksabbiegender Gegenverkehr nicht
wartepflichtig ist, weil eine Beschilderung mit ebenfalls Zeichen 205
von Westen unsinnig wäre? Mit anderen Worten, ändert mein Zeichen 205
seine Bedeutung abhängig davon, ob auch von links eine Straße einmündet
oder nicht?
Weitere Frage: wer hat von Westen kommend den Fahrtrichtungsanzeiger zu
benutzen? Wer nach Norden fährt, ändert seine Fahrtrichtung und hat
demnach zu blinken. Falls dies eine Kreuzung ist. Wenn es aber lediglich
eine Kurve ist, und so ist dieses Konstrukt ja gestaltet, besteht nach
meiner Auffassung keine Blinkpflicht. Unvorstellbar, jeder würde in
jeder Kurve blinken. Aber was ist mit dem, der die Kurve
geradeausfahrend verlässt? Mein Auto hat leider keinen Geradeausblinker.
Es gibt Leute, die blinken hier rechts zum Geradeausfahren. Das mag an
dieser Stelle angehen, aber wie wäre das, wenn nach rechts (Süden)
ebenfalls eine Straße abzweigen würde?
--
Heinrich
mail: new<at>
pfei.eu