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Abknickende Vorfahrt 2.0

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Heinrich Pfeifer

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Jan 14, 2020, 4:13:24 AM1/14/20
to
Hierzulande hat es sich mehr und mehr durchgesetzt, Kreuzungen mit
ursprünglich abknickender Vorfahrt durch Fahrbahnmarkierungen und
Bordsteine so zu einer Kurve umzugestalten, dass die Vorfahrtstraße
optisch als solche erkennbar wird. Die Zusatzzeichen "abknickende
Vorfahrt" werden dann gewöhnlich weggelassen.

In der Fahrschule habe ich jedoch gelernt, dass das Aussehen einer
Straße keinerlei Relevanz für die Vorfahrt hat - von (abgesenkten)
Bordsteinen abgesehen. Ist aber sehr lang her. Gilt diese Regel heute
nicht mehr?

Diskutieren wir doch mal ein Beispiel aus meinem Wohnort, eine
T-Kreuzung bzw. -Einmündung mit drei Straßen von Westen, Norden und
Osten. Die Verbindung West/Nord ist als bevorrechtigt ausgestaltet.
Google-Karte (Hindenburg-/Berliner Straße):
https://goo.gl/maps/ftxn9JpMHvNJMSrn6

Von Westen kommend steht hier das Zeichen 301 (Vorfahrt, rotes Dreieck).
Wenn ich hier nach Norden links abbiege, hätte dem Zeichen nach der von
Osten kommende Gegenverkehr Vorrang. Der sieht jedoch das Zeichen 205
(Vorfahrt gewähren), was ich aber nicht wissen kann. Nun ja, ist nicht
weiter gefährlich, im schlimmsten Fall fährt eben keiner. Foto der Ansicht:
http://bilder.pfei.eu/W.jpg

Von Norden kommend gibt es kein Zeichen, hier gilt also rechts vor
links, kein Problem.

Von Osten kommend steht hier nur das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren),
ohne Zusatzzeichen "abknickende Vorfahrt". Die Fahrbahn ist umnittelbar
vor der Einmündung leicht nach rechts verschwenkt, damit man erst im
Verlauf der West-Nord-Kurve quasi senkrecht auf diese trifft, so dass
die Kurve als bevorrechtigter Querverkehr wahrgenommen werden soll. Aber
was ist, wenn man diese leichte Verschwenkung nicht bemerkt? Dann wären
entgegenkommende Linksabbieger wartepflichtig! Foto der Ansicht:
http://bilder.pfei.eu/O.jpg

Oder ist in diesem Beispiel die fehlende Südrichtung (also nur eine
T-Kreuzung) Indiz genug, dass mein linksabbiegender Gegenverkehr nicht
wartepflichtig ist, weil eine Beschilderung mit ebenfalls Zeichen 205
von Westen unsinnig wäre? Mit anderen Worten, ändert mein Zeichen 205
seine Bedeutung abhängig davon, ob auch von links eine Straße einmündet
oder nicht?


Weitere Frage: wer hat von Westen kommend den Fahrtrichtungsanzeiger zu
benutzen? Wer nach Norden fährt, ändert seine Fahrtrichtung und hat
demnach zu blinken. Falls dies eine Kreuzung ist. Wenn es aber lediglich
eine Kurve ist, und so ist dieses Konstrukt ja gestaltet, besteht nach
meiner Auffassung keine Blinkpflicht. Unvorstellbar, jeder würde in
jeder Kurve blinken. Aber was ist mit dem, der die Kurve
geradeausfahrend verlässt? Mein Auto hat leider keinen Geradeausblinker.
Es gibt Leute, die blinken hier rechts zum Geradeausfahren. Das mag an
dieser Stelle angehen, aber wie wäre das, wenn nach rechts (Süden)
ebenfalls eine Straße abzweigen würde?
--

Heinrich
mail: new<at>pfei.eu

Heinrich Pfeifer

unread,
Jan 14, 2020, 5:38:08 AM1/14/20
to
Am 14.01.2020 um 11:05 schrieb Martin Τrautmann:
>> Von Westen kommend steht hier das Zeichen 301 (Vorfahrt, rotes Dreieck).
>> Wenn ich hier nach Norden links abbiege, hätte dem Zeichen nach der von
>> Osten kommende Gegenverkehr Vorrang.
>
> Warum das? Für mich ist die Situation dort immer eindeutig, dass ich auf
> der Vorfahrtsstraße bin und deswegen erwarten kann, dass der Verkehr von
> Osten gegenüber ein Schild Vorfahrt gewähren hat.
>
> Sowohl Schild als auch Linien signalisieren, dass ich auf der
> Vorfahrtsstraße bin.

Schild: nein, nicht wenn ich links abbiege. Linien: ja, aber sind diese
maßgeblich?


> Das Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf
> nicht zusammen mit dem Zeichen 301 angeordnet werden.
> +++
>
> Statt der einmaligen Vorfahrt mit Zeichen 301 müsste die Vorfahrt mit
> Vorfahrtszeichen 306 markiert werden.

Richtig. Aber laut Auskunft der Verkehrsbehörde ist Zeichen 306 in
Tempo-30-Zonen nicht zulässig, Zeichen 301 in Ausnahmefällen jedoch
schon, im vorliegenden Fall mit Rücksicht auf den hier verkehrenden ÖPNV.

>> Weitere Frage: wer hat von Westen kommend den Fahrtrichtungsanzeiger zu
>> benutzen? Wer nach Norden fährt, ändert seine Fahrtrichtung und hat
>> demnach zu blinken.
>
> Theoretisch ja. Praktisch wird dies bei abknickender Vorfahrt oft
> vergessen.

Die Frage ist doch, ob dies überhaupt eine abknickende Vorfahrt ist oder
nur eine Kurve.

Stefan Reuther

unread,
Jan 14, 2020, 12:15:56 PM1/14/20
to
Am 14.01.2020 um 10:13 schrieb Heinrich Pfeifer:
> Von Westen kommend steht hier das Zeichen 301 (Vorfahrt, rotes Dreieck).
> Wenn ich hier nach Norden links abbiege, hätte dem Zeichen nach der von
> Osten kommende Gegenverkehr Vorrang. Der sieht jedoch das Zeichen 205
> (Vorfahrt gewähren), was ich aber nicht wissen kann. Nun ja, ist nicht
> weiter gefährlich, im schlimmsten Fall fährt eben keiner. Foto der Ansicht:
> http://bilder.pfei.eu/W.jpg

Subjektiv mit den Fotos würde ich sagen: die Verschwenkung ist etwas zu
subtil, um den Eindruck einer in eine Kurve einmündenden Straße zu
vermitteln.

Allerdings gibt's ja noch die Mittellinie auf der Hindenburgstraße Ost,
die zumindest dafür sorgen soll, dass der Fahrer, der Vorfahrt gewähren
soll, dem aus Westen kommenden Fahrer nicht direkt gegenübersteht,
sondern schräg.

Bei einer Situation hier um die Ecke ist die Verschwenkung etwas
deutlicher ausgefallen, und der die Hauptstraße verlassen Wollende
bekommt per Fahrbahnmarkierung signalisiert, dass er abbiegt, nicht
geradeausfährt: https://goo.gl/maps/ayKfMSg81FSwwmWV6
(vor 20 Jahren ging es dort die Altenberger Straße geradeaus.)


Stefan

Stefan Schmitz

unread,
Jan 17, 2020, 3:43:05 PM1/17/20
to
Am Dienstag, 14. Januar 2020 10:13:24 UTC+1 schrieb Heinrich Pfeifer:

> Von Westen kommend steht hier das Zeichen 301 (Vorfahrt, rotes Dreieck).
> Wenn ich hier nach Norden links abbiege, hätte dem Zeichen nach der von
> Osten kommende Gegenverkehr Vorrang. Der sieht jedoch das Zeichen 205
> (Vorfahrt gewähren), was ich aber nicht wissen kann. Nun ja, ist nicht
> weiter gefährlich, im schlimmsten Fall fährt eben keiner. Foto der Ansicht:
> http://bilder.pfei.eu/W.jpg

Zeichen 205 erkennst du auch hier, weil die markante Form über das 239
hinausragt.

> Von Osten kommend steht hier nur das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren),
> ohne Zusatzzeichen "abknickende Vorfahrt". Die Fahrbahn ist umnittelbar
> vor der Einmündung leicht nach rechts verschwenkt, damit man erst im
> Verlauf der West-Nord-Kurve quasi senkrecht auf diese trifft, so dass
> die Kurve als bevorrechtigter Querverkehr wahrgenommen werden soll. Aber
> was ist, wenn man diese leichte Verschwenkung nicht bemerkt? Dann wären
> entgegenkommende Linksabbieger wartepflichtig! Foto der Ansicht:
> http://bilder.pfei.eu/O.jpg

Das Problem kann nur entstehen, wenn man blind ist und Zeichen 295 missachtet.
Wenn man die vorgeschriebene Fahrtrichtung nimmt, hat man von beiden Seiten
bevorrechtigten Verkehr.

> Weitere Frage: wer hat von Westen kommend den Fahrtrichtungsanzeiger zu
> benutzen? Wer nach Norden fährt, ändert seine Fahrtrichtung und hat
> demnach zu blinken. Falls dies eine Kreuzung ist. Wenn es aber lediglich
> eine Kurve ist, und so ist dieses Konstrukt ja gestaltet, besteht nach
> meiner Auffassung keine Blinkpflicht. Unvorstellbar, jeder würde in
> jeder Kurve blinken. Aber was ist mit dem, der die Kurve
> geradeausfahrend verlässt? Mein Auto hat leider keinen Geradeausblinker.
> Es gibt Leute, die blinken hier rechts zum Geradeausfahren. Das mag an
> dieser Stelle angehen, aber wie wäre das, wenn nach rechts (Süden)
> ebenfalls eine Straße abzweigen würde?

Es gibt auch Kreuzungen, wo zwei Straßen nach rechts abgehen. Da ist auch
nicht klar, in welche ein rechts blinkendes Fahrzeug abbiegen will. Hauptsache,
man erkennt, dass er die durchgehende Fahrbahn verlässt.

Heinrich Pfeifer

unread,
Jan 18, 2020, 10:03:40 AM1/18/20
to
Am 17.01.2020 um 21:43 schrieb Stefan Schmitz:

> Zeichen 205 erkennst du auch hier, weil die markante Form über das 239
> hinausragt.

Die Rückseite der Zeichen anderer Straßen ist manchmal hilfreich, wenn
man zuvor gepennt und das Zeichen der eigenen Straße übersehen hat. Es
ist mir bewusst, dass die vorfahrtrelevanten Zeichen aus diesem Grund
eine auch rückwärtig erkennbare Form haben.

Es kann aber nicht angehen, dass die Situation auch nach Wahrnehmung des
eigenen Zeichens nur durch die Rückseite des fremden Zeichens schlüssig ist.

>> Weitere Frage: wer hat von Westen kommend den Fahrtrichtungsanzeiger zu
>> benutzen? Wer nach Norden fährt, ändert seine Fahrtrichtung und hat
>> demnach zu blinken. Falls dies eine Kreuzung ist. Wenn es aber lediglich
>> eine Kurve ist, und so ist dieses Konstrukt ja gestaltet, besteht nach
>> meiner Auffassung keine Blinkpflicht. Unvorstellbar, jeder würde in
>> jeder Kurve blinken. Aber was ist mit dem, der die Kurve
>> geradeausfahrend verlässt? Mein Auto hat leider keinen Geradeausblinker.
>> Es gibt Leute, die blinken hier rechts zum Geradeausfahren. Das mag an
>> dieser Stelle angehen, aber wie wäre das, wenn nach rechts (Süden)
>> ebenfalls eine Straße abzweigen würde?
>
> Es gibt auch Kreuzungen, wo zwei Straßen nach rechts abgehen. Da ist auch
> nicht klar, in welche ein rechts blinkendes Fahrzeug abbiegen will. Hauptsache,
> man erkennt, dass er die durchgehende Fahrbahn verlässt.

Stimmt.

Die Kernfrage war jedoch: wer hat hier zu blinken? Der die "durchgehende
Fahrbahn verlässt", oder der die Richtung wechselt?

Im Regelwerk kenne ich nur die Vorschrift mit dem Richtungswechsel. Der
Blinker heißt schließlich "Fahrtrichtungsanzeiger" und nicht
"Durchgehendestraßeverlassensanzeiger".

Arne Johannessen

unread,
Jan 18, 2020, 12:36:06 PM1/18/20
to
Heinrich Pfeifer said:
>
> Im Regelwerk kenne ich nur die Vorschrift mit dem Richtungswechsel. Der
> Blinker heißt schließlich "Fahrtrichtungsanzeiger" und nicht
> "Durchgehendestraßeverlassensanzeiger".

Wenn Du das wirklich wörtlich nimmst, müsstest Du auch an jeder Kurve
und Biegung blinken (Richtungswechsel), dafür aber nicht beim
Fahrstreifenwechsel (kein Richtungswechsel). Das kann also so nicht
gemeint sein.


--
Arne Johannessen

Stefan Schmitz

unread,
Jan 18, 2020, 12:39:31 PM1/18/20
to
Am Samstag, 18. Januar 2020 16:03:40 UTC+1 schrieb Heinrich Pfeifer:
> Am 17.01.2020 um 21:43 schrieb Stefan Schmitz:
>
> > Zeichen 205 erkennst du auch hier, weil die markante Form über das 239
> > hinausragt.
>
> Die Rückseite der Zeichen anderer Straßen ist manchmal hilfreich, wenn
> man zuvor gepennt und das Zeichen der eigenen Straße übersehen hat. Es
> ist mir bewusst, dass die vorfahrtrelevanten Zeichen aus diesem Grund
> eine auch rückwärtig erkennbare Form haben.
>
> Es kann aber nicht angehen, dass die Situation auch nach Wahrnehmung des
> eigenen Zeichens nur durch die Rückseite des fremden Zeichens schlüssig ist.

Auch das eigene Zeichen 301 klärt die Situation eindeutig. Es steht nämlich
nur dort, wo ohne es rechts vor links gälte. Und wenn jemand meint, die von
Osten kommende Straße sei Gegenverkehr, dann gibt es niemandem, gegenüber dem
das Schild Vorrang einräumt. Du weißt also durch die Existenz des Schilds
schon, dass diese Straße als Einmündung von rechts gilt.

> Die Kernfrage war jedoch: wer hat hier zu blinken? Der die "durchgehende
> Fahrbahn verlässt", oder der die Richtung wechselt?
>
> Im Regelwerk kenne ich nur die Vorschrift mit dem Richtungswechsel. Der
> Blinker heißt schließlich "Fahrtrichtungsanzeiger" und nicht
> "Durchgehendestraßeverlassensanzeiger".

In der StVO steht aber nicht, dass man den Fahrtrichtungsanzeiger bei
Änderung der Fahrtrichtung (das wäre in jeder Kurve, streng genommen gar bei
jeder Lenkbewegung) zu betätigen hat, sondern beim Abbiegen und
Fahrstreifenwechsel zu betätigen hat.

Sepp Ruf

unread,
Jan 18, 2020, 2:46:49 PM1/18/20
to
Westendstr., Ecke Ganghoferstr. in M
https://www.google.com/maps/@48.1381686,11.5406135,49m/data=!3m1!1e3

liegt komplett in Zone-30 und ist stilistisch hypsch zurueckhaltend: Von
Westen betrachtet unverbindlicher erscheinende noerdliche
Gehsteigverschwenkung als von Osten, gar keine Schilder, und statt
Fahrbahnmarkierung eine Reihe von Ost nach Sued abbiegendes Kopfsteinpflaster.

Heinrich Pfeifer

unread,
Jan 19, 2020, 5:50:43 AM1/19/20
to
Am 18.01.2020 um 18:39 schrieb Stefan Schmitz:
>
> Auch das eigene Zeichen 301 klärt die Situation eindeutig. Es steht nämlich
> nur dort, wo ohne es rechts vor links gälte. Und wenn jemand meint, die von
> Osten kommende Straße sei Gegenverkehr, dann gibt es niemandem, gegenüber dem
> das Schild Vorrang einräumt. Du weißt also durch die Existenz des Schilds
> schon, dass diese Straße als Einmündung von rechts gilt.

Es ist unsinnig zu denken, ein Zeichen müsse die Situation zwingend
ändern. Ich kenne genug Beispiele für redundante Vorfahrtzeichen, die
nur dazu dienen, eine auch ohne das Zeichen gültige Situation nochmals
zu verdeutlichen.

Also ist es nicht zielführend zu überlegen, wie die Regelung ohne das
Zeichen wäre. Ganz zu schweigen davon, dass derart verquere Überlegungen
während der Fahrt nicht zuzumuten sind.


>> Die Kernfrage war jedoch: wer hat hier zu blinken? Der die "durchgehende
>> Fahrbahn verlässt", oder der die Richtung wechselt?
>>
>> Im Regelwerk kenne ich nur die Vorschrift mit dem Richtungswechsel. Der
>> Blinker heißt schließlich "Fahrtrichtungsanzeiger" und nicht
>> "Durchgehendestraßeverlassensanzeiger".
>
> In der StVO steht aber nicht, dass man den Fahrtrichtungsanzeiger bei
> Änderung der Fahrtrichtung (das wäre in jeder Kurve, streng genommen gar bei
> jeder Lenkbewegung) zu betätigen hat,

dass das Blinken in jeder Kurve Blödsinn wäre, habe ich bereits im
Startbeitrag geschrieben, also bitte nicht nochmal.

> sondern beim Abbiegen

Also nochmal: wer biegt hier ab?

> und
> Fahrstreifenwechsel zu betätigen hat.

Mit Fahrstreifenwechsel hat das hier nichts zu tun. Falls du's
vollständig aufzählen wolltest: es gibt noch weitere Situationen mit
vorgeschriebenem Blinken. Spontan fällt mir ein: Überholen, Anhalten,
Losfahren.


Ich wiederhole nochmals meine Kernfrage, auf die bisher niemand einging:

In der Fahrschule habe ich jedoch gelernt, dass das Aussehen einer
Straße keinerlei Relevanz für die Vorfahrt hat - von (abgesenkten)
Bordsteinen abgesehen. Ist aber sehr lang her. Gilt diese Regel heute
nicht mehr?

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 19, 2020, 7:47:03 AM1/19/20
to
Heinrich Pfeifer schrieb:

> Mit Fahrstreifenwechsel hat das hier nichts zu tun. Falls du's
> vollständig aufzählen wolltest: es gibt noch weitere Situationen mit
> vorgeschriebenem Blinken. Spontan fällt mir ein: Überholen, Anhalten,
> Losfahren.

Blinken beim Anhalten ist nicht vorgeschrieben

MfG
Rupert


Wilh.Lau

unread,
Jan 28, 2020, 4:51:19 AM1/28/20
to
Am 19.01.20 um 11:50 schrieb Heinrich Pfeifer:
> In der Fahrschule habe ich jedoch gelernt, dass das Aussehen einer
> Straße keinerlei Relevanz für die Vorfahrt hat - von (abgesenkten)
> Bordsteinen abgesehen. Ist aber sehr lang her. Gilt diese Regel heute
> nicht mehr?
Nein, sie gilt auch heute noch!hrt
Meiner Meinung nach ist die Situation eindeutig:
von W. kommend befindest du dich auf der Vorfahrtstr. und musst keinen
Blinder betätigen, da du der Vorfahrtstr. folgst.
Egal, was passiert: der Vorfahrtberechtigte hat immer Vorfahrt, er darf
dieses Recht allerdings nicht erzwingen.
Deshalb "kann" er blinken, muss es aber nicht.
Geradeaus-Fahrt (v.W. kommend) darf und sollte nicht blinken, da es den
Gegenverkehr irritiert, den Blinken bedeutet nicht den Verzicht auf das
Vorfahrtsrecht.

--
Viele Grüße

Wilhelm
aus Kassel

Wilh.Lau

unread,
Jan 28, 2020, 3:14:01 PM1/28/20
to
Am 28.01.20 um 13:55 schrieb Martin Τrautmann:
> Er "kann" nicht nur blinken, er MUSS blinken, wenn er der abknickenden
> Vorfahrt folgen will.
Danke, richtig was gelernt!

Heinrich Pfeifer

unread,
Jan 29, 2020, 3:32:06 AM1/29/20
to
Am 28.01.2020 um 13:55 schrieb Martin Τrautmann:
>
> https://www.bussgeldkatalog.org/abknickende-vorfahrt/
> https://verkehrsquiz.wordpress.com/2012/03/20/abknickende-vorfahrt-wer-blinkt/
> https://verkehrslexikon.de/Module/Abknickend.php
>
> Er "kann" nicht nur blinken, er MUSS blinken, wenn er der abknickenden
> Vorfahrt folgen will.

diese Links verweisen allesamt auf Fälle von abknickender Vorfahrt, die
mit dem entsprechenden Zeichen gekennzeichnet sind. Das ist aber hier
nicht der Fall.

Damit sind wir wieder bei der Frage: ist die Beispielkreuzung auch ohne
das Zeichen eine "abknickende Vorfahrt" oder ist es lediglich eine Kurve?

Arne Johannessen

unread,
Jan 29, 2020, 6:40:01 AM1/29/20
to
Heinrich Pfeifer said:
>
> Damit sind wir wieder bei der Frage: ist die Beispielkreuzung auch ohne
> das Zeichen eine "abknickende Vorfahrt" oder ist es lediglich eine Kurve?

Fun fact: Hier(tm) gibt's eine Kreuzung, wo seit Jahrzehnten Zeichen
1002 nur an manchen, aber nicht an allen Zufahrten angebracht ist. Mit
der Folge, dass theoretisch halt auch das Blinkverhalten
unterschiedlich sein müsste, je nachdem, aus welcher Richtung man
kommt. Spielt in der Praxis aber keine große Rolle, denn wenn da jemand
blinkt, dann versteht man, was gemeint ist. Und wenn nicht, darf man
sich eh nicht drauf verlassen, dass tatsächlich geradeaus gefahren wird.

* * *

In Deiner Situation ist es ja recht klar, dass eigentlich Zeichen 1002
angebracht werden müsste. Geht halt nicht, weil es keine
Vorfahrtsstraße ist. Aus meiner Sicht ist womöglich genau dies das
eigentliche Problem: Der Versuch der Behörde, eine
Hauptdurchgangsstraße (?) als 30-Zone auszuweisen. Die richtige Lösung
wäre vermutlich, die Vorfahrtsstraße als solche auszuweisen, aus der
30-Zone herauszunehmen und stattdessen mit Tempo 30 zu beschildern.

Bis dahin muss man sich halt so verhalten, wie es die Behörde offenbar
wünscht und wie Du es auch schon in Deinem OP festgestellt hattest:
Beim Folgen der Kurve nach links nicht blinken, beim Abbiegen nach
halb-rechts ("geradeaus") aber nach rechts blinken.

Wer mag, kann ja beim Folgen der Kurve nach links zusätzlich nach links
blinken. Missverständnisse sollte das dort ja wohl keine verursachen.


--
Arne Johannessen

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 29, 2020, 7:02:59 AM1/29/20
to
Am Wed, 29 Jan 2020 12:40:00 +0100 schrieb Arne Johannessen:

> Fun fact: Hier(tm) gibt's eine Kreuzung, wo seit Jahrzehnten Zeichen
> 1002 nur an manchen, aber nicht an allen Zufahrten angebracht ist. Mit
> der Folge, dass theoretisch halt auch das Blinkverhalten unterschiedlich
> sein müsste, je nachdem, aus welcher Richtung man kommt. Spielt in der
> Praxis aber keine große Rolle, denn wenn da jemand blinkt, dann versteht
> man, was gemeint ist. Und wenn nicht, darf man sich eh nicht drauf
> verlassen, dass tatsächlich geradeaus gefahren wird.

Schon - aber nur wenn man Zeugen hat.

>
> * * *
>
> In Deiner Situation ist es ja recht klar, dass eigentlich Zeichen 1002
> angebracht werden müsste. Geht halt nicht, weil es keine Vorfahrtsstraße
> ist. Aus meiner Sicht ist womöglich genau dies das eigentliche Problem:
> Der Versuch der Behörde, eine Hauptdurchgangsstraße (?) als 30-Zone
> auszuweisen. Die richtige Lösung wäre vermutlich, die Vorfahrtsstraße
> als solche auszuweisen, aus der 30-Zone herauszunehmen und stattdessen
> mit Tempo 30 zu beschildern.
>
> Bis dahin muss man sich halt so verhalten, wie es die Behörde offenbar
> wünscht und wie Du es auch schon in Deinem OP festgestellt hattest: Beim
> Folgen der Kurve nach links nicht blinken, beim Abbiegen nach
> halb-rechts ("geradeaus") aber nach rechts blinken.

Man darf aber auch links blinken, ich würde es machen, wenn es die
Situation klarer macht.


--
Mailadresse ist gültig Mails werden nur gelesen, wenn im Betreff [usenet]
steht

Wilh.Lau

unread,
Jan 29, 2020, 7:55:18 AM1/29/20
to
Am 29.01.20 um 09:32 schrieb Heinrich Pfeifer:
> Damit sind wir wieder bei der Frage: ist die Beispielkreuzung auch ohne
> das Zeichen eine "abknickende Vorfahrt" oder ist es lediglich eine Kurve?

O.K. ist lediglich eine Kurve, von der aus eine Straße rechts abgeht.
Die Vorfahrt wird durch Z.301 geregelt, dadurch "biegt" bei
Gerade-aus-Fahrt der Vorfahrtberechtigte "rechts" ab und müsste dies
durch blinken anzeigen.
IMHO

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 29, 2020, 5:30:11 PM1/29/20
to
Wilh.Lau schrieb:
Unfug. Der Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") ist stets entsprechend der
"natürlichen" Fahrtrichtung zu betätigen. D.h. völlig unabhängig von den
jeweiligen Vorfahrtsregeln muss derjenige, welcher an einer Kreuzung oder
Einmündung die Fahrtrichtung ändert, dies durch blinken anzeigen.
Ansonsten käme man zu dem arg widersinnigen Ergebnis, dass ein
Fahrzeugführer mit dem "Geradeausblinker" blinken müsste, wenn er geradeaus
fährt und dabei die Vorfahrtstraße verlässt. Oder sollte er rechts blinken?
Was sollte dann derjenige tun, der an dieser Stelle statt geradeaus in die
nach rechts abzweigende Straße abbiegen will?
Es gilt /immer/: Wer geradeaus fährt, darf natürlich nicht blinken, völlig
egal, ob geradeaus die Vorfahrtstraße weitergeht oder ob es eine
untergeorndete Straße ist.
Wer rechts oder links abbeigen will, hat zu blinken, völlig unabhängig
davon, ob er auf der Vorfahrtstraße weiterfährt oder diese verlässt

MfG
Rupert
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