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Privatstrasse - Durchfahrt verboten

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Erich Kirchmayer

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Nov 6, 2011, 3:42:36 PM11/6/11
to
Hi,

heute gehabt... Von einer Hauptstrasse geht eine Abzweigung ab, nach 50m
dort ein neutrales (=nicht offizielles Verkehrszeichen) Schild
"Privatstrasse, Durchfahrt verboten" und eine (offene) Schranke. Nach
200m auf der Hauptstrasse wieder eine Abzweigung, dort Schild
"Privatstrasse, Durchfahrt auf eigene Gefahr".

Befährt man von dort die Privatstrasse "auf eigene Gefahr", kommt man an
der vorhergehenden Abzweigung wieder raus (=Ringstrasse) bei der an der
an der Einfahrt steht "Durchfahrt verboten". Eine Einbahnregelung etc.
ist nicht ausgeschildert. Darf man die "Privatstrasse" also auch von der
ersten Abzweigung an befahren?



--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Walter Janné

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Nov 7, 2011, 6:18:37 PM11/7/11
to
"Erich Kirchmayer" <e_kirc...@hotmail.com> schrieb:
Frag doch mal den besitzer dieser straße. Der wird Dir sicher Auskunft
geben können, ob er das zulässt.
Dann wird er Dir sicher auch gleich sagen können, ob du dort überhaupt
fahren darfst.

Andreas Fischer

unread,
Nov 12, 2011, 6:07:07 AM11/12/11
to
Am 08.11.2011 00:18, schrieb Walter Janné:

>
> Frag doch mal den besitzer dieser straße. Der wird Dir sicher Auskunft
> geben können, ob er das zulässt.
> Dann wird er Dir sicher auch gleich sagen können, ob du dort überhaupt
> fahren darfst.

Wobei das eigentlich ein recht interessantes Problem ist, allerdings
wohl eher in dsrm gehört.

Darf der Eigentümer der Straße

- dem Briefträger die Durchfahrt verbieten?
- einen Taxifahrer, der einen Anwohner abholen möchte?
- einen Handwerker, der eine Reparatur durchführen möchte?
- ein Möbelhaus, welches eine Schrankwand abliefern möchte?
- die Anwohner selber?

etc.

Wenn der Eigentümer obigen Personenkreis zulässen möchte, täte es ja das
gute alte Schild "Anlieger frei". Aber scheinbar möchte er dies ja
gerade nicht.

Wohlgemerkt, der Eigentümer der Straße muß nicht unbedingt mit den
Anwohnern der Straße identisch sein.

Andreas

Henning Koch

unread,
Nov 12, 2011, 8:58:04 AM11/12/11
to
On Sat, 12 Nov 2011 12:07:07 +0100, Andreas Fischer wrote:

>Wobei das eigentlich ein recht interessantes Problem ist, allerdings
>wohl eher in dsrm gehört.

Ack, weil:

>Wenn der Eigentümer obigen Personenkreis zulässen möchte, täte es ja das
>gute alte Schild "Anlieger frei". Aber scheinbar möchte er dies ja
>gerade nicht.

ich sehe genau hier den Unterschied zwischen Straßenverkehrsrecht und
Privatrecht. Der Eigentümer will durch das nicht-offizielle Schilt
erstmal pauschal den öffentlichen Straßenverkehr auf seiner Straße
ausschließen. (ob er das (mit diesem Schild) wirksam kann, dürfte hier
OnT sein)


Stefan Reuther

unread,
Nov 12, 2011, 11:44:45 AM11/12/11
to
Offizielle Verkehrszeichen oder etwas, das so aussieht, darf ein
Privater nicht aufstellen (§33(2)). Also bleibt ihm ja nichts anderes
übrig, als inoffizielle Schilder aufzustellen.


Stefan

Henning Koch

unread,
Nov 12, 2011, 1:25:46 PM11/12/11
to
On Sat, 12 Nov 2011 17:44:45 +0100, Stefan Reuther wrote:

>> ich sehe genau hier den Unterschied zwischen Straßenverkehrsrecht und
>> Privatrecht. Der Eigentümer will durch das nicht-offizielle Schilt
>> erstmal pauschal den öffentlichen Straßenverkehr auf seiner Straße
>> ausschließen. (ob er das (mit diesem Schild) wirksam kann, dürfte hier
>> OnT sein)
>
>Offizielle Verkehrszeichen oder etwas, das so aussieht, darf ein
>Privater nicht aufstellen (§33(2)). Also bleibt ihm ja nichts anderes
>übrig, als inoffizielle Schilder aufzustellen.

Im Prinzip Ack, im Detail aber:

Er darf das Verkehrszeichen nicht anordnen (§45!). Würde es die
Straßenverkehrsbehörde anordnen, müsste er es aber aufstellen
(lassen), da er Eigentümer der Straße ist (Absatz 5).

Ingo Stiller

unread,
Nov 12, 2011, 2:20:12 PM11/12/11
to
On 12 Nov., 17:44, Stefan Reuther <stefan.n...@arcor.de> wrote:
> Offizielle Verkehrszeichen oder etwas, das so aussieht, darf ein
> Privater nicht aufstellen (§33(2)). Also bleibt ihm ja nichts anderes
> übrig, als inoffizielle Schilder aufzustellen.

Gab/gibts es nicht auf Privatgrundstücken oft die Verkehrszeichen in
grün?

Oder gilt das schon als nicht "ähnlich" :-)

Gruß Ingo

Message has been deleted

Henning Koch

unread,
Nov 12, 2011, 5:10:15 PM11/12/11
to
On Sat, 12 Nov 2011 21:11:32 +0100, Rainer Maí wrote:

>Die ursprüngliche Frage scheint mir noch unbeantwortet:
>Inwieweit sind die vom Privatier per Hinweisblech postulierten
>Vorschriften/Wünsche, also "Durchfahrt verboten" und "Durchfahrt auf eigene
>Gefahr" nun rechtlich verbindlich?

verkehrsrechtlich nicht.

Privatrechtlich?

Kommt drauf an, würde ich sagen.

>Also:
>
># Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt ihm das Verbotsschild bei Missachtung?

verkehrsrechtlich: keine.

Privatrechtlich: wenn er es nicht verbieten darf, auch nicht ;-)

ansonsten: 'die üblichen', würde ich sagen. Ist aber nicht so ganz
meine Baustelle...

XP & f'up2 d.s.r.m

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 14, 2011, 4:50:08 PM11/14/11
to
Hi,

Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> schrieb:

> Offizielle Verkehrszeichen oder etwas, das so aussieht, darf ein
> Privater nicht aufstellen (§33(2)).

Aufstellen kann ich, was ich will. Die Frage ist nur, ob sich jemand
daran halten/orientieren muss oder nicht.

Div. Verbotsschilder (oft Halteverbot o.Ä.) finden sich auch unzähligen
Privatgrundstücken. Vom "Halteverbot" an einem privaten Gargentor bis
hin zu "Halteverbot" gem. baurechtlicher Vorschriften auf Privatgelände
(Brandschutz, Fluchtweg etc.)
Message has been deleted

Heiko Jacobs

unread,
Nov 14, 2011, 8:16:40 PM11/14/11
to
Am 14.11.2011 23:02, schrieb Erich Kirchmayer:
> Der "Gag" ist ja, dass es eine Ringstrasse ist. Einfahrt von einer Seite
> "total verboten" und von der anderen Seite "auf eigene Gefahr" erlaubt.

Sowas kann man im öffentl. Raum auch gelegentlich antreffen.
Im Radverkehr schon paar mal erlebt, dass man aus unterschiedlichen
Richtungen unterschiedliche Rechtslagen hat.
Selbst im Autoverkehr kann das passieren. Mir ist von vor paar Jahren
eine Ortseinfahrt in Heusenstamm in Erinnerung aus Richtung Offenbach,
wo in ein Viertel eine Straße abzweigt mit Verbot und "Anlieger frei",
zu dem für den Verkehr raus das Gegenstück fehlt. Sprich: Nichtanlieger
könnten auf anderem Weg in das Viertel legal rein und über die besagte
Einfahrt nach Offenbach legal rausfahren ...

Gruß Heiko


Klaus Kreider

unread,
Nov 15, 2011, 8:15:08 AM11/15/11
to

"Heiko Jacobs" <heiko....@gmx.de> wrote in message
news:j9sehn$602$1...@online.de...
Sprich: Nichtanlieger
> könnten auf anderem Weg in das Viertel legal rein und über die besagte
> Einfahrt nach Offenbach legal rausfahren ...

Damit will man in den Zeiten de Navis, die einen gerne durch Wohngebiete
lotsen, verhindern, dass ein Wohngebiet zu einer Durchgangsstraße wird.
In die Gegenrichtung fahrend, sind die dann manchmal anders drauf und lotsen
eben nicht durch das Wohngebebiet.
Klaus


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