grüsse
georg
#
On 28 Dec 2002 06:19:47 -0800, stem...@gmx.net (Georg Stemmer)
wrote:
Der geradeausfahrende Gegenverkehr hat dann sogar rot.
Grüße,
--
Martin Hermus
<martin...@gmx.de>
Georg Stemmer wrote:
> bedeutet eigentlich eine Ampel die einen grünen pfeil (antelle
> einer einfach grünen fläche ) darstellt, daß man als linksabbieger
> vorfahrt vor dem gegenverkehr hat?
Wie kommst Du denn überhaupt auf diese Idee?
Wenn eine "normale" Ampel grün wird (ja ja, ich weiss, jeder möchte jetzt
sehen, wie eine komplette Ampel grün wird ;-)), musst Du beim Linksabbiegen
ja auch den Gegenverkehr vorbeilassen (§9 StVO). Und so ein wie oben
beschriebener Pfeil unterscheidet sich vom "Grün ohne Pfeil" nur dadurch,
dass er für eine Richtung den Verkehr freigibt (§37 StVO).
mfg
Holger
--
Holger Thiele, <hth...@hthiele.de>
Martin Hermus wrote:
>>bedeutet eigentlich eine Ampel die einen grünen pfeil (antelle
>>einer einfach grünen fläche ) darstellt, daß man als linksabbieger
>>vorfahrt vor dem gegenverkehr hat?
> Der geradeausfahrende Gegenverkehr hat dann sogar rot.
bist Du sicher, dass Du das nicht mit diesem grünen Pfeil verwechselst, der
so links neben der Ampel des Gegenverkehrs angebracht ist. Und halt dann
angeht, wenn der Gegenverkehr wirklich rot hat?
Bei einem normalen Ampel-Grün, nur halt z.B. nur für Linksabbieger, kann ich
erstmal keine Garantie dafür erkennen, dass der Gegenverkehr dann
garantiert Rot hat. Das mag sinnvoll sein, aber wenn der Gegenverkehr doch
kein Rot hat, dann hat man trotzdem garantiert keine Vorfahrt.
> Hallo!
>
> On 28 Dec 2002 06:19:47 -0800, stem...@gmx.net (Georg Stemmer)
> wrote:
>
>>Hallo,
>>bedeutet eigentlich eine Ampel die einen grünen pfeil (antelle
>>einer einfach grünen fläche ) darstellt, daß man als linksabbieger
>>vorfahrt vor dem gegenverkehr hat?
>
> Der geradeausfahrende Gegenverkehr hat dann sogar rot.
>
Man sollte sich nicht drauf verlassen. Zwar sollte der Gegenverkehr und auch
alle Fussgänger rot haben, aber ich hab auch schon andere sachen erlebt (da
gilt ja dann immer die mitdenkpflicht...)
Markus
>Der geradeausfahrende Gegenverkehr hat dann sogar rot.
Zur Bestätigung:
Hier hülft abermals die Lektüre der Straßenverkehrsordnung:
|§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
|
|(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden
|Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.
|
|(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb
|- Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben,
|Gelb in der Mitte und Grün unten.
|
| 1. An Kreuzungen bedeuten:
|
| Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den
| Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn
| er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
|
| Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der
|Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter
|der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch
|Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die
|Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert
|befahren und räumen können.
Jens
>Wenn eine "normale" Ampel grün wird (ja ja, ich weiss, jeder möchte jetzt
>sehen, wie eine komplette Ampel grün wird ;-)), musst Du beim Linksabbiegen
>ja auch den Gegenverkehr vorbeilassen (§9 StVO). Und so ein wie oben
>beschriebener Pfeil unterscheidet sich vom "Grün ohne Pfeil" nur dadurch,
>dass er für eine Richtung den Verkehr freigibt (§37 StVO).
Nochmal: Wenn die Ampel mit dem grünen Pfeil *vor* der Kreuzung steht,
hast du recht, wenn sie *dahinter* steht, nicht.
Jens
Hm, es scheint mir aber er ist im Recht.
Der Link von Martin:
http://www.fahrtipps.de/frage/ampelpfeil-gegenverkehr.php
gibt ihm auf jedenfall *eindeutig* Recht.
Pisa für Fahrschüler?
SCNR,
chris
>Also hier: http://www.fahrtipps.de/frage/ampelpfeil-gegenverkehr.php
>wird meine Aussage bestätigt. Der geradeausfahrende Verkehr hat rot.
Ob dieser Artikel § 37 StVO und die gängige Rechtsprechung aushebelt?
Ganz interessant sind in diesem Zusammenhang einige Passagen dieser
Urteilsbegründung:
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/532.htm.
Zitat:
"Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haftet der Linksabbieger
wegen der besonderen Sorgfaltspflichten nach § 9 Absätze 1 und 3 StVO
grundsätzlich in vollem Umfang, wenn er mit einem Teilnehmer des
geradeausfahrenden Gegenverkehrs kollidiert. Dasselbe gilt, wenn die
Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage und einem grünen Abbiegepfeil (§
37 Absatz 2 Nr. 1 S. 4 StVO) versehen ist und der Gegenverkehr die
Haltelinie bei grünem Ampellicht oder früher Gelbphase - auch hier
überfährt der Gegenverkehr die Haltelinie erlaubt - passiert. Denn in
diesem Fall kann der Geradeausverkehr darauf vertrauen, dass der
Linksabbieger sein Vorrecht beachten wird. Überfährt der Gegenverkehr
unerlaubt in später Gelbphase oder bei beginnender Rotphase die
Haltelinie und leuchtet der grüne Abbiegepfeil - was nach den
Schaltplänen die Regel ist - noch nicht auf, behält er gleichfalls
sein Vorrecht. Der Linksabbieger bleibt also wartepflichtig."
Jens
Nein, außer du bist auf einer Vorfahrtstraße mit nach links
abknickender Vorfahrt.
mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
>Wo widerspricht die Urteilsbegründung denn meiner Aussage und der des
>Artikels?
Was deine Aussage angeht (den Artikel habe ich nicht
gelesen), so impliziert das "sogar" darin, du würdest die
Originalfrage nach der Vorfahrt mit "ja" beantworten.
Diesem "ja" widersprach Jens. :-)
Cave!
Es gibt schwarze Pfeile auf grünem Hintergrund - da hast Du mit Deiner
Aussage recht.
Dann gibt es grüne Pfeile (hintergrund schwarz) - da sollte Verkehr, welcher
einem in die Quere kommen könnte ausgeschlossen sein - eigentlich...
(vgl. RiLsa)
Gruß Sugus
--
Marcus Michel
www.Kraftfahrer-Unfallhilfe.de www.StreSi.de
www.Sonnenblende.info
www.Feuerwehr-Heddesheim.de www.juh.de
>Ich hab noch *NIE* erlebt, daß ein Pfeil vor einer Kreuzung nach links
>grün zeigte, während der gleichzeitig der Geradeausverkehr grün hat.
>
>Sowas gibt es einfach nicht ;-), - ich vermute auch mal, daß es irgend
>eine Richtlinie gibt, die eine solche Ampelschaltung verbietet - aber
>mit diesen Richlinien kenne ich mich nicht aus.
Vermute nicht, lies nach:
|Verwaltungsverordnung zu § 37 StVO
|
|18 X. Pfeile in Lichtzeichen
|
| 1. Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer
| Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil
| gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der
| Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch
| Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden.
| Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.
Je"auch wenn man sich im Recht fühlt, sollte man § 1 StVO nicht außer
Acht lassen"ns
>>bedeutet eigentlich eine Ampel die einen grünen pfeil (antelle
>>einer einfach grünen fläche ) darstellt, daß man als linksabbieger
>>vorfahrt vor dem gegenverkehr hat?
>
>Nein, außer du bist auf einer Vorfahrtstraße mit nach links
>abknickender Vorfahrt.
ist das wirklich so?
IMO setzt die Ampel doch auch die abknickende Regelung ausser Kraft...
>> Wenn eine "normale" Ampel grün wird (ja ja, ich weiss, jeder möchte jetzt
>> sehen, wie eine komplette Ampel grün wird ;-)), musst Du beim Linksabbiegen
>> ja auch den Gegenverkehr vorbeilassen (§9 StVO). Und so ein wie oben
>> beschriebener Pfeil unterscheidet sich vom "Grün ohne Pfeil" nur dadurch,
>> dass er für eine Richtung den Verkehr freigibt (§37 StVO).
>
>Cave!
>Es gibt schwarze Pfeile auf grünem Hintergrund -
ja?
das darf nicht so sein, laut VwV-StVO...
>da hast Du mit Deiner Aussage recht.
klar, die Aussage ist schon richtig.
nur halt unrelevant, weil kein Gegenverkehr kommen duerfen darf bzw.
es den Pfeil nicht geben darf....
>Dann gibt es grüne Pfeile (hintergrund schwarz) - da sollte Verkehr, welcher
>einem in die Quere kommen könnte ausgeschlossen sein - eigentlich...
>(vgl. RiLsa)
trotzdem hat der Gegenverkehr dann durchgelassen zu werden.
>> Wenn eine "normale" Ampel grün wird (ja ja, ich weiss, jeder möchte jetzt
>> sehen, wie eine komplette Ampel grün wird ;-)), musst Du beim
>Linksabbiegen
>> ja auch den Gegenverkehr vorbeilassen (§9 StVO). Und so ein wie oben
>> beschriebener Pfeil unterscheidet sich vom "Grün ohne Pfeil" nur dadurch,
>> dass er für eine Richtung den Verkehr freigibt (§37 StVO).
>
>Cave!
>Es gibt schwarze Pfeile auf grünem Hintergrund - da hast Du mit Deiner
>Aussage recht.
Tatsächlich? In der Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO steht schwarz
auf grün äh weiß: "Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet
werden."
>Dann gibt es grüne Pfeile (hintergrund schwarz) - da sollte Verkehr, welcher
>einem in die Quere kommen könnte ausgeschlossen sein - eigentlich...
>(vgl. RiLsa)
Ebenfalls aus der Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO: "Solange ein
grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben,
der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in
der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung
eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden."
Gruß,
Hartmut
--
Hartmut Welpmann
>> Es gibt schwarze Pfeile auf grünem Hintergrund - da hast Du mit Deiner
>> Aussage recht.
> Tatsächlich? In der Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO steht schwarz
> auf grün äh weiß: "Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet
> werden."
Ja, laut Papier... Gesehen habe ich solche zumindest in Gießen.
Gruß Dirk.
Wo steht das?
Abgesehen davon wird man an so einer Stelle wohl wirklich
kein gleichzeitiges Grün für den Gegenverkehr finden, sonst
könnte man die Ampel ja auch gleich weglassen. :-)
On 28 Dec 2002 20:50:29 GMT, be...@kmz.de (Bernd Sluka) wrote:
>Er sollte es haben (VwV zu § 37 StVO X.1.). Dennoch gewährt auch das
>keinen Vorrang vor dem Gegenverkehr. Nicht nur trotzdem bei Rot fahrende
>Fahrzeuge haben Vorrang, sondern auch solche, die bereits bei Grün in
>die Kreuzung eingefahren sind. Die Regeln des § 9 StVO gelten weiterhin.
Sicher?
Meiner Meinung nach impliziert die Aussage "Nur in Richtung des
Pfeiles ist der Verkehr freigegeben" (§ 37 Abs.2 Nr.1 Satz 3 StVO)
dass man nicht mit Gegenverkehr rechnen muss und Vorrang hat.
Ansonsten müsste auch bei einer normalen grünen Ampel der geradeaus
Fahrende den Vorrang eines von rechts bei rot fahrenden Fahrzeug
beachten, der auf "rechts-vor-links" besteht.
Aber § 37 Abs. 1 sagt deutlich das Lichtzeichen allen Vorrangregeln
vorgehen. Deshalb muss in § 37 Abs.2 Nr.1 Satz 2 StVO auch extra
erwähnt werden, dass die Regeln des § 9 beachtet werden müssen.
nur die Ansicht eines Laien,
Martin
--
Martin Hermus
<martin...@gmx.de>
>BTW: Wo sind diese Verwaltungsverordnugen aufgeführt
[ ] keine Ahnung von www.google.de ? ;)
>>Sowas gibt es einfach nicht ;-), - ich vermute auch mal, daß es irgend
>>eine Richtlinie gibt, die eine solche Ampelschaltung verbietet - aber
>>mit diesen Richlinien kenne ich mich nicht aus.
>
>Vermute nicht, lies nach:
>
>|Verwaltungsverordnung zu § 37 StVO
>|
>|18 X. Pfeile in Lichtzeichen
>|
>| 1. Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer
>| Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil
>| gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der
>| Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch
>| Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden.
>| Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.
>
>Je"auch wenn man sich im Recht fühlt, sollte man § 1 StVO nicht außer
>Acht lassen"ns
Dann kenne ich hier aber ein paar Ampeln, deren Schaltungen nicht
dieser richtline entsprechen.
Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"
Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)
>>Dasselbe gilt, wenn die
>>Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage und einem grünen Abbiegepfeil (§
>>37 Absatz 2 Nr. 1 S. 4 StVO) versehen ist und der Gegenverkehr die
>>Haltelinie bei grünem Ampellicht oder früher Gelbphase - auch hier
>>überfährt der Gegenverkehr die Haltelinie erlaubt - passiert.
>
>Logisch, dann ist ja der Abbiegepfeil nach links noch rot.
Nein, zumindest nicht grundsaetzlich und ueberall.
>Tatsächlich? In der Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO steht schwarz
>auf grün äh weiß: "Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet
>werden."
[...]
>Ebenfalls aus der Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO: "Solange ein
>grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben,
>der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in
>der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung
>eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden."
Und weil das nicht sein _darf_, gibt's das auch nicht?
Ist ja mal was _ganz_ neues...
> ... aber ich habe noch nie erlebt, daß bei grünleuchtendem
> Linksabbigerpfeil der Gegenverkehr auch grun hätte oder gar die
> Fußgänger grün hätten, und kann mir auch nicht vorstellen, daß es
> sowas in D gibt.
Hier in Freiburg gibts sowas. Verschärfend kommt noch dazu, daß die
Ampeln der Hauptstraße unterschiedlich lange Rot/Grünphasen haben.
Gruß, ALF
>> Je"auch wenn man sich im Recht fühlt, sollte man § 1 StVO nicht außer
>> Acht lassen"ns
>
>Welches Recht?
Dehalb meinte ich "Recht *fühlt*".
>§ 9 StVO gilt weiterhin. In § 37 wird sogar extra (für
>Dumme) darauf hingewiesen. § 1 brauchst Du deswegen nicht zu zücken.
Ja. Du hast ja wieder mal recht.
Jens
>>>>bedeutet eigentlich eine Ampel die einen grünen pfeil (antelle
>>>>einer einfach grünen fläche ) darstellt, daß man als linksabbieger
>>>>vorfahrt vor dem gegenverkehr hat?
>>>
>>>Nein, außer du bist auf einer Vorfahrtstraße mit nach links
>>>abknickender Vorfahrt.
>>
>>ist das wirklich so?
>>
>>IMO setzt die Ampel doch auch die abknickende Regelung ausser Kraft...
>
>Wo steht das?
§37, Abs.1 StVO i.V.m. §37, Abs.2 Nr.1 zweiter Satz?
>Abgesehen davon wird man an so einer Stelle wohl wirklich
>kein gleichzeitiges Grün für den Gegenverkehr finden, sonst
>könnte man die Ampel ja auch gleich weglassen. :-)
ich bin mir ziemlich sicher, so eine Ampel zu kennen.
Jetzt muss ich nur noch drauf kommen, wo sie steht....
Gelogen!
Sorry, sorry, sorry! Ich glaube ich habe mich getäuscht. Ich habe wohl
damals (ist schon etliche Jahre her) in Gießen mal an Ampeln rote und gelbe
(und grüne) Pfeile auf schwarzem Grund gesehen.
Ist es da nicht auch so, dass eine Vorschrift besagt, dass es schwarze
Pfeile auf gelbem/rotem Grund sein müssen?
Gruß Dirk.
>"Dirk Schneider" <spam_...@gmx.de> schrieb:
>
>>>> Es gibt schwarze Pfeile auf grünem Hintergrund - da hast Du mit Deiner
>>>> Aussage recht.
>
>>> Tatsächlich? In der Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO steht schwarz
>>> auf grün äh weiß: "Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet
>>> werden."
>
>> Ja, laut Papier... Gesehen habe ich solche zumindest in Gießen.
>
Entschuldige, dass ich mich da als Ausländer einmische. Was bei dem
grünen Pfeil auf schwarzem Grund gemeint sein dürfte,, ist das
nichtleuchtende und nichtreflektierende Verkehrszeichen, das rechts
abbiegen bei Rot erlaubt. Und sinnvollerweise darf das nicht an
Kreuzungen angebracht werden, wo der Gegenverkehr einen grünen
Linksabbiegepfeil hat (weil sich da 2 Verkehrsströme in die Quere
kämen).
LG
Hannes
> Entschuldige, dass ich mich da als Ausländer einmische. Was bei dem
> grünen Pfeil auf schwarzem Grund gemeint sein dürfte,, ist das
> nichtleuchtende und nichtreflektierende Verkehrszeichen, das rechts
> abbiegen bei Rot erlaubt.
Auif die Gefahr hin, jetzt als Ausländerfeind dazustehen: Da liegst du
leider falsch, wie du bei der Lektüre der zitierten VVO leicht
verifizieren kannst.
Die verkehrsrechtlichen Unterschiede zwischen Österreich und
Deutschland sind gering, aber tückisch.
Jens
> Entschuldige, dass ich mich da als Ausländer einmische. Was bei dem
> grünen Pfeil auf schwarzem Grund gemeint sein dürfte,, ist das
> nichtleuchtende und nichtreflektierende Verkehrszeichen, das rechts
> abbiegen bei Rot erlaubt. Und sinnvollerweise darf das nicht an
> Kreuzungen angebracht werden, wo der Gegenverkehr einen grünen
> Linksabbiegepfeil hat (weil sich da 2 Verkehrsströme in die Quere
> kämen).
Hallo Hannes,
hier war nicht der grüne (ehemalige DDR-) Pfeil auf Blech gemeint, sondern
tatsächlich eine dreifarbige Lichtzeichenanlage mit Richtungspfeilen.
Aber wie ich ja schon schrieb, habe ich mich vertan, denn ich habe nicht
schwarz-auf-grün-Pfeile gesehen, sondern rot-/gelb-auf-schwarz-Pfeile.
Gruß Dirk.
>On Sun, 29 Dec 2002 15:45:06 +0100, Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
>>>IMO setzt die Ampel doch auch die abknickende Regelung ausser Kraft...
>>
>>Wo steht das?
>
>§37, Abs.1 StVO i.V.m. §37, Abs.2 Nr.1 zweiter Satz?
Allerdings biegt verkehrsrechtlich wohl nicht ab, wer einer
abknickenden Vorfahrt folgt.
>
>Ich hab noch *NIE* erlebt, daß ein Pfeil vor einer Kreuzung nach links
>grün zeigte, während der gleichzeitig der Geradeausverkehr grün hat.
>
>Sowas gibt es einfach nicht ;-), - ich vermute auch mal, daß es irgend
>eine Richtlinie gibt, die eine solche Ampelschaltung verbietet - aber
>mit diesen Richlinien kenne ich mich nicht aus.
>
Als Ausländer habe ich jetzt die deutsche Verwaltungsverordnung zur
STVO (oder so irgendwie heißt das) und da steht eigentlich dezidiert
drinnen:
1.
Solange ein größer Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer
Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt;
auch darf Fußgängern, die in der Nahe den gelenkten Verkehrsstrom
kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang
gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden
Damit darf es eigentlich nicht vorkommen, dass der Gegenverkehr Grün
hat.
LG
Hannes
Der in Wien eine Ampel gekannt hat, wo Rechtsabbieger und
entgegenkommende Linksabbieger gleichzeitig grünen Richtungspfeil
gehabt haben. Die Einmündungsstraße war allerdings vier Fahrspuren
breit.
>Ich halte es immer noch für ein Gerücht, daß es solche Ampel überhaupt
>gibt. Und wenn es sie gibt, so kann ich mir höchsten vorstellen, daß
>sie in ihrer Funktion fehlerhaft sind bzw daß das "Ampelprogramm" von
>irgendwelchen Schwachmaten geschrieben wurde.
Schrieb ich doch:
>Damit darf es eigentlich nicht vorkommen, dass der Gegenverkehr Grün
>hat.
Darf nicht. Aber das heisst nicht, dass es das nicht gibt...
>>>>IMO setzt die Ampel doch auch die abknickende Regelung ausser Kraft...
>>>
>>>Wo steht das?
>>
>>§37, Abs.1 StVO i.V.m. §37, Abs.2 Nr.1 zweiter Satz?
>
>Allerdings biegt verkehrsrechtlich wohl nicht ab, wer einer
>abknickenden Vorfahrt folgt.
was aber nur relevant waere, wenn die LSA die abknickende Vorfahrt
nicht ausser Kraft setzen wuerde -> Zirkelschluss.
>Sorry, sorry, sorry! Ich glaube ich habe mich getäuscht. Ich habe wohl
>damals (ist schon etliche Jahre her) in Gießen mal an Ampeln rote und gelbe
>(und grüne) Pfeile auf schwarzem Grund gesehen.
aus dem Bauch heraus:
koennte das an einem Bahnuebergang gewesen sein?
>Ist es da nicht auch so, dass eine Vorschrift besagt, dass es schwarze
>Pfeile auf gelbem/rotem Grund sein müssen?
*kopfkratz*
so wie ich es lese nur dann, wenn nur damit Missverstaendnisse ueber
die zulaessigen Fahrtrichtungen ausgeraeumt werden muessen?!
>> Fast alle oder alle(??) Ampelanlagen funktionieren so, daß der
>> entgegenkommede Verkehr Rot hat, wenn die linksabbiegenden vor der
>> Kreuzung einen leuchtenden Grünpfeil haben.
>
>Ist doch toll. Warum aber sollte man das in die StVO schreiben?
um den Verkehr fluessiger zu halten.
dann braeuchte niemand bei gruenem Pfeil erst noch zu warten, ob der
Gegenverkehr auch wirklich stehen bleibt.
>> Aufgrund dieser Verhältnisse existiert bei fast allen Kraftfahrern das
>> Vorurteil, daß bei leuchtendem grünen Pfeil nach links der
>> entgegenkommenden Verkehr automatisch Rotlicht habe.
>
>Das ist nicht der einzige unter Verkehrsteilnehmern verbreitete Irrtum.
das ist ja noch nichtmals voellig falsch.
Er muss halt nur anhalten, wenn der Gegenueber trotzdem faeht ;-)
>Hannes Haidvogel wrote:
>
>>Damit darf es eigentlich nicht vorkommen, dass der Gegenverkehr Grün
>>hat.
>
>Darf nicht. Aber das heisst nicht, dass es das nicht gibt...
>
Aber dann müsste ja - da das ja eindeutig geregelt ist - der
Straßenerhalter oder der der die Ampel genehmigt hat oder der der sie
aufgestellt hat oder der, der sie programmiert hat oder der.... Schuld
sein und die Haftung übernehmen.
LG
Hannes
Ja, wenn es sich um eine Spursignalisierung vor dem Knoten handelt. Der
Fahrzeugfügrer kann dann darauf vertrauen, dass der Gegenverkehr Rot hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, hat die Verkehrsbehörde ihre
Sicherungspflicht bei der Anordnung der LZA verletzt.
Handelt es sich jedoch um einen Grünpfeil im Knoten (Räumsignal) gilt dieser
Grundsatz nicht. Nach der Rechtsprechung kannst Du Dich dann nicht darauf
verlassen, dass der Gegenverkehr anhält. In diesem Fall würde ich einen
Anwalt zur Klärung beauftragen.
Wo in der StVO steht denn, dass er sich darauf verlassen kann?
(Antwort bitte auch unter Berücksichtigung von StVO §9 (3) und (4).)
> Sollte dies nicht der Fall sein, hat die Verkehrsbehörde ihre
> Sicherungspflicht bei der Anordnung der LZA verletzt.
Die VwV gibt dem Abbieger aber keine zusätzlichen Rechte.
> Handelt es sich jedoch um einen Grünpfeil im Knoten (Räumsignal) gilt dieser
> Grundsatz nicht.
Da lese ich aber StVO §37 (2) 1. genau anders. Kannst du bitte
eine Quelle für deine Aussage nennen?
> Nach der Rechtsprechung kannst Du Dich dann nicht darauf
> verlassen, dass der Gegenverkehr anhält.
Hast du Urteile?
BTW:
Es fällt sehr unangenehm auf, dass du Fragen beantwortest,
ohne die folgende Diskussion gelesen zu haben (über 60 Artikel).
Womit du
1. entweder dasselbe zum soundsovielten Mal wiederholst (was im
Usenet unerwünscht ist) oder dass du
2. etwas komplett anderes erzählst als alle anderen - was dann
mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit falhcs ist oder dass da
3. eine Diskussion über verschiedene Meinungen zum Thema abläuft.
Dann ist es auch etwas ungeschickt so eine Aussage einfach
unkommentiert zu bringen.
CvN
--E