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Bewohnerparkausweis für Motorrad?

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Dirk Wagner

unread,
Aug 31, 2015, 10:11:14 AM8/31/15
to
Hi Leute,

als ich heute aus dem Urlaub heimkam, fand ich an meinem Motorrad einen
Hinweis auf eine zu zahlenden Verwahrnung ("Knollen") vor.
Dieser wurde von 10 Tagen ausgestellt und mir wird "Parken auf
Bewohner-P. (Z.315) m.Z. 'Bew. m. bes. P. ausweis' ohne Parkausweis"
vorgeworfen.

Gib es diese Praxis auch in anderen Städten (hier=Ffm)?
Wenn ja: Wie soll ich das mit dem Motorrad umgehen?
Es gibt ja keine Möglichkeit, den Bewohnerparkausweis diebstahlsicher am
Motorrad zu befestigen.

Ihn nur zu beantragen und in der Schublade liegen zu haben, reicht
nicht, da der Ausweiß für den Mitarbeiter des Ordnungsamts SICHTBAR sein
muss...

Ciao

dirk

Theodor Hellwald

unread,
Aug 31, 2015, 10:21:16 AM8/31/15
to
Wäre es nicht am besten das mit der Behörde zu klären?^^ Es sollte
möglich sein, das Kennzeichen deines Mopeds abzuspeichern das das dort
stehen darf.... MfG theo

Ingo Stiller

unread,
Aug 31, 2015, 10:22:28 AM8/31/15
to
Also für Essen ist der Ausweis auch für Motorräder Pflicht:
> https://www.essen.de/leben/verkehr/Bewohnerparken_Fragen_und_Antwortenkatalog.de.html

"Kann für ein Motorrad auch ein Bewohnerparkausweis beantragt werden?
Motorräder werden beim Parken auf Bewohnerparkplätzen wie Kraftfahrzeuge behandelt, wobei die Befestigung des Ausweises am Fahrzeug durch den Halter sicherzustellen ist. Für Krafträder wird kein Zweitausweis erstellt."

Und Amazon hat die Lösung für die Anbringung :-)
> http://www.amazon.de/Parkausweis-Behinderte-Schwerbehinderte-Handwerker-Lieferdienste/dp/B00AUJGOWO

Gruß Ingo

Dirk Wagner

unread,
Aug 31, 2015, 10:26:01 AM8/31/15
to
Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:

> Wäre es nicht am besten das mit der Behörde zu klären?^^ Es sollte
> möglich sein, das Kennzeichen deines Mopeds abzuspeichern das das dort
> stehen darf.... MfG theo

Eine Mail an die Behörde ging kurz vor dem Posting hier raus - es würde
mich dennoch die Situation in anderen Städten interessieren.
Ist ja z.B. auch bei Parkscheinautomaten o.ä. interessant.

Und wenn das mit dem Abspeichern des Kennzeichnens funktionieren würde,
bräuchte man ja für PKW eigentlich auch keine Parkausweise, ein Eintrag
in der entsprechenden Datenbank würde reichen...

Interessant wird die Frage aber auch, wenn man die wachsende Zahl an
"50ern" (Roller etc) betrachtet.
Diese haben nur ein Versicherungskennzeichen - und die 3, die am
betreffenden Tag neben meinem Motorrad standen, haben KEINE Verwarnung
bekommen...

Ciao

dirk

Theodor Hellwald

unread,
Aug 31, 2015, 10:30:29 AM8/31/15
to
Am 31.08.2015 um 16:27 schrieb Dirk Wagner:
> Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>
>> Wäre es nicht am besten das mit der Behörde zu klären?^^ Es sollte
>> möglich sein, das Kennzeichen deines Mopeds abzuspeichern das das dort
>> stehen darf.... MfG theo
>
> Eine Mail an die Behörde ging kurz vor dem Posting hier raus - es würde
> mich dennoch die Situation in anderen Städten interessieren.
> Ist ja z.B. auch bei Parkscheinautomaten o.ä. interessant.

Wir sind halt hier aufm Dorfe, da hat man solche Probs nicht, obwohl
selbst bei uns schon der ruhende Verkehr 'überwacht' wird.
>
> Und wenn das mit dem Abspeichern des Kennzeichnens funktionieren würde,
> bräuchte man ja für PKW eigentlich auch keine Parkausweise, ein Eintrag
> in der entsprechenden Datenbank würde reichen...

Die haben doch normalerweise diese elektronischen Handgeräte, eine
Negativliste sollte möglich sein.
>
> Interessant wird die Frage aber auch, wenn man die wachsende Zahl an
> "50ern" (Roller etc) betrachtet.
> Diese haben nur ein Versicherungskennzeichen - und die 3, die am
> betreffenden Tag neben meinem Motorrad standen, haben KEINE Verwarnung
> bekommen...

DAS wiederum würde mich mal dazu anregen die Behörde zu sticheln. ;-)
MfG theo

Dirk Wagner

unread,
Aug 31, 2015, 10:41:46 AM8/31/15
to
Ingo Stiller <i2st...@gmx.de> wrote:

> Also für Essen ist der Ausweis auch für Motorräder Pflicht:
>
> "Kann für ein Motorrad auch ein Bewohnerparkausweis beantragt werden?
> Motorräder werden beim Parken auf Bewohnerparkplätzen wie Kraftfahrzeuge
> behandelt, wobei die Befestigung des Ausweises am Fahrzeug durch den
> Halter sicherzustellen ist. Für Krafträder wird kein Zweitausweis
> erstellt."

In der Info der Stadt Frankfurt steht nur, dass pro Bewohner nur EIN
Ausweis beantragt werden kann - da steht nichts von der Art des KFZ...

> Und Amazon hat die Lösung für die Anbringung :-)

;-)

Hier bei uns in der Gegend mag das noch angehen und bei meinem Motorrad
(kleine BMW mit Scheibe) auch - aber es gibt auch andere Gegenden mit
Bewohnerparken und da wäre mir jedes leicht zu entfernende Teil an der
Maschine suspekt...

Ciao

dirk

Dirk Wagner

unread,
Aug 31, 2015, 10:43:19 AM8/31/15
to
Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:

> Die haben doch normalerweise diese elektronischen Handgeräte, eine
> Negativliste sollte möglich sein.

Auch z.B. Mobile Hilfsdienste oder Ärzte brauchen hier ihre
Ausnahmegenehmigung in Papierform und diese muss sichtbar ausgelegt
sein.

Ciao

dirk

Theodor Hellwald

unread,
Aug 31, 2015, 10:46:11 AM8/31/15
to
Bin mal gespannt wie die Behörde sich äussert...

Heinrich Pfeifer

unread,
Aug 31, 2015, 10:51:25 AM8/31/15
to
Am 31.08.2015 um 16:22 schrieb Ingo Stiller:

> Motorräder werden beim Parken auf Bewohnerparkplätzen wie Kraftfahrzeuge behandelt

das sagt implizit aus, dass Motorräder per se keine Kraftfahrzeuge sind.
Ist das Essener Denke?

--

Heinrich
mail: new<at>pfei.eu

Heinrich Pfeifer

unread,
Aug 31, 2015, 10:54:34 AM8/31/15
to
Am 31.08.2015 um 16:27 schrieb Dirk Wagner:
>
> Interessant wird die Frage aber auch, wenn man die wachsende Zahl an
> "50ern" (Roller etc) betrachtet.
> Diese haben nur ein Versicherungskennzeichen - und die 3, die am
> betreffenden Tag neben meinem Motorrad standen, haben KEINE Verwarnung
> bekommen...

... was auch ganz banal daran liegen kann, dass sie am Tag deiner
Verwarnung zufällig noch nicht dort standen.

Johann Mayerwieser

unread,
Aug 31, 2015, 2:10:37 PM8/31/15
to
Am Mon, 31 Aug 2015 16:12:13 +0200 schrieb Dirk Wagner:

> Es gibt ja keine Möglichkeit, den Bewohnerparkausweis diebstahlsicher am
> Motorrad zu befestigen.

Auf ein Verkleidungsteil durchsichtig auflaminieren

Dirk Wagner

unread,
Aug 31, 2015, 2:50:37 PM8/31/15
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:

> Auf ein Verkleidungsteil durchsichtig auflaminieren

Wird bei 50ern witzig, wenn die alle Jahre einen neuen Ausweis brauchen,
wegen der Änderung des (Versicherungs-)Kennzeichens...
Beim Motorrad wären es dann alle 2 Jahre.

Das Teil muss ja auch deutlich für die Politesse erkennbar sein, d.h.
IRGENDWO hin laminieren geht nicht.

Die Scheibe der meisten verkleideten Maschinen fällt wohl weg: Da läge
das Teil direkt im Sichtfeld des Fahrers.

Auf den Kofferdeckel vielleicht? Aber dann darf man den nicht mehr
mitnehmen / demontieren.

Ansonsten hätte ich wohl ein Problem mit dem Lack auf der Verkleidung.

In Italien sieht man bei älteren Autos ab und an einen Metallrahmen, in
dem die Bescheinigungen für Steuer und Versicherung (?) stecken.
So was bräuchte ich dann in Postkartengröße und mit Schellenhalterung
für den Motorschutzbügel. Nur was dazu dann der TÜV sagt?

Ciao

dirk

Die Verkleidungsscheibe meiner BMW musste ich nach 20 Jahren ersetzen,
weil dem TÜV-Prüfer nicht mehr durchsichtig genug war

Dirk Wagner

unread,
Aug 31, 2015, 2:50:37 PM8/31/15
to
Heinrich Pfeifer <n...@pfei.eu> wrote:

> ... was auch ganz banal daran liegen kann, dass sie am Tag deiner
> Verwarnung zufällig noch nicht dort standen.

2 von 3 Roller standen zum entsprechenden Zeitpunkt lt. Halter dort -
und haben keine Verwarnung bekommen...

Ciao

dirk

Bernd Ullrich

unread,
Aug 31, 2015, 4:32:25 PM8/31/15
to
Am 31.08.2015 um 20:51 schrieb Dirk Wagner:
> Heinrich Pfeifer <n...@pfei.eu> wrote:
>
>> ... was auch ganz banal daran liegen kann, dass sie am Tag deiner
>> Verwarnung zufällig noch nicht dort standen.
--------------------------------
> 2 von 3 Roller standen zum entsprechenden Zeitpunkt lt. Halter dort -
> und haben keine Verwarnung bekommen...

Beläsche?
Die Aushalter können ville erzählen.

BU

Uwe Buschhorn

unread,
Aug 31, 2015, 4:52:00 PM8/31/15
to
Dirk Wagner schrieb:

> Gib es diese Praxis auch in anderen Städten (hier=Ffm)?
> Wenn ja: Wie soll ich das mit dem Motorrad umgehen?

Warum stellst Du Dein Moped nicht auf den Gehweg? Das wird doch toleriert.

Hier würde es zu Lynchjustiz kommen, wenn ein Motorrad eine PKW-Parkbucht
belegen würde. Genau deswegen wird das Parken auf dem Gehweg ja auch
toleriert.


Grüße,


--
Uwe Buschhorn


Markus Luft

unread,
Aug 31, 2015, 8:14:34 PM8/31/15
to
On Mon, 31 Aug 2015 16:42:44 +0200, Dirk Wagner wrote:

> Ingo Stiller <i2st...@gmx.de> wrote:
>
>> Und Amazon hat die Lösung für die Anbringung :-)
>
> ;-)
>
> Hier bei uns in der Gegend mag das noch angehen und bei meinem Motorrad
> (kleine BMW mit Scheibe) auch - aber es gibt auch andere Gegenden mit
> Bewohnerparken und da wäre mir jedes leicht zu entfernende Teil an der
> Maschine suspekt...
>
Ich würde den Ausweis einfach zusammen mit Neodym-Magnetscheiben
einlaminieren und auf den Tank heften, sofern man die durch einen
Laminator durch kriegt.
Vier Stück, in jeder Ecke einen, von denen hier sind jetzt auch nicht
soo einfach zu entfernen:
<http://www.supermagnete.de/scheibenmagnete-neodym/scheibenmagnet-durchmesser-10mm-hoehe-2mm-neodym-n42-vernickelt_S-10-02-N>
Ich würde es einfach darauf ankommen lassen. Man wundert sich ja manchmal
darüber, was alles *nicht* geklaut wird. ;-)
Interessieren würde mich jetzt bis zu welcher Geschwindigkeit das auf
dem Tank haften bleibt. :-)

Kathinka Wenz

unread,
Sep 1, 2015, 2:44:43 AM9/1/15
to
On Monday, August 31, 2015 at 4:26:01 PM UTC+2, Dirk Wagner wrote:
>
> Eine Mail an die Behörde ging kurz vor dem Posting hier raus

Ich habe noch nie erlebt, dass die Stadt Frankfurt auf Emails geantwortet hat.
Darüber rege ich mich immer wieder auf, weil sie bei ihrem (guten) Webauftritt
überall Emailadressen angeben. Das letzte, was ich verschickt habe, war der
Hinweis auf eine unklare Verkehrslage (30 Schilder werden nach der Kreuzung
nicht wiederholt), aber natürlich kam nichts zurück. Die Beschilderung wurde
ebenfalls nicht geändert.

Wie auch immer, ich würde vermutlich einfach eine Kopie des Ausweises am
Fahrzeug befestigen, und es drauf ankommen lassen. Oder eben auf dem
Bürgersteig an einer nicht störenden Ecke parken. Als ich noch in Bornheim
gewohnt habe, stand das Mopped immer unter einem Baum und störte dort niemanden.

Gruß, Kathinka

Hans 'HansMan' Friedlaender

unread,
Sep 1, 2015, 3:12:16 AM9/1/15
to
Am 1 Sep 2015 00:14:33 GMT schrieb Markus Luft:

> On Mon, 31 Aug 2015 16:42:44 +0200, Dirk Wagner wrote:
>
>> Ingo Stiller <i2st...@gmx.de> wrote:
>>
>>> Und Amazon hat die Lösung für die Anbringung :-)
>>
>> ;-)
>>
>> Hier bei uns in der Gegend mag das noch angehen und bei meinem Motorrad
>> (kleine BMW mit Scheibe) auch - aber es gibt auch andere Gegenden mit
>> Bewohnerparken und da wäre mir jedes leicht zu entfernende Teil an der
>> Maschine suspekt...
>>
> Ich würde den Ausweis einfach zusammen mit Neodym-Magnetscheiben
> einlaminieren und auf den Tank heften, sofern man die durch einen
> Laminator durch kriegt.

Nun ist es so, dass heutzutage lange nicht mehr jedes Motorradmodell
einen Tank aus Stahlblech hat.
An meiner Kiste (BMW F800ST) wüsste ich so spontan aus der Ferne nicht,
wo ich da per Magnet irgendwas dran festbappen könnte.
Eine Alternative wäre vielleicht Klettband.

> Interessieren würde mich jetzt bis zu welcher Geschwindigkeit das auf
> dem Tank haften bleibt. :-)

Bei welchen Geschwindigkeiten parkst du? *wunder*

Hans
--
Hans 'HansMan' Friedlaender
Animum rege

Markus Luft

unread,
Sep 1, 2015, 3:34:11 AM9/1/15
to
On Tue, 01 Sep 2015 09:12:13 +0200, Hans 'HansMan' Friedlaender wrote:

> Am 1 Sep 2015 00:14:33 GMT schrieb Markus Luft:
>
>> On Mon, 31 Aug 2015 16:42:44 +0200, Dirk Wagner wrote:
>>
>>> Ingo Stiller <i2st...@gmx.de> wrote:
>>>
>>>> Und Amazon hat die Lösung für die Anbringung :-)
>>>
>>> ;-)
>>>
>>> Hier bei uns in der Gegend mag das noch angehen und bei meinem Motorrad
>>> (kleine BMW mit Scheibe) auch - aber es gibt auch andere Gegenden mit
>>> Bewohnerparken und da wäre mir jedes leicht zu entfernende Teil an der
>>> Maschine suspekt...
>>>
>> Ich würde den Ausweis einfach zusammen mit Neodym-Magnetscheiben
>> einlaminieren und auf den Tank heften, sofern man die durch einen
>> Laminator durch kriegt.
>
> Nun ist es so, dass heutzutage lange nicht mehr jedes Motorradmodell
> einen Tank aus Stahlblech hat.
> An meiner Kiste (BMW F800ST) wüsste ich so spontan aus der Ferne nicht,
> wo ich da per Magnet irgendwas dran festbappen könnte.
> Eine Alternative wäre vielleicht Klettband.
>
Wenn die Stil-Polizei das erlaubt, wäre Klettband auch eine gute Lösung.

>> Interessieren würde mich jetzt bis zu welcher Geschwindigkeit das auf
>> dem Tank haften bleibt. :-)
>
> Bei welchen Geschwindigkeiten parkst du? *wunder*
>
Bei ähnlichen Tempi wie andere auch, aber ich bin faul und würde den
Parkausweis nicht jedes Mal entfernen wollen.

Dirk Wagner

unread,
Sep 1, 2015, 3:36:53 AM9/1/15
to
Uwe Buschhorn <ubno...@rocketmail.com> wrote:

> Warum stellst Du Dein Moped nicht auf den Gehweg? Das wird doch toleriert.
>
> Hier würde es zu Lynchjustiz kommen, wenn ein Motorrad eine PKW-Parkbucht
> belegen würde. Genau deswegen wird das Parken auf dem Gehweg ja auch
> toleriert.

Das Hochboard (=Gehweg und Parkplatz) ist hier ca. 5m breit.
Mein Motorrad (und die 50er) stehen _quer_ zur Fahrbahn zu beiden Seiten
einer Laterne in dem Bereich, der per VZ.315 zum Parken freigegeben ist.
Mich da an die Grundstücksmauer zu stellen, so dass ich an beide Koffer
rankomme, halte ich für kontraproduktiv, zumal es hier in der Gegend
keine "Kollegen" gibt, die das genauso machen. Und in den letzten 25
Jahren war das auch für keine der Politessen ein Problem.
Alle Motorräder, sowohl die von Anwohnern, als auch die von Besuchern
bzw. Menschen, die hier arbeiten, parken ähnlich wie meins.

Genau deshalb
- interessiert es mich, wie das andernorts geregelt ist (das
Ursprungspostung hier) und
- will ich wissen, was die Stadt Frankfurt dazu denkt (meine Mail an die
zuständige Stelle).

Ciao

dirk

Dirk Wagner

unread,
Sep 1, 2015, 3:36:53 AM9/1/15
to
Kathinka Wenz <kathin...@googlemail.com> wrote:

> Ich habe noch nie erlebt, dass die Stadt Frankfurt auf Emails geantwortet
> hat.

Da hatte ich bisher - bei Mails ans Bewohnerparken und auch ans
Fahrradbüro - noch keine Schwierigkeiten. Spätestens am nächsten Tag war
die Antwort da. Mal schauen, wie es diesmal ist. Es sind ja noch
Ferien...

> Oder eben auf dem Bürgersteig an einer nicht störenden Ecke parken. Als
> ich noch in Bornheim gewohnt habe, stand das Mopped immer unter einem Baum
> und störte dort niemanden.

Ich parke quer zur Fahrbahn unter einer Laterne. Viel weniger störend
geht eigentlich nicht.

Ciao

dirk

HC Ahlmann

unread,
Sep 1, 2015, 9:07:01 AM9/1/15
to
Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:

> Eine Mail an die Behörde ging kurz vor dem Posting hier raus - es würde
> mich dennoch die Situation in anderen Städten interessieren.

In Siegburg ist die Stadtverwaltung sehr kulant, wenn man einer zeitlich
umrissenen Ausnahmeerlaubnis bedarf, und erteilt sie auch unbürokratisch
per E-Mail oder Anruf. Das gilt sowohl für das Befahren einer
Fußgängerzone wegen eines Umzugs als auch das Parken eines gemieteten
Anhängers vor und nach einem Urlaubauf Anwohnerparkplätzen, wenn er an
das Zugfahrzeug mit Anwohnerparkausweis gekoppelt ist. Beim Anhänger war
ein Argument, dass es nicht viele zusammenhängende Parkplätze gibt.

Auf den Anwohnerparkplätze steht immer wieder ein Roller mit
Versicherungskennzeichen, der auch noch nie ein Knöllchen hatte, auch
wenn die daneben stehenden Autos eins bekamen.

Da aber Parkraumbewirtschaftung sich auf kommunale Satzungen stützt und
von kommunalen Ordnungskräften überwacht wird, halte ich großzügigen
Umgang anderer Städte für nicht übertragbar.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Dirk Wagner

unread,
Sep 1, 2015, 9:36:37 AM9/1/15
to
HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:

> Da aber Parkraumbewirtschaftung sich auf kommunale Satzungen stützt und
> von kommunalen Ordnungskräften überwacht wird, halte ich großzügigen
> Umgang anderer Städte für nicht übertragbar.

Ja, klar. Trotzdem interessant, zu sehen, wie sowas anderswo gehandhabt
wird...

Als ich heute früh mit dem Motorrad zum TÜV wollte, lief gerade wieder
einer vom Ordnungsamt seine Runde: Um 9:45. Das Bewohnerparken endet um
9:00. Er hat aber nur nach Parkausweisen geschaut. Die falsch in den
Kurven oder auf den Gehwegen parkenden Autos haben ihn nicht
interessiert...

Da ich aber mit meinem Sch...-Motorrad Probleme hatte, hatte ich nicht
den Nerv, den Typ anzusprechen.

Ciao

dirk

Stefan Schmitz

unread,
Sep 1, 2015, 10:14:03 AM9/1/15
to
Am Dienstag, 1. September 2015 15:36:37 UTC+2 schrieb Dirk Wagner:

> Als ich heute früh mit dem Motorrad zum TÜV wollte, lief gerade wieder
> einer vom Ordnungsamt seine Runde: Um 9:45. Das Bewohnerparken endet um
> 9:00. Er hat aber nur nach Parkausweisen geschaut.

Die Ausweise werden ja wohl auch nach 9h zum Parken berechtigen. Und ohne
Ausweis wird Parken wohl kostenpflichtig sein (oder verzichtet die Stadt ohne
Not auf diese Einnahmen?). Dann muss er doch nach den Ausweisen schauen.

> Die falsch in den
> Kurven oder auf den Gehwegen parkenden Autos haben ihn nicht
> interessiert...

Das zu beurteilen wird seine Ausbildung nicht hergeben.

Dirk Wagner

unread,
Sep 1, 2015, 10:19:18 AM9/1/15
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

> > Als ich heute früh mit dem Motorrad zum TÜV wollte, lief gerade wieder
> > einer vom Ordnungsamt seine Runde: Um 9:45. Das Bewohnerparken endet um
> > 9:00. Er hat aber nur nach Parkausweisen geschaut.
>
> Die Ausweise werden ja wohl auch nach 9h zum Parken berechtigen. Und ohne
> Ausweis wird Parken wohl kostenpflichtig sein (oder verzichtet die Stadt ohne
> Not auf diese Einnahmen?). Dann muss er doch nach den Ausweisen schauen.

Nein. Parken für alle frei, d.h. ohne Parkschein / Parkuhr. Von 7 bis 9
und von 15 bis 19 Uhr nur für Bewohner. Der Rest darf in dieser Zeit
dort nicht parken.


> > Die falsch in den
> > Kurven oder auf den Gehwegen parkenden Autos haben ihn nicht
> > interessiert...
>
> Das zu beurteilen wird seine Ausbildung nicht hergeben.

Leider gibt es hier wohl keine "echten" Politessen / Hilfspolizisten
mehr für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs.
Nur noch diese angelernten, von WISAG "angemieteten" Kräfte.

Ciao

dirk

Stefan Schmitz

unread,
Sep 1, 2015, 10:48:40 AM9/1/15
to
Am Dienstag, 1. September 2015 16:19:18 UTC+2 schrieb Dirk Wagner:

> Nein. Parken für alle frei, d.h. ohne Parkschein / Parkuhr. Von 7 bis 9
> und von 15 bis 19 Uhr nur für Bewohner. Der Rest darf in dieser Zeit
> dort nicht parken.

Was'n das für ne seltsame Gegend, wo es so viele Parkplätze gibt, dass man sie
tagsüber verschenkt, aber dennoch Anwohnerausweise nötig sind, um den Bewohnern
einen Platz zu sichern?

Dirk Wagner

unread,
Sep 1, 2015, 11:13:03 AM9/1/15
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:


> Was'n das für ne seltsame Gegend, wo es so viele Parkplätze gibt, dass man sie
> tagsüber verschenkt, aber dennoch Anwohnerausweise nötig sind,
> um den Bewohnern einen Platz zu sichern?

Das ist bei vielen Bewohner-Parkzonen hier in Frankfurt so.
In der Regel ist eine Fahrbahnseite frei, auf der anderen gilt in den
ausgewiesenen Zeiten, dass da nur mit Bewohnerparkausweis geparkt werden
darf.

Die Zeiten sind auch nicht überall im Stadtgebiet gleich.
Solange der ZVEI noch hier in der Straße war, galt Bewohnerparken von 6
bis 8, und von 16 bis 20 Uhr. Die meisten Besucher dieser Organisation
kamen aber erst nach 8 und gingen vor 16 Uhr wieder.
In den Nachbarstraßen galt schon "immer" morgens bis 9 und Mittags ab 15
Uhr - das gilt bei uns jetzt auch. Aber der ZVEI ist ja nun auch in
Berlin ;-)

Durch diese Zeiten soll verhindert werden, dass der mit dem Auto
anreisende Arbeitnehmer vor Bürobeginn sein Auto im Bewohnerparken
abstellt. Und auch vor Feierabend steht er noch mal falsch.

An anderen Stellen - z.B. in der Nähe des "Party-Viertels"
Alt-Sachsenhausen gilt das Bewohnerparken abends bis 22:00 Uhr.

Ciao

dirk


Marc Haber

unread,
Sep 1, 2015, 12:37:43 PM9/1/15
to
usenet...@diwasoft.de (Dirk Wagner) wrote:
>Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
>> Auf ein Verkleidungsteil durchsichtig auflaminieren
>
>Wird bei 50ern witzig, wenn die alle Jahre einen neuen Ausweis brauchen,
>wegen der Änderung des (Versicherungs-)Kennzeichens...
>Beim Motorrad wären es dann alle 2 Jahre.

Anwohnerparkausweise werden auch nicht für die Ewigkeit ausgestellt.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Dirk Wagner

unread,
Sep 1, 2015, 12:53:10 PM9/1/15
to
Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:

> Anwohnerparkausweise werden auch nicht für die Ewigkeit ausgestellt.

Klar. Hier Anfangs für 3 Jahre. Seit der Änderung von
"An"wohnerparkausweis in "Be"wohnerparkausweis nur noch für 2 Jahre

Das bedeutet aber, dass ich alle ein (50er) oder zwei Jahre neu
laminieren müsste. Was im Zweifelsfall nicht gut für den Teil des
Motorrads ist, auf den ich laminiere...

Ciao

dirk

HC Ahlmann

unread,
Sep 1, 2015, 1:54:26 PM9/1/15
to
Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:

> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>
> > > Als ich heute früh mit dem Motorrad zum TÜV wollte, lief gerade wieder
> > > einer vom Ordnungsamt seine Runde: Um 9:45. Das Bewohnerparken endet
> > > um 9:00. Er hat aber nur nach Parkausweisen geschaut.
> >
> > Die Ausweise werden ja wohl auch nach 9h zum Parken berechtigen. Und
> > ohne Ausweis wird Parken wohl kostenpflichtig sein (oder verzichtet die
> > Stadt ohne Not auf diese Einnahmen?). Dann muss er doch nach den
> > Ausweisen schauen.
>
> Nein. Parken für alle frei, d.h. ohne Parkschein / Parkuhr. Von 7 bis 9
> und von 15 bis 19 Uhr nur für Bewohner. Der Rest darf in dieser Zeit dort
> nicht parken.

Wann ein Anwohnerparkausweis berechtigt und wann etwas anderes, steht
regelmäßig auf Zusatzzeichen und unterscheidet sich offensichtlich von
Kommune zu Kommune in der Art (Zusatzzeichen, Regelschachtelung) und
innerhalb einer Kommune in den Zeiträumen.

Vor meiner Haustür sind für den Parkstreifen zwei Zusatzzeichen
untereinander angebracht, von denen das obere eine nicht lesbare Größe
einer Nicht-DIN-Schrift aufweist:
• Parkscheibe 2h, Mo-Fr 9-16 Uhr; Anwohner mit Ausweis AK frei
• täglich 16-9 Uhr nur Anwohner mit Ausweis AK
Und um die Ecke, nur 20m entfernt, heißt es:
• Parkscheibe 2h, Mo-Fr 9-16 Uhr, Sa 9-14 Uhr; Anwohner mit Ausweis AK
frei
Preisfrage: Wer darf sonntags parken?

Bernd Ullrich

unread,
Sep 1, 2015, 2:13:15 PM9/1/15
to
Am 01.09.2015 um 19:54 schrieb HC Ahlmann:
[...]
> Vor meiner Haustür sind für den Parkstreifen zwei Zusatzzeichen
> untereinander angebracht, von denen das obere eine nicht lesbare Größe
> einer Nicht-DIN-Schrift aufweist:
> • Parkscheibe 2h, Mo-Fr 9-16 Uhr; Anwohner mit Ausweis AK frei
> • täglich 16-9 Uhr nur Anwohner mit Ausweis AK
> Und um die Ecke, nur 20m entfernt, heißt es:
> • Parkscheibe 2h, Mo-Fr 9-16 Uhr, Sa 9-14 Uhr; Anwohner mit Ausweis AK
> frei
____________________
> Preisfrage: Wer darf sonntags parken?

Alle anderen:

BU

Uwe Buschhorn

unread,
Sep 1, 2015, 3:22:38 PM9/1/15
to
Dirk Wagner schrieb:

> - interessiert es mich, wie das andernorts geregelt ist (das

naja, geregelt ist, daß Du auf einem Anwohnerparkplatz einen Ausweis
brauchst, der zu sehen ist. Das gilt auch für Zweiräder. Und weil mir das
zu blöd ist, habe ich für mein Mopped keinen Ausweis. Ich suche einen
Gehweg und gut.

Grüße,


--
Uwe Buschhorn


HC Ahlmann

unread,
Sep 1, 2015, 3:35:52 PM9/1/15
to
falsch

Stefan Schmitz

unread,
Sep 1, 2015, 4:44:29 PM9/1/15
to
Am Dienstag, 1. September 2015 19:54:26 UTC+2 schrieb HC Ahlmann:

> Vor meiner Haustür sind für den Parkstreifen zwei Zusatzzeichen
> untereinander angebracht, von denen das obere eine nicht lesbare Größe
> einer Nicht-DIN-Schrift aufweist:
> * Parkscheibe 2h, Mo-Fr 9-16 Uhr; Anwohner mit Ausweis AK frei
> * täglich 16-9 Uhr nur Anwohner mit Ausweis AK
> Und um die Ecke, nur 20m entfernt, heißt es:
> * Parkscheibe 2h, Mo-Fr 9-16 Uhr, Sa 9-14 Uhr; Anwohner mit Ausweis AK
> frei
> Preisfrage: Wer darf sonntags parken?

Jeder, ohne Parkscheibe.
Vor deiner Haustür aber nur von 9-16h, wenn man keinen Ausweis hat.

HC Ahlmann

unread,
Sep 2, 2015, 3:03:08 AM9/2/15
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

> Am Dienstag, 1. September 2015 19:54:26 UTC+2 schrieb HC Ahlmann:
>
> > Vor meiner Haustür sind für den Parkstreifen zwei Zusatzzeichen
> > untereinander angebracht, von denen das obere eine nicht lesbare Größe
> > einer Nicht-DIN-Schrift aufweist:
> > * Parkscheibe 2h, Mo-Fr 9-16 Uhr; Anwohner mit Ausweis AK frei
> > * täglich 16-9 Uhr nur Anwohner mit Ausweis AK
> > Und um die Ecke, nur 20m entfernt, heißt es:
> > * Parkscheibe 2h, Mo-Fr 9-16 Uhr, Sa 9-14 Uhr; Anwohner mit Ausweis AK
> > frei
> > Preisfrage: Wer darf sonntags parken?
>
> Jeder, ohne Parkscheibe.

richtig
"Alle anderen" von Bernd Ullrich war falsch, weil das Auslegen von
Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis nicht zum "Parkverbot" führt,
sondern nur überflüssig ist. Autos der Anwohner parken mit dauerhaft
ausgelegtem Ausweis, damit man nicht alle naslang zum Auto rennen muss.

> Vor deiner Haustür aber nur von 9-16h, wenn man keinen Ausweis hat.

richtig
Message has been deleted

Dirk Wagner

unread,
Sep 15, 2015, 2:07:57 AM9/15/15
to
Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:

> als ich heute aus dem Urlaub heimkam, fand ich an meinem Motorrad einen
> Hinweis auf eine zu zahlenden Verwahrnung ("Knollen") vor.
> Dieser wurde von 10 Tagen ausgestellt und mir wird "Parken auf
> Bewohner-P. (Z.315) m.Z. 'Bew. m. bes. P. ausweis' ohne Parkausweis"
> vorgeworfen.

Heute - nach über 2 Wochen - kam die Antwort vom Ordnungsamt:

>Für Motorräder und Roller kann ein Antrag auf einen Bewohnerparkausweis
gestellt werden.
>Wie Sie jedoch den Bewohnerparkausweis am Motorrad befestigen und
diebstahlsicher machen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Da in Frankfurt pro Person nur ein Bewohnerparkausweis pro Person
ausgestellt wird und ich schon einen für meinen PKW habe, war die
Anfrage ans Ordnungsamt rein theoretischer Natur.

Aber der zweite Teil der Antwort zeigt, wie weltfremd sich das Amt
verhält.

Ciao

dirk

Peter Weller

unread,
Sep 15, 2015, 4:54:56 AM9/15/15
to
Moin!

Am 15.09.2015 um 08:07 schrieb Dirk Wagner:

>> als ich heute aus dem Urlaub heimkam, fand ich an meinem Motorrad einen
>> Hinweis auf eine zu zahlenden Verwahrnung ("Knollen") vor.
>> Dieser wurde von 10 Tagen ausgestellt und mir wird "Parken auf
>> Bewohner-P. (Z.315) m.Z. 'Bew. m. bes. P. ausweis' ohne Parkausweis"
>> vorgeworfen.

> Heute - nach über 2 Wochen - kam die Antwort vom Ordnungsamt:

>> Für Motorräder und Roller kann ein Antrag auf einen Bewohnerparkausweis
> gestellt werden.
>> Wie Sie jedoch den Bewohnerparkausweis am Motorrad befestigen und
> diebstahlsicher machen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aufkleber. In Karlsruhe gibt es einen Aufkleber. Auf Nachfrage bzw. den
Hinweis, daß eins der Fahrzeuge ein Zweirad ist.

> Da in Frankfurt pro Person nur ein Bewohnerparkausweis pro Person
> ausgestellt wird und ich schon einen für meinen PKW habe, war die
> Anfrage ans Ordnungsamt rein theoretischer Natur.

In Karlsruhe auch, den darf man aber mit bis zu 2 (3?) Kennzeichen
verwenden, die auf dem Ausweis eingetragen sind. Die Denke ist, daß ein
Ausweis ja auch gleichzeitig nur in einem Fahrzeug liegen und man
deshalb nicht mit einem Ausweis mehrere Parkplätze belegen kann. Außer
natürlich beim zusätzlichen Krad-Aufkleber, weswegen ganz doll ermahnt
wurde, daß man sich ja nicht dabei erwischen lassen soll, daß man
zeitgleich Krad und PKW auf Bewohnerparkplätzen abgestellt hat.

Ob es sich wirklich lohnt, mit einem Krad auf einem Bewohnerparkplatz zu
stehen, sei dahingestellt. So viel Vandalismus wie in der Zeit hatte ich
noch nie, gerne wurde auch das Mopped beiseite gezerrt oder einfach
umgekickt. Und die Nachbarn beschwerten sich über die heulende
Alarmanlage, haben aber nie was gesehen...

Alles Stand von vor 12 Jahren oder so.

> Aber der zweite Teil der Antwort zeigt, wie weltfremd sich das Amt
> verhält.

Oder wie wenig Du nachfragst.


Servus, Peter

--
RRR#92 DLISUGC#9 '98 CBR600F "Tigger" 80Mm sold
'07 LC8 990 Adventure 21/43Mm '93 F650 "RealRedRaider" 26/44Mm sold

Dirk Wagner

unread,
Sep 15, 2015, 5:03:55 AM9/15/15
to
Peter Weller <goof...@rrr.de> wrote:

> In Karlsruhe auch, den darf man aber mit bis zu 2 (3?) Kennzeichen
> verwenden, die auf dem Ausweis eingetragen sind.

Ja, das geht hier auch - allerdings gibt es den Ausweis nur in
Papierform.

> Ob es sich wirklich lohnt, mit einem Krad auf einem Bewohnerparkplatz zu
> stehen, sei dahingestellt. So viel Vandalismus wie in der Zeit hatte ich
> noch nie, gerne wurde auch das Mopped beiseite gezerrt oder einfach
> umgekickt. Und die Nachbarn beschwerten sich über die heulende
> Alarmanlage, haben aber nie was gesehen...

Ob es einen diesbezüglich einen Unterschied macht, ob das Krad auf der
einen oder der anderen Seite der Straße steht? "Stören" tut es ja hier
wie da...

Bisher hatte ich die Maschine quer zur Fahrbahn an einer Laterne stehen.
Störpotential fast gleich null - nur fast, da das quer stehende Motorrad
länger ist als ein Auto breit.

In Zukunft werde ich dann wohl längs auf einem Nicht-Bewohner-Parkplatz
stehen...

Ciao

dirk

Christian Müller

unread,
Sep 15, 2015, 5:09:34 AM9/15/15
to
Dirk Wagner schrieb:

> Aber der zweite Teil der Antwort zeigt, wie weltfremd sich das Amt
> verhält.

Ich finde diese Aussage - obgleich sie am Problem nichts ändert - besser
als ein lapidares "Dassis Ihr Problem!".


Gruß Christian

Theodor Hellwald

unread,
Sep 15, 2015, 6:25:30 AM9/15/15
to
Obwohl es genau DAS aussagt!^^ MfG theo

Eric Brücklmeier

unread,
Sep 15, 2015, 10:09:34 AM9/15/15
to
Am 15.09.2015 um 08:07 schrieb Dirk Wagner:
> Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:
>
>> als ich heute aus dem Urlaub heimkam, fand ich an meinem Motorrad einen
>> Hinweis auf eine zu zahlenden Verwahrnung ("Knollen") vor.
>> Dieser wurde von 10 Tagen ausgestellt und mir wird "Parken auf
>> Bewohner-P. (Z.315) m.Z. 'Bew. m. bes. P. ausweis' ohne Parkausweis"
>> vorgeworfen.

Stand das Teil auf dem Gehweg oder auf der Straße?

Eric
--
http://www.headless-brewing.com/

Dirk Wagner

unread,
Sep 15, 2015, 10:35:51 AM9/15/15
to
Eric Brücklmeier <use...@nerdcraft.de> wrote:

> Stand das Teil auf dem Gehweg oder auf der Straße?

Auf dem für's Parken freigegebenen Bereich des Hochbords...
<http://bk.diwasoft.net/googlestreetview_3.jpg>

ciao

dirk

Eric Brücklmeier

unread,
Sep 15, 2015, 10:39:55 AM9/15/15
to
Dann würde ich mir einen ausreichend breiten Gehweg suchen, das löst das
Problem hier in M (zumindest halboffiziell).


--
http://www.headless-brewing.com/

Dirk Wagner

unread,
Sep 15, 2015, 11:18:48 AM9/15/15
to
Eric Brücklmeier <use...@nerdcraft.de> wrote:

> Dann würde ich mir einen ausreichend breiten Gehweg suchen, das löst das
> Problem hier in M (zumindest halboffiziell).

Der breiteste Gehweg hier in der Gegend ist der auf dem Bild.
Ich könnte die Maschine also parallel zur Mauer stellen...
...so richtig viel Platz bleibt da aber nicht.

Oder aber quer zur Fahrbahn vor dem Begin des Parkbereichs.
Aber dort ist eine 90° Kurve und (nicht nur) die Müllabfuhr fährt da
gerne mal über den Bürgersteig.

Andererseits waren jetzt schon mindestens 3x weitere Mitarbeiter des
Ordnungsamtes auf Kontrollgang und haben mich dort nicht
aufgeschrieben...
So wie die vielen Jahre vorher auch.

Ciao

dirk

Lothar schmidt

unread,
Sep 15, 2015, 11:36:20 AM9/15/15
to
Am 15.09.2015 um 08:07 schrieb Dirk Wagner:
Das klingt unschön. Sowas hatte ich mal mit dem Auto (Fahrzeug stand
drei Wochen im neu geschaffenen Anwohnerparkbereich) - ab Stichtag x
gingen täglich Rechnungen ein... es ließ sich zum Glück mit einem
höflichen Anruf (und dem Hinweis dass Abschleppen günstiger gekommen
wäre als 14 Knöllchen à 25 Taler) auf ein einziges zu büßendes Vergehen
reduzieren.

Was die generelle Zweirad-Parksituation angeht probier mal was in
Karlsruhe schon an zwei Stellen funktioniert hat:
Schreibe einen Brief an das Verkehrsamt/Straßenbauamt und weise darauf
hin, wieviele Zweiräder im näheren Umfeld Deines Wunschparkplatzes
"wild" geparkt werden und zum Ärger der PKW-Eigentümer, sowie Fußgänger
öffentlichen Raum einnehmen. Noch dazu sind viele PKW-Fahrer besorgt,
versehentlich so ein fragiles Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken zu
berühren und zu beschädigen.
Ordnung und Entspannung der Parksituation kann einfach hergestellt
werden, wenn ausgezeichnete Zweiradstellplätze geschaffen werden.

Zwei Anschreiben und zweimal wurde etwa zwei Wochen nach meiner Bitte
ein vierköpfiges Team gesichtet, das innerhalb von zwei Werktagen einmal
aus einem PKW-Stellplatz zwei und einmal aus zwei PKW-Stellplätzen 5
ausgewiesene Kradstellplätze gezaubert hat. Inklusive stabiler
Begrenzungspfosten zur Abwehr von unachsamen Dosenfahrern. So lob ich
mir das!

Vielleicht sind die Frankfurter so kooperativ wie die Karlsruher... viel
Erfolg.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 15, 2015, 11:49:19 AM9/15/15
to
Am Dienstag, 15. September 2015 08:07:57 UTC+2 schrieb Dirk Wagner:

> Heute - nach über 2 Wochen - kam die Antwort vom Ordnungsamt:
>
> >Für Motorräder und Roller kann ein Antrag auf einen Bewohnerparkausweis
> gestellt werden.
> >Wie Sie jedoch den Bewohnerparkausweis am Motorrad befestigen und
> diebstahlsicher machen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Und was ist aus dem Knöllchen geworden?

Dirk Wagner

unread,
Sep 15, 2015, 12:29:26 PM9/15/15
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

> Und was ist aus dem Knöllchen geworden?

Hab' ich bezahlt. Aber auch der Bußgeldstelle habe ich die Frage bzgl.
der Anbrinung des Parkausweises gestellt - mal sehen, wie lange die für
eine Antwort brauchen.

ciao
dirk

Bernd Ullrich

unread,
Sep 15, 2015, 2:36:33 PM9/15/15
to
Am 15.09.2015 um 16:09 schrieb Eric Brücklmeier:
> Am 15.09.2015 um 08:07 schrieb Dirk Wagner:
>> Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:
>>
>>> als ich heute aus dem Urlaub heimkam, fand ich an meinem Motorrad einen
>>> Hinweis auf eine zu zahlenden Verwahrnung ("Knollen") vor.
>>> Dieser wurde von 10 Tagen ausgestellt und mir wird "Parken auf
>>> Bewohner-P. (Z.315) m.Z. 'Bew. m. bes. P. ausweis' ohne Parkausweis"
>>> vorgeworfen.
----------------------------------------------------
> Stand das Teil auf dem Gehweg oder auf der Straße?

Der Gehweg ist ein Straßenteil.

BU

Andreas Portz

unread,
Sep 15, 2015, 3:37:44 PM9/15/15
to
Christian Müller wrote:

> Ich finde diese Aussage - obgleich sie am Problem nichts ändert - besser
> als ein lapidares "Dassis Ihr Problem!".

Zumal es kein wirkliches Problem ist.
Es gibt nämlich - u.a. für Parkscheine - so hübsche Halterungen aus
dickem Acrylglas (durchsichtiger Hartkunststoff), die man an den Lenker
oder eine andere Möglichkeit anschrauben kann (mit 'codierten'
Schraubköpfen, z.B.) und in die man das amtlich angeordnete 'Dokument'
einschließt.
Ok, so ein 30min Ticket für die Park Avenue hat etwas weniger
'Habenwill' Potential, als der Anwohnerausweis einer Innenstadtstraße
und damit ein höheres Diebstahlrisiko. Wobei das Teil aber doch 'eh nix
nützt, wenn man das falsche Kennzeichen an der Karre hat.


-Andreas

Marc Haber

unread,
Sep 15, 2015, 5:19:37 PM9/15/15
to
Peter Weller <goof...@rrr.de> wrote:
>In Karlsruhe auch, den darf man aber mit bis zu 2 (3?) Kennzeichen
>verwenden, die auf dem Ausweis eingetragen sind. Die Denke ist, daß ein
>Ausweis ja auch gleichzeitig nur in einem Fahrzeug liegen und man
>deshalb nicht mit einem Ausweis mehrere Parkplätze belegen kann.

Das ist aber neu. Das war zu meiner Karlsruher Zeit noch nicht so.
Mehrere Kennzeichen auf dem Ausweis hilft aber auch nicht, wenn man
häufiger mit verschiedenen geliehehen oder gemieteten Fahrzeugen
unterwegs ist.

Eric Brücklmeier

unread,
Sep 16, 2015, 3:16:26 AM9/16/15
to
Am 15.09.2015 um 17:18 schrieb Dirk Wagner:
> Eric Brücklmeier <use...@nerdcraft.de> wrote:
>
>> Dann würde ich mir einen ausreichend breiten Gehweg suchen, das löst das
>> Problem hier in M (zumindest halboffiziell).
>
> Der breiteste Gehweg hier in der Gegend ist der auf dem Bild.
> Ich könnte die Maschine also parallel zur Mauer stellen...
> ...so richtig viel Platz bleibt da aber nicht.

Dazu habe ich hier für M die folgende offizielle Aussage bekommen:

" ... Bei verbotswidrigem Gehwegparken von Motorrädern schreiten wir nur
ein, wenn eine Restgehwegbreite bei nicht stark frequentierten Gehwegen
von 1,50 m unterschritten wird. Zudem darf von dem jeweiligen Motorrad
keine Gefahr ausgehen - kein sicherer Stand auf dem Haupt- oder
Seitenständer an abschüssigen Gehwegflächen, hervorstehende Teile oder
undichte, tropfende Motoren. Die Restgehwegbreite muss ausreichend sein
für zwei Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer im Begegnungsverkehr. Im
Einzelfall entscheidet immer der jeweilige Polizeibamte nach den o. g.
Gegebenheiten...."

> Oder aber quer zur Fahrbahn vor dem Begin des Parkbereichs.
> Aber dort ist eine 90° Kurve und (nicht nur) die Müllabfuhr fährt da
> gerne mal über den Bürgersteig.
>
> Andererseits waren jetzt schon mindestens 3x weitere Mitarbeiter des
> Ordnungsamtes auf Kontrollgang und haben mich dort nicht
> aufgeschrieben...
> So wie die vielen Jahre vorher auch.

Das klingt doch nach einer Lösung...

Salut

Eric


--
http://www.headless-brewing.com/

Eric Brücklmeier

unread,
Sep 16, 2015, 3:17:49 AM9/16/15
to
Am 15.09.2015 um 20:36 schrieb Bernd Ullrich:
[...]
>
> Der Gehweg ist ein Straßenteil.

Na Du bist ja ein toller Typ - wird Zeit, daß ich mich wieder aus dieser
Gruppe verdrücke...


--
http://www.headless-brewing.com/

HC Ahlmann

unread,
Sep 16, 2015, 5:36:20 AM9/16/15
to
Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:

> Mehrere Kennzeichen auf dem Ausweis hilft aber auch nicht, wenn man
> häufiger mit verschiedenen geliehehen oder gemieteten Fahrzeugen
> unterwegs ist.

Hier in der Straße steht gelegentlich das Dienstfahrzeug eines
Notfallmanagers der DB AG, darin liegt ein Anwohnerparkausweis mit dem
Eintrag "Fahrzeuge der DB" statt einem Kennzeichen wie üblich. Für
wechselnde Car-Sharing- oder Mietfahrzeuge wäre ähnliches denkbar.

Aber vielleicht sollte man Anwohnerparkausweise von einem Fahrzeug-Bezug
befreien und jeden Ausweis für jeweils ein beliebiges Fahrzeug gelten
lassen. Da Kontrollen auf der Straße eher komplizierter werden, wird das
in den Stadtverwaltungen keine Zustimmung finden.

Dirk Wagner

unread,
Sep 16, 2015, 5:53:02 AM9/16/15
to
HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:

> Aber vielleicht sollte man Anwohnerparkausweise von einem Fahrzeug-Bezug
> befreien und jeden Ausweis für jeweils ein beliebiges Fahrzeug gelten
> lassen.

Da stellt sich die Frage, wie man das regeln will.
WER hat Anrecht auf einen Ausweis?

Jeder Bewohner? Vom Säugling bis zum Greis?
Jeder Bewohner ab 18?
Jeder Bewohner ab 16?
Für jede Wohnung einen Ausweis?

Ciao

dirk

HC Ahlmann

unread,
Sep 16, 2015, 9:28:34 AM9/16/15
to
Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:

> HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:
>
> > Aber vielleicht sollte man Anwohnerparkausweise von einem Fahrzeug-Bezug
> > befreien und jeden Ausweis für jeweils ein beliebiges Fahrzeug gelten
> > lassen.
>
> Da stellt sich die Frage, wie man das regeln will.
> WER hat Anrecht auf einen Ausweis?

Das Anrecht haben Anwohner mit Fahrerlaubnis, die regelmäßig ein
Fahrzeug passend zu ihrer Fahrerlaubnis parken müssen, für das sie
keinen Stellplatz auf privatem Grund haben.

Die Eigenschaft Halter zu sein, fällt als Anspruchsgrundlage aus, denn
Halter müssen weder eine Fahrerlaubnis haben und noch eine natürliche
Person sein.

> Jeder Bewohner? Vom Säugling bis zum Greis?

nein, mangels Fahrerlaubnis für Säuglinge

> Jeder Bewohner ab 18?
> Jeder Bewohner ab 16?

mit passender Fahrerlaubnis

> Für jede Wohnung einen Ausweis?

Das kann bei Familien mit zwei oder mehr Erwerbstätigen, Auzubildenden
o.ä. in die Hose gehen.
Auf der anderen Seite muss nicht jedes Familienmitglied, das das eine
Familienauto fährt, einen Anwohnerparkausweis vorlegen; da ist "ein
Ausweis pro Fahrzeug" die günstigere Regel.

Dirk Wagner

unread,
Sep 16, 2015, 9:57:51 AM9/16/15
to
HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:

> Das Anrecht haben Anwohner mit Fahrerlaubnis, die regelmäßig ein
> Fahrzeug passend zu ihrer Fahrerlaubnis parken müssen,

Hmm...
Dann hätte die Oma, die zwar Halterin ist, aber keine Fahrerlaubnis hat,
weil sie sich immer von ihrem Enkel fahren lässt, kein Anrecht auf einen
Parkausweis...

> für das sie keinen Stellplatz auf privatem Grund haben.

Steht das bei Euch in irgendwelchen Vorgaben?
Bei uns in der Straße gibt es ein paar Einfamilienhäuser mit eigener
Garage bzw. mit Stellplatz - deren Bewohner haben aber sehr wohl einen
Bewohnerparkausweis...


>
> > Jeder Bewohner ab 18?
> > Jeder Bewohner ab 16?
>
> mit passender Fahrerlaubnis
>

D.h., wenn ein Bewohner - aus welchen Gründen auch immer - seine
Fahrerlaubnis verliert, verliert er das Anrecht auf den Ausweis?

Siehe die oben genannte Oma, die ihren Führerschein zurückgibt...

Da gibt es diverse Fallstricke zu beachten.


Ciao

dirk

Marc Haber

unread,
Sep 16, 2015, 10:58:43 AM9/16/15
to
hc.ah...@gmx.de (HC Ahlmann) wrote:
>Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:
>> Mehrere Kennzeichen auf dem Ausweis hilft aber auch nicht, wenn man
>> häufiger mit verschiedenen geliehehen oder gemieteten Fahrzeugen
>> unterwegs ist.
>
>Hier in der Straße steht gelegentlich das Dienstfahrzeug eines
>Notfallmanagers der DB AG, darin liegt ein Anwohnerparkausweis mit dem
>Eintrag "Fahrzeuge der DB" statt einem Kennzeichen wie üblich. Für
>wechselnde Car-Sharing- oder Mietfahrzeuge wäre ähnliches denkbar.

Darauf wollte sich die Stadt Karlsruhe damals nicht einlassen.

>Aber vielleicht sollte man Anwohnerparkausweise von einem Fahrzeug-Bezug
>befreien und jeden Ausweis für jeweils ein beliebiges Fahrzeug gelten
>lassen.

Genau.

>Da Kontrollen auf der Straße eher komplizierter werden, wird das
>in den Stadtverwaltungen keine Zustimmung finden.

Warum? Ein Ausweis, ein Auto, ein Parkplatz. Wo ist das Problem?

Claus Färber

unread,
Sep 16, 2015, 2:34:37 PM9/16/15
to
On 2015-09-16 07:16:22 +0000, Eric Br cklmeier said:
> Dazu habe ich hier für M die folgende offizielle Aussage bekommen:
> " ... Bei verbotswidrigem Gehwegparken

Wo bekommt man eigentlich die in der Landeshauptstadt München geltende StVO?

Claus

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 16, 2015, 3:00:09 PM9/16/15
to
Eric Brücklmeier schrieb:

> Am 15.09.2015 um 20:36 schrieb Bernd Ullrich:
>> Der Gehweg ist ein Straßenteil.
>
> Na Du bist ja ein toller Typ - wird Zeit, daß ich mich wieder aus dieser
> Gruppe verdrücke...

Ach was. Es genügt doch völlig, den ein oder anderen Spinner in den Filter
zu stecken - egal ob technisch oder mental realisiert. Warum sich von
einzelnen Wichtigtuern vertreiben lassen?
Hier gibts im Gegensatz zu d.r.f. und ein paar anderen Gruppen mit hohem
(praktisch wohl gegen 100%) Spinner-Besatz ja durchaus auch noch eine
(zugegeben immer mehr schrumpfende) Reihe durchaus vernünftiger Leute, mit
denen man auch tatsächlich nach dem Gesetz diskutieren kann, wie man es in
den amtlichen Texten findet.

MfG
Rupert

Bernd Ullrich

unread,
Sep 16, 2015, 3:16:17 PM9/16/15
to
Am 16.09.2015 um 09:17 schrieb Eric Brücklmeier:
> Am 15.09.2015 um 20:36 schrieb Bernd Ullrich:
> [...]
>>
>> Der Gehweg ist ein Straßenteil.
>
> Na Du bist ja ein toller Typ - wird Zeit, daß ich mich wieder aus dieser
> Gruppe verdrücke...

Hau Ab...

Bernd Ullrich

unread,
Sep 16, 2015, 3:17:54 PM9/16/15
to
Am 16.09.2015 um 21:00 schrieb Rupert Haselbeck:
> Eric Brücklmeier schrieb:
>
>> Am 15.09.2015 um 20:36 schrieb Bernd Ullrich:
>>> Der Gehweg ist ein Straßenteil.
>>
>> Na Du bist ja ein toller Typ - wird Zeit, daß ich mich wieder aus dieser
>> Gruppe verdrücke...
>
> Ach was. Es genügt doch völlig, den ein oder anderen Spinner in den Filter
> zu stecken - egal ob technisch oder mental realisiert. Warum sich von
> einzelnen Wichtigtuern vertreiben lassen?
> Hier gibts im Gegensatz zu d.r.f. und ein paar anderen Gruppen mit hohem
> (praktisch wohl gegen 100%) Spinner-Besatz ja durchaus auch noch eine
> (zugegeben immer mehr schrumpfende)

Schrumpf Köpfe also...

Andreas Portz

unread,
Sep 16, 2015, 3:46:20 PM9/16/15
to
Claus Färber wrote:

> Wo bekommt man eigentlich die in der Landeshauptstadt München geltende StVO?

Den Abschnitt bzgl. Alkoholpegel am Steuer vom ländlich zuständigen
Innenminister.


-Andreas

HC Ahlmann

unread,
Sep 16, 2015, 3:49:19 PM9/16/15
to
Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:

> HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:
>
> > Das Anrecht haben Anwohner mit Fahrerlaubnis, die regelmäßig ein
> > Fahrzeug passend zu ihrer Fahrerlaubnis parken müssen,
>
> Hmm...
> Dann hätte die Oma, die zwar Halterin ist, aber keine Fahrerlaubnis hat,
> weil sie sich immer von ihrem Enkel fahren lässt, kein Anrecht auf einen
> Parkausweis...

Ja, das wäre ein Härtefall.

> > für das sie keinen Stellplatz auf privatem Grund haben.
>
> Steht das bei Euch in irgendwelchen Vorgaben?

Ja, ich muss alljährlich versichern, keinen anderen Stellplatz, z.B. auf
privatem Grund, zu haben und 30 Euro zahlen. Außerdem muss ich die
Wohnadresse angeben und der Stadt ist latent bekannt, zu welchen
Gebäuden keine Stellplätze existieren.

> Bei uns in der Straße gibt es ein paar Einfamilienhäuser mit eigener
> Garage bzw. mit Stellplatz - deren Bewohner haben aber sehr wohl einen
> Bewohnerparkausweis...

Das wäre hierzustadt ein Grund, den Anwohnerparkausweis zu verweigern,
wenn die latente Kenntnis tatsächlich geprüft wird.

> D.h., wenn ein Bewohner - aus welchen Gründen auch immer - seine
> Fahrerlaubnis verliert, verliert er das Anrecht auf den Ausweis?

Zumindest könnte er weder verlängern noch einen neuen Ausweis
beantragen.

> Siehe die oben genannte Oma, die ihren Führerschein zurückgibt...
>
> Da gibt es diverse Fallstricke zu beachten.

Ja, andererseits haben die Städte auch kein Interesse, beliebig viele
Anwohnerparkausweise auszugeben. Denn auch wenn sie keine Garantie für
einen freien Platz geben, würde die Akzeptanz ins Bodenlose sinken, wenn
für ein Vielfaches der Plätze Ausweise ausgegeben würden.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 16, 2015, 4:10:21 PM9/16/15
to
Am Mittwoch, 16. September 2015 16:58:43 UTC+2 schrieb Marc Haber:
> hc.ah...@gmx.de (HC Ahlmann) wrote:

> >Aber vielleicht sollte man Anwohnerparkausweise von einem Fahrzeug-Bezug
> >befreien und jeden Ausweis für jeweils ein beliebiges Fahrzeug gelten
> >lassen.
>
> Genau.
>
> >Da Kontrollen auf der Straße eher komplizierter werden, wird das
> >in den Stadtverwaltungen keine Zustimmung finden.
>
> Warum? Ein Ausweis, ein Auto, ein Parkplatz. Wo ist das Problem?

Dass sich ein Geschäftsmodell daraus entwickeln würde, nicht benötigte
Ausweise an Nicht-Anwohner zu verkaufen.

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 16, 2015, 4:20:08 PM9/16/15
to
Marc Haber schrieb:

> Warum? Ein Ausweis, ein Auto, ein Parkplatz. Wo ist das Problem?

Das Problem besteht unter anderem darin, dass die Ausgabe von
Anwohnerparkausweisen oder auch eine andere Art der Privilegierung von
Anwohnern eine sehr sensibel zu behandelnde Sache ist, wenn man vermeiden
will, dass die Regelung rechtswidrig wird. Immerhin ist ja zu
berücksichtigen, dass für Bau und Unterhalt der Parkmöglichkeiten nicht nur
die Begünstigten bezahlt haben. Es zahlen stets auch je, welche durch solche
Maßnahmen von der Nutzung ausgeschlossen werden. Verfassungsrechtlich ist
das durchaus bedenklich, wenn die Begünstigung allzu intensiv ausfällt.

Und dann will man natürlich auch vermeiden, dass die Vermietung oder
Verpachtung von Anwohnerparkausweisen zum Geschäftsmodell umfunktioniert
wird. Finden sich doch auch heute schon immer wieder mal Leute, welche einen
PArkausweis beantragen, obgleich sie kein Fahrzeug besitzen. Sie wollen
damit verdienen (obgleich das natürlich entsprechend falsche Angaben im
Antrag voraussetzt).

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Sep 16, 2015, 4:45:01 PM9/16/15
to
Am Mittwoch, 16. September 2015 22:20:08 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> wird. Finden sich doch auch heute schon immer wieder mal Leute, welche einen
> PArkausweis beantragen, obgleich sie kein Fahrzeug besitzen. Sie wollen
> damit verdienen (obgleich das natürlich entsprechend falsche Angaben im
> Antrag voraussetzt).

Funktioniert das? Ich hätte erwartet, dass eine Halterabfrage zu dem angegebenen
Fahrzeug gemacht wird.

Dirk Wagner

unread,
Sep 16, 2015, 4:53:40 PM9/16/15
to
HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:

> > > für das sie keinen Stellplatz auf privatem Grund haben.
> >
> > Steht das bei Euch in irgendwelchen Vorgaben?
>
> Ja, ich muss alljährlich versichern, keinen anderen Stellplatz, z.B. auf
> privatem Grund, zu haben und 30 Euro zahlen. Außerdem muss ich die
> Wohnadresse angeben und der Stadt ist latent bekannt, zu welchen
> Gebäuden keine Stellplätze existieren.

Hmm...
Ich muß nur sagen, dass ich für das auf mich zugelassene Auto einen
Parkausweis beantragen möchte. Kostet für 2 Jahre 50 Euro.
Bei dauerhaft genutzten Firmenautos, benötigt man eine Bescheinigung der
Firma - genauso, wenn der Enkel z.B. dauherhaft das auf die Großeltern
zugelassene Auto fährt.

Ob intern eine Prüfung bzgl. Stellplatz etc erfolgt, weiß ich nicht.
Da aber Nachbar mit Garage einen Ausweis haben, scheint dem nicht so zu
sein.

Es gibt die schon von anderen beschriebene Möglichkeit, 2 Fahrzeuge auf
einen Schein eintragen zu lassen - es gibt dann aber nur einen Ausweiß.
Auch für ein Motorrad müsste ich die gleichen Gebühren zahlen, wie für
einen PKW - einen Zusatzausweis wie z.B. in Köln gibt es nicht...

> > Bei uns in der Straße gibt es ein paar Einfamilienhäuser mit eigener
> > Garage bzw. mit Stellplatz - deren Bewohner haben aber sehr wohl einen
> > Bewohnerparkausweis...
>
> Das wäre hierzustadt ein Grund, den Anwohnerparkausweis zu verweigern,
> wenn die latente Kenntnis tatsächlich geprüft wird.

Annahme: Es gibt eine Garage, aber 2 Autos, die auf 2 Personen
zugelassen sind.
Oder in das Haus wird durch eine WG mit 5 Personen bewohnt in der jeder
ein Auto besitzt.
Wie schaut das dann aus?

Ciao

dirk

Dirk Wagner

unread,
Sep 16, 2015, 4:56:03 PM9/16/15
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:


> Funktioniert das? Ich hätte erwartet, dass eine Halterabfrage zu dem
> angegebenen Fahrzeug gemacht wird.

Bei uns ist das so.
So lange das Auto meiner Frau auf mich zugelassen war, hat sie keinen
Ausweis dafür bekommen können...

ciao

dirk

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 16, 2015, 5:10:12 PM9/16/15
to
Stefan Schmitz schrieb:
Durch einen normalen Parkraumüberwacher? Die Politesse ist üblicherweise
zufrieden (zwangsläufig), wenn sich ein Parkausweis im Fahrzeug befindet und
sie hat auch keine Möglichkeit, bei allen Fahrzeugen jeweils den Halter
festzustellen.
Eine Halterabfrage würde zumindest voraussetzen, dass ein begründeter
Anhaltspunkt für eine OWi (oder gar eine Straftat) vorliegt.

MfG
Rupert

Dirk Wagner

unread,
Sep 17, 2015, 2:07:06 AM9/17/15
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:

>
> Durch einen normalen Parkraumüberwacher? Die Politesse ist üblicherweise
> zufrieden (zwangsläufig), wenn sich ein Parkausweis im Fahrzeug befindet und
> sie hat auch keine Möglichkeit, bei allen Fahrzeugen jeweils den Halter
> festzustellen.

Es ging ums Beantragen des Ausweises.
Also durchs Amt - da sollte die Überprüfung schon stattfinden...

Ciao

dirk

Eric Brücklmeier

unread,
Sep 17, 2015, 3:06:12 AM9/17/15
to
Der zitierte Abschnitt stammt direkt von der zuständigen Rennleitung.


--
http://www.headless-brewing.com/

HC Ahlmann

unread,
Sep 17, 2015, 6:39:23 AM9/17/15
to
Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:

> HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:

> > Ja, ich muss alljährlich versichern, keinen anderen Stellplatz, z.B. auf
> > privatem Grund, zu haben und 30 Euro zahlen. Außerdem muss ich die
> > Wohnadresse angeben und der Stadt ist latent bekannt, zu welchen
> > Gebäuden keine Stellplätze existieren.
>
> Hmm...
> Ich muß nur sagen, dass ich für das auf mich zugelassene Auto einen
> Parkausweis beantragen möchte.

Gibt es kein Stück Papier außer dem Parkausweis, der Hinweise zum
Anwohnerparken enthält? Hierzustadt ist der Ausweis ein Abriß eines
DIN-A4-Blatts, auf dem ein Sermon steht.

> Kostet für 2 Jahre 50 Euro.

Das entspricht dem vorjährigen Siegburger Tarif 26 Euro/Jahr.

> Bei dauerhaft genutzten Firmenautos, benötigt man eine Bescheinigung der
> Firma - genauso, wenn der Enkel z.B. dauherhaft das auf die Großeltern
> zugelassene Auto fährt.

Ich bin Halter des Autos und habe keine Erfahrung mit Autos anderer
Halter. Der Notfallmanager fiel wegen des Eintrags auf; die DB ist kein
Anwohner, also musste auf dem weit sichtbaren Anwohnerparkausweis irgend
etwas anders sein.

> Ob intern eine Prüfung bzgl. Stellplatz etc erfolgt, weiß ich nicht.

Hierzustadt wäre sie möglich, denn Siegburg ist klein (40.000 Ew), das
Stadtgebiet kompakt und es gibt nur eine Handvoll Anwohnerparkzonen mit
Bebauung aus der Zeit vor einer Stellplatzverordnung. Ob die Stadt
tatsächlich prüft, weiß ich nicht, aber es wäre ein "zahnloser Tiger",
wenn sie nicht die Angabe, es gäbe keinen privaten Stellplatz,
überprüfen könnte.

> Da aber Nachbar mit Garage einen Ausweis haben, scheint dem nicht so zu
> sein.

Wenn eine falsche Angabe nicht geprüft wird, käme man auch hierzustadt
damit durch.

> Es gibt die schon von anderen beschriebene Möglichkeit, 2 Fahrzeuge auf
> einen Schein eintragen zu lassen - es gibt dann aber nur einen Ausweiß.
> Auch für ein Motorrad müsste ich die gleichen Gebühren zahlen, wie für
> einen PKW - einen Zusatzausweis wie z.B. in Köln gibt es nicht...

Alle Siegburger Ausweise haben nur ein Kennzeichen eingetragen. Die
Familie unter uns hat zwei Autos und zwei Ausweise.

> > Das wäre hierzustadt ein Grund, den Anwohnerparkausweis zu verweigern,
> > wenn die latente Kenntnis tatsächlich geprüft wird.
>
> Annahme: Es gibt eine Garage, aber 2 Autos, die auf 2 Personen
> zugelassen sind.

Das wäre hier eine falsche Angabe (kein privater Stellplatz vorhanden),
die ohne Prüfung mit Erteilung eines Ausweises endet.

> Oder in das Haus wird durch eine WG mit 5 Personen bewohnt in der jeder
> ein Auto besitzt.

Analog zur Familie mit zwei Autos gäbe es vermutlich für jeden Bewohner
mit Auto einen Ausweis.

Marc Haber

unread,
Sep 17, 2015, 8:30:12 AM9/17/15
to
Und wo wäre dabei genau das Problem?

Marc Haber

unread,
Sep 17, 2015, 8:33:29 AM9/17/15
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>Finden sich doch auch heute schon immer wieder mal Leute, welche einen
>PArkausweis beantragen, obgleich sie kein Fahrzeug besitzen. Sie wollen
>damit verdienen (obgleich das natürlich entsprechend falsche Angaben im
>Antrag voraussetzt).

Oder sie sind Carsharingnutzer und wollen das für längere Zeit
gebuchte Carsharingauto auch in der Nähe der Wohnung abstellen. Oder
sie wollen den Mietwagen in der Nähe der Wohnung abstellen. Oder sie
wollen, wenn sie schon kein eigenes Auto besitzen, mit dem sie wegen
des Parkplatzmangels mit der Bahn kommende Besucher vom Bahnhof
abholen können, wenigstens den dann mit dem Auto kommenden Besuch
parken lassen können.

Es gibt legitime Gründe dafür, kein eigenes Fahrzeug zu besitzen aber
trotzdem einen Bewohnerparkausweis haben zu wollen. Und das nicht zu
knapp.

Von mir aus kann der Bewohnerparkausweis ohne Beschränkung auf eine
Handvoll vorher bekannter Fahrzeuge gerne fünfmal so teuer sein wie
der beschränkte, dann kann jeder für sich entscheiden wie er es gerne
hätte, und die Kommune greift auf diese Weise noch einen guten Teil
des von den gewerblichen Parkausweisvermietern gemachten Umsatzes für
ihren Haushalt ab.

Dirk Wagner

unread,
Sep 17, 2015, 8:48:01 AM9/17/15
to
Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:

> Oder sie sind Carsharingnutzer und wollen das für längere Zeit
> gebuchte Carsharingauto auch in der Nähe der Wohnung abstellen.

Die Bahn bietet hier für ihr Carsharing-Produkt eine Art Tauschgeschäft
an.
Man stellt seinen Parkausweis dem Carsharing-Unternehmen zur Verfügung
(und bekommt dann einen Nachlass - und auch ein Fahrzeug, was eigentlich
immer irgendwo ums Eck stehen sollte).

Hier in Ffm funktioniert das wohl so, dass das Carsharing-Unternehmen
die Bescheinigung ausstellt, dass XY dieses Fahrzeug ständig nutzt - und
schon kann XY dafür einen Ausweis beantragen...

Ciao

dirk

Marc Haber

unread,
Sep 17, 2015, 11:55:36 AM9/17/15
to
Das funktioniert nur, wenn die Carsharing-Organisation ein Fahrzeug in
die Nähe der Wohnung stationiert und nicht, wenn sich der Kunde
wechselnde Fahrzeuge (wechselnder Größe) abhängig vom aktuellen Bedarf
holt.

David Seppi

unread,
Sep 19, 2015, 8:24:54 PM9/19/15
to
Marc Haber schrieb:

> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
[...]
>>Dass sich ein Geschäftsmodell daraus entwickeln würde, nicht benötigte
>>Ausweise an Nicht-Anwohner zu verkaufen.
>
> Und wo wäre dabei genau das Problem?

Verschleierung des Bedarfs. Öffentliche Straßen sollten kein
Privatparkplatz für Hinz und Kunz werden.

--
David Seppi
1220 Wien

David Seppi

unread,
Sep 19, 2015, 8:27:00 PM9/19/15
to
Marc Haber schrieb:

> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
[...]
>>Dass sich ein Geschäftsmodell daraus entwickeln würde, nicht benötigte
>>Ausweise an Nicht-Anwohner zu verkaufen.
>
> Und wo wäre dabei genau das Problem?

Verschleierung des Bedarfs. Wenn Hinz und Kunz dort einen Ausweis
bekommen können, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit dafür, daß man
als wirklich Berechtigter einen freien Parkplatz findet.

David Seppi

unread,
Sep 19, 2015, 8:33:23 PM9/19/15
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Funktioniert das? Ich hätte erwartet, dass eine Halterabfrage zu dem angegebenen
> Fahrzeug gemacht wird.

In Wien muß man bei der Antragsstellung jedenfalls den Zulassungsschein
mitbringen. Wenn man dort nicht als Halter eingetragen ist, weil es sich
um einen Firmenwagen oder ein Leasingfahrzeug handelt, dann braucht man
entsprechende Nachweise (Leasingvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers).

David Seppi

unread,
Sep 19, 2015, 8:35:57 PM9/19/15
to
Marc Haber schrieb:

> Oder sie sind Carsharingnutzer und wollen das für längere Zeit
> gebuchte Carsharingauto auch in der Nähe der Wohnung abstellen.

Haben die Carsharingunternehmen nicht eh mit den meisten Städten
Sondervereinbarungen getroffen? Jedenfalls liest sich das bei
Car2go so.

Marc Haber

unread,
Sep 20, 2015, 8:07:12 AM9/20/15
to
Car2go ist ein Sonderfall, weil Du dort die Fahrzeuge an beliebigem
Ort abstellen darfst. Beim "normalen" Carsharing hat jedes Fahrzeug
seinen definierten Standort, und hat für diesen Standort ggf eine
Sondervereinbarung.

So lange ich das Fahrzeug zur Nutznug gebucht habe, darf ich es
parken, wo ich will, also auch z.B. in der Nähe meiner Wohnung. Wenn
ich dann für das Auto keinen Anwohnerparkausweis bekomme...

Stefan Schmitz

unread,
Sep 20, 2015, 1:21:20 PM9/20/15
to
Am Sonntag, 20. September 2015 14:07:12 UTC+2 schrieb Marc Haber:
> dse...@a1.net (David Seppi) wrote:
> >Marc Haber schrieb:
> >> Oder sie sind Carsharingnutzer und wollen das für längere Zeit
> >> gebuchte Carsharingauto auch in der Nähe der Wohnung abstellen.
> >
> >Haben die Carsharingunternehmen nicht eh mit den meisten Städten
> >Sondervereinbarungen getroffen? Jedenfalls liest sich das bei
> >Car2go so.
>
> Car2go ist ein Sonderfall, weil Du dort die Fahrzeuge an beliebigem
> Ort abstellen darfst. Beim "normalen" Carsharing hat jedes Fahrzeug
> seinen definierten Standort, und hat für diesen Standort ggf eine
> Sondervereinbarung.
>
> So lange ich das Fahrzeug zur Nutznug gebucht habe, darf ich es
> parken, wo ich will, also auch z.B. in der Nähe meiner Wohnung. Wenn
> ich dann für das Auto keinen Anwohnerparkausweis bekomme...

Bekommst du aber offenbar ganz einfach:

http://www.cambio-carsharing.de/cms/carsharing/de/1/cms_f2_10017/cms?cms_knuuid=f8137faf-877f-4e97-a457-b3cbfe08b6f0

Johann Mayerwieser

unread,
Sep 20, 2015, 8:21:41 PM9/20/15
to
Am Wed, 16 Sep 2015 11:36:19 +0200 schrieb HC Ahlmann:

> Aber vielleicht sollte man Anwohnerparkausweise von einem Fahrzeug-Bezug
> befreien und jeden Ausweis für jeweils ein beliebiges Fahrzeug gelten
> lassen.

Klasse Idee, gute Einnahmequelle. Wenn ich in der Früh in die Arbeit
fahre, leihe ich meinen Anwohnerparkausweis jemanden, der dort arbeitet
wo ich wohne, gegen Gebühr.

Dirk Wagner

unread,
Jul 16, 2016, 5:27:30 AM7/16/16
to
Stefan Engler <Lehrer...@web.de> wrote:

> Am Dienstag, 1. September 2015 21:22:38 UTC+2 schrieb Uwe Buschhorn:
> naja, geregelt ist, daß Du auf einem Anwohnerparkplatz einen Ausweis
> brauchst, der zu sehen ist. Das gilt auch für Zweiräder. Und weil mir das
> zu blöd ist, habe ich für mein Mopped keinen Ausweis. Ich suche einen
> Gehweg und gut.
>
> Der Gehweg ist aber den Fahrrädern (ohne Kennzeichen wegen Hilfsmotoren
> und etc.) vorbehalten. Hier reicht eine Kopie am Zweirad und das Original
> zum Nachreichen, wenn es jemand sehen möchte oder die Kopie entwendet
> wurde und ich das Orignal vorlegen möchte. (Verschulden, Vorwerfbarkeit,
> Täterschaft etc.)
>
> Mit der Kopie-Duldung möchte man wohl den massenhaften Sachbeschädigungs-
> Anzeichen oder Diebstahlsanzeigen vorbeugen.
>
> Gehwegparken wird sogar ein wenig offiziell geduldet solange keiner
> behindert wird. (oder wenn jemand behindert wird und sich niemand findet,
> der es verfolgen möchte -- ist in den öffentlichen Sitzungen ca. 1x
> jährlich Thema, wo die Stadt die Schuld auf die Polizei und die Polizei
> auf die Stadt schiebt)

Hier leider nicht: Gleicher Ort, andere Stelle (20m weiter, VOR dem
Bewohnerparken, Motorrad querstehend hinter dem letzten Auto, keine
Behinderung): Verwarnung. Autos, die dort nur zur Hälfte im
gegenzeichneten Bereich stehen, bleiben verwarnungsfrei...

Nun stehe ich auf einem der wenigen Parkplätzen, auf denen kein
Bewohnerparkausweis notwendig ist. Da dort längs zur Fahrbahn zur Hälfte
auf dem Hochbord geparkt werden muss, steht das Motorrad natürlich längs
zur Fahrbahn und nicht platzsparen quer unter der Laterne wie bisher...

Ciao

dirk

HC Ahlmann

unread,
Jul 16, 2016, 7:10:19 AM7/16/16
to
Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de> wrote:

> Gleicher Ort, andere Stelle (20m weiter, VOR dem
> Bewohnerparken, Motorrad querstehend hinter dem letzten Auto, keine
> Behinderung): Verwarnung.

Worauf bezieht sich die Verwarnung, auf Querstehen oder auf Parken ohne
Ausweis?

> Autos, die dort nur zur Hälfte im gegenzeichneten Bereich stehen, bleiben
> verwarnungsfrei...

Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

> Nun stehe ich auf einem der wenigen Parkplätzen, auf denen kein
> Bewohnerparkausweis notwendig ist. Da dort längs zur Fahrbahn zur Hälfte
> auf dem Hochbord geparkt werden muss, steht das Motorrad natürlich längs
> zur Fahrbahn und nicht platzsparen quer unter der Laterne wie bisher...

Die Aufstellrichtung geht vor Platzsparen. So passt ein Smart quer in
Längsparkplätze, was platzsparend ist, bekommt aber regelmäßig ein
Knöllchen wegen Querparkens angesteckt.
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