> > Ja, ich muss alljährlich versichern, keinen anderen Stellplatz, z.B. auf
> > privatem Grund, zu haben und 30 Euro zahlen. Außerdem muss ich die
> > Wohnadresse angeben und der Stadt ist latent bekannt, zu welchen
> > Gebäuden keine Stellplätze existieren.
>
> Hmm...
> Ich muß nur sagen, dass ich für das auf mich zugelassene Auto einen
> Parkausweis beantragen möchte.
Gibt es kein Stück Papier außer dem Parkausweis, der Hinweise zum
Anwohnerparken enthält? Hierzustadt ist der Ausweis ein Abriß eines
DIN-A4-Blatts, auf dem ein Sermon steht.
> Kostet für 2 Jahre 50 Euro.
Das entspricht dem vorjährigen Siegburger Tarif 26 Euro/Jahr.
> Bei dauerhaft genutzten Firmenautos, benötigt man eine Bescheinigung der
> Firma - genauso, wenn der Enkel z.B. dauherhaft das auf die Großeltern
> zugelassene Auto fährt.
Ich bin Halter des Autos und habe keine Erfahrung mit Autos anderer
Halter. Der Notfallmanager fiel wegen des Eintrags auf; die DB ist kein
Anwohner, also musste auf dem weit sichtbaren Anwohnerparkausweis irgend
etwas anders sein.
> Ob intern eine Prüfung bzgl. Stellplatz etc erfolgt, weiß ich nicht.
Hierzustadt wäre sie möglich, denn Siegburg ist klein (40.000 Ew), das
Stadtgebiet kompakt und es gibt nur eine Handvoll Anwohnerparkzonen mit
Bebauung aus der Zeit vor einer Stellplatzverordnung. Ob die Stadt
tatsächlich prüft, weiß ich nicht, aber es wäre ein "zahnloser Tiger",
wenn sie nicht die Angabe, es gäbe keinen privaten Stellplatz,
überprüfen könnte.
> Da aber Nachbar mit Garage einen Ausweis haben, scheint dem nicht so zu
> sein.
Wenn eine falsche Angabe nicht geprüft wird, käme man auch hierzustadt
damit durch.
> Es gibt die schon von anderen beschriebene Möglichkeit, 2 Fahrzeuge auf
> einen Schein eintragen zu lassen - es gibt dann aber nur einen Ausweiß.
> Auch für ein Motorrad müsste ich die gleichen Gebühren zahlen, wie für
> einen PKW - einen Zusatzausweis wie z.B. in Köln gibt es nicht...
Alle Siegburger Ausweise haben nur ein Kennzeichen eingetragen. Die
Familie unter uns hat zwei Autos und zwei Ausweise.
> > Das wäre hierzustadt ein Grund, den Anwohnerparkausweis zu verweigern,
> > wenn die latente Kenntnis tatsächlich geprüft wird.
>
> Annahme: Es gibt eine Garage, aber 2 Autos, die auf 2 Personen
> zugelassen sind.
Das wäre hier eine falsche Angabe (kein privater Stellplatz vorhanden),
die ohne Prüfung mit Erteilung eines Ausweises endet.
> Oder in das Haus wird durch eine WG mit 5 Personen bewohnt in der jeder
> ein Auto besitzt.
Analog zur Familie mit zwei Autos gäbe es vermutlich für jeden Bewohner
mit Auto einen Ausweis.