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Mindestabstand Garageneinfahrt zum Strassenrand

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Juergen Pannes

unread,
Aug 29, 2001, 11:56:13 AM8/29/01
to
Hallo zusammen

ich hoffe, ich finde hier die richtigen Infos

Folgender Sachverhalt

Nicht erschlossene Strasse - ohne Bürgersteig. 4,85 m Straßenbreite.
3 Reihenhäuser seit ca. 20 Jahren auf der einen Seite.
9 Garagen auf der anderen Straßenseite.
Abstand Garagentor zur Bordsteinkante 1,60 m. Sonst werden mir immer 5,20 m
genannt
Sprich 6,45 m Abstand zur eigenen Grundstücksgrenze.

1.) Muß diese geringe Entfernung hingenommen werden? Autos werden öfter
durch unseren Vorgarten gefahren um ein-/ausparken zu können.

2.) Muß ich die Geruchsbelästigung von 9 Garagen ertragen (morgens Kaltstart
der Autos)

3.) Kann verlangt werden, dass diese Garagen zurückgebaut werden, Einfahrt
auf die andere Seite der Garage verlegt wird, da dort der Abstand zum
nächsten Haus (dort wohnen auch die Mieter der Garagen) größer ist?

Auf die Antworten freue ich mich. Herzlichen Dank im voraus.

Jürgen

Michael Redling

unread,
Aug 29, 2001, 3:05:12 PM8/29/01
to
Juergen Pannes schrieb:

[Geringer Abstand von Garage zur Grundstücksgrenze]

> 1.) Muß diese geringe Entfernung hingenommen werden? Autos werden öfter
> durch unseren Vorgarten gefahren um ein-/ausparken zu können.

Das ist IMHO eine unrechtmäßige Benutzung fremden Grund und Bodens -> Mal
mit den Fahrzeugführern sprechen, dass diese dies unterlassen sollen.
Beweisfotos/-videos machen. Wenn weiterhin keine Einsicht erfolgt, Anzeige
erstatten (wegen Hausfriedensbruch!?)

> 2.) Muß ich die Geruchsbelästigung von 9 Garagen ertragen (morgens
Kaltstart
> der Autos)

Ja, das mußt Du wohl durch. Allerdings sind Geruchsbelästigungen
weitesgehend zu vermeiden. Soll heißen, unnötiges Laufen lassen des Motors
im Leerlauf ist zu unterlassen (aus Umweltschutzgründen, ist auch nicht gut
für den Motor).

> 3.) Kann verlangt werden, dass diese Garagen zurückgebaut werden, Einfahrt
> auf die andere Seite der Garage verlegt wird, da dort der Abstand zum
> nächsten Haus (dort wohnen auch die Mieter der Garagen) größer ist?

Ich glaube kaum. Immerhin wurden die Garagen sicherlich vom zuständigen
Bauamt genehmigt.
Wenn Du die Umbaukosten von 80-100% trägst, haben die Garagenbesitzer
bestimmt nichts dagegen ;-)

> Auf die Antworten freue ich mich. Herzlichen Dank im voraus.

Gern doch, vielleicht kann ja noch jemand das ganze mit Paragraphen
begründen. ;-)

So long,
Michael


Bernd Ullrich

unread,
Aug 29, 2001, 3:50:46 PM8/29/01
to

"Juergen Pannes" <jpa...@pannes.de> schrieb im Newsbeitrag news:3b8d1007$0$19142$45be...@newscene.com...
> Hallo zusammen

Garagen auf der anderen Straßenseite.
> Abstand Garagentor zur Bordsteinkante 1,60 m. Sonst werden mir immer 5,20 m
> genannt
> Sprich 6,45 m Abstand zur eigenen Grundstücksgrenze.
>
> 1.) Muß diese geringe Entfernung hingenommen werden? Autos werden öfter
> durch unseren Vorgarten gefahren um ein-/ausparken zu können.
Wie das,"Vorgarten gefahren "ich kann das nicht realisieren(nicht
baulich von Strasse getrennt?)

>
> 2.) Muß ich die Geruchsbelästigung von 9 Garagen ertragen (morgens Kaltstart
> der Autos)
Trödeln die irgendwie?

>
> 3.) Kann verlangt werden, dass diese Garagen zurückgebaut werden, Einfahrt
> auf die andere Seite der Garage verlegt wird, da dort der Abstand zum
> nächsten Haus (dort wohnen auch die Mieter der Garagen) größer ist?
Recht unwahrscheinlich.

mfg
BU

Juergen Pannes

unread,
Aug 30, 2001, 1:15:26 AM8/30/01
to

"Bernd Ullrich" <ullric...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:9mjleo$2m4go$1...@ID-37791.news.dfncis.de...

> > 1.) Muß diese geringe Entfernung hingenommen werden? Autos werden öfter
> > durch unseren Vorgarten gefahren um ein-/ausparken zu können.
> Wie das,"Vorgarten gefahren "ich kann das nicht realisieren(nicht
> baulich von Strasse getrennt?)
> >

Die Strasse ist NICHT erschlossen. Der Vorgarten wird durch einen Randstein,
ca. 0,5 bis 1 cm höher als die Strassendecke, von der Strasse getrennt.

Einen Bürgersteig haben wir in dieser Strasse NICHT! Wenn einer angelegt
würde (wie beantragen?), würde er von der Fläche der Strasse angelegt werden
(4,85 m breit) oder MÜSSTE ich die Fläche von meinem Grundstück abgeben?

Gruß Jürgen

Gruß Jürgen


Bernd Ullrich

unread,
Aug 30, 2001, 4:39:25 AM8/30/01
to

"Juergen Pannes" <jpa...@pannes.de> schrieb im Newsbeitrag news:3b8dcb5a$0$30226$45be...@newscene.com...

>
> "Bernd Ullrich" <ullric...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
> news:9mjleo$2m4go$1...@ID-37791.news.dfncis.de...
>>? Autos werden öfter
> > > durch unseren Vorgarten gefahren um ein-/ausparken zu können.
> > >
>
> Die Strasse ist NICHT erschlossen. Der Vorgarten wird durch einen Randstein,
> ca. 0,5 bis 1 cm höher als die Strassendecke, von der Strasse getrennt.

Vielleicht aufs Grundstück(an Grenze)grössere (damit die niemand übersehen
kann"wichtig" Steine (Findlinge)legen.Oder Zaun setzen.Mal vorher erkundigen
was örtlich bei dir zugelassen+geduldet ist.


> Einen Bürgersteig haben wir in dieser Strasse NICHT! Wenn einer angelegt
> würde (wie beantragen?)

Irgendwan wird euch die Kommune als Geldquelle entdecken.
Ob es sinnvoll ist,das vorher,selber;ohneNot anzuschieben bezweifle ich.

, würde er von der Fläche der Strasse angelegt werden
> (4,85 m breit) oder MÜSSTE ich die Fläche von meinem Grundstück abgeben?

IMHO geht es auch ohne seperatem Gehweg.

mfg
BU

Bernd Ullrich

unread,
Aug 30, 2001, 6:17:13 AM8/30/01
to

"Bernd Ullrich" <ullric...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag news:9mku5h$2re00$1...@ID-37791.news.dfncis.de...

>
> "Juergen Pannes" <jpa...@pannes.de> schrieb im Newsbeitrag news:3b8dcb5a$0$30226$45be...@newscene.com...
> >
> > "Bernd Ullrich" <ullric...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
> > news:9mjleo$2m4go$1...@ID-37791.news.dfncis.de...
> >>? Autos werden öfter
> > > > durch unseren Vorgarten gefahren um ein-/ausparken zu können.
> Vielleicht aufs Grundstück(an Grenze)

Noch vergessen:Spaliere jeder Art (Brombeere,Himbeere..
mfg
BU

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