ich hoffe, ich finde hier die richtigen Infos
Folgender Sachverhalt
Nicht erschlossene Strasse - ohne Bürgersteig. 4,85 m Straßenbreite.
3 Reihenhäuser seit ca. 20 Jahren auf der einen Seite.
9 Garagen auf der anderen Straßenseite.
Abstand Garagentor zur Bordsteinkante 1,60 m. Sonst werden mir immer 5,20 m
genannt
Sprich 6,45 m Abstand zur eigenen Grundstücksgrenze.
1.) Muß diese geringe Entfernung hingenommen werden? Autos werden öfter
durch unseren Vorgarten gefahren um ein-/ausparken zu können.
2.) Muß ich die Geruchsbelästigung von 9 Garagen ertragen (morgens Kaltstart
der Autos)
3.) Kann verlangt werden, dass diese Garagen zurückgebaut werden, Einfahrt
auf die andere Seite der Garage verlegt wird, da dort der Abstand zum
nächsten Haus (dort wohnen auch die Mieter der Garagen) größer ist?
Auf die Antworten freue ich mich. Herzlichen Dank im voraus.
Jürgen
[Geringer Abstand von Garage zur Grundstücksgrenze]
> 1.) Muß diese geringe Entfernung hingenommen werden? Autos werden öfter
> durch unseren Vorgarten gefahren um ein-/ausparken zu können.
Das ist IMHO eine unrechtmäßige Benutzung fremden Grund und Bodens -> Mal
mit den Fahrzeugführern sprechen, dass diese dies unterlassen sollen.
Beweisfotos/-videos machen. Wenn weiterhin keine Einsicht erfolgt, Anzeige
erstatten (wegen Hausfriedensbruch!?)
> 2.) Muß ich die Geruchsbelästigung von 9 Garagen ertragen (morgens
Kaltstart
> der Autos)
Ja, das mußt Du wohl durch. Allerdings sind Geruchsbelästigungen
weitesgehend zu vermeiden. Soll heißen, unnötiges Laufen lassen des Motors
im Leerlauf ist zu unterlassen (aus Umweltschutzgründen, ist auch nicht gut
für den Motor).
> 3.) Kann verlangt werden, dass diese Garagen zurückgebaut werden, Einfahrt
> auf die andere Seite der Garage verlegt wird, da dort der Abstand zum
> nächsten Haus (dort wohnen auch die Mieter der Garagen) größer ist?
Ich glaube kaum. Immerhin wurden die Garagen sicherlich vom zuständigen
Bauamt genehmigt.
Wenn Du die Umbaukosten von 80-100% trägst, haben die Garagenbesitzer
bestimmt nichts dagegen ;-)
> Auf die Antworten freue ich mich. Herzlichen Dank im voraus.
Gern doch, vielleicht kann ja noch jemand das ganze mit Paragraphen
begründen. ;-)
So long,
Michael
mfg
BU
Die Strasse ist NICHT erschlossen. Der Vorgarten wird durch einen Randstein,
ca. 0,5 bis 1 cm höher als die Strassendecke, von der Strasse getrennt.
Einen Bürgersteig haben wir in dieser Strasse NICHT! Wenn einer angelegt
würde (wie beantragen?), würde er von der Fläche der Strasse angelegt werden
(4,85 m breit) oder MÜSSTE ich die Fläche von meinem Grundstück abgeben?
Gruß Jürgen
Gruß Jürgen
Vielleicht aufs Grundstück(an Grenze)grössere (damit die niemand übersehen
kann"wichtig" Steine (Findlinge)legen.Oder Zaun setzen.Mal vorher erkundigen
was örtlich bei dir zugelassen+geduldet ist.
> Einen Bürgersteig haben wir in dieser Strasse NICHT! Wenn einer angelegt
> würde (wie beantragen?)
Irgendwan wird euch die Kommune als Geldquelle entdecken.
Ob es sinnvoll ist,das vorher,selber;ohneNot anzuschieben bezweifle ich.
, würde er von der Fläche der Strasse angelegt werden
> (4,85 m breit) oder MÜSSTE ich die Fläche von meinem Grundstück abgeben?
IMHO geht es auch ohne seperatem Gehweg.
mfg
BU
Noch vergessen:Spaliere jeder Art (Brombeere,Himbeere..
mfg
BU