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Elektrokleinstfahrzeug und Hupe

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Martin Eckel

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Feb 10, 2022, 3:14:35 AM2/10/22
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Hallo,

ich habe hier ein e-scooter. Der hat einen Knopf für eine Hupe, aber
keine Hupe. Laut Hersteller wurde die Hupe von der Zulassungsbehörde
nicht genehmigt. Dafür gibts jetzt eine Fahrradklingel....

Laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV steht im §6:

> Es dürfen auch andere Einrichtungen für Schallzeichen angebracht sein, die der Regelung Nr. 28 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Vorrichtungen für Schallzeichen und der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Schallzeichen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 33) – Teil II, für Fahrzeugklasse L3 mit einer Leistung von nicht mehr als 7 kW, sowie dem Anhang II der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei-oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen entsprechen.

Und wie findet man nun eine Hupe, die für Fahrzeugklasse L3 zugelassen
ist? Meine Suche bislang war wenig erhellend.

Gruß,
Martin

Stefan Schmitz

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Feb 10, 2022, 1:45:53 PM2/10/22
to
Am 10.02.2022 um 09:14 schrieb Martin Eckel:
> Hallo,
>
> ich habe hier ein e-scooter. Der hat einen Knopf für eine Hupe, aber
> keine Hupe. Laut Hersteller wurde die Hupe von der Zulassungsbehörde
> nicht genehmigt. Dafür gibts jetzt eine Fahrradklingel....
>
> Laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV steht im §6:
>
>> Es dürfen auch andere Einrichtungen für Schallzeichen angebracht sein,
>> die der Regelung Nr. 28 der Wirtschaftskommission der Vereinten
>> Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Vorschriften für die
>> Genehmigung der Vorrichtungen für Schallzeichen und der Kraftfahrzeuge
>> hinsichtlich ihrer Schallzeichen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 33) –

Zu finden unter
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2011:323:FULL&from=SL

>> Teil II, für Fahrzeugklasse L3 mit einer Leistung von nicht mehr als 7
>> kW, sowie dem Anhang II der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der
>> Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
>> 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der
>> Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die
>> Genehmigung von zwei-oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
>> entsprechen.
>
> Und wie findet man nun eine Hupe, die für Fahrzeugklasse L3 zugelassen
> ist? Meine Suche bislang war wenig erhellend.

Nirgends.
Du kannst allenfalls Fahrzeuge finden, für die eine bestimmte Hupe
genehmigt ist. Und die wird dann auch direkt verbaut sein.

Am Hupenhalter ist dann ein Zeichen angebracht, wie es auf S. 47 dieses
Dokuments steht.

Thomas Hochstein

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Feb 10, 2022, 4:00:03 PM2/10/22
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Hupenhalter

Eine sehr ungewöhnliche Bezeichnung für eine BH.

Stefan Schmitz

unread,
Feb 10, 2022, 4:12:01 PM2/10/22
to
Am 10.02.2022 um 21:48 schrieb Thomas Hochstein:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
>> Hupenhalter

Was wäre besser?

> Eine sehr ungewöhnliche Bezeichnung für eine BH.

Bei männlichem Artikel wüsste ich, was die Abkürzung bedeutet.

Stefan Schmitz

unread,
Feb 10, 2022, 4:14:51 PM2/10/22
to
Oder soll der weibliche Artikel andeuten, dass ich besser
"Hupenhalterung" hätte schreiben sollen?

Martin Eckel

unread,
Feb 18, 2022, 1:51:22 PM2/18/22
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Am 10.02.2022 um 19:45 schrieb Stefan Schmitz:
> Du kannst allenfalls Fahrzeuge finden, für die eine bestimmte Hupe
> genehmigt ist. Und die wird dann auch direkt verbaut sein.

Soweit ich es jetzt auch im Internet gelesen habe - das bedeutet also,
das Elektrokleinstfahrzeug ist nur so zugelassen, wie es ist?

Warum ist das so geregelt worden? An jedes Auto darf ich mir zugelassene
Zusatzscheinwerfer anbauen, hinten zusätzliche Blinkerohren oben, was
auch immer...
Wieso gibt es im Elektrokleinstfahrzeugbereich nicht auch einfach
zugelassene Anbauteile? Was ist wenn in ein paar Jahren das Rücklicht
meines E-Scooters kaputt geht und es keine Ersatzteile mehr gibt? Dann
kann ich das nicht mehr legal reparieren?

Das ist doch absurd.

Henning Koch

unread,
Feb 18, 2022, 5:38:43 PM2/18/22
to
On Fri, 18 Feb 2022 19:51:11 +0100, Martin Eckel wrote:

>Wieso gibt es im Elektrokleinstfahrzeugbereich nicht auch einfach
>zugelassene Anbauteile?

Grundsätzlich gibt es für die "Anbauteile" von eKF keine eigenen Bau-
und Genehmigungsvorschriften sondern es wird in der eKFV auf die
Vorschriften für andere Fahrzeugklassen verwiesen. Dementsprechend
kann man auf marktübliche Einrichtungen zurückgreifen, muss halt
selber darauf auchten ob sie den jeweiligen Vorschriften entsprechen
und vor allem: ob sie zum Fahrzeug kompatibel sind.
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