Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Aufhebung Geschwindigkeitsbegrenzung am Ortsschild

78 views
Skip to first unread message

FO

unread,
Dec 28, 2012, 3:13:31 AM12/28/12
to
Hallo Experten,

in Deutschland endet eine mit Zeichen 274 angeordnete zHg laut StVO mit
einer Ortstafel (Zeichen 310/311). Zumindest geben das die Internetquellen
übereinstimmend so an:

********************
Streckenverbot enden unter vier Bedingungen:
a.. durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe
hier
b.. durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"
c.. durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in
Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten).
d.. Geschwindigkeitsbegrenzungen zusätzlich an Ortstafeln (Zeichen 310,
Anlage 3, Abschnitt 2 zu § 42 Abs. 2 StVO (Ortstafel))
********************

In meiner Umgebung gibt es innerorts eine Beschilderung mit Zeichen 274-55
(50 km/h) mit Zusatzschild 1001 "600m". Das Ortsschild wird jedoch bereits
nach 200m erreicht.

Ist diese Beschilderung StVO-konform? Welche Geschwindigkeit darf man nach
dem Ortsschild fahren?

Gruß,
Friedrich


Armin Wolf

unread,
Dec 28, 2012, 4:19:18 AM12/28/12
to
"FO" <newsos...@entfernenonlinehome.de> schrieb

> Ist diese Beschilderung StVO-konform? Welche Geschwindigkeit darf man nach
> dem Ortsschild fahren?

Eine "angemessene Geschwindigkeit"

Im Ernst, eines der beiden Schilder ist verkehrt. Und es wird
im Zweifel ein Richter entscheiden, welches die korrekte Ge-
schwindigkeit war.

Frage: gibt es sinnvolle Möglichkeiten, das Ortsschild zu passieren,
ohne an der davor liegenen Geschwindigkeitsbegrenzung vorbei
zu fahren? z.B. Besucher kommt in den Ort, parkt nach 100 Metern
und fährt später wider aus den Ort hinaus (Friedhof, Sportplatz usw.)

Frage II: Gibt es nach dem Ortsschild Gründe, weshalb nicht wieder
auf 100 beschleunigt werden sollte? (Sportplatz, Kreuzung usw.)

PS: Verlinke die Stelle doch bitte bei Google- Maps.

Ervin Peters

unread,
Dec 28, 2012, 6:59:53 AM12/28/12
to
Am Fri, 28 Dec 2012 09:13:31 +0100 schrieb FO:

> In meiner Umgebung gibt es innerorts eine Beschilderung mit Zeichen
> 274-55 (50 km/h) mit Zusatzschild 1001 "600m". Das Ortsschild wird
> jedoch bereits nach 200m erreicht.
>
> Ist diese Beschilderung StVO-konform? Welche Geschwindigkeit darf man
> nach dem Ortsschild fahren?

Eine angepasste, die z.B. Sichtfahrgebot berücksichtigt und die
Gefährdung anderer ausschließt und im besten Falle 100km/h beträgt, wenn
ein Richter Deiner Argumentation folgt, sonst 50km/h wenn er der
Argumentation der StVB folgt.

Es ist erkennbar, das derjenige, der mit dem Streckengebot eine
Gefahrenlage entschärfen möchte, darauf abzielt, die
Höchstgeschwindigkeit auch über 400m nach dem Ortsschild auf höchstens
50km/h zu begrenzen. Zur Befriedigung sämtlicher Korrektheitsansprüche
hätte das Streckengebot aber etwa 50m nach dem Ortsschild angeordnet
werden müssen, für 350m.

Aber da langsamer == sicherer erscheint es sinnvoller die Anordnung ihrer
Intention nach zu interpretieren auch wenn Sanktionsmaßnahmen ausgehebelt
werden können.

ervin

Volker Neurath

unread,
Dec 28, 2012, 3:51:25 PM12/28/12
to
FO wrote:

> In meiner Umgebung gibt es innerorts eine Beschilderung mit Zeichen 274-55
> (50 km/h) mit Zusatzschild 1001 "600m". Das Ortsschild wird jedoch bereits
> nach 200m erreicht.

Huh? Wo genau steht das Geschwindigkeitslimit: vor oder hinter dem
Ortsschild?

> Ist diese Beschilderung StVO-konform?

Ja.

> Welche Geschwindigkeit darf man nach dem Ortsschild fahren?

50km/h.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht

Andreas Portz

unread,
Dec 29, 2012, 3:24:49 AM12/29/12
to
Volker Neurath wrote:

>> Welche Geschwindigkeit darf man nach dem Ortsschild fahren?
>
> 50km/h.

Formal korrekte Antwort, didaktisch aber leider flasch. ;-)
FO hatte sich selbst schon falsch ausgedrückt und meinte wohl eher
OrtsENDEschild.


-Andreas

FO

unread,
Jan 5, 2013, 5:03:50 AM1/5/13
to
Armin Wolf wrote:
> "FO" <newsos...@entfernenonlinehome.de> schrieb
>
>> Ist diese Beschilderung StVO-konform? Welche Geschwindigkeit darf
>> man nach dem Ortsschild fahren?
>
> Eine "angemessene Geschwindigkeit"

logisch.

> Im Ernst, eines der beiden Schilder ist verkehrt. Und es wird
> im Zweifel ein Richter entscheiden, welches die korrekte Ge-
> schwindigkeit war.

nur bei Unfall oder könnte eine Behörde da erfolgreich blitzen? Ersteres ist
klar und würde auch völlig ohne Beschilderung gelten. Die Frage ist halt, ob
uneindeutige, StVO-widrige Beschilderungen ggf ("im Zweifel") nach der
Interpretation des Aufstellenden befolgt werden müssen (die erraten werden
muß - falsch geraten = Bußgeld...).

> Frage: gibt es sinnvolle Möglichkeiten, das Ortsschild zu passieren,
> ohne an der davor liegenen Geschwindigkeitsbegrenzung vorbei
> zu fahren? z.B. Besucher kommt in den Ort, parkt nach 100 Metern
> und fährt später wider aus den Ort hinaus (Friedhof, Sportplatz usw.)

Prinzipiell ja. Da ist die Einfahrt eines Industriebetriebs.

> Frage II: Gibt es nach dem Ortsschild Gründe, weshalb nicht wieder
> auf 100 beschleunigt werden sollte? (Sportplatz, Kreuzung usw.)

Ja, innerhalb der nächsten 200m kommt eine weitere Firmenausfahrt und eine
Feldwegmündung. Da das 50er-Schild aber eher nur 100m vor dem Ortssschild
steht, bleiben auch nach dem Feldweg noch ca. 300m, wo man schneller fahren
könnte, die aber noch innerhalb der 600m ab dem 50er-Schild liegen. .

Um das ganze noch verwirrender zu machen: VOR dem 50er-Schild gilt
strenggenommen 20 km/h. Diese werden vor einer nur einspurig zu befahrenden
Brücke angeordnet und nicht mehr aufgehoben. Bzw. die "50" beenden ja dann
wohl auch die Begrenzung auf 20 km/h. Oder? Trifft das mit Zusatzschild 1001
überhaupt zu oder ist die 20er-Begrenzung nur unterbrochen? Was gälte denn
am Ende der angegebenen Strecke, wenn da kein Ortsschild wäre? Wieder 20?
Was gilt auf der Autobahn, wenn in einer 100er-Zone "80" mit Zusatzschild
1001 "600m" steht nach den 600m? Freie Fahrt oder wieder 100?

Gruß,
Friedrich


Andreas Randolf

unread,
Jan 5, 2013, 8:26:58 AM1/5/13
to
Am 28.12.2012 09:13, schrieb FO:

> In meiner Umgebung gibt es innerorts eine Beschilderung mit
> Zeichen 274-55 (50 km/h)

Dieses Zeichen betrifft innerorts nur Radfahrer,
Pferdefuhrwerke und Straᅵenbahnen. Fᅵr Kraftfahrzeuge
gilt sowieso Tempo 50 als Maximum.

Grᅵᅵe
Andreas

Andreas Portz

unread,
Jan 5, 2013, 8:37:30 AM1/5/13
to
Andreas Randolf wrote:

> Dieses Zeichen betrifft innerorts nur Radfahrer,
> Pferdefuhrwerke und Stra�enbahnen. F�r Kraftfahrzeuge
> gilt sowieso Tempo 50 als Maximum.

Es betrifft auch andere Fahrzeugarten, wenn zuvor eine h�here Freigabe
erteilt wurde, die an dieser Stelle wieder reduziert werden soll.


-Andreas

FO

unread,
Jan 5, 2013, 10:58:09 AM1/5/13
to
... oder umgekehrt - wie im anderen post geschrieben gilt da vorher 20 km/h.
Weswegen eben das Zusatzzeichen "auf eine L�nge von 600m" sowie ein schon
nach ca. 100m folgendes Ortsschild die Sachlage ziemlich unklar macht.

Gru�,
Friedrich


Armin Wolf

unread,
Jan 6, 2013, 3:48:32 PM1/6/13
to
"FO" <newsos...@entfernenonlinehome.de> schrieb

> Prinzipiell ja. Da ist die Einfahrt eines Industriebetriebs.
>
>> Frage II: Gibt es nach dem Ortsschild Gr�nde, weshalb nicht wieder
>> auf 100 beschleunigt werden sollte? (Sportplatz, Kreuzung usw.)
>
> Ja, innerhalb der n�chsten 200m kommt eine weitere Firmenausfahrt

Angenommen: Eine Person kommt von Firma II zum Industriegebiet,
und f�hrt anschlie�end an Firma II vorbei in der Ferne.

Aus welchem Grunde sollte f�r diese Person nicht nach dem Ortsende-
schild "freie Fahrt" gelten?

Armin Wolf

unread,
Jan 6, 2013, 3:51:06 PM1/6/13
to
"FO" <newsos...@entfernenonlinehome.de> schrieb

> ... oder umgekehrt - wie im anderen post geschrieben gilt da vorher 20
> km/h. Weswegen eben das Zusatzzeichen "auf eine L�nge von 600m" sowie ein
> schon nach ca. 100m folgendes Ortsschild die Sachlage ziemlich unklar
> macht.

Die Sachlage ist klar:

Ein Kommunalpolitiker m�chte, da� langsam gefahren wird, hat aber jen-
seits des Ortsschildes keinerlei Kompetenz mehr und hofft, da� trotz-
dem langsam gefahren wird.

Henning Koch

unread,
Jan 6, 2013, 5:45:04 PM1/6/13
to
On Sun, 6 Jan 2013 21:48:32 +0100, Armin Wolf wrote:

>Angenommen: Eine Person kommt von Firma II zum Industriegebiet,
>und f�hrt anschlie�end an Firma II vorbei in der Ferne.
>
>Aus welchem Grunde sollte f�r diese Person nicht nach dem Ortsende-
>schild "freie Fahrt" gelten?

weil Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht Personen- sondern
Streckenbezogen gelten.

Also entweder gelten dort f�r alle die noch nicht beendeten 50 km/h
oder es gelten dort f�r alle die mit dem Ortsausgangsschild
beginnenden au�erorts-Regeln.

Armin Wolf

unread,
Jan 6, 2013, 11:34:17 PM1/6/13
to
"Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb
> On Sun, 6 Jan 2013 21:48:32 +0100, Armin Wolf wrote:
>
>>Angenommen: Eine Person kommt von Firma II zum Industriegebiet,
>>und f�hrt anschlie�end an Firma II vorbei in der Ferne.
>>
>>Aus welchem Grunde sollte f�r diese Person nicht nach dem Ortsende-
>>schild "freie Fahrt" gelten?
>
> weil Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht Personen- sondern
> Streckenbezogen gelten.

Wir hatten bereits eine Diskussion, ob Geschwindigkeitsbegrenzungen
auf Autobahnen ihre G�ltigkeit verlieren, wenn diese nach einer Ein-
fahrt nicht widerholt werden.

> Also entweder gelten dort f�r alle die noch nicht beendeten 50 km/h
> oder es gelten dort f�r alle die mit dem Ortsausgangsschild
> beginnenden au�erorts-Regeln.

es geht mir nicht um eine Geschwindigkeitskontrolle, sondern um die
Haftungsfrage, wenn ein LKW aus dem Industriegebiet II auf die Bun-
desstra�e einbiegt, und einem PKW die Vorfahrt nimmt.

Nachher argumentiert der LKW- Fahrer: Er hat nicht mit einem mit
100 km/h schnellen PKW rechen m�ssen, w�hrend der PKW- Fahrer
aus Industriegebiet I keine Kenntnis von der Geschwindigkeitsbe-
schr�nkung haben konnte, allerdings klar nach dem Ortsende- Schild
beschleunigte (Notfalls nimm eine 100 PS- Motorrad).

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 7, 2013, 3:25:13 AM1/7/13
to
Am Sun, 06 Jan 2013 23:45:04 +0100 schrieb Henning Koch:

> On Sun, 6 Jan 2013 21:48:32 +0100, Armin Wolf wrote:
>
>>Angenommen: Eine Person kommt von Firma II zum Industriegebiet, und
>>fährt anschließend an Firma II vorbei in der Ferne.
>>
>>Aus welchem Grunde sollte für diese Person nicht nach dem Ortsende-
>>schild "freie Fahrt" gelten?
>
> weil Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht Personen- sondern
> Streckenbezogen gelten.


Genau - und auf der von dieser Person legalerweise befahrenen Teilstrecke
gibt es keine Kundmachung der Verordnung, daher kann ihm nicht zum
Vorwurf gemacht werden, dass er sich nicht an die Verordnung hält.

Hannes

--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Henning Koch

unread,
Jan 7, 2013, 5:28:30 PM1/7/13
to
On 7 Jan 2013 08:25:13 GMT, Johann Mayerwieser wrote:

>> weil Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht Personen- sondern
>> Streckenbezogen gelten.
>
>
>Genau - und auf der von dieser Person legalerweise befahrenen Teilstrecke
>gibt es keine Kundmachung der Verordnung, daher kann ihm nicht zum
>Vorwurf gemacht werden, dass er sich nicht an die Verordnung h�lt.

genau, was ebenso wie die Frage nach etwaiger Haftung eine andere
Baustelle ist als die G�ltigkeit der Beschr�nkung.

Also drei Baustellen.
0 new messages