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Sperrventile macht säumige Zahler "platt" - Zulässig?

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Hans Ludwig Wiegel

unread,
Aug 7, 2005, 11:19:13 AM8/7/05
to
Hallo,

lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift
„ADAC-Motorwelt“ schraubt die Stadt Dresden ein
sogenanntes „Sperrventil“ anstatt der normalen
Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
Bußgeldzahlern. Das Ventil wird erst nach Zahlung des
Bußgelds von der Stadt wieder entfernt.

Das Ventil sorgt dafür, das nach ca. 500 Metern
Wegstrecke der Reifen seine komplette Luft verliert.

Auf die Anbringung des Ventils wird zwar durch einen
Aufkleber hingewiesen, dieser kann aber von jedem
vorbeikommenden Passanten entfernt werden.

Was ist, z. B. wenn Luft auf einer Autobahnauffahrt
oder einer stark befahrenen Kreuzung entweicht?

Besonders dreist finde ich persönlich, daß das
entfernen des Sperrventils angeblich eine Straftat
nach § 136 StGB (Siegelbruch) sein soll, denn um
dieses Ventil abringen zu können, muß das
herkömmliche Ventil (§ 242 StGB, Diebstahl) entfernt
werden.

Wie ist das Ganze zu bewerten?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

Hans Ludwig

Lothar Cezanne

unread,
Aug 7, 2005, 11:56:32 AM8/7/05
to
Hans Ludwig Wiegel wrote:

> Hallo,
>
> lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift
> „ADAC-Motorwelt“ schraubt die Stadt Dresden ein
> sogenanntes „Sperrventil“ anstatt der normalen
> Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
> Bußgeldzahlern. Das Ventil wird erst nach Zahlung des
> Bußgelds von der Stadt wieder entfernt.

Kann man dennoch die Räder wechseln oder werden die Radbolzen irgendwie
gegen Rausdrehen gesichert? Wie sieht so ein Ventil aus?

lc#

Hans Ludwig Wiegel

unread,
Aug 7, 2005, 12:11:42 PM8/7/05
to
Lothar Cezanne schrieb:

> Kann man dennoch die Räder wechseln oder werden die Radbolzen irgendwie
> gegen Rausdrehen gesichert? Wie sieht so ein Ventil aus?

Hallo Lothar,

die Räder lassen sich problemlos wechseln.

Das Ventil sieht aus wie eine übergroße gelbe
Ventilkappe.

Das Problem sehe ich aber, wenn z. B. das Ventil
am rechten Hinterrad angebracht wird, und der Autofahrer
von linken Seite in sein Auto steigt. Und der Aufkleber
mit dem Hinweis von Jemandem entfernt wurde.

Gruß

Hans Ludwig

Sascha Albert

unread,
Aug 7, 2005, 12:39:18 PM8/7/05
to
Hans Ludwig Wiegel tippte:

Hallo,
ich würde sagen, das es sich man da durchaus einen gefährlichen Eingriff
in den Straßenverkehr handeln könnte. Konstruiert sei, das der durch das
Sperrventiel verursachte Platten zu einem Unfall wohl möglich noch mit
Personenschaden und Toten führt.
Könnte nicht auch der Fahrzeughalter für den durch den Platten
entstandenen Schaden Ersatz verlangen?
Auch ist die Mehrheit der zugelassenen Automobile mit einem Reserverad
ausgerüstet, und dieses schnell montiert. Das Rad mit der Sperrkappe im
Keller des Schuldners ist wohl kein ausreichender Zahlungsanreiz.

Die Sache mit dem Diebstahl der Original-Ventilekappe könnte durch einen
Halter an der Sperrkappe umgegangen werden, der diese Kappe
verlustsicher aufnimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Albert

Enrico Dörre

unread,
Aug 7, 2005, 1:05:06 PM8/7/05
to
Sascha Albert schrieb:
> Hans Ludwig Wiegel tippte:

>
>>lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift
>>„ADAC-Motorwelt“ schraubt die Stadt Dresden ein
>>sogenanntes „Sperrventil“ anstatt der normalen
>>Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
>>Bußgeldzahlern. Das Ventil wird erst nach Zahlung des
>>Bußgelds von der Stadt wieder entfernt.

Endlich mal was sinnvolles, warum soll die Allgemeinheit einigen wenigen
ewig hinterherrennen.


>>Das Ventil sorgt dafür, das nach ca. 500 Metern
>>Wegstrecke der Reifen seine komplette Luft verliert.
>>
>>Auf die Anbringung des Ventils wird zwar durch einen
>>Aufkleber hingewiesen, dieser kann aber von jedem
>>vorbeikommenden Passanten entfernt werden.
>>
>>Was ist, z. B. wenn Luft auf einer Autobahnauffahrt
>>oder einer stark befahrenen Kreuzung entweicht?
>>
>>Besonders dreist finde ich persönlich, daß das
>>entfernen des Sperrventils angeblich eine Straftat
>>nach § 136 StGB (Siegelbruch) sein soll, denn um
>>dieses Ventil abringen zu können, muß das
>>herkömmliche Ventil (§ 242 StGB, Diebstahl) entfernt
>>werden.

Kann man ja aufbewahren. Ansonsten könntest du ja auch den
Gerichtsvollzieher wegen Diebstahl verklagen.


>>Wie ist das Ganze zu bewerten?
>
>
> Hallo,
> ich würde sagen, das es sich man da durchaus einen gefährlichen Eingriff
> in den Straßenverkehr handeln könnte. Konstruiert sei, das der durch das
> Sperrventiel verursachte Platten zu einem Unfall wohl möglich noch mit
> Personenschaden und Toten führt.

Die zerstechen den Reifen nicht plötzlich, so ein Druckverlust kann
jederzeit auftreten.


> Könnte nicht auch der Fahrzeughalter für den durch den Platten
> entstandenen Schaden Ersatz verlangen?

Weil der fahrer Siegelbruch begeht?


> Auch ist die Mehrheit der zugelassenen Automobile mit einem Reserverad
> ausgerüstet, und dieses schnell montiert. Das Rad mit der Sperrkappe im
> Keller des Schuldners ist wohl kein ausreichender Zahlungsanreiz.

Darum montieren die wohl üblicherweise 2 Sperventile. Und bei den
Aufklebern glaube ich nicht da die so ganz biliges Zeug nehmen, wobei
ich mir dann schon wieder das Gejammer vorstellen kann "die haben mein
Auto vollgekleistert...".

Irgendwie kann ich das Gejammer überhaupt nicht verstehen, jeder macht
sich hier Sorgen um den armen Autofahrer, warum die Sperrventile da
hinkommen interessiert natürlich keinen.

Grüße

Enrico

Hannes Haidvogel

unread,
Aug 7, 2005, 1:01:02 PM8/7/05
to
Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@arcor.de> wrote:

>
>Wie ist das Ganze zu bewerten?
>
>Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
>

Ich bin kein Jurist, aber nach dem ersten Unfall - aber auch nur nach
dem ersten kaputten Reifen, weil mit Platten noch einige Meter
gefahren, wird das schnellstens eingestellt werden.

Ich verstehe auch nicht diese äußerst gefähliche Methode. Für in .de
zugelassene Fahrzeuge sollte die Ahndung von Parkvergehen kein Problem
sein, da ja der Halter mit dem Lenker ungeteilt für das Bußgeld
haftet, bei ausländischen Fahrzeugen gibt es die Radklammer, die das
Wegfahren effizient verhindert ohne eine Gefahr darzustellen.

Es wird sicher nicht lange dauern, bis die ersten absperrbaren Ventile
oder die ersten absperrbaren Radkappen, die die Ventile überdecken,
auf den Markt kommen und dann habens die....

Liebe Grüße
Hannes

Bernd Meyer

unread,
Aug 7, 2005, 1:02:57 PM8/7/05
to
> Besonders dreist finde ich persönlich, daß das
> entfernen des Sperrventils angeblich eine Straftat
> nach § 136 StGB (Siegelbruch) sein soll,

Ich finde es besonders dreist, wie in Deutschland überall verbotswidrig
geparkt wir.
Da ist eigentlich jedes Mittel gut, das zumindest ein wenig für Abhilfe
sorgt.
Gut ist auch die Regelung in vielen amerikanischen Städten:
da gibt es viele Straßen, wo private Abschlepper geparkte Autos einfach,
also ohne Polizei, mitnehmen dürfen. Entsprechend aufmerksam sind die Jungs
da. Der Preis liegt bei ca. 150 Euro, und das Auto gibt es erst wieder, wenn
bezahlt wurde.
Gruß, Bernd


Erhard Schwenk

unread,
Aug 7, 2005, 1:29:59 PM8/7/05
to
Hannes Haidvogel schrieb:

> Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@arcor.de> wrote:

>>Wie ist das Ganze zu bewerten?

IMHO scheißgefährlich. Es gibt weniger Verkehrsgefährdende Varianten, zu
denen man greifen könnte. Beispielsweise Abschleppen oder richtige
Radkrallen, die ein Losfahren zuverlässig verhindern. Klar sind die
etwas teurer, aber wenn das nicht lohnt braucht man doch nur die
Bußgelder anzuheben, trifft ja nun in der Regel keinen Falschen. Es wird
ohnehin zu viel falsch geparkt.

>>Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

> Ich bin kein Jurist, aber nach dem ersten Unfall - aber auch nur nach
> dem ersten kaputten Reifen, weil mit Platten noch einige Meter
> gefahren, wird das schnellstens eingestellt werden.

Nunja, an sich geht das auf jeden Fall auf Kosten des Fahrers.

Denn erstens hat er sich (laut StVO) vor dem Losfahren vom
Ordnungsgemäßen und Verkehrstauglichen Zustand seines Fahrzeugs zu
überzeugen, welcher bei platten Reifen ja nun definitiv nicht gegeben
ist, und zweitens braucht er ja einfach nur nicht falsch zu parken, dann
hat er auch keinen Schaden.

Schwierig wirds erst, wenn bei dem Unfall andere Verkehrsteilnehmer zu
Schaden kommen und womöglich der Unfallverursacher (zweifellos der
Fahrer, der ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug auf keinen Fall in
Betrieb setzen dürfte) für die Schäden nicht aufkommen kann.

> Ich verstehe auch nicht diese äußerst gefähliche Methode. Für in .de
> zugelassene Fahrzeuge sollte die Ahndung von Parkvergehen kein Problem
> sein, da ja der Halter mit dem Lenker ungeteilt für das Bußgeld
> haftet, bei ausländischen Fahrzeugen gibt es die Radklammer, die das
> Wegfahren effizient verhindert ohne eine Gefahr darzustellen.

Richtig.

> Es wird sicher nicht lange dauern, bis die ersten absperrbaren Ventile
> oder die ersten absperrbaren Radkappen, die die Ventile überdecken,
> auf den Markt kommen und dann habens die....

Das allerdings bezweifle ich, denn man kann das ja problemlos per
Nichtzulassung verhindern. Notfalls wird halt "für Polizisten mit
Standardwerkzeug zugängliche und zu öffnende Ventile an allen Reifen" in
die TÜV-Kriterien aufgenommen.

--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
k-itx webhosting - http://webhosting.k-itx.net/

Andy Klein

unread,
Aug 7, 2005, 1:44:36 PM8/7/05
to
"Erhard Schwenk" <esch...@fto.de> schrieb ...

> Denn erstens hat er sich (laut StVO) vor dem Losfahren vom Ordnungsgemäßen
> und Verkehrstauglichen Zustand seines Fahrzeugs zu überzeugen, welcher bei
> platten Reifen ja nun definitiv nicht gegeben ist, und zweitens braucht er
> ja einfach nur nicht falsch zu parken, dann hat er auch keinen Schaden.

Na, dann hast du schon die Haftung für deinen Unfall übernommen, falls
Dir jemand nach dem falschparken die Bremsschläuche durchgekniffen
hat.

--
Gruss, Andy
--
"Man bekämpft Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau,
und man verteidigt die Freiheit nicht durch deren Einschränkung."

(Otto Schily im Jahre 1978)


Egon Mang

unread,
Aug 7, 2005, 2:08:08 PM8/7/05
to
Am Sun, 07 Aug 2005 17:19:13 +0200 schrieb Hans Ludwig Wiegel:

> Wie ist das Ganze zu bewerten?

Wenn das Auto einen gefährlichen Druckabfall an einem Rad meldet sollte man
nicht mehr weiterfahren - dies wird ein richtiges Auto in jedem Fall tun!

Wer trotzdem weiterfährt ist selbst für alle Folgen haftbar!

--
Die im Header angegebene eMail- Adresse ist nicht reply- fähig!

Mathias Danke

unread,
Aug 7, 2005, 2:17:45 PM8/7/05
to
Egon Mang schrieb am 07.08.2005 20:08:

> Wenn das Auto einen gefährlichen Druckabfall an einem Rad meldet sollte man
> nicht mehr weiterfahren - dies wird ein richtiges Auto in jedem Fall tun!

Mein Auto ist 18 Jahre alt und im Handbuch kann ich diesbezueglich
keine Funktion oder Warnung finden.

Ich wuerde vorschlagen, der Egon kauft mir ein neues Auto incl.
dieser dollen Funktion. :)

Christian Treffler

unread,
Aug 7, 2005, 2:25:20 PM8/7/05
to
Egon Mang <as...@asdfas.cjb.net> wrote:

> Wenn das Auto einen gefährlichen Druckabfall an einem Rad meldet sollte man
> nicht mehr weiterfahren - dies wird ein richtiges Auto in jedem Fall tun!

Also ist ein VW Käfer kein richtiges Auto? Mein Opel Corsa auch nicht?
Und unser ziemlich neuer Espace auch nicht?

VU,
Christian

Thomas Hagenbucher

unread,
Aug 7, 2005, 2:32:36 PM8/7/05
to
Hannes Haidvogel schrieb:

> Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@arcor.de> wrote:
>
>
>>Wie ist das Ganze zu bewerten?
>>
>>Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
>>
>
>
> Ich bin kein Jurist, aber nach dem ersten Unfall - aber auch nur nach
> dem ersten kaputten Reifen, weil mit Platten noch einige Meter
> gefahren, wird das schnellstens eingestellt werden.
>
> Ich verstehe auch nicht diese äußerst gefähliche Methode. Für in .de
> zugelassene Fahrzeuge sollte die Ahndung von Parkvergehen kein Problem
> sein, da ja der Halter mit dem Lenker ungeteilt für das Bußgeld
> haftet,


aber das musst Du auch erst mal bekommen!

Ich habe heute irgendwo gelesen, dass Du bei uns ohne
Abbuchungsgenehmigung kein KFZ mehr zugelassen bekommst, weil es das FA
leid ist seiner Kohle hinterherzurennen.


Sozialunverträgliches Parken kann oft auch mit anderem
sozialunverträglichem Verhalten zusamenfallen ;-(

- Parkschwein
- Drängler
- Raser
- Asso
- Ausbeuter
- Frauenschläger
- Kinderschänder


bei ausländischen Fahrzeugen gibt es die Radklammer, die das
> Wegfahren effizient verhindert ohne eine Gefahr darzustellen.
>
> Es wird sicher nicht lange dauern, bis die ersten absperrbaren Ventile
> oder die ersten absperrbaren Radkappen, die die Ventile überdecken,
> auf den Markt kommen und dann habens die....
>
> Liebe Grüße
> Hannes


mfg

Tom

---


Sind wir nicht alle ein bisschen MANG?

Sascha Albert

unread,
Aug 7, 2005, 2:39:54 PM8/7/05
to
Enrico Dörre tippte:

> Sascha Albert schrieb:
>
>> Hans Ludwig Wiegel tippte:
>>
>>> lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift
>>> „ADAC-Motorwelt“ schraubt die Stadt Dresden ein
>>> sogenanntes „Sperrventil“ anstatt der normalen
>>> Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
>>> Bußgeldzahlern. Das Ventil wird erst nach Zahlung des
>>> Bußgelds von der Stadt wieder entfernt.
>
>
> Endlich mal was sinnvolles, warum soll die Allgemeinheit einigen wenigen
> ewig hinterherrennen.
>
>
>>> Das Ventil sorgt dafür, das nach ca. 500 Metern
>>> Wegstrecke der Reifen seine komplette Luft verliert.

>> Hallo,
>> ich würde sagen, das es sich man da durchaus einen gefährlichen Eingriff
>> in den Straßenverkehr handeln könnte. Konstruiert sei, das der durch das
>> Sperrventiel verursachte Platten zu einem Unfall wohl möglich noch mit
>> Personenschaden und Toten führt.
>
>
> Die zerstechen den Reifen nicht plötzlich, so ein Druckverlust kann
> jederzeit auftreten.


Der Reifen soll nach 500 m platt sein, also doch recht plötzlich. In
Großstädten wie Dresden gibt es Gegenden, da ist man nach 500 m auf der
Autobahn.


>> Könnte nicht auch der Fahrzeughalter für den durch den Platten
>> entstandenen Schaden Ersatz verlangen?


> Weil der fahrer Siegelbruch begeht?

Ein durch die Kappen induzierter Unfall kann auch Schaden bei Dritten
verursachen, wie sieht es mit deren Ersatzansprüchen aus.

>
>> Auch ist die Mehrheit der zugelassenen Automobile mit einem Reserverad
>> ausgerüstet, und dieses schnell montiert. Das Rad mit der Sperrkappe im
>> Keller des Schuldners ist wohl kein ausreichender Zahlungsanreiz.
>
>
> Darum montieren die wohl üblicherweise 2 Sperventile. Und bei den
> Aufklebern glaube ich nicht da die so ganz biliges Zeug nehmen, wobei
> ich mir dann schon wieder das Gejammer vorstellen kann "die haben mein
> Auto vollgekleistert...".
>
> Irgendwie kann ich das Gejammer überhaupt nicht verstehen, jeder macht
> sich hier Sorgen um den armen Autofahrer, warum die Sperrventile da
> hinkommen interessiert natürlich keinen.

Ich mache mir mehr Sorgen um die Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger,
Motorrradfahrer, Bahnfahrer, Bauarbeitern und Sonstige die einem
Autofahrer mit solchen Zeitbomben an den Rädern begegnen.

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 7, 2005, 3:29:28 PM8/7/05
to
Hans Ludwig Wiegel schrieb:

> lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift

> ?ADAC-Motorwelt? schraubt die Stadt Dresden ein
> sogenanntes ?Sperrventil? anstatt der normalen


> Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
> Bußgeldzahlern.

Woher weiß die Stadt Dresden denn, wer ein säumiger Bußgeldzahler ist
bzw. sein wird? Haben die neuerdings eine funktionierende Glaskugel?

Ach ja: Wo genau ist denn dieser Artikel zu finden?
Ich kann weder beim ADAC noch bei der Stadt Dresden und auch sonst
nirgends im Netz etwas zu diesen angeblichen "Sperrventilen" finden...

MfG
Rupert

Lothar Cezanne

unread,
Aug 7, 2005, 3:38:17 PM8/7/05
to
Rupert Haselbeck wrote:

> Woher weiß die Stadt Dresden denn, wer ein säumiger Bußgeldzahler ist
> bzw. sein wird? Haben die neuerdings eine funktionierende Glaskugel?

Ja, nennt sich Computer. Die gucken einfach nach, wer seine Tickets
nicht zahlen will, besuchen ihn solange zuhause, bis der Wagen
vorgefunden wird, und bringen dann die Kappe an.

lc#

Lothar Cezanne

unread,
Aug 7, 2005, 3:41:59 PM8/7/05
to
Hans Ludwig Wiegel wrote:

> Das Ventil sieht aus wie eine übergroße gelbe
> Ventilkappe.

Okay. Und wie arbeitet das Teil? Ist da ein Gewicht drin, das durch
Fliehkraft bei Radumdrehungen das Ventil betätigt? Wird wohl so sein.

> Das Problem sehe ich aber, wenn z. B. das Ventil
> am rechten Hinterrad angebracht wird, und der Autofahrer
> von linken Seite in sein Auto steigt. Und der Aufkleber
> mit dem Hinweis von Jemandem entfernt wurde.

Naja, ich denke mir, die werden eine Arbeitsvorschrift haben, die ein
Anbringen in unmittelbarer Sichtnähe zur Fahrertür, sprich vorne links,
vorschreibt. So ist es zumindest in Amsterdam und in FFM am Flughafen
der Fall, wenn Krallen angebracht werden (da weiß ich es aus direkter
Quelle :-( & :-) ).

lc#

Erhard Schwenk

unread,
Aug 7, 2005, 3:42:55 PM8/7/05
to
Lothar Cezanne schrieb:
> Rupert Haselbeck wrote:

Warum holen sie sich eigentlich nicht einfach wie jeder andere auch nen
gerichtlichen Mahnbescheid und lassen den dann ggf. vollstrecken? Oder
kann man Bußgelder nicht sogar bei Verzug direkt pfänden lassen?

Am besten man pfändet bevorzugt das Fahrzeug selbst, dann hat sich das
"Falschparken"-Problem auch gleich für die unmittelbare Zukunft gelöst.

Gerichtsvollzieher vorbeischicken, "Kukuk" aufs Auto kleben und gut.
Natürlich muß der gepfändete Gegenstand sofort sichergestellt und
zwangsversteigert werden. Also gleich vor Ort ne Parkkralle dran oder
per Abschleppdienst mitnehmen. Die Kosten der Beitreibung trägt der
Schuldner, überschüssige Versteigerungserlöse kriegt er natürlich
ausbezahlt.

Jens Fangmeier

unread,
Aug 7, 2005, 3:56:33 PM8/7/05
to
On Sun, 7 Aug 2005 20:08:08 +0200, Egon Mang <as...@asdfas.cjb.net>
wrote:

>Am Sun, 07 Aug 2005 17:19:13 +0200 schrieb Hans Ludwig Wiegel:
>
>> Wie ist das Ganze zu bewerten?
>Wenn das Auto einen gefährlichen Druckabfall an einem Rad meldet sollte man
>nicht mehr weiterfahren - dies wird ein richtiges Auto in jedem Fall tun!


???

Also, eine automatische Reifendruck-Überwachung ist noch die Ausnahme.

Sowas kenne ich eigentlich nur bei Autos der gehobeneren Klassen (A6,
BMW 5er, Mercedes) - und auch da nur optional.

Autos der Mittelklasse haben sowas in der Regel nicht (OK, es gibt
ausnahmen..) und Kleinwagen schon gar nicht.


Grob geschätzt haben spwas also nicht mal 10% der Autos in D.

Tschau, Jens

Hinweis: Die hier angegebene E-Mail Adresse wird aufgrund der SPAM-Überflutung nur sehr selten abgefragt!
Anfragen bitte über das Kontakt-Formular auf meine Webseite (siehe Signatur) stellen!

--
Jens Fangmeier * je...@feurio.de
http://www.feurio.de: Feurio! - The program for audio-CDs
http://shop.feurio.de: Feurio! Shop - über 500 CD- und DVD-Rohlinge

Nico Lubitz

unread,
Aug 7, 2005, 3:56:52 PM8/7/05
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:

> Hans Ludwig Wiegel schrieb:
>
>> lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift
>> ?ADAC-Motorwelt? schraubt die Stadt Dresden ein
>> sogenanntes ?Sperrventil? anstatt der normalen
>> Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
>> Bußgeldzahlern.
>
> Woher weiß die Stadt Dresden denn, wer ein säumiger Bußgeldzahler ist
> bzw. sein wird? Haben die neuerdings eine funktionierende Glaskugel?

Die brauchen sie nicht. Denn von zukünftigen Schuldnern hat sich der
Herr Haidvogel was zusammenphantasiert, was von den Herren Schwenk und
Klein aufgegriffen wurde. Mit Falschparken hat der Einsatz dieser teile
nämlich nichts zu tun.

> Ach ja: Wo genau ist denn dieser Artikel zu finden?

ADAC-Motorwelt, August-Ausgabe. Steht doch da. Weil Du es bist: Seite
36, oben links.

> Ich kann weder beim ADAC noch bei der Stadt Dresden und auch sonst
> nirgends im Netz etwas zu diesen angeblichen "Sperrventilen" finden...

Fschaler Suchbegriff. Such mal nach "Ventilwächter".

-nil

--
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null.
Sie nennen das ihren Standpunkt.

Nico Lubitz

unread,
Aug 7, 2005, 3:58:47 PM8/7/05
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:

> Hans Ludwig Wiegel schrieb:
>
>> lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift
>> ?ADAC-Motorwelt? schraubt die Stadt Dresden ein
>> sogenanntes ?Sperrventil? anstatt der normalen
>> Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
>> Bußgeldzahlern.
>
> Woher weiß die Stadt Dresden denn, wer ein säumiger Bußgeldzahler ist
> bzw. sein wird? Haben die neuerdings eine funktionierende Glaskugel?

Die brauchen sie nicht. Denn von zukünftigen Schuldnern hat sich der


Herr Haidvogel was zusammenphantasiert, was von den Herren Schwenk und

Klein aufgegriffen wurde. Mit Falschparken hat der Einsatz dieser Teile
nämlich nichts zu tun.

> Ach ja: Wo genau ist denn dieser Artikel zu finden?

ADAC-Motorwelt, August-Ausgabe. Steht doch da. Weil Du es bist: Seite
36, oben links.

> Ich kann weder beim ADAC noch bei der Stadt Dresden und auch sonst


> nirgends im Netz etwas zu diesen angeblichen "Sperrventilen" finden...

Fschaler Suchbegriff. Such mal nach "Ventilwächter".

Hannes Haidvogel

unread,
Aug 7, 2005, 4:05:20 PM8/7/05
to
Lothar Cezanne <li_la_lo...@gmx.de> wrote:


>
>Naja, ich denke mir, die werden eine Arbeitsvorschrift haben, die ein
>Anbringen in unmittelbarer Sichtnähe zur Fahrertür, sprich vorne links,
>vorschreibt. So ist es zumindest in Amsterdam und in FFM am Flughafen
>der Fall, wenn Krallen angebracht werden (da weiß ich es aus direkter
>Quelle :-( & :-) ).

Ich steig halt selten bei der Fahrertüre ein, meist bei der Schiebetür
- ist bequemer.

Liebe Grüße
Hannes

Hannes Haidvogel

unread,
Aug 7, 2005, 4:10:05 PM8/7/05
to
Thomas Hagenbucher <Hagen...@Hotmail.com> wrote:

>
>
>Sozialunverträgliches Parken kann oft auch mit anderem
>sozialunverträglichem Verhalten zusamenfallen ;-(
>
>- Parkschwein
>- Drängler
>- Raser
>- Asso
>- Ausbeuter
>- Frauenschläger
>- Kinderschänder

Auch wenn ich gegen diese Ventile bin, so bin ich genau so gegen
Falschparker, die ich in ihrem Sozialverhalten für zumindest
bedenklich halte.

Liebe Grüße
Hannes

Lothar Cezanne

unread,
Aug 7, 2005, 4:19:21 PM8/7/05
to
Hannes Haidvogel wrote:

> Ich steig halt selten bei der Fahrertüre ein, meist bei der Schiebetür
> - ist bequemer.

Kommt auf den Bauch an :-)

lc#

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 7, 2005, 4:35:34 PM8/7/05
to
Nico Lubitz schrieb:

> ADAC-Motorwelt, August-Ausgabe. Steht doch da. Weil Du es bist: Seite
> 36, oben links.

Werd ich mir dann morgen doch mal besorgen, danke!



> Fschaler Suchbegriff. Such mal nach "Ventilwächter".

Ah ja, damit wirds dann schon klarer.
Also offenbar alles heisse Luft, was hier insoweit debattiert wurde.
Was würde der arme Kerl von zwangsweise stillgelegtem Autofahrer wohl
erst sagen, wenn man seine Karre gepfändet hätte, um damit die offenen
und nach diesem Artikel (wenn die diversen Zitate im Web korrekt sind)
längst rechtskräftig festgestellten Bußgelder zu begleichen?
Sollte der Mitarbeiter des Ordnungsamtes besser die Reifen zerstechen,
um sicherzugehen, daß das Fahrzeug nicht mehr bewegt wird?

MfG
Rupert

Dietmar Hollenberg

unread,
Aug 7, 2005, 4:53:29 PM8/7/05
to
Lothar Cezanne schrieb:

> So ist es zumindest in Amsterdam [..]


> der Fall, wenn Krallen angebracht werden (da weiß ich es aus direkter
> Quelle :-( & :-) ).

Kassieren die immer noch nur die überzogenen Parkgebühren?

Vor über 20 Jahren haben sie mir auch mal mein Auto mit so einer Kralle
festgesetzt, und ich hatte mich auf ein böses "Lösegeld" eingestellt.
Bezahlt habe ich dann 4HFl, die Gebühr, die für die (bis zum
Aufschließen) überschrittene Parkzeit angefallen war. Im Verhältnis zu
deutschen Praktiken ein Witz. Die Amsterdamer bauen wohl eher auf die
Lästigkeit des Zeitverlustes.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Lothar Cezanne

unread,
Aug 7, 2005, 5:07:04 PM8/7/05
to
Dietmar Hollenberg wrote:

> Lothar Cezanne schrieb:
>
>>So ist es zumindest in Amsterdam [..]
>>der Fall, wenn Krallen angebracht werden (da weiß ich es aus direkter
>>Quelle :-( & :-) ).
>
> Kassieren die immer noch nur die überzogenen Parkgebühren?

K.A., ich kenne die Amsterdamer Parkkrallen nur vom Parken in einer
Zone, in der man ein Ticket lösen müßte. Dumm gelaufen, frühmorgens im
Halbdunkeln eingeparkt, und das Hinweisschild war von einem Ast
überwachsen - wir haben's einfach nicht gesehen ;-( 200 Gulden, damals
etwa gleich viel DM (1994).

> Vor über 20 Jahren haben sie mir auch mal mein Auto mit so einer Kralle
> festgesetzt, und ich hatte mich auf ein böses "Lösegeld" eingestellt.
> Bezahlt habe ich dann 4HFl, die Gebühr, die für die (bis zum
> Aufschließen) überschrittene Parkzeit angefallen war. Im Verhältnis zu
> deutschen Praktiken ein Witz. Die Amsterdamer bauen wohl eher auf die
> Lästigkeit des Zeitverlustes.

Das war echt noch günstig, ich glaube aber kaum, daß es heute noch so
billig wäre.

lc#

Gerald Gruner

unread,
Aug 7, 2005, 5:12:28 PM8/7/05
to
Jens Fangmeier schrieb am 7 Aug 2005:

> On Sun, 7 Aug 2005 20:08:08 +0200, Egon Mang <as...@asdfas.cjb.net>

[Sperrventil, Reifen platt]

> >Wenn das Auto einen gefährlichen Druckabfall an einem Rad meldet
> >sollte man nicht mehr weiterfahren - dies wird ein richtiges Auto
> >in jedem Fall tun!
>
> ???
> Also, eine automatische Reifendruck-Überwachung ist noch die Ausnahme.

> [...usw...]

Sag bloß, du kennst Egon "the Script" Mang noch nicht?

Wenn er eine reale Person wäre, ließe sich seine Geisteshaltung mit
drei Sätzen vollständig umschreiben:
- sein Vater ist Unternehmer, er ist von Beruf "Sohn"
- seine Technikgläubigkeit ist grenzenlos, insbesondere bei Autos
- über andere denkt er meist nur: "Eure Armut kotzt mich an."

Also wundere dich über seine Postings besser nicht.


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Erhard Schwenk

unread,
Aug 7, 2005, 5:16:00 PM8/7/05
to
Gerald Gruner schrieb:

> - über andere denkt er meist nur: "Eure Armut kotzt mich an."

Als Aufkleber auf dem 600er find ich das schon passend. Am besten, wenn
drunter "mich auch" in den Lack gekratzt wurde.

Thomas Hagenbucher

unread,
Aug 7, 2005, 6:42:40 PM8/7/05
to
Gerald Gruner schrieb:

> Jens Fangmeier schrieb am 7 Aug 2005:
>
>
>>On Sun, 7 Aug 2005 20:08:08 +0200, Egon Mang <as...@asdfas.cjb.net>
>
>
> [Sperrventil, Reifen platt]
>
>>>Wenn das Auto einen gefährlichen Druckabfall an einem Rad meldet
>>>sollte man nicht mehr weiterfahren - dies wird ein richtiges Auto
>>>in jedem Fall tun!
>>
>>???
>>Also, eine automatische Reifendruck-Überwachung ist noch die Ausnahme.
>>[...usw...]
>
>
> Sag bloß, du kennst Egon "the Script" Mang noch nicht?
>
> Wenn er eine reale Person wäre, ließe sich seine Geisteshaltung mit
> drei Sätzen vollständig umschreiben:
> - sein Vater ist Unternehmer, er ist von Beruf "Sohn"
> - seine Technikgläubigkeit ist grenzenlos, insbesondere bei Autos
> - über andere denkt er meist nur: "Eure Armut kotzt mich an."
>
> Also wundere dich über seine Postings besser nicht.
>


Geh doch nicht so hart mit ihm ins Gericht.
Ich freue mich schon jeden Abend auf den "Mang des Tages"

Das ist wie in der Bild der Nackedei auf Seite 1 ;-)
Den schaut ja auch keiner an.


> MfG
> Gerald

Thomas Hagenbucher

unread,
Aug 7, 2005, 6:43:59 PM8/7/05
to
Erhard Schwenk schrieb:

> Gerald Gruner schrieb:
>
>> - über andere denkt er meist nur: "Eure Armut kotzt mich an."
>
>
> Als Aufkleber auf dem 600er find ich das schon passend. Am besten, wenn
> drunter "mich auch" in den Lack gekratzt wurde.
>

Scheiße! wieder 10 Minuten lang die Cola vom Bildschirm wischen ;-)


ymmn

mfg

Tom

Dietmar Hollenberg

unread,
Aug 7, 2005, 6:44:38 PM8/7/05
to
Lothar Cezanne schrieb:

>> Kassieren die immer noch nur die überzogenen Parkgebühren?
>
> K.A., ich kenne die Amsterdamer Parkkrallen nur vom Parken in einer
> Zone, in der man ein Ticket lösen müßte.

Ich auch. Und ich hatte auch ein Ticket im Auto liegen. Aber wie das
beim Bummeln so ist: Erst verpennt man die Zeit und dann verliert man in
den Grachten die Orientierung...

Wir kamen erst reichlich eine Stunde nach Ablauf des Tickets zum Auto
zurück.

> 200 Gulden, damals
> etwa gleich viel DM (1994).

Aua. Ja, mit ungefähr so viel hatte ich gerechnet und war ziemlich
erstaunt, als der Typ wirklich nur von mir die Parkgebühr für die
unbezahlte (und teilweise unfreiwillige) Parkzeit haben wollte.

Das müßte ca. 10 Jahre früher gewesen sein.

> Das war echt noch günstig, ich glaube aber kaum, daß es heute noch so
> billig wäre.

Vermutlich haben sie den Kurs, den du gezahlt hast, gelassen und einfach
ein € statt des HFl angehängt...

Hannes Haidvogel

unread,
Aug 8, 2005, 1:23:04 AM8/8/05
to
Jens Fangmeier <je...@feurio.de> wrote:


>
>Also, eine automatische Reifendruck-Überwachung ist noch die Ausnahme.
>
>Sowas kenne ich eigentlich nur bei Autos der gehobeneren Klassen (A6,
>BMW 5er, Mercedes) - und auch da nur optional.
>

Und die ist vorgeschrieben bei Reifen, die auch bei völligem
Druckverlust noch fahrbar sind - dort verlieren die Ventile also ihre
Wirkung.

Liebe Grüße
Hannes

Michael Landenberger

unread,
Aug 8, 2005, 2:44:12 AM8/8/05
to
"Erhard Schwenk" schrieb:

> Warum holen sie sich eigentlich nicht einfach wie jeder andere
> auch nen gerichtlichen Mahnbescheid und lassen den dann ggf.
> vollstrecken? Oder kann man Bußgelder nicht sogar bei Verzug
> direkt pfänden lassen?

Es gibt kaum eine schneller zum Erfolg führende Inkassomethode als den
heißgeliebten fahrbaren Untersatz stillzulegen.

> Am besten man pfändet bevorzugt das Fahrzeug selbst, dann hat
> sich das "Falschparken"-Problem auch gleich für die unmittelbare
> Zukunft gelöst.

Es geht nicht nur um Falschparker. Es geht ganz allgemein um alle
Verkehrssünder, die ihre Knöllchen nicht bezahlen wollen.

Gruß

Michael

Christian Treffler

unread,
Aug 8, 2005, 3:37:25 AM8/8/05
to
Michael Landenberger <spameim...@onlinehome.de> wrote:

> Es gibt kaum eine schneller zum Erfolg führende Inkassomethode als den
> heißgeliebten fahrbaren Untersatz stillzulegen.

Stimmt schon, aber eine Parkkralle ist weniger gefährlich.

CU,
Christian

Matthias Koehler

unread,
Aug 8, 2005, 3:49:08 AM8/8/05
to
[Michael:]

> Es geht nicht nur um Falschparker. Es geht ganz allgemein um alle
> Verkehrssünder, die ihre Knöllchen nicht bezahlen wollen.

Es geht nicht nur um Verkehrssünder, die ihre Knöllchen nicht bezahlen
wollen. Es geht ganz allgemein um Leute, die Verbindlichkeiten bei Vater
Staat haben.

Matthias


--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de


Michael Lang

unread,
Aug 8, 2005, 7:00:00 AM8/8/05
to
"Erhard Schwenk" <esch...@fto.de> schrieb im Newsbeitrag

> Nunja, an sich geht das auf jeden Fall auf Kosten des Fahrers.
>
> Denn erstens hat er sich (laut StVO) vor dem Losfahren vom
> Ordnungsgemäßen und Verkehrstauglichen Zustand seines Fahrzeugs zu
> überzeugen, welcher bei platten Reifen ja nun definitiv nicht gegeben
> ist,

Laut Darstellung ist der Reifen aber noch nicht platt, sondern wird es erst.
;o)


> Erhard Schwenk

Gruß
Michael

Martin Hofgesang

unread,
Aug 8, 2005, 7:20:44 AM8/8/05
to
Erhard Schwenk wrote:
>> Es wird sicher nicht lange dauern, bis die ersten absperrbaren
>> Ventile oder die ersten absperrbaren Radkappen, die die Ventile
>> überdecken, auf den Markt kommen und dann habens die....
>
> Das allerdings bezweifle ich, denn man kann das ja problemlos per
> Nichtzulassung verhindern. Notfalls wird halt "für Polizisten mit
> Standardwerkzeug zugängliche und zu öffnende Ventile an allen Reifen"
> in die TÜV-Kriterien aufgenommen.

Die (neueren) Felgen des bayerischen Fzg-Herstellers Alpina haben
bereits ín der Felgenmitte hinter einem abgeschloßenen Felgendeckel
untergebrachte Ventile.

Grüssle


Martin
--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)

Michael Landenberger

unread,
Aug 8, 2005, 7:36:43 AM8/8/05
to
"Matthias Koehler" schrieb:

>> Es geht nicht nur um Falschparker. Es geht ganz allgemein um alle
>> Verkehrssünder, die ihre Knöllchen nicht bezahlen wollen.
>
> Es geht nicht nur um Verkehrssünder, die ihre Knöllchen nicht bezahlen
> wollen. Es geht ganz allgemein um Leute, die Verbindlichkeiten bei Vater
> Staat haben.

Ich habe jetzt den Artikel nochmal gelesen. In Dresden, wo mit dem
Ventilwächter gearbeitet wird, geht es um nicht gezahlte Bußgelder. Allerdings
steht in der Tat nicht da, ob es sich dabei um solche aus
Verkehrsordnungswidrigkeiten oder auch um Bußgelder aus anderen Bereichen
geht.

In Berlin, wo die Parkkralle zum Einsatz kommt, geht es um Steuerschulden. D.
h. das Finanzamt ist der Auftraggeber.

Gruß

Michael

Eduard Reiter

unread,
Aug 8, 2005, 9:35:13 AM8/8/05
to

Halo Michael,

> Ich habe jetzt den Artikel nochmal gelesen. In Dresden, wo mit dem
> Ventilwächter gearbeitet wird, geht es um nicht gezahlte Bußgelder.

Mal angenommen ...
ich fahre mit erhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle. Nicht mit dem
Privatwagen (hab selber keins) sondern mit dem Firmenwagen (Privatnutzung).
Auf dem Anhörungsbogen gebe ich die Tat zu, schliesse die Haftung des
Halters damit aus. Bussgeldbescheid kommt, ich lasse mir aber mit der
Zahlung Zeit.

Ich kann mir nicht vorstellen dass die Behörde das Recht hat, das
Halterfahrzeug vit Sperrventill "stillzulegen"

Oder irre ich?
Gruss
Eduard

Rainer Schmidt

unread,
Aug 8, 2005, 11:49:01 AM8/8/05
to
Matthias Koehler schrieb:

> Es geht nicht nur um Verkehrssünder, die ihre Knöllchen nicht
> bezahlen wollen. Es geht ganz allgemein um Leute, die
> Verbindlichkeiten bei Vater Staat haben.
>

Du meinst also, wenn ich noch Geld von jemanden zu bekommen hab und der
zahlt nicht, darf ich seine Seifenkiste lahm legen?
Echt toll!
Warum kann sich der Staat über seine eigenen Gesetzte hinwegsetzen?
Gruss Rainer

Hannes Haidvogel

unread,
Aug 8, 2005, 5:26:33 PM8/8/05
to
Nico Lubitz <use_r...@nurfuerspam.de> wrote:


>
>Die brauchen sie nicht. Denn von zukünftigen Schuldnern hat sich der
>Herr Haidvogel was zusammenphantasiert, was von den Herren Schwenk und
>Klein aufgegriffen wurde. Mit Falschparken hat der Einsatz dieser Teile
>nämlich nichts zu tun

Der Herr Lubitz wird hoffentlich doch verzeihen, dass der Herr
Haidvogel das OP etwas schlampig gelesen hat und bei dieser Methode
eben an falsch geparkte Autos gedacht hat.
Ich find trotz allem diese Methode potentiell gefährlich. Wenn ich ja
eh weiß, wo der Schuldner wohnt, dann gehts halt über Mahnbescheid und
Gerichtsvollzieher (oder wie der Weg in .de halt so läuft). Der Effekt
ist der selbe, das Geld kommt herein und es besteht keine Gefahr. Oder
man legt halt Parkkrallen an, die kosten zwar etwas mehr, sind aber
wahrscheinlich öfters wiederverwendbar als die ventile.

liebe Grüße
Hannes

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 8, 2005, 6:46:22 PM8/8/05
to
Eduard Reiter schrieb:

> Ich kann mir nicht vorstellen dass die Behörde das Recht hat, das
> Halterfahrzeug vit Sperrventill "stillzulegen"

Du irrst.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung darf der Vollziehungsbeamte (gilt
genauso für den Gerichtsvollzieher) nicht prüfen, ob die Sachen, die
sich im Gewahrsam des Schuldner befinden, auch wirklich dessen Eigentum
sind. Er hat sie einfach nur zu pfänden und es bleibt dann dem
angeblichen Eigentümer überlassen, seine Eigentumsrechte gerichtlich
geltend zu machen, ehe die Karre versteigert wird.
Ich könnte mir vorstellen, daß ein Arbeitgeber als alternatives
Verfahren es vorziehen würde, wenn sein Mitarbeiter das Bußgeld
bezahlte, wenn er schon glaubt, mit dem Firmenfahrzeug Unfug anstellen
zu müssen

MfG
Rupert

Stefan Engler

unread,
Aug 9, 2005, 3:01:46 AM8/9/05
to
> Auch ist die Mehrheit der zugelassenen Automobile mit einem Reserverad

Viele haben nur noch ein Notrad dabei.
Reserveräder sind je nach Hersteller schon
dabei aber nicht bei allen.

Volker Neurath

unread,
Aug 8, 2005, 1:58:16 PM8/8/05
to
Bernd Meyer wrote:

>Gut ist auch die Regelung in vielen amerikanischen Städten:
>da gibt es viele Straßen, wo private Abschlepper geparkte Autos einfach,
>also ohne Polizei, mitnehmen dürfen.

Das ist nicht gut, sondern schlichte Willkür - Wild West Methoden
halt.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, dass TCPA verhindert werden muss.
www.againsttcpa.com

Volker Neurath

unread,
Aug 8, 2005, 1:58:16 PM8/8/05
to
Enrico Dörre wrote:

>Sascha Albert schrieb:
>> Hans Ludwig Wiegel tippte:


>>
>>>lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift

>>>„ADAC-Motorwelt“ schraubt die Stadt Dresden ein
>>>sogenanntes „Sperrventil“ anstatt der normalen


>>>Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen

>>>Bußgeldzahlern. Das Ventil wird erst nach Zahlung des
>>>Bußgelds von der Stadt wieder entfernt.
>
>Endlich mal was sinnvolles, warum soll die Allgemeinheit einigen wenigen
>ewig hinterherrennen.

Die Ventilaktion ist nicht sinnvoll, sonder gefährlich.

>>>Besonders dreist finde ich persönlich, daß das
>>>entfernen des Sperrventils angeblich eine Straftat
>>>nach § 136 StGB (Siegelbruch) sein soll, denn um
>>>dieses Ventil abringen zu können, muß das
>>>herkömmliche Ventil (§ 242 StGB, Diebstahl) entfernt
>>>werden.
>
>Kann man ja aufbewahren. Ansonsten könntest du ja auch den
>Gerichtsvollzieher wegen Diebstahl verklagen.

Welchen Gerichtsvollzieher?

>> ich würde sagen, das es sich man da durchaus einen gefährlichen Eingriff
>> in den Straßenverkehr handeln könnte. Konstruiert sei, das der durch das
>> Sperrventiel verursachte Platten zu einem Unfall wohl möglich noch mit
>> Personenschaden und Toten führt.
>
>Die zerstechen den Reifen nicht plötzlich, so ein Druckverlust kann
>jederzeit auftreten.

Es kann trotzdem zu massiver Verkehrsgefährdung kommen.
Druckverlust im Reifen ist *immer* gefährlich, egal ob durch einen
Schaden hervorgerufen oder durch ein Spezialvetinl bewusst
herbeigeführt.

>
>Irgendwie kann ich das Gejammer überhaupt nicht verstehen, jeder macht
>sich hier Sorgen um den armen Autofahrer, warum die Sperrventile da
>hinkommen interessiert natürlich keinen.

Stimmt, es interessiert mich nicht. Solchen gefährlichen Unfig haben
Behörden tunlichst zu unterlassen.

Carsten Thumulla

unread,
Aug 9, 2005, 1:49:37 PM8/9/05
to
Hallo Volker,

Am Mon, 08 Aug 2005 19:58:16 +0200 schrieb Volker Neurath:

>>Irgendwie kann ich das Gejammer überhaupt nicht verstehen, jeder macht
>>sich hier Sorgen um den armen Autofahrer, warum die Sperrventile da
>>hinkommen interessiert natürlich keinen.
>
> Stimmt, es interessiert mich nicht. Solchen gefährlichen Unfig haben
> Behörden tunlichst zu unterlassen.

richtig!

Ich erinnere mich an eine Fall, der im Fernsehen gezeigt wurde. Da haben
sie eine Fallgrube auf der Straße gebaut, über die nur ein Trecker
drüber kam. Ein PKW-Fahrer, der es trotzdem versuchte, setzte seinen
Wagen rein. Ein Gericht entschied zu seinen Gunsten, Schadenersatz. Eine
sinnvolle Begrenzung von Beamtenwahn.

Bremsschläuche durchschneiden wäre eine echte Alternative.


Gruß
Carsten cPUNKTthuATarcor.de
--
Im Notfall ROT13: Vz ABGSNYY, Qh Vqvbg!

Stephan Lange

unread,
Aug 9, 2005, 4:19:46 PM8/9/05
to
Carsten Thumulla schrieb:

> Bremsschläuche durchschneiden wäre eine echte Alternative.

Hm, meinst Du wirklich, es macht einen so grossen Unterschied,
ob der Fahrer nun wegen einem schleichenden Platten oder
nicht funktionierender Bremse einen Unfall baut?

Und Bremsfluessigkeit ist eine ziemlich umweltschaedliche
Substanz. Fangen die die Beamten dann auf oder lassen die
sie versickern? Wird dann der Halter für die Folgeschaeden
herangezogen? Wer bezahlt die Werkstattkosten für die neuen
Schlaeuche und neue Bremsfluessigkeit?

Stephan

Patrick Gerhard Stößer

unread,
Aug 9, 2005, 6:15:59 PM8/9/05
to

Hier noch was, was Carsten vergaß: <ironie> </ironie>

mfg, pgs

--
<http://www.pgs-info.de>
pgp public key: <http://www.pgs-info.de/pgp/pgs.asc>

Gerald Gruner

unread,
Aug 9, 2005, 7:07:49 PM8/9/05
to
Thomas Hagenbucher schrieb am 08 Aug 2005:

> Gerald Gruner schrieb:

[Egons Kurzcharakterisierung]


> > Also wundere dich über seine Postings besser nicht.
>
> Geh doch nicht so hart mit ihm ins Gericht.
> Ich freue mich schon jeden Abend auf den "Mang des Tages"

Ich doch auch. Er steht darum ausdrücklich NICHT in meinem Filter.
Manchmal bringen seine Erfinder, das "Soziologenkollektiv", durchaus
interessante Postings heraus - auch wenn sie wohl selbst nicht
verstehen, warum alle lachen. ;-)



> Das ist wie in der Bild der Nackedei auf Seite 1 ;-)
> Den schaut ja auch keiner an.

Genau, und es geht auch keiner zu McDoof.
Ich frage mich, wovon die leben?

Carsten Thumulla

unread,
Aug 10, 2005, 12:24:43 PM8/10/05
to

> Hier noch was, was Carsten vergaß: <ironie> </ironie>

aaaach sooo 'n Mist! Vergessen dranzuschreiben. Oder hab ichs wirklich so
gemeint?

BGB §118.
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung
abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden,
ist nichtig.

Wer einen Spaß macht, der hat einen Spaß gemacht. :)

Hoffentlich dreht man mir jetzt nicht so 'n Ventil rein. ...


Carsten Thumulla

unread,
Aug 11, 2005, 3:51:20 AM8/11/05
to
Hallo Hans!

Am Sun, 07 Aug 2005 17:19:13 +0200 schrieb Hans Ludwig Wiegel:

> lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift
> "ADAC-Motorwelt" schraubt die Stadt Dresden ein
> sogenanntes "Sperrventil" anstatt der normalen
> Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
> Bußgeldzahlern. Das Ventil wird erst nach Zahlung des
> Bußgelds von der Stadt wieder entfernt.
>

> Das Ventil sorgt dafür, das nach ca. 500 Metern
> Wegstrecke der Reifen seine komplette Luft verliert.
[]


> Besonders dreist finde ich persönlich, daß das
> entfernen des Sperrventils angeblich eine Straftat
> nach § 136 StGB (Siegelbruch) sein soll, denn um
> dieses Ventil abringen zu können, muß das
> herkömmliche Ventil (§ 242 StGB, Diebstahl) entfernt
> werden.

Behördlicher Diebstahl heißt pc Sicherstellung, Steuer oder
Beschlagnahmung.

> Wie ist das Ganze zu bewerten?

[angenommen, obige Behauptungen seien zutreffend]

Das Auto wird stärker zum Ziel behördlicher Begehrlichkeit. Parkkrallen
und Steuern weit über den Notwendigkeiten beweisen das. Daß man heute
ohne Auto nicht mehr auskommen kann ist der Grund für dieses Verhalten.

Dem arbeitslosen Proleten kann man Fernseher und Alkohol nicht pfänden,
denn die werden ja gebraucht, um ihn ruhigzustellen.

Das Auto aber, welches zum Erwerb des Lebensunterhaltes für fast alle
unverzichtbar ist, oder das man braucht, um sich wieder um Arbeit zu
bemühen, kann man ihm wegnehmen.

Alles in allem eine schäbige Rechtsauffassung.

Man sollte sich um ein allgemeines Menschenrecht der Mobilität Gedanken
machen. Eine Einschränkung der Mobilität ist in vielen Fällen mit einem
Ausschluß aus dem Arbeitsprozeß und somit einer Verurteilung zur
Arbeitslosigkeit verbunden.


de.soc.recht.misc, de.soc.recht.arbeit+soziales und de.soc.menschenrechte
beteiligt und follow up wieder auf de.soc.recht.strassenverkehr gesetzt


Gruß
Carsten cPUNKTthuATarcorPUNKTde
--
http://rechtsquellen.org

Nico Lubitz

unread,
Aug 11, 2005, 3:51:33 AM8/11/05
to
Hannes Haidvogel <haid...@gmx.at> wrote:

> Der Herr Lubitz wird hoffentlich doch verzeihen, dass der Herr
> Haidvogel das OP etwas schlampig gelesen hat

Aber natürlich verzeiht er das. Er erteilt dem Herrn Haidvogel hiermit
Absolution. :o)

-nil

--
Du darfst mich sogar einen Plonk heißen, sehr viele
nennen mich so. Den Grund habe ich noch nicht verstanden.

Joachim Pimiskern in <3B304197...@de.bosch.com>

Peter Racz

unread,
Aug 11, 2005, 4:15:20 AM8/11/05
to
Carsten Thumulla wrote:
> [Sperrventil]

Zulässig ist das Ding auf jedem Fall, genauso wie die Parkkralle. Und
für deren eigenmächtige Entfernung gilt das selbe, wie für die
Parkkralle. Der Vorteil von dem Ventilchen wird sein, daß es vermutlich
wesentlich weniger kostet als eine Kralle.

Ich finde sonst die Sache eigentlich OK. Eine Strafe muß weh tun, sonst
ist das keine Strafe. Leute die notorisch die elementarsten Regel des
Zusammenlebens nicht einhalten und die Lasten der Allgemeinheit nicht
tragen wollen, verdienen nichts besseres. Oder sollen wir einfach nur
zuschauen? Auch die, die immer ordentlich parken und ihre Steuern
bezahlen, haben Rechte. z.B. darauf, daß die Lasten an alle verteilt
werden. Es ist unser wichtigstes Prinzip, daß alle Leute die gleichen
Rechte und Pflichten haben. Und das ist wichtiger als das Recht auf
Mobilität.

Es war einmal ein Versuch, bei Leuten, die ihre Steuern nicht bezahlen,
eine Kralle aufs Auto aufzubringen. Angeblich war die Sache höchst
wirkungsvoll.

Gruß
Peter

Carsten Thumulla

unread,
Aug 11, 2005, 4:40:49 AM8/11/05
to
Hallo Peter,

Am Thu, 11 Aug 2005 10:15:20 +0200 schrieb Peter Racz:

> Carsten Thumulla wrote:
> > [Sperrventil]
>
> Zulässig ist das Ding auf jedem Fall, genauso wie die Parkkralle. Und
> für deren eigenmächtige Entfernung gilt das selbe, wie für die
> Parkkralle. Der Vorteil von dem Ventilchen wird sein, daß es vermutlich
> wesentlich weniger kostet als eine Kralle.

zulässig ist, was das Recht für recht erklärt. ein Zirkel

> Ich finde sonst die Sache eigentlich OK. Eine Strafe muß weh tun, sonst
> ist das keine Strafe. Leute die notorisch die elementarsten Regel des

Erzwingen einer Verhaltensweise ist keine Strafe. Da wervechselst Du etwas.

> Zusammenlebens nicht einhalten und die Lasten der Allgemeinheit nicht
> tragen wollen, verdienen nichts besseres. Oder sollen wir einfach nur
> zuschauen? Auch die, die immer ordentlich parken und ihre Steuern

Das habe ich nicht bestritten.

> bezahlen, haben Rechte. z.B. darauf, daß die Lasten an alle verteilt
> werden. Es ist unser wichtigstes Prinzip, daß alle Leute die gleichen
> Rechte und Pflichten haben. Und das ist wichtiger als das Recht auf
> Mobilität.

Das wäre damit auch nicht bestritten. Ich habe nach der Wertung gefragt.

> Es war einmal ein Versuch, bei Leuten, die ihre Steuern nicht bezahlen,
> eine Kralle aufs Auto aufzubringen. Angeblich war die Sache höchst
> wirkungsvoll.

Recht ist, was erfolgreich ist? nette Def.

Sinn des Postings war die Hinterfragung der Tatsache, daß es
offensichtlich zulässig ist, die Möglichkeiten des Gelderwerbs
anzutasten, die Ruhigstellung Arbeitsloser am Arbeitslosenkino aber nicht.

Hat der Fernseher eine höhere Schutzwürdigkeit als das Auto, das für
viele der Zugang zur Arbeitswelt ist?

Brauchen wir eine Absicherung dieses Zuganges zur Arbeitswelt als
Grundrecht auf Mobiltität?

Das war nur eine Frage. Eine Frage kann man verneinen.


Gruß
Carsten cPUNKTthuATarcor.de
--
Terroristen schaffen Arbeitsplätze.

Volker Neurath

unread,
Aug 11, 2005, 6:03:12 AM8/11/05
to
Peter Racz wrote:

>Carsten Thumulla wrote:
> > [Sperrventil]
>
>Zulässig ist das Ding auf jedem Fall,

Woraus leitest du das ab?

Paul Lenz

unread,
Aug 11, 2005, 6:38:14 AM8/11/05
to
"Carsten Thumulla" <4_tras...@arcor.de> schrieb:

> Das Auto wird stärker zum Ziel behördlicher Begehrlichkeit. Parkkrallen
> und Steuern weit über den Notwendigkeiten beweisen das. Daß man heute
> ohne Auto nicht mehr auskommen kann ist der Grund für dieses Verhalten.

Dummfug. Niemand wird gezwungen, mit seinem Auto Paragraphen der
Straßenverkehrsordnung zu übertreten. Strafzettel sind nicht zum
Bezahlen da, sondern zum Vermeiden.


> Man sollte sich um ein allgemeines Menschenrecht der Mobilität Gedanken
> machen.

Dieses Recht wird von niemandem angetastet. Jedoch ist der Irrglaube
weit verbreitet, Mobilität würde Autofahren bedeuten. Mobilität
bedeutet jedoch nur "Beweglichkeit", weiter nichts. Mobil ist
also jeder, der zwei gesunde Beine hat oder im Rollstuhl sitzt.


Paul Lenz

--
Dies ist eine gültige Email-Adresse.
Vor SPAM und Viren schützt mich www.spavi.de

Peter Racz

unread,
Aug 11, 2005, 10:50:20 AM8/11/05
to
Carsten Thumulla wrote:

> zulässig ist, was das Recht für recht erklärt. ein Zirkel

Nein, kein Zirkel. Das was Recht ist entscheidet eine auch von Dir
wgewählte Volksvertretung.

> Erzwingen einer Verhaltensweise ist keine Strafe. Da wervechselst Du etwas.

Die Strafe besteht in der Geldsumme, was man zahlen muß, damit das
Ventil entfernt wird. Ohne Ventil wird logischerweise niemand bezahlen.

> Recht ist, was erfolgreich ist? nette Def.

Nein. Recht ist, was der Gesetzgeber (siehe oben) als solche findet. Ich
bin mir ziemlich Sicher, daß die Aktion rechtlich gedeckt war.

>
> Sinn des Postings war die Hinterfragung der Tatsache, daß es
> offensichtlich zulässig ist, die Möglichkeiten des Gelderwerbs
> anzutasten, die Ruhigstellung Arbeitsloser am Arbeitslosenkino aber nicht.

Recht ist nicht das, was Dir (oder mir) sinnvoll erscheint, sondern was
der Gesetzgeber als Recht definiert.

>
> Hat der Fernseher eine höhere Schutzwürdigkeit als das Auto, das für
> viele der Zugang zur Arbeitswelt ist?

Als Rechtsfrage: derzeit ja.
Als Frage an mich was sinnvoll ist: Nein, meiner Meinung nach ist ein
Fernseher überhaupt nicht schutzwürdig. Man sollte eigentlich dem
gegenüber dankbar sein, der die Kiste aus der Wohnung trägt. Ich habe
seit 6 Jahren keines. In der Zeit spiele ich mit den Kindern, lese ich
denen vor, etc. Die aktuellen Informationen erfahre ich aus der
Tageszeitung. Die kann ich mich selber aussuchen und ich kann auch
aussuchen welche Artikel ich lesen will. Das ist ein großer Vorteil
gegenüber dem Fernsehen.

>
> Brauchen wir eine Absicherung dieses Zuganges zur Arbeitswelt als
> Grundrecht auf Mobiltität?

IMHO brauchen wir so ein Recht nicht oder zumindest nicht als
unantastbares Grundrecht.

Dazu eine kleine Geschichte aus Österreich:

Autobahn, Kolonnenverkehr in beiden Spuren, mit 80 - 100 Kmh. Ein
Drängler mit einem Geländewagen kommt hinten, blendet auf, fährt auf,
hupt und dann schaltet er ein gelbes Warnlicht (so wie Polizeiblaulicht,
nur gelb) auf seinem Auto ein. Ich fahre ab. Hinterher kommt die Polizei
und lenkt uns alle auf einen Parkplatz. Kontrolle. Der Warnlicht-Lenker
hat sehr hohe Promillenwerte, hat zu Unrecht den Warnlicht benutzt, die
Drängelei wertet der Polizist als Nötigung. Anzeige wegen Alkohol,
Strafanzeige wegen Nötigung und Führerscheinentzug an der Stelle. Sein
Kumpel darf weiterfahren. Er fängt beim Polizisten zu betteln an, er
wäre ruiniert, er hat eine Kranservicefirma, ohne Führerschein ist er
pleite, er ist auf den Führerschein unbedingt angewiesen. Der Polizist
erwidert erstaunlich schlagfertig: Nein, mein Herr, sie sind nicht auf
den Führereschein angewiesen. Leute, die beruflich den Führerschein
brauchen, machen nie so grobe Delikte. Auf widersehen vor dem Richter!
Es kam tatsächlich dann zum Prozess wegen Nötigung in 12(!) Fällen, ich
war als Zeuge geladen. Die Polizei fuhr hinterher und hat alle
Kennzeichen der Genötigten aufgeschrieben. Den Urteil kenne ich leider
nicht.

Gruß
Peter

Peter Racz

unread,
Aug 11, 2005, 10:55:01 AM8/11/05
to
Volker Neurath wrote:


> Woraus leitest du das ab?
>

Weil ich es mir nicht vorstellen kann, daß Parkkrallen, die seit
Jahrzehnten in Gebrauch sind, rechtswidrig sein sollten.
Besonders bei so einem Ding gibt es bestimmt genug Leute, die klagen,
bis zum Himmel, oder bis zum obersten Gerichtshof, oder wie das Ding heißt.
Wären die Krallen rechtswidrig hätte man das schon längst erfahren.

Die Ventile unterscheiden sich von den Krallen durch nichts. Zumindest
auch rechtlicher Sicht.

Gruß
Peter

Carsten Thumulla

unread,
Aug 11, 2005, 11:55:42 AM8/11/05
to
Hallo Peter,

Am Thu, 11 Aug 2005 16:50:20 +0200 schrieb Peter Racz:

> Carsten Thumulla wrote:
>
>> zulässig ist, was das Recht für recht erklärt. ein Zirkel
>
> Nein, kein Zirkel. Das was Recht ist entscheidet eine auch von Dir
> wgewählte Volksvertretung.

auf die ich leider keine sinnvolle Einwirkung habe.

Das war Dein Zitat:

>> Zulässig ist das Ding auf jedem Fall, genauso wie die Parkkralle. Und
>> für deren eigenmächtige Entfernung gilt das selbe, wie für die
>> Parkkralle. Der Vorteil von dem Ventilchen wird sein, daß es
>> vermutlich wesentlich weniger kostet als eine Kralle.

Die Zulässigkeit wird einfach festgestellt und mit einem anderen Fall
begründet. Dieses Vorgehen kann ich nicht unterstützen.


>> Erzwingen einer Verhaltensweise ist keine Strafe. Da wervechselst Du etwas.
>
> Die Strafe besteht in der Geldsumme, was man zahlen muß, damit das
> Ventil entfernt wird. Ohne Ventil wird logischerweise niemand bezahlen.

Sorum stimmt es.

Das war Dein Zitat, auf das ich antwortete:

>> Ich finde sonst die Sache eigentlich OK. Eine Strafe muß weh tun,
>> sonst ist das keine Strafe.

Daraus entnahm ich, daß Du das Sperren als Strafe ansahst.


>> Recht ist, was erfolgreich ist? nette Def.
>
> Nein. Recht ist, was der Gesetzgeber (siehe oben) als solche findet. Ich
> bin mir ziemlich Sicher, daß die Aktion rechtlich gedeckt war.

Wenn alles was zu Recht erklärt ist auch wirklich von allen als recht
empfunden würde, dann gäbe es keine Rechtsprobleme. reine Utopie


>> Sinn des Postings war die Hinterfragung der Tatsache, daß es
>> offensichtlich zulässig ist, die Möglichkeiten des Gelderwerbs
>> anzutasten, die Ruhigstellung Arbeitsloser am Arbeitslosenkino aber nicht.
>
> Recht ist nicht das, was Dir (oder mir) sinnvoll erscheint, sondern was
> der Gesetzgeber als Recht definiert.

Damit sind wir aber nicht am Ende. Das wird hier zu lang. Recht muß das
sein, was die Gesellschaft als "richtig" empfindet. Damit minimieren sich
die Spannungen in der Gesellschaft. Das Kriterium für Recht hat die
Bevölkerung zu stellen und nicht Juristen, nicht Politiker und nicht
Lobbyisten.


>> Hat der Fernseher eine höhere Schutzwürdigkeit als das Auto, das für
>> viele der Zugang zur Arbeitswelt ist?
>
> Als Rechtsfrage: derzeit ja.
> Als Frage an mich was sinnvoll ist: Nein, meiner Meinung nach ist ein
> Fernseher überhaupt nicht schutzwürdig. Man sollte eigentlich dem
> gegenüber dankbar sein, der die Kiste aus der Wohnung trägt. Ich habe

*:)*

> seit 6 Jahren keines. In der Zeit spiele ich mit den Kindern, lese ich

Wenn es so weitergeht, mit den Programmen, dann folge ich Dir.

> denen vor, etc. Die aktuellen Informationen erfahre ich aus der
> Tageszeitung. Die kann ich mich selber aussuchen und ich kann auch
> aussuchen welche Artikel ich lesen will. Das ist ein großer Vorteil
> gegenüber dem Fernsehen.

Zeitunglesen habe ich mir im Soz. abgewöhnt. Jetzt, wo es noch blöder
geht, konnte ich es mir nicht wieder angewöhnen.


>> Brauchen wir eine Absicherung dieses Zuganges zur Arbeitswelt als
>> Grundrecht auf Mobiltität?
>
> IMHO brauchen wir so ein Recht nicht oder zumindest nicht als
> unantastbares Grundrecht.

Ich meine, daß wir uns darüber Gedanken machen sollten. So einfach
können wir es uns nicht machen. Die Welt und die Anforderungen ändern
sich.


[Geschichte aus Österreich]

Extremfälle gibt es immer. Sie dienen dazu, Freiheiten und Grundrechte
einzuschränken.
Versuch Dir mal die Welt vorzustellen, wenn sie Sicherheitsmanie und der
Verfolgungswahn so weitergeht. Man kann alles übertreiben.


Gruß
Carsten cPUNKTthuATarcorPUNKTde
--
Dieter Hildebrand im DLF 11.2.2005
"Deutschland braucht wieder eine Gründerzeit, jetzt haben wir
nur eine Blenderzeit."

Carsten Thumulla

unread,
Aug 11, 2005, 12:01:36 PM8/11/05
to
Hallo Paul,

Am Thu, 11 Aug 2005 12:38:14 +0200 schrieb Paul Lenz:

> "Carsten Thumulla" <4_tras...@arcor.de> schrieb:
>
>> Das Auto wird stärker zum Ziel behördlicher Begehrlichkeit. Parkkrallen
>> und Steuern weit über den Notwendigkeiten beweisen das. Daß man heute
>> ohne Auto nicht mehr auskommen kann ist der Grund für dieses Verhalten.
>
> Dummfug. Niemand wird gezwungen, mit seinem Auto Paragraphen der
> Straßenverkehrsordnung zu übertreten. Strafzettel sind nicht zum
> Bezahlen da, sondern zum Vermeiden.

Es geht nicht nur um Strafzettel. Das ist nur die Overtüre.


> Dieses Recht wird von niemandem angetastet. Jedoch ist der Irrglaube
> weit verbreitet, Mobilität würde Autofahren bedeuten. Mobilität
> bedeutet jedoch nur "Beweglichkeit", weiter nichts. Mobil ist
> also jeder, der zwei gesunde Beine hat oder im Rollstuhl sitzt.

Es ging darum, daß viele auf das Auto angewiesen sind. Man dürfte
jemandem, der irgendwem Geld schuldet nicht das Auto sperren, da man
ihm damit eventuell die Verdienstmöglichkeit nimmt. Dazu wird es kommen.
Wie gesagt, nur die Overtüre!


Gruß
Carsten cPUNKTthuATarcorPUNKTde
--
"Der Herr Oberleitnant hat bis zum Kriegsende alle Zahlungen eingestellt."
Joseph Schwejk

Volker Neurath

unread,
Aug 11, 2005, 12:22:07 PM8/11/05
to
Peter Racz wrote:

>Die Ventile unterscheiden sich von den Krallen durch nichts. Zumindest
>auch rechtlicher Sicht.

Oh doch: Mit einer Parkkralle kannst du gar nicht erst losfahren, da
die Kralle das Fahren wirkungsvoll verhindert.

Hingegen verhindert das Ventil zumnindest nicht, die wegfahrt, macht
dann aber das Fahrzeug zum Verkehrshindernis.

Nochmal: das Ventil ist gefährlicher Unsinn, der Verboten gehört -
auch Behörden.

Carsten Thumulla

unread,
Aug 30, 2005, 10:11:41 AM8/30/05
to
Hallo Hans!

Am Sun, 07 Aug 2005 17:19:13 +0200 schrieb Hans Ludwig Wiegel:

> lt. einem Artikel der August-Ausgabe der Zeitschrift
> "ADAC-Motorwelt" schraubt die Stadt Dresden ein
> sogenanntes "Sperrventil" anstatt der normalen
> Ventilkappe an die Autoreifenventile von säumigen
> Bußgeldzahlern. Das Ventil wird erst nach Zahlung des
> Bußgelds von der Stadt wieder entfernt.
>
> Das Ventil sorgt dafür, das nach ca. 500 Metern
> Wegstrecke der Reifen seine komplette Luft verliert.
[]
> Besonders dreist finde ich persönlich, daß das
> entfernen des Sperrventils angeblich eine Straftat
> nach § 136 StGB (Siegelbruch) sein soll, denn um
> dieses Ventil abringen zu können, muß das
> herkömmliche Ventil (§ 242 StGB, Diebstahl) entfernt
> werden.

Behördlicher Diebstahl heißt pc Sicherstellung, Steuer oder
Beschlagnahmung.

> Wie ist das Ganze zu bewerten?

[angenommen, obige Behauptungen seien zutreffend]

Das Auto wird stärker zum Ziel behördlicher Begehrlichkeit. Parkkrallen


und Steuern weit über den Notwendigkeiten beweisen das. Daß man heute
ohne Auto nicht mehr auskommen kann ist der Grund für dieses Verhalten.

Dem arbeitslosen Proleten kann man Fernseher und Alkohol nicht pfänden,


denn die werden ja gebraucht, um ihn ruhigzustellen.

Das Auto aber, welches zum Erwerb des Lebensunterhaltes für fast alle
unverzichtbar ist, oder das man braucht, um sich wieder um Arbeit zu
bemühen, kann man ihm wegnehmen.

Alles in allem eine schäbige Rechtsauffassung.

Man sollte sich um ein allgemeines Menschenrecht der Mobilität Gedanken

Wolfgang Kieckbusch

unread,
Aug 30, 2005, 4:23:44 PM8/30/05
to
> Alles in allem eine schäbige Rechtsauffassung.

Die schäbige Rechtsauffassung hat der Falschparker. Er ist einfach asozial
und muss mit genau solchen Mittel sozialisiert werden.
Gruß, Wolfgang


Erwin Denzler

unread,
Aug 30, 2005, 6:44:08 PM8/30/05
to
>>Das Ventil sorgt dafür, das nach ca. 500 Metern
>>Wegstrecke der Reifen seine komplette Luft verliert.

Hab den Anfang des Threads nicht gelesen (war wohl in einer anderen
Newsgroup), aber das klingt sehr nach "gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr".

E.D.

Volker Neurath

unread,
Aug 31, 2005, 4:43:56 PM8/31/05
to
Wolfgang Kieckbusch wrote:

>> Alles in allem eine schäbige Rechtsauffassung.
>
>Die schäbige Rechtsauffassung hat der Falschparker. Er ist einfach asozial

mag sein.

>und muss mit genau solchen Mittel sozialisiert werden.

nicht mit gefährlichem eingriff in den strassenverkehr.

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