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Einfahrt freihalten auch für eine nicht genutzte Einfahrt?

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Michael Hiesberger

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Jun 6, 2009, 12:36:02 PM6/6/09
to
Hallo,
ich hoffe, ich bin in dieser Gruppe richtig. Wir haben auf dem
Grundstᅵck eine Garage mit Einfahrt. Die Einfahrt gilt als offizieller
Stellplatz. Diesen Platz nutzen wir nicht (so haben wir einen grᅵᅵeren
Garten). Die Garage wird ebenfalls nicht fᅵr einen PKW genutzt. Jedoch
nutzen wir den Platz an der Straᅵe direkt vor dem Tor der Einfahrt, da
wir sonst hier keinen weiteren Stellplatz haben - im Gegensatz zu
unseren Nachbarn. Alle Nachbarn respektieren das - bis auf einen. Der
hat zwar 2 Stellplᅵtze, gemeinsam mit Freundin aber 3 Fahrzeuge. Und
ebendie stellt sich stᅵndig, wenn wir nicht da sind, davor. Meistens
sogar so dᅵmlich, dass kein zweiter PKW mehr dahinterpasst.
Auf wirklcih hᅵfliche Nachfrage von uns bei den Beiden heiᅵt es dann
patzig von ihm: Das sei ein ᅵffentlicher Platz und nicht unser Stellplatz.
Daher meine Frage: Weiᅵ hier jemand, ob wir ein Recht darauf haben,
unsere Einfahrt freihalten zu lassen, auch, wenn wir sie nicht nutzen?
Was es dieses Recht gibt, wo kᅵnnen wir das nachlesen?

Vielen Dank fᅵr eure Antworten,
Michael Hiesberger

Michael Hiesberger

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Jun 6, 2009, 12:37:14 PM6/6/09
to
Michael Hiesberger schrieb:


P.S.: "FALLS" es dieses Recht gitbt, nicht "Was".....

Johann Mayerwieser

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Jun 6, 2009, 1:04:37 PM6/6/09
to
Michael Hiesberger <mic...@hiesi.de> wrote:

>Hallo,
>ich hoffe, ich bin in dieser Gruppe richtig. Wir haben auf dem

>Grundst�ck eine Garage mit Einfahrt. Die Einfahrt gilt als offizieller
>Stellplatz. Diesen Platz nutzen wir nicht (so haben wir einen gr��eren
>Garten). Die Garage wird ebenfalls nicht f�r einen PKW genutzt. Jedoch
>nutzen wir den Platz an der Stra�e direkt vor dem Tor der Einfahrt, da

>wir sonst hier keinen weiteren Stellplatz haben - im Gegensatz zu
>unseren Nachbarn. Alle Nachbarn respektieren das - bis auf einen. Der

>hat zwar 2 Stellpl�tze, gemeinsam mit Freundin aber 3 Fahrzeuge. Und
>ebendie stellt sich st�ndig, wenn wir nicht da sind, davor. Meistens
>sogar so d�mlich, dass kein zweiter PKW mehr dahinterpasst.
>Auf wirklcih h�fliche Nachfrage von uns bei den Beiden hei�t es dann
>patzig von ihm: Das sei ein �ffentlicher Platz und nicht unser Stellplatz.
>Daher meine Frage: Wei� hier jemand, ob wir ein Recht darauf haben,

>unsere Einfahrt freihalten zu lassen, auch, wenn wir sie nicht nutzen?

>Was es dieses Recht gibt, wo k�nnen wir das nachlesen?

Das ist eine Grundst�ckseinfahrt?
Ja, sonst k�nntest du nicht zu deinen zwar genehmigten, aber nicht
genutzten Parkpl�tzen.
Was steht in der StVO �ber Einfahrten und was hast du in der
Fahrschule gelernt?

Theoretisch d�rftest auch du nicht vor deiner Einfahrt stehen, es wird
an sich nur geduldet.

Liebe Gr��e
Hannes

--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.
Amerika ist die in Wunschtr�umen oder Albtr�umen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)

Angy S.

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Jun 6, 2009, 1:07:42 PM6/6/09
to

"Michael Hiesberger" <mic...@hiesi.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4a2a9b12$0$30220$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...

> Daher meine Frage: Wei� hier jemand, ob wir ein Recht darauf haben, unsere

> Einfahrt freihalten zu lassen, auch, wenn wir sie nicht nutzen? Was es

> dieses Recht gibt, wo k�nnen wir das nachlesen?

Vielleicht gibt es die M�glichkeit einer unheimlich wohltuendenden
Genugtuung:
Gefunden per Bussgeldkatalog.de:
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR
>
> Vielen Dank f�r eure Antworten,
> Michael Hiesberger
Gespannt auf replys,
Angy


Michael Landenberger

unread,
Jun 6, 2009, 6:12:25 PM6/6/09
to
"Michael Hiesberger" <mic...@hiesi.de> schrieb:

> Jedoch nutzen wir den Platz an der Straᅵe direkt vor dem Tor der
> Einfahrt, da wir sonst hier keinen weiteren Stellplatz haben -
> im Gegensatz zu unseren Nachbarn. Alle Nachbarn respektieren das
> - bis auf einen. Der hat zwar 2 Stellplᅵtze, gemeinsam mit
> Freundin aber 3 Fahrzeuge. Und ebendie stellt sich stᅵndig, wenn
> wir nicht da sind, davor.

Wenn diese Einfahrt einen abgesenkten Bordstein hat, dann dᅵrft weder
ihr noch der Nachbar dort parken. Guckstu ᅵ12 Abs. 3 Nr. 9 StVO. Auch
ᅵ12 Abs. 3 Nr. 3 (Parkverbot vor Grundstᅵcksein- und -ausfahrten)
kᅵnnte hier greifen. (<http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php>).

Gruᅵ

Michael

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Melanie Haring

unread,
Jun 14, 2009, 1:41:49 AM6/14/09
to
Michael Hiesberger schrieb:
> Und ebendie stellt sich staendig, wenn wir nicht da sind,
> davor.

Kann man in .de nicht einfach abschleppen lassen, wenn man nicht
in seine Einfahrt reinkann? In .at geht das, ist sogar explizit
im Gesetz:

at.StVO § 89a. Entfernung von Hindernissen.

(2) Wird durch einen Gegenstand auf der Straße, insbesondere
durch ein stehendes Fahrzeug, mag es betriebsfähig oder
nicht betriebsfähig sein, durch Schutt, Baumaterial, Hausrat
und dergleichen der Verkehr beeinträchtigt, so hat die Behörde
die Entfernung des Gegenstandes ohne weiteres Verfahren zu
veranlassen. Die Entfernung ist ferner ohne weiteres Verfahren
zu veranlassen

(2a) Eine Verkehrsbeeinträchtigung im Sinne des Abs. 2 ist
insbesondere gegeben,

c) wenn der Lenker eines sonstigen
Fahrzeuges am Vorbeifahren oder Wegfahren oder am
Zufahren zu einer Ladezone oder zu einer Garagen-
oder Grundstückseinfahrt gehindert ist,

Mel

Stefan Engler

unread,
Jun 14, 2009, 1:31:26 PM6/14/09
to
On 14 Jun., 07:41, Melanie Haring <mhar...@sms.at> wrote:
> Michael Hiesberger schrieb:
> > Und ebendie stellt sich staendig, wenn wir nicht da sind,
> > davor.
> Kann man in .de nicht einfach abschleppen lassen, wenn man nicht
> in seine Einfahrt reinkann? In .at geht das, ist sogar explizit
> im Gesetz:

Man kann in de, wenn man in seine Einfahrt nicht reinkommt schon
abschleppen lassen. Nur bleibt man auf den Kosten sitzen.
Soweit wie ich micht entsinne sind die Richter bei der versperrten
Ausfahrt etwas freundlicher (wenn man beweisen kann wer der Fahrer
/nicht der Besitzer des Wagens war).

Was ist jetzt der Unterschied zwieschen eine VA durch ein Verkehrs-
schild und eine Anordnung die sich aus der Gestaltung der Straße
(konkret der Asugestalltung der Abtrennung des für die Fußgänger
gedachten Bereiches der Straße) ergibt. Wenn jetzt z.B. ein Schild
Einfahrt Verboten oder ein Zaun aufgestellt wird?

Jens

unread,
Jun 20, 2009, 1:43:08 PM6/20/09
to
Edgar Sippel <for.your....@web.de> wrote:

> Hier geht es aber um das aus aus
> �12 Abs. 3 Nr.3 und Nr.9 implizit folgende Verbot ohne Beschilderung - Nr.3
> gilt nicht f�r den Verf�gungsberechtigten

Wo kann man das nachlesen?
Und wenn es so gedacht ist, warum steht es dann nicht auch im �12
geschrieben?

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