Am Wed, 08 Aug 2018 20:00:09 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:
> Ervin Peters schrieb:
>
>> Am Wed, 08 Aug 2018 00:10:12 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:
>>
>>> Ervin Peters schrieb:
>>>
>>>> Wenn man genauer nachdenkt, ist der Bordstein eine erhebliche
>>>> Gefahrenquelle, da falls es zu einem Überfahren kommt der Radfahrer
>>>> an Ihm straucheln kann und einem Kraftfahrer das Lenkrad entgleiten
>>>> kann.
>>>
>>> Der Bordstein ist nicht zu überfahren, weder durch den Radler noch
>>> durch den Autofahrer.
>>
>> Warum tun es dann so viele Verkehrsteilnehmer?
>>
>> - Beim Ein- und Ausfahren?
>>
>> - Beim 'rechtsvorbei' an Linksabbiegern?
>>
>> - Beim 'ach, ich muß mal kurz halten um meine Schnecke aussteigen zu
>> lassen'?
>>
>> - Beim Ausweichen vor Mülltonnen und widerrechtlich haltenden und
>> parkenden Fahrzeugen auf dem Geh- oder Radweg?
>>
>> - Bei seitenwindböen auf unzurecichend breiten Rad- und Gehwegen?
>>
>> - Bei Fahrfehlern insbesondere durch Unachtsamkeit.
>>
>> Es ist weder verboten, noch tritt es nicht auf Ruppert.
>
> Kapierst du denn wirklich nicht, dass es einen gewissen Unterschied gibt
> zwischen der Situation im Fall des OP und deinen vorstehenden, völlig
> anderen Fällen?
Rupert, ich kapiere sehr wohl den Unterschied zwischen allgemeinen
Aussagen und spezifischen Aussagen im Kontext einer Situation. Deine
Aussage war allgemein und falsch. Außerdem beschreibt sie einen 'soll'
Zustand und nicht einen 'ist' Zustand, den Verkehrsteilnehmer wahrnehmen
sollen und angemessen darauf reagieren. Deine Anmerkung ist also schlicht
Mist.
[...]
>> Was jemand braucht, entscheidet er selbst.
>
> Nein, das eintscheidet er natürlich nicht selbst.
Wer sonst? Du?
> Ansonsten hätten wir
> ja die Situation, dass ein Radler gleibt, er brauche die Fahrbahn für
> seine Gleichgewichtsübungen und da er links unf rechts je 1,5m benötige,
> könne er nur mittig fahren.
Ich entscheide jetzt, das Du mein altes Herrenrad zum Preis von 150.000€
brauchst, überweist Du bitte auf mein Konto!? Ich sende Dir dann das Rad.
> Das ist natürlich falsch.
Nein ist es nicht. Es gibt eine individuelle Situation und da braucht der
Radfahrer diese Abstände - aber das entscheidet er.
>> Was jemand 'zusteht' ist die Anmaßung eines Dritten, was jemand
>> braucht, in unserem konkreten Fall die Definition des 'ausreichenden
>> Abstands' der durch die Rechtsprechung auf 1,5m spezifiziert wurde.
>
> Nein, was jemand zusteht, das regelt das Gesetz.
welches von Menschen, also Dritten gemacht wird. Also eine willkürliche
Anmaßung, wenn es nicht nachvollziehbar auf objektivierbaren Fakten und
sinnvollen gemeinschaftlichen Wertvorstellungen beruht.
Es ist jedenfalls nicht Ermessensspielraum des Überholenden Kraftfahrers
zu bewerten ob der Raum den der Radfahrer einnimmt ihm zusteht oder
nicht, oder ob er ihn braucht oder nicht, sondern das Ermessen liegt
allein in der Wahl des Abstandes. Ob er mit 1,5m auskommt, der Radfahrer
signalisiert das er auch enger vorbeifahren kann oder ob es eine
Situation ist die 2m oder den Verzicht aufs überholen erfordert.
>> Das sich Kraftfahrer anmaßen zu entscheiden das ein Radfahrer weniger
>> Abstand braucht, ohne ihn zu fragen, ist das asoziale und
>> ordnungswidrige Verhalten.
>>
>>>> Denn eine konkrete Grenze ist für das Stammhirn einfacher zu
>>>> verarbeiten,
>>>> wie eine abstrakte, nicht sicht- und meßbare Größe.
>>>
>>> Erwähnte ich schon, dass es wenig nett von dir ist, alle Radfahrer auf
>>> grenzdebile Idioten reduzieren zu wollen?
>>
>> Der kundige Verkehrsmensch weiss, das die grenzdebilen Idioten in
>> diesem Kontext Kraftfahrer sind, denn die entsprechenden Aussagen
>> stammen aus Untersuchungen von Kraftfahrern.
>
> Diese freundlichen und von hoher Sozialkompetenz und enormen Kenntnissen
> zeugenden Formulierungen solltest du wohl besser für Spinnergruppen wie
> dtf oder so reservieren. Hier ist eine juristische Fachgruppe, wo es
> nicht um ideologische Spinnereien sondern um Rechtsfragen geht (gehen
> sollte...)
Ich möchte darauf hinweisen das Du die Worte 'grenzdebil' und 'Idioten',
also diese pauschalen Verunglimpfungen, in die Diskussion gebracht hast,
Deine Art zu Diskutieren und zu Posten also erhebliche Potenziale zu
Respekt, formaler, aussagenlogischer und inhaltlicher Qualität hat.
Ich habe lediglich erwähnt das Verkehrsteilnehmer wenig bewußt agieren,
was in verschiedenen Untersuchungen an Kraftfahrer vor Jahren
nachgewiesen wurde.
Und ich habe erwähnt das die in der 7. Klasse Mathematik grundlegend
behandelte Abstandsdefinition von manchen Amtsrichtern bizarr
'redefiniert' wird.
Als Mutmaßung stellte ich die Motivation der Privilegierung von
Kraftfahrern dar.
Und ich stelle gern noch mal die dadurch auftretende Frage explizit:
Was ist ein Recht wert, welches in Worten beschrieben, durch eine
richterlich, beliebige Redefinition der zugrundeliegenden Begriffe ins
Gegenteil der Intention verkehrt wird? Und vor allem aus so niederen
Motiven wie der Vorteilsgestaltung?
Das Gesetz und die Juristerei verkommt damit zum trumpelnden
Kasperletheater, zum anarchistischen Machtinstrument von Feudalherren und
bizarrer religiöser Wahnvorstellungen.
Ich denke manchmal das ist mit dem Tatbestand der Rechtsbeugung/
Strafvereitelung gemeint, muss mich da aber erst mal schlau machen.
Ervin