nehmen wir mal an, es würde eine Slowakin im Auto eines Deutschen (der
Halter ist und nebendran sitzt) auf der Autobahn mit 110 an einer
Baustelle geblitzt wo die Geschwindigkeit auf 60 begrenzt ist.
Mit welchen Strafen müssen beide rechnen und welche Chancen haben sie
evtl. die Strafen zu umgehen?
Gruß
Daniel
Die Geldstrafe muß der Halter auf jeden Fall zahlen, auch wenn der Fahrer
nicht zu ermitteln ist. Ferner kann drohen, daß man ein Fahrtenbuch führen
muß.
Punkte dürften m.E. nicht drohen, da der deutsche Halter ja nachweislich
(Foto!) nicht selbst gefahren ist und wohl kaum für den Fahrstil eines
Dritten verantwortlich gemacht werden kann (sofern der Fahrer eine gültige
Fahrerlaubnis besitzt - die muß man sich u.U. sogar zeigen lassen, bevor man
denjenigen ans Steuer läßt).
Ich würde folgendes machen:
Schreibe zurück wer gefahren ist (Adresse der Fahrerin im Ausland angeben).
Im Zweifel versucht man dann erst mal von der Dame an das Geld zu kommen. Im
Fall von der Slowakei aber wohl eher nicht mal das, da tendentiell
aussichtslos.
Man das Geld dann vermutlich von Dir fordern.
Bezahl es, und du dürftest Ruhe haben. Ansonsten droht das Fahrtenbuch (und
Du mußt vermutlich trotzdem zahlen). Und laß beim nächsten Mal die Ladies
nicht so aufs Gas treten ;-)
Grüße,
Frank
> "Daniel Fallada" <fal...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
> news:3DDB669A...@gmx.net...
>> Hi,
>>
>> nehmen wir mal an, es würde eine Slowakin im Auto eines Deutschen (der
>> Halter ist und nebendran sitzt) auf der Autobahn mit 110 an einer
>> Baustelle geblitzt wo die Geschwindigkeit auf 60 begrenzt ist.
> Die Geldstrafe muß der Halter auf jeden Fall zahlen, auch wenn der Fahrer
> nicht zu ermitteln ist.
Ist das eine Ausnahme weil die Fahrerin keine Deutsche ist oder
verwechselst du das mit Parkverstößen? Warum sollte der Halter zahlen,
wenn doch die Fahrerin zu erkennen ist?
> Ferner kann drohen, daß man ein Fahrtenbuch führen muß.
Weswegen? Fahrerin ist zu erkennen, Fahrerin zahlt, Ende der
EGschichte. Wenn die Fahrerin nicht zu erkennen ist und der Fahrer
reitet auf der Alberto-Masche, dann kann es zu einem Fahrtnbuch
kommen.
[...]
--
Space - the final frontier
Ist der Fahrer dazu verpflichtet, die Fahrerin zu benennen?
Die Owi-Anzeige bekommt doch erstmal der Halter. Und der kann dann den
Fahrer benennen. Daß die Fahrerin Ausländerin ist dürfte egal sein, da sie
aber im Ausland wohnt dürfte es dem deutschen Staat (Ordnungsamt oder wem
auch immer) unmöglich sein, sie zur Zahlung zu zwingen (geht umgekehrt ja
auch meistens nicht - wenn Du im Ausland eine Knolle bekommst und zahlst sie
nicht, kann Dir in D auch keiner was, so lange Du dieses Land nicht wieder
besuchst - ich weiß, es gibt einige wenige Ausnahmen).
Und da könnte ich mir vorstellen, daß man sich analog zu den Parkverstößen
an den Halter hält - soll der doch sehen, daß er von der Lady sein Geld
zurück bekommt.
>
> > Ferner kann drohen, daß man ein Fahrtenbuch führen muß.
>
> Weswegen? Fahrerin ist zu erkennen, Fahrerin zahlt, Ende der
> EGschichte.
Fahrerin ist wieder in Slowakei und zahlt nicht. Und dann? Haftet man nicht
schon deshalb, weil man sein Fahrzeug weitergibt für Verkehrsverstöße
(Gefährdungshaftung)? Man kann es sich ja dann von der Dame wiederholen.
Warum sollte man einen Unterschied machen zwischen Parkverstößen und
sonstigen Verkehrsverstößen?
Wie regeln das eigentlich Autovermieter? Die dürften doch öfters solche
Fälle haben.
>Wenn die Fahrerin nicht zu erkennen ist und der Fahrer
> reitet auf der Alberto-Masche, dann kann es zu einem Fahrtnbuch
> kommen.
ACK.
Auf jeden Fall dürfte es keine Punkte geben.
Viele Grüße,
Frank
Wenn der Fahrer nicht gerade ein Zeugnisverweigerungsrecht (StPO, Par
52ff) hat, dann ja.
> Die Owi-Anzeige bekommt doch erstmal der Halter. Und der kann dann den
> Fahrer benennen. Daß die Fahrerin Ausländerin ist dürfte egal sein, da sie
> aber im Ausland wohnt dürfte es dem deutschen Staat (Ordnungsamt oder wem
> auch immer) unmöglich sein, sie zur Zahlung zu zwingen (geht umgekehrt ja
> auch meistens nicht - wenn Du im Ausland eine Knolle bekommst und zahlst
sie
> nicht, kann Dir in D auch keiner was, so lange Du dieses Land nicht wieder
> besuchst - ich weiß, es gibt einige wenige Ausnahmen).
soweit richtig, Ausnahme Österreich und sehr bald die ganze EU.
> Und da könnte ich mir vorstellen, daß man sich analog zu den Parkverstößen
> an den Halter hält - soll der doch sehen, daß er von der Lady sein Geld
> zurück bekommt.
Na ja, Du kannst es Dir vorstellen? Ist aber schlicht und einfach falsch, in
Deutschland gilt Halterhaftung nur im ruhenden Verkehr.
> > > Ferner kann drohen, daß man ein Fahrtenbuch führen muß.
nur wenn man die "ich kann mich nicht erinnern"-Tour fährt. Gibt man den
Fahrer wahrheitsgemäß an, gibt es keinen Grund für ein Fahrtenbuch. Im
vorliegenden Fall sollten sich die Beteiligten allerdings überlegen,
inwiefern die Fahrerin auch in Zukunft in Deutschland autofahren bzw. sich
überhaupt aufhalten will/muß. Die Behörden könnten gegen sie ein Fahrverbot
für Deutschland aussprechen, und bei einem zukünftigen Aufenthalt in
Deutschland auch ein Bußgeld eintreiben, wenn man sie zufällig zu fassen
kriegt.
> Warum sollte man einen Unterschied machen zwischen Parkverstößen und
> sonstigen Verkehrsverstößen?
Die Frage "warum" im Zusammenhang mit Verkehrsrecht ist im allgemeinen
sinnlos.
> Wie regeln das eigentlich Autovermieter? Die dürften doch öfters solche
> Fälle haben.
Die geben eben auch Name und Adresse des Fahrers / Mieters an. An das Geld
zu kommen ist Sache der Behörden. Im Ausland ist das allerdings oft anders,
da es dort oft Halterhaftung auch für Geschwindigkeitsverstöße gibt. Da
sichern sich die Vermieter so ab, daß sie ggf. Deine Kreditkarte belasten
oder Dich sonstwie in Regress nehmen können.
Gruß,
Friedrich
> > > > Ferner kann drohen, daß man ein Fahrtenbuch führen muß.
>
> nur wenn man die "ich kann mich nicht erinnern"-Tour fährt. Gibt man den
> Fahrer wahrheitsgemäß an, gibt es keinen Grund für ein Fahrtenbuch.
Wir hatten hier doch kürzlich den Thread (sinngemäß) "Sohnemann zu schnell
gefahren, soll ich den Verstoß auf mich nehmen und Punkte kassieren?".
Dann hätte er hier ja einfach irgendeinen Fahrer im Ausland angeben müssen
(Kumpel aus dem Urlaub war zu Besuch, hat sich meinen Wagen ausgeliehen und
sich blitzen lassen) und wäre aus dem Schneider gewesen, da er ja nicht auf
dem Foto erkennbar war? Eine Adresse im Ausland dürfte schnell zu finden und
von Deutschland aus kaum zu überprüfen sein.
Ist das wirklich so einfach?
Grüße,
Frank
> "Friedrich Ostertag" <1614...@onlinehome.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:arg8fv$brg$1...@news.online.de...
>> > > > Ferner kann drohen, daß man ein Fahrtenbuch führen muß.
>>
>> nur wenn man die "ich kann mich nicht erinnern"-Tour fährt. Gibt man den
>> Fahrer wahrheitsgemäß an, gibt es keinen Grund für ein Fahrtenbuch.
> Wir hatten hier doch kürzlich den Thread (sinngemäß) "Sohnemann zu schnell
> gefahren, soll ich den Verstoß auf mich nehmen und Punkte kassieren?".
> Dann hätte er hier ja einfach irgendeinen Fahrer im Ausland angeben müssen
> (Kumpel aus dem Urlaub war zu Besuch, hat sich meinen Wagen ausgeliehen und
> sich blitzen lassen) und wäre aus dem Schneider gewesen, da er ja nicht auf
> dem Foto erkennbar war?
Du kannst auch sagen du seist so besoffen gewesen daß du dich schlicht
nicht mehr dran erinnerst, wer gefahren ist.
> Eine Adresse im Ausland dürfte schnell zu finden und von Deutschland
> aus kaum zu überprüfen sein.
> Ist das wirklich so einfach?
Was soll an einer Falschaussage schon schwierig sein? Schwerwiegend
werden erst die Konsequenzen, wenn nämlich der 'Kumpel' aufeinmal
auftaucht, nachweist daß er zur gegebenen Zeit deinen Wagen nicht
gefahren hat und Du dann wegen uneidlcher Falschaussage und (je nach
Verärgerungsgrad des Kumpels) Verleumdung bzw. falsche Beschuldigungen
dran bist.
Naja, daß ist dann immerhein ein (uneidliche) Falschaussage, d.h. eine
Straftat, die entsprechend hart bestraft werden kann, wenn es
rauskommt.
Wenn dann z.B: das Foto noch nachbearbeitet wird, und er dann doch
identiziert wird (Du glaubst nicht, was heutzutage selbst aus einem
völlig unscharfen Bild zu machen ist), wird das nicht nur teuer,
sondern kann richtig übel werden.
Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * je...@feurio.de
Feurio! - The program for burning audio-CDs:
http://www.feurio.net or http://www.feurio.de
:-)
>
> > Eine Adresse im Ausland dürfte schnell zu finden und von Deutschland
> > aus kaum zu überprüfen sein.
>
> > Ist das wirklich so einfach?
>
> Was soll an einer Falschaussage schon schwierig sein? Schwerwiegend
> werden erst die Konsequenzen, wenn nämlich der 'Kumpel' aufeinmal
> auftaucht, nachweist daß er zur gegebenen Zeit deinen Wagen nicht
> gefahren hat und Du dann wegen uneidlcher Falschaussage und (je nach
> Verärgerungsgrad des Kumpels) Verleumdung bzw. falsche Beschuldigungen
> dran bist.
Es ging ja eher darum, einen "Kumpel" zu erfinden, den es gar nicht gibt,
irgendeine Adresse in Hinterusbekistan anzugeben die wegen SO einem Verstoß
gar nicht überprüft wird. Da wird u.U. der Bußgeldbescheid hingeschickt,
kommt als "unzustellbar" zurück und fertig. Zumindest wenn die Adresse
außerhalb der EU liegt wird da niemand ermittelt. Ich habe in einer früheren
Firma mal mitbekommen, daß eine ehemalige Mitarbeiterin aus Lettland von der
Kripo wegen Scheckbetruges gesucht wurde (immerhin ein ernsteres Delikt als
eine Geschwindigkeitsübertretung) - und obwohl wir der Polizei sowohl
Adresse als auch Telefonnummer der Dame in Riga nennen konnten, sagte man
uns gleich, daß man nicht weiter ermittlen werde, da es aus Kostengründen
nicht rentabel wäre, auch nur in Riga anzurufen.
Wegen einer 50 Euro-Knolle wird sich keiner bemühen, in der Slowakei zu
ermitteln.
Deshalb schien es mir ja so unwahrscheinlich, daß man sich in dem Fall so
einfach drücken kann. Andererseits bringt es ja nur was, wenn man nicht
selbst gefahren ist (wie in dem besagten Thread, wo Sohnemann das Auto
mitgenommen hat), sonst hat man kiene Chance (Foto).
Grüße,
Frank
Wenn die Alternative darin besteht daß jemand aufgrund der Punkte seinen
Führerschein verliert (so war es wohl in dem Thread mit dem Sohnemann) ist
die Frage, was einen schlimmer trifft - Führerschein SICHER weg wenn man
ehrlich ist oder man lügt und hofft daß keiner es merkt.
>
> Wenn dann z.B: das Foto noch nachbearbeitet wird, und er dann doch
> identiziert wird (Du glaubst nicht, was heutzutage selbst aus einem
> völlig unscharfen Bild zu machen ist), wird das nicht nur teuer,
> sondern kann richtig übel werden.
Das ist wahr, wenn der Mensch auf dem Foto gefunden wird dürfte es bitter
werden.
Grüße,
Frank
<snip>
> > nicht, kann Dir in D auch keiner was, so lange Du dieses Land nicht
wieder
> > besuchst - ich weiß, es gibt einige wenige Ausnahmen).
>
> soweit richtig, Ausnahme Österreich und sehr bald die ganze EU.
>
Wie genau ist die Ausnahme definiert? Gilt dies auch (oder speziell) für
Ausländer aus D?
Gruss und merci!
Hanniel
Also ich fänd Halterhaftung Klasse. Endlich Schluß mit dem "Ich kann
mich nicht erinnern wer letzte Woche mit meinem Auto gefahren ist".
Leute die soetwas sagen sind meißt die die ihren Schlüssel nur unter
Tränen (und Androhung von Gewalt falls das Auto nen Kratzer hat) in der
Werkstatt abgeben und sonst niemals jemanden fahren lassen würden. Man
muß bei der Halterhaftung ja nicht zwangsweise Punkte kassieren, es
reicht ja zu sagen wer gefahren ist.
Und wenn es Mama, Papa oder der Sohn ist, wenn jemand mit meinem Auto
Scheiße baut soll er gefälligst dazu stehen und die Konsequenzen tragen.
Genauso wie er es mit seinem Auto auch hätte machen müssen.
Grüße
Enrico
"Ist der Halter (=Beifahrer) dazu verpflichtet, die Fahrerin zu benennen?"
...sollte es natürlich heißen.
Aber ich die Frage wurde ja inzwischen trotzdem beantwortet :-)
>Naja, daß ist dann immerhein ein (uneidliche) Falschaussage, d.h. eine
>Straftat, die entsprechend hart bestraft werden kann, wenn es
>rauskommt.
aber nur, wenn der Polizist bzw. der Beamte im Ordnungsamt im Nebenjob
Richter ist.
Die uneidliche Falschaussage ist nämlich nur dann strafbar, wenn sie
gegenüber einer zur Aufnahme eidlicher Aussagen berechtigten Person
gemacht wird.
Und auch dann nur, wenn man als Zeuge oder als Sachverständiger
einvernommen wird.
Als Beschuldigter darf man uneidlich lügen, dass die Schwarte kracht.
Klaus
--
http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren
Gruß
Olaf
Dann würde die Polizei aber ermitteln. Und die Wahrscheinlichkeit, daß dann
über das Blitzfoto der Sohn identifiziert wird ist, zumindest wenn er noch
im elterlichen Haushalt wohnt, recht hoch. Akzeptiert der Fahrzeughalter
aber das Bussgeld nebst Punkten ohne Widerspruch, ist der Fall
abgeschlossen, ohne daß die Übereinstimmung mit dem Fahrerfoto kontrolliert
wird.
Wenn man allerdings sicher ist, daß kein brauchbares Foto existiert, sollte
man sich immer auf irgendwelche fremden Fahrer rausreden, die nicht
nachvollzogen werden können. Das ist aber inzwischen recht selten (Anzeige
ohne Foto).
Gruß,
Friedrich
besonders Ausländer aus D! Zwischen A und D existiert ein
Rechtshilfeabkommen, wonach die Behörden gegenseitig das Eintreiben von
Bußgeldern übernehmen. Dies jedoch nur insoweit der Tatbestand auch im
eigenen Land geahndet würde, und nicht bei Beträgen unter 50 ? wg. Aufwand.
Beispiel: In Österreich von einem stationären Blitzer erwischt worden. ->
Deutsche Behörde stellt den Bußgeldbescheid zu, und treibt auch bei
Zahlungsunwilligkeit das Geld ein. Ist der Fahrzeughalter jedoch nicht der
Fahrer, und gibt er den tatsächlichen Fahrer nicht an, dann müßte nach
österreichischem Recht der Halter zahlen, bzw. genau genommen bekommt er für
das Nicht-Nennen des Fahrers nun seinerseits ein Bußgeld aufgebrummt. Das
wiederum wird von der deutschen Behörde nicht eingetrieben, da dies in
Deutschland nicht verhängt werden würde.
Eine derartige Verfolgung von Verkehrsvergehen auch im Heimatland soll
demnächst auf die ganze EU ausgedehnt werden. Ich bin sehr gespannt, was
dabei rauskommt. Kritisch ist das vor allem deshalb, weil im Ausland (gerade
auch in Österreich) z.T. weit geringere Ansprüche an die Beweisführung
gelten. Ich möchte nicht erleben, daß ein deutsche Behörde mir den
Führerschein abnimmt, weil ein österreichischer Polizist ohne jede Messung
mit geschultem Auge "gesehen" hat, daß ich mindestens 30 km zu schnell war.
(In A geht das!).
Gruß,
Friedrich