ich lasse die (längere) Hintergrundgeschichte vorläufig erstmal weg
und komme direkt zur sich daraus ergebenden Frage (falls die
Geschichte zur Beantwortung eine Rolle spielen sollte, liefere ich
sie aber gerne nach ;-):
Ist es einem Anwohner erlaubt, in einer Wohnsiedlung, bzw. einer
Spielstraße Verkehrsschilder nach seinem Gutdünken (konkret:
Parkverbotsschilder) aufzustellen? Die Dinger wurden nicht fest
einbetoniert sondern es handelt sich um die Variante, die man
manchmal auf Baustellen oder Volksfesten sieht, mit einem Autoreifen
als Standfuß unten dran.
Zu 99% kann ich mir die Antwort schon selbst denken, aber ich würde
gerne noch ein paar unabhängige Meinungen hören. Davon, daß diese
Schilder keinerlei rechtliche Bedeutung haben, gehe ich einfach mal
aus; wie sieht es mit dem Aufstellen an sich aus - handelt es sich
dabei um eine Ordnungswidrigkeit (oder etwas vergleichbares)?
danke im Voraus und
gruß,
marc
PS: X-Post nach de.soc.recht.misc und de.soc.recht.strassenverkehr,
da ich nicht sicher war, welche Gruppe [besser] passt. Bei Bedarf
bitte entsprechendes f'up setzen.
--
Marc Scherwinski
Wenn es sich um Privatgelaände handelt, darf der Eigentümer aufstellen was
er will.
Ansonsten bedarf es einer Genehmigung.
> Zu 99% kann ich mir die Antwort schon selbst denken, aber ich würde
> gerne noch ein paar unabhängige Meinungen hören. Davon, daß diese
> Schilder keinerlei rechtliche Bedeutung haben, gehe ich einfach mal
> aus;
Das ist so pauschal falsch.
> wie sieht es mit dem Aufstellen an sich aus - handelt es sich
> dabei um eine Ordnungswidrigkeit (oder etwas vergleichbares)?
Das kommt darauf an.
Gruß
Axel
>> Ist es einem Anwohner erlaubt, in einer Wohnsiedlung, bzw.
>> einer Spielstraße Verkehrsschilder nach seinem Gutdünken
>> (konkret: Parkverbotsschilder) aufzustellen? Die Dinger wurden
>> nicht fest einbetoniert sondern es handelt sich um die
>> Variante, die man manchmal auf Baustellen oder Volksfesten
>> sieht, mit einem Autoreifen als Standfuß unten dran.
>
> Wenn es sich um Privatgelaände handelt, darf der Eigentümer
> aufstellen was er will.
> Ansonsten bedarf es einer Genehmigung.
Es handelt sich definitiv *nicht* um Privatgelände, sondern um die
Spielstraße (also die Fahrbahn) an sich.
>> Zu 99% kann ich mir die Antwort schon selbst denken, aber ich
>> würde gerne noch ein paar unabhängige Meinungen hören. Davon,
>> daß diese Schilder keinerlei rechtliche Bedeutung haben, gehe
>> ich einfach mal aus;
>
> Das ist so pauschal falsch.
Gut, dann gehen wir davon aus, daß keine Genehmigung und auch sonst
kein zwingender Grund (Baustelle, Umzug, ...) vorliegt. Vielleicht
an dieser Stelle doch ein paar Worte mehr zum Hintergrund: Es ist
so, daß es einem oder mehreren Anwohnern offenbar ein Dorn im Auge
ist, wenn an bestimmten Stellen Fahrzeuge abgestellt werden; seit
einigen Wochen verteilen diese Anwohner selbstentworfene "Knöllchen"
falls dort doch mal ein Fahrzeug geparkt wird. Heute morgen entdecke
ich nunmehr als neueste Variante die "provisorischen"
Verkehrsschilder und aus diesem Grunde auch meine Frage.
>> wie sieht es mit dem Aufstellen an sich aus - handelt es sich
>> dabei um eine Ordnungswidrigkeit (oder etwas vergleichbares)?
>
> Das kommt darauf an.
Und wie würde es sich unter den o.g. Voraussetzungen verhalten?
gruß,
marc
--
Marc Scherwinski
Mach ein Foto davon und frage bei der nächsten Polizeidienststelle nach, ob denen was bekannt ist,
das da was stehen soll (natürlich ohne deine Vermutung hinsichtlich des Täters kundzutun).
Die werden vermutlich die Schilder entfernen lassen (durch den Bauhof) und da der Aufsteller
zunächst nicht so einfach zu ermitteln ist das ganze auf sich beruhen lassen.
Aber jetzt:
Der misteriöse Aufsteller wird es dann vielleicht erneut versuchen und jetzt kommt der Moment, wo Du
mit Deiner Videokamera verdeckt das ganze beweislich festhältst und das Band anonym in den
Briefkasten des Reviers einwirfst (natürlich mit Namen und Anschrift des schuldigen)
Erfolgsaussicht schätze ich auf 50%
HTH
Marco
> Mach ein Foto davon und frage bei der nächsten Polizeidienststelle nach,
ob denen was bekannt ist,
> das da was stehen soll (natürlich ohne deine Vermutung hinsichtlich des
Täters kundzutun).
> Die werden vermutlich die Schilder entfernen lassen (durch den Bauhof) ...
Die werden vermutlich sagen: "wenn die Schilder dort
stehen, dann bestimmt zurecht" und gar nichts machen.
So bin ich mal wegen Stopp-Schildern auf der BAB A8
zwischen Sulzemoos und Dachau abgewimmelt worden
(vermutlich von einer ehemaligen Baustelleineinfahrt
etc. vergessen). Ich war schon echt in Versuchung,
wenn ich dort vorbeikomme, wirklich bis zum Stop zu
bremsen. Aber 1 Monat später waren die Schilder doch
endlich weg.
MfG
Thomas
Mach mal. ;-)
> Ist es einem Anwohner erlaubt, in einer Wohnsiedlung, bzw. einer
> Spielstraße Verkehrsschilder nach seinem Gutdünken (konkret:
> Parkverbotsschilder) aufzustellen? Die Dinger wurden nicht fest
> einbetoniert sondern es handelt sich um die Variante, die man
> manchmal auf Baustellen oder Volksfesten sieht, mit einem Autoreifen
> als Standfuß unten dran.
Nö! Ist sogar verboten.
> Zu 99% kann ich mir die Antwort schon selbst denken, aber ich würde
> gerne noch ein paar unabhängige Meinungen hören. Davon, daß diese
> Schilder keinerlei rechtliche Bedeutung haben, gehe ich einfach mal
> aus; wie sieht es mit dem Aufstellen an sich aus - handelt es sich
> dabei um eine Ordnungswidrigkeit (oder etwas vergleichbares)?
Nein. Sollte sogar schon ne Strafsache sein. Eingriff in Strassenverkehr
oder ähnliches. Das gibt mächtig Ärger.
Da Du noch schreibst, daß der Typ Parkknöllchen verteilt ... das ist dann
noch mal was für Sich und kann bsi zu Betrug usw. gehen.
Fotografieren, wie er son Schild aufstellt / Knöllchen "verteilt" und
Anzeigen.
> Der misteriöse Aufsteller wird es dann vielleicht erneut versuchen
> und jetzt kommt der Moment, wo Du mit Deiner Videokamera verdeckt
> das ganze beweislich festhältst und das Band anonym in den
> Briefkasten des Reviers einwirfst (natürlich mit Namen und Anschrift
> des schuldigen)
Warum anonym? Daß das Ermittlungen auslöst, um den Anzeigenden
festzustellen, ist Dir klar?
--
"Mein Lieblingswasser kostet pro Kasten bei Minimal 1,53 EUR, und das
ist günstig. Und weil es günstig ist, und ich es kaufe, denke ich, bei
dafa richtig zu sein :-)" -- Nicole Cirocki in
<3C9A2B69...@nicole.aldibaran.de> in de.alt.fan.aldi
> Wenn es sich um Privatgelaände handelt, darf der Eigentümer aufstellen was
> er will.
So, daß man es von der Straße aus sieht und auf die Straße bezieht?
Kaum ...
--
It's not that I'm afraid to die. I just don't want to be there when it happens.
[Woody Allen]
> Ist es einem Anwohner erlaubt, in einer Wohnsiedlung, bzw. einer
> Spielstraße Verkehrsschilder nach seinem Gutdünken (konkret:
> Parkverbotsschilder) aufzustellen?
Spielstraße. Parkverbotsschilder. Hm.
Also, wenn du mit Spielstraße einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen
325) und mit Parkverbot ein Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 283) meinst,
macht Dein Vorhaben keinen sinn. Laut $42 StVO 4a ist das Halten und
Parken außerhalb der markierten Flächen unzulässig.
Also, keine Schilder aufstellen, nur Ordnungsamt bemühen ;))
Vielleicht klärst Du und aber trotzdem über den konkreten Vorfall auf.
Bis denn...
Steffen
--
FZS600@8Mm (3Mm) - Die Drehorgel
CB450N@45Mm (15 Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; Fl. 3 P.; KoMA#810; dlisugc#810;
Bebef@IRC
Kann ich mir kaum vorstellen. Der Ursprungs-Frager hat ja geschrieben, dass
es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Er hat zwar
"Spielstraße" geschrieben, aber diese Diskussion hatten wir ja letztens
erst. Und innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches ist das Parken
ohnehin nur auf den entsprechend markierten Plätzen erlaubt, so dass die
Leute wohl dort, wo die Anwohner sich aufregen, vermutlich ohnehin nicht
parken dürften.
Also sollte der Ursprungs-Frager einfach die Polizei bitten, dort
gelegentlich tätig zu werden.
Ich habe die misc-Gruppe mal rausgenommen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Ich glaube nicht, dass es sich um eine Spielstrasse (Zeichen 250 mit
spielendem Kind als Zusatzzeichen) handelt, sondern nur um einen verkehrs-
beruhigten Bereich (Zeichen 325),
In einer echten Spielstrasse duerften gar keine Autos fahren (und auch
nicht parken); in einem verkehrsberuhigten Bereich nur auf dafuer gekenn-
zeichneten Bereichen (StVO Par. 42(4a)V).
Stehen diese Schilder denn auf einer eigens als solche bezeichneten
Parkflaeche?
> > Verkehrsschilder nach seinem Gutdünken (konkret: Parkverbotsschilder)
> > aufzustellen?
Nein, aber das Parkverbot gilt dort auch ohne dieses Schild.
> > Zu 99% kann ich mir die Antwort schon selbst denken, aber ich würde
> > gerne noch ein paar unabhängige Meinungen hören. Davon, daß diese
> > Schilder keinerlei rechtliche Bedeutung haben, gehe ich einfach mal
> > aus; wie sieht es mit dem Aufstellen an sich aus - handelt es sich
> > dabei um eine Ordnungswidrigkeit (oder etwas vergleichbares)?
>
> Nein. Sollte sogar schon ne Strafsache sein. Eingriff in Strassenverkehr
Du meinst StGB Par. 315b(1)?
Wenn der OP nichts entscheidendes verschwiegen hat, sit der nicht ein-
schlaegig.
> oder ähnliches.
Gibt es nicht im StGB.
> Da Du noch schreibst, daß der Typ Parkknöllchen verteilt ... das ist dann
> noch mal was für Sich und kann bsi zu Betrug usw. gehen.
Glaube ich nicht.
Marc sollte mal den Text eines solchen "Knoellchens" posten; aber ich ver-
mute mal, dass weder Taeuschung im Rechtsverkehr noch Bereicherungsabsicht
vorliegt.
> Fotografieren, wie er son Schild aufstellt / Knöllchen "verteilt" und
> Anzeigen.
Das koennte nach hinten losgehen - nachdem ds Parken an dieser Stelle tat-
saechlich verboten ist, koennte die zustaendige Behoerde die Anzeige auch
zum Anlass nehmen, die kommunale Parkueberwachung auch dort mal vorbeizu-
schicken und echte Knoellchen zu verteilen.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>907
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-jp`Cqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-(m
=e%80)&&I*l+_*_<6&&26-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
Nicht unbedingt, da dieses Vergehen von Amts wegen verfolgt werden wird.
Anonym deswegen, weil das vor Repressalien und nachbarschaftlichem Unfrieden durch den Angezeigten
schützen soll.
Ich kann Dir garantieren, daß Du deines Lebens nicht froh wirst, wenn er herausbekommt, wer ihn
angeschwärzt hat.
Marco
Den stoeren die Schilder ja gerade.
Ich vermute mal, dass er sein Auto vorschriftswidrig im verkehrsberuhigten
Bereich parkt und daher eher ein Interesse daran hat, dass die Polizei sich
nicht um diese Strasse kuemmert...
>> Ist es einem Anwohner erlaubt, in einer Wohnsiedlung, bzw.
>> einer Spielstraße Verkehrsschilder nach seinem Gutdünken
>> (konkret: Parkverbotsschilder) aufzustellen?
>
> Spielstraße. Parkverbotsschilder. Hm.
Es handelt sich in der Tat um einen verkehrsberuhigten Bereich,
nicht um eine Spielstraße - Fehler meinerseits.
> Also, wenn du mit Spielstraße einen verkehrsberuhigten Bereich
> (Zeichen 325) und mit Parkverbot ein Halteverbot (Zeichen 286
> bzw. 283) meinst, macht Dein Vorhaben keinen sinn. Laut $42 StVO
> 4a ist das Halten und Parken außerhalb der markierten Flächen
> unzulässig.
Dazu siehe oben. Es handelt sich aber definitiv *nicht* um meine
Idee ;-).
> Vielleicht klärst Du und aber trotzdem über den konkreten
> Vorfall auf.
Sobald ich heute abend genügend Zeit habe, werde ich die komplette
Story mal posten (evtl. mit Fotos zum besseren Verständnis).
> Die werden vermutlich sagen: "wenn die Schilder dort
> stehen, dann bestimmt zurecht" und gar nichts machen.
Also doch eher bei der StVB nachfragen (in der Regel der Kreis).
--
Education is what survives when what has been learned has been forgotten.
[B.F. Skinner]
> Ich glaube nicht, dass es sich um eine Spielstrasse (Zeichen 250
> mit spielendem Kind als Zusatzzeichen) handelt, sondern nur um
> einen verkehrs- beruhigten Bereich (Zeichen 325),
Das stimmt. Fehler meinerseits.
> Marc sollte mal den Text eines solchen "Knoellchens" posten;
> aber ich ver- mute mal, dass weder Taeuschung im Rechtsverkehr
> noch Bereicherungsabsicht vorliegt.
Nein, wahrscheinlich keines von beiden; das scheint relativ sicher,
wenn man den Hintergrund kennt. Den Text kann ich leider nicht
posten, da ich dort im Allgemeinen niemals parke und somit noch
keine "Knolle" bekommen habe; ich habe sie nur mal an anderen
Fahrzeugen gesehen und gelesen, Text ist mir nur noch ganz grob im
Gedächtnis. Wie schon in meinem Posting an Steffen geschrieben: Ich
werde heute abend die ganze Geschichte mal posten und evtl. noch ein
Foto von der Situation ins Netz stellen.
>(Zeichen 250 mit spielendem Kind als Zusatzzeichen)
FYI: Das spielende Kind auf Zusatzzeichen ist Zeichen 1010-10 :-)
Jens
>Also, wenn du mit Spielstraße einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen
>325) und mit Parkverbot ein Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 283) meinst,
>macht Dein Vorhaben keinen sinn. Laut $42 StVO 4a ist das Halten und
>Parken außerhalb der markierten Flächen unzulässig.
nur das Parken, und auch das nicht zum Ein- oder Aussteigen und zum
Be- oder Entladen.
>> Ist es einem Anwohner erlaubt, in einer Wohnsiedlung, bzw. einer
>> Spielstraße Verkehrsschilder nach seinem Gutdünken (konkret:
>> Parkverbotsschilder) aufzustellen? Die Dinger wurden nicht fest
>> einbetoniert sondern es handelt sich um die Variante, die man
>> manchmal auf Baustellen oder Volksfesten sieht, mit einem Autoreifen
>> als Standfuß unten dran.
>
>Wenn es sich um Privatgelaände handelt, darf der Eigentümer aufstellen was
>er will.
was genau muss denn erfuellt sein, damit es sich um 'Privatgelaende'
handelt?
> nur das Parken, und auch das nicht zum Ein- oder Aussteigen und zum
> Be- oder Entladen.
Ja, stimmt, das war ein falscher fehler von mir ;)
Ich nehme an, du meinst einen verkehrsberuhigten Bereich! Meines Wissens
darf dort nur an besonders gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden!
Somit bedarf es keiner zusätzlichen Schilder die Stellen betreffend, die
nicht als Parkflächen ausgewiesen sind!
HTH
Christian
Jens Müller schrieb:
>
> Axel Böhm <wirdge...@axel-boehm.com> writes:
>
> > Wenn es sich um Privatgelaände handelt, darf der Eigentümer aufstellen was
> > er will.
>
> So, daß man es von der Straße aus sieht und auf die Straße bezieht?
> Kaum ...
Na ja, wir haben hier einen, der hat in seinem Vorgarten ein
Hauptsignal der Bahn stehen. Gut sichtbar auf die Straße bezogen.
Zulässig? ;-)
(Ich hatte den Mann früher im Verdacht, dort vor Geschwindigkeits-
messungen warnen zu wollen, aber die Signalstellung ist fixiert.)
Aber ich gebe Dir gegen Axel recht: man kann _nicht_ irgendwelche
Verkehrsschilder aufstellen, nur weil der Boden Privateigentum ist.
Das ist die Kehrseite der alten Geschichte, dass die Verkehrsregeln
auf "öffentlichen Straßen" und zwar unabhängig von den Eigentums-
verhältnissen an den Grundstücken gelten.
--
Dr. Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Die Kröte kroch mit großem Schnaufen / bedächtig auf den Maulwurfhaufen
und sah sich um, von Stolz geschwellt: Wie groß ist doch die weite Welt
"Allegorie auf einen Rechtsreferendar", Heinrich Seidel
Da besteht doch keine Verwechslungsgefahr. Wird sich bestimmt um ein
Formsignal handeln, richtig? Wenn direkt daneben eine Bahnstrecke verliefe,
wäre es natürlich anders.
> Aber ich gebe Dir gegen Axel recht: man kann _nicht_ irgendwelche
> Verkehrsschilder aufstellen, nur weil der Boden Privateigentum ist.
> Das ist die Kehrseite der alten Geschichte, dass die Verkehrsregeln
> auf "öffentlichen Straßen" und zwar unabhängig von den Eigentums-
> verhältnissen an den Grundstücken gelten.
Wenn jemand ein Grundstück an einer Einbahnstraße hat, und da fahren
Besucher manchmal aus Unwissenheit falsch herum raus, darf er dann ein
rundes blaues Schild mit weißem Pfeil "vorgeschriebene Fahrtrichtung
rechtsrum" an seiner Ausfahrt aufstellen?
Ich kann mich an eine lustige Geschichte aus Karlsruhe vor ein paar
Jahren erinnern. Dort haben ein paar Spaßköpfe selbstentworfene neue
Verkehrszeichen in der Stadt aufgehängt. Diese Schilder wurden wohl
fest an vorhandene Pfähle etc. montiert.
Resümee war wohl, soweit es durch die Medien ging, daß die ganze
Geschichte lediglich als Ordnungswidrigkeit zu behandeln sei, da von
den Verkehrszeichen durchgängig keine Gefährdung ausging.
Soweit aus der Erinnerung. Bitte auf jeden Fall selbst recherchieren.
Vielleicht ist ja im Netz das Urteil oder Sekundärberichterstattung
darüber zu finden.
Daniel
Ganz sicher nicht mehr oft, die Schilder sind teuer.
Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/
>Wenn jemand ein Grundstück an einer Einbahnstraße hat, und da fahren
>Besucher manchmal aus Unwissenheit falsch herum raus, darf er dann ein
>rundes blaues Schild mit weißem Pfeil "vorgeschriebene Fahrtrichtung
>rechtsrum" an seiner Ausfahrt aufstellen?
gelegentlich werden solche nichtamtlichen Schilder dadurch gekennzeich-
net, dass sie in Falschfarben ausgeführt werden.
In der Einfahrt zu unserem Parkplatz ist z.B. ein in grün statt rot
gestaltetes "Verbot für Fahrzeuge aller Art" angebracht.
Klaus
--
http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren
Es ist unnötig.
In verkehrberuhigten Zonen (= Spielstraßen) ist das Parken
sowieso verboten.
Frank
Marc Scherwinski wrote:
> ich lasse die (längere) Hintergrundgeschichte vorläufig erstmal weg
Würde mich dennoch interessieren.
> Ist es einem Anwohner erlaubt, in einer Wohnsiedlung, bzw. einer
> Spielstraße Verkehrsschilder nach seinem Gutdünken (konkret:
> Parkverbotsschilder) aufzustellen?
Nach seinem Gutdünken nicht.
Die zuständige Strassenverkehrsbehörde kann ihm aber eine Erlaubnis dazu
erteilt haben. Eine solche Erlaubnis ist jedoch meistens zeitlich
befristet. Z.B. Genehmigung zum Aufstellen von Parkverbotsschildern zum
Freihalten von Stellfläche für ein Umzugsunternehmen.
> Die Dinger wurden nicht fest
> einbetoniert sondern es handelt sich um die Variante, die man
> manchmal auf Baustellen oder Volksfesten sieht, mit einem Autoreifen
> als Standfuß unten dran.
Eine andere Variante würde die Strassenverkehrsbehörde nicht genehmigen.
> gerne noch ein paar unabhängige Meinungen hören. Davon, daß diese
> Schilder keinerlei rechtliche Bedeutung haben, gehe ich einfach mal
> aus;
Damit liegst Du falsch. Als Verkehrsteilnehmer hast Du dich an die
Schilder zu halten. Nur die Strassenverkehrsbehörde kann deren
Unrechtmäßigkeit feststellen. Parkst Du dort also kannst Du auch ein
Strafmandat bekommen.
Jetzt verrat uns aber bitte mal die Vorgeschichte.
Gruss
Ralf
> Es ist unnötig.
> In verkehrberuhigten Zonen (= Spielstraßen) ist das Parken
> sowieso verboten.
Verkehrsberuhigt ist eben nicht gleich Spielstraße!!! Verkehrsberuhigt wird
durch Zeichen 325 begonnen. Hier ist das Parken nur in den gekennzeichneten
Flächen ERLAUBT!
Den Begriff der Spielstraße an sich gibt es IMHO gar nicht, Sport und Spiel
können allerdings mit einer Schilderkombination von 101 (Gefahrstelle) oder
250 (Verbot für FZ aller Art) im Zusammenhang mit Zusatzschildern
(Spielendes Kind, Skifahrer etc) erlaubt sein. Steht in §31 StVO.
> > Unser Nachbar schneidet trotz mehrmaliger mündlicher Aufforderung seine
> > Hecke nicht zurück. Mittlerweile ragt die Hecke gut 1m in unser
> Grundstück.
>
> Wir haben Probleme in Deutschland .........
Das gleiche kann ich hier nur wiederholen:
> Der misteriöse Aufsteller wird es dann vielleicht erneut versuchen und
> jetzt kommt der Moment, wo Du mit Deiner Videokamera verdeckt das
> ganze beweislich festhältst und das Band anonym in den Briefkasten des
> Reviers einwirfst (natürlich mit Namen und Anschrift des schuldigen)
> Erfolgsaussicht schätze ich auf 50%
Volkssport Nr. 1 in Deutschland. Nachbarn beobachten (und ggf. auch filmen...;-)
Erst hielt ich den Kerl aus meiner Sig für durchgeknallt, langsam kann ich
nachvollziehen, was er meint.
Gruß,
Chr.
--
"Aufgrund unserer Erfahrung und unseres Wissens halten
wir unsere Umwelt für "normal", im Sinne von regelmässig."
Martin Kuehn in de.soc.weltanschauung.christentum
na ja, wenns keiner war, und keiner sieht....
x.l.r.r.a.s.d.f.w.ö.ö.i.h.r.t.v.h.b.n.q.@.ich...
> was genau muss denn erfuellt sein, damit es sich um 'Privatgelaende'
> handelt?
Es darf sich nicht um eine als "öffentlich" gewidmete Fläche handeln. -->
Grundbuch/ Kataster
Gruß Steffen
>> was genau muss denn erfuellt sein, damit es sich um 'Privatgelaende'
>> handelt?
>Es darf sich nicht um eine als "öffentlich" gewidmete Fläche handeln. -->
>Grundbuch/ Kataster
also ein weitaus schwaecheres Kriterium als das fuer zulaessiges
Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Wie?
§ 32 (2) StVO: "Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte
sind
wirksam zu verkleiden."
Gruß
Axel
> Nein, sie werden sagen: Wenn die Schilder dort stehen, dann sind sie zu
> beachten. Und damit haben sie recht.
Nein, haben sie nicht. Ein VA, der nicht von einer Behörde erlassen
wurde, ist gar keiner.
--
"Wehrgerechtigkeit als sozialpolitischer Luxus. Gleichheit und Gerechtigkeit als
Zeitgeisterscheinung. Wes Geistes Kind ist der [=Volker Zastrow] eigentlich?"
Simon Theissen in <a9rrvg$5ck9i$1...@ID-28635.news.dfncis.de>
in de.soc.pflichtdienste
>Sobald ich heute abend genügend Zeit habe, werde ich die komplette
>Story mal posten (evtl. mit Fotos zum besseren Verständnis).
Die Fotos aber bitte nicht mitposten, sondern nur einen URL, wo man
sie sehen kann.
Volker
--
"Hartnaeckige Uebellaunigkeit ist ein klares Symptom dafuer, dass ein
Mensch gegen seine Bestimmung lebt"
José Ortega y Gasset
>Am 08 Jul 2002 13:34:49 +0200 schrieb Bernhard Muenzer in de.soc.recht.strassenverkehr:
>> Das koennte nach hinten losgehen - nachdem ds Parken an dieser Stelle tat-
>> saechlich verboten ist, koennte die zustaendige Behoerde die Anzeige auch
>> zum Anlass nehmen, die kommunale Parkueberwachung auch dort mal vorbeizu-
>> schicken und echte Knoellchen zu verteilen.
>
>Sie könnte sogar das "Knöllchen" und dessen Aussteller als Zeugen für
>ein Bußgeldverfahren im darin dokumentierten Verstoß heranziehen.
Bitte? Ein "unechtes" Knoellchen und einen, der (streng genommen) so
was wie "Amtsanmaßung" beganen hat, als Zeugen / Beweismittel?
Und das illegal aufgestellte Verkjehrszeichen nioch als Begruendung
oder was?
>VwV zu § 31 StVO, siehe z.B.
>http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_31.txt
Jetzt muss t du mir nur noch erklaeren, warum Otto
Normalverkehrsteilnehmer sich fuer die VwV interessieren oder dioese
gar kennen sollte.
>Wie ist er dran gekommen? Schauen die Schilder und Ständern neu aus?
>Dann hat er sie wahrscheinlich gekauft. Ansonsten kann er sie nur
>gestohlen haben - glaube ich nicht -, oder dann eher aus legaler Quelle
>bezogen. In letzterem Fall ist eine Erlaubnis wahrscheinlicher.
Wenn er eine Erlaubnis dafuer haette, waeren die Scjilder IMO aber
auch mit einer Zeitlichen Begrenzung versehen ( "[vom|am] <Datum>
>Uhrzeit> bis [<Datum>|<Uhrzeit>]")
Ist diese nicht vorhanden, haette ich tatsaechlich Zweifel bezueglich
der legalitaet dieser Beschilderung.
Leider verlangt das dt. Recht von mir dennoch deren Beachtung, selbst
dann, wenn der Knallkop die Schilder *erkennbar* selbst gemalt haette
:-(
>Der Unterschied zwischen Spielstraße und verkehrsberuhigtem Bereich
>wurde Dir ja schon erläutert,
Kannst du mir mal naeher erlaeutern, warum du den Begriff
"Spielstrasse" nutzt, obwohl es den in der gesamten StVO nicht gibt
(die VwV interessiert mich dabei herzlich wenig)?
Ich weiss, dass du Z 250 i.V. mit Zus. 1010-10 meinst, aber der
Begriff "Spielstrasse" ist IMo rechtlich nicht existent.
Weil das Verkehrsrecht nicht nur aus der StVO besteht.
> (die VwV interessiert mich dabei herzlich wenig)?
Trotzdem enthaelt sie die juristische Definition des Begriffs "Spielstrasse".
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>907
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-jp`Cqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-(m
=e%80)&&I*l+_*_<6&&26-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
Streng genommen ist es eben keine Amtsanmassung; und "so etwas wie" gildet
im Strafrecht nicht.
Die Glaubwuerdigkeit des Zeugen wird der Richter beurteilen koennen, und
bezeugt mus ja nur die Tatsache werden, zu welchem Zeitpunkt das Auto des
Beschuldigten im Parkverbot gestanden hatte.
> Und das illegal aufgestellte Verkjehrszeichen nioch als Begruendung
> oder was?
Nein; auf der entsprechenden Flaeche war das Parken auch ohne entsprechendes
Schild verboten.
Schilder sind Verwaltungsakte (= jede Entscheidung ... eine Behörde
...)
Diese Schilder sind dann nichtig.
Wenn jedes selbst aufgestelltes Schild zunächst wirksam wäre, könnte
ich ja in der Stadt ein Schild "Mindestgeschwindigkeit 100 km/h"
aufstellen. Würde sicher Spaß machen.
Man könnte ja auch mal persönlich ein paar Steuerbescheid (auch
Verwaltungsakte) verschicken, die dann jeder erst mal bezahlen muss.
mfg
Klaus
Hallo,
in teilweiser Ergänzung und Zusammenfassung als ähnlich betroffener
kann ich Dir dazu folgendes schreiben:
Ein Verkehrsschild auf einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche ist
ein Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes Deines
Bundeslandes. Das Nichteinhalten oder Nichtbefolgen eines solchen
zieht eine Ordnungswidrikgeit nach sich, d.h. Knöllchen.
Ein Verwaltungsakt kann nur von der dazu befugten Behörde
ausgesprochen werden, was mit Sicherheit nicht Dein Nachbar ist...
Eine besondere Erlaubnis für vorübergehende
"Verkehrszeichenaufstellung" (eigentlich für eine zeitlich begrenzte
Sondernutzung der Straße) kann in der Tat gesondert nach dem Straßen
und Wegegesetz Deines Bundeslandes beantragt werden, diese Schilder
sind dann aber besonders zu kennzeichnen (Befristung, besonderer
Schriftzusatz)
Alles andere ist entweder bedeutungsloser Unrat, der sich auf der
Fahrbahn befindet oder Straßenverkehrsgefährdung wg. Behinderung des
Verkehrs, in keinem (!) mir bekannten Fall eine Amtsanmassung.
Du kannst das Schild also getrost ignorieren und dort parken, wirst
dann aber wg. Verstosses gegen das Blaue Schild "Verkehrsberuhigter
Bereich" trotzdem ein Knöllchen aus den bereits geposteten Gründen
bekommen :-).
Ganz ganz anders liegt der Fall, wenn es sich um eine Privatstraße
handelt (was übrigens selten vor Ort zu sehen ist, es sei denn die
Eigentümer sind sich dessen bewusst). Dann ist der Charakter dieser
Anlage nach Aussen deutlich durch ein Schild kenntlich zu machen (z.B.
"Privatstraße" usw.) Das Verwenden von Verkehrszeichen ist dann
durchaus ebenfalls erlaubt.
Es ist halt nur kein Verwaltungsakt, sondern eine "schuldrechtliche"
Nutzungsverfügung des Eigentümers, die Dritte bei Benutzung
einzuhalten haben (wie gesagt nur wenn auf den Charakter hingewiesen
wird und das Verkehrszeichen der StVO, entpsricht, also die
Willenserklärung des Eigentümers durch Symbole für jeden hinreichend
deutlich gemacht wurde)
In Deinem Fall nehme ich den zweiten, recht seltenen Fall nicht an.
Ich würde die Schilder ignorieren, aber dort auch nicht mehr parken
(allein schon aus Gründen der guten Nachbarschaft, ich kann mir
nämlich vorstellen, dass er die Dinger dort aufgestellt hat, weil sich
keiner an das Parkverbot hält und seine Ausfahrt behindert, da diese
Art Straßen idR sehr eng sind)
Hoffe einige Anregungen und Klarstellungen geliefert zu haben
Thomas
Klaus Helmert wrote:
> > Damit liegst Du falsch. Als Verkehrsteilnehmer hast Du dich an die
> > Schilder zu halten. Nur die Strassenverkehrsbehörde kann deren
> > Unrechtmäßigkeit feststellen. Parkst Du dort also kannst Du auch ein
> > Strafmandat bekommen.
> Falsch, wie schon mehrfach geschrieben.
Falsch, falsch wie auch schon geschrieben.
Es gibt Urteile dazu das sich der Strassenverkehrsteilnehmer erstmal an
die Schilder zu halten hat, da es ihm nicht freisteht zu entscheiden,
und er es auch nicht wissen kann, ob die Schilder rechtmäßig aufgestellt
wurden.
> Schilder sind Verwaltungsakte (= jede Entscheidung ... eine Behörde
> ...)
> Diese Schilder sind dann nichtig.
Dies weiss aber der Verkehrsteilnehmer nicht, dieser hat sich daran zu
halten. Stellt die Strassenverkehrsbehörde fest, das die Schilder
unrechtmäßig dort stehen sind diese Abzudecken oder zu entfernen. Erst
dann braucht sich der Verkehrsteilnehmer nicht mehr daran zu halten.
> Man könnte ja auch mal persönlich ein paar Steuerbescheid (auch
> Verwaltungsakte) verschicken, die dann jeder erst mal bezahlen muss.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen
Gruss
Ralf
>> Bitte? Ein "unechtes" Knoellchen und einen, der (streng genommen) so
>> was wie "Amtsanmaßung" beganen hat, als Zeugen / Beweismittel?
>
>Streng genommen ist es eben keine Amtsanmassung;
Warum nicht?
Der Typ hat:
1. illegal ein Vekehrsschild aufgestellt
2. verteilt selbstgemalte Knoellchen
Zumindest in Punkt 2 sehe ich deutich eine Amtsanmaßung.
>> (die VwV interessiert mich dabei herzlich wenig)?
>
>Trotzdem enthaelt sie die juristische Definition des Begriffs "Spielstrasse".
Das ist *Deine* Auffassung.
Ralf Roehrig schrieb:
> Es gibt Urteile dazu das sich der Strassenverkehrsteilnehmer erstmal an
> die Schilder zu halten hat, da es ihm nicht freisteht zu entscheiden,
> und er es auch nicht wissen kann, ob die Schilder rechtmäßig aufgestellt
> wurden.
Kann ich nicht glauben.
> > Diese Schilder sind dann nichtig.
>
> Dies weiss aber der Verkehrsteilnehmer nicht, dieser hat sich daran zu
> halten. Stellt die Strassenverkehrsbehörde fest, das die Schilder
> unrechtmäßig dort stehen sind diese Abzudecken oder zu entfernen. Erst
> dann braucht sich der Verkehrsteilnehmer nicht mehr daran zu halten.
>
> > Man könnte ja auch mal persönlich ein paar Steuerbescheid (auch
> > Verwaltungsakte) verschicken, die dann jeder erst mal bezahlen muss.
>
> Du vergleichst Äpfel mit Birnen
Warum?
Verwaltungsakte, die nicht von einer Behörde ausgehen, sind keine.
Warum zum Kuckuck soll ein Schein-Verwaltungsakt Rechtswirkungen
zeitigen?
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Nicht einmal die Tatsache, daß einige d.s.r.m.-Regulars gegenüber dem
GMX-Rechner den Juristen raushingen ließen, konnte da noch helfen.
Das macht betroffen." (F. Brauckmann nach einer SPAM-Attacke)
Das kommt auf den Wortlaut des "Knoellchens" an.
Ich habe den OP so verstanden, dass diese _nicht_ den Eindruck erwecken, es
handle sich um offizielle Dokumente.
Alle derartigen "Privatknoellchen", die mir bekannt sind, beginnen mit der
eindeutigen Aussage, dass dies _nicht_ eine offizielle Verwarnung ist und
dass sie deshalb auch _nicht_ gebuehrenpflichtig ist.
>> Es gibt Urteile dazu das sich der Strassenverkehrsteilnehmer erstmal an
>> die Schilder zu halten hat, da es ihm nicht freisteht zu entscheiden,
>> und er es auch nicht wissen kann, ob die Schilder rechtmäßig aufgestellt
>> wurden.
> Kann ich nicht glauben.
Ich schon. Wahrscheinlich ging es in dem Urteil um jemand, der sich nicht an
ein Straßenschild gehalten hatte und sich dann darauf berufen hat, daß er es
für falsch hielt. Solange ein Schild nicht offensichtlich nicht vom Staat
aufgestellt wurde, kann man sich mit so etwas nicht herausreden.
>> > Man könnte ja auch mal persönlich ein paar Steuerbescheid (auch
>> > Verwaltungsakte) verschicken, die dann jeder erst mal bezahlen muss.
>> Du vergleichst Äpfel mit Birnen
> Warum?
> Verwaltungsakte, die nicht von einer Behörde ausgehen, sind keine.
> Warum zum Kuckuck soll ein Schein-Verwaltungsakt Rechtswirkungen
> zeitigen?
Weil ein Bürger das nicht wissen kann. Auch rechtswidrige Verwaltungsakte
sind wirksam. Was vorliegt, kann der Bürger aber fast nie erkennen. Soll er
sich jetzt im Straßenverkehr einfach aussuchen, an welche Verkehrszeichen er
sich hält?
--
Verwandschaften werden in Graden angegeben. Wie Verbrennungen.
-- Werner Mitsch
>> Jetzt muss t du mir nur noch erklaeren, warum Otto
>> Normalverkehrsteilnehmer sich fuer die VwV interessieren oder dioese
>> gar kennen sollte.
>
>Warum muß ich erklären, was ich gar nicht behauptet habe?
Weil du den Link auf die VwV dazu nutzt, etwas zu widerlegen, das im
Prinzip aber richtig ist.
Das Gesetz kennt den Begriff "Spielstrasse" naemlich nicht - oder
haben etwa die VwV Gesetzeskraft?
Falls ja, korrigiere ich auf "der dem Buerger ueberlicher Weise
bekannte Teil der Gesetze"
>>>Wie ist er dran gekommen? Schauen die Schilder und Ständern neu aus?
>>>Dann hat er sie wahrscheinlich gekauft. Ansonsten kann er sie nur
>>>gestohlen haben - glaube ich nicht -, oder dann eher aus legaler Quelle
>>>bezogen. In letzterem Fall ist eine Erlaubnis wahrscheinlicher.
>>
>> Wenn er eine Erlaubnis dafuer haette, waeren die Scjilder IMO aber
>> auch mit einer Zeitlichen Begrenzung versehen ( "[vom|am] <Datum>
>>>Uhrzeit> bis [<Datum>|<Uhrzeit>]")
>
>Nein. Wie kommst Du auf die Idee?
Es ist zumindes wahrscheinlicher.
Oder meinst du wirklich, Otto Normalbuerger koennte vom Amt die
Erlaunbnis bekommen, HV-Schilder mit zeitlich unbegrenzter Wirkung
aufzustellen (auf oeffentlichem Grund)?
Das halte ich denn doch fuer recht unwahrscheinlich, ich kenne bisher
ausschliesslich die begrenzte Variante.
>Nach Deiner Argumentation sind Radfahrstreifen, Radfahrerfurten,
>Radfahrerschleusen, Radaufstellstreifen, Bahnkörper, Abbiegestreifen
>und Bewohnerparkausweise auch nicht "rechtlich" existent.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Die heissen wohl "Anwohnerparkausweise" und IMO gibt es sogar ein
Zusatzschild in VZ-Kat, das diese Aufschrift traegt.
Widerlegt hat er nur
| Den Begriff der Spielstraße an sich gibt es IMHO gar nicht
(wobei der Satz durch das IMHO eigentlich sowieso nicht widerlegbar
waere) und nicht
| Der Begriff der Spielstraße kommt in keinem _Gesetz_ vor.
> Das Gesetz kennt den Begriff "Spielstrasse" naemlich nicht
Das hat auch niemand behauptet.
> - oder haben etwa die VwV Gesetzeskraft?
Nicht jede Rechtsnorm ist ein Gesetz; trotzdem gehoeren auch Normen
wie diese VwV zum Rechtssystem.
Die VwV bestimmt beispielsweise auch, dass Umzuege bei Volksfesten
genehmigungspflichtig sind.
Meinst Du jetzt, dass es auch den Begriff des Volksfestes nicht gibt, weil
ja die VwV kein Gesetz ist oder dass vom Normalbuerger die korrekte Anwen-
dung des Begriffes "Volksfest" nicht zugemutet werden kann, weil er ja nicht
Adressat einer Verwaltungsvorschrift ist und Begriffe, die zwar dort, nicht
aber in Gesetzestexten verwendet werden nicht zu kennen braucht?
>Meinst Du jetzt, dass es auch den Begriff des Volksfestes nicht gibt,
Nein, wieso?
>Baustellen sind beispielsweise auch zeitlich begrenzt, während die
>aufgestellten Verkehrszeichen dazu keine Zusatzschilder über
>Geltungszeit tragen.
Das stimmt zwar -- nur stellen Privatleute (damit du nicht wieder
kleinlich wirst: ich verstehe darunter Otto Normalbuerger - keine
Firmen) selten Schilder fuer Baustellen auf, die ueber laengeren
Zeitraum gehen.
>können). Aber einen zwingenden Zusammenhang zwischen Zeitraum der
>Genehmigung und Beschilderung dieses Zeitraums sehe ich nicht.
OK, da habe ich mich bloede ausgedrueckt. Ich haette es als "ein Indiz
dafuer" kennzeichnen sollen.
Zwingend ist das nicht.
>> Die heissen wohl "Anwohnerparkausweise"
>
>Nein. Sie heißen Bewohnerparkausweise.
Aus welcher Vorschrift hast du diese Info?
(ich bin ja auch mal geneigt, dir zu glauben...)
>Na und? Der Verkehsrzeichenkatalog ist auch nur eine
>Verwaltungsvorschrift. :-}
Is ja gut... ;-)
>> Aus welcher Vorschrift hast du diese Info?
>
>Na, der Verwaltungsvorschrift zu zur StVO.
*seufz* ;-))
>Dort wird in Nummer X.7 zu
>§ 45 zu Abs. 1 bis 1e sogar "Bewohner" definiert.
>
>Zugegeben, der Trick dabei ist, daß der Begriff "Anwohner" bei
>Parkvorrechten in der letzten StVO-Novelle (2002-01-01) durch "Bewohner"
>ersetzt wurde.
Koennen wir also damit rechnen, dass auf den Zusatzschildern
demnaechst nicht mehr "Anwohner" sondern "Bewohner" steht?
>(16) Zusatzschilder, die bislang Anwohner mit besonderem Parkausweis
>vom eingeschränkten Haltverbot nach Zeichen 286 oder einem Haltverbot
>für die Zone nach Zeichen 290 ausgenommen haben, und Zusatzschilder zu
>den Zeichen 314 oder 315, die die Erlaubnis zum Parken bislang auf
>Anwohner beschränkt haben, sowie der mit Verkehrsblattverlautbarung
>vom 6. Januar 1998 (VkBl. 1998 S. 99) bekannt gegebene Parkausweis für
>Anwohner behalten bis zum 31. Dezember 2003 ihre Gültigkeit.
Danke.