Ich habe ihm dann noch meine Meinung zu Geisterfahrern und seiner
Haltung dazu kundgetan und bin leicht angesäuert (auf dem Gehweg)
weitergefahren. Der Polizist fährt kurz danach ebenfalls weiter,
überholt mich, um erneut stehenzubleiben und mich anzuhalten. Ach ja,
übrigens werde er mich auch zu einem Verkehrsunterricht vorladen,
lässt er mich mit breitem Grinsen wissen.
Frage: Kann ein Polizist wirklich aus purer Schikane und weil man
seine Ansicht über Radwege nicht teilt, eine solche Vorladung
aussprechen? Oder gibt es neben § 48 StVO irgendwelche Voraussetzungen
für eine solche Vorladung? Ich find es es absolut lächerlich, zumal
ich in den letzten 20 Jahren ausser vielleicht 5 Knöllchen wegen
Falschparkens völlig unauffällig war. Kann man sich einigermassen
aussichtreich gegen diesen Unsinn wehren?
Gruß
Thomas
Sofort Widerspruch gegen die RWBP und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den Polizisten einlegen.
Das wäre jedenfalls meine Strategie.
Aber der kostet schon Geld, oder nicht?
Das hilft aber m.W. weder gegen die Anzeige noch gegen die Vorladung.
>
> ... und sich auf den Verkehrsunterricht freuen. Bestimmt können die
> Dozenten dort auch noch was dazulernen.
Am Ende schicken die mich dann noch zur MPU :-( Im Ernst, man kann
sich doch grundsätzlich gegen eine solche Vorladung wehren - die Frage
ist halt, ob das genügend Aussicht auf Erfolg hat oder ob ein
Widerspruch grundsätzlich einfach abgebügelt wird. Gibt es da
Erfahrungswerte?
Gruß
Thomas
Das kann schon mal passieren, wenn man auf der Bundesstraße mit dem
Fahrrad fährt ...
Ich las davon. Aber hier war es ja nicht mal eine Bundesstraße,
sondern eine innerörtliche Straße durch ein reines Wohngebiet. Die
Straße ist so bedeutend (TM), dass dort nachts Tempo 30 angeordnet
ist.
Gruß
Thomas
> auf dem mit Zeichen 240 beschilderten Gehweg fuhr. Es gab eine etwas
Das ist kein Gehweg, das ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg.
> Anordnung der Benutzungspflicht im konkreten Fall ganz offensichtlich
> unsinnig und auch rechtswidrig ist. Der Polizist war allerdings der
Du hast Dich trotzdem daran zu halten.
> Ich habe ihm dann noch meine Meinung zu Geisterfahrern und seiner
> Haltung dazu kundgetan und bin leicht angesäuert (auf dem Gehweg)
> weitergefahren. Der Polizist fährt kurz danach ebenfalls weiter,
> überholt mich, um erneut stehenzubleiben und mich anzuhalten. Ach ja,
> übrigens werde er mich auch zu einem Verkehrsunterricht vorladen,
> lässt er mich mit breitem Grinsen wissen.
Für Deine Militanz hast Du Dir genau das verdient.
> Frage: Kann ein Polizist wirklich aus purer Schikane und weil man
Das ist keine Schikane, Du hast es offenbar nötig.
> aussichtreich gegen diesen Unsinn wehren?
Du könntest Dich das nächste Mal StVO-gerecht verhalten.
Tschau, Jörg
--
Vista ist wie eine Hure.
Bunt angemalt und überall sind Löcher.
> > Anordnung der Benutzungspflicht im konkreten Fall ganz offensichtlich
> > unsinnig und auch rechtswidrig ist. Der Polizist war allerdings der
>
> Du hast Dich trotzdem daran zu halten.
Man kann argumentieren, dass der Radweg nicht zumutbar ist,
weil er nicht den Vorschriften entspricht. Diese kümmern sich
im Wesentlichen darum, ein sicheres Fahren zu gewährleisten.
--
Gruß, Andreas
http://www.liegerad-fernweh.de
E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Wenn Du einen Führerschein hast: Das Radfahren bleiben lassen und alle
Wege konsequent mit einem Kraftfahrzeug zurücklegen. Möglichst auch zum
Briefkasten.
ciao, Joseph
Wenn der Radweg benutzungspflichtig und benutzbar war, wird ein
nachträglicher Widerspruch nichts bringen. Argumente gegen die
Benutzbarkeit sollten besten an Ort und Stelle vorgebracht werden.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos und meist fruchtlos
(3f). Ich würde die "Vorladung" abwarten, auf Schriftform bestehen,
Ja, ein ganz offensichtlich blödsinniges Konstrukt.
>
> > Anordnung der Benutzungspflicht im konkreten Fall ganz offensichtlich
> > unsinnig und auch rechtswidrig ist. Der Polizist war allerdings der
>
> Du hast Dich trotzdem daran zu halten.
Und? Habe ich was anderes behauptet? Ich tue es aber nicht. § 1 und 2
StVO.
>
> > Ich habe ihm dann noch meine Meinung zu Geisterfahrern und seiner
> > Haltung dazu kundgetan und bin leicht angesäuert (auf dem Gehweg)
> > weitergefahren. Der Polizist fährt kurz danach ebenfalls weiter,
> > überholt mich, um erneut stehenzubleiben und mich anzuhalten. Ach ja,
> > übrigens werde er mich auch zu einem Verkehrsunterricht vorladen,
> > lässt er mich mit breitem Grinsen wissen.
>
> Für Deine Militanz hast Du Dir genau das verdient.
Weia. Eine eigene Meinung ist heut schon Militanz? Du solltest mal
dein Selbstverständnis einer Überprüfung unterziehen.
>
> > Frage: Kann ein Polizist wirklich aus purer Schikane und weil man
>
> Das ist keine Schikane, Du hast es offenbar nötig.
Wie kommst du darauf?
>
> > aussichtreich gegen diesen Unsinn wehren?
>
> Du könntest Dich das nächste Mal StVO-gerecht verhalten.
Wie wäre es denn, wenn sich die Sratßenverkehrsbehörde nach dem
geltenen Recht richten würde?
Gruß
Thomas
Leider konterkariert das einen meiner wesentlichen Beweggründe zum
Radfahren :-( Außerdem ist der Briefkasten nur per Radweg erreichbar.
Gruß
Thomas
Genau das soll mir ja jetzt die Einladung zum Verkehrsunterricht
einbringen.
> Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos und meist fruchtlos
> (3f). Ich würde die "Vorladung" abwarten, auf Schriftform bestehen,
Sehe ich auch so. Ohne Schriftform wird es wohl kaum gehen. Bleibt nur
immer noch die Frage, ob man sich _erfolgversprechend_ dagegen wehren
kann.
Gruß
Thomas
>Thomas Hertel <thomas...@gmx.net> wrote:
>
>> auf dem mit Zeichen 240 beschilderten Gehweg fuhr. Es gab eine etwas
>
>Das ist kein Gehweg, das ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg.
>
>> Anordnung der Benutzungspflicht im konkreten Fall ganz offensichtlich
>> unsinnig und auch rechtswidrig ist. Der Polizist war allerdings der
>
>Du hast Dich trotzdem daran zu halten.
Nein.
Ein gemeinsamer Rad- und Fußweg birgt ein erhebliche höheres
Unfallpotential als die Fahrbahn. Damit ist er nicht zumutbar und muß
nicht benutzt werden. Das war einfach.
Walter
--
Filme länger als ein MTV Videoclip überfordern unsere Jugend,
da die Aufmerksamkeit nach 5 Minuten ohne sinnfreie Aktion merklich
nachlässt. Nach 30 Minuten muß 'ne Kippe her. Und 60 Minuten ohne
Handy sind einfach eine Katastrophe. (A.Lammel in dafh-p)
Schon verloren.
Man kann mit (den meisten) Polizisten nicht ueber den Sinn von
Verkehrsregeln diskutieren im Sinne von "Die sind unsinnig, deshalb
befolge ich sie nicht.". Da zieht man immer den Kuerzeren.
Deshalb: "Ich kann die Verkehrsregel nicht befolgen wegen XXXX".
Im Falle von Radwegen heisst das: "Ich kann da nicht fahren wegen Scherben"
Die liegen da fast immer und wenn nicht, hat man eine gute Ausrede "Aber
gestern waren da noch welche!" und kommt so schlimmstenfalls mit einer
Ermahnung davon.
Niemals auf Konfrontationskurs mit Verkehrspolizisten gehen, die sind
immer in der staerkeren Position. Immer schoen einsichtig geben, notfalls
ahnungslos: "Ach, da war ein Schild? Das hab ich uebersehen! Das sieht man
aber auch schlecht!" :-)
Hilft dir allerdings jetzt alles im Nachhinein auch nichts mehr.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
> Das kann schon mal passieren, wenn man auf der Bundesstraße mit dem
> Fahrrad fährt ...
Neinnein, das war eine KFZ-Straße! *gd&r*
-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
>> Das ist kein Gehweg, das ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg.
>
> Ja, ein ganz offensichtlich blödsinniges Konstrukt.
[...]
>> Du hast Dich trotzdem daran zu halten.
>
> Und? Habe ich was anderes behauptet? Ich tue es aber nicht. § 1 und 2
> StVO.
Und aufgrund dieser von Dir gezeigten rechts- und verkehrsfeindlichen
Gesinnung erscheint es dringend geboten, Dir Verkehrsunterricht
zukommen zu lassen oder Dich ggf. von der Teilnahme zumindest am
motorisierten Verkehr auszuschließen. Das liegt doch nun wirklich
nahe.
>> Das ist keine Schikane, Du hast es offenbar nötig.
>
> Wie kommst du darauf?
Siehe oben.
-thh
>> Das ist kein Gehweg, das ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg.
> Ja, ein ganz offensichtlich blödsinniges Konstrukt.
Das ist ein ganz hervorragendes Konstrukt. Es gibt doch hier Leute, die
"shared space" bejubeln. Da kannste schon immer mal üben, wird noch
besser, wenn der richtige Verkehr dazu kommt.
>> Du hast Dich trotzdem daran zu halten.
> Und? Habe ich was anderes behauptet?
Ja.
> Ich tue es aber nicht. § 1 und 2 StVO.
Du hast Dich trotzdem dran zu halten. Von Autofahrern wird schließlich
auch erwartet, dass sie sich an jedes noch so schwachsinnig
aufgestellte Schild halten.
>> Für Deine Militanz hast Du Dir genau das verdient.
> Weia. Eine eigene Meinung ist heut schon Militanz?
Nein. Einen gemachten Fehler kostenfrei erklärt zu bekommen und _auf
der Stelle zu wiederholen_ ist Militanz. Und, sorry, saublöde, wenn man
es auch noch in Anwesenheit der Rennleitung versucht.
>> Das ist keine Schikane, Du hast es offenbar nötig.
> Wie kommst du darauf?
Steht oben.
>> Du könntest Dich das nächste Mal StVO-gerecht verhalten.
> Wie wäre es denn, wenn sich die Sratßenverkehrsbehörde nach dem
> geltenen Recht richten würde?
Gemeinsame Fuß- und Radwege sind verboten? Das wär mir neu.
> Du hast Dich trotzdem dran zu halten. Von Autofahrern wird schließlich
> auch erwartet, dass sie sich an jedes noch so schwachsinnig
> aufgestellte Schild halten.
Obwohl es da angeblich auch Ausnahmen zu gebe. Mir wurde von Schildern
berichtet die offensichtlich vergessen wurden abgebaut zu werden. Ob man
damit durchkommt habe ich noch nicht ausprobiert -> Tempomat rein und
Gehirn auf Standby.
>>> Für Deine Militanz hast Du Dir genau das verdient.
>> Weia. Eine eigene Meinung ist heut schon Militanz?
>
> Nein. Einen gemachten Fehler kostenfrei erklärt zu bekommen und _auf
> der Stelle zu wiederholen_ ist Militanz. Und, sorry, saublöde, wenn man
> es auch noch in Anwesenheit der Rennleitung versucht.
Er schrieb auf dem Gehweg weitergefahren zu sein.
Aber hey - es ist eh nur ein Radfahrer.
-lk-
Was ist eine "KFZ-Straße"?
> Er schrieb auf dem Gehweg weitergefahren zu sein.
Dann nehm ich das "saublöde" zurück, und dann ist es auch etwas hart.
Naja, wer weiß, wie das "Gespräch" sonst so aussah.
Das ist weder rechts- noch verkehrsfeindlich. Rechtsfeindlich, illegal
und verkehrsgefährdend ist in dem Fall die Anordnung der
Benutzungspflicht. Ja, ich weiss, dass auch rechtswidrige Anordnungen
zu befolgen sind, aber die Sicherheit im Straßenverkehr ist mir
definitiv wichtiger.
Gruß
Thomas
Wie kommst du darauf, dass ich ihn wiederholt hätte? Ich schrub exakt
das Gegenteil.
>
> >> Das ist keine Schikane, Du hast es offenbar nötig.
> > Wie kommst du darauf?
>
> Steht oben.
>
> >> Du könntest Dich das nächste Mal StVO-gerecht verhalten.
> > Wie wäre es denn, wenn sich die Sratßenverkehrsbehörde nach dem
> > geltenen Recht richten würde?
>
> Gemeinsame Fuß- und Radwege sind verboten? Das wär mir neu.
Nein, sind sie nicht, aber abgesehen von ganz besonders begründeten
Ausnahmefällen ist die Anordnung der Benutzungspflicht verboten. Es
hält sich nur kaum eine Straßenverkehrsbehörde an dieses geltende
Recht.
Gruß
Thomas
> Was ist eine "KFZ-Straße"?
-zeug
>> Gemeinsame Fuß- und Radwege sind verboten? Das wär mir neu.
>
> Nein, sind sie nicht, aber abgesehen von ganz besonders begründeten
> Ausnahmefällen ist die Anordnung der Benutzungspflicht verboten.
Selbst wenn dem so wäre, dann hast du dich dennoch an die Anordnung zu
halten, solange sie nicht aufgehoben ist.
Das Problem sollte man damit angehen, daß man die Anordnung als solche
angreift und deren Aufhebung herbeiführt, wenn man sie denn für
unrechtmäßig hält. Die grenzenlose Arroganz, welche daraus spricht, daß
der ein oder andere hier über die Wirksamkeit von Anordnungen der
Straßenverkehrsbehörden zu entscheiden befugt zu sein glaubt, ist zwar
sicherlich für manche Mitleser beeindruckend, doch ebenso selten ist
sie zielführend in der Sache.
> Es hält sich nur kaum eine Straßenverkehrsbehörde an dieses geltende
> Recht.
Ja, es ist schon schlimm mit der Bosheit und Unwissenheit der andern :->
MfG
Rupert
Das hindert doch den Hardcoredosentreiber nicht daran, dort hinzufahren.
Es sei denn, der "Radweg" ist zugeparkt.
Walter
--
Gut: Dein Mann klärt euren Sohn auf.
Schlecht: Er unterbricht ihn ständig.
Hässlich: Mit Verbesserungen
Und wenn derjenige Richter am Verwaltungsgericht wäre? ;-)
Thomas Hertel schrieb:
> Leider konterkariert das einen meiner wesentlichen Beweggründe zum
> Radfahren :-( Außerdem ist der Briefkasten nur per Radweg erreichbar.
Ist das nicht fürchterlich gefährlich? Vielleicht kannst Du die Briefe dem
Postboten mitgeben, dann mußt Du nicht über den Radweg.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Was sollte das ändern?
Gerade als Richter wäre es nett von ihm, mit gutem Beispiel voran zu
gehen. Und der Richterkollege in der Abteilung Straf- und Bußgeldsachen
sollte daran denken, daß bei solcher Klientel das Bußgeld etwas höher
ausfallen sollte.
MfG
Rupert
Naja, schlecht formuliert. Der könnte allenfalls indirekt "über die
Wirksamkeit" entscheiden, indem er die Anordnung aufhebt und die StBB in
Folge dessen das Vz. entfernen muß.
Diese grenzenlose Arroganz siehst du täglich millionenfach an
Fußgängerampeln, und kein Mensch regt sich darüber auf. Täglich
verstoßen Millionen von Autofahrern (sehr gelegentlich auch ich)
vorsätzlich gegen Anordungen der Straßenverkehrsbehörden, Parken im
Park- oder Halteverbot sowie auf Rad- und Gehwegen, ignorieren
Geschwindigkeitsbeschränkungen etc. - im Gegensatz zum Ignorieren der
Benutzungspflicht durchaus auch mit Behinderung oder gar Gefährdung
des anderen Verkehrs. Am besten schicken wir die alle in den
Verkehrsunterricht; das schafft Arbeitsplätze.
> sicherlich für manche Mitleser beeindruckend, doch ebenso selten ist
> sie zielführend in der Sache.
Es ging mir nicht darum, irgendwen zu beeindrucken, sondern um die
Frage, ob man sich mit Aussicht auf Erfolg gegen diesen
Verkehrsunterricht wehren kann.
>
> > Es hält sich nur kaum eine Straßenverkehrsbehörde an dieses geltende
> > Recht.
>
> Ja, es ist schon schlimm mit der Bosheit und Unwissenheit der andern :->
Ja, das ist tatsächlich schlimm. Wobei es weniger Bosheit und
Unwissenheit sind als schlichte Ignoranz.
Gruß
Thomas
Und _was_ war jetzt eine Kraftfahrstraße? Die in Stuttgart nicht.
> Und _was_ war jetzt eine Kraftfahrstraße? Die in Stuttgart nicht.
Nach Aussage der belästigenden Polizisten schon.
Aber ja, die B14 ist dort wirklich keine KFS.
> Diese grenzenlose Arroganz siehst du täglich millionenfach an
> Fußgängerampeln, und kein Mensch regt sich darüber auf.
Es ist natürlich falsch, bei rot über die Ampel zu rennen oder zu
fahren. Oder was meinst du?
Aber was hat das denn mit deinem Fehlverhalten zu tun?
> Täglich
> verstoßen Millionen von Autofahrern (sehr gelegentlich auch ich)
> vorsätzlich gegen Anordungen der Straßenverkehrsbehörden, Parken im
> Park- oder Halteverbot sowie auf Rad- und Gehwegen, ignorieren
> Geschwindigkeitsbeschränkungen etc. - im Gegensatz zum Ignorieren der
> Benutzungspflicht durchaus auch mit Behinderung oder gar Gefährdung
> des anderen Verkehrs.
Fehlverhalten anderer entschuldigt in keiner Weise das eigene
Fehlverhalten
> Am besten schicken wir die alle in den
> Verkehrsunterricht; das schafft Arbeitsplätze.
Wenn er zusätzlich auch noch etwas Einsicht und soziales Bewußtsein
vermitteln könnte, dann wäre damit schon etliches bewirkt.
>> sicherlich für manche Mitleser beeindruckend, doch ebenso selten ist
>> sie zielführend in der Sache.
>
> Es ging mir nicht darum, irgendwen zu beeindrucken, sondern um die
> Frage, ob man sich mit Aussicht auf Erfolg gegen diesen
> Verkehrsunterricht wehren kann.
Wieso eigentlich dagegen wehren?
Du dokumentierst hier recht offen und mit Ausdauer, daß er dringend
geboten ist, dieser Verkehrsunterricht
>> Ja, es ist schon schlimm mit der Bosheit und Unwissenheit der andern
>> :->
>
> Ja, das ist tatsächlich schlimm. Wobei es weniger Bosheit und
> Unwissenheit sind als schlichte Ignoranz.
Vielleicht sollte man auch mal darüber nachdenken, ob es nicht etwa das
eigene Verhalten sein könnte, das die Problematik verursacht - auch
wenn es durchaus dem Zeitgeist entsprechen mag, Fehler stets nur bei
den Andern zu lokalisieren...
MfG
Rupert
> Naja, schlecht formuliert. Der könnte allenfalls indirekt "über die
> Wirksamkeit" entscheiden, indem er die Anordnung aufhebt und die StBB
> in Folge dessen das Vz. entfernen muß.
Ach, so meinst du das.
Zum Glück geht es hierzulande nicht derart zu, daß ein Richter sich
sozusagen als Chef jeglicher Verwaltung gebärden könnte, nur weil er
zufällig an einem Verwaltungsgericht tätig ist.
Auch der Richter wird gezwungen sein, erstmal gegen die Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde vorzugehen, wie auch jeder andere Bürger das
müßte. Und sollte er dann gegen einen abschlägigen Bescheid der Behörde
Klage zum Verwaltungsgericht erheben, so darf er selbstverständlich
nicht selbst darüber entscheiden.
Übrigens sind nicht alle Anordnungen von Straßenverkehrsbehörden
rechtswidrig, nur weil jemand, dem die Anordnung nicht gefällt, das
glaubt. Ganz im Gegenteil sind die weitem meisten Maßnahmen/Anordnungen
durchaus vollständig auf dem Boden des Rechts angesiedelt, auch wenn
sie der eigenen "besseren" Erkenntnis widersprechen mögen :->
MfG
Rupert
> Übrigens sind nicht alle Anordnungen von Straßenverkehrsbehörden
> rechtswidrig, nur weil jemand, dem die Anordnung nicht gefällt, das
> glaubt.
Full ACK.
>Ganz im Gegenteil sind die weitem meisten Maßnahmen/Anordnungen
> durchaus vollständig auf dem Boden des Rechts angesiedelt, auch wenn
> sie der eigenen "besseren" Erkenntnis widersprechen mögen :->
Auch das ist richtig, aber leider sieht das eben bei der Anordnung der
Benutzungspflicht von Radwegen anders aus. Auffallend wenige der als
benutzungspflichtig gekennzeichneten Radwege erfüllen die Kriterien
der VwV-StVO.
Gruß
Thomas
Nichts. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das nichts mit
grenzenloser Arroganz zu tun hat.
>
> > Es ging mir nicht darum, irgendwen zu beeindrucken, sondern um die
> > Frage, ob man sich mit Aussicht auf Erfolg gegen diesen
> > Verkehrsunterricht wehren kann.
>
> Wieso eigentlich dagegen wehren?
> Du dokumentierst hier recht offen und mit Ausdauer, daß er dringend
> geboten ist, dieser Verkehrsunterricht
Nein, das interpretierst du nur so.
>
> >> Ja, es ist schon schlimm mit der Bosheit und Unwissenheit der andern
> >> :->
>
> > Ja, das ist tatsächlich schlimm. Wobei es weniger Bosheit und
> > Unwissenheit sind als schlichte Ignoranz.
>
> Vielleicht sollte man auch mal darüber nachdenken, ob es nicht etwa das
> eigene Verhalten sein könnte, das die Problematik verursacht - auch
> wenn es durchaus dem Zeitgeist entsprechen mag, Fehler stets nur bei
> den Andern zu lokalisieren...
Ob du es glaubst oder nicht - ich tendiere durchaus dazu, darüber
nachzudenken. Das Ergebnis in diesem Fall:
Mein Fehlverhalten (nicht Fehler) war es, mit meinem Fahrrad nicht den
Gehweg zu befahren.
Mein Fehler war es, mit dem Polizisten zu diskutieren.
Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Anordnung der
Benutzungspflicht ist auch bei noch so viel Nachdenken nicht auf einen
Fehler meinerseits zurückzuführen.
Gruß
Thomas
Selbstverständlich muß dem Gesslerhut genüge getan werden.
Selbständiges Denken und die Übernahme der Verantwortung für das
eigene Handeln sind selbstverständlich unerwünscht, wenn da ein
Verkehrszeichen steht.
> Das Problem sollte man damit angehen, daß man die Anordnung als solche
> angreift und deren Aufhebung herbeiführt, wenn man sie denn für
> unrechtmäßig hält.
Ich habe bisher dreimal solche Anordnungen in Frage gestellt. Zweimal
habe ich erst eine Antwort bekommen nachdem ich eskaliert habe. Einmal
wurden nach 14 Tagen völlig falsch aufgestellte Schilder dann
tatsächlich entfernt. Ein mal wurde mir gesagt der Radweg gehöre
dahin, weil da soviele LKW langfahren und das die LKW auf dem Radweg
fahren würden, wolle man mit roter Farbe verhindern. Das nächste mal
wurde mir beschieden die Straße sei wichtig und deswegen müsse dort
ein Radweg hin. Meine Anfrage nach der rechtlichen Grundlage und der
verletzten Sicherheit wurde solange ignoriert bis ich wieder eskaliert
habe.
Wie oft hast Du denn schon die Rechtmässigkeit von Anordnugen
hinterfragt? Ich halte es für erschreckend naiv zu glauben in
deutschen Behörden würde das Gesetz immer eingehalten. Ebenso naiv ist
es zu glauben, dass die Behörden froh wären, wenn man sie darauf
hinweist und für arrogant halte ich es, von jemanden zu verlangen,
dass er seine vielleicht knappen Resourcen in einem Kampf mit
ungewissem Ausgang verschleudert. Die Behörde und ihre Mitarbeiter
haben herzlich wenig zu verlieren.
> Die grenzenlose Arroganz, welche daraus spricht, daß
> der ein oder andere hier über die Wirksamkeit von Anordnungen der
> Straßenverkehrsbehörden zu entscheiden befugt zu sein glaubt, ist zwar
> sicherlich für manche Mitleser beeindruckend, doch ebenso selten ist
> sie zielführend in der Sache.
Ob eine Anordnung persönlich wirksam ist entscheidet erstmal jeder für
sich selbst. Wo dadrin Arroganz liegen sollte erschließt sich mir
nicht!
> > Es hält sich nur kaum eine Straßenverkehrsbehörde an dieses geltende
> > Recht.
>
> Ja, es ist schon schlimm mit der Bosheit und Unwissenheit der andern :->
Woher kennst Du denn die Motive der Behörden? Das was der OP aber
beschrieben hat, ist tatsächlich eine Mischung aus Bosheit und
Ignoranz des Polizisten gewesen. Wie man so ein Verhalten gutheissen
kann ist mir nicht erklärlich! Ich meine wir leben ja nicht in einem
Polizeistaat!
Gruß
Georg
>
> Selbstverständlich muß dem Gesslerhut genüge getan werden.
> Selbständiges Denken und die Übernahme der Verantwortung für das
> eigene Handeln sind selbstverständlich unerwünscht, wenn da ein
> Verkehrszeichen steht.
Im Grundsatz ist das ja auch richtig so - wenn jeder tut, was er
meint, werden die Straßen eher nicht sicherer. Wenn allerdings im
Einzelfall das Befolgen einer Anordnung ohne Zweifel die Sicherheit
von Verkehrsteilnehmern gefährdet, während das Nichtbefolgen keinerlei
Auswirkungen hat, werde ich immer für das Nichtbefolgen eintreten.
>
> > Das Problem sollte man damit angehen, daß man die Anordnung als solche
> > angreift und deren Aufhebung herbeiführt, wenn man sie denn für
> > unrechtmäßig hält.
Wenn ich jede derartige Anordnung angriffe, die mir hierzustadt vor
die Räder kommt, käme ich zu nichts anderem mehr.
>
> Woher kennst Du denn die Motive der Behörden? Das was der OP aber
> beschrieben hat, ist tatsächlich eine Mischung aus Bosheit und
> Ignoranz des Polizisten gewesen. Wie man so ein Verhalten gutheissen
> kann ist mir nicht erklärlich! Ich meine wir leben ja nicht in einem
> Polizeistaat!
Das mit Methoden eines Polizeistaates zu vergleichen, ist jetzt
vielleicht doch etwas gewagt. Ich glaube, das ist in vielen Fällen
eher ein Aufklärungsproblem.
Gruß
Thomas
Jeder tut doch, was er meint (Maschinen und Meinungslose mal
ausgenommen) Auch ich hinterfrage nicht jede Anordnung oder jedes
Gesetz was ich befolge. Aber das Hinterfragen von Ver- und Anordnungen
ist Basis der lebendigen Demokratie! Auch der Befehlsempfänger
entscheidet sich für oder gegen die Ausführung. Seine Moral kann man
nicht abgeben.
Ich persönlich halte zB die StVO durchaus für sinnvoll und ihre
Einhaltung für richtig, aber es bleibt meine freie Entscheidung. Im
übrigen habe ich aus Diskussionen hier einiges gelernt!
> > Woher kennst Du denn die Motive der Behörden? Das was der OP aber
> > beschrieben hat, ist tatsächlich eine Mischung aus Bosheit und
> > Ignoranz des Polizisten gewesen. Wie man so ein Verhalten gutheissen
> > kann ist mir nicht erklärlich! Ich meine wir leben ja nicht in einem
> > Polizeistaat!
>
> Das mit Methoden eines Polizeistaates zu vergleichen, ist jetzt
> vielleicht doch etwas gewagt. Ich glaube, das ist in vielen Fällen
> eher ein Aufklärungsproblem.
So wie du es beschrieben hast (insbesondere das Grinsen, das ich hier
als Befriedigung eines Rachebedürfnisses ob Deines Zweifelns an seiner
Autorität sehe) nutzt der Polizist seine Machtpostion unangemessen
aus. Das ist in Polizeistaaten durchaus erwünscht, in Deutschland aber
eben NICHT! Ich bezweifle übrigens, dass der Polizist zu seinem
Grinsen und zu seinen Gefühlen in einer Streitigkeit stehen wird.
Daran kann man dann sehen, dass ihm die Unrechtmässigkeit seines
Handlens durchaus bewusst ist.
Gruß
Georg
> Jens Müller schrieb:
>> Und wenn derjenige Richter am Verwaltungsgericht wäre? ;-)
>
> Was sollte das ändern?
> Gerade als Richter wäre es nett von ihm, mit gutem Beispiel voran zu
> gehen. Und der Richterkollege in der Abteilung Straf- und Bußgeldsachen
> sollte daran denken, daß bei solcher Klientel das Bußgeld etwas höher
> ausfallen sollte.
Wo gibt es die Bußgeld- und Strafverordnung für Verkehrsplaner und STVBs?
ervin
--
Ervin Peters
Paul-Klee-Str. 10
99425 Weimar
+49 172 2043926
> Ein gemeinsamer Rad- und Fußweg birgt ein erhebliche höheres
> Unfallpotential als die Fahrbahn.
Mag sein.
> Damit ist er nicht zumutbar und muß
> nicht benutzt werden. Das war einfach.
Blödsinn.
volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
> Was ist daran rechts- und verkehrsfeindlich, einen unzumutbaren und
> damit nicht benutzungspflichtigen Weg nicht zu benutzen. Bist du evtl.
> gar ein Anhänger des "Auto, Auto über alles"?
Abgesehen davon, daß es natürlich gefährlicher Unsinn ist, davon
auszugehen, ein Radweg sei bereits dann nicht benutzungspflichtig, wenn
er dir nicht zusagt, solltest du deine Scheuklappen zumindest ein klein
wenig lüften.
Vielleicht würdest sogar du dann bemerken, daß es hier in keiner Weise
um dein Lieblingsfeindbild geht. Es ist mitnichten zutreffend, daß ein
Radfahrer sich die Verkehrsregeln nach eigenem Gusto zurechtzimmern
kann, wenn ihm die Regeln für alle nicht gefallen.
Deine seltsame Ansicht, Verkehrszeichen seien nur dann verbindlich, wenn
man in einem Auto sitze, ist schlicht falsch. Daran ändern auch deine
Nazi-Allüren nichts
MfG
Rupert
> Deine seltsame Ansicht, Verkehrszeichen seien nur dann verbindlich, wenn
> man in einem Auto sitze, ist schlicht falsch.
Das glauben auch die meisten Autofahrer und halten sich deshalb nicht dran.
Geschwindigkeitsbeschraenkungen und vor allem Ueberholverbote werden
grundsaetzlich ignoriert.
Grund: "Ich muss schneller fahren!
Der Grund fuer das Ignorieren von benutzungspflichtigen Radwegen ist
dagegen "Ich muss sicherer fahren!"
Letzteres laesst sich dann im Gegensatz zu Ersterem auch juristisch begruenden.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
> Zum Mitschreiben: Die meisten Benutzungspflichtanordnunen sind,
> großteils objektiv (Nichteinhaltung von simplen Kriterien und Maßen),
> VWV-widrig.
Aber klar doch! Du hast ja so Recht. Wie konnte ich nur daran zweifeln?
MfG
Rupert
> Das rafft "Ich Vollgas, du weg"-Rupert eh nicht.
Genau in solch primitiven Äußerungen zeigt sich überdeutlich, was dein
zentrales Problem ist.
Warum /versuchst/ du nicht wenigstens, den Blick über deinen Tellerrand
zu erheben?
Wirkliche Sachkenntnis verlangt ja ohnehin keiner (mehr)
MfG
Rupert
Rupert Haselbeck schrieb:
> Klaus Mueller schrieb:
>
>> Das rafft "Ich Vollgas, du weg"-Rupert eh nicht.
>
> Genau in solch primitiven Äußerungen zeigt sich überdeutlich, was dein
> zentrales Problem ist.
Das kennen wir von Klaus aber gar nicht anders. Jeder, der nicht seiner
Meinung ist, ist ein Vollgäsler ohne Verstand. Das muß so sein, denn sonst
müßte er ja möglicherweise an seinem eigenen Verstand zweifeln. Und wer tut
sowas schon.
Du hast keinen Abgleich zwischen StVO-VwV und real existierenden Radwegen
gemacht. Deshalb. Das war jetzt einfach.
Da beisst sich ja auch die Katze in den Schwanz. Am eigenen Verstand
zu zweifeln, erfordert ein gewissen Maß an Verstand, und wenn man den
hat, warum sollte man ihn dann bezweifeln?
SCNR
Thomas
Er hat aber leider tatsächlich Recht. Das ist ja das Problem.
Gruß
Thomas
> Und Fahrradfahrer sind kein "richtiger Verkehr"?
[ironie]Noe - man braucht ja nicht mals nen Führerschein dafür. [/ironie]
-lk-
> In der realen
> haben den Abgleich schon andere für ihn gemacht, im Auftrag des
> Bundesverkehrsministeriums, und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß die
> StVO-Vovelle von 1997 kaum umgesetzt wurde (mithin die meisten Radwege
> illegal beschildert sind).
Hast du dazu eine Quelle / einen Link?
Gruß
Thomas
Den bräuchte ich auch noch mal - ich meine ihn zwar schon mal gesehen zu
haben, aber die Veröffentlichung selbst habe ich glaube ich noch nicht
in den Fingern gehabt ...
> Ich habe ihm dann noch meine Meinung zu Geisterfahrern und seiner
> Haltung dazu kundgetan und bin leicht angesäuert (auf dem Gehweg)
> weitergefahren.
Schlecht. Im Grundgesetz steht ausdrücklich, daß
du keine Freiheit der Meinungsäußerung besitzt.
Wenn du es trotzdem tust, hast du Pech.
> Der Polizist fährt kurz danach ebenfalls weiter,
> überholt mich, um erneut stehenzubleiben und mich anzuhalten. Ach ja,
> übrigens werde er mich auch zu einem Verkehrsunterricht vorladen,
> lässt er mich mit breitem Grinsen wissen.
>
> Frage: Kann ein Polizist wirklich aus purer Schikane und weil man
> seine Ansicht über Radwege nicht teilt, eine solche Vorladung
> aussprechen?
Kannst du denn beweisen, daß er das aus reiner
Schikane getan hat? Er wird was anderes behaupten.
Wie oft hast Du denn schon die entsprechende Straßenverkehrsbehörde
erfolgreich auf Schadenersatz verklagt?
Grüße,
Florian
>Frage: Kann ein Polizist wirklich aus purer Schikane und weil man
>seine Ansicht über Radwege nicht teilt, eine solche Vorladung
>aussprechen? Oder gibt es neben § 48 StVO irgendwelche Voraussetzungen
>für eine solche Vorladung?
Das ist kein origineller Ratschlag, aber lies Dir doch bitte mal den
Artikel "Verkehrsunterricht" in der Wikipedia durch. Ich sehe da eine
Menge Ansatzpunkte, der Anordnung eines Verkehrsunterrichtes zu
widersprechen.
Das hört sich alles so an, daß Verkehrsunterricht nur bei gravierenden
Verkehrsverstößen angeordnet wird, die die Sicherheit erheblich
gefährden ("um nicht ins Uferlose auszuschweifen").
Bei kleineren Verstößen im Verwarnungsgeldbereich könne der
Verkehrsunterricht nur angeordnet werden, wenn diese immer wieder von
derselben Person begangen werden (also wenn diese Person durch die
Verwarnungen nichts dazugelernt hat).
Über Kosten steht da nichts, aber der Unterricht läuft meistens an
einem Abend in einer Sitzung ab, so daß das auch nicht SO teuer sein
kann.
Der Verkehrsunterricht wird NICHT von der Polizei, sondern von der
Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Gegen die Anordnung kann man Widerspruch einlegen und ggf. vor dem
Verwaltungsgericht klagen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
"Grundsätzlich ist eine Vorladung zum Verkehrsunterricht nur dann
notwendig und dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
folgend nur dann rechtmäßig, wenn der Betroffene nachweisbar einer
verkehrspädagogischen Belehrung über sein an den Tag gelegtes
Fehlverhalten bedarf." (Wikipedia)
Ich würde an Deiner Stelle sagen: Mir ist bekannt, daß ich das
Verkehrsschild "Gemeinsamer Rad- und Gehweg" befolgen muß. An dieser
Stelle halte ich die Aufstellung des Verkehrsschildes jedoch nicht für
zweckmäßig. Ich habe mich dazu aber an die falsche Person gewandt,
nämlich an einen Polizeibeamten. Ich hätte mich an die Stadtverwaltung
wenden müssen, die die Verkehrsschilder aufstellt, oder an die
Politiker meiner Stadt.
Nebenbei erwähnt, unterbreitet auch in meiner Heimatstadt Oberhausen
und wahrscheinlich auch in anderen Städten gerade die Polizei der
Stadtverwaltung laufend Vorschläge, wie man die Verkehrsregelung und
Beschilderung verbessern kann. Daß man Vorschläge zur Umgestaltung des
Verkehrsraums macht, bedeutet also nicht, daß man die Verkehrsregeln
in Frage stellt.
Grüße
Alfred Bomanns
Das Beste an der Zukunft ist, daß sie noch nicht da ist. (Scott Adams, The Dilbert Principle)
>> Und Fahrradfahrer sind kein "richtiger Verkehr"?
>[ironie]Noe - man braucht ja nicht mals nen Führerschein dafür. [/ironie]
Das kommt auch noch! Gibt es das nicht schon in der Grundschule?
Wie ich die Deutsche Post kenne, wird sie den Briefkasten nächstes
Jahr abmontieren.
Dann kannst Du mit dem Auto zur Hauptpost fahren :-)
> Nein, die meinten, es wäre eine Bundesstraße.
Nein, sie leiteten aus der Beschilderung als Bstraße und deren
Fahrspuranzahl ab, dass es eine für Radfahrer verbotene KFstraße sei.
"Diese Straße sei eine Bundesstraße und habe vier Fahrstreifen, sei also
eine Kraftfahrstraße.
Anschließend stellen sie die Behauptung auf, die Straße sei mit dem
Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße« (Zeichen 331) versehen.
...
Ich werde wegen einer Ordnungswidrigkeit (TBNR: 118100, Benutzung einer
Kraftfahrstraße mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug) kostenpflichtig
(10 EUR) verwarnt. Als Text wird in das Formular eingetragen »Sie
benutzten die Kraftfahrtstr. mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug«."
-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
> Rücksichtnahme auf legal auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer aber
> unerträglich ist.
Nein, es ist aber eben nicht legal, wenn man Kraft eigener Entscheidung
gegen die angeordnete Beschilderung diese als hinfällig ansieht und
illegal fahrbahnradelt.
> Und der Herr Haselbeck
> kommt dann mit "Nazi-Allüren", weil man nicht voller Erfurcht vor dem
> Stinkeblech im Boden versinkt.
Nein, er kommt damit, weil du die 'falsche' Strophe des Deutschlandlieds
teilzitiert hast.
> On Thu, 07 Aug 2008 22:42:52 +0200, Lars Krieger <lkr...@arcor.de>
> wrote:
>> [ironie]Noe - man braucht ja nicht mals nen Führerschein dafür. [/ironie]
Oder gar ein Kennzeichen oder eine Versicherung.
> Das kommt auch noch! Gibt es das nicht schon in der Grundschule?
Was Hännschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Von daher ist es
müßig, erwachsenen Radfa^h^h^h Verkehrsteilnehmern noch was beibringen
zu wollen.
>>[ironie]Noe - man braucht ja nicht mals nen Führerschein dafür.
>>[[/ironie]
>
> Das kommt auch noch! Gibt es das nicht schon in der Grundschule?
Darum geht es nicht. Kindern kann man ja in aller Regel was beibringen.
Hier reden wir aber leider von Leuten, welche wider besseres Wissen
gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen (z.B. weil sie glauben, es
besser zu wissen als alle anderen)
MfG
Rupert
Schwule und Lesben habe lange Zeit gegen das Strafgesetzbuch
verstoßen.
Auf dem Platz des Himmlischen Friedens haben Demonstranten gegen
geltende Gesetze verstoßen.
Unangemeldete Gegendemonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche sind ein
klarer Bruch geltenden Rechts. Bürgermeister gehen nicht selten ganz
vorne mit.
Alles Unbelehrbahre und unerträglich arrogant?
Gruß
Thomas
Es war nur männliche Homosexualität strafbar, weibliche blieb straffrei.
ciao, Joseph
>> Darum geht es nicht. Kindern kann man ja in aller Regel was
>> beibringen. Hier reden wir aber leider von Leuten, welche wider
>> besseres Wissen gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen (z.B. weil
>> sie glauben, es besser zu wissen als alle anderen)
>
> Schwule und Lesben habe lange Zeit gegen das Strafgesetzbuch
> verstoßen.
Bei etwas Nachlesen in der Charta wäre dir sicher aufgefallen, daß es
hier um andere Art von Verkehr geht
> Auf dem Platz des Himmlischen Friedens haben Demonstranten gegen
> geltende Gesetze verstoßen.
> Unangemeldete Gegendemonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche sind ein
> klarer Bruch geltenden Rechts. Bürgermeister gehen nicht selten ganz
> vorne mit.
>
> Alles Unbelehrbahre und unerträglich arrogant?
Deine Vergleiche hinken noch nichtmal mehr.
Der Radwegverweigerer als Widerstandskämpfer (oder besser
Schmalspur-Revoluzzer?!), gehts noch?
MfG
Rupert
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Ich finde übrigens schon den Grundsatz merkwürdig, daß Verwaltungsakte
vollkommen unabhängig von ihrer Recht- und Verfassungsmäßigkeit
Rechtskraft entfalten können. Das ist wohl eine Ausprägung von
"Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht".
Das ist falsch. Auch auf ungünstig angelegten Radwegen kann man durch
genügend geringe Geschwindigkeit und im Zweifel Verzicht auf Vorrangrechte
wenigstens ebenso sicher fahren wie auf der Strasse. Nur ist man dann eben
(teilweise bedeutend) langsamer unterwegs. Es geht auch bei der Ablehnung
von Radwegen grundätzlich um das eigene Vorankommen.
Man mag im Einzelfall oder auch in der Gesamtheit die Entscheidung für
Radwege für falsch halten, weil sie Radfahrer zwingen, langsamer zu fahren,
als sie körperlich ("antriebstechnisch") in der Lage wären. Es gibt sicher
viele gute Argumente, günstige Bedingungen für den Radverkehr
bereitzustellen, und vermutlich sind benutzungspflichtige Radwege, weil sie
gleichzeitig ein Verbot des Fahrens auf der Fahrbahn beinhalten, da in
vielen Fällen kontraproduktiv. Das sollte jedoch nicht dazu verleiten, mit
zweierlei Maß zu messen.
Der Grundsatz der angepassten Geschwindigkeit, der Autofahrern jederzeit
gerne vorgehalten wird, gilt selbstverständlich auch für Radfahrer: Ich darf
eben nur so schnell fahren, dass ich jede vorhersehbare Situation unfallfrei
meistern kann. Eine Gefährdung, so sie besteht, geht ebensowenig wie beim
Auto von der Qualität der für das jeweilige Fahrzeug am betrachteten Ort
vorgesehenen Fahrbahn aus, sondern von einer nicht daran angepaßten
Geschwindigkeit.
Gruß,
Friedrich
Ich bitte darum, daß Du den Nachweis Deiner Behauptung hier und jetzt
bringst. Auf welche Untersuchung st?tzt Du Dich dabei?
Und ziehe nicht SCHON WIEDER den Schwanz ein, wenn man Dich an Deinen
Aussagen messen will, Friedrich.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
> Auch auf ungünstig angelegten Radwegen kann man durch
> genügend geringe Geschwindigkeit und im Zweifel Verzicht
> auf Vorrangrechte wenigstens ebenso sicher fahren wie
> auf der Strasse.
Das stimmt in der Regel.
> Nur ist man dann eben (teilweise bedeutend) langsamer
Ja.
> Man mag im Einzelfall oder auch in der Gesamtheit die
> Entscheidung für Radwege für falsch halten, weil sie
> Radfahrer zwingen, langsamer zu fahren, als sie körperlich
> ("antriebstechnisch") in der Lage wären.
Es geht nicht nur um die Geschwindigkeit. Sondern auch
darum, dass sicheres Fahren auf Radwegen sehr oft
den Verzicht auf den Vorrang bedeutet - wie Du ja
selbst geschrieben hast. Und genau das halte ich
für inakzeptabel.
Gruß, Andreas
--
http://www.liegerad-fernweh.de
E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
> > > Auch auf ungünstig angelegten Radwegen kann man durch
> > > genügend geringe Geschwindigkeit und im Zweifel Verzicht
> > > auf Vorrangrechte wenigstens ebenso sicher fahren wie
> > > auf der Strasse.
> >
> > Das stimmt in der Regel.
>
> Wie machst du das? Wenn ich mit einem rad weg! gängigen, also
> zweirädrigen ahrrad unterwegs bin, dann erfordert allein das
> identifizieren der potentiellen Gefahrenstellen derartiges
> Langsamfahren, das die Fahrstabilität leidet.
Ein Fahrrad mit drei Rädern :)
--
Gruß, Andreas
es gibt zu jedem Unfall eine Geschwindigkeit, bei der nichts passiert wäre.
Stehende Radler werden nur sehr selten überfahren. Es sei denn vielleicht,
sie stehen im toten Winkel eines LKWs (das wäre dann aber wohl auf der so
sicheren Strasse...).
> Ich halte von solch programmatischen Gerede *garnichts*.
programmatisch ist wohl eher das Dogma von den per Definition unsicheren
Radwegen. Ein Schelm wer dahinter eine Agenda vermutet.
> Eine Gefahr
> verschwindet nicht dadurch, dass man sie (sei es nun wider besseres
> Wissen oder aus Ahnungslosigkeit) leugnet.
Ich leugne sie doch gar nicht. Aber Gefahren und erst recht Unfälle
entstehen IMMER durch das Zusammenwirken von mehreren Umständen. EINER davon
ist oft die Geschwindigkeit. Ein anderer z.B. die zumindest im
innerstädtischen Bereich oft schlechte Wahrnehmbarkeit von Radfahrern auf
Radwegen für den motorisierten Verkehr. Wenn es nun durch das Zusammenwirken
dieser beiden zu einem Unfall kommt - woran hat es gelegen?
Man möge da doch bitteschön beim Radfahren die gleichen Maßstäbe wie bei
anderen Verkehrsteilnehmern anlegen. Ich kann ja auch nicht mit 200 km/h
durch eine zu enge Autobahnkurve fahren (200 km/h sind nun mal meine übliche
Geschwindigkeit, mein Auto schafft das...) und mich hinterher über die
unsichere Autobahn beschweren.
Der Grundgedanke geht IMHO schon vorher daneben. Ausgangspunkt der
Argumentation ist doch eigentlich, dass die Strasse allen gleichermaßen
gehört, Radfahrer also, wenn man sie auf einen Radweg verweist, einen
Anspruch darauf hätten, dort mindestens ebenso schnell voranzukommen. Bzw.
umgekehrt wenn dem nicht so ist, der Radweg schon deshalb unzumutbar ist.
Das ist aber nicht so. Die jeweilig zuständige Behörde kann prinzipiell
jederzeit öffentlichen Raum für bestimmte Verkehrsträger reservieren. Mit
dem Mofa auf die Autobahn darf man auch nicht, auch wenn man da schneller am
Ziel wäre.
Dass es durchaus ungeschickt und nicht zeitgemäß ist, Radfahren zugunsten
des motorisierten Verkehrs zu behindern, dem würde ich jederzeit zustimmen,
das steht aber auf einem anderen Blatt.
Gruß,
Friedrich
> Klaus Mueller wrote:
>>> Das glauben auch die meisten Autofahrer und halten sich deshalb nicht
>>> dran. Geschwindigkeitsbeschraenkungen und vor allem Ueberholverbote
>>> werden grundsaetzlich ignoriert.
>>>
>>> Grund: "Ich muss schneller fahren!
>>>
>>> Der Grund fuer das Ignorieren von benutzungspflichtigen Radwegen ist
>>> dagegen "Ich muss sicherer fahren!"
>
> Das ist falsch. Auch auf ungünstig angelegten Radwegen kann man durch
> genügend geringe Geschwindigkeit und im Zweifel Verzicht auf
> Vorrangrechte wenigstens ebenso sicher fahren wie auf der Strasse. Nur
> ist man dann eben (teilweise bedeutend) langsamer unterwegs. Es geht
> auch bei der Ablehnung von Radwegen grundätzlich um das eigene
> Vorankommen.
Dies *ist* gängige Praxis bei Radwegbenutzungsfans. Trotzdem sagen die
Unfallstatistiken das es dort 3-12 mal so gefährlich ist wie auf der
Fahrbahn.
Und der zweite Aspekt zum Nachdenken ist der: Die meisten der infolge von
Radwegen totgefahrenen sind Ältere oder Kinder, die überhaupt nicht
schnell fuhren, oder in der Lage dazu waren.
Aber warum sollen eigentlich Radfahrer die nicht durch Sie geschaffenen
gefährlichen Verkehrssituationen durch manigfaltigen Verzicht
entschärfen, wenn sie durch einfaches Nichtbeachten der
Radwegbenutzungspflicht dieses ohne Verzicht und sehr viel effizienter
tun können?
ervin
--
"...Get off my planet by sundown..." aus b-movie, Gill Scott Heron
"Das Maß der Wahrheit des produzierten Wissens hängt von der Qualität
der angewandten Interpretation ab." [Joe Weizenbaum +]
> Rainer Mai wrote:
> Ich leugne sie doch gar nicht. Aber Gefahren und erst recht Unfälle
> entstehen IMMER durch das Zusammenwirken von mehreren Umständen. EINER
> davon ist oft die Geschwindigkeit. Ein anderer z.B. die zumindest im
> innerstädtischen Bereich oft schlechte Wahrnehmbarkeit von Radfahrern
> auf Radwegen für den motorisierten Verkehr. Wenn es nun durch das
> Zusammenwirken dieser beiden zu einem Unfall kommt - woran hat es
> gelegen?
Das Problem der Wahrnehmbarkeit kann man durch verzicht auf
fahrbahnbegleitende Radverkehrsanlagen und Fahrstreifenbreiten um 2,75m
hinreichend, planbar (STVB, Planungsämter) und damit konzeptionell
beheben.
Für die behebung des Problems der überhöhten Geschwindigkeit, wie auch zu
geringer Abstände, sind Vermittlung von Kenntnissen und Prüfungen/
Messungen/Ahndungen der Überschreitungen notwendig. Das ist deutlich
aufwändiger.
> Man möge da doch bitteschön beim Radfahren die gleichen Maßstäbe wie bei
> anderen Verkehrsteilnehmern anlegen. Ich kann ja auch nicht mit 200 km/h
> durch eine zu enge Autobahnkurve fahren (200 km/h sind nun mal meine
> übliche Geschwindigkeit, mein Auto schafft das...) und mich hinterher
> über die unsichere Autobahn beschweren.
Wenn Du zwischen zwei Autobahnen nebeneinander wählen könntest, die eine
mit Kurvenradien untauglich für 200km/h und die Andere mit Kurven die für
300km/h taugen, welche würdest Du wählen?
Und wenn es dann ein Schild gäbe, der für KFZ mit einer Vmax von <= 200km/
h die Benutzung der Autobahn mit den engen Kurvn vorschreibt, dann
fändest Du das auch in Ordnung?
> Die jeweilig zuständige Behörde
> kann prinzipiell jederzeit öffentlichen Raum für bestimmte
> Verkehrsträger reservieren.
Das ja.
Nur ausschliessen darf sie nur wenn eine örtliche Gefahrenlage besteht
die die normale Gefährdung deutlich übersteigt und alle Ziele an der
Straße für alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger, ohne Umwege
erreichbar sind.
> Dass es durchaus ungeschickt und nicht zeitgemäß ist, Radfahren
> zugunsten des motorisierten Verkehrs zu behindern, dem würde ich
> jederzeit zustimmen, das steht aber auf einem anderen Blatt.
Das war es schon immer, nur fällt das immer mehr Menschen auf.
>Friedrich Ostertag am Sun, 10 Aug 2008 16:00:29 +0200:
>
>> Klaus Mueller wrote:
>>>> Das glauben auch die meisten Autofahrer und halten sich deshalb nicht
>>>> dran. Geschwindigkeitsbeschraenkungen und vor allem Ueberholverbote
>>>> werden grundsaetzlich ignoriert.
>>>>
>>>> Grund: "Ich muss schneller fahren!
>>>>
>>>> Der Grund fuer das Ignorieren von benutzungspflichtigen Radwegen ist
>>>> dagegen "Ich muss sicherer fahren!"
>>
>> Das ist falsch. Auch auf ungünstig angelegten Radwegen kann man durch
>> genügend geringe Geschwindigkeit und im Zweifel Verzicht auf
>> Vorrangrechte wenigstens ebenso sicher fahren wie auf der Strasse. Nur
>> ist man dann eben (teilweise bedeutend) langsamer unterwegs. Es geht
>> auch bei der Ablehnung von Radwegen grundätzlich um das eigene
>> Vorankommen.
>
>Dies *ist* gängige Praxis bei Radwegbenutzungsfans. Trotzdem sagen die
>Unfallstatistiken das es dort 3-12 mal so gefährlich ist wie auf der
>Fahrbahn.
>
Ich hab auf Radwegen beim Überqueren von Kreuzungen und Einmündungen
schon etliche Zusammenstöße mit anderen Fahrzeugen gehabt.
Seltsamerweise waren da nie LKW oder schnell fahrende Fahrzeuge dabei.
Außerdem passiert da kaum etwas, wenn man mit dem Vorderrad an der
Beifahrertüre anklopft, der Schreck für den Fahrer ist schon groß und
nach kurzer Zeit legt sich auch seine Aufregung, sie kommen meist
drauf, dass sie in dieser Situation nicht all zu viel Aufsehen erregen
sollten, die eine vorbeifahrende Polizeistreife anlockt.
Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
bezogen auf welchen Parameter? Auch diese Statistik würde ich gerne mal
genauer durchleuchten. Bist Du sicher, dass das auch dann noch so rauskommt,
wenn man als Vergleichsgruppe nur die Radfahrer nimmt, die genau an den
gleichen Stellen auf der Strasse fuhren? Radwege und Radstreifen werden
i.d.R. vor allem dort angelegt, wo es auch auf der Strasse gefährlicher ist
als anderswo.
> Und der zweite Aspekt zum Nachdenken ist der: Die meisten der infolge
> von Radwegen totgefahrenen sind Ältere oder Kinder, die überhaupt
> nicht schnell fuhren, oder in der Lage dazu waren.
definiere "schnell". Auch 20 km/h können zu schnell sein.
> Aber warum sollen eigentlich Radfahrer die nicht durch Sie
> geschaffenen gefährlichen Verkehrssituationen durch manigfaltigen
> Verzicht entschärfen, wenn sie durch einfaches Nichtbeachten der
> Radwegbenutzungspflicht dieses ohne Verzicht und sehr viel effizienter
> tun können?
Hast recht, das sehe ich genauso. Warum sollte man sich an Vorschriften
halten, die man auch ungestraft ignorieren kann? Macht man ja als Autofahrer
auch nicht. Wenn man dann wider Erwarten doch dafür belangt wird dann kann
man sich ja in DSRS lautstark darüber aufregen und findet sicher
vielfältigen Trost und Beistand.... Ich bin schon gespannt auf die
Reaktionen, wenn sich wieder einer beschwert, der mit dem Auto geblitzt
wurde.
Nochmal: Eine Klage darüber, dass man durch Radwegepflicht behindert wird,
wo man doch durch's Radfahren eh' schon was für die Entspannung der
Verkehrssituation tut, und für die Umwelt sowieso, das wäre in vielen Fällen
sicher berechtigt. Ob daraus eine Gefährdung entsteht, das habe ich zum
großen Teil selbst in der Hand.
Gruß,
Friedrich
Ja. Beim Autoverkehr scheint das aber auch kein Gegenargument zu sein.
Könnte man bei entsprechender Festlegung der Bußgelder sicher kostendeckend
gestalten. (Nein, ich will das nicht wirklich).
>> Man möge da doch bitteschön beim Radfahren die gleichen Maßstäbe wie
>> bei anderen Verkehrsteilnehmern anlegen. Ich kann ja auch nicht mit
>> 200 km/h durch eine zu enge Autobahnkurve fahren (200 km/h sind nun
>> mal meine übliche Geschwindigkeit, mein Auto schafft das...) und
>> mich hinterher über die unsichere Autobahn beschweren.
>
> Wenn Du zwischen zwei Autobahnen nebeneinander wählen könntest, die
> eine mit Kurvenradien untauglich für 200km/h und die Andere mit
> Kurven die für 300km/h taugen, welche würdest Du wählen?
> Und wenn es dann ein Schild gäbe, der für KFZ mit einer Vmax von <=
> 200km/ h die Benutzung der Autobahn mit den engen Kurvn vorschreibt,
> dann fändest Du das auch in Ordnung?
JA klar, MEIN Auto schafft das...
Spaß beiseite. Ob ich das (angenommen dass ich zu den eingeschränkten
gehöre) in Ordnung finde ist eine Sache. Ob ich es so darstelle, dass ich
durch diese Vorschrift gefährdet werde ist eine zweite. Ob ich mich dran
halte ist eine dritte und ob ich rumnöhle, wenn ich mich nicht dran gehalten
habe und erwischt wurde, eine vierte Sache.
Du hast im Grunde gerade sehr schön meinen Punkt illustriert. Wenn es die
dargestellte Situation gäbe - würdest Du mir (mit einem 160 km/h-Auto)
ernsthaft abnehmen, dass ich alleine schon wegen meiner Sicherheit auf die
schnelle Strasse muß, und eine Benutzungspflicht der Autobahn, deren Kurven
nur 100 zulassen, mich gefährdet?
Gruß,
Friedrich