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Rückwärtsfahren mit besetzten Linienbussen ohne Ein-/Ausweiser?

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Ulf.K...@web.de

unread,
Sep 9, 2017, 11:14:15 AM9/9/17
to
Moin,

ist dergleichen zulässig? Bei Schulbussen soll
es unzulässig sein, http://www.sn-online.de/Schaumburg/Rinteln-Auetal/Rinteln-Ortsteile/Busfahrer-darf-alleine-nicht-rueckwaerts-fahren

Gruß, ULF

Bernd Ullrich

unread,
Sep 9, 2017, 12:14:04 PM9/9/17
to

Johann Mayerwieser

unread,
Sep 9, 2017, 1:00:10 PM9/9/17
to
Am Sat, 09 Sep 2017 18:14:01 +0200 schrieb Bernd Ullrich:


> http://www.schulbus.net/records/20041209acht/20041209acht.htm

Rückfahrkamera ist wohl zu einfach?

Markus Luft

unread,
Sep 9, 2017, 1:18:32 PM9/9/17
to
On Sat, 09 Sep 2017 08:14:14 -0700, Ulf.Kutzner wrote:


> ist dergleichen zulässig? Bei Schulbussen soll es unzulässig sein,
> http://www.sn-online.de/Schaumburg/Rinteln-Auetal/Rinteln-Ortsteile/Busfahrer-darf-alleine-nicht-rueckwaerts-fahren
>
Die Frage ist interessant, denn ich vermute, daß Dir spontan §9 (5) StVO
eingefallen wäre, wenn Du nicht auch permanent beobachten würdest, daß
Berufskraftfahrer dagegen täglich mehrfach mit großer
Selbstverständlichkeit und eklatant verstoßen.
Bei den Linienbusfahren sind die Unfallkassen der Berufsgenossenschaften
und die Unternehmen selbst einfach nur mehr dahinter her, daß das
Rückwärtsfahren an sich schon nur wenn nötig gemacht wird und dann auch
bitte nur mit Einweiser. Der Spediteur erwartet von seinen Mitarbeitern
sogar, daß diese ohne Einweiser andauernd in Bereiche fahren, die von den
Fahrern gar nicht eingesehen werden können.
Nichtsdestotrotz sehe ich natürlich auch Busfahrer die ohne Einweiser
zurücksetzen.


Bernd Ullrich

unread,
Sep 9, 2017, 3:40:10 PM9/9/17
to
Warum fragst du MICH?


Ulf.K...@web.de

unread,
Sep 10, 2017, 4:55:38 AM9/10/17
to
Moin,

Am Samstag, 9. September 2017 21:40:10 UTC+2 schrieb Bernd Ullrich:

> >> http://www.schulbus.net/records/20041209acht/20041209acht.htm
>
> > Rückfahrkamera ist wohl zu einfach?
>
>
> Warum fragst du MICH?

Er fragte alle. In der Tat ist die sogar bei Pkw
nicht ganz unüblich, so daß sie mittlerweile
Eingang in die Unfallverhütungsregeln
gefunden haben könnten.

Ob sie haben, weiß ich nicht.

Das Thema ist auch im Zusammenhang mit
der Müllabfuhr relevant. Wer an einer
Stichstraße ohne Wendemöglichkeit für große
Müllwagen wohnt, wird vielerorts
neuerdings aufgefordert, seine Müllbehältnisse
zur Entleerung bis an die Durchgangsstraße
zu bringen...

Das führte ich darauf zurück, daß den
gesetzlichen Unfallversicherern
überfahrene Müllader untergekommen seien.

Gruß, ULF

Bernd Ullrich

unread,
Sep 10, 2017, 6:33:41 AM9/10/17
to

Markus Luft

unread,
Sep 10, 2017, 12:31:03 PM9/10/17
to
On Sun, 10 Sep 2017 01:55:37 -0700, Ulf.Kutzner wrote:

> Moin,
>
> Am Samstag, 9. September 2017 21:40:10 UTC+2 schrieb Bernd Ullrich:
>
>> >> http://www.schulbus.net/records/20041209acht/20041209acht.htm
>>
>> > Rückfahrkamera ist wohl zu einfach?
>>
>>
>> Warum fragst du MICH?
>
> Er fragte alle. In der Tat ist die sogar bei Pkw nicht ganz unüblich, so
> daß sie mittlerweile Eingang in die Unfallverhütungsregeln gefunden
> haben könnten.
>
> Ob sie haben, weiß ich nicht.
>
Ich habe noch keine an Linienbussen gesehen.
An LKW gibt es schon häufiger Kameras, aber die "leuchten" den toten
Winkel rechts vorm Führerhaus aus, da werden nämlich die Radfahrer auf
Radwegen totgefahren. Ob die mittlerweile auch vermehrt Rückfahrkameras
haben, weiß ich nicht. Die Sprinterklasse der Paketdienste haben
mittlerweile fast alle eine Rückfahrkamera.
Müllfahrzeuge wohl noch kaum.

> Das Thema ist auch im Zusammenhang mit der Müllabfuhr relevant. Wer an
> einer Stichstraße ohne Wendemöglichkeit für große Müllwagen wohnt, wird
> vielerorts neuerdings aufgefordert, seine Müllbehältnisse zur Entleerung
> bis an die Durchgangsstraße zu bringen...
>
> Das führte ich darauf zurück, daß den gesetzlichen Unfallversicherern
> überfahrene Müllader untergekommen seien.
>
Aus dem Gedächtnis: Bei der Unfallkasse im Bereich Lippe-Westfalen gab es
2008-2009 30 angefahrene Mitarbeiter, davon wurden 6 *Einweiser* durch
ihren eigenen Eingewiesenen angefahren.
Und natürlich gibt es immer wieder mal (auch tödliche) Unfälle mit anderen
Verkehrsteilnehmern. Diese Unfälle sind nur möglich wenn nicht
eingewiesen wird und die Pappenheimer haben immer Einweiser dabei.

Vernünftige Unfallstatistiken, die Unfälle beim Rückwärtsfahren von LKW
getrennt ausweisen gibt es anscheinend nicht.
Wenn aber "Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren“ mit
16,7 % Anteil der zweithäufigste Unfallgrund bei LKW ist, kann man schon
mal grob schätzen, daß Rückwärtsfahren nur einen kleinen einstelligen
Prozentanteil haben wird.

Solche Kameras sind kein Goldstandard. Im Zusammenhang mit VU zwischen
abbiegenden LKW und Radfahrern auf Radwegen ist aus der Unfallforschung
bekannt, daß der LKW-Führer den Radfahrer in den meisten Fällen vor dem
Unfall durch direkte oder indirekte Sicht hätte sehen müssen.
Wir kennen das im Zusammenhang mit rechts über Radwege abbiegenden PKW-
Führern, 1/3 sieht nicht hin und ein weiteres 1/5 nimmt den Vorrang von
Radfahrern trotz Hinsehens. Ein weiteres zusätzliches Sichtmittel nützt
nichts, wenn schon die vorhandenen Möglichkeiten nicht oder nicht adäquat
genutzt werden.

Ulf.K...@web.de

unread,
Sep 10, 2017, 12:34:09 PM9/10/17
to
Moin,

Am Sonntag, 10. September 2017 18:31:03 UTC+2 schrieb Markus Luft:

> > Das führte ich darauf zurück, daß den gesetzlichen Unfallversicherern
> > überfahrene Müllader untergekommen seien.
> >
> Aus dem Gedächtnis: Bei der Unfallkasse im Bereich Lippe-Westfalen gab es
> 2008-2009 30 angefahrene Mitarbeiter, davon wurden 6 *Einweiser* durch
> ihren eigenen Eingewiesenen angefahren.
> Und natürlich gibt es immer wieder mal (auch tödliche) Unfälle mit anderen
> Verkehrsteilnehmern.

Schüler sind auch gesetzlich unfallversichert, aber
nicht beim für den Bus zuständigen Versicherungsträger...

Gruß, ULF

Markus Luft

unread,
Sep 10, 2017, 3:28:06 PM9/10/17
to
Es ging dabei ausschließlich um den Müllabfuhrbereich und nur um die
eigenen Versicherten.
Bei Schulbussen und Kindern die beim Rückwärtsfahren derselben verletzt
oder gar getötet wurden, würde ich ein ganz kleine einstellige Zahl
vermuten, wenn überhaupt. Die überwältigende Mehrzahl von VU im
Zusammenhang mit Schulbussen wird von Autofahren verursacht worden sein.
Und auch das wird keine besonders hohe Zahl sein. Mamataxi dürfte schon
deutlich mehr Schülern zum Verhängnis geworden sein.

Ulf.K...@web.de

unread,
Sep 14, 2017, 12:12:06 PM9/14/17
to
Moin,

Am Sonntag, 10. September 2017 21:28:06 UTC+2 schrieb Markus Luft:

> >> > Das führte ich darauf zurück, daß den gesetzlichen Unfallversicherern
> >> > überfahrene Müllader untergekommen seien.
> >> >
> >> Aus dem Gedächtnis: Bei der Unfallkasse im Bereich Lippe-Westfalen gab
> >> es 2008-2009 30 angefahrene Mitarbeiter, davon wurden 6 *Einweiser*
> >> durch ihren eigenen Eingewiesenen angefahren.
> >> Und natürlich gibt es immer wieder mal (auch tödliche) Unfälle mit
> >> anderen Verkehrsteilnehmern.
> >
> > Schüler sind auch gesetzlich unfallversichert, aber nicht beim für den
> > Bus zuständigen Versicherungsträger...
> >
> Es ging dabei ausschließlich um den Müllabfuhrbereich und nur um die
> eigenen Versicherten.
> Bei Schulbussen

Da würde ich insbesondere kaum jemals Busfahrer
der jeweiligen Fahrt unter den Verunfallten vermuten.

Hätte jemand bitte freundlicherweise einen
Link zur Unfallverhütungsvorschrift Busverkehr?

Bei der BG ward ich nicht fündig.

Gruß, ULF

Herbert Albrecht

unread,
Sep 15, 2017, 5:42:33 AM9/15/17
to
Am 14.09.2017 um 18:12 schrieb Ulf.K...@web.de:
> Moin,
>
> Am Sonntag, 10. September 2017 21:28:06 UTC+2 schrieb Markus Luft:
>
> [...]
> Hätte jemand bitte freundlicherweise einen
> Link zur Unfallverhütungsvorschrift Busverkehr?

Auf www.stadtbusfahrer.de/Verschiedenes;focus=CMTOI_de... gibt es weiter
unten das Kapitel 'Rückwärtsfahren ohne Einweiser'. Tatsächlich scheint
es so zu sein, dass die rechtlichen Anforderungen klar sind aber weder
beim Bau von Haltestellen noch bei der Tourenplanung immer eingehalten
wird, was komischerweise niemanden interessiert. Wenn was passiert,
haben die Fahrer den Schwarzen Peter.

Bei großen Haltestellen (z.B. ZOBs) verwundert mich, dass sich die
Fahrer nicht gegenseitig helfen (also: Einweisen).

Herbert



Ulf.K...@web.de

unread,
Sep 15, 2017, 8:34:36 AM9/15/17
to
Moin,

Am Freitag, 15. September 2017 11:42:33 UTC+2 schrieb Herbert Albrecht:

> > Hätte jemand bitte freundlicherweise einen
> > Link zur Unfallverhütungsvorschrift Busverkehr?
>
> Auf www.stadtbusfahrer.de/Verschiedenes;focus=CMTOI_de... gibt es weiter
> unten das Kapitel 'Rückwärtsfahren ohne Einweiser'.

Merci.

> Tatsächlich scheint
> es so zu sein, dass die rechtlichen Anforderungen klar sind aber weder
> beim Bau von Haltestellen noch bei der Tourenplanung immer eingehalten
> wird, was komischerweise niemanden interessiert.

Da ist folgender netter LInk: http://www.stadtbusfahrer.de/Verschiedenes;session=db6a14fc3ed539a71a7855efa4285fd5&focus=CMTOI_de_dtag_hosting_hpcreator_widget_Download_12559782&path=download.action&frame=CMTOI_de_dtag_hosting_hpcreator_widget_Download_12559782?id=141025


So etwa: "Die BGV (Berufsgenossenschaftliche
Vorschriften für die Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit) stellen unter der Bezeichnung
D 29 § 46 Abs. 1 folgende Anforderungen:
„Der Fahrzeugführer darf nur rückwärtsfahren
oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist,
dass Versicherte nicht gefährdet werden; kann
dies nicht sichergestellt werden, hat er sich
durch einen Einweiser einweisen zu lassen.“"

Geht aber eigentlich nur um Gefährdung berufsgenossenschaftlich
Versicherter...

Gruß, ULF

Andreas Portz

unread,
Sep 15, 2017, 11:16:42 AM9/15/17
to
Ulf.K...@web.de schrieb:

> Geht aber eigentlich nur um Gefährdung berufsgenossenschaftlich
> Versicherter...
D.h., man muss vor dem Überfahren einer Person sicherstellen (durch
Befragen o.ä.), dass diese nicht bei einer BG versichert ist.
Einen solchen Status haben schließlich nicht nur Busfahrerkollegen.


-Andreas

Ulf.K...@web.de

unread,
Sep 16, 2017, 4:37:04 AM9/16/17
to
Am Freitag, 15. September 2017 17:16:42 UTC+2 schrieb Andreas Portz:
> Ul[...]de schrieb:
Wie ich bereits andeutete, beginnt der
Interpretationsspielraum bereits bei der
Gefährdung anderweitig gesetzlich
unfallversicherter Schüler.

Wer am Busbahnhof zurücksetzt, kann auch einen
wegeunfallversicherten Arbeitnehmer in
Zuständigkeit einer anderen BG gefährden.

Gruß, ULF

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