Hallo,
es geht um folgenden Artikel:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/zwischenfall-am-berliner-alexanderplatz-bvg-fahrer-schiebt-taxi-mit-strassenbahn-beiseite/27978288.html
Meines Erachtens durfte der Taxifahrer da nicht halten. StVO:
§ 12 Halten und Parken
(4) [...] Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben
anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten
Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen
lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in
Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Unstreitig ist IMHO aber auch, dass der Straßenbahnfahrer das Taxi
nicht einfach beseite schieben darf, auch wenn er im Recht war.
Die Bild-Zeitung weiß natürlich jetzt schon, dass es Absicht war:
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/unfall-in-berlin-aus-wut-tram-rammt-taxi-am-alexanderplatz-78833444.bild.html
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass der Taxifahrer angefahren
ist und dann wieder bremste, weil er, wie im Artikel steht, wenden
wollte, und die Straßenbahn nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.
Wobei da auch die Frage ist, ob die Straßenbahn nicht ausreichend
Abstand hätte halten müssen (Anhalteweg und so...).
Anyway, ich würde gerne wissen, wie das Ganze ausgeht.
Weiß jemand, wo man solche Verfahren nachlesen oder nachverfolgen
kann? Die Zeitungen berichten ja in der Regel nur über die Unfälle
und selten über die Urteile, wenn sie nicht spektakulär sind.
Danke und Gruß
Martin