Oder noch eine andere Frage: Wenn ich auf dem Parkplatz um 19.00 Uhr ankomme und
die Parkscheibe gleich auf 9.00 Uhr stelle, darf ich ich dann am nächsten Tag
bis 10 Uhr bleiben oder ist es nicht erlaubt die Parkscheibe schon am Taq vorher
einzustellen?
Manfred
Ich würde meinen, nur bis 9 Uhr. Bin mir da aber nicht sicher. Wäre ja
irgendwie
ein 'Parkuhrnachstellen'.
Gruß
Oliver
>> Wie sieht es aus, wenn ich in einer Strasse mit Parkscheibe parke und
>> die Parkscheibe auf 17.30 Uhr stelle, darf ich dann am nächsten Tag
>> noch bis 9.30 Uhr stehen bleiben wenn der Parkzeitraum mit Parkscheibe
>> von 9-18 Uhr geht?
Höchstens, wenn die Parkzeit eine Stunde beträgt :-)
> Ich würde meinen, nur bis 9 Uhr. Bin mir da aber nicht sicher. Wäre ja
> irgendwie
> ein 'Parkuhrnachstellen'.
Tja, gute Frage... bei Parkscheinen ist es aber auch so...
--
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> Wie sieht es aus, wenn ich in einer Strasse mit Parkscheibe parke und die
> Parkscheibe auf 17.30 Uhr stelle, darf ich dann am nächsten Tag noch bis 9.30
> Uhr stehen bleiben wenn der Parkzeitraum mit Parkscheibe von 9-18 Uhr geht?
Ich würde sagen, du darfst bis 9:00 Uhr da stehen. Ab 9:00 Uhr gilt ja
mit der Parkscheibenregelung auch die Parkzeitbeschränkung; und weil
du schon die ganze Nacht da stehst, ist die Parkhöchstzeit bereits
überschritten.
> Oder noch eine andere Frage: Wenn ich auf dem Parkplatz um 19.00 Uhr ankomme und
> die Parkscheibe gleich auf 9.00 Uhr stelle, darf ich ich dann am nächsten Tag
> bis 10 Uhr bleiben oder ist es nicht erlaubt die Parkscheibe schon am Taq vorher
> einzustellen?
Die Parkscheibe darf nur auf die Zeit des Anhaltens eingestellt werden
(bzw. auf den nächsten Halbstundenstrich, § 13 Abs. 2 StVO). Das wäre
- bei Ankunft um 19:00 Uhr: 19:00 Uhr = 7:00 Uhr
- bei Ankunft um 19:01 Uhr: 19:30 Uhr = 7:30 Uhr.
Wenn die auf dem Parkscheibenschild angegebene Parkhöchstdauer nur
eine Stunde beträgt, so parkst du wohl ab 09:01 Uhr falsch.
Hier in Berlin gibt es übrigens Leute, die nach dem Aufstehen regel-
mäßig erst einmal ihr Auto umparken, weil sie bei der Rückkehr am
Abend nur noch einen Platz in einem Bereich gefunden haben, wo morgens
ab 7 Uhr ein Haltverbot gilt. Gut, dass ich kein Auto habe ...
Robert Weemeyer, Berlin
> Manfred Hackner schrieb:
>
>> Wie sieht es aus, wenn ich in einer Strasse mit Parkscheibe parke und
>> die Parkscheibe auf 17.30 Uhr stelle, darf ich dann am nächsten Tag
>> noch bis 9.30 Uhr stehen bleiben wenn der Parkzeitraum mit Parkscheibe
>> von 9-18 Uhr geht?
>
> Ich würde sagen, du darfst bis 9:00 Uhr da stehen. Ab 9:00 Uhr gilt ja
> mit der Parkscheibenregelung auch die Parkzeitbeschränkung; und weil
> du schon die ganze Nacht da stehst, ist die Parkhöchstzeit bereits
> überschritten.
Und warum ist das dann bei Parkscheinen anders?
Ich kenne Parkuhren (Parkscheinsystem), bei denen man in einem solchen Falle,
wenn man für eine Stunde einen Parkschein zieht, dann eine Parkzeit bis in den
nächsten Morgen bekommt. Also bekommst du, wofür du zahlst. Nun zahlst du bei
der Parkscheibe nichts, also hast du keinen Anspruch - naja, frage doch deine
für dich zuständige Politesse :-)
--
Gruß
Klaus
Sagt meiner Mutter nicht, dass ich mit Computer meinen Lebensunterhalt
verdiene. Sie denkt, ich sei Pianist in einem Bordell.
Dafür zahlst du "eine Stunde parken zur gebührenpflichtigen Zeit". Das müssen
die liefen :-)
Du wohnst nicht zufällig Nähe Bundesplatz?
MfG
Thomas
Das sehe ich anders. Die Parkzeitbeschränkung gilt ja eben nur zwischen
9 und 18 Uhr, also wird die Zeit ausserhalb dieses Zeitraumes darauf mE
nicht angerechnet, wäre ja auch unsinnig. Also, wenn er zwischen 18 und
9 Uhr ankommt, darf er bis 9 Uhr plus die Parkhöchstzeit stehen bleiben.
Gruss Ulrich
> > Robert Weemeyer, Berlin
>
> Du wohnst nicht zufällig Nähe Bundesplatz?
Doch, genau da wohne ich. Wie kommst du darauf?
Robert Weemeyer, Berlin
Schaue ich mir mal an, danke!
Manfred
weil ich das morgendliche Umparken in der Bruchsaler Str. häufig beobachte.
Thomas
> weil ich das morgendliche Umparken in der Bruchsaler Str. häufig beobachte.
So? Gerade in der Bruchsaler Straße ist mir das noch nie aufgefallen.
Hier in der Ecke gibt es nämlich meines Wissens keine derartigen zeit-
lich begrenzten Parkverbote.
Weißt du, was ich glaube? Du kennst die Bruchsaler Straße überhaupt
nicht. Du bist nur stolz darauf, meine Anschrift ausfindig gemacht zu
haben. Das ist allerdings nicht besonders schwierig, da es nur einen
Weemeyer in Berlin gibt, und der steht auch noch im Telefonbuch. Und
heute zur Abwechslung auch mal in der Signatur.
Falls ich dir Unrecht getan haben sollte, bitte ich um Entschuldigung.
--
Robert Weemeyer, Bruchsaler Straße 4, 10715 Berlin, (030) 85727606
entschuldigung angenommen.
T.