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Parken auf Privatgrundstück

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Stefan Schmitz

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Jul 31, 2023, 1:10:00 PM7/31/23
to
Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir
das ziemlich egal.
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
oder darf das nur der Hauseigentümer?
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird
schon immer von den Mietern genutzt.)

Gerald Oppen

unread,
Jul 31, 2023, 3:10:35 PM7/31/23
to
Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
> Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir
> das ziemlich egal.
> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
> oder darf das nur der Hauseigentümer?
Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
Ansonsten an den entsprechenden
> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
> dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
eingeräumt hat...
> Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird
> schon immer von den Mietern genutzt.)
...allerdings gibt es häufig eine Stellplaznachweispflicht für
Häuser/Wohnungen. Wenn diese anderwertig genutzt werden zum Nachteil der
Mieter kann man dagegen u.Umständen vorgehen.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 1, 2023, 9:00:52 AM8/1/23
to
Am 31.07.2023 um 21:10 schrieb Gerald Oppen:
> Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
>> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
>> Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist
>> mir das ziemlich egal.
>> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
>> oder darf das nur der Hauseigentümer?
> Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
> Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.

Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
Mietern zugewiesen. Es wäre wenig sinnvoll, nur in solchen
Ausnahmefällen den Mietern eigene Rechte zuzugestehen.

> Ansonsten an den entsprechenden

Da fehlt etwas.

>> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
>> dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
> Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
> eingeräumt hat...

Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
gesamten Parkfläche eingeräumt hat? Eine solche Vereinbarung scheint mir
konkludent üblicher Bestandteil von Mietverträgen zu sein.
Dann wären alle Mieter gleichermaßen Besitzer der Parkplätze und könnten
gegen Fremdnutzung gemäß § 862 BGB vorgehen.

Tim Landscheidt

unread,
Aug 1, 2023, 9:50:21 AM8/1/23
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

> […]

>>> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu
>>> lassen, wenn dadurch seinen Mietern ein Stellplatz
>>> fehlte? (Angenommen, es gibt keine
>> Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges
>> Nutzungsrecht eingeräumt hat...

> Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges
> Nutzungsrecht an der gesamten Parkfläche eingeräumt hat?
> Eine solche Vereinbarung scheint mir konkludent üblicher
> Bestandteil von Mietverträgen zu sein.
> Dann wären alle Mieter gleichermaßen Besitzer der Parkplätze
> und könnten gegen Fremdnutzung gemäß § 862 BGB vorgehen.

> […]

Woher weißt Du denn, dass nicht ein Mitglied dieser Mieter-
gemeinschaft (oder der Vermieter) dem „Fremden“ in diesem
Fall die Nutzung erlaubt hat? Wieviele Fahrzeuge dürfte ein
Mieter ansonsten auf der Parkfläche abstellen? Hätte ein
Mieter, der kein Fahrzeug besitzt, das Recht auf die Nutzung
der Parkfläche?

Tim

Stefan Reuther

unread,
Aug 1, 2023, 9:51:20 AM8/1/23
to
Am 01.08.2023 um 15:00 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 31.07.2023 um 21:10 schrieb Gerald Oppen:
>> Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
>>> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um
>>> zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer
>>> ist mir das ziemlich egal.
>>> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu
>>> untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?
>> Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
>> Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
>
> Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
> Mietern zugewiesen.

Ich kenn einige der Art.

>>> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
>>> dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
>> Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
>> eingeräumt hat...
>
> Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
> gesamten Parkfläche eingeräumt hat?

Ist das denn wirklich ein *alleiniges* Nutzungsrecht, oder nur ein "na
ihr könnt halt hier parken"? Ist sichergestellt, dass der Eigentümer
niemand anders "na ihr könnt halt hier parken" sagt?

Und selbst mit alleinigem Nutzungsrecht für alle Mieter müsstest du
jetzt alle Mieter fragen, ob sie den Jemand kennen und ihm evtl. ihr
Nutzungsrecht weitergegeben haben ("park halt bei mir, mein Auto ist
gerade in der Werkstatt"). Deshalb wird das mit dem Untersagen der
Nutzung deutlich schwieriger als bei einer einzelnen Parkfläche mit
Schild "Reserviert für Wohnung 51" dran.


Stefan

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 1, 2023, 11:04:44 AM8/1/23
to
Stefan Schmitz meinte:

> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
> Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden.

Auf dem Privatgrundstück, oder auf der Straße?

> Als Nichtautobesitzer ist
> mir das ziemlich egal.
> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
> oder darf das nur der Hauseigentümer?

Wenn du die Fläche z.B. als Stellplatz für dein Auto mitgemietet hast,
könntest du selber gegen den Störer vorgehen. Wenn das als Parkplatz für
alle Mieter des Hauses ausgewiesen ist und da ein Schild steht
"Privatparkplatz, nur für Mieter des Hauses XYZ-Straße soundsoviel"
hättest du auch ein eigenes Recht an diesem Platz und könntest
einschreiten.

--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 1, 2023, 11:12:58 AM8/1/23
to
Am 01.08.2023 um 15:50 schrieb Stefan Reuther:
> Am 01.08.2023 um 15:00 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 31.07.2023 um 21:10 schrieb Gerald Oppen:
>>> Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
>>>> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um
>>>> zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer
>>>> ist mir das ziemlich egal.
>>>> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu
>>>> untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?
>>> Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
>>> Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
>>
>> Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
>> Mietern zugewiesen.
>
> Ich kenn einige der Art.
>
>>>> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
>>>> dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
>>> Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
>>> eingeräumt hat...
>>
>> Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
>> gesamten Parkfläche eingeräumt hat?
>
> Ist das denn wirklich ein *alleiniges* Nutzungsrecht, oder nur ein "na
> ihr könnt halt hier parken"? Ist sichergestellt, dass der Eigentümer
> niemand anders "na ihr könnt halt hier parken" sagt?

Das ist halt die Frage, ob der (nicht selbst dort wohnende) Eigentümer
einfach jemand anderem das Parken gestatten darf, wenn dadurch die
Mieter in die Röhre schauen.
Solange mehr Plätze als hauseigene Fahrzeuge vorhanden sind, ist das
alles kein Problem. Ansonsten könnte man eine Beeinträchtigung des
Mietobjekts annehmen.

> Und selbst mit alleinigem Nutzungsrecht für alle Mieter müsstest du
> jetzt alle Mieter fragen, ob sie den Jemand kennen und ihm evtl. ihr
> Nutzungsrecht weitergegeben haben ("park halt bei mir, mein Auto ist
> gerade in der Werkstatt"). Deshalb wird das mit dem Untersagen der
> Nutzung deutlich schwieriger als bei einer einzelnen Parkfläche mit
> Schild "Reserviert für Wohnung 51" dran.

Man könnte denjenigen ja fragen, wer ihm das Parken erlaubt hat. Wenn er
keinen Bewohner nennen kann oder der schon selbst einen Platz
beansprucht, kann man ihn verscheuchen.

Ulrich D i e z

unread,
Aug 4, 2023, 6:05:09 AM8/4/23
to
Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:

> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir das ziemlich egal.

Als Nichtautobesitzer besitzt du wohl mindestens ein Nicht-Auto.
Bist du auch ein Autonichtbesitzer? ;-)

> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?

Kommt drauf an, inwieweit du berechtigt bist, über die Nutzung des
Parkareals durch andere zu bestimmen.

Wenn im Mietvertrag ein bestimmter Stellplatz als ausschließlich
zu deiner Mietsache gehörig genannt ist, sodass du bestimmen darfst,
wer den nutzt...

> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird schon immer von den Mietern genutzt.)

Ich nehme an, es kommt darauf an, ob die Mieter laut Vertrag oder
Hausordnung einen _Anspruch_ auf Parkmöglichkeit haben oder nur die
_Erlaubnis_, auf dem Kfz-Abstellareal eine Parkmöglichkeit - sofern
gerade vorhanden - zu nutzen.

(Ob man sich einen Anspruch auf Parkmöglichkeit mit der Zeit -äh-
"ersitzen" kann, z.B., weil man halt, ohne dies geregelt zu haben,
immer das Fahrzeug auf einem zur Liegenschaft, in der die Mietwohnung
liegt, gehörenden Kfz-Abstellareal abstellte, ohne dass jemand etwas
dagegen (unternommen) hatte, weiß ich nicht. Ich halte das aber für
unwahrscheinlich.)

Außerdem kommt es wohl auch drauf an, warum genau den Mietern ein
Stellplatz fehlt - wenn es unter anderem auch daran liegt, dass ein
Mieter selbst mehrere Stellplätze belegt, um seinen Fuhrpark
unterzubringen, z.B. mehrere Kfz und/oder ein recht großes Kfz
(Wohnmobil o. ä.) und/oder Anhänger abstellt...

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
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