Am 31.07.23 um 19:09 schrieb Stefan Schmitz:
> Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir das ziemlich egal.
Als Nichtautobesitzer besitzt du wohl mindestens ein Nicht-Auto.
Bist du auch ein Autonichtbesitzer? ;-)
> Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?
Kommt drauf an, inwieweit du berechtigt bist, über die Nutzung des
Parkareals durch andere zu bestimmen.
Wenn im Mietvertrag ein bestimmter Stellplatz als ausschließlich
zu deiner Mietsache gehörig genannt ist, sodass du bestimmen darfst,
wer den nutzt...
> Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird schon immer von den Mietern genutzt.)
Ich nehme an, es kommt darauf an, ob die Mieter laut Vertrag oder
Hausordnung einen _Anspruch_ auf Parkmöglichkeit haben oder nur die
_Erlaubnis_, auf dem Kfz-Abstellareal eine Parkmöglichkeit - sofern
gerade vorhanden - zu nutzen.
(Ob man sich einen Anspruch auf Parkmöglichkeit mit der Zeit -äh-
"ersitzen" kann, z.B., weil man halt, ohne dies geregelt zu haben,
immer das Fahrzeug auf einem zur Liegenschaft, in der die Mietwohnung
liegt, gehörenden Kfz-Abstellareal abstellte, ohne dass jemand etwas
dagegen (unternommen) hatte, weiß ich nicht. Ich halte das aber für
unwahrscheinlich.)
Außerdem kommt es wohl auch drauf an, warum genau den Mietern ein
Stellplatz fehlt - wenn es unter anderem auch daran liegt, dass ein
Mieter selbst mehrere Stellplätze belegt, um seinen Fuhrpark
unterzubringen, z.B. mehrere Kfz und/oder ein recht großes Kfz
(Wohnmobil o. ä.) und/oder Anhänger abstellt...
Mit freundlichem Gruß
Ulrich