Stefan Reuther <
stefa...@arcor.de> wrote:
> Am 10.12.2021 um 21:46 schrieb Gerald Oppen:
> > Am 10.12.21 um 14:52 schrieb Stefan Schmitz:
> >> einer Einmündung kein neues Schild steht.
> >> Ende-Schilder braucht man nur, wenn Anordnungen über Kreuzungen hinweg
> >> oder nur für ein paar Meter gelten sollen.
> >
> > Es geht um real aufgestellte Schilder, nicht ob man das Ende eines
> > Radweges markieren muss.
>
> Die Frage ist doch, was ein separates Schild für eine besondere
> Anordnung treffen würde:
Du gehst im Weiteren von "Radweg Ende" statt dem einfachen Zusatzschild
"Ende" des OP aus und irrst dadurch.
> (a) Bürgersteig mit gemeinsamem Rad- und Fußweg - was gilt hinter einem
> "Radweg Ende"? Hier wäre ein Z.239 "Fußweg", ggf. mit "Radfahrer frei"
> sinnvoller als einfach nur "Radweg Ende".
Zusatzzeichen "Ende" unter Z.240: Der gemeinsame Geh- und Radweg endet.
Eine selektive Beendigung ist durch Z.237 oder 239 anzuordnen ("Anderer
Verkehr darf ihn nicht benutzen."), nicht durch ein "halbgestrichenes
Z.240".
> (b) Markierter Radstreifen auf der Fahrbahn - was gilt hinter einem
> "Radweg Ende"? Der Radfahrer muss auch weiterhin auf der Fahrbahn,
> tendenziell rechts, fahren.
Radfahrstreifen sind Straßenteile wie Fahrbahnen, nicht Fahrbahnteile,
auch wenn der Deckenfertiger Radfahrstreifen und Fahrstreifen nahtlos
gefertigt hat. Ein Radfahrer muss am Ende eines Radfahrstreifens
nachrangig "von anderen Straßenteilen [...] auf die Fahrbahn einfahren",
wie es §10 StVO bestimmt.
> Da ist "Radweg Ende" auch nur ein Hinweis auf eine Veränderung der
> Spuraufteilung, ein 101 ("Gefahrstelle") oder 120/121 ("Einengung") würde
> ähnliches aussagen.
Nein, denn am Ende eines Fahrstreifens ist wechselweises Einfädeln
Gleichrangiger geboten (Reißverschlussprinzip), während beim Ende eines
Straßenteils und dem Wechsel auf einen anderen Straßenteil, die
Fahrbahn, Vorrang zu achten ist.
> Am besten taugt ein "Radweg Ende" Schild noch, um Kraftfahrern klar und
> deutlich zu sagen, warum für den Radfahrer hier kein Fahrbahnverbot
> herrscht...
Das ist nur ein Anwendungsfall (wobei ich bezweifle, dass sich ein
Verkehrsteilnehmer Verkehrszeichen für andere Verkehrsarten merkt – was
stand auf dem letzten Z.265 "tatsächliche Höhe", das Du passiertest?).
Was sagt denn ein Zusatzzeichen "Ende" bei einem selbstständig geführten
Wegen mit Z.237, 240 oder 241 aus?
--
Munterbleiben
HC