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Warum gibt es kein Fahrradweg-Ende-Schild?

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Gerald Oppen

unread,
Dec 9, 2021, 8:04:49 PM12/9/21
to
Warum gibt es kein richtiges "Fahrradweg-Ende-Schild" (oder habe ich was
verpasst?) und behilft sich mit Zusatztafel "Ende" zum normalen blauen
Fahrradweg-Verkerhszeichen?
Wäre doch geschickter für jegliche "Ende"-Kennzeichnung ein
einheitliches System zu verwenden?


Gerald

Stefan

unread,
Dec 10, 2021, 1:30:24 AM12/10/21
to
Am 10.12.2021 um 02:04 schrieb Gerald Oppen:
> Warum gibt es kein richtiges "Fahrradweg-Ende-Schild" (oder habe ich was
> verpasst?) und behilft sich mit Zusatztafel "Ende" zum normalen blauen
> Fahrradweg-Verkerhszeichen?

Weil es kein Radl-Weg-Ende Schild braucht, wenn die Radwege richtig
ausgeführt werden, am Ende der Radwege werden die Radfaher sicher auf
die Straße geführt und hier ist das Ende baulich deutlich erkennbar.

"die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an
Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig
erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen,
Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet
sind."

"Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung
hingewiesen."

"die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand
zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das
ist der Fall, wenn"

HC Ahlmann

unread,
Dec 10, 2021, 3:36:54 AM12/10/21
to
In anderen Staaten des Wiener Straßenverkehrsabkommens gibt es diese
Schilder – das Zeichen für Radwege, diagonal rot durchgestrichen. Helmut
Fischer zeigte dazu im Juni 2020 in drf ein Foto aus Bari:
<https://www.dropbox.com/s/t1q1fhc3waykb9w/Radweg_Bari_2018.jpg>

Wenn man nun Radwege mit Anfang und Ende markiert, sieht jeder, der dort
entlang fährt, wie absurd Radwege sind, weil sie dauernd unterbrochen
werden. Diese Blöße werden sich StVbn nicht geben, zumal die Absurdität
der Regeltreue von Radfahrern nicht zuträglich ist. Also enden in
Deutschland Radwege ohne Hervorhebung an Kreuzungen und Einmündungen und
nur selten explizit durch Zusatzzeichen.
--
Munterbleiben
HC

Ingo

unread,
Dec 10, 2021, 7:39:22 AM12/10/21
to
Am 10.12.2021 um 09:36 schrieb HC Ahlmann:
> In anderen Staaten des Wiener Straßenverkehrsabkommens gibt es diese
> Schilder – das Zeichen für Radwege, diagonal rot durchgestrichen. Helmut
> Fischer zeigte dazu im Juni 2020 in drf ein Foto aus Bari:
> <https://www.dropbox.com/s/t1q1fhc3waykb9w/Radweg_Bari_2018.jpg>

Man könnte aber meinen, man sei in Deustchland.
Zweimal eine kurze Lücke im Radweg und sauber beendet und wieder
angefangen.
Waren da deutsche Beamte beratend zur Stelle :-)

Stefan Schmitz

unread,
Dec 10, 2021, 8:52:17 AM12/10/21
to
Am 10.12.2021 um 02:04 schrieb Gerald Oppen:
Warum sollte man ein zusätzliches Schild produzieren, wenn es doch
eigentlich überflüssig ist? Der Radweg endet automatisch, wenn nach
einer Einmündung kein neues Schild steht.
Ende-Schilder braucht man nur, wenn Anordnungen über Kreuzungen hinweg
oder nur für ein paar Meter gelten sollen.

Dirk Wagner

unread,
Dec 10, 2021, 12:27:45 PM12/10/21
to
Das hat aber einen tückischen Hintergrund:
An der Stelle ist der Radweg beendet und der Radfahrer hat gegenüber der
querenden Straße Nachrang...

HC Ahlmann

unread,
Dec 10, 2021, 2:46:16 PM12/10/21
to
Offensichtlich ist die Absurdität doch nicht offensichtlich.
Übrigens sind es keine querenden Straßen, sondern Grundstückszufahrten,
was den Abstand von Radverkehr und "rrrrrrichtigem Verkehr" weiter zu
vergrößern trachtet – §§ 9 (5) und 10 StVO sind fast in Gold
aufzuwiegen.
--
Munterbleiben
HC

Gerald Oppen

unread,
Dec 10, 2021, 3:42:31 PM12/10/21
to
Am 10.12.21 um 07:30 schrieb Stefan:
> Am 10.12.2021 um 02:04 schrieb Gerald Oppen:
>> Warum gibt es kein richtiges "Fahrradweg-Ende-Schild" (oder habe ich
>> was verpasst?) und behilft sich mit Zusatztafel "Ende" zum normalen
>> blauen Fahrradweg-Verkerhszeichen?
>
> Weil es kein Radl-Weg-Ende Schild braucht, wenn die Radwege richtig
> ausgeführt werden, am Ende der Radwege werden die Radfaher sicher auf
> die Straße geführt und hier ist das Ende baulich deutlich erkennbar.


Die Frage Bezog sich auf das Schild - nicht auf die Wegführung.
Ob man es braucht ist eine anderer Frage, aber sie werden verbaut und
wirken irgendwie irritierend wenn die Bedeutung per Zusatzschild quasi
invertiert wird...



Gerald

Gerald Oppen

unread,
Dec 10, 2021, 3:46:15 PM12/10/21
to
Am 10.12.21 um 14:52 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 10.12.2021 um 02:04 schrieb Gerald Oppen:
>> Warum gibt es kein richtiges "Fahrradweg-Ende-Schild" (oder habe ich
>> was verpasst?) und behilft sich mit Zusatztafel "Ende" zum normalen
>> blauen Fahrradweg-Verkerhszeichen?
>> Wäre doch geschickter für jegliche "Ende"-Kennzeichnung ein
>> einheitliches System zu verwenden?
>
> Warum sollte man ein zusätzliches Schild produzieren, wenn es doch
> eigentlich überflüssig ist? Der Radweg endet automatisch, wenn nach
Mit der Argumentation könnte man auch Ampeln mit weissen Birnen bauen
und einfach daneben schreiben "Rot" und "Grün"...

> einer Einmündung kein neues Schild steht.
> Ende-Schilder braucht man nur, wenn Anordnungen über Kreuzungen hinweg
> oder nur für ein paar Meter gelten sollen.

Es geht um real aufgestellte Schilder, nicht ob man das Ende eines
Radweges markieren muss.

Stefan Reuther

unread,
Dec 11, 2021, 4:15:16 AM12/11/21
to
Am 10.12.2021 um 21:46 schrieb Gerald Oppen:
> Am 10.12.21 um 14:52 schrieb Stefan Schmitz:
>> einer Einmündung kein neues Schild steht.
>> Ende-Schilder braucht man nur, wenn Anordnungen über Kreuzungen hinweg
>> oder nur für ein paar Meter gelten sollen.
>
> Es geht um real aufgestellte Schilder, nicht ob man das Ende eines
> Radweges markieren muss.

Die Frage ist doch, was ein separates Schild für eine besondere
Anordnung treffen würde:

(a) Bürgersteig mit gemeinsamem Rad- und Fußweg - was gilt hinter einem
"Radweg Ende"? Hier wäre ein Z.239 "Fußweg", ggf. mit "Radfahrer frei"
sinnvoller als einfach nur "Radweg Ende".

(b) Markierter Radstreifen auf der Fahrbahn - was gilt hinter einem
"Radweg Ende"? Der Radfahrer muss auch weiterhin auf der Fahrbahn,
tendenziell rechts, fahren. Da ist "Radweg Ende" auch nur ein Hinweis
auf eine Veränderung der Spuraufteilung, ein 101 ("Gefahrstelle") oder
120/121 ("Einengung") würde ähnliches aussagen.

Am besten taugt ein "Radweg Ende" Schild noch, um Kraftfahrern klar und
deutlich zu sagen, warum für den Radfahrer hier kein Fahrbahnverbot
herrscht...


Stefan

Stefan Schmitz

unread,
Dec 11, 2021, 4:50:21 AM12/11/21
to
Das geschieht aber nicht nur bei Radwegen.

"Das Zusatzzeichen "Ende" mit der VZ 1012-31 dient als zusätzliche
Angabe für reguläre Verkehrsschilder. Zusatzschild "Ende" zeigt dem
Verkehrsteilnehmer an, dass eine angezeigte Verkehrsregelung hier endet.

Dieses Zusatzzeichen 1012-31 kann zum Beispiel Verkehrsschilder
ergänzen, die auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung, ein Überholverbot
oder eine Gefahrenstrecke hinweisen."

https://www.schilder-versand.com/p/vz-1012-31-zusatzzeichen-ende-4532

HC Ahlmann

unread,
Dec 11, 2021, 7:07:30 AM12/11/21
to
Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> wrote:

> Am 10.12.2021 um 21:46 schrieb Gerald Oppen:
> > Am 10.12.21 um 14:52 schrieb Stefan Schmitz:
> >> einer Einmündung kein neues Schild steht.
> >> Ende-Schilder braucht man nur, wenn Anordnungen über Kreuzungen hinweg
> >> oder nur für ein paar Meter gelten sollen.
> >
> > Es geht um real aufgestellte Schilder, nicht ob man das Ende eines
> > Radweges markieren muss.
>
> Die Frage ist doch, was ein separates Schild für eine besondere
> Anordnung treffen würde:

Du gehst im Weiteren von "Radweg Ende" statt dem einfachen Zusatzschild
"Ende" des OP aus und irrst dadurch.

> (a) Bürgersteig mit gemeinsamem Rad- und Fußweg - was gilt hinter einem
> "Radweg Ende"? Hier wäre ein Z.239 "Fußweg", ggf. mit "Radfahrer frei"
> sinnvoller als einfach nur "Radweg Ende".

Zusatzzeichen "Ende" unter Z.240: Der gemeinsame Geh- und Radweg endet.
Eine selektive Beendigung ist durch Z.237 oder 239 anzuordnen ("Anderer
Verkehr darf ihn nicht benutzen."), nicht durch ein "halbgestrichenes
Z.240".

> (b) Markierter Radstreifen auf der Fahrbahn - was gilt hinter einem
> "Radweg Ende"? Der Radfahrer muss auch weiterhin auf der Fahrbahn,
> tendenziell rechts, fahren.

Radfahrstreifen sind Straßenteile wie Fahrbahnen, nicht Fahrbahnteile,
auch wenn der Deckenfertiger Radfahrstreifen und Fahrstreifen nahtlos
gefertigt hat. Ein Radfahrer muss am Ende eines Radfahrstreifens
nachrangig "von anderen Straßenteilen [...] auf die Fahrbahn einfahren",
wie es §10 StVO bestimmt.

> Da ist "Radweg Ende" auch nur ein Hinweis auf eine Veränderung der
> Spuraufteilung, ein 101 ("Gefahrstelle") oder 120/121 ("Einengung") würde
> ähnliches aussagen.

Nein, denn am Ende eines Fahrstreifens ist wechselweises Einfädeln
Gleichrangiger geboten (Reißverschlussprinzip), während beim Ende eines
Straßenteils und dem Wechsel auf einen anderen Straßenteil, die
Fahrbahn, Vorrang zu achten ist.

> Am besten taugt ein "Radweg Ende" Schild noch, um Kraftfahrern klar und
> deutlich zu sagen, warum für den Radfahrer hier kein Fahrbahnverbot
> herrscht...

Das ist nur ein Anwendungsfall (wobei ich bezweifle, dass sich ein
Verkehrsteilnehmer Verkehrszeichen für andere Verkehrsarten merkt – was
stand auf dem letzten Z.265 "tatsächliche Höhe", das Du passiertest?).
Was sagt denn ein Zusatzzeichen "Ende" bei einem selbstständig geführten
Wegen mit Z.237, 240 oder 241 aus?
--
Munterbleiben
HC

Stefan Schmitz

unread,
Dec 11, 2021, 8:32:49 AM12/11/21
to
Am 11.12.2021 um 13:58 schrieb Martin Gerdes:
> hc.ah...@gmx.de (HC Ahlmann) schrieb:
>
>>>>> <https://www.dropbox.com/s/t1q1fhc3waykb9w/Radweg_Bari_2018.jpg>
>
>>>> Man könnte aber meinen, man sei in Deustchland.
>>>> Zweimal eine kurze Lücke im Radweg und sauber beendet und wieder
>>>> angefangen.
>>>> Waren da deutsche Beamte beratend zur Stelle? :-)
>
>> Offensichtlich ist die Absurdität doch nicht offensichtlich.
>> Übrigens sind es keine querenden Straßen, sondern Grundstückszufahrten,
>> was den Abstand von Radverkehr und "rrrrrrichtigem Verkehr" weiter zu
>> vergrößern trachtet
>
>> §§ 9 (5) und 10 StVO sind fast in Gold
>> aufzuwiegen.
>
> In §10 StVO steht:
>
> | § 10
> | Einfahren und Anfahren
>
> | 1 Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone ... auf die Straße
> | oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein
> | hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten,
> | dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
>
> Streng genommen trifft das ("über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf
> die Fahrbahn einfahren") ja bei jeder Querung einer Querstraße per
> Rad-weg!-Furt zu.
>
> Oder wie ist die Lage dort rechtlich?

Da sind in aller Regel keine abgesenkten Bordsteine (das wäre eine
ziemliche Holperei), sondern gar keine.
"Ein abgesenkter Bordstein ist ganz einfach daran zu erkennen, dass der
Bürgersteig und die Bordsteinkante *fast* auf die Höhe der Fahrbahn
abgesenkt ist."

Stefan Schmitz

unread,
Dec 12, 2021, 8:23:20 AM12/12/21
to
Am 12.12.2021 um 11:26 schrieb Martin Gerdes:
> Stefan "Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb:
>
>>> In §10 StVO steht:
>
>>> | § 10
>>> | Einfahren und Anfahren
>>>
>>> | 1 Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone ... auf die Straße
>>> | oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein
>>> | hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten,
>>> | dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
>
>>> Streng genommen trifft das ("über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf
>>> die Fahrbahn einfahren") ja bei jeder Querung einer Querstraße per
>>> Rad-weg!-Furt zu.
>
>>> Oder wie ist die Lage dort rechtlich?
>
>> Da sind in aller Regel keine abgesenkten Bordsteine (das wäre eine
>> ziemliche Holperei),
>
> Das ist eine, in der Tat.
>
>> sondern gar keine.
>
> Hierzustadt nicht.
>
>> "Ein abgesenkter Bordstein ist ganz einfach daran zu erkennen, dass der
>> Bürgersteig und die Bordsteinkante *fast* auf die Höhe der Fahrbahn
>> abgesenkt ist."
>
> Eben.

Gut, in dem Fall fährt der Radwegbenutzer nicht auf die Fahrbahn ein,
sondern er quert die Fahrbahn der nachrangigen Straße in der dafür
eigens angelegten Furt. Und das will er auch nicht, das muss er, um auf
dem Radweg zu bleiben.

Stefan

unread,
Dec 12, 2021, 1:52:37 PM12/12/21
to
> Gut, in dem Fall fährt der Radwegbenutzer nicht auf die Fahrbahn ein,
> sondern er quert die Fahrbahn der nachrangigen Straße in der dafür
> eigens angelegten Furt. Und das will er auch nicht, das muss er, um auf
> dem Radweg zu bleiben.

Das könnte man auch anders sehen:
VG München, Urteil vom 06.10.2015 - M 23 K 14.5122
"Der Radweg ist in diesem Straßenabschnitt straßenbegleitend und
nicht von der Straße abgesetzt. Er nimmt daher an der Verkehrsregelung
der Straße teil. Der aus der Straße "Am Osterholz" abbiegende Verkehr
hat diese Fahrzeuge nach § 9 Abs. 3 StVO durchfahren zu lassen."

Hier ist der Radweg der Absenkung gemäß VG München weiterhin Teil der
Straße und nimmt dennoch an der Vorfahrt teil, jede andere Regelung
wäre widersprüchlich.
https://de.share-your-photo.com/img/4f2b52a131.jpg
https://de.share-your-photo.com/img/c65e34ba27.jpg

Aber gut, dass die Straßenverkehrsregeln mit einem beiläufige Blick
verstanden werden können und die Ausschilderung dementsprechend erfolgt.

Gerald Oppen

unread,
Dec 12, 2021, 2:20:23 PM12/12/21
to
Am 11.12.21 um 10:50 schrieb Stefan Schmitz:

> Das geschieht aber nicht nur bei Radwegen.
>
> "Das Zusatzzeichen "Ende" mit der VZ 1012-31 dient als zusätzliche
> Angabe für reguläre Verkehrsschilder. Zusatzschild "Ende" zeigt dem
> Verkehrsteilnehmer an, dass eine angezeigte Verkehrsregelung hier endet.
>
> Dieses Zusatzzeichen 1012-31 kann zum Beispiel Verkehrsschilder
> ergänzen, die auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung, ein Überholverbot
> oder eine Gefahrenstrecke hinweisen."
>
> https://www.schilder-versand.com/p/vz-1012-31-zusatzzeichen-ende-4532

Ist mir jetzt nicht bewusst dass ich das mal bei
Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbot gesehen hätte.
Da sind mir nur die "farblosen" durchstrichenen Zeichen bekannt.

Gerald

Gerald Oppen

unread,
Dec 12, 2021, 5:18:30 PM12/12/21
to
Am 11.12.21 um 10:14 schrieb Stefan Reuther:
Mir geht es nicht um den Radweg und seine Bedeutung für die
Verkehrsteilnehmer sondern warum man nicht auf Basis von Z.282 mit dem
entsprechend hinterlegten Symbol (hier im Kontext das Fahrrad) eine
"Ende"-Beschilderung durchführt statt mit einer Zusatztafel.
Damit wäre einheitlich auf den ersten Blick sofort ersichtlich dass hier
etwas beginnt oder aufhört. Selbst wenn das Zeichen zur Hälfte von
Schnee, Schmutz, Laub,.. bedeckt ist.
In den letzten Jahren Arten es mit den Zusatzschildern allgemein
ziemlich aus. Da beschäftigt man die Fahrer ist mal damit sich über ein
verschachteltes Schild Gedanken zu machen statt auf den Verkehr zu
konzentrieren - Falls sich die "Nichtführerscheinneulinge" überhaupt
noch Gedanken über nach der Führerscheinprüfung neu eingeführte Zeichen
Gedanken machen.
Hatte hier geraden einen Fall bzgl. Fahrradstraße:
Um die Fahrrad-Lobby zu stärken hat man eine Zufahrtsstraße (von einer
Umgehungsstraße abzweigend) zu Wohngebieten und Schulen zur
Fahrradstraße mit "KFZ-Frei" (Zeichen 1010-72) erklärt.
Bei der Ausführung der Beschilderung ging dann das Zeichen 1010-72 aus
und man hat von der Umgehungsstraße aus in die Zufahrtstraße nur das
reine Zeichen 244 aufgestellt - also Zufahrt für KFZ gesperrt.
Ich habe keinen Verkehrsteilnehmer gefunden dem das aufgefallen wäre und
hinterfragt hätte.
Von daher bin ich der Ansicht dass man es mit den Zusatzschildern
übertreibt und besser wahrnehmbare Lösungen gefunden werden sollten.

P.S. Zwischenzeitlich wurde das fehlende Zeichen 1010-72 ergänzt.

Gerald

Stefan Reuther

unread,
Dec 13, 2021, 11:38:54 AM12/13/21
to
Am 12.12.2021 um 23:18 schrieb Gerald Oppen:
> Am 11.12.21 um 10:14 schrieb Stefan Reuther:
>> Die Frage ist doch, was ein separates Schild für eine besondere
>> Anordnung treffen würde:
>>
>> (a) Bürgersteig mit gemeinsamem Rad- und Fußweg - was gilt hinter einem
>> "Radweg Ende"? Hier wäre ein Z.239 "Fußweg", ggf. mit "Radfahrer frei"
>> sinnvoller als einfach nur "Radweg Ende".
>>
>> (b) Markierter Radstreifen auf der Fahrbahn - was gilt hinter einem
>> "Radweg Ende"? Der Radfahrer muss auch weiterhin auf der Fahrbahn,
>> tendenziell rechts, fahren. Da ist "Radweg Ende" auch nur ein Hinweis
>> auf eine Veränderung der Spuraufteilung, ein 101 ("Gefahrstelle") oder
>> 120/121 ("Einengung") würde ähnliches aussagen.
>>
>> Am besten taugt ein "Radweg Ende" Schild noch, um Kraftfahrern klar und
>> deutlich zu sagen, warum für den Radfahrer hier kein Fahrbahnverbot
>> herrscht...
>
> Mir geht es nicht um den Radweg und seine Bedeutung für die
> Verkehrsteilnehmer sondern warum man nicht auf Basis von Z.282 mit dem
> entsprechend hinterlegten Symbol (hier im Kontext das Fahrrad) eine
> "Ende"-Beschilderung durchführt statt mit einer Zusatztafel.

Was ich sagen wollte ist: weil es nicht ausreicht, zu sagen, was da
endet, weil man eigentlich sagen muss, was da beginnt: ist das hinter
dem "Radweg Ende"-Schild denn nun ein Gehweg? Ein Wirtschaftsweg? Ein
nicht benutzungspflichtiger anderer Radweg? Ein Parkstreifen?

Tempolimits innerorts werden ja auch meistens nicht mit dem eigentlich
dafür vorgesehenen Zeichen 278 "Ende des Tempolimits" aufgehoben,
sondern mit einem neuen Zeichen 274 "Tempolimit 50 km/h". (Hat sowas
eigentlich schon mal ein Rennradfahrer wegzuklagen versucht? Ist ja
schließlich für ihn eine unbegründete Verkehrseinschränkung.)


Stefan

Stefan Schmitz

unread,
Dec 13, 2021, 11:51:21 AM12/13/21
to
Am 13.12.2021 um 17:31 schrieb Stefan Reuther:
> Tempolimits innerorts werden ja auch meistens nicht mit dem eigentlich
> dafür vorgesehenen Zeichen 278 "Ende des Tempolimits" aufgehoben,
> sondern mit einem neuen Zeichen 274 "Tempolimit 50 km/h".

Gilt das für alle Tempolimits oder nur für solche über 50? Höbe man ein
höheres Limit mit Z.278 auf, verstünden das die meisten so, dass man
jetzt noch schneller fahren darf.
Wenn das Limit 30 einer Zone endet, steht jedenfalls kein 50er-Schild.

Gerald Oppen

unread,
Dec 13, 2021, 3:35:25 PM12/13/21
to
Am 13.12.21 um 17:51 schrieb Stefan Schmitz:
Hier steht am Ende einer 30er Beschränkung (Schulumfeld an Hauptstraße)
einer 50er Schild.
Bei einer 30er Zone sollte natürlich einen Zonen-Ende Schild stehen weil
einer 30er Zone noch mehr Eigenschaften mit sich bringt als nur die
Geschwindigkeit einzuschränken.

Gerald

Gerald Oppen

unread,
Dec 13, 2021, 3:43:50 PM12/13/21
to
Am 13.12.21 um 17:31 schrieb Stefan Reuther:

> Was ich sagen wollte ist: weil es nicht ausreicht, zu sagen, was da
> endet, weil man eigentlich sagen muss, was da beginnt: ist das hinter
> dem "Radweg Ende"-Schild denn nun ein Gehweg? Ein Wirtschaftsweg? Ein
> nicht benutzungspflichtiger anderer Radweg? Ein Parkstreifen?

Es endet ein gemeinssamer Rad- und Fußweg am Ortseingang der vom
Nachbarort kommt. Danach gibt es dann dorfüblich die Fahrbahn fürs
"fahrende Volk" und Gehwege am Fahrbahnrand.

> Tempolimits innerorts werden ja auch meistens nicht mit dem eigentlich
> dafür vorgesehenen Zeichen 278 "Ende des Tempolimits" aufgehoben,
> sondern mit einem neuen Zeichen 274 "Tempolimit 50 km/h". (Hat sowas
> eigentlich schon mal ein Rennradfahrer wegzuklagen versucht? Ist ja
> schließlich für ihn eine unbegründete Verkehrseinschränkung.)

Warum sollte das unbegründet sein? Die Gefahr besteht doch hauptsächlich
darin dass Einfahrende auf die Fahrbahn ein schnelles Fahrzeug nicht
rechtzeitig wahrnehmen können. D.h. kein Vorfahrtsberichtigter in Sicht
-> einfahren auf die Fahrbahn und dann taucht plötzlich ein Fahrzeug auf..

Gerald

Stefan Schmitz

unread,
Dec 13, 2021, 5:13:08 PM12/13/21
to
Am 13.12.2021 um 21:43 schrieb Gerald Oppen:
> Am 13.12.21 um 17:31 schrieb Stefan Reuther:
>
>> Was ich sagen wollte ist: weil es nicht ausreicht, zu sagen, was da
>> endet, weil man eigentlich sagen muss, was da beginnt: ist das hinter
>> dem "Radweg Ende"-Schild denn nun ein Gehweg? Ein Wirtschaftsweg? Ein
>> nicht benutzungspflichtiger anderer Radweg? Ein Parkstreifen?
>
> Es endet ein gemeinssamer Rad- und Fußweg am Ortseingang der vom
> Nachbarort kommt. Danach gibt es dann dorfüblich die Fahrbahn fürs
> "fahrende Volk" und Gehwege am Fahrbahnrand.

Heißt "danach", dass der gemeinsame Rad- und Fußweg in den Gehweg
übergeht? Dann ware Z.239 besser als ein "Radweg Ende".

Stefan Reuther

unread,
Dec 14, 2021, 12:21:30 PM12/14/21
to
Am 13.12.2021 um 21:43 schrieb Gerald Oppen:
> Am 13.12.21 um 17:31 schrieb Stefan Reuther:
>> Was ich sagen wollte ist: weil es nicht ausreicht, zu sagen, was da
>> endet, weil man eigentlich sagen muss, was da beginnt: ist das hinter
>> dem "Radweg Ende"-Schild denn nun ein Gehweg? Ein Wirtschaftsweg? Ein
>> nicht benutzungspflichtiger anderer Radweg? Ein Parkstreifen?
>
> Es endet ein gemeinssamer Rad- und Fußweg am Ortseingang der vom
> Nachbarort kommt. Danach gibt es dann dorfüblich die Fahrbahn fürs
> "fahrende Volk" und Gehwege am Fahrbahnrand.

Wie erkennt man, dass das Gehwege sind und keine "anderen Radwege"?

>> Tempolimits innerorts werden ja auch meistens nicht mit dem eigentlich
>> dafür vorgesehenen Zeichen 278 "Ende des Tempolimits" aufgehoben,
>> sondern mit einem neuen Zeichen 274 "Tempolimit 50 km/h". (Hat sowas
>> eigentlich schon mal ein Rennradfahrer wegzuklagen versucht? Ist ja
>> schließlich für ihn eine unbegründete Verkehrseinschränkung.)
>
> Warum sollte das unbegründet sein? Die Gefahr besteht doch hauptsächlich
> darin dass Einfahrende auf die Fahrbahn ein schnelles Fahrzeug nicht
> rechtzeitig wahrnehmen können. D.h. kein Vorfahrtsberichtigter in Sicht
> -> einfahren auf die Fahrbahn und dann taucht plötzlich ein Fahrzeug auf..

Die 30 ist sicher gut begründet.

Aber vor dem Beginn des 30er-Abschnitts darf der Rennradfahrer auch 70
fahren, wenn er das schafft. Nach dem Ende, sofern das mit einem 50er
Schild (statt "Ende 30") verkündet wird, nur noch 50. :)


Stefan
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